Geänderter Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten im Nuklearbereich (2007 bis 2011) (gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) /* KOM/2006/0364 endg. - CNS 2005/0044 */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 28.6.2006 KOM(2006) 364 endgültig 2005/0043 (COD) 2005/0044 (CNS) Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten im Nuklearbereich (2007 bis 2011) (gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Am 6. April 2005 verabschiedete die Kommission ihre Vorschläge für den Beschluss über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) und für den Beschluss über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen (2007 bis 2011)[1] Anschließend passte die Kommission die haushaltsrechtlichen Aspekte dieser Vorschläge im Anschluss an die Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über den Finanzrahmen 2007-2013 an. Die Vorschläge wurden vom Rat und vom Europäischen Parlament geprüft wie auch vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und vom Ausschuss der Regionen. Das Parlament verabschiedete seine Stellungnahme zu beiden Vorschlägen am 15. Juni 2006 und schlug dabei zahlreiche Änderungen vor. Am 14. Dezember 2005 nahm der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss einstimmig seine diesbezügliche Stellungnahme an. Der Ausschuss der Regionen gab am 16. November 2005 seine Stellungnahme ab. Um die Einigung über die Rahmenprogramme zu beschleunigen, legt die Kommission nun überarbeitete Vorschläge für beide Rahmenprogramme vor, in denen die Änderungen des Parlaments und die Bemerkungen des Rates berücksichtigt sind. Da die Stellungnahme des Parlaments und das vom Rat übernommene Konzept die wichtigsten Grundsätze der ursprünglichen Kommissionsvorschläge widerspiegeln, übernehmen diese überarbeiteten Vorschläge - was die Grundvorstellungen angeht und in inhaltlicher Hinsicht, wenn auch nicht unbedingt mit dem genauen Wortlaut - einen Großteil der von den anderen Organen vorgebrachten Stellungnahmen. Von den angesprochenen Aspekten betreffen die wichtigsten den Vorschlag für das EG-Rahmenprogramm. Zum Standpunkt der Kommission sind die folgenden Punkte hervorzuheben: - Was den Gegenstandsbereich der Themen und ihren wissenschaftlich-technischen Inhalt angeht, akzeptiert die Kommission viele der geforderten Klarstellungen und Ergänzungen, soweit diese wichtige Erfordernisse betreffen, die allgemeine Ausrichtung der einzelnen vorrangigen Themenbereiche nicht verändern und ihre Einbeziehung nicht aufgrund des geschmälerten Budgets für das Rahmenprogramm unmöglich ist. - Hinsichtlich der gemeinsamen Technologieinitiativen übernimmt die Kommission Änderungen an den Kriterien, die für die Bestimmung potenzieller gemeinsamer Technologieinitiativen herangezogen werden sollen, sowie zu deren Art und Durchführung. - Wichtige Klarstellungen hinsichtlich des Europäischen Forschungsrats werden von der Kommission ebenfalls übernommen, etwa über die Amtszeit, die Erneuerung und die Rolle des wissenschaftlichen Rat, die Verwaltungs- und Personalbestimmungen des Europäischen Forschungsrats und die Durchführung einer unabhängigen Überprüfung der Strukturen und Mechanismen des Europäischen Forschungsrats im Jahr 2010. - Die Änderungen am Themenbereich Menschen betreffen mehrfach Hinweise auf die Querverbindungen dieses Programms zu anderen Teilen des Rahmenprogramms und sonstigen Gemeinschaftsprogramm, Zusätze, die ausdrücklich die internationale Dimension dieses Programmteils ansprechen, die Schaffung geeigneter Arbeitsbedingungen für Wissenschaftler und Aspekte der Kofinanzierung. - Im Bereich Kapazitäten bilden die Aspekte zur kohärenten Entwicklung forschungspolitischer Aspekte nunmehr im Einklang mit der Bedeutung dieses Teils einen eigenständigen Teil. Außerdem wurden die Kriterien für die Unterstützung neuer Forschungsinfrastrukturen detaillierter abgefasst und es wurde die Bedeutung regionaler Aspekte beim Aufbau neuer Infrastrukturen anerkannt. In Sachen Finanzausstattung hält die Kommission an den Beträgen fest, die sie in den angepassten Vorschlägen vom 24. Mai 2006 vorgeschlagen hat. 2005/0043 (COD) Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 166 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission[2], nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[3], nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen[4], gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag[5], in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Die Gemeinschaft hat sich das Ziel gesetzt , eine Wissensgesellschaft durch die Entwicklung von Know-how aufzubauen und die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in der Gemeinschaft zu stärken , um ein hohes Maß an Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Im Hinblick darauf erkennt die Gemeinschaft die Verantwortung und Unabhängigkeit der Wissenschaftler bei der Festlegung der großen Leitlinien für die Pionierforschung an und wird alle erforderlichen Forschungstätigkeiten unterstützen, insbesondere durch die Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung in Unternehmen (einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen - KMU), Forschungszentren und Hochschulen. Dabei ist jenen Bereichen und Vorhaben Priorität einzuräumen, in denen eine gemeinschaftliche Finanzierung und Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung ist und einen Mehrwert bietet. Durch ihre Unterstützung für die Pionierforschung, die angewandte Forschung und die Innovation versucht die Gemeinschaft, Synergien in der europäischen Forschung zu fördern und dadurch dem Europäischen Forschungsraum zu einem stabileren Fundament zu verhelfen. Dies wird sich positiv auf den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt allerMitgliedstaaten auswirken. 2. Die zentrale Rolle der Forschung wurde vom Europäischen Rat in Lissabon anerkannt, der Wissen und Innovation zu Schlüsselelementen erklärte und der für die Union ein neues strategisches Ziel für das nächste Jahrzehnt setzte, nämlich die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum zu erzielen und auf Vollbeschäftigung mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt ausgerichtet ist. 3. Das siebte Rahmenprogramm ist von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung des strategischen Ziels von Lissabon, wonach Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensorientierten Wirtschaft der Welt werden soll. Das Dreieck des Wissens – Bildung, Forschung und Innovation – gilt als eines der wichtigsten Instrumente für die Erreichung dieses Ziels. 4. Die zentrale Rolle von Wissen und geistigen Gütern beim Aufbau von wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Wohlstand wurde vom Europäischen Rat von Lissabon anerkannt. In der wissensgestützten Gesellschaft sind Innovation und Wissenserwerb keine von oben nach unten verlaufende Angelegenheit, sondern über die gesamte Gesellschaft verteilt und sie erfolgen zunehmend in Bottom-up-Prozessen. Ein Ziel der Gemeinschaft ist es, all diese Forschungs- und Innovationskapazitäten zu mobilisieren und zu stärken. 5. Im Einklang mit der Strategie von Lissabon wurde auf dem Europäischen Rat in Barcelona das Ziel festgelegt, die europäischen Forschungsausgaben auf 3 % des BIP der EU anzuheben, wobei zwei Drittel durch Privatinvestitionen erbracht werden sollten. 6. Viele Mitgliedstaaten und auch die europäische Industrie müssen mit Blick auf dieses Ziel ihre Forschungsanstrengungen erhöhen, damit die Forschungsförderung im siebten Rahmenprogramm erfolgreich sein kann. 7. Das vorrangige Ziel des gesamten siebten Rahmenprogramms muss darin bestehen, dazu beizutragen, dass die Europäische Union zum weltweit führenden Forschungsraum wird. Das setzt voraus, dass das Rahmenprogramm nachdrücklich auf die Förderung von Forschungstätigkeiten mit Weltrang und entsprechende Investitionen ausgerichtet wird. Deshalb muss die Durchführung der spezifischen Programme auf den Grundsätzen wissenschaftlicher Spitzenleistung beruhen statt auf anderen Prioritäten. Nur durch Eröffnung von Chancen für zeitgemäße Forschungstätigkeiten kann die EU zum weltweit führenden Forschungsraum werden. 8. Das Europäische Parlament hat die Bedeutung von Forschung und technologischer Entwicklung sowie die immer wichtigere Rolle des Wissens im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum und das Wohlergehen in sozialer und umweltpolitischer Hinsicht wiederholt betont, zuletzt in seinen Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union vom März 2005[6]. 9. Ausgehend von dem Forschungsbedarf in allen Bereichen der Gemeinschaftspolitik und gestützt auf die breite Unterstützung durch die europäische Industrie, die Wissenschaftler, die Hochschulen und andere interessierte Kreise muss die Gemeinschaft die wissenschaftlichen und technologischen Ziele festlegen, die mit dem siebten Rahmenprogramm (2007 - 2013) erreicht werden sollen. 10. Die europäischen Technologieplattformen (ETP) und die gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI) sind für die industrielle Forschung besonders wichtig. Die ETP können dahingehend weiterentwickelt werden, dass sie ein allgemeines Instrument für die Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit darstellen. 