Bericht der Kommission An das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie Frühwarnsystem Nr. 9–10/2006 /* SEK/2006/1493 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 20.11.2006 SEK(2006) 1493 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie Frühwarnsystem Nr. 9–10/2006 INHALT 1. EINLEITUNG 3 2. ANMERKUNGEN ZUM HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2006 3 3. FAZIT 5 EINLEITUNG In Anhang 1 ist der tatsächliche Stand der Mittelausführung im Zeitraum vom 16. Oktober 2005 bis 31. August 2006 gemessen an dem nach Maßgabe von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 betreffend die Haushaltsdisziplin[1] erstellten Ausgabenprofil dargestellt. ANMERKUNGEN ZUM HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2006 Nachstehend werden die wichtigsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem vom Indikator angezeigten Ausgabenstand für die einzelnen Sektoren des Haushaltsplans 2006 kurz erläutert. In Klammern ist der derzeitige Umfang des Mehr- bzw. Minderverbrauchs mit (+) bzw. (–) gekennzeichnet. Währungsfaktoren Euro-Dollar-Parität Bei den im vorgenannten Zeitraum getätigten Ausgaben ist die Entwicklung der Euro-Dollar-Parität berücksichtigt. Bei einem großen Teil der Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere für Getreide und Zucker, sowie bei bestimmten internen Beihilfen wie der Baumwollbeihilfe werden die Ausgaben vom Dollarkurs beeinflusst. Der von der Haushaltsbehörde verabschiedete Haushaltsplan stützt sich gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates auf die durchschnittliche Parität der Monate Juli–September 2005 von 1 EUR = 1,22 USD. Im Zeitraum vom 1. August 2005 bis zum 31. Juli 2006 betrug die durchschnittliche Parität 1 EUR = 1,22 USD und entsprach somit dem Kurs, der bei Aufstellung des Haushaltsplans 2006 zugrunde gelegt worden war. Teilrubrik 1a – GAP-Ausgaben (ohne Entwicklung des ländlichen Raums) Marktbezogene Maßnahmen (– 399,1 Mio. EUR) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass dieser für den Zeitraum bis 31. August 2006 angezeigte Minderverbrauch den Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten zufolge anschließend bis zum Ende des Haushaltsjahres auf – 363,0 Mio. EUR zurückgehen wird. Die Kommission hat ihre Haushaltsansätze aktualisiert und rechnet am Ende des Haushaltsjahres mit einem Minderverbrauch von etwa– 250,0 Mio. EUR, der damit unter den Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten liegen wird. Obst und Gemüse (– 162,1 Mio. EUR) Die Gründe für die Ausgabenmuster für diesen Sektor sind dieselben wie im Bericht Nr. 5-6/2006 über das Frühwarnsystem beschrieben. Erstattungen für Nicht-Anhang-I-Erzeugnisse (– 123,7 Mio. EUR), Textilpflanzen (- 33,1 Mio. EUR), Schweinefleisch, Eier und Geflügel (– 54,9 Mio. EUR) Die Gründe für die Ausgabenmuster für diese Sektoren sind dieselben wie im Bericht Nr. 7/2006 über das Frühwarnsystem beschrieben. Zucker ( + 254,5 Mio. EUR), Milch und Milcherzeugnisse (– 161,5 Mio. EUR) Die Situation in Bezug auf das erwartete Ausgabenmuster für Zucker wurde im Bericht Nr. 8/2006 über das Frühwarnsystem beschrieben. Die Kommission nimmt den derzeitigen Ausgabenstand für den Milchsektor zur Kenntnis. Der Rat hat jedoch den Vorschlag betreffend den Zeitpunkt, zu dem die Mitgliedstaaten die Zusatzabgabe für Milch abführen, angenommen. Infolgedessen wird für diesen Sektor bis zum Ende des Haushaltsjahres ein Mehrverbrauch an Haushaltsmitteln erwartet, der derzeit auf 160,0 Mio. EUR geschätzt wird. (Im Bericht Nr. 8/2006 über das Frühwarnsystem wird der erwartete Ausgabenstand für diesen Sektor bis Ende des Haushaltsjahres ausführlich erläutert.) Übrige marktbezogene Maßnahmen Bei den übrigen marktbezogenen Maßnahmen erwartet die Kommission einen Minderverbrauch in den Sektoren Getreide, Reis, Lebensmittel, Olivenöl, Wein, Absatzförderung sowie Rindfleisch. Direktbeihilfen (– 932,1 Mio. EUR) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass sich der derzeitige vom Indikator für den Zeitraum bis 31. August 2006 angezeigte allgemeine Minderverbrauch bis Ende des Haushaltsjahres auf – 785,0 Mio. EUR verringern wird. Die Kommission hat ihre Haushaltsansätze aktualisiert und rechnet am Ende des Haushaltsjahres für diesen Sektor mit einem Minderverbrauch von etwa – 660,0 Mio. EUR. Der Minderverbrauch betrifft vor allem bestimmte Mitgliedstaaten, die ihn mit den zahlreichen Verwaltungsbeschwerden von Begünstigten (hauptsächlich wegen der ihnen zugeteilten Ansprüche) begründeten. Außerdem führten sie Verwaltungsprobleme bei der Abwicklung und Auszahlung der Beihilfe ins Feld. Schließlich gaben einige Mitgliedstaaten an, dass viele kleine Begünstigte angesichts der geringen zu erwartenden Beihilfebeträge auf ihre Ansprüche auf diese Zahlungen verzichtet haben, was ebenfalls zum Minderverbrauch an Haushaltsmitteln beigetragen hat. Audit der Agrarausgaben (160,9 Mio. EUR) Die Gründe für die Ausgabenmuster für diesen Bereich, das bis Ende des Haushaltsjahres anhalten dürfte, sind dieselben wie im Bericht Nr. 8/2006 über das Frühwarnsystem beschrieben. FAZIT Der Mittelverbrauch für die vom 16. Oktober 2005 bis zum 31. August 2006 im Rahmen der Teilrubrik 1a getätigten Ausgaben der Mitgliedstaaten beläuft sich auf 41 144,7 Mio. EUR, das sind 95,1 % der verfügbaren Mittel. Die Minderausschöpfung der Haushaltsmittel, verglichen mit dem Indikator, wird für denselben Zeitraum insgesamt mit – 1 191,7 Mio. EUR veranschlagt und geht überwiegend auf die Direktbeihilfen zurück. Die Kommission verfolgt diese Situation aufmerksam. Die endgültige Höhe des Minderverbrauchs für dieses Jahr wird davon abhängen, wie weit es den Mitgliedstaaten gelingt, die Durchführungsprobleme bei dieser Regelung bis Ende des Haushaltsjahres zu lösen. Der Mittelverbrauch für die vom 16. Oktober 2005 bis zum 31. August 2006 im Rahmen der Teilrubrik 1b getätigten Ausgaben der Mitgliedstaaten beläuft sich auf 4 736,9 Mio. EUR, das sind 61,0% der verfügbaren Mittel. Derzeit geht die Kommission davon aus, dass der Mittelverbrauch den Ansätzen im Haushaltsplan 2006 entsprechen wird. ANHANG [pic] [1] ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 27.