52006SC0285

Empfehlung für eine Entscheidung des Rates zur Inverzugsetzung Deutschlands gemäß Artikel 104 Absatz 9 EG-Vertrag mit der Maßgabe, Maßnahmen für den zur Sanierung erforderlichen Abbau des übermäßigen Defizits zu treffen /* SEK/2006/0285 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 1.3.2006

SEK(2006) 285 endgültig

Empfehlung für eine

ENTSCHEIDUNG DES RATES

zur Inverzugsetzung Deutschlands gemäß Artikel 104 Absatz 9 EG-Vertrag mit der Maßgabe, Maßnahmen für den zur Sanierung erforderlichen Abbau des übermäßigen Defizits zu treffen

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

DAS ÜBERMÄSSIGE DEFIZIT IN DEUTSCHLAND

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) richtet sich nach Artikel 104 EG-Vertrag und der zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörenden Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[1].

Nachdem das gesamtstaatliche Defizit den EGV-Referenzwert von 3 % des BIP im Jahr 2002 nachweislich überschritten hatte, entschied der Rat am 21. Januar 2003 auf Empfehlung der Kommission, dass in Deutschland ein übermäßiges Defizit bestand (Artikel 104 Absatz 6 EG-Vertrag)[2]. Gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt richtete der Rat am gleichen Tag auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 an Deutschland mit dem Ziel, das übermäßige Defizit zu beenden. In dieser Empfehlung forderte der Rat, „die deutsche Regierung (auf,) das übermäßige öffentliche Defizit im Einklang mit Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates so schnell wie möglich (zu) beenden” , d.h. das Defizit 2004 unter 3 % des BIP zu senken. Die Empfehlung wurde veröffentlicht. Wie in der Mitteilung der Kommission an den Rat vom 14. Dezember 2004[3], der sich der Rat am 18. Januar 2005 anschloss, festgestellt wird, sollte in Anbetracht der einzigartigen Umstände, die durch die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. November 2003 und durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 2004 geschaffen wurden, das Jahr 2005 als geltende Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits betrachtet werden.

Nach den Daten, die Eurostat aufgrund der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates ergangenen Mitteilung Deutschlands an die Kommission vom 24. Februar 2006 bereitgestellt hat, belief sich das gesamtstaatliche Defizit in Deutschland 2005 auf 3,3 % des BIP. In Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates heißt es: „Geht aus den“ von der Kommission bereitgestellten „Daten über die tatsächliche Entwicklung hervor, dass ein übermäßiges Defizit von einem teilnehmenden Mitgliedstaat nicht innerhalb der in den Empfehlungen nach Artikel 104 Absatz 7… festgelegten Frist korrigiert worden ist, so trifft der Rat unverzüglich einen Beschluss nach Artikel 104 Absatz 9“, d.h. den Beschluss, „den Mitgliedstaat mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, innerhalb einer bestimmten Frist Maßnahmen für den nach Auffassung des Rates zur Sanierung erforderlichen Defizitabbau zu treffen“.

DIE WIRTSCHAFTS- UND HAUSHALTSLAGE IN DEUTSCHLAND

In ihrer Herbstprognose 2005 rechneten die Kommissionsdienststellen für das Jahr 2005 mit einem Defizit von 3,9 % des BIP[4]. Bei einer unveränderten Politik rechneten die Kommissionsdienststellen in ihrer Prognose mit einem Defizit von 3,7 % des BIP 2006 und 3,3 % des BIP 2007. Dabei wurde ein reales BIP-Wachstum von 0,8 % 2005, 1,2 % 2006 und 1,6 % 2007 projiziert, wobei sich die Produktionslücke im Programmzeitraum nicht ganz schließt.

Vor diesem Hintergrund hat die aus den Wahlen vom 18. September 2005 hervorgegangene neue Bundesregierung in Anbetracht der noch immer labilen Konjunkturlage eine Strategie ausgearbeitet, um das gesamtstaatliche Defizit bis 2007 unter den EGV-Referenzwert zu senken. Die Regierung hat bereits im Dezember 2005 mit der Umsetzung dieser Konsolidierungsstrategie begonnen und die ersten Maßnahmen angenommen. Am 22. Februar 2006 beschloss das Kabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2006 und namentlich den Gesetzesentwurf über die Anhebung des MwSt-Regelsatzes von 16 % auf 19 % ab 1. Januar 2007.