11. Diese Ziele sollten auf den Erfolgen des sechsten Rahmenprogramms im Hinblick auf die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums aufbauen und streben eine wissensgestützte europäische Wirtschaft und Gesellschaft an. Die folgenden Ziele sind von besonderer Bedeutung. 12. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in jeder Größenordnung sollte in der gesamten EU unterstützt werden. 13. Die Dynamik, die Kreativität und die Spitzenkompetenz der europäischen Forschung in den Grenzbereichen des Wissens sind zu verbessern. Mit diesem Ziel vor Augen sollte die Finanzierung stärker spekulativer Grundlagenforschung im Rahmenprogramm deutliche Priorität haben. 14. Das Humanpotenzial in der europäischen Forschung und Technologie ist quantitativ und qualitativ zu stärken. Eine bessere Ausbildung und ein leichterer Zugang zu Forschungsmöglichkeiten wie auch die Anerkennung des Berufs des „Forschers“ sind wesentliche Instrumente zur Erreichung dieses Ziels. Entscheidend sind ebenso eine merkliche Zunahme der Anzahl von Frauen in der Forschung und die Förderung der Mobilität der Forscher. Zu diesem Zweck werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Europäische Charta für Forscher und den Verhaltenskodex für deren Einstellung anzuwenden, denn beides sind notwendige Instrumente für die Schaffung eines echten Europäischen Forschungsraums. Darüber hinaus sind Aufbau und Weiterentwicklung von Spitzenkompetenz an europäischen Forschungseinrichtungen und –hochschulen anzustreben. 15. Der Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft in Europa sollte vertieft werden, damit eine Wissenschafts- und Forschungsagenda entwickelt wird, die den Bedenken der Bürger, u.a. durch Förderung kritischer Reflexion, Rechnung trägt; Ziel dabei sollte die Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Forschung sein. 16. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Erleichterung der wissenschaftlichen Laufbahn von Forschern in der produktivsten Lebensphase gewidmet werden. Nachwuchsforscher und am Anfang ihrer Laufbahn stehende Forscher sollten zu einer der wichtigsten Triebkräfte in der Wissenschaft in Europa werden. 17. Die Forschungs- und Innovationskapazitäten sollten europaweit verbessert und ihre optimale Nutzung gewährleistet werden. 18. Ausgehend vom Protokoll des Vertrags von Amsterdam über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere sollten Forschungsarbeiten für die Entwicklung alternativer Versuchsverfahren und insbesondere von Verfahren ohne Verwendung von Tieren auf allen Forschungsgebieten gefördert und gestärkt werden, um die Verwendung von Tieren in der Forschung und für Versuche mit Blick darauf zu verringern, sie letztlich durch andere Methoden zu ersetzen. 19. Im Hinblick auf diese Ziele sind vier Arten von Maßnahmen erforderlich: grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei nach politischen Erwägungen festgelegten Themen („Zusammenarbeit“), von den Forschern angeregte Forschungsarbeiten („Ideen“), Unterstützung einzelner Forscher („Menschen“) und Unterstützung der Forschungskapazitäten („Kapazitäten“). 20. Im Bereich „Zusammenarbeit“ geht es um die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in geeigneter Größenordnung in der Europäischen Union und darüber hinaus. Gegenstand dieser Zusammenarbeit werden mehrere Themenbereiche sein, die wichtigen Gebieten des Wissenszuwachses und technologischen Fortschritts entsprechen und in denen die Forschung unterstützt und gestärkt werden sollte, damit die sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen, gesundheitspolitischen und industriellen Herausforderungen Europas angegangen, dem öffentlichen Wohl gedient und die Entwicklungsländer unterstützt werden können. Dieses Programm wird nach Möglichkeit die Flexibilität schaffen, dass aufgabenorientierte Förderformen, die übergreifend mehrere vorrangige Themenbereiche betreffen, verwirklichbar sind. Das Programm soll ferner sicherstellen, dass die EU ihre führende Stellung in der sozial- und geisteswissenschaftlichen Forschung im Zusammenspiel zwischen neuer Technologie und Mensch und in der Bedeutung der Technologie für die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung behalten kann. 21. Im Bereich „Ideen“ sollten die Maßnahmen durch einen Europäischen Forschungsrat durchgeführt werden, der über ein hohes Maß an Autonomie verfügen sollte. Es ist wichtig, auf EU-Ebene Pionierforschung auf sehr hohem Niveau zu entwickeln, die auf den Spitzenleistungen in Europa aufbaut und ihr Ansehen auf intenationaler Ebene stärkt. Der Europäische Forschungsrat sollte regelmäßige Kontakte zu den Gemeinschaftsorganen und den Wissenschaftlern pflegen, damit seine Arbeit Unterstützung erhält und seine Interessen in der Öffentlichkeit vertreten werden können. 22. Im Bereich „Menschen“ soll das Interesse für die Aufnahme des Forscherberufs geweckt werden, europäische Forscher sollen darin bestärkt werden, in Europa zu bleiben, Forscher aus der ganzen Welt sollen für die Arbeit in Europa gewonnen werden und Europa soll für Spitzenforscher attraktiver werden. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen mit den „Marie-Curie-Maßnahmen“ der vorherigen Rahmenprogramme sollte das Programm „Menschen“ mehr begabte Menschen dazu bringen, den Beruf des Forschers zu ergreifen; das Ausbildungsangebot und die Bildungsmöglichkeiten strukturieren und auch auf die speziellen Kompetenzanforderungen ausrichten; dafür sorgen, dass die europäischen Forscher in Europa bleiben bzw. nach Europa zurückkehren; Forschern den Wechsel von öffentlichen zu privaten Forschungseinrichtungen und umgekehrt erleichtern und Forscher aus der ganzen Welt für die Arbeit in Europa gewinnen. Zu diesem Zweck muss die gegenseitige Anerkennung von in Mitglied- und Drittstaaten erworbenen Diplomen und beruflichen Qualifikationen verbessert werden. Die Mobilität der Forscher ist nicht nur ausschlaggebend für die Laufbahnentwicklung von Forschern, sondern auch für den Wissensaustausch und –transfer wie auch dafür, dass innovative Pionierforschung in verschiedenen Disziplinen aus der Arbeit einsatzbereiter und kompetenter Forscher sowie aus aufgestockten Finanzmitteln Nutzen zieht. 23. Im Bereich „Kapazitäten“ sind die Nutzung und die Entwicklung der Forschungsinfrastrukturen zu optimieren und die innovativen Kapazitäten von KMU und ihre Fähigkeit, von der Forschung zu profitieren, zu stärken. Ferner ist die Entwicklung regionaler forschungsorientierter Cluster zu unterstützen, das Forschungspotenzial in den Konvergenzregionen und in den äußersten Randlagen der EU ist freizusetzen, Wissenschaft und Gesellschaft sollten im Interesse einer harmonischen Integration von Wissenschaft und Technik in die europäische Gesellschaft einander angenähert werden und horizontale Maßnahmen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit sind zu ergreifen. 24. Die Gemeinsame Forschungsstelle hat die entscheidende Aufgabe, auftraggeberorientierte wissenschaftliche und technologische Unterstützung für die Konzipierung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung der Politik der Europäischen Union bereitzustellen. Der GFS sollte kontinuierliche Unterstützung zukommen, damit sie als Referenzzentrum für Wissenschaft und Technologie in der Gemeinschaft tätig sein kann, das von privaten und nationalen Interessen unabhängig ist. 25. Die Kommission hat bei zahlreichen Gelegenheiten die Bedeutung der Regionen bei der Errichtung des Europäischen Forschungsraums anerkannt [7] . 26. Das siebte Rahmenprogramm ergänzt die Maßnahmen in den Mitgliedstaaten sowie weitere Gemeinschaftsmaßnahmen im Rahmen der Gesamtstrategie zur Umsetzung der Ziele von Lissabon, ferner insbesondere die Maßnahmen in den Bereichen Strukturfonds, Landwirtschaft, Bildung, Ausbildung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Industrie, Beschäftigung und Umwelt. 27. Durch dieses Rahmenprogramm unterstützte Maßnahmen im Bereich Innovation und KMU sollten die Maßnahmen des Rahmenprogramms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ ergänzen. 28. Die Beteiligung an den Tätigkeiten dieses Rahmenprogramms sollte vereinfacht werden, indem sämtliche relevante Informationen veröffentlicht und damit allen potenziellen Teilnehmern rechtzeitig und benutzerfreundlich zur Verfügung gestellt werden. 29. Angesichts der breiten Unterstützung für eine Ausweitung der Maßnahmen des Rahmenprogramms, der Hebelwirkung der Mittel auf nationale und private Investitionen, der Notwendigkeit, die Gemeinschaft in die Lage zu versetzen, sich den neuen wissenschaftlichen und technologischen Herausforderungen zu stellen und das Potenzial seiner Forscher ohne jegliche Form von Diskriminierung voll auszuschöpfen, der elementaren Bedeutung der Gemeinschaftsmaßnahmen für die Erhöhung der Effizienz der europäischen Forschung und des Beitrags, den ein umfangreicheres siebtes Rahmenprogramm zu den Bemühungen um Lösung der Probleme der Klimaänderung und der Nachhaltigkeit, zur Gesundheit der europäischen Bürger und zur Dynamisierung der Strategie von Lissabon leisten kann, ist es dringend erforderlich, das Forschungsbudget der EU schrittweise aufzustocken[8]zu verdoppeln. 30. Unter Berücksichtigung der Halbzeitbewertung des Einsatzes der neuen Instrumente des sechsten Rahmenprogramms und der Fünfjahresbewertung des Rahmenprogramms wurde ein neues Konzept erstellt, mit dem die politischen Ziele der EU-Forschungspolitik leichter, wirksamer und flexibler erreicht werden dürften. Zur Unterstützung der verschiedenen Maßnahmen ist eine kleinere Palette einfacherer Finanzierungsinstrumente, entweder allein oder in Kombination, mit größerer Flexibilität und größerem Spielraum einzusetzen, und den Teilnehmern sollte eine größere Verwaltungsautonomie gewährt werden. 31. Da die Mitgliedstaaten das Ziel der gemäß Artikel 163 des EG-Vertrags für den Übergang zu einer wissensgestützten europäischen Wirtschaft und Gesellschaft zu ergreifenden Maßnahmen nicht vollständig erreichen können und dieses Ziel daher leichter auf Gemeinschaftsebene zu erreichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 des EG-Vertrags entsprechende Maßnahmen ergreifen. Gemäß dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht das vorliegende siebte Rahmenprogramm nicht über das für die Erreichung dieses Zieles erforderliche Maß hinaus. 32. Die Durchführung des siebten Rahmenprogramms kann weitere Programme zur Folge haben, an denen nur bestimmte Mitgliedstaaten beteiligt sind, und zur Beteiligung der Gemeinschaft an Programmen mehrerer Mitgliedstaaten, zur Gründung gemeinsamer Unternehmen sowie zu anderen Vereinbarungen im Sinne der Artikel 168, 169 und 171 des EG-Vertrags führen. 33. Die Gemeinschaft hat mehrere internationale Forschungsübereinkommen abgeschlossen. Eine Verstärkung der internationalen Forschungszusammenarbeit ist anzustreben, damit die Vorteile einer Internationalisierung von Forschung und Entwicklung in vollem Umfang ausgeschöpft werden können, ein Beitrag zur Erzeugung globaler öffentlicher Güter geleistet und eine weitere Integration der Gemeinschaft in die globale Forschungsgemeinschaft erreicht werden kann. 34. Es gibt bereits eine beträchtliche Menge wissenschaftlicher Erkenntnisse, mit denen das Leben der Menschen in Entwicklungsländern drastisch verbessert werden könnte; das siebte Rahmenprogramm wird soweit wie möglich zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 beitragen. 35. Das siebte Rahmenprogramm sollte zu Wachstum, zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz beitragen. 36. Bei den im Rahmen dieses Programms unterstützten Forschungstätigkeiten sind ethische Grundprinzipien zu beachten, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind. Die Stellungnahmen der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien werden weiterhin berücksichtigt. Forschungstätigkeiten zum Zweck des Klonens von Menschen, vererbbarer Veränderungen des menschlichen Genoms[9] oder zur Herstellung menschlicher Embryonen lediglich zur Gewinnung von Stammzellen sollten im Rahmen des siebten Rahmenprogramms nicht gefördert werden. Forschung unter Verwendung menschlicher Stammzellen darf im siebten Rahmenprogramm nach Maßgabe sowohl des Inhalts des wissenschaftlichen Vorschlags als auch der rechtlichen Rahmenbedingungen des/der betreffenden Mitgliedstaats/Mitgliedstaaten gefördert werden. 37. Im siebten Rahmenprogramm wird die Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung angemessen berücksichtigt durch entsprechende Maßnahmen aktiv gefördert, damit mehr Frauen in diesen Arbeitsbereichen mitwirken und ihre aktive Rolle in der Forschung weiter ausgebaut wird. 38. Mit diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein Höchstbetrag festgelegt, der für die Haushaltsbehörde gemäß Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17.5.2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens die vorrangige Bezugsgröße bildet. 39. Ferner sind – im Verhältnis zu den finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften – geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten zu ergreifen, und es sollten die notwendigen Schritte unternommen werden, um entgangene, zu Unrecht gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen, gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996[10] betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten[11] und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfungen (OLAF)[12]. 40. Es muss eine wirtschaftliche Haushaltsführung für das siebte Rahmenprogramm sichergestellt werden, ferner eine möglichst effiziente und nutzerfreundliche Durchführung, Rechtssicherheit und die Zugänglichkeit des Programms für alle Teilnehmer. Es ist notwendig, die Übereinstimmung mit Ratsverordnung (EG, EURATOM) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die EU-Haushaltsordnung und mit den Anforderungen der Vereinfachung und der besseren Gesetzgebung zu sichern. Die Vereinfachung der Verfahren zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms wird dazu beitragen, dass flexible Durchführungsmaßnahmen in die Beteiligungsregeln einbezogen werden - BESCHLIESSEN: Artikel 1 Verabschiedung Erstellung des Rahmenprogramms Das Rahmenprogramm für Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstrationstätigkeiten, nachstehend „das siebte Rahmenprogramm“ genannt, wird hiermit für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 verabschiedet beschlossen. Artikel 2 Ziele und Tätigkeiten 1. Das siebte Rahmenprogramm unterstützt die in den Absätzen 2 bis 5 genannten Tätigkeiten. Ziele und Grundzüge der Tätigkeiten werden in Anhang I dargelegt. 2. Zusammenarbeit: Unterstützung des gesamten Spektrums der Forschungsmaßnahmen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit in folgenden Themenbereichen: 41. Gesundheit 42. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie 43. Informations- und Kommunikationstechnologien 44. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien 45. Energie 46. Umwelt (einschließlich Klimaänderung) 47. Verkehr (einschließlich Luftfahrt) 48. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften 49. Sicherheit und Weltraum. 3. Ideen: Unterstützung von von Forschern angeregten Forschungsarbeiten, die individuelle nationale oder grenzüberschreitende Gruppen, die auf europäischer Ebene im Wettbewerb stehen, in allen Bereichen durchführen. 4. Menschen: Quantitative und qualitative Stärkung des Humanpotenzials in der europäischen Forschung und Technologie sowie Förderung von Mobilität. 5. Kapazitäten: Unterstützung zentraler Aspekte europäischer Forschungs- und Innovationskapazitäten, z. B. von Forschungsinfrastrukturen, regionaler forschungsorientierter Cluster, der Entwicklung des gesamten Forschungspotenzials in den Konvergenzregionen und äußersten Randlagen der Gemeinschaft, der Forschung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU); Fragestellungen des Bereichs „Wissenschaft und Gesellschaft“; Unterstützung der kohärenten Entwicklung forschungspolitischer Konzepte; horizontale Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit. 6. Das siebte Rahmenprogramm unterstützt ferner die in Anhang I genannten direkten wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) außerhalb des Nuklearbereichs. Artikel 3 Die Durchführung des siebten Rahmenprogramms erfolgt durch spezifische Programme. In jedem spezifischen Programm werden genaue Ziele und die genauen Regelungen für seine Durchführung festgelegt. Artikel 4 Maximaler Gesamtbetrag und Anteile der einzelnen Programme 1. Der maximale Gesamtbetrag der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft am siebten Rahmenprogramm beträgt 50 52172726 Mio. EUR. Dieser Betrag wird wie folgt auf die in Artikel 2 Absätze 2 bis 6 genannten Tätigkeiten und Maßnahmen aufgeteilt (in Mio. EUR): Zusammenarbeit | 32 29244432 | Ideen | 7 46011862 | Menschen | 4 7277129 | Kapazitäten | 4 2917486 | Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs | 1 7511817 | 2. Die vorläufige Aufteilung auf die Themenbereiche der einzelnen Tätigkeiten gemäß Absatz 1 ist Anhang II zu entnehmen. 3. Die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an diesem Rahmenprogramm werden in Anhang III geregelt. Diese Beträge können bei einer Revision der Finanziellen Vorausschau, die den Zeitraum dieses Rahmenprogramms betrifft, geändert werden. Artikel 5 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften Für die im Rahmen dieses Beschlusses finanzierten Gemeinschaftsmaßnahmen sind die Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 und Nr. 2185/96 anwendbar auf jeden Verstoß gegen eine gemeinschaftsrechtliche Bestimmung und jede Verletzung einer im Rahmen des Programms begründeten vertraglichen Pflicht durch eine Handlung oder Unterlassung einer Rechtsperson, die eine ungerechtfertigte Zahlung und damit einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften oder die von den Gemeinschaften verwalteten Haushalte zur Folge hat oder haben würde. Artikel 6 1. Bei allen Forschungstätigkeiten innerhalb des siebten Rahmenprogramms müssen ethische Grundprinzipien beachtet werden. 2. Folgende Forschungsbereiche werden nicht aus dem siebten Rahmenprogramm finanziert: - Forschungstätigkeiten mit dem Ziel der Klonung menschlicher Embryonen; - Forschungstätigkeiten zur Veränderung des Erbguts des Menschen, durch die solche Änderungen vererbbar werden könnten [13] ; - Forschungstätigkeiten zur Züchtung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken oder zur Gewinnung embryonaler Stammzellen, einschließlich durch somatische Zellkerntransplantation. 3. Forschung unter Verwendung menschlicher - sowohl adulter als auch embryonaler - Stammzellen darf nach Maßgabe sowohl des Inhalts des wissenschaftlichen Vorschlags als auch der rechtlichen Rahmenbedingungen des betreffenden Mitgliedstaats gefördert werden.Jede Bewerbung um Finanzierung von Forschungsarbeiten über menschliche embryonale Stammzellen muss gegebenenfalls Einzelheiten der Genehmigungs- und Kontrollmaßnahmen enthalten, die von den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats ergriffen werden, sowie Einzelheiten der ethischen Zulassung(en), die erteilt wird (werden).Bei der Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen unterliegen Institutionen, Organisationen und Forscher strengen Genehmigungs- und Kontrollvorschriften gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen des/der betreffenden Mitgliedstaats/Mitgliedstaaten. 4. Für die zweite Phase dieses Programms (2010-2013) erfolgt eine Revision der in Absatz 2 aufgeführten Forschungsbereiche unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Fortschritte. Artikel 7 Überwachung, Prüfung und Bewertung 1. Die Kommission überwacht fortlaufend und systematisch die Durchführung des Rahmenprogramms und der spezifischen Programme; sie erstattet regelmäßig über die Ergebnisse dieser Überwachung Bericht und verbreitet sie regelmäßig. 2. Spätestens 2010 nimmt die Kommission mit Unterstützung externer Sachverständiger eine auf Fakten gestützte Zwischenbewertung dieses Rahmenprogramms und seiner spezifischen Programme vor, wobei sie sich auf die Ex-post-Bewertung des sechsten Rahmenprogramms stützt. Diese Bewertung erstreckt sich auf die Qualität der laufenden Forschungstätigkeiten, der Durchführung und der Verwaltung sowie auf die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele. Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen der Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen und etwaigen Vorschlägen für die Anpassung dieses Rahmenprogranmms dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen.Der Zwischenbewertung geht ein Fortschrittsbericht voraus, der erstellt wird, sobald genügend Daten vorliegen; der Bericht enthält erste Angaben zur Wirksamkeit der neuen mit dem siebten Rahmenprogramm angelaufenen Maßnahmen und zu den Bemühungen zur Vereinfachung. 3. Zwei Jahre nach Abschluss dieses Rahmenprogramms muss die Kommission von unabhängigen Sachverständigen eine externe Bewertung der Grundlagen, der Durchführung und der Ergebnisse des Programms durchführen lassen.Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident ANHANG I WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE, GRUNDZÜGE DER THEMEN UND TÄTIGKEITEN Mit dem siebten Rahmenprogramm werden die allgemeinen Ziele des Artikels 163 EG-Vertrag [14] verfolgt, damit die industrielle Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und der Forschungsbedarf anderer Politikbereiche der Gemeinschaft gedeckt wird. indem Dadurch wird – aufbauend auf dem Europäischen Forschungsraum - ein Beitrag zum Aufbau der Wissensgesellschaft geleistet und es werden Tätigkeiten auf nationaler und regionaler Ebene ergänzt. Durch die vier Programmteile „Zusammenarbeit“, „Ideen“, „Menschen“ und „Kapazitäten“ sollen hervorragende Leistungen in der wissenschaftlichen und technologischen Forschung sowie bei der technologischen Entwicklung und Demonstration gefördert werden. I ZUSAMMENARBEIT In diesem Teil des siebten Rahmenprogramms geht es um die Förderung verschiedener Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit jeder Größenordnung in der Europäischen Union und darüber hinaus. Gegenstand dieser Zusammenarbeit werden mehrere Themenbereiche sein, die wichtigen Gebieten des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts entsprechen und in denen die Forschung mit der höchsten Qualität unterstützt und gestärkt werden muss, damit die sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und industriellen Herausforderungen Europas bewältigt werden können. Der weitaus größte Teil der Anstrengungen wird auf die Verbesserung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sein; dazu wird auf eine Forschungsagenda zurückgegriffen, die den Bedürfnissen der Nutzer in ganz Europa Rechnung trägt. Das übergeordnete Ziel besteht dabei darin, zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zu folgenden neun Themen sollen Maßnahmen der EU erfolgen: 50. Gesundheit 51. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie 52. Informations- und Kommunikationstechnologien 53. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien 54. Energie 55. Umwelt (einschließlich Klimaänderung) 56. Verkehr (einschließlich Luftfahrt) 57. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften 58. Sicherheit und Weltraum. Diese Themen sind weit gefasst und auf einer relativ hohen Gliederungsebene definiert, so dass sie sich an Anforderungen und Chancen anpassen lassen, die sich eventuell während der Laufzeit des 7. Rahmenprogramms entwickeln. Für jedes Thema wurde ein Paket von Tätigkeiten festgelegt, denen zu entnehmen ist, in welchen Grundbereichen die Förderung durch die Gemeinschaft erfolgen soll. Festgelegt wurden diese Themen unter Berücksichtigung ihres Beitrags zu den Zielen der EU Gemeinschaft - einschließlich des Übergangs zu einer Wissensgesellschaft -, des einschlägigen europäischen Forschungspotenzials und des durch ein Vorgehen auf EU-Gemeinschaftsebene geschaffenen Mehrwerts für diese Bereiche. Besonderes Augenmerk wird auf einer wirksamen Koordinierung zwischen den Themenbereichen und auf vorrangigen themenübergreifenden Wissenschaftsbereichen liegen, wie zum Beispiel Meereswissenschaften und -technologien. Durch gemeinsame, Themen übergreifende Ansätze für Forschungs- und Technologieaspekte, die für mehr als ein Thema relevant sind, wird Multidisziplinarität werden Interdisziplinarität und Multidsziplinarität gefördert. Dabei werden gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eine wichtige Form der themenübergreifenden Zusammenarbeit darstellen. Vor allem auf Gebieten mit Relevanz für die Industrie wurde bei der Auswahl der Einzelthemen neben anderen Quellen auf die Arbeit unterschiedlicher „europäischer Technologieplattformen“ zurückgegriffen, die in Bereichen eingerichtet worden sind, in denen die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und das Wohlergehen Europas mittel- und langfristig von bedeutenden Fortschritten in Forschung und Technologie abhängen. In europäischen Technologieplattformen kommen unter der Leitung der Industrie Interessengruppen zusammen, um gemeinsam eine strategische Forschungsagenda festzulegen und durchzuführen. Das vorliegende Rahmenprogramm wird zur Verwirklichung dieser strategischen Forschungsagenden beitragen, sofern diese einen echten Mehrwert für Europa bedeuten. Europäische Technologieplattformen können hilfreich sein bei der Vereinfachung der Beteiligung der Industrie an Forschungsprojekten, die ihr spezielles Gebiet betreffen. Unter die neun Themen fallen auch Forschungsarbeiten, die zur Konzipierung, Durchführung und Bewertung der Politik der EU Gemeinschaft erforderlich sind, etwa auf den Gebieten Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, Energie, Umwelt, Entwicklungshilfe, Fischerei, Seewirtschaft, Landwirtschaft, Tierschutz, Verkehr, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Zusammenhalt sowie die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Justiz und Inneres. Daneben soll pränormative und konormative Forschung im Zusammenhang mit der Verbesserung der Interoperabilität und der Qualität von Normen und deren Umsetzung durchgeführt werden. Bei jedem Thema wird neben der Durchführung dieser Maßnahmen die Möglichkeit bestehen, zwei Arten von Erfordernissen offen und flexibel anzugehen: - Sich abzeichnende Erfordernisse Künftige und neu entstehende Technologien: Unterstützung von Forschungstätigkeiten, die darauf abzielen, auf einem bestimmten Gebiet und/oder in Kombination mit anderen einschlägigen Bereichen und Fachgebieten neue wissenschaftliche und technologische Möglichkeiten zu ermitteln oder weiter zu erkunden, indem auf Eigeninitiative zurückgehende Vorschläge besonders gefördert werden, auch durch gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen; Förderung innovativer Konzepte und grundlegend neuer Anwendungen sowie Erkundung neuer Möglichkeiten innerhalb von Forschungsprogrammen , vor allem wenn sie das Potenzial für bedeutende Durchbrüche aufweisen; angemessene Koordinierung mit den Maßnahmen des Programms „Ideen“, um Überschneidungen zu vermeiden und eine optimale Ausnutzung der Finanzmittel sicherzustellen. - Unvorhergesehene politische Erfordernisse: flexible Reaktion auf neue politische Bedürfnisse, die sich im Laufe des Rahmenprogramms ergeben, wie etwa unvorhergesehene Entwicklungen oder Ereignisse, die schnelles Handeln verlangen: zum Beispiel neue Epidemien, auftauchende Bedenken im Bereich der Lebensmittelsicherheit oder Bewältigung von Naturkatastrophen. Die Verbreitung und Weitergabe von Wissen ist ein wichtiger Zusatznutzen europäischer Forschungsmaßnahmen, und es werden Schritte unternommen, um die Nutzung der Ergebnisse durch die Industrie, die politischen Entscheidungsträger und die Gesellschaft zu verbessern. Um die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse der EU-Forschung zu stärken, werden in allen Themenbereichen die Weitergabe von Kenntnissen und der Transfer von Ergebnissen - auch an politische Entscheidungsträger - unterstützt. Die Verbreitung wird als integrale Aufgabe in allen Themenbereichen betrachtet – mit entsprechenden Einschränkungen für den Themenbereich der Sicherheit aufgrund der Geheimhaltungsaspekte der Tätigkeiten; dazu werden Vernetzungsinitiativen, Seminare und Veranstaltungen bezuschusst und die Unterstützung durch externe Sachverständige sowie Informations- und elektronische Dienste, insbesondere Cordis, gefördert. Komplementarität und Synergie zwischen diesem Programm und anderen Gemeinschaftsprogrammen werden sichergestellt. Maßnahmen zur Innovationsförderung werden im Rahmen des Programms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ durchgeführt. Besonderes Augenmerk sollte auf eine angemessene Beteiligung von KMU[15], insbesondere von wissensintensiven KMU, an der länderübergreifenden Zusammenarbeit gerichtet werden. Konkrete Maßnahmen, darunter flankierende Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von KMU, werden innerhalb des Programmteils „Zusammenarbeit“ in jedem Themenbereich durchgeführt. Diese Strategien werden durch eine quantitative und qualitative Überwachung begleitet. Gefördert werden außerdem Initiativen, mit denen der Dialog über wissenschaftliche Fragestellungen und Forschungsergebnisse mit einem möglichst breiten, über die Wissenschaftskreise hinausgehenden Publikum geführt werden soll, wie auch Initiativen im Bereich der Wissenschaftskommunikation und der wissenschaftlichen Bildung. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie von Netzwerken solcher Organisationen. Ethische Grundsätze und geschlechterspezifische Aspekte werden berücksichtigt. Die Aspekte der Einbeziehung der Geschlechterdimension und der Gleichstellungsproblematik werden in allen Forschungsbereichen behandelt. Soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Forschung zunehmen, muss das Potenzial des gesamten Europäischen Forschungsraums in vollem Umfang freigesetzt werden. Daher wird das Ziel der Projekte wissenschaftliche Spitzenleistung sein. Ferner werden sie durch die Bildung von Konsortien mit breiter Basis und die Erkundung von Möglichkeiten für die optimale Nutzung der Human- und Finanzressourcen günstige Voraussetzungen für einen echten Europäischen Forschungsraum schaffen. Die Unterstützung für grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei all diesen Themen wird durchgeführt in Form von - Verbundforschung - gemeinsamen Technologieinitiativen - Koordinierung von Forschungsprogrammen - internationaler Zusammenarbeit Verbundforschung Die Verbundforschung wird den größten Teil und das Kernstück der EU-Forschungsförderung der Gemeinschaft darstellen. Ziel dabei ist, in den Hauptbereichen wissenschaftlichen Fortschritts herausragende Forschungsprojekte und -netze aufzubauen, die Forscher und Investitionen aus Europa und der ganzen Welt anziehen. Dazu soll die Verbundforschung mit Hilfe mehrerer Förderformen unterstützt werden: Verbundprojekte, Exzellenznetze, Koordinierungs-/Unterstützungsmaßnahmen (vgl. Anhang. III). Gemeinsame Technologieinitiativen In einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen könnten der Umfang eines FTE-Ziels und die Größenordnung der beteiligten Ressourcen die Einrichtung langfristiger öffentlich-privater Partnerschaften in Form von gemeinsamen Technologieinitiativen rechtfertigen. Dieses neue Konzept, das sich in erster Linie auf die Tätigkeiten europäischer Technologieplattformen stützt, wird einen Aspekt oder eine kleine Zahl ausgewählter Aspekte der Forschung in ihrem Bereich betreffen. kombinieren privatwirtschaftliche Investitionen mit einzelstaatlicher und europäischer Finanzierung durch die öffentliche Hand, worunter auch die Zuschussfinanzierung durch das Forschungsrahmenprogramm und die Darlehensfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank fallen. Gemeinsame Technologieinitiativen können auf der Grundlage von Solche gemeinsame Unternehmen, die auf der Grundlage von Artikel 171 EG-Vertrag durchgeführt und einzeln beschlossen werden, müssen öffentliche und privatwirtschaftliche Finanzierung kombinieren, wozu auch die Darlehensfinanzierung durch die EIB gehören kann, die unter anderem gegebenenfalls durch die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis geleistet wird. (dazu kann auch die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zählen) oder auf der Grundlage der Entscheidungen über die spezifischen Programme gemäß Artikel 166 EG-Vertrag beschlossen werden. Potenzielle gemeinsame Technologieinitiativen werden anhand einer Bewertung mit mehreren Kriterien offen und transparent festgelegt, darunter: - Mehrwert des Handelns auf europäischer Ebene, gemessen an der Spitzenleistung - Bestehen eines wirklichen gesellschaftlichen Bedarfs und Nutzens. - mangelnde Eignung vorhandener Instrumente zur Erreichung des Ziels - Größenordnung der Auswirkungen auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und das industrielle Wachstum - Detailliertheit und Klarheit der Definition des zu verfolgenden Ziels und der zu liefernden Ergebnisse - Niveau des Engagements der Industrie hinsichtlich der Bereitstellung von Finanzmitteln und Ressourcen - Größenordnung der Auswirkungen auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und das industrielle Wachstum - Bedeutung des Beitrags zu weiter gefassten politischen Zielen - Möglichkeit, zusätzliche einzelstaatliche Unterstützung zu gewinnen und Hebelwirkung für unmittelbare oder künftige Finanzierung durch die Industrie zu entfalten. - mangelnde Eignung vorhandener Instrumente zur Erreichung des Ziels Die Art der gemeinsamen Technologieinitiativen muss klar festgelegt werden, besonders im Zusammenhang mit Folgendem: - Finanzielle Verpflichtungen - Dauer des Engagements der Teilnehmer - Vorschriften über den Beitritt zum und den Rücktritt vom Vertrag - Rechte am geistigen Eigentum. Aufgrund des umfassenden Gegenstandsbereichs und der besonderen Komplexität der gemeinsamen Technologieinitiativen werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass sie in transparenter Weise entsprechend den für Spitzenleistungen geltenden Grundsätzen durchgeführt werden. Die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln durch die gemeinsamen Technologieinitiativen erfolgt auf der Grundlage der im Rahmenprogramm festgelegten Grundsätze der Spitzenleistung und des Wettbewerbs. Unter Beachtung der jeweils geltenden Durchführungsverfahren wird besonderes Augenmerk auf die generelle Kohärenz und Koordinierung zwischen den gemeinsamen Technologieinitiativen und einzelstaatlichen Programmen und Projekten in den gleichen Bereichen gerichtet. Bei ihrer Durchführung sollten KMU und Möglichkeiten für den Technologietransfer berücksichtigt werden wie auch die Notwendigkeit, den im Hinblick auf ihre Ziele bestehenden Aus- und Weiterbildungsbedarf frühzeitig zu erkennen und zu decken. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass die Teilnahme an ihren Projekten einem breiten Teilnehmerkreis in ganz Europa und insbesondere KMU offen steht. Darüber hinaus könnten die Erfahrungen mit den EUREKA-Clustern für gemeinsame Technologieinitiativen in entsprechenden Bereichen von Bedeutung sein. Koordinierung von Forschungsprogrammen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens Für diesen Bereich wird auf zwei wichtige Instrumente zurückgegriffen: das ERA-NET-System und die Beteiligung der Gemeinschaft an von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungsprogrammen (Artikel 169 EG-Vertrag). Dieser Maßnahmenbereich kann auch Einzelthemen umfassen, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit den neun Themen stehen, wenn sie einen ausreichenden europäischen Mehrwert besitzen. Darüber hinaus sollen mit diesem Maßnahmenbereich die Komplementarität und die Synergie zwischen dem Rahmenprogramm und den im Rahmen zwischenstaatlicher Strukturen wie EUREKA und COST[16] durchgeführten Tätigkeiten verstärkt werden. Das ERA-NET-System wird die Koordinierung nationaler und regionaler Forschungstätigkeiten folgendermaßen entwickeln und ausbauen: - Bereitstellung eines Rahmens für Akteure, die staatliche Forschungsprogramme durchführen, im Hinblick auf die stärkere Koordinierung ihrer Maßnahmen. Hierzu werden die Unterstützung neuer ERA-NETs gehören sowie die Förderung der Ausweitung und Vertiefung der bestehenden ERA-NETs, z. B. durch Ausweitung ihrer Partnerschaft, aber auch die gegenseitige Öffnung ihrer Programme. Gegebenfalls könnte für die Programmkoordinierung zwischen europäischen Regionen und kleinen oder mittelgroßen Mitgliedstaaten auf ERA-NETs zurückgegriffen werden, damit ihre Zusammenarbeit mit groß angelegten Initiativen möglich wird. - In einer begrenzten Anzahl von Fällen Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Unterstützung durch die EU Gemeinschaft für diejenigen Teilnehmer, die ihre Ressourcen einen gemeinsamen Fonds für gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen und regionalen Programmen einrichten bündeln (“ERA-NET PLUS”). Die Beteiligung der Gemeinschaft an einzelstaatlichen Forschungsprogrammen, die gemeinsam auf der Grundlage von Artikel 169 durchgeführt werden, ist besonders für die europäische Zusammenarbeit in großem Maßstab von Belang, die „in variabler Geometrie“ zwischen Mitgliedstaaten, welche gemeinsame Bedürfnisse und/oder Interessen haben, erfolgt. In genau festgelegten Fällen werden solche auf Artikel 169 beruhende Initiativen sollen in Bereichen in Angriff genommen werden, die in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten auf der Grundlage mehrerer im Folgenden aufgeführter Kriterien festzulegen sind, wobei auch die Zusammenarbeit mit zwischenstaatlichen Programmen besteht: - Relevanz für die Ziele der EU Gemeinschaft - genaue Definition des zu verfolgenden Ziels und seine Bedeutung für die Ziele dieses Rahmenprogramms - bereits vorhandene Grundlage (vorhandene oder geplante einzelstaatliche Forschungsprogramme) - europäischer Mehrwert - kritische Größe in Bezug auf den Umfang und die Anzahl der beteiligten Programme sowie Ähnlichkeit der unter sie fallenden Maßnahmen - Angemessenheit von Artikel 169 als das am besten geeignete Mittel zur Erreichung der Ziele. Internationale Zusammenarbeit Die Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit müssen einen klar definierten europäischen Mehrwert aufweisen und sehen in diesem Teil des Rahmenprogramms wie folgt aus: - Öffnung sämtlicher Tätigkeiten , die in den Themenbereichen durchgeführt werden, für Forscher und Forschungseinrichtungen aus allen Drittländern (gegebenenfalls mit entsprechenden Einschränkungen für den Themenbereich „Sicherheit“), wobei sich mit Nachdruck bemüht werden sollte, sie zur Nutzung dieser Möglichkeit zu ermuntern; - Auf Drittländer zugeschnittene spezielle Kooperationsmaßnahmen in jedem Themenbereich, falls beiderseitiges Interesse an der Zusammenarbeit zu Einzelthemen besteht; die Auswahl erfolgt auf der Grundlage des wissenschaftlichen und technologischen Niveaus und Bedarfs dieser Länder. Eng verbunden mit den bilateralen Kooperationsabkommen oder dem multilateralen Dialog zwischen der EU und diesen Ländern oder Ländergruppen sollen diese Maßnahmen bevorzugt für die Verwirklichung der Zusammenarbeit zwischen der EU und diesen Ländern eingesetzt werden. Abgesehen von Gebieten gemeinsamen Interesses sind bei solchen Maßnahmen auch vorzusehen: Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Forschungskapazitäten der Beitrittskandidatenländer wie auch der Nachbarschaftsländer sowie Kooperationsmaßnahmen für Entwicklungs- und Reformländer, deren Schwerpunkt auf ihrem speziellen Bedarf in Bereichen wie Gesundheit, Landwirtschaft, Fischerei und Umwelt liegen soll und die unter ihren Kapazitäten angepassten finanziellen Bedingungen durchgeführt werden. Unter diesen Teil des Rahmenprogramms fallen die Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit in jedem Themenbereich und solche, die Themen übergreifend sind. Sie werden in Abstimmung mit den Maßnahmen der Teile „Menschen“ und „Kapazitäten“ des Rahmenprogramms verwirklicht. THEMEN 1. Gesundheit Ziel Verbesserung der Gesundheit der europäischen Bürger und , Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Innovationskraft der im Gesundheitssektor tätigen europäischen Unternehmen auch mit Blick auf globale Gesundheitsfragen, wie neu auftretende Epidemien. Schwerpunkte bilden die translationale Forschung (Übertragung der Ergebnisse der Grundlagenforschung in klinische Anwendungen , einschließlich der wissenschaftlichen Validierung der Versuchsergebnisse ), die Entwicklung und Validierung neuer Therapien und Verfahren für Gesundheitsförderung und Prävention , einschließlich der Förderung des Alterns in Gesundheit, Diagnoseinstrumenten und –technologienMedizintechnik , sowie nachhaltige und wirksame Gesundheitssysteme. Hintergrund Die Sequenzierung des Humangenoms und die jüngsten Fortschritte in der Postgenomik haben die humanmedizinische Forschung revolutioniert. Um die riesigen Datenmengen zu integrieren, die zugrunde liegenden biologischen Prozesse zu verstehen und Schlüsseltechnologien für die gesundheitsbezogene Bioindustrie zu entwickeln, müssen kritische Massen verschiedener Fachrichtungen und Ressourcen, die auf rein nationaler Ebene nicht zur Verfügung stehen, zusammengeführt werden, um Wissen und Kapazitäten für die Behandlung aufzubauen. Bedeutsame Fortschritte bei der translationalen Gesundheitsforschung, die unerlässlich ist, wenn aus den Erkenntnissen der biomedizinischen Forschung ein praktischer Nutzen erwachsen und die Lebensqualität verbessert werden soll, lassen sich nur mit multidisziplinären und europaweiten Ansätzen erzielen, an denen unterschiedliche Interessengruppen mitwirken. Mit solchen Konzepten kann Europa sich effizienter an den internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung von weltweit auftretenden Krankheiten beteiligen. Für die klinische Erforschung vieler Krankheiten (wie Krebs, Herz-Kreislaufkrankheiten, Infektionskrankheiten, mentale und neurologische Krankheiten, insbesondere altersbedingte Erkrankungen wie Alzheimer und Parkinson) erfordert internationale Versuche mit Beteiligung mehrerer Einrichtungen, damit schnell die erforderlichen Patientenzahlen erreicht werden können. Für die epidemiologische Forschung wird eine große Bandbreite von Populationen und internationalen Netzen benötigt, um aussagekräftige Schlussfolgerungen ziehen zu können. An der Entwicklung neuer Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten für seltene Krankheiten und deren epidemiologische Erforschung müssen sich angesichts der für jede Studie benötigten großen Anzahl von Patienten mehrere Länder beteiligen. Darüber hinaus ermöglicht eine gesundheitspolitisch ausgerichtete Forschung auf europäischer Ebene einen Vergleich der Modelle und Systeme sowie der in nationalen Datenbanken gespeicherten Daten und des in nationalen Biobanken aufbewahrten Patientenmaterials. Eine starke biomedizinische Forschung auf EU-Ebene wird dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen medizinischen Biotechnologie, der Medizintechnik und der pharmazeutischen Industrie zu verbessern. Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union wird den Entwicklungsländern den Aufbau von Forschungskapazitäten erlauben. Die EU muss sich darüber hinaus aktiv für ein investitionsfreundliches Umfeld für den öffentlichen Sektor und den Pharmasektor einsetzen, die Bedürfnisse im Bereich der Volksgesundheit befriedigen, um vor allem in der klinischen Forschung einen größtmöglichen Erfolg zu erzielen. Auf dem Gebiet der Forschung tätige KMU sind die wichtigsten Wirtschaftsmotoren für die medizinische Biotechnologie und die Medizintechnik. Auch wenn in Europa derzeit mehr Biotechnologie-Unternehmen angesiedelt sind als in den USA, sind die meisten kleiner und weniger gut etabliert als ihre Konkurrenten. Öffentlich-private Forschungsanstrengungen auf europäischer Ebene werden diese Unternehmen in ihrer Entwicklung unterstützen. Die EU-Forschung wird darüber hinaus zur Ausarbeitung neuer Normen und Standards beitragen, die für einen angemessenen Rechtsrahmen für die neuen Technologien in der Medizin (z. B. regenerative Medizin) benötigt werden. Forschung und Innovation im Bereich alternativer Testverfahren und insbesondere die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen, werden Europa angesichts der von der Öffentlichkeit und von Interessengruppen geäußerten Bedenken hinsichtlich fortgesetzter Tierversuche in der biomedizinischen Forschung weltweit führend machen und können zudem einen Markt für bestimmte Industriesektoren schaffen. Nachstehend aufgeführt sind die geplanten Forschungsmaßnahmen, die auch Forschung mit wesentlichen Bezügen zu Politikerfordernissen beinhalten. Zwei Die strategischen Fragen der Gesundheit von Kindern und der alternden Bevölkerung werden maßnahmenübergreifend und mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt. Sofern relevant, werden auch die von Europäischen Technologieforen aufgestellten langfristigen Forschungspläne, wie der zur innovativen Medizin, unterstützt. Als Reaktion auf neue politische Anforderungen können ergänzend gegebenenfalls weitere Maßnahmen gefördert werden, etwa solche, die sich mit Fragen der Gesundheitspolitik und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz befassen. Bei den nachstehend genannten Tätigkeiten werden ethische, rechtliche und sozioökonomische Fragen berücksichtigt. Tätigkeiten - Biotechnologie, generische Instrumente und Medizintechnik für die menschliche Gesundheit - Hochdurchsatzforschung. Beschleunigung des experimentellen Fortschritts in der Genom-, Postgenom- und biomedizinischen Forschung durch verstärkte Datengenerierung, Standardisierung, Datenbeschaffung und Analyse. - Erkennung, Diagnose und Monitoring. Der Schwerpunkt liegt bei nicht invasiven bzw. minimal invasiven Konzepten. - Prognosen zur Eignung, Sicherheit und Wirksamkeit von Therapien. Entwicklung und Validierung von biologischen Markern, von In-vivo- und In-vitro-Verfahren und –Modellen unter Einbeziehung von Simulation, Pharmakogenomik, Konzepten für therapeutisch selektive Wirkstoffe und Wirkstofffreisetzung sowie Alternativen zu Tierversuchen - Innovative therapeutische Konzepte und Behandlungen. Erforschung, Konsolidierung und Gewährleistung der Weiterentwicklung fortschrittlicher Therapien und Technologien mit Anwendungspotenzial für viele Krankheiten und Dysfunktionen wie therapeutische Werkzeuge für die regenerative Medizin. - Translationale Forschung im Dienst der menschlichen Gesundheit - Integration biologischer Daten und Prozesse: großmaßstäbliche Datenerhebung, Systembiologie (einschließlich Modelle für komplexe Systeme) . Generierung und Analyse der riesigen Datenmengen, die zum besseren Verständnis der komplexen Regelnetzwerke aus Tausenden von Genen und Genprodukten zur Steuerung wichtiger biologischer Prozesse in allen relevanten Organismen und auf allen Organisationsebenen notwendig sind. - Hirnforschung und Erforschung verwandter Krankheiten, der Humanentwicklung und des Alterns. Untersuchung des Alterns in Gesundheit unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Genen, der Umwelt und der Hirnaktivität, sowohl unter normalen Bedingungen als auch bei Schädigungen des Gehirns, einschließlich altersbedingter Krankheiten (z.B. Demenz). - Translationale Forschung auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten. Bekämpfung von Resistenzen gegen antimikrobielle Arzneimittel und der globalen Bedrohungen durch HIV/AIDS, einschließlich Koinfektionen mit Hepatitis C, durch Malaria und Tuberkulose sowie mögliche neue oder wieder auftretende Epidemien (z.B. SARS und höchst pathogene Influenza). - Translationale Forschung auf dem Gebiet schwerer Krankheiten: Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes/Adipositas, seltene Krankheiten und andere chronische Krankheiten (z. B. Osteoarthritis), einschließlich rheumatoider Krankheiten. Entwicklung patientenorientierter Strategien von der Prävention bis zur Diagnose mit besonderem Schwerpunkt auf der Behandlung, einschließlich der klinischen Forschung. - Optimierung der Gesundheitsfürsorge für die europäischen Bürger - Übertragung der Ergebnisse der klinischen Forschung klinischer Erkenntnisse auf die klinische Praxis. Gewinnung von Erkenntnissen über Schaffung einer Wissensgrundlage für die Entscheidungsfindung in der klinischen Praxis und Klärung der Frage, wie die Ergebnisse der klinischen Forschung in die klinische Praxis umgesetzt werden können, unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit des Patienten, der besseren Verwendung von Arzneimitteln (einschließlich Aspekten der Pharmakovigilanz und wissenschaftlich geprüfter ergänzender und alternativer Arzneimittel) sowie der Besonderheiten bei Kindern, Frauen und älteren Menschen. - Qualität, Effizienz und Solidarität der Gesundheitssysteme, einschließlich der Gesundheitssysteme im Umbau. Umsetzung wirksamer Behandlungsmethoden in Verwaltungsentscheidungen, um Kosten, Wirksamkeit und Nutzen verschiedener Behandlungsmethoden unter Berücksichtigung der Sicherheit des Patienten zu ermitteln und den Bedarf und die Voraussetzungen einer angemessenen Ausstattung mit Humanressourcen zu definieren, und Ermittlung der Faktoren mit Einfluss auf einen gleichberechtigten Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung (auch für benachteiligte Gruppen) unter Berücksichtigung von Veränderungen in der Bevölkerung (z.B. Alterung, Mobilität, Migration, veränderte Arbeitsbedingungen). - Verstärkte Prävention und besserer Einsatz von Arzneimitteln. Aufbau einer wirksamen öffentlichen Gesundheitsfürsorge unter Berücksichtigung eines breiten Spektrums gesundheitsrelevanter Faktoren (wie Stress, Ernährung, Lebensstil und Umweltfaktoren und den Wechselwirkungen mit Medikamenten). Ermittlung erfolgreicher Vorgehensweisen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen der Gesundheitsfürsorge zur Verbesserung der Verschreibungspraxis von Arzneimitteln und deren Einnahme durch die Patienten (einschließlich Pharmakovigilanz und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln). - Angemessene Anwendung neuer medizinischer Therapien und Technologien. Langfristige Sicherheitsaspekte Bewertung der langfristigen Sicherheit und Wirksamkeit und Überwachung des großmaßstäblichen Einsatzes neuer medizinischer Technologien (einschließlich Geräten) und fortschrittlicher Therapien mit dem Ziel, im öffentlichen Gesundheitswesen ein hohes Maß an Sicherheit und Nutzen zu gewährleisten. 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie Ziel Aufbau einer europäischen wissensgestützten Bio-Wirtschaft[17] durch die Zusammenführung von Wissenschaft, Industrie und anderen Interessengruppen zur Erkundung neuer und sich abzeichnender Forschungsmöglichkeiten, die sich mit den gesellschaftlichen , ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen befassen: wachsende Nachfrage nach sichereren, gesünderen und hochwertigeren Lebensmitteln und die Forderung, nachwachsende Rohstoffe zu produzieren und nachhaltig einzusetzen; wachsende Gefahr von Epizoonosen und Zoonosen sowie von lebensmittelbedingten Dysfunktionen; Gefährdung der Nachhaltigkeit und Sicherheit der Produktion von Landwirtschaft , Aquakultur und Fischerei, insbesondere u.a. aufgrund der Klimaänderungen; wachsende Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, bei deren Erzeugung Fragen des Tierschutzes, Bedingungen im ländlichen Umfeld und an Küstengebieten sowie der Deckung eines spezifischen Verbraucherbedarfs Rechnung getragen wird. Hintergrund Innovationen und neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der nachhaltiger Bewirtschaftung, Produktion und des Einsatzes biologischer Ressourcen (Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere) bilden die Grundlage für neue, nachhaltige, sichere, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Produkte für die Landwirtschaft, die Fischerei, die Futter-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Forstindustrie sowie für verwandte Industriezweige. Wie in der europäischen Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie[18] dargelegt, wird dies dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft, Biotechnologie, Saatgutindustrie und Lebensmittelindustrie, vor allem der High-Tech-KMU, zu stärken und damit den gesellschaftlichen Wohlstand fördern. Forschungsarbeiten zur Sicherheit der Lebens- und Futtermittelketten, zu ernährungsbedingten Krankheiten, Ernährungsgewohnheiten und Auswirkungen von Lebensmitteln und Ernährung auf die Gesundheit werden die Bekämpfung ernährungsbedingter Dysfunktionen (wie Adipositas und Allergien) und von Infektionskrankheiten (wie transmissible spongiforme Enzephalopathien oder Geflügelgrippe) voranbringen und einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, bereits vorhandene Strategien umzusetzen und künftige Strategien und Vorschriften auf den Gebieten Human-, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Verbraucherschutz zu formulieren. In der Vielfalt und überwiegend geringen Größe der auf diesen Gebieten tätigen europäischen Unternehmen liegt zwar eine Stärke Europas und eine seiner Chancen, doch werden aufgrund dieser Gegebenheiten ähnlich gelagerte Probleme nur bruchstückhaft angegangen. Besser ließen sich diese Probleme durch verstärkte Zusammenarbeit und Wissensaustausch, etwa zu neuen Verfahren, Technologien, Prozessen und Standards infolge des sich verändernden EU-RechtsGemeinschaftsrechts, lösen. Mehrere europäische Technologieplattformen arbeiten daran, gemeinsame Forschungsprioritäten festzulegen, und zwar auf Gebieten wie Pflanzengenomik und -biotechnologie, Forstwirtschaft und forstwirtschaftliche Unternehmen, globale Tiergesundheit, Tierzucht, Lebensmitte-Biotechnologie und industrielle Biotechnologie. Die Forschungen werden auch die Wissensgrundlage bereitstellen, die zur Unterstützung verschiedener Felder der Gemeinschafspolitik benötigt wird[19]: Gemeinsame Agrarpolitik, landwirtschaftliche Fragen, Handelsfragen, Vorschriften über die Lebensmittelsicherheit, europäische Forststrategie, Tiergesundheit in der Gemeinschaft, Krankheitsbekämpfung und Sozialstandards, Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung der Fischerei und der Aquakultur und die Sicherheit von Erzeugnissen aus Meeresfrüchten. Darüber hinaus ist Spielraum vorhanden, um auf neue politische Bedürfnisse, vor allem auf neue gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen, flexibel reagieren zu können. Tätigkeiten - Nachhaltige Erzeugung und Bewirtschaftung der biologischen Ressourcen aus Böden, Wäldern und der aquatischen Umwelt: Forschungen, z. B. auf den Gebieten der „-omik“-Technologien, wie Genomik, Proteomik, Metabolomik, Systembiologie, Bioinformatik und konvergierende Technologien für Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere, einschließlich der Verwendung und nachhaltigen Nutzung ihrer biologischen Vielfalt; Bei biologischen Ressourcen aus den Böden liegt der Schwerpunkt auf: Fruchtbarkeit der Böden; bessere Kulturpflanzen und Erzeugungsverfahren unter Berücksichtigung der ganzen Diversität, einschließlich des organischen Landbaus, Qualitätserzeugungsregelungen und der Überwachung und Bewertung der Auswirkungen von GVO auf Mensch und Umwelt; Pflanzenschutz; nachhaltige, wettbewerbsfähige und multifunktionale Land- und Forstwirtschaft; integrierte Entwicklung des ländlichen Raums; Tiergesundheit und Tierschutz[20], Zucht und Erzeugung, einschließlich der Erforschung von Impfstoffen und Diagnoseverfahren; Pflanzenschutz; nachhaltige und wettbewerbsfähige Fischerei und Aquakultur; Infektionskrankheiten bei Tieren, einschließlich epidemiologischer Studien, Zoonosen und der pathogenen Mechanismen, sowie Krankheiten in Verbindung mit Futtermitteln; andere Gefahren für Nachhaltigkeit und Sicherheit der Lebensmittelproduktion, einschließlich der Klimaänderungen; sichere Entsorgung von Tierabfällen; Im Zusammenhang mit biologischen Ressourcen aus der aquatischen Umwelt unterstützen die Forschungstätigkeiten die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei, liefern der Fischereiindustrie die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen und dienen der nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur unter Berücksichtigung von Aspekten von Zucht und Tierschutz. Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen, Entwicklung der von politischen Entscheidungsträgern und anderen Akteuren in Bereichen wie Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und ländliche Entwicklung (Landschaft, Landbewirtschaftung usw.) benötigten Instrumente; sozioökonomische und ethische Aspekte der Produktion. - „Vom Tisch bis zum Bauernhof“: Lebensmittel, Gesundheit und Wohlergehen: Aspekte Verbraucher, Gesellschaft, Kultur, Industrie und Gesundheit bei Lebens- und Futtermitteln unter Einbeziehung behavioristischer und kognitiver Wissenschaften; Ernährung, ernährungsbedingte Krankheiten und Dysfunktionen, wie Adipositas und Allergien; vorteilhafte Auswirkungen bestimmter Lebensmittel und Ernährungsweisen auf die Gesundheit; innovative Verarbeitungstechnologien für Lebens- und Futtermittel (einschließlich Verpackung); verbesserte chemische und mikrobiologische Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln; Integrität (und Kontrolle) der Lebensmittelkette; Wechselwirkungen zwischen Umweltauswirkungen und Futter- und Lebensmittelketten; Auswirkungen globaler Veränderungen auf die Lebensmittelkette und deren Resistenz gegenüber diesen Auswirkungen; Konzept der totalen Kontrolle der Lebensmittelkette (auch von Meeresfrüchten); Rückverfolgbarkeit. - Biowissenschaften und Biotechnologie im Dienste nachhaltiger Non-Food-Erzeugnisse und Verfahren : Verbesserte Kulturpflanzen und Waldressourcen, Futtermittelbestände, Meereserzeugnisse und Biomasse (einschließlich Meeresressourcen) zur Energiegewinnung, für den Umweltschutz, und zum Erhalt von Produkten mit hohem Mehrwert wie Materialien und Chemikalien, einschließlich neuartiger Bewirtschaftungssysteme, Bioprozesse und Konzepte der Bioraffinerie; Biokatalyse und neue, verbesserte Mikroorganismen und Enzyme; forstwirtschaftliche Produkte und Verfahren; biologische Umweltsanierung und saubere Bio-Verfahren, Verwendung von Abfällen aus der Agro-Industrie und von Nebenprodukten. 3. Informations- und Kommunikationstechnologien Ziel Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie soll verbessert und Europa in die Lage versetzt werden, die künftige Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu beherrschen und zu gestalten, so dass seine gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Maßnahmen sollen Europas wissenschaftliche und technologische Grundlagen auf dem Gebiet der IKT stärken , seine globale Führungsrolle auf diesem Gebiet gewährleisten , durch Nutzung der IKT Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrens innovationen und –kreativität anregen und sicherstellen, dass sich Fortschritte der IKT rasch durch Vorteile für Europas Bürger, Unternehmen, Industrie und Regierungen bemerkbar machen. Hintergrund Informations- und Kommunikationstechnologien sind für Europas Zukunft entscheidend und grundlegend für die Verwirklichung der Ziele von Lissabon. Sie haben Katalysatorwirkung in drei Schlüsselbereichen: Produktivität und Innovation, Modernisierung der öffentlichen Dienste und Fortschritte in Wissenschaft und Technologie. Die Hälfte des Produktivitätsgewinns in unseren Volkswirtschaften lässt sich durch die Auswirkungen der IKT auf Produkte, Dienste und Geschäftsprozesse erklären. Die IKT bildet den stärksten Anschub der Innovation und der Kreativität und trägt am meisten zur Beherrschung des Wandels der Wertschöpfungsketten in Industrie- und Dienstleistungsbranchen bei. Die IKT hilft wesentlich bei der Befriedigung der steigenden Nachfrage nach Gesundheits- und Sozialfürsorge, insbesondere bei Gruppen mit besonderen Bedürfnissen wie der alternden Bevölkerung, bei der Modernisierung der Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Erziehung, kulturelles Erbe, Lernen, soziale Einbeziehung, Zusammenhalt, Sicherheit, Energie, Verkehr und Umwelt sowie bei der Förderung von Zugänglichkeit und Transparenz bei Regieren und politischen Verfahren. Außerdem spielt die IKT eine wichtige Rolle bei Abwicklung und Kommunikation im Zusammenhang mit FTE-Projekten und trägt die IKT zu Fortschritten in anderen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen bei, weil die Forscher dank der IKT anders forschen, zusammenarbeiten und innovieren. Die ausufernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen bestimmen zusammen mit dem laufenden Eingang der IKT ins Alltagsleben, der Notwendigkeit, die technologischen Grenzen weiter zu verlegen, und der Entwicklung innovativer, hochwertiger IKT-gestützter Produkte und Dienste ein stets umfangreicheres Forschungsprogramm. Die Technologie näher zu den Menschen und ihren organisatorischen Bedürfnissen zu bringen, bedeutet: die technologische Komplexität zu verbergen und Funktionalität nach Bedarf anzubieten; die Technologie funktional zu machen und so zu gestalten, dass sie einfach nutzbar, leicht verfügbar und erschwinglich wird; neue Anwendungen, Lösungen und Dienste auf Grundlage der IKT anzubieten, die vertrauenswürdig und zuverlässig sind und sich an die Bedürfnisse und Präferenzen der Nutzer anpassen lassen. Ständig getrieben, mehr Leistung für weniger Geld zu liefern, stehen die IKT-Forscher derzeit in einem weltweiten Wettlauf um weitere Miniaturisierung, die Beherrschung der Konvergenz von Datenverarbeitung, Kommunikations- und Medientechnologien, einschließlich des Ausbaus der Interoperabilität zwischen den Systemen, und der Konvergenz mit anderen relevanten Wissenschaften und Disziplinen, sowie um den Bau von Systemen, die lernen und sich entwickeln können. Aus all diesen unterschiedlichen Bemühungen heraus entsteht eine neue Welle von Technologien. IKT-Forschungsmaßnahmen stützen sich auf einen breiteren Bereich wissenschaftlicher und technischer Disziplinen, einschließlich Bio-logie, Chemie und Lebenswissenschaften, Psychologie, Pädagogik, kognitiver und Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften, und leisten ihren Beitrag zu diesen Disziplinen. Die IKT ist eine der forschungsintensivsten Branchen. Die öffentlichen und privaten Aufwendungen für die IKT-Forschung bilden in allen wichtigen Volkswirtschaften ein Drittel der gesamten Forschungsaufwendungen. Obwohl Europa in wichtigen Bereichen der IKT bereits eine industrielle und technologische Führungsrolle innehat, hinkt es bei den Investitionen in die IKT-Forschung hinter seinen Hauptkonkurrenten her. Nur durch eine erneute und stärkere Bündelung der Anstrengungen auf europäischer Ebene können wir die Möglichkeiten, die uns durch die Fortschritte in der IKT geboten werden, voll nutzen. Die IKT-Forschungstätigkeiten werden im Rahmen einer umfassenden und ganzheitlichen Strategie eng mit politischen Maßnahmen zur Einführung der IKT sowie mit regulatorischen Maßnahmen verzahnt. Die Prioritäten wurden nach ausführlichen Konsultationen festgelegt, wozu mehrere europäische Technologieplattformen und Initiativen der Industrie in Bereichen wie Nanoelektronik, eingebettete Systeme, Mobil- und Drahtloskommunikation, elektronische Medien, Photonik, Robotik und Software, Dienste und Rechnergitterverbünde (Grids) beigetragen haben. Tätigkeiten Die Erforschung neuer und künftiger Technologien ist in diesem Bereich besonders wichtig, um Forschungstätigkeiten in den Grenzbereichen des Wissens in IKT-Schlüsselbereichen und in Kombination mit anderen relevanten Gebieten und Disziplinen zu unterstützen, um Ideen und radikal neue Einsatzzwecke zu stimulieren und um neue Optionen für IKT-Forschungsprogramme, einschließlich Nutzung von Quanteneