52006PC0700

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäβ Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013) /* KOM/2006/0700 endg. - COD 2005/0042B */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 14.11.2006

KOM(2006) 700 endgültig

2005/0042B (COD)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäβ Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den

gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013)

2005/0042B (COD)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENTgemäβ Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertragbetreffend den

gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. VORGESCHICHTE

Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005) 115 – 2005/0042B (COD): | 13. April 2005 |

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: | 16. Februar 2006 14. Februar 2006 |

Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: | 23. März 2006 |

Geänderter Vorschlag der Kommission (KOM(2006) 235): | 24. Mai 2006 |

Politische Einigung im Rat: | 25. September 2006 |

Festlegung des gemeinsamen Standpunkts: | 13. November 2006 |

2. ZIEL DES KOMMISSIONSVORSCHLAGS

Das Programm soll zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beitragen und ihre Rechte auf Information und Bildung stärken. Es ermöglicht der EU, die einschlägigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ergänzen, zu unterstützen und zu überwachen, Verbraucherorganisationen zu unterstützen, das EU-Verbraucherschutzrecht durchzusetzen sowie den Europäerinnen und Europäern dabei zu helfen, aktive Mitspieler im Binnenmarkt zu werden. Mit dem Programm für die Jahre 2007-2013 werden hauptsächlich die beiden folgenden Ziele verfolgt: Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus (mittels einer wirksamen Vertretung der Verbraucherinteressen) und Gewährleistung der effektiven Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften (insbesondere mittels Durchsetzung, Zusammenarbeit, Information, Bildung und Rechtsschutz).

Diese Ziele sollen – je nach den Prioritäten in den jährlichen Arbeitsprogrammen – durch die Kombinierung verschiedener Maßnahmen und Instrumente erreicht werden.

3. BEMERKUNGEN ZUM GEMEINSAMEN STANDPUNKT

Am 25. September 2006 erzielte der Rat einstimmig eine politische Einigung betreffend den Entwurf des Beschlusses über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013). Grundlage dieser Einigung war im Wesentlichen der geänderte Kommissionsvorschlag vom 24. Mai 2006. Darin wurden die deutliche Kürzung der Programmmittel aufgrund der interinstitutionellen Einigung über die künftigen Finanzen ebenso berücksichtigt wie die vom Europäischen Parlament in erster Lesung formell geäußerten Ansichten. Der ursprüngliche Vorschlag wurde erheblich geändert und in ein gesundheits- und ein verbraucherpolitisches Programm unterteilt.

Während der Aussprache über den geänderten Vorschlag äußerten einige Mitglieder des Rates Vorbehalte bezüglich spezifischer Projekte, bezüglich der Entwicklung eines Masterstudienganges und bezüglich der Gewährung von Stipendien; das Europäische Parlament hatte ebenfalls Bedenken beim europäischen Masterstudiengang sowie bei den dezentralen Aktionen und den besonders schutzbedürftigen Verbrauchern.

Angesichts der Notwendigkeit einer frühzeitigen Annahme des Programms wurden schließlich alle mitgliedstaatlichen Vorbehalte ausgeräumt. Der gemeinsame Standpunkt spiegelt somit die Ergebnisse dieser interinstitutionellen Kontakte wider und wird von der Kommission befürwortet.

4. SCHLUSSFOLGERUNG

Die Kommission ist der Ansicht, dass der gemeinsame Standpunkt, der am 13.11.2006 einstimmig festgelegt worden ist, im Einklang mit den wichtigsten Zielen und Vorstellungen ihres geänderten Vorschlags steht. Sie merkt an, dass der Vorsitz des IMCO-Ausschusses des Europäischen Parlaments bestätigt hat, dass er, falls der Rat eine Einigung auf der Grundlage des Kompromisswortlauts der Präsidentschaft erzielt, dem Ausschuss die Festlegung des gemeinsamen Standpunkts ohne Änderungen empfehlen werde. Die Kommission kann daher den gemeinsamen Standpunkt, der die zwischen den drei Organen erzielte Einigung widerspiegelt, unterstützen.