In einer Meldung des Statistischen Bundesamts vom 22. Februar 2006 wurde das BIP-Wachstum im Jahr 2005 auf 0,9 % beziffert. Nach den von Eurostat bereitgestellten Daten belief sich das gesamtstaatliche Defizit in Deutschland 2005 auf 3,3 % des BIP. Diese Daten, deren Qualität noch überprüft wird, basieren auf einer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 ergangenen vorläufigen Mitteilung Deutschlands an die Kommission vom 24. Februar 2006. Der Unterschied zur Herbstprognose der Kommissionsdienststellen erklärt sich großteils durch unerwartet gute Einnahmen gegen Ende 2005.

Nach der am 21. Februar 2006 veröffentlichten Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen ist 2006 mit einem realen BIP-Wachstum von 1,5 % zu rechnen, das damit leicht über der niedrigen Potenzialwachstumsrate liegt. Wohlgemerkt wird diese Projektion dadurch leicht nach oben verzerrt, dass mit einer vorgezogenen Reaktion der Binnennachfrage auf die geplante MwSt-Erhöhung gerechnet wird. Unter Berücksichtigung der anschließenden ökonomischen Effekte wird 2007 derzeit ein BIP-Wachstum von annähernd 1 % erwartet.

Im Einklang mit der obigen makroökonomischen Prognose soll das nominale Defizit 2006 weiterhin bei etwas über 3 % des BIP liegen, 2007 jedoch deutlich unter den Referenzwert sinken. Das strukturelle Defizit (d.h. das konjunkturbereinigte Defizit ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen) wird nach der Prognose der Kommissionsdienststellen im Jahr 2006 prozentual zum BIP gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert bleiben, bevor es 2007 um mindestens 1 % des BIP schrumpft.

FINANZPOLITISCHE ANFORDERUNGEN BIS 2007 UND DANACH

In Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates heißt es: „In der Inverzugsetzung ersucht der Rat den Mitgliedstaat, eine jährliche Mindestverbesserung des konjunkturbereinigten Saldos zu erzielen, für die ein Satz von mindestens 0,5 % des BIP als Richtwert dient, ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen, um die Korrektur des übermäßigen Defizits innerhalb der in der Inverzugsetzung gesetzten Frist zu gewährleisten“.

In Anbetracht des niedrigen Wachstumspotenzials und der budgetären Herausforderungen der Bevölkerungsalterung ist eine entschlossene Korrektur des übermäßigen Defizits in Deutschland unerlässlich. Hinzu kommt, dass anhaltende Haushaltsungleichgewichte das Vertrauen belasten und letztlich auch das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen. Die haushaltspolitische Konsolidierungsstrategie, mit der die Schieflage der öffentlichen Finanzen behoben werden soll, fügt sich in das umfassende Arbeitsprogramm ein, das die Bundesregierung im November 2005 aufgestellt hat. Ihre Umsetzung ist schon ein gutes Stück vorangekommen. Die Konsolidierungsstrategie zielt auf eine strukturelle Haushaltsanpassung um über einen Prozentpunkt bis zum Jahr 2007 ab. Dass diese Strategie 2006 nur begrenzte Auswirkungen haben wird, ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass einige der bereits umgesetzten Maßnahmen erst mit Verzögerung voll zum Tragen kommen. Die in den Jahren 2006 und 2007 geplante strukturelle Haushaltsanpassung kann als stabilitäts- und wachstumspaktkonform betrachtet werden, zumal sie unter anderem die Vorgabe erfüllt, eine jährliche Mindestverbesserung des konjunkturbereinigten Saldos ohne einmalige und befristete Maßnahmen zu erreichen, für die ein Satz von mindestens 0,5 % des BIP als Richtwert dient. Die geplante Anpassung dürfte beim vorstehend dargelegten Wachstumsszenario ausreichen, um das übermäßige Defizit auf dauerhafte und nachhaltige Weise zu korrigieren, und stünde mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Einklang.

In Anbetracht dieser Faktoren dürfte das übermäßige Defizit allem Anschein nach spätestens 2007 korrigiert werden. Der Richtwert von 0,5 % des BIP für die jährliche strukturelle Verbesserung dürfte in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt eingehalten werden.

* * *

In Anbetracht der obigen Feststellungen empfiehlt die Kommission dem Rat, Deutschland gemäß Artikel 104 Absatz 9 mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, die vom Rat als erforderlich erachteten Maßnahmen zu treffen, um das übermäßige Defizit auf dauerhafte und nachhaltige Weise spätestens 2007 zu beheben. Ein glaubhafter Anpassungspfad zur dauerhaften Senkung des Defizits unter 3 % des BIP spätestens im Jahr 2007 würde bei dem von den Kommissionsdienststellen im Februar 2006 prognostizierten Wachstumsszenario erfordern, dass Deutschland seinen konjunkturbereinigten Haushaltssaldo (ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen) in den Jahren 2006 und 2007 um einen Prozentpunkt des BIP verbessert. Deutschland ergreift die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Haushaltskonsolidierung zur Erreichung seines mittelfristigen Ziels eines strukturell ausgeglichenen Haushalts nach der Korrektur des übermäßigen Defizits fortgesetzt wird, indem das strukturelle Defizit jährlich um mindestens 0,5 % des BIP gesenkt wird. Die Kommission empfiehlt außerdem, dass spätestens am [14. Juli] 2006 ein Bericht darüber vorgelegt wird, welche Maßnahmen zur Umsetzung der empfohlenen Ratsentscheidung getroffen wurden. Der Bericht sollte insbesondere eine haushaltspolitische Bewertung der 2006 und 2007 wirksam werdenden Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits und Angaben zu den Risiken enthalten, mit denen das unterstellte makroökonomische Szenario behaftet ist. Die Kommission wird den Bericht prüfen, um die Fortschritte bei der Korrektur des übermäßigen Defizits zu bewerten. Die Kommission empfiehlt auch, dass Deutschland gemäß Artikel 104 Absatz 9 ersucht wird, nach einem konkreten Zeitplan weitere Berichte vorzulegen.

Empfehlung für eine

ENTSCHEIDUNG DES RATES

zur Inverzugsetzung Deutschlands gemäß Artikel 104 Absatz 9 EG-Vertrag mit der Maßgabe, Maßnahmen für den zur Sanierung erforderlichen Abbau des übermäßigen Defizits zu treffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 9,

auf Empfehlung der Kommission nach Artikel 104 Absatz 9,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1. Nach Artikel 104 Absatz 1 EG-Vertrag vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite.

2. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt umfasst die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[5].

3. In der Entschließung des Europäischen Rates von Amsterdam über den Stabilitäts- und Wachstumspakt vom 17. Juni 1997[6] werden alle Parteien, namentlich die Mitgliedstaaten, der Rat und die Kommission, nachdrücklich ersucht, den Vertrag und den Stabilitäts- und Wachstumspakt strikt und fristgerecht umzusetzen.

4. Mit der Entscheidung 2003/89/EG[7] des Rates vom 21. Januar 2003 wurde gemäß Artikel 104 Absatz 6 EG-Vertrag in Deutschland ein übermäßiges Defizit festgestellt.

5. Gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates richtete der Rat am 21. Januar 2003 eine Empfehlung an Deutschland, in der er Deutschland aufforderte, das übermäßige Defizit so schnell wie möglich, spätestens jedoch im Jahr 2004 zu beenden. Die Empfehlung wurde veröffentlicht. Wie in der Mitteilung der Kommission an den Rat vom 14. Dezember 2004[8], der sich der Rat am 18. Januar 2005 anschloss, festgestellt wird, sollte in Anbetracht der einzigartigen Umstände, die durch die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. November 2003 und durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 2004 geschaffen wurden, das Jahr 2005 als geltende Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits betrachtet werden.

6. Das gesamtstaatliche Defizit liegt in Deutschland seit 2002 deutlich über dem im EG-Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP. Die Schuldenquote, die 2001 noch unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP lag, ist auf projizierte 69 % des BIP im Jahr 2006 angestiegen.

7. Nach den von Eurostat bereitgestellten Daten belief sich das gesamtstaatliche Defizit in Deutschland 2005 auf 3,3 % des BIP. Diese Daten, deren Qualität noch überprüft wird, basieren auf einer vorläufigen Mitteilung Deutschlands an die Kommission, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit[9] am 24. Februar 2006 ergangen ist. Außerdem wird das gesamtstaatliche Defizit nach derzeitigem Kenntnisstand unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung bereits verabschiedeten haushaltspolitischen Vorhaben den Kommissionsdienststellen zufolge auch 2006 über dem im EG-Vertrag festgelegten Referenzwert liegen, womit bestätigt wird, dass das übermäßige Defizit nicht korrigiert wurde.

8. Nach Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 trifft der Rat unverzüglich einen Beschluss nach Artikel 104 Absatz 9, wenn aus den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 bereitgestellten Daten über die tatsächliche Entwicklung hervorgeht, dass ein übermäßiges Defizit von einem teilnehmenden Mitgliedstaat nicht innerhalb der in den Empfehlungen nach Artikel 104 Absatz 7 festgelegten Frist korrigiert worden ist, d.h. er setzt den Mitgliedstaat mit der Maßgabe in Verzug, innerhalb einer bestimmten Frist Maßnahmen für den nach Auffassung des Rates zur Sanierung erforderlichen Defizitabbau zu treffen .

9. In ihrer Herbstprognose 2005 rechneten die Kommissionsdienststellen für das Jahr 2005 mit einem Defizit von 3,9 % des BIP[10]. Bei einer unveränderten Politik rechneten die Kommissionsdienststellen in ihrer Prognose mit einem Defizit von 3,7 % des BIP 2006 und 3,3 % des BIP 2007. Dabei wurde ein reales BIP-Wachstum von 0,8 % 2005, 1,2 % 2006 und 1,6 % 2007 projiziert, wobei sich die Produktionslücke im Programmzeitraum nicht ganz schließt. Vor diesem Hintergrund hat die deutsche Bundesregierung nach den Wahlen vom 18. September 2005 in Anbetracht der noch immer labilen Konjunkturlage eine Strategie ausgearbeitet, um das gesamtstaatliche Defizit bis 2007 unter den im EG-Vertrag festgelegten Referenzwert zu senken. Die Regierung hat bereits im Dezember 2005 mit der Umsetzung dieser Konsolidierungsstrategie begonnen und die ersten Maßnahmen angenommen. Am 22. Februar 2006 beschloss das Kabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2006 und namentlich den Gesetzesentwurf über die Anhebung des MwSt-Regelsatzes von 16 % auf 19 % ab 1. Januar 2007.

10. Am 22. Februar 2006 veröffentlichte das Statistische Bundesamt Zahlen für das BIP-Wachstum und das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2005, die sich danach auf 0,9 % bzw. 3,3 % des BIP belaufen haben. Der Unterschied zur Herbstprognose der Kommissionsdienststellen erklärt sich großteils durch unerwartet gute Einnahmen gegen Ende 2005. Nach der am 21. Februar 2006 veröffentlichten Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen ist 2006 mit einem realen BIP-Wachstum von 1,5 % zu rechnen, das damit leicht über der niedrigen Potenzialwachstumsrate liegt. Wohlgemerkt wird diese Projektion dadurch leicht nach oben verzerrt, dass mit einer vorgezogenen Reaktion der Binnennachfrage auf die geplante MwSt-Erhöhung gerechnet wird. Unter Berücksichtigung der anschließenden ökonomischen Effekte wird 2007 derzeit ein BIP-Wachstum von unter 1 % erwartet. Im Einklang mit der obigen makroökonomischen Prognose soll das nominale Defizit 2006 weiterhin bei etwas über 3 % des BIP liegen, 2007 jedoch deutlich unter den Referenzwert sinken. Das strukturelle Defizit (d.h. das konjunkturbereinigte Defizit ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen) wird nach der Prognose der Kommissionsdienststellen im Jahr 2006 prozentual zum BIP gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert bleiben, bevor es 2007 um mindestens 1 % des BIP schrumpft.

11. Bei der Festlegung der Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden. Erstens ist die derzeit durchgeführte Haushaltsanpassung Bestandteil einer umfassenden Strategie, wobei sich die geplanten Maßnahmen schon in einem fortgeschrittenen Stadium des Verabschiedungsprozesses befinden, was die Unsicherheit in Bezug auf die Wirksamkeit der Konsolidierung verringert. Zweitens sind die erwarteten begrenzten Auswirkungen bei der Senkung des strukturellen Defizits im Jahr 2006 zumindest teilweise darauf zurückzuführen, dass einige der bereits eingeführten Maßnahmen erst mit Verzögerung zum Tragen kommen. Drittens kann die von der Regierung in den Jahren 2006 und 2007 geplante strukturelle Anpassung um mindestens 1 % des BIP als stabilitäts- und wachstumspaktkonform betrachtet werden, zumal sie unter anderem die Vorgabe erfüllt, eine jährliche Verbesserung des konjunkturbereinigten Saldos ohne einmalige und befristete Maßnahmen zu erreichen, für die ein Satz von mindestens 0,5 % des BIP als Richtwert dient. Ausgehend von der in Erwägungsgrund (10) dargelegten gesamtwirtschaftlichen Prognose würde eine solche Anpassung ausreichen, um das übermäßige Defizit auf dauerhafte und glaubhafte Weise zu korrigieren.

12. In Anbetracht dieser Faktoren dürfte das übermäßige Defizit allem Anschein nach spätestens 2007 korrigiert werden. Der Richtwert von 0,5 % des BIP für die jährliche Verbesserung des strukturellen Saldos dürfte in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt eingehalten werden.

13. Nach Artikel 104 Absatz 9 Unterabsatz 2 EG-Vertrag kann der Rat Deutschland ersuchen, nach einem konkreten Zeitplan Berichte vorzulegen, um die zur Umsetzung dieser Entscheidung unternommenen Anpassungsbemühungen überprüfen zu können. Deutschland sollte der Kommission bis spätestens [14. Juli] 2006 einen Bericht darüber vorlegen, welche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Entscheidung getroffen wurden bzw. geplant sind. Der Bericht sollte insbesondere eine budgetäre Bewertung der Korrekturmaßnahmen unter Bezifferung ihrer Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis 2006 und 2007 sowie eine Analyse der Risiken enthalten, mit denen das unterstellte makroökonomische Szenario behaftet ist. Die Kommission wird den Bericht prüfen, um die Fortschritte bei der Korrektur des übermäßigen Defizits zu bewerten. Im Einklang mit den in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 vorgesehenen Terminen für die Mitteilung der öffentlichen Defizite und des öffentlichen Schuldenstands sollte Deutschland weitere Berichte vorlegen.

14. Anpassungsmaßnahmen sollten eine dauerhafte Verbesserung des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos sicherstellen. Um eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung in Richtung auf das mittelfristige Ziel Deutschlands, d.h. einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, sicherzustellen, muss das strukturelle Defizit im Anschluss an die Korrektur des übermäßigen Defizits alljährlich um mindestens 0,5 % des BIP abgebaut werden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

1. Deutschland beendet das bestehende übermäßige Defizit so rasch wie möglich, spätestens jedoch im Jahr 2007.

2. In den Jahren 2006 und 2007 stellt Deutschland eine kumulative Verbesserung seines konjunkturbereinigten Haushaltssaldos ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen um mindestens einen Prozentpunkt sicher.

Artikel 2

1. Deutschland legt der Kommission spätestens am [14. Juli] 2006 einen Bericht darüber vor, welche Maßnahmen es zur Umsetzung der Entscheidung getroffen hat. Die Kommission prüft den Bericht, um die Fortschritte bei der Korrektur des übermäßigen Defizits zu bewerten.

2. Deutschland legt der Kommission spätestens am [1. Oktober 2006, 1. April 2007, 1. Oktober 2007 und 1. April 2008] weitere Berichte über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Entscheidung vor.

Artikel 3

Deutschland ergreift die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Haushaltskonsolidierung zur Erreichung seines mittelfristigen Ziels eines strukturell ausgeglichenen Haushalts nach der Korrektur des übermäßigen Defizits fortgesetzt wird, indem das strukturelle Defizit jährlich um mindestens 0,5 % des BIP gesenkt wird.

Artikel 4

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

[1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5).

[2] Alle Texte zum Defizitverfahren gegen Deutschland finden sich auf folgender Website: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/edp/edpde_en.htm.

[3] Mitteilung der Kommission an den Rat zur „Situation Deutschlands und Frankreichs in Bezug auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nach dem Urteil des Gerichtshofs“ - KOM(2004) 813.

[4] Dies entsprach in etwa den von den deutschen Behörden am 1. September gemeldeten 3,7 % des BIP; der Unterschied ergibt sich vor allem dadurch, dass die Verbriefungstransaktionen der Postbeamtenversorgungskasse in der Herbstprognose nicht als defizitreduzierend berücksichtigt wurden.

[5] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5).

[6] ABl. C 236 vom 2.8.1997, S. 1.

[7] ABl. L 34 vom 11.2.2003, S. 16.

[8] Mitteilung der Kommission an den Rat zur „Situation Deutschlands und Frankreichs in Bezug auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nach dem Urteil des Gerichtshofs“ - KOM(2004) 813.

[9] ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7.

[10] Dies entsprach in etwa den von den deutschen Behörden am 1. September gemeldeten 3,7 % des BIP; der Unterschied ergibt sich vor allem dadurch, dass die Verbriefungstransaktionen der Postbeamtenversorgungskasse in der Herbstprognose nicht als defizitreduzierend berücksichtigt wurden.