52006PC0365

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Libanon /* KOM/2006/0365 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 5.7.2006

KOM(2006) 365 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Libanon

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Im Zuge des Abschlusses der Beitrittsverhandlungen mit den zehn neuen Mitgliedstaaten verlieh der Europäische Rat von Kopenhagen 2002 der Überzeugung Ausdruck, dass die Erweiterung auch eine wichtige Chance biete, die Beziehungen zu den Nachbarländern auf der Grundlage gemeinsamer Werte auszubauen, und erklärte, dass die Europäische Union weiterhin fest entschlossen sei, neue Trennlinien in Europa zu vermeiden sowie Stabilität und Wohlstand innerhalb der erweiterten EU und über die neuen Außengrenzen hinweg zu fördern.

Die Kommission schlug in ihrer Mitteilung „Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ vom März 2003[1] die Aufstellung von Aktionsplänen mit Partnerländern vor. Am 16. Juni 2003 begrüßte der Rat diese Mitteilung und forderte die Kommission auf, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter Aktionspläne für alle entsprechenden Länder vorzuschlagen und dabei mit der Ukraine, Moldau und den südlichen Mittelmeerpartnern, mit denen bereits Assoziationsabkommen geschlossen wurden, den Anfang zu machen.

Am 14. Juni 2004 begrüßte der Rat die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik – Strategiepapier“[2]. Der Rat begrüßte ferner den Vorschlag der Kommission, die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) im Wege von gemeinsam mit den jeweiligen Nachbarländern aufgestellten Aktionsplänen zu verfolgen, und forderte die Kommission auf, ihm Vorschläge für entsprechende Aktionspläne zu unterbreiten. Der Rat legte außerdem Modalitäten zur Förderung und Überwachung der Umsetzung der Aktionspläne fest.

In ihrer Mitteilung vom Dezember 2004[3] legte die Kommission dem Rat ein erstes Paket von Vorschlägen für Aktionspläne zur Genehmigung vor. Sie übermittelte die Länderberichte für Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Libanon und Ägypten in ihrer Mitteilung vom März 2005[4] an den Rat und empfahl die Aufnahme von Verhandlungen zur Erstellung von Aktionsplänen für diese Länder. Auf seiner Tagung vom 16. und 17. Juni 2005 begrüßte der Rat die Entscheidung, Aktionspläne für die genannten Länder auszuarbeiten.

In enger Abstimmung mit der Präsidentschaft und dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik führte die Kommission Sondierungsgespräche mit Libanon, in deren Rahmen sich die beiden Seiten auf einen Entwurf für den Aktionsplan verständigten. Er deckt einen Zeitraum von drei Jahren ab. Seine Umsetzung wird zur Erfüllung der Bestimmungen des Assoziationsabkommens beitragen und zunehmend engeren Beziehungen zu Libanon förderlich sein, so dass ein hohes Maß an wirtschaftlicher Integration und eine Vertiefung der politischen Zusammenarbeit erreicht werden können. Die Durchführung des Aktionsplans wird die Angleichung der libanesischen Rechtsvorschriften, Normen und Standards an jene der EU erheblich voranbringen.

Der Aktionsplan ist ein vielseitiges Instrument für die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit, mit dem die Umsetzung der im Europa-Mittelmeer-Abkommen vorgesehenen Verpflichtungen und Ziele weiter vorangetrieben werden soll.

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Juni 2004, wonach die Aktionspläne vom Rat genehmigt und anschließend von den jeweiligen Assoziations- oder Kooperationsräten gebilligt werden, fügt die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat EU –Libanon im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans im Anhang bei.

Die Kommission ersucht den Rat, den beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Libanon

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses 2006/356/EG des Rates vom 14. Februar 2006[5] über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits,

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

auf Vorschlag der Kommission[6],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits wurde am 17. Juni 2002 unterzeichnet und trat am 1. April 2006 in Kraft.

(2) Die Vertragsparteien haben sich auf einen Aktionsplan EU-Libanon geeinigt, der die Umsetzung des Assoziationsabkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen wird, die mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele des Abkommens ausgearbeitet und vereinbart wurden.

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Der Standpunkt, den die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Libanon vertreten, stützt sich auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf der Empfehlung des Assoziationsrats.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

Entwurf

EMPFEHLUNG

zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Libanon

Der Assoziationsrat EU-Libanon -

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits (nachstehend Europa-Mittelmeer-Abkommen), insbesondere auf Artikel 76, 2. Absatz,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1. Gemäß Artikel 76 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens abgeben.

2. Gemäß Artikel 86 des Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

3. Die Vertragsparteien des Europa-Mittelmeer-Abkommens haben sich auf den Wortlaut des Aktionsplans EU-Libanon geeinigt.

4. Der Aktionsplan EU-Libanon wird die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens durch die von den Vertragsparteien ausgearbeiteten und vereinbarten konkreten Maßnahmen unterstützen, die die Richtung für die Umsetzung in der Praxis vorgeben.

5. Der Aktionsplan erfüllt einen doppelten Zweck, da darin sowohl konkrete Schritte für die Erfüllung der im Europa-Mittelmeer-Abkommen genannten Verpflichtungen der Vertragsparteien festgelegt werden, als auch für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Libanon eine breitere Grundlage geschaffen wird, die entsprechend den allgemeinen Zielsetzungen des Abkommens zu einem erheblichen Maß an wirtschaftlicher Integration und zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit führen soll -

EMPFIEHLT:

Einziger Artikel

Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien den im Anhang beigefügten Aktionsplan EU-Libanon umsetzen, soweit diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des Europa-Mittelmeer-Abkommens ausgerichtet ist.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Assoziationsrats

Der Präsident

ANHANGEuropäische Nachbarschaftspolitik AKTIONSPLAN EU-Libanon

1. EINLEITUNG

Die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 hat in politischer, geographischer und wirtschaftlicher Hinsicht eine historische Schwerpunktverlagerung für die EU mit sich gebracht. Die EU und Libanon sind sich nun näher als je zuvor und werden als nächste Nachbarn ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen stärken. Die Erweiterung bietet der EU und Libanon die Chance, immer engere Kontakte aufzubauen, die über die Kooperation hinaus auch ein beträchtliches Maß an wirtschaftlicher Integration und die Vertiefung der politischen Zusammenarbeit einschließen. Die Europäische Union und Libanon sind entschlossen, diese Chance zu nutzen, um ihre Beziehungen zu vertiefen und Stabilität, Sicherheit und Wohlstand zu fördern. Dem Ansatz liegen die Aspekte Partnerschaft, gemeinsame Verantwortung und Differenzierung zugrunde.

Mit ihrer Nachbarschaftspolitik setzt sich die Europäische Union ehrgeizige Ziele, die sich auf das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und die wirksame Umsetzung von politischen, wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Reformen stützen.

Die EU bietet Libanon an, die politischen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu intensivieren und Mitverantwortung in Sachen Konfliktprävention und Konfliktlösung zu übernehmen.

Wie ambitioniert die Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und Libanon sein wird, hängt davon ab, wie stark sich Libanon für die gemeinsamen Werte engagiert und inwiefern das Land in der Lage ist, die gemeinsam vereinbarten Prioritäten unter Einhaltung der internationalen und der europäischen Normen und Grundsätze umzusetzen. Das Tempo der Weiterentwicklung der Beziehungen wird ausschließlich von den Anstrengungen Libanons und den sich aus daraus ergebenden konkreten Ergebnissen bestimmt.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik ist Teil der Reaktion der Europäischen Union auf die Regierungserklärung der libanesischen Regierung, die Ende Juli 2005 vom Parlament gebilligt wurde. Im September 2005 stellte die Regierung der internationalen Gemeinschaft ihre generelle Agenda für die wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Reformen vor und verpflichtete sich, ein auf mehrere Jahre angelegtes Programm für politische und wirtschaftliche Reformen auszuarbeiten, in dem die konkreten Reformmaßnahmen genauer ausgeführt werden. Die Regierung muss nun gewährleisten, dass die auf der „nationalen Agenda“ stehenden Prioritäten und Ziele auch tatsächlich im Rahmen geeigneter politischer und wirtschaftlicher Reformprogramme verwirklicht werden. Der Prozess, der zur Verwirklichung dieser Ziele führt, sollte von Libanon gesteuert werden und auf einem von Libanon selbst entwickelten Reformprogramm beruhen, dass bei Bedarf von der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der Europäischen Union, unterstützt wird. Durch den mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik verbundenen Aktionsplan verfügt die EU über das strategische Instrumentarium, um Libanon bei seinem Reformprozess zu begleiten.

Der Aktionsplan stellt die erste Phase dieses Prozesses dar. Es handelt sich um ein politisches Dokument, in dem die strategischen Ziele der Zusammenarbeit zwischen Libanon und der EU für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt werden. Seine Durchführung trägt zur Einhaltung der Bestimmungen des Assoziationsabkommens bei und wird Libanons nationalen Reformzielen und der weiteren Einbindung in die europäischen Wirtschafts- und Sozialstrukturen förderlich sein.

Der Aktionsplan wird ausgehend von unserem gemeinsamen Engagement für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten umgesetzt werden, unter Berücksichtigung des wichtigen Ziels, die volle Souveränität und territorialen Integrität Libanons im Einklang mit den völkerrechtlichen Bestimmungen und den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen wiederherzustellen. Die Lösung des Problems der palästinensischen Flüchtlinge in Libanon muss ebenfalls in diesem Kontext angegangen werden.

Die Durchführung des Aktionsplans wird die Angleichung der Rechtsvorschriften, Normen und Standards Libanons an jene der Europäischen Union erheblich voranbringen. Ferner wird eine solide Grundlage für die weitere wirtschaftliche Integration geschaffen, basierend auf der Annahme und Umsetzung wirtschaftlicher und handelsbezogener Regeln und Vorschriften, die ein günstiges Klima für den Ausbau des Handels und der Investitionen bieten. Die Maßnahmen werden die nötige Kohärenz mit der von der libanesischen Regierung mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft in Angriff genommenen Entwicklung und Durchführung von politischen Strategien und Maßnahmen aufweisen, die auf die Förderung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie auf die Verringerung der Armut und die Förderung des Umweltschutzes ausgerichtet sind, um auf diese Weise das langfristige Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen.

Die Umsetzung des Aktionsplans setzt voraus, dass sich die politische Führung des Landes ernsthaft für die Verabschiedung und Umsetzung einer Verwaltungsreform einsetzt, die die Effizienz und Effektivität der öffentlichen Verwaltung verbessert. Dabei muss besonderes Augenmerk auf die Aspekte Kontrollen, Rechenschaftspflicht und Transparenz gelegt werden, damit eine verantwortungsvolle Staatsführung erreicht wird. Dies erfordert eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf eine Neudefinition der Aufgaben und Zuständigkeiten der Ministerien und öffentlichen Einrichtungen, sowie eine auf den Einsatz kompetenter und motivierter Mitarbeiter gestützte Umstrukturierung dieser Einrichtungen.

Libanon und die EU werden bei der Durchführung dieses Aktionsplans eng zusammenarbeiten.

Neue Partnerschaftsperspektiven

Die Europäische Nachbarschaftspolitik eröffnet neue Partnerschaftsperspektiven:

- die Aussicht, über die Zusammenarbeit hinaus zu einem erheblichen Grad an wirtschaftlicher Integration zu gelangen, zu der auch eine Beteiligung am EU-Binnenmarkt zählt, sowie die Möglichkeit, dass Libanon schrittweise an zentralen Aspekten der Politiken und Programme der EU teilnehmen kann;

- eine Ausweitung und Intensivierung der politischen Zusammenarbeit, insbesondere über einen regelmäßigen politischen Dialog;

- die Möglichkeit zur Angleichung wirtschaftlicher Rechtsvorschriften, die gegenseitige Öffnung der Märkte und der weitere Abbau von Handelsschranken, was Investitionen und Wachstum anregen wird;

- Verstärkte finanzielle Unterstützung: die finanzielle Hilfe der EU für Libanon wird gezielter eingesetzt zur Förderung der Maßnahmen im Rahmen dieses Aktionsplans, um in erster Linie die politische und wirtschaftliche Reformagenda der libanesischen Regierung zu unterstützen. Für diese Zwecke hat die Kommission ein neues Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) vorgeschlagen, das sich auch auf den sehr wichtigen Aspekt der grenzübergreifenden Zusammenarbeit erstreckt. Die EIB wird über die Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer (FEMIP) ebenfalls Unterstützung für Infrastrukturinvestitionen sowie für die Weiterentwicklung der Privatwirtschaft und für Partnerschaften gewähren; Möglichkeit der schrittweisen Beteiligung oder einer intensivierten Zusammenarbeit im Rahmen einschlägiger Gemeinschaftsprogramme zur Förderung von Beziehungen u. a. in den Bereichen Kultur, Bildung, Technik und Wissenschaft;

- Unterstützung - einschließlich technischer Hilfe und Twinning – bei der Übernahme von EU-Normen und Standards und gezielte Unterstützung und Beratung für die Angleichung von Rechtsvorschriften durch Mechanismen wie TAIEX;

- Vertiefung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und deren schrittweise Ausweitung auf den Agrar- und Dienstleistungssektor und Schaffung der Voraussetzungen für die Steigerung der Investitionen und der Ausfuhren;

- Ausbau der direkten Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen im Rahmen der durch das Assoziationsabkommen eingesetzten Gremien, insbesondere mittels offizielle eingesetzter themenbezogener Unterausschüsse;

Je nach Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans und der allgemeinen Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Libanon werden etwaige neue vertragliche Beziehungen in Erwägung gezogen. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass diese vertraglichen Beziehungen die Form eines Europäischen Nachbarschaftsabkommens annehmen könnten. Ob neue vertragliche Vereinbarungen ratsam sind, wird zu gegebener Zeit geprüft.

Handlungsprioritäten

Der Aktionsplan legt ein umfassendes Paket von Prioritäten für die Bereiche fest, die unter das Assoziationsabkommen fallen. Auf die folgenden dieser Prioritäten, die alle von Bedeutung sind, sollte besonderes Augenmerk gelegt werden:

- Verstärkung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte, unter anderem zu Fragen der Demokratie und des politischen Lebens, der Förderung der Menschenrechte und der Konsolidierung der Medien- und der Meinungsfreiheit;

- Fortsetzung der Bemühungen um die Entwicklung einer unabhängigen und unparteiischen Justiz und weiterer Ausbau der administrativen Kapazitäten der Justiz;

- Festlegung einer umfassenden Menschenrechtsstrategie, auch hinsichtlich des Schutzes der Rechte von Minderheiten, marginalisierten Bevölkerungsgruppen und Personen, die nicht die libanesische Staatsangehörigkeit besitzen;

- Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Medien- und der Meinungsfreiheit;

- Zusammenarbeit bei der Förderung des interkulturellen Dialogs und der Verständigung;

- Weitere Förderung der Gleichbehandlung von Frauen, u.a. durch Aufstellung eines Plans zur intensiveren Einbeziehung von Frauen in das politische und wirtschaftliche Leben und zur Beseitigung sämtlicher Formen von Diskriminierung der Frau;

- Stärkung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit in Fragen von internationalem und regionalem Interesse, einschließlich des Nahostfriedensprozesses, der Terrorismusbekämpfung und der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen;

- Maßnahmen zur nachhaltigen Konsolidierung des Staatshaushalts bei gleichzeitiger Verringerung der Schuldenlast und Verbesserung der staatlichen Finanzverwaltung;

- Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen zwecks Förderung von Wachstum und Investitionen sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen in Libanon;

- Förderung des libanesischen Ausfuhrpotenzials durch eine weitere Liberalisierung des Handels mit Gütern und Agrarerzeugnissen, Vereinfachung und Rationalisierung zollrechtlicher Vorschriften und Verfahren, Verbesserung industrieller Standards und Modernisierung der gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Systeme;

- Vorbereitung einer schrittweisen Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs und des Niederlassungsrechts;

- Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Migrationsströme und Dialog über Visumsfragen;

- Stärkung der Umweltdimension in der staatlichen Politik und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Libanon;

- Förderung von Strategien und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Konzeption und Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Förderung der sozialen Entwicklung, die einen Beitrag zur Armutsbekämpfung leistet;

- Entwicklung der Verkehrs-, Energie-, Wasser- und Informationsgesellschaftssektoren und –netze durch eine Liberalisierung der Sektoren, Investitionen in Infrastrukturen und die Zusammenschaltung mit EU-Netzen;

- Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technik;

Die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Prioritäten werden in gemäß dem Assoziationsabkommen eingesetzten Unterausschüssen gemeinsam überwacht. Die Europäische Kommission legt einen Zwischenbericht über die erzielten Fortschritte vor.

2. AKTIONEN

2.1. Politischer Dialog und Reformen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Zusammenarbeit bei der Förderung der gemeinsamen Werte Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einschließlich verantwortungsvoller Staatsführung und transparente, stabile und effektive Institutionen

- Fortsetzung der laufenden Reformanstrengungen zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz des öffentlichen Sektors, einschließlich der Straffung der Verfahren;

- Unterstützung der laufenden Bemühungen um eine verantwortungsvollere Staatsführung und mehr Transparenz im Einklang mit den einschlägigen Übereinkommen der Vereinten Nationen, denen Libanon beigetreten ist;

- Aufnahme eines politischen Dialogs zwischen dem Europäischen Parlament und dem libanesischen Parlament;

- Umsetzung von Plänen im Bereich Dezentralisierung und Reform der Verwaltung der Gebietskörperschaften;

Korruptionsbekämpfung

- Austausch von Informationen über die Ratifizierung und Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Korruption und anderer einschlägiger internationaler Instrumente;

- Verstärkung der Korruptionsbekämpfung durch die effektive Umsetzung einer nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie, einschließlich in Bezug auf die institutionellen Rahmenbedingungen, den Ausbau der Kapazitäten, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Advocacy-Arbeit;

- Förderung der Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung zwischen den libanesischen Strafverfolgungsbehörden und den internationalen Organisationen sowie den entsprechenden Stellen der Gemeinschaft und der EU-Mitgliedstaaten;

Reform des Wahlgesetzes und der Rahmenbedingungen für Wahlen

- Förderung der Ausarbeitung einer umfassenden Strategie für die Reform des Systems der politischen Vertretung und der Rahmenbedingungen für Wahlen, einschließlich im Hinblick auf eine angemessene Vertretung der Frauen, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Abschlussberichtes der EU-Wahlbeobachtermission;

- Stärkung des Wahlsystems durch Behebung von Defiziten auf Ebene des Wahlgesetzes, der Wahlbehörden und des Systems für Beschwerden über den Wahlverlauf sowie Verbesserung der Wahlberichterstattungsmöglichkeiten der Medien;

- Erarbeitung von gemeinsamen Kooperationsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch im Wahlsektor;

Weitere Stärkung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie der Kapazitäten und Effizienz der Justiz, qualitative Verbesserung ihrer Tätigkeit und Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten

- Entwicklung einer umfassenden Strategie für die Justizreform und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Kapazitäten und Effizienz der Justizverwaltung und der Organe, die für die Anwendung der Rechtsvorschriften zuständig sind; Verbesserung des Zugangs der Bürger zu den Gerichten und Verbesserung der Kompetenzen auf Ebene des Gerichtswesens;

- Verbesserung der Haftanstalten und der Bedingungen im Strafvollzug nach Maßgabe der internationalen Standards;

Menschenrechte und Grundfreiheiten

- Förderung einer umfassenden Menschenrechtsstrategie, einschließlich hinsichtlich des Schutzes der Rechte von Minderheiten, marginalisierten Bevölkerungsgruppen und Personen, die nicht die libanesische Staatsangehörigkeit besitzen;

- Stärkung der für Schutz und Wahrung der Menschenrechte zuständigen Institutionen;

- Gewährleistung der wirksamen Umsetzung der internationalen Verpflichtungen, die Libanon im Bereich der Menschenrechte und der Grundfreiheiten eingegangen ist;

- Bemühungen um eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen der UN-Charta und Umsetzung ihrer Empfehlungen;

- Ausbau des Amtes des Ombudsmannes für Menschenrechte;

- Aufnahme eines Dialogs über die Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte und Demokratisierung im Rahmen des Assoziationsabkommens;

- Gewährleistung eines informellen Meinungsaustauschs mit den Mitarbeitern der Ständigen Vertretungen am Sitz der Vereinten Nationen vor Tagungen des UN-Menschenrechtsrats und soweit erforderlich auch vor Tagungen der UN-Generalversammlungen, im Rahmen des Menschenrechtsdialogs Europa-Mittelmeer;

- Prüfung der Möglichkeiten für den Beitritt zu den Fakultativprotokollen und der Aufhebung der Vorbehalte im Zusammenhang mit den grundlegenden UN-Menschenrechtsübereinkommen, denen Libanon beigetreten ist;

- Aufnahme eines Dialogs über die Todesstrafe sowie über den Beitritt zum Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Förderung der Medienfreiheit und Stärkung der Meinungsfreiheit

- Intensivierung der laufenden Bemühungen zur Förderung der Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit der Medien;

Unterstützung der Versammlungs- und der Vereinigungsfreiheit sowie der Entwicklung der Zivilgesellschaft

- Intensivierung der laufenden Bemühungen zur Förderung einer effektiven Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durch Reform der administrativen Rahmenbedingungen;

- Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und Stärkung ihrer Kapazitäten, damit diese einen effektiveren Beitrag zum demokratischen und politischen Leben sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt leisten kann;

Bekämpfung der Folter, einschließlich Umsetzung der UN-Übereinkommen

- Prüfung der Möglichkeiten für den Beitritt zum Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe;

- Verstärkung der Bemühungen um die wirksame Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot von Folter;

Förderung und Schutz der Rechte von Frauen und Kindern

- Förderung des Ausbaus der Teilhabe der Frauen am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie ihrer Rolle in den politischen Entscheidungsprozessen;

- Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere am Arbeitsplatz, sowie der verstärkten Bekämpfung von Diskriminierung und geschlechtsbezogener Gewalt, einschließlich einer Überprüfung der Rechtsvorschriften zum Personenstand und zur Staatsangehörigkeit sowie des Strafgesetzbuchs;

- Erörterung der Aufhebung der Vorbehalte im Zusammenhang mit dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), dem Libanon beigetreten ist;

- Förderung der Rechte des Kindes durch Anwendung des UN-Übereinkommens über die Rechte der Kinder und Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der Empfehlungen des zuständigen UN-Ausschusses;

- Beitritt zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten;

- Entwicklung einer Strategie zur Förderung des Wohlergehens der Kinder und eines entsprechenden nationalen Aktionsplans sowie Ausarbeitung einer Kinderschutzpolitik für vernachlässigte und missbrauchte Kinder;

- Stärkung des Schutzes der Rechte von Kindern und Intensivierung der Bemühungen um eine schrittweise Abschaffung von Kinderarbeit;

Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus, religiöser Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Aufstachelung zum Rassenhass

- Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Aufstachelung zum Rassenhass;

- Zusammenarbeit bei der Förderung des interkulturellen Dialogs und der Verständigung;

Förderung sozialer Grundrechte und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen einschließlich der Kernarbeitsnormen

- Aufnahme eines Dialogs über soziale Grundrechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen, der sich auch mit der Rolle und der Unabhängigkeit der Gewerkschaften befasst;

- Gewährleistung der Einhaltung und Verstärkung der effektiven Umsetzung der Kernarbeitsnormen, die in der IAO-Erklärung von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz und damit zusammenhängenden IAO-Übereinkommen festgelegt sind;

- Umsetzung der einschlägigen internationalen Arbeitsübereinkommen, denen Libanon beigetreten ist;

Sicherheitssektorreform

- Ausbau der Verwaltungskapazität der wichtigsten Akteure des Sicherheitssektors, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, der Verwaltungs- und Aufsichtsinstanzen des Sicherheitssektors und der Justizbehörden;

- Gewährleistung eines Sicherheitssystems, dessen Verwaltung und Funktion mit den Menschenrechten und den demokratischen Normen in Einklang steht;

Zusammenarbeit im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik

Verstärkung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik

- Intensivierung des politischen Dialogs und regelmäßigen Informationsaustauschs über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Fragen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP);

- Zusammenarbeit mit der EU zur Steigerung der Effizienz multilateraler Institutionen und Übereinkommen zwecks Stärkung der „Global Governance“; Verbesserung der Koordinierung bei der Bekämpfung von Sicherheitsrisiken und Bewältigung damit verbundener Entwicklungsfragen;.

- Beitritt zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und Vornahme der zu seiner Anwendung erforderlichen Änderungen der Rechtsvorschriften, unter Berücksichtigung aller Aspekte des Römischen Statuts;

Regionale und internationale Angelegenheiten, Konfliktprävention und Krisenmanagement

Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit in den Bereichen regionale und internationale Angelegenheiten, Konfliktprävention, Krisenmanagement und gemeinsame Sicherheitsrisiken im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften

- Einrichtung von Kontaktstellen und Austausch von Informationen über ESVP-Angelegenheiten mit dem Sekretariat des Rates und der Kommission;

- Beitrag zu den Bemühungen der Vereinten Nationen und Zusammenarbeit im Hinblick auf die Lösung regionaler Konflikte und die Förderung eines effektiven Multilateralismus;

- Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit im Rahmen des Nahost-Friedensprozesses, um letztendlich im Einklang mit einschlägigen UN-Resolutionen eine gerechten, umfassenden und dauerhaften Frieden zu verwirklichen;

- Förderung des Ziels der Verabschiedung der Europa-Mittelmeer-Charta für Frieden und Stabilität, sofern hierfür die entsprechenden Voraussetzungen bestehen;

- Beteiligung an Ausbildungsmaßnahmen über Konfliktprävention, Krisen- und Naturkatastrophenmanagement;

Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel sowie Bekämpfung illegaler Waffenausfuhren

- Zusammenarbeit im Hinblick auf die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW), ihrer Trägermittel sowie ballistischer Flugkörper, unter anderem durch Umsetzung der Resolution 1540/04 des UN-Sicherheitsrats und vollständige Einhaltung der bestehenden internationalen Verpflichtungen und deren Umsetzung auf nationaler Ebene, sowie Förderung des Beitritts zu anderen einschlägigen internationalen Übereinkommen und deren Umsetzung;

- Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung des unrechtmäßigen Handels mit MVW-, ihren Trägermitteln und MVW-relevantem Material;

- Zusammenarbeit bei der Entwicklung wirksamer nationaler Kontrollsysteme zur Überwachung der Ausfuhr und Durchfuhr von MVW-relevantem Material und ihren Trägermitteln - wie in der Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrates definiert - einschließlich der Kontrolle von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck auf die Endnutzung als MVW der Endnutzung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie der Entwicklung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen die Ausfuhrbestimmungen;

- Verbesserung der Koordinierung auf dem Gebiet der Nichtverbreitung von MVW und Prüfung spezifischer Bedrohungen der regionalen Sicherheit durch MVW sowie der Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, um diesen Bedrohungen zu begegnen;

- Unterstützung der einschlägigen Bestimmungen der Erklärung von Barcelona zur politischen und sicherheitspolitischen Partnerschaft mit dem Ziel, aus dem Nahen Osten eine Zone zu machen, die von MVW und ihren Trägersystemen frei ist;

- Verbesserung der libanesischen Rechtsvorschriften im Einklang mit dem EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren;

- Prüfung der Möglichkeiten für den Beitritt – sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind - zum 1997 in Ottawa abgeschlossenen Internationalen Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung,

Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus

- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Libanon bei der Bekämpfung und Prävention von Terrorismus;

- Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung auf der Grundlage der Empfehlungen der relevanten UN-Organen;

- Zusammenarbeit bei der Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen im multilateralen Kampf gegen den Terrorismus, u. a. durch Umsetzung aller relevanten Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und durch Unterzeichnung, Ratifizierung und vollständige Umsetzung aller einschlägigen Übereinkommen der Vereinten Nationen;

- Sicherstellung der Anwendung der Standards, die in den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus festgelegt sind;

- Weitere Arbeiten für ein umfassendes UN-Übereinkommen über die Bekämpfung des internationalen Terrorismus;

- Austausch von Informationen über terroristische Gruppen und ihre Unterstützungsnetze;

- Meinungsaustausch über Mittel und Methoden der Terrorismusbekämpfung einschließlich technischer Aspekte und Ausbildungsmaßnahmen sowie Austausch von Erfahrungen in Bezug auf die Terrorismusprävention, mit dem Ziel der Förderung des Aufbaus nationaler Kapazitäten für die Terrorismusprävention;

- Prüfung von Mitteln und Initiativen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Prävention des Terrorismus durch Auseinandersetzung mit allen Ursachen des Terrorismus;

2.2. Wirtschafts- und Sozialreform und nachhaltige Entwicklung

6. Finanzpolitik, Geld- und Wechselkurspolitik

Kurzfristige Ziele

Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und makroökonomische Stabilität

- Weitere Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und Stärkung der Haushaltsdisziplin;

- Annahme und Umsetzung einer umfassenden Strategie für den Schuldenabbau;

- Ausarbeitung und Umsetzung eines nationalen Programms zur gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung;

Mittelfristige Ziele

- Schaffung der makroökonomischen Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum;

- Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen und Einführung von Instrumenten für die mittelfristige Haushaltsplanung;

- Umsetzung von Strategien zur Förderung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen durch die Verringerung des Quasi-Haushaltdefizits und der Eventualverbindlichkeiten;

- Funktionierende Marktwirtschaft

Kurzfristige Ziele

- Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der libanesischen Wirtschaft;

- Umsetzung von Maßnahmen zur Durchsetzung vertraglicher Rechte und der Eigentumsrechte;

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas um die Investitionstätigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Expansion von Unternehmen zu fördern

- Ausarbeitung und Umsetzung einer Strategie für die Investitionsförderung;

- Verbesserung des Regulierungsrahmens und Abbau bürokratischer Schranken;

- Umsetzung von Maßahmen, um für KMU den Zugang zu Finanzierungsquellen zu erleichtern;

Fortschritte bei der Einführung einer reibungslos funktionierenden Marktwirtschaft

- Umstrukturierung öffentlicher Versorgungseinrichtungen, Umsetzung des Privatisierungsprogramms und Stärkung der Transparenz des Privatisierungsprozesses;

Stärkung von Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung auch im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung

- Sanierung der öffentlichen Finanzen und Stärkung der Finanzverwaltung gemäß den Empfehlungen des CFAA;

- Fristgerechte Veröffentlichung vollständiger Angaben zum Haushalt, finanzpolitischer Ergebnisse und Rechnungsprüfungsberichte;

- Fortsetzung der Arbeiten zu Methodik, Umfang und Qualität der Statistiken;

Mittelfristige Ziele

Schaffung von Voraussetzungen für ein beschäftigungswirksames Wachstum

7. Soziale Entwicklung, Beschäftigung und Armutsminderung

Kurzfristige Ziele

Flankierende soziale Maßnahmen in Verbindung mit den Wirtschaftsreformen

- Aufnahme eines Dialogs über Beschäftigung und soziale Fragen einschließlich der sozialen Auswirkungen der Wirtschaftsreformen mit dem Ziel, geeignete Maßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln;

- Ausbau des Netzes der sozialen Sicherheit und Reform des Systems der sozialen Sicherheit, durch die Verbesserung der Effizienz, der Fokalisierung und des Anwendungsbereichs der Sozialausgaben bei gleichzeitigem schrittweisen Abbau der Subventionen, Steuervergünstigungen und Wettbewerbsverzerrungen;

Mittelfristige Ziele

Stärkung der sozialen Entwicklung und Zusammenarbeit und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

- Annahme einer umfassenden Strategie für die soziale Entwicklung und die Armutsbekämpfung Verbesserung der statistischen Daten zur Armut, u.a. die Erbungen über Armut, Haushaltseinkommen und –ausgaben und regionale Ungleichgewichte;

- Entwicklung einer Strategie für die Reform des Pensionssystems;

- Ausarbeitung von Reformen und Strategien zur Verbesserung der Qualität von Bildung und Ausbildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt;

- Entwicklung und Umsetzung marktorientierter Strategien zur Bewältigung des Problems der Arbeitslosigkeit und zur Erhöhung des Anteils von Frauen und jungen Menschen an der Erwerbsbevölkerung Modernisierung des nationalen Arbeitsamts;

- Stärkung des sozialen Dialogs auf allen Ebenen (Zwei- und Dreiparteiengespräche);

- Aufnahme eines Dialogs über Programme und Initiativen, die auf die Förderung der sozialen Eingliederung und die Bekämpfung von Diskriminierung insbesondere von gesellschaftlichen Randgruppen ausgerichtet sind;

- Stärkung der öffentlichen Dienste, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung, sowie anderer allgemein zugänglicher sozialer Dienste; Vermeidung von Überschneidungen staatlicher Beihilfen für den öffentlichen Sektor und die Privatwirtschaft;

- Landwirtschaft

- Identifizierung und Einführung flankierender Maßnahmen, die die erforderliche strukturelle, institutionelle, rechtliche und administrative Unterstützung gewährleisten, um den Zugang zu den Exportmärkten zu erleichtern, auch durch Angleichung der technischen Rechtsvorschriften;

- Festlegung und Annahme von Maßnahmen sowie einschlägiger Rechtsvorschriften im Bereich der ländlichen Entwicklung und zur Entwicklung von Qualitätsprodukten (lokale Erzeugnisse, ökologische Erzeugnisse, Herkunftsangaben), die die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit begünstigen und neue einträgliche und nachhaltige Handelsströmen erschließen;

- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse und anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Verarbeitungserzeugnisse; Unterstützung von Gleichwertigkeitskonzepten für die Zertifizierung ökologischer Erzeugnisse;

- Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung von Privatinvestitionen;

- Stärkung der Verwaltungskapazität des Katasteramts;

- Stärkung der Rolle der Agrarforschungszentren bei der Verbesserung der Produktivität, Lebensmittelsicherheit und Qualität der Agrarerzeugnisse und der Verarbeitungserzeugnisse; Förderung der Zusammenarbeit mit europäischen Forschungszentren, insbesondere in den Bereichen Gentechnik und Biotechnologie;

- Förderung der Verbreitung und des Austauschs von Informationen über agrarpolitische Maßnahmen und Mitwirkung bei der Vermittlung von Fachwissen und Erfahrungen;

- Förderung des Einsatzes der modernen Technologien im Agrarsektor und in verschiedenen Produktionsphasen;

- Fischerei

- Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Maßnahmen, die in der Erklärung der Ministerkonferenz über die nachhaltige Fischerei im Mittelmeer (Venedig, 25. und 26. November 2003) festgelegt sind, im Rahmen der einschlägigen internationalen Instrumente umzusetzen;

- Förderung der Gründung von Fischereiverbänden mit dem Ziel, verantwortungsvolle Fischereimethoden einzuführen; Verbesserung ihrer Kapazitäten, um eine angemessene Vertretung bei internationalen und multilateralen Organisationen zu gewährleisten;

- Ausbau der wissenschaftlich-technischen Kapazitäten für die Überwachung der Fischereiwirtschaft und Bewertung der Lage der befischten Meeresressourcen und der Meeresumwelt;

- Verbesserung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit der regionalen Fischereikommission und insbesondere der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM), um einen konzertierten regionalen Ansatz zu unterstützen, der auf die Erfordernisse einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft abgestimmt ist;

- Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Infrastruktur für den Bereich Vermarktung, um der Marktnachfrage und den Marktstandards nachzukommen;

- Regionale Entwicklung

Mittelfristige Ziele

Stärkung des sozioökonomischen Zusammenhalts der libanesischen Regionen

- Ausarbeitung eines Programms für die Regionale Entwicklung, das u.a. die Expansion der Wirtschaft über den Großraum Beirut hinaus fördert;

- Stärkung der Verwaltungsstrukturen für Regionalentwicklung und Überprüfung der Aufgaben der Regionalräte und –fonds;

- Nachhaltige Entwicklung

Förderung der nachhaltigen Entwicklung

- Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung;

- Aufbau von Verwaltungsstrukturen und –verfahren für die strategische Planung und Koordination;

- Gewährleistung der Einbeziehung von Aspekten der nachhaltigen Entwicklung in die sektorspezifischen Strategien;

2.3. Handelsfragen, Markt und Rechtsreform

2.3.1. Warenverkehr

8. Handelsbeziehungen

Liberalisierung des Handels mit Gütern

- Fortsetzung der auf den WTO-Beitritt ausgerichteten Anstrengungen;

- Identifizierung von Bereichen, die Potenzial für Ausfuhren in die EU bieten. Erhöhung des Ausfuhrpotenzials durch die qualitative Verbesserung libanesischer Erzeugnisse und die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten;

- Stärkung der Kapazitäten der ägyptischen Verwaltungsbehörden, die für internationale Handelsbeziehungen zuständig sind;

- Teilnahme an Handelsförderungsinitiativen auf regionaler und subregionaler Ebene einschließlich Abschluss und Umsetzung von Abkommen über Freihandelszonen;

- Ausarbeitung von Verfahrensregeln für die Streitbeilegung in Wirtschafts- oder Handelssachen im Rahmen des Assoziationsabkommens;

(b) Landwirtschaft und Fischerei

- Fortsetzung der schrittweisen Handelsliberalisierung für Agrarerzeugnisse, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse und Fischereierzeugnisse nach den Vorgaben der „Rabat Roadmap“ und im Einklang mit dem Reformprozess in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung;

(c) Zoll

- Weitere Harmonisierung und Vereinfachung der zollrechtlichen Vorschriften, des Zollkodex und der Zollverfahren im Einklang mit den WTO-Regeln und Empfehlungen von Palermo, einschließlich der Umstellung auf EDV in Verbindung mit der weiteren Modernisierung und Ausweitung der Systeme NAJM und NOOR auf das gesamte Zollgebiet;

- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Zoll- und anderen Grenzbehörden zu Entwicklung einer Strategie für integrierte Grenzverwaltung;

- Stärkung der Zollkontrolle zur Bekämpfung des Handels mit nachgeahmten Waren und unerlaubten Vervielfältigungsstücken;

- Annahme und Umsetzung des neuen Pan-Euro-Med-Protokolls, das Libanon die Teilnahme an der paneuromediterranen Ursprungskumulierung ermöglicht; Veranstaltung von Fortbildungsmaßnahmen zur Anwendung des neuen Protokolls;

- Intensivierung der Verwaltungszusammenarbeit mit der EU bei der Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten und Betrug im Zollbereich und verwandten Bereichen;

- Ausbau der Zusammenarbeit zwischen EU und Libanon im Bereich der auf Risikobewertungen beruhenden Zollkontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit von Waren, die ein- bzw. ausgeführt werden oder sich auf der Durchfuhr befinden; Definition von Standards für die Zertifizierung von Wirtschaftsbeteiligten (Ausführer und Spediteure);

- Bereitstellung von ausreichendem internen und externen Fachpersonal für die Zolllabors;

- Annahme und Umsetzung eines Ethikkodex für den Zoll auf der Grundlage der Arusha-Erklärung;

(d) Normen und Konformitätsbewertung (EU-weit harmonisierte Bereiche)

- Umsetzung des im Juli 2003 angenommenen Aktionsplans von Palermo über den freien Verkehr gewerblicher Waren, Aushandlung eines Abkommens über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Waren;

- Stärkung der Verwaltungskapazitäten von Einrichtungen, die für die Umsetzung der Rechtsvorschriften über Produkte zuständig sind;

- Stärkung der administrativen und technischen Kapazitäten des libanesischen Normungsinstituts (LIBNOR), der Konformitätsbewertungsstellen (einschließlich des Industrieforschungsinstituts) und der Zertifizierungsstelle (COLIBAC);

- Angleichung der restlichen nationalen Normen an europäische und internationale Normen für gewerbliche Erzeugnisse;

- Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte und allgemeine Produktsicherheit sowie Marktüberwachung;

(e) Beseitigung von Beschränkungen und Vereinfachung der Verwaltung (in der EU nicht harmonisierte Bereiche)

- Analytische Durchsicht der Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren mit dem Ziel, Diskriminierungen und Beschränkungen gegenüber importierten Waren zu ermitteln und schrittweise abzuschaffen;

- Benennung einer zentralen Anlaufstelle zur Erleichterung des Informationsflusses und der Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten;

(f) Tier- und Pflanzengesundheit

Erhöhung der Lebensmittelsicherheit für libanesische und europäische Verbraucher sowie Erleichterung des Handels durch Reform und Modernisierung der Bereiche Tier- und Pflanzengesundheit

- Ab dem WTO-Beitritt Umsetzung des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und aktive Mitwirkung in einschlägigen internationalen Gremien;

- Informationsaustausch und Ermittlung von Bereichen, in denen eine Übernahme der EU-Praktiken im Bereich der Tier- und Pflanzengesundheit möglich ist;

- Schrittweise Umsetzung der EU-Vorschriften über Tiergesundheit und die Verarbeitung tierischer Erzeugnisse (z.B.: Einfuhrvorschriften für die Einfuhr lebender Tiere);

- Als mittelfristiges Ziel Aufstellung einer Liste mit Maßnahmen zur schrittweisen Übernahme der allgemeinen Lebensmittelsicherheitsgrundsätze und -vorschriften der EU; Start der Angleichung der libanesischen Vorschriften in diesem Bereich;

2.3.2. Niederlassungsrecht, Gesellschaftsrecht und Dienstleistungen

9. Niederlassungsvorschriften und Gesellschaftsrecht

10. Überprüfung der nationalen Rechtsvorschriften im Hinblick auf die mögliche Vereinfachung des Niederlassungsrechts für in- und ausländische Unternehmen Zusammenarbeit im Hinblick auf den schrittweisen Abbau der Hemmnisse für die Niederlassung von Unternehmen;

11. Annahme und Umsetzung eines neuen Insolvenzrechts;

12. Stärkung der Unternehmensführung gemäß den internationalen Standards, insbesondere in staatlichen Unternehmen;

13. Unterstützung der Annahme internationaler und EU-relevanter Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsnormen und Förderung eines Berufsstands hochqualifizierter Rechnungsprüfer;

(b) Dienstleistungen

- Fortsetzung der bilateralen Verhandlungen über Dienstleistungsverkehr und des Niederlassungsrecht im Einklang mit dem Assoziationsabkommen und der Ministererklärung von Marrakesch;

- Entwicklung einer Strategie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des libanesischen Dienstleistungssektors einschließlich Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den libanesischen und den europäischen Dienstleistungssektor;

- Sondierung der Möglichkeiten für die Erleichterung der Dienstleistungserbringung auch durch den Aufbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen und die Beseitigung der ermittelten Hemmnisse;

Finanzdienstleistungen

- weitere Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (FSAP);

- Zusammenarbeit bei der Ausbildung von Mitarbeitern für eine wirksame Aufsicht gewährleistende unabhängige Behörden;

2.3.3. Kapitalverkehr und laufende Zahlungen

- Bereitstellung von Informationen über und gemeinsame Bewertung von nationalen Regelungen für den Kapitalverkehr und laufende Zahlungen (einschließlich der Beschränkungen gemäß Artikel 33 Absatz 1 des Assoziationsabkommens);

- Meinungs- und Erfahrungsaustausch über die Liberalisierung des Kapitalverkehrs;

- Schutz ausländischer Investitionen;

2.3.4. Regionale Zusammenarbeit

- Ausbau des Süd-Süd-Handels sowie der Möglichkeiten regionaler oder subregionaler Zusammenarbeit; Förderung von Handel und Investitionen zwischen den regionalen Partnern;

2.3.5. Sonstige wichtige Bereiche

14. Steuern

15. Fortsetzung der Modernisierung und Vereinfachung der Steuerverwaltung, u.a. durch den Aufbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen und –verfahren;

16. Weitere Entwicklung des Netzes bilateraler Übereinkommen zwischen Libanon und den EU-Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten im Libanon, einschließlich Verbesserung der Transparenz und Austausch von Informationen im Einklang mit internationalen Normen;

17. Schrittweise Angleichung der nationalen Steuergesetze an die Grundsätze des EU-Besitzstands. Je nach dem Grad des Zugangs Libanons zum Binnenmarkt Übernahme und Einhaltung der Grundsätze des EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung;

(b) Wettbewerbspolitik und staatliche Beihilfen

Kartellrecht

- Annahme und Durchsetzung des Entwurfs für ein Wettbewerbsgesetz und Schaffung einer unabhängigen und angemessen ausgestatteten Kartellbehörde;

Staatliche Beihilfen

- Entwicklung eines Systems, um mit der EU die jährlichen Berichte auszutauschen, in denen Gesamtbetrag und Verteilung der Beihilfen aufgeführt sind und denen eine verbindliche, einheitliche Definition von staatlichen Beihilfen, die mit der EU-Definition vereinbar ist, zugrunde liegen muss sowie Schaffung eines nationalen Mechanismus für das Sammeln von Informationen über staatliche Beihilfen;

- Einführung eines Systems für die Beihilfekontrolle und Annahme von Rechtsvorschriften, die mit dem EU-Besitzstand im Einklang stehen für alle Sektoren, die am Binnenmarkt teilnehmen;

(c) Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum

- Gewährleistung eines Schutzes der Rechte an geistigem und gewerblichen Eigentum, der mit dem in der EU vergleichbar ist und Stärkung der Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Einklang mit Artikel 38 des Assoziationsabkommens;

- Beitritt zu den einschlägigen internationalen Übereinkommen innerhalb der im Assoziationsabkommen festgelegten Fristen;

- Annahme neuer Rechtsvorschriften insbesondere zu Handelsmarken und geografischen Angaben, um die Einhaltung der TRIPS-Bestimmungen zu gewährleisten;

- Stärkung der Kapazitäten, der für die Durchsetzung von Rechtsvorschriften und die Umsetzung von Sanktionen zuständigen Verwaltungsstellen;

- intensivere Bekämpfung der Nachahmung oder unerlaubten Vervielfältigung von Waren in ausgewählten Bereichen durch verstärkte Beschlagnahme und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden wie Polizei, Justiz und Zoll;

- Aufklärungsmaßnahmen auf öffentlicher und privater Ebene Ausweitung der Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern, Industrieverbänden und Organisationen für die Inhaber und Verwerter von Rechten am geistigen Eigentum;

(d) Statistik

- Sicherstellung der Übereinstimmung der Rechtsvorschriften über die amtliche Statistik mit den wesentlichen UN-Prinzipien;

- Einführung eines Nationalen Statistischen Masterplans, der die Angleichung an europäische und internationale Normen gewährleistet und das Instrumentarium für deren Anwendung in den einschlägigen für diesen Aktionsplan relevanten Bereichen (Demografie, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Lebensbedingungen, Preise Zahlungsbilanz usw.) vorsieht;

(e) Öffentliches Auftragswesen

- Verbesserung der Funktionsweise des jetzigen Systems; Stärkung von Transparenz und Informationsfluss, Einschränkung von Ausnahmen und Erleichterung gerichtlicher Überprüfungen Ausweitung des Anwendungsbereichs auf den gesamten öffentlichen Sektor;

- Verbesserung der Schulungsmaßnahmen für die Vergabebehörden und die Wirtschaft;

- Einleitung einer Reform der geltenden Vergabevorschriften im Hinblick auf deren Annäherung an die wichtigsten Grundsätze der EU und auf internationaler Ebene, was Transparenz, Nichtdiskriminierung, Wettbewerb und Zugang zu Rechtsmitteln anbetrifft;

- Zusammenarbeit mit der EU bei der Einführung moderner Vergabeverfahren, einschließlich elektronische Auftragsvergabe;

(f) Unternehmenspolitik

- Verbesserung der Bedingungen für Unternehmen u.a. durch die Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer;

- Maßnahmen zur Umsetzung des im Oktober 2004 beschlossenen Europa-Mittelmeer-Arbeitsprogramms für industrielle Zusammenarbeit;

- Aufnahme eines Dialogs zwischen Unternehmen, Behörden und Hochschuleinrichtungen zur Ermittlung vorrangiger Maßnahmen für die Verbesserung der Unternehmensprozesse und den Austausch vorbildlicher Verfahrensweisen;

(g) Reform der öffentlichen Finanzen, einschließlich interner Finanzkontrolle im öffentlichen Sektor

Rechnungslegung, Betrugsbekämpfung und Kontrolle der EU-Mittel

- konsequentere Anwendung grundlegender internationaler Rechnungslegungsstandards im öffentlichen Sektor, um Effizienz, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Kalkulierbarkeit zu stärken;

- Bekämpfung von Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten, die sich auf nationale und internationale Mittel auswirken. Verabschiedung eines modernen Antikorruptionsgesetzes und Stärkung der entsprechenden Verwaltungs- und Justizstrukturen;

- Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit mit den betreffenden EU-Institutionen und sonstigen Einrichtungen bei der Verwaltung und Kontrolle von EU-Fördermitteln;

Interne Finanzkontrolle im öffentlichen Sektor

- Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Rechnungsprüfungen innerhalb des Finanzministeriums; Erarbeitung einer Strategie und eines Strategiepapiers für das System der internen Finanzkontrolle im öffentlichen Sektor (Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen und dezentraler interner Auditdienst);

- Festlegung des Rechtsrahmens für die interne Finanzkontrolle im öffentlichen Sektor

- schrittweise Angleichung an die einschlägigen internationalen Standards (IFAC, IIA, INTOSAI) und Methoden sowie an bewährte EU-Verfahren für die Kontrolle und Rechnungsprüfung öffentlicher Einnahmen, Ausgaben, Aktiva und Passiva;

- Gewährleistung regelmäßiger Audits und Veröffentlichung der Ergebnisse im Einklang mit bewährten internationalen Standards des Rates für Entwicklung und Wiederaufbau, der Nationalkasse für soziale Sicherheit und dem kommunalen Entwicklungsfonds;

- Einführung interner Auditdienste in allen mittelbewirtschaftenden Stellen, wie in der vereinbarten Strategie vorgesehen;

Externe Rechnungsprüfung

- weitere Stärkung der verwaltungs- und verfahrenstechnischen Kapazitäten des Rechnungshofes; Beschränkung seiner Tätigkeit auf ausschließlich externe Rechnungsprüfungen (Beglaubigung von Überprüfungen, systemgestützte Kontrollen und Leistungskontrollen öffentlicher Stellen) Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofes durch seine Berichterstattung an und die Genehmigung seiner Haushaltsmittel durch das Parlament;

2.4. Zusammenarbeit im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden Libanons und der EU-Mitgliedstaaten

18. Migrationsfragen (legale und illegale Migration, Rückübernahme, Visum- und Asylpolitik

Aufnahme eines Dialogs über Migrationsfragen, damit Libanon und die EU den größtmöglichen Nutzen aus der Migration ziehen können

- Entwicklung eines umfassenden und ausgewogenen Dialogs mit Ägypten über migrationsbezogene Fragen einschließlich Asylfragen, Personenverkehr, Überwachung der illegalen Migration und Rückkehr, Visumpolitik;

- Beobachtung und Analyse des Migrationsphänomens: Sicherstellung von Synergie-Effekten im Hinblick auf die Europa-Mittelmeer-Initiativen zur Migrationsforschung und die Arbeitsgemeinschaft für angewandte Forschung über internationale Migration (CARIM);

- Mögliche Teilnahme Libanons an den einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen wie etwa dem Programm AENEAS;

Behandlung von Fragen der legalen Migration, der Einreise- und Aufenthaltspolitik und der sozialen Eingliederung von Migranten

- Aufnahme eines Dialogs über die legale Migration im Hinblick auf einen Informationsaustausch im Bereich Einreise- und Aufenthaltspolitik, Arbeitskräfteangebot und Qualifikationsprofil der libanesischen Arbeitskräfte, Beschäftigungsmöglichkeiten und Anwerbungs- und Einstellungsverfahren in Europa sowie Integrationsfragen (einschließlich Schutz vor Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit usw.);

- Information über die Gefahren, die mit der Schleusung von Migranten und dem Handel mit Migranten verbunden sind;

- Stärkere Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Migration und Asyl: Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit bezüglich der möglichen Funktionen, die die im Ausland lebenden Libanesen bei der Entwicklung ihres Herkunftslandes übernehmen können, indem Rücküberweisungen vereinfacht werden und ein produktiver Einsatz dieser Gelder gefördert wird; Dialog über die Auswirkungen der Abwanderung gut ausgebildeter Arbeitskräfte auf das Herkunftsland;

Verhinderung und Eindämmung der illegalen Einwanderung in den Libanon und in die EU

- Austausch von Informationen und Erfahrungen in Bezug auf die illegale Migration einschließlich des Umfangs der illegalen Einwanderung nach und über den Libanon und Überwachung der Migrationsbewegungen. Überprüfung der Strategien für die Rückkehr illegaler Migranten. Unterstützung der Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung, einschließlich der den Seeweg betreffenden Maßnahmen

- Stärkung der Zusammenarbeit mit der EU, den Ländern in der Region und den Herkunftsländern bei der Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung; Gewährleistung einer engen Abstimmung mit den Maßnahmen in Bezug auf die Herkunftsländer;

- Austausch von Informationen und Förderung der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Durchgangsmigration;

Verbesserung der Zusammenarbeit in Bezug auf die Rückübernahme von libanesischen Staatsbürgern sowie von Staatenlosen und Staatsangehörigen von Drittländern

- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Libanon über sämtliche Formen der Rückübernahme einschließlich hinsichtlich eventueller Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen Libanon und der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten;

- Zusammenarbeit in Bezug auf Konsularfragen und die Ausstellung von Reisedokumenten;

Personenverkehr

- Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Migrationsströme;

- Zusammenarbeit bei der Erleichterung des Personenverkehrs im Einklang mit dem EU-Besitzstand, insbesondere Prüfung der Möglichkeiten für die Erleichterung der Verfahren für die Erteilung von Visa für Kurzeitaufenthalte von bestimmten Kategorien von Personen im Reiseverkehr von und nach Europa

- Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Sicherheit von Reisedokumenten und Visa im Einklang mit den internationalen Normen

Aufnahme eines Dialogs über Asylfragen und Schutzmaßnahmen auf internationaler Ebene

- Unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen der Präsenz der palästinensischen Flüchtlinge im Libanon Zusammenarbeit bei der Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage dieser Flüchtlinge

- Inangriffnahme der Entwicklung eines umfassenden Schutzsystems für die Bearbeitung und das Follow-up von Asylanträgen, im Einklang mit den internen Standards

- Austausch von Informationen und vorbildlichen Verfahren in Bezug auf Asylpolitik und Schutzmaßnahmen auf internationaler Ebene

(b) Grenzverwaltung

Ausbau der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und den EU-Mitgliedstaaten in Fragen der Grenzverwaltung

- Entwicklung einer Strategie für integrierte Grenzverwaltung, Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Behörden, insbesondere im Hinblick auf eine Risikostrategie und die Koordinierung der Kontrollen sowie Zusammenarbeit mit den Nachbarländer u.a. im Hinblick auf eine ordnungsgemäßen Markierung des Grenzverlaufs

- Verbesserung der Verwaltungskapazitäten an den Grenzübergangsstellen; Aufbau einer wirksamen Überwachung der grünen und der blauen Grenze; Gewährleistung der Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen und der Bereitstellung moderner Ausrüstung sowie adäquater Infrastrukturen und Einrichtungen

- Ausarbeitung einer umfassenden Aus- und Fortbildungsstrategie zu Fragen der Grenzverwaltung

- Ausbau der grenzübergreifenden und regionalen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Vollzugsbehörden (Polizei, Grenzschutz, Migrations- und Asylbehörden, Zollbehörden)

- Aufbau von Kontakten für eine operative und technische Zusammenarbeit zwischen den libanesischen Grenzverwaltungsbehörden und FRONTEX

(c) Bekämpfung der organisierten Kriminalität (einschließlich Menschenhandel)

Ausbau der internationalen Zusammenarbeit im Einklang mit dem UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seinen Zusatzprotokollen gegen die Schleusung von Migranten und Menschenhandel sowie gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen und den unerlaubten Handel damit

- Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seiner Zusatzprotokollen gegen die Schleusung von Migranten und Menschenhandel sowie gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen und den unerlaubten Handel damit

- Ausarbeitung von nationalen Vorschriften gemäß den internationalen Standards und Übereinkommen

- Errichtung eines Netzes von Kontaktstellen zu den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, um die Zusammenarbeit, insbesondere den Informationsaustausch, zu fördern

- Austausch von Fachwissen und Erfahrungen in Bezug auf vorbildliche Verfahren zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere des Menschenhandels. Austausch von Informationen über spezifische Merkmale und Vorgehensweisen, stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Förderung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern, stärkere Zusammenarbeit von Polizei und Justiz bei Zeugenschutzprogrammen und beim Opferschutz

- Entwicklung der diesbezüglichen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten und Libanons. Zusammenarbeit im Ausbildungsbereich

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

- Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität, auch im Hinblick auf Kinderpornographie

Stärkere Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und der Schleusung von illegalen Migranten sowie Maßnahmen zur Prävention des Menschenhandels und zur Wiedereingliederung der Opfer

- Förderung der grenzübergreifenden und regionalen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Vollzugsbehörden (Polizei, Grenzschutz, Zollbehörden und Justizbehörden)

- Ausbau der Schutzmechanismen und der rechtlichen, sozialen und psychologischen Unterstützung der Opfer mit dem Ziel ihrer Wiedereingliederung

(d) Drogenbekämpfung

Fortsetzung der Bekämpfung des Drogenhandels einschließlich der Abzweigung von Vorläuferstoffen und der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, insbesondere durch Präventiv- und Rehabilitationsmaßnahmen, im Einklang mit dem UN-Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und Psychotropen Stoffen und Artikel 58 des Assoziationsabkommens

- Austausch von Informationen über die Umsetzung des UN-Übereinkommens von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen und über eine nationale Drogenbekämpfungsstrategie in Bezug auf Drogenangebot und –nachfrage, u.a. auch über Präventionsprogramme gegen Drogenmissbrauch und Behandlungsprogramme für Drogenabhängige

- Ausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der Drogensucht, insbesondere in Bezug auf Prävention des Drogenmissbrauchs sowie Behandlung und Rehabilitation von Drogenabhängigen

- Zusammenarbeit bei der Verhinderung der Abzweigung von Ausgangsstoffen

- Zusammenarbeit bei der Umsetzung der einschlägigen UN-Übereinkommen

(e) Bekämpfung der Geldwäsche

Verstärkung der Bemühungen und der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche nach Maßgabe der Standards der Financial Action Task Force (FATF)

- Austausch von Informationen über die europäischen Strukturen (Zentralstelle zur Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsanzeigen FIU) und dem libanesischen System zur Bekämpfung der Geldwäsche.

- Intensivierung der Zusammenarbeit und Förderung des Austauschs von Informationen zwischen den Strafverfolgungsbehörden sowie zwischen Libanon und internationalen Einrichtungen wie der Nahost- und Nordafrika-Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche“ und mit den entsprechenden Behörden der EU-Mitgliedstaaten.

- Stärkung des libanesischen Systems für Finanzinformationen, vor allem der Überwachung Bargeldverkehrs und telegrafischer Auslandsüberweisungen.

- Ermittlung des Bedarfs an administrativer und technischer Unterstützung und des Ausbildungsbedarfs für den Ausbau der Kapazitäten der libanesischen Finanzermittlungsstelle zur Bekämpfung der Geldwäsche.

(f) Terrorismusbekämpfung

- Umsetzung der UN-Resolutionen und UN-Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung.

- Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Verhaltenskodex für die Bekämpfung des Terrorismus („Euro-Mediterranean Code of conduct on countering terrorism“).

- Entwicklung der Zusammenarbeit zur Stärkung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung im Einklang mit den Standards der einschlägigen FATF-Empfehlungen zum Thema Terrorismusfinanzierung.

- Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Behörden Libanons und der EU-Mitgliedstaaten, die für die Strafverfolgung und die Terrorismusbekämpfung zuständig sind.

- Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung;

- Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Nutzung des Internets für terroristische Zwecke.

(g) Justizielle Zusammenarbeit

- Austausch von Informationen über die Ratifizierung und Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen über die Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen.

- Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den libanesischen Gerichten und den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten in Straf- und Zivilsachen, insbesondere im Bereich des Familienrechts.

- Förderung konkreter Maßnahmen für die Beilegung von Familienstreitigkeiten, um Konflikte in Fragen des Sorgerechts, des Besuchsrechts und Fälle von Kindesentführungen bei Kindern bi-nationaler Paare zu verhindern und zu lösen. Förderung von Vermittlungsbemühungen, der justiziellen Zusammenarbeit und der Ausbildung im Justizwesen.

2.5. Verkehr, Energie und Umwelt, einschließlich Wasser

19. Verkehr

Umsetzung der nationalen Verkehrspolitik

- Weiterentwicklung einer nationalen Verkehrspolitik zur Förderung aller Verkehrsarten und der zugehörigen Infrastrukturen unter besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit; Gewährleistung von Intermodalität und Integration aller Verkehrsarten; Prüfung der Möglichkeit einer weiteren Angleichung des Rechts- und Regelungsrahmens - insbesondere der Sicherheitsvorschriften - an europäische und internationale Standards

- Stärkung und gegebenenfalls Aufbau der Verwaltungsstrukturen zur Ausarbeitung gezielter Pläne für prioritäre Sektoren und Schaffung der erforderlichen unabhängigen Aufsichtsbehörden

- Entwicklung einer Infrastrukturpolitik zur Festlegung der prioritären Infrastrukturprojekte in verschiedenen Sektoren sowie Behandlung von Finanzierungsaspekten.

Regionale und subregionale Komponente

- Teilnahme an dem regionalen Europa-Mittelmeer-Verkehrsprojekt

- Fortsetzung der Mitwirkung an der Entwicklung eines globalen Satellitennavigationssystems (Galileo) im Mittelmeerraum, insbesondere durch Übertragung einer aktiven Rolle an das Galileo-Euromed-Kooperationsbüro in Kairo; Beteiligung an den neuen regionalen Kooperationsmaßnahmen für Satellitennavigationssysteme.

- Mitwirkung bei der Planung und Identifizierung prioritärer regionaler Infrastrukturprojekte und die Anbindung dieser Netze an die transeuropäischen Verkehrsnetze.

Durchführung von ausgewählten Maßnahmen und Reformen in den Bereichen Straßen- und Schienenverkehr

- Einführung einer transparenten Regelung für die Ausstellung von Genehmigungen für die Güter- und Personenbeförderung und für den Zugang zum Beruf;

- Entwicklung eines integrierten Aktionsplans für die Sicherheit im Straßenverkehr einschließlich technischer Überwachung und Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen;

- Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen, insbesondere zur Gefahrgutbeförderung

- Ausarbeitung einer Strategie für die Instandsetzung und Modernisierung des Schienennetzes, wobei Regulierungsaufgaben von den betrieblichen Aufgaben klar zu trennen sind; Förderung von multimodalen Diensten sowie Behandlung von Interoperabilitätsaspekten (auch in Bezug auf regionale Netze)

Durchführung von ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Luftverkehrssektor

- Umsetzung der nationalen Luftverkehrspolitik und weitere Stärkung der Verwaltungskapazität (einschließlich der Schaffung einer autonomen Luftfahrtbehörde, die ausschließlich mit Regulierungsaufgaben befasst ist)

- Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Libanon, sobald seitens der EU ein entsprechendes Mandat erteilt wurde

- Prüfung der Möglichkeit, die Bodenabfertigungsdienste in allen Flughäfen für den Wettbewerb zu öffnen

- Ausdehnung der Liberalisierung des Charter- und Linienflugsektors

- Ausbau der administrativen und technischen Kapazitäten mit dem Ziel, gemeinsam vereinbarte JAA-Normen vollständig umzusetzen; Sondierung der Möglichkeiten, Libanon in die Arbeiten der EASA einzubeziehen und am Einheitlichen Europäischen Luftraum teilnehmen zu lassen

- Zusammenarbeit bei Fragen der Sicherheit im Luftverkehr (gemeinsame Regeln zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus)

Regionale und subregionale Komponente

- Teilnahme an der regionalen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Sicherheit im Luftverkehr und das Luftverkehrsmanagement.

Umsetzung ausgewählter Maßnahmen und Reformen im Seeverkehr

- Weiterer Ausbau und Umsetzung einer umfassenden nationalen Seeverkehrspolitik, die auf die Förderung und Weiterentwicklung des Seeverkehrssektors, die Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit und eine stärkere Beteiligung der Privatwirtschaft an allen Aspekten des Sektors einschließlich Häfen und Hafenaktivitäten ausgerichtet ist; Stärkung der Sicherheit im Seeverkehr und Ausbau der Flotte; weitere Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen; Annäherung der Standards an die EU-Vorschriften

- Ausarbeitung und Umsetzung der organisatorischen Reform des Hafensektors mit dem Ziel eine unabhängige Hafenbehörde mit Regulierungs- und Kontrollbefugnissen einzurichten und die Effizienz der Häfen zu verbessern

- Prüfung der Möglichkeiten für die Einführung des VTMIS-Systems (Vessel Traffic Management and Information Service) einzuführen

- Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr mit Schwerpunkt auf den Anforderungen für die Umsetzung des SOLAS/ISPS-Codes

- Weitere Umsetzung effizienter Sicherheitsmaßnahmen im Seeverkehr durch die wirksame Durchsetzung des Systems der Hafenstaat- und Flaggenstaatkontrolle

- beschleunigte Ausmusterung von Einhüllenöltankern und konsequente Anwendung der kürzlich vereinbarten Änderungen des Marpol-Übereinkommens der IMO

Regionale und subregionale Komponente

- Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit mit der EU und den Mittelmeerpartnern im Rahmen der IMO und Unterstützung der Teilnahme am neuen Regionalprojekt über Sicherheit im Seeverkehr (SAFEMED)

- Teilnahme an der regionalen Zusammenarbeit in den Bereichen Seeverkehrspolitik, Häfen und Kurzstreckenseeverkehrs

- Fortsetzung der regionalen Zusammenarbeit zur Entwicklung von Hochgeschwindigkeitsseewegen

(b) Energie

Entwicklung einer allgemeinen langfristigen Energiestrategie, die sich an den energiepolitischen Zielen der EU orientiert

- Annahme und Umsetzung einer langfristigen Energiestrategie, die auf eine Annäherung an die energiepolitischen Ziele der EU ausgerichtet ist und sich u.a. auf alle Teilsektoren, sowie die Stärkung der Institutionen und die Finanzierung erstreckt

- Prüfen, der Möglichkeit für eine mittelfristige Teilnahme am Programm „Intelligente Energie –Europa“

Schrittweise Übernahme der Grundsätze des EU-Binnenmarktes für Strom und Gas

- Fortsetzung der Umstrukturierung und gegebenenfalls der Privatisierung im Stromsektor

- Maßnahmen zur Stärkung der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit von Electricité de Liban

- Effizientere Beitreibung offener Rechnung und schrittweiser Abbau von Preisverzerrungen unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen

- Weitere Bewertung der Gasimportquellen im Einklang mit der Absichtserklärung vom 2. Dezember 2003 über die Zusammenarbeit EU-Maschrek im Bereich Erdgas.

- Erstellung einer vorläufigen Liste von Maßnahmen zur schrittweisen Übernahme der Grundsätze der EU-Binnenmärkte für Strom und für Gas.

- Einrichtung einer von den Marktbetreibern unabhängigen Aufsichtsbehörde für die Stromwirtschaft

- Als mittelfristiges Ziel Abschluss der Reform des Stromsektors und Durchführung von Maßnahmen zur schrittweisen Übernahme der Grundsätze der EU-Binnenmärkte für Strom und für Gas

Reform des Ölsektors/Umstrukturierung des Raffineriesektors

- Prüfung von unterschiedlichen Möglichkeiten für die Entwicklung des Ölsektors, einschließlich der Umstrukturierung des Raffineriesektors

Fortschritte im Bereich Energienetze

- Weitere Modernisierung der Stromübertragungs- und –verteilungsnetze und Verringerung der Netzverluste

- Prüfung der Möglichkeit für den Ausbau der Gasversorgungsnetze, um auch die Privathaushalte daran anzuschließen

- Weiterentwicklung regionaler Energie- (Gas-, Öl-, Strom-) Netze (z.B. Fertigstellung der Gaspipeline von Syrien (GASYLE I) und der libanesischen Offshore-Gaspipeline „GASYLE II“) im Einklang mit der Absichtserklärung vom 2. Dezember 2003 über die Zusammenarbeit EU-Maschrek im Bereich Erdgas

- Verbesserung der Sicherheit der Energieinfrastruktur.

- weiterer Ausbau der Stromnetze in ländlichen Gebieten.

Fortschritte in Bezug auf Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energieträger

- Erarbeitung eines Aktionsplans einschließlich eines Finanzplans zur Verbesserung der Energieeffizienz und Ausweitung der Nutzung erneuerbarer Energieträger;

- Stärkung der Einrichtungen, die sich mit der Energieeffizienz und den erneuerbaren Energieträgern befassen;

- Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energieträger;

- Fortschritte bei der Verwirklichung des vom Libanon festgelegten Ziels, bis zum Jahr 2015 insgesamt 10% seines Energiebedarfs durch erneuerbare Energieträger zu decken.

Regionale Zusammenarbeit

- Zusammenarbeit im Kontext der Absichtserklärung vom 2. Dezember 2003 über die Zusammenarbeit EU-Maschrek im Bereich Erdgas, u.a. bei der Ausarbeitung eines regionalen Masterplans für Erdgas.

- Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit EU-Maschrek im Bereich Elektrizität

(c) Umwelt, einschließlich Wasser

Verantwortungsvolle Umweltpolitik: Gewährleistung der Umweltsicherheit durch den Schutz der vitalen Interessen Einzelner, der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt vor negativen menschlichen und naturbedingten Einflüssen sowie vor Entwicklungstendenzen, die die Nachhaltigkeit der Ökosysteme und die menschliche Gesundheit bedrohen

- Maßnahmen zur Stärkung von Verwaltungsstrukturen und -verfahren, die eine strategische Planung für Umweltfragen gewährleisten; dies umfasst auch Finanzierungsstrategien und die Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren

- Fertigstellung des Nationalen Umweltaktionsplans

- Festlegung von Verfahren für den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit

- Annahme von Durchführungsbestimmungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen; Stärkung der Strukturen und Verfahren zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen

- Ausarbeitung regelmäßiger Umweltlageberichte

- Umsetzung des Umwelterziehungs- und –sensibilisierungsplans

- Unterstützung von Akteuren der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft sowie lokaler Behörden, die im Bereich des Umweltschutzes tätig sind

Aktive Prävention der Umweltzerstörung, Schutz der menschlichen Gesundheit und rationeller Einsatz der natürlichen Ressourcen im Einklang mit den auf dem Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen

- Ausarbeitung von Rahmenvorschriften und Durchführungsbestimmungen sowie Festlegung von Grundverfahren und Gewährleistung einer angemessenen Planung bei Schwerpunktbereichen des Umweltschutzes (im Einklang mit dem Nationalen Umweltaktionsplan) – einschließlich Wasserqualität, Abfallwirtschaft, Naturschutz

- Stärkung der Verwaltungskapazitäten, u.a. für die Erteilung von Genehmigungen sowie für die Durchsetzung und Beaufsichtigung

- Umsetzung von nationalen Plänen und Programmen (z.B. Strategie für den Schutz der Artenvielfalt und dazugehöriger Aktionsplan)

- Maßnahmen zur Anwendung von Methoden und Verfahren der integrierten Bewirtschaftung von Wasserressourcen und der integrierten Küstenzonenbewirtschaftung

- Aufbau eines nationalen Umweltüberwachungsnetzes (z.B. für die Luftqualität)

Integrierte Bewirtschaftung von Wasserressourcen

- Verbesserung von Quantität und Qualität der Wasserversorgung mit Oberflächen- und Grundwasser durch die Ausarbeitung integrierter Pläne, Programme und Projekte, die den Umweltschutz, gesellschaftliche Stabilität und sozialen Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung sicherstellen

- Verbesserung der Nachfragesteuerung in allen Sektoren (Kommunen, Tourismus, Unternehmen, Landwirtschaft und Umwelt).

- Schutz des Oberflächen- und Grundwassers vor jeglichen Formen der Verschmutzung

- Aufbau eines landesweiten Kontrollnetzes für die genaue Überwachung von Quantität und Qualität des Oberflächen- und Grundwassers

Ausbau der Zusammenarbeit in Umweltfragen

- Umsetzung der Bestimmungen des Kyoto-Protokolls und des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen

- Ratifizierung der Änderungen des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus Unterzeichnung des neuen Protokolls über die Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeers in Notfällen und des Protokolls über die biologische Vielfalt

- Mögliche Teilnahme an ausgewählten Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur (EUA)

- Teilnahme an der Initiative zur Umweltsanierung des Mittelmeerraums (Horizon 2020)

- Zusammenarbeit bei Fragen, die die regionale und grenzübergreifenden Bewirtschaftung von Wasserressourcen betreffen, auch in dem entsprechenden internationalen Rahmen und Prüfung von Möglichkeiten für eine verstärkte Kooperation mit den Nachbarländern in diesem Bereich und bei der Bekämpfung der Desertifikation.

2.6. Informationsgesellschaft, Medien und Wissenschaft und Forschung

20. Informationsgesellschaft und Medien

Fortschritte in den Bereichen elektronische Kommunikation und Regulierung

- Annahme eines umfassenden Regulierungsrahmens für elektronische Kommunikationsdienste und Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde

- Liberalisierung des Marktes für Festnetztelefondienste

Fortschritte bei der Schaffung fortgeschrittener Infrastrukturen und Dienste sowie bei der wissenschaftlichen Zusammenarbeit

- Aufbau eines Breitbandnetzes, um den flächendeckenden Internetzugang zu fördern

- Einführung von online-Diensten wie e-Government, e- Health, e-Business, e-Learning usw.

- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Teilnahme libanesischer Einrichtungen an dem IST-Teil des EU-Forschungsrahmenprogramms (Technologien für die Informationsgesellschaft)

Fortschritte in den Bereichen audiovisuelle Politik und Regulierung

- Förderung eines Meinungsaustauschs über audiovisuelle Politik, einschließlich Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Rassismus, religiöser Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit

- Maßnahmen zur Erarbeitung eines transparenten, effizienten und verlässlichen Regulierungssystems einschließlich Errichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den audiovisuellen Sektor;

(b) Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung

Entwicklung der wissenschaftlich-technischen Kapazitäten des Libanon im Hinblick auf die Unterstützung von Wirtschaft und Gesellschaft

- Entwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik, die sich an den Zielen einer nachhaltigen und gerechten wirtschaftlichen Entwicklung des Libanon und der Region orientiert und die Reform des Wissenschaftssystems und des entsprechenden Rechtsrahmens einschließt

- Stärkung der personellen, materiellen und institutionellen Ressourcen, um die Kapazitäten im Bereich der technologischen FuE zu stärken; Gewährleistung angemessener und ansteigender Investitionen in die Forschung durch den öffentlichen Sektor und die Privatwirtschaft

Vorbereitung und Beschleunigung der Integration Libanons in den Europäischen Forschungsraum und das Rahmenforschungsprogramm auf der Grundlage wissenschaftlicher Spitzenleistungen

- Umsetzung einer entsprechenden Informationsstrategie zur Erleichterung und Förderung einer angemessenen Beteiligung libanesischer Forschungseinrichtungen an dem FuE-Rahmenprogrammen und den dazugehörigen Projekten; Gewährleistung eines strategieorientierten Dialogs, um die spezifischen Prioritäten und den besonderen Bedarf des Libanons zu ermitteln

- Zusammenarbeit im Rahmen ´hochrangiger wissenschaftlicher Austauschmaßnahmen; Stärkung der Beteiligung an internationalen Marie-Curie-Stipendien einschließlich der Förderung geeigneter Rückkehrmechanismen.

2.7. Direkte persönliche Kontakte

21. Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend

Fortsetzung und Ausbau der Bemühungen um die Reform und Modernisierung des Systems der allgemeinen und berufliche Bildung im Rahmen der von Libanon entwickelten Pläne, um die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigungsfähigkeit und die Mobilität sowie die Angleichung der libanesischen Standards an die EU-Standards zu fördern

- Fortsetzung und Verbesserung des politischen Dialogs zwischen Libanon und der EU-Behörden im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung.

- Gewährleistung eines allgemeinen Zugangs, auch für die Armen, zu einer qualitativ hochwertigen Bildung.

- Reform der Primar- und Sekundarbildung mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung. Förderung der Qualifikation von Lehrern, Hochschuldozenten und Verwaltungspersonal.

- Förderung der Anpassung der höheren Bildung und Berufsausbildung an den Arbeitsmarktbedarf u.a. durch stärkere Einbeziehung der Untenehmen, der Sozialpartner und der zivilgesellschaftlichen Akteure.

- Reform der Hochschulbildung im Einklang mit den Grundsätzen des Bologna-Prozesses, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung und Umsetzung eines einheitlichen Systems der Evaluierung und Qualitätssicherung. Aufbau institutioneller Kapazitäten für die Politikgestaltung und –umsetzung. Entwicklung neuer Lehrpläne für Wissenschaft und Wissenschaft und Informationstechnik. Förderung von Hochschulreformen und Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen in der EU und im Libanon im Rahmen des Programms TEMPUS.

- Stärkung der Kapazitäten der Einrichtungen und Organisationen, die für die Qualitätssicherung im Bereich allgemeine und berufliche Bildung zuständig sind, z.B. durch die Nutzung des Instrumentariums des Programms TEMPUS.

- Förderung der Mobilität von Studenten durch die Teilnahme am Programm Erasmus Mundus und am neuen Stipendienprogramm.

Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Jugend und Sport

- Ausbau des Dialogs zwischen der EU und Libanon im Bereich der Jugendpolitik.

- Förderung der Mobilität von Jugendlichen durch Förderung des Jugendaustauschs und des Ausbaus der Zusammenarbeit mit de EU im Bereich der informellen Bildung von Jugendlichen und der Förderung des interkulturellen Dialogs.

- Förderung eines Dialogs zwischen der EU und Ägypten über Fragen des Sports, u.a. durch einen Erfahrungsaustausch mit den EU-Mitgliedstaaten.

- Förderung des Austauschs junger Mitarbeiter libanesischer und europäischer Einrichtungen.

- Gewährleistung der erfolgreichen Umsetzung des Programms Euro-Med-Jugend durch Schaffung der erforderlichen Strukturen im Libanon.

(b) Kultur

Ausbau der Zusammenarbeit und des interkulturellen Dialogs

- Ausbau der Teilnahme an den einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen für kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft

- Meinungsaustausch über das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sowie Förderung seiner Ratifizierung und Zusammenarbeit bei seiner Umsetzung;

- Ausbau des interkulturellen Dialogs unter Berücksichtigung der Grundsätze des Aktionsprogramms für den Dialog zwischen den Kulturen und Zivilisationen, das im April 2002 von der Ministerkonferenz von Valencia beschlossen wurde, und unter Nutzung der Anna-Lindh-Stiftung, die im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft gegründet wurde und der Förderung des interkulturellen Dialogs dient.

- Förderung des Dialogs und des Austauschs von Informationen über kulturelle Fragen, einschließlich auf lokaler Ebene.

(c) Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit

- Prüfung der Möglichkeiten für eine weitere Verbesserung des rechtlichen und administrativen Rahmens für die Tätigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft;

- Unterstützung der libanesischen Nichtregierungsorganisationen, so dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften einen wirksamen Beitrag zu wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklungsprozessen leisten können.

- Stärkung der Verbraucher und Schutz ihrer legitimen wirtschaftlichen Interessen.

(d) Öffentliche Gesundheit

Reformen zur Verbesserung des Gesundheitssektors

- Fortsetzung der Reform des Gesundheitssektors (z.B. Ausbau der nationalen Kapazitäten, Steigerung der Effizienz des Sektors, Verbesserung der medizinischen Grundversorgung, Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für sozial Schwache insbesondere in ländlichen Gebieten, Reform der Finanzierung des Gesundheitssektors).

Verbesserung der Gesundheitssicherheit und des Informations- und Wissensstands in Gesundheitsfragen

- Austausch von Informationen und Fachwissen über Gesundheitsindikatoren und Datenerhebung;

- Teilnahme als Beobachter bei den Sitzungen des Netzes der zuständigen Behörden für Informations- und Wissensstand in Gesundheitsfragen.

Überwachung von übertragbaren Krankheiten und Gesundheitssicherheit (Epidemiologische Überwachung und Kontrolle)

- Schrittweise Einbindung in die europäischen Netze für die Überwachung von übertragbaren Krankheiten und spezifischen Überwachungsnetzen;

3. ÜBERWACHUNG

Der Aktionsplan dient als Richtschnur für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Libanon. Sollte sich seitens der EU Bedarf nach spezifischen Maßnahmen ergeben, die rechtsverbindliche Beschlüsse erforderlich machen, wird die Kommission dem Rat die Verabschiedung der notwendigen Verhandlungsdirektiven empfehlen.

Die gemeinsamen Organe, die nach Maßgabe des Assoziationsabkommens eingesetzt sind, fördern und überwachen die Durchführung des Aktionsplans auf der Grundlage von regelmäßigen Durchführungsberichten.

Die Durchführung des Aktionsplans wird innerhalb von zwei Jahren nach seiner Annahme erstmals überprüft.

Der Aktionsplan kann in regelmäßigen Abständen und im gegenseitigen Einvernehmen geändert und/oder aktualisiert werden, um den Fortschritten bei der Verwirklichung der prioritären Ziele Rechnung zu tragen.

Abkürzungsverzeichnis

CFAA: Country Financial Accountability Assessment

EASA: European Aviation Safety Agency

FATF: Financial Action Task Force on Money Laundering

FEMIP: Facility for Euro-Mediterranean Investment and Partnership

GFCM: General Fisheries Commission for the Mediterranean

IMO: International Maritime Organization

ISPS: International Ship and Port Facility Security

JAA: Joint Aviation Authorities

MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships

NAJM: Customs Clearance automated information system

NOOR: NAJM On-line operations

SOLAS: International Convention for the Safety of Life at Sea

TAIEX: Technical Assistance Information Exchange

TRIPS: trade-related aspects of intellectual property rights

VTMIS: Vessel Traffic Management and Information Systems[pic][pic][pic]

[1] KOM(2003) 104

[2] KOM(2004) 373

[3] KOM(2004) 795

[4] KOM(2005) 72

[5] ABl. L 143, 30.05.2006, p. 1

[6] ABl. C […] […], S. […9