Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Tropenholzrat zur Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994 /* KOM/2006/0469 endg. - ACC 2006/0160 */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 29.8.2006 KOM(2006) 469 endgültig 2006/0160 (ACC) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Tropenholzrat zur Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994 (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994 trat am 1. Januar 1996 in Kraft und läuft nach zweimaliger Verlängerung am 31. Dezember 2006 aus. Im Januar 2006 wurden die Verhandlungen im Rahmen der UNCTAD über ein Nachfolgeübereinkommen zum Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 1994 erfolgreich abgeschlossen. Auf der 40. Tagung des Internationalen Tropenholzrates, die vom 29. Mai bis zum 3. Juni 2006 in Mérida (Mexiko) stattfand, wurde gemäß Artikel 46 des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994 vorgeschlagen, das Übereinkommen bis zum Inkrafttreten des Nachfolgeübereinkommens von 2006 zu verlängern. In Übereinstimmung mit der Rechtsgrundlage bleibt der Beitrag der Europäischen Gemeinschaft zu dem Verwaltungshaushalt der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO) von dem vorgeschlagenen Beschluss unberührt und die Gemeinschaft zahlt weiterhin keine Beiträge. Durch diesen Vorschlag soll die Europäische Gemeinschaft ermächtigt werden, für die Verlängerung des Übereinkommens zu stimmen. Die Kommission schlägt daher dem Rat vor, den beigefügten Beschluss anzunehmen. 2006/0160 (ACC) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Tropenholzrat zur Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission[1], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994 wurde von der Gemeinschaft auf der Grundlage des Beschlusses 96/493/EG[2] unterzeichnet und vorläufig angewandt. (2) Im Januar 2006 wurden die Verhandlungen im Rahmen der UNCTAD über das Nachfolgeübereinkommen zum Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 1994 erfolgreich abgeschlossen. (3) Das Internationale Tropenholz-Übereinkommen bleibt bis zum 31. Dezember 2006 in Kraft, sofern es nicht gemäß Artikel 46 Absatz 3 durch Beschluss des Internationalen Tropenholzrates bis zum Inkrafttreten des Nachfolgeübereinkommens verlängert wird. (4) Die Verlängerung dieses Übereinkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft. (5) Der Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft im Internationalen Tropenholzrat ist festzulegen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Europäische Gemeinschaft stimmt im Internationalen Tropenholzrat dafür, das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994 bis zum vorläufigen oder endgültigen Inkrafttreten des Nachfolgeübereinkommens von 2006 zu verlängern. Brüssel, den Im Namen des Rates Der Präsident [1] ABl. C …, S. … [2] ABl. L 208 vom 17.8.1996, S.1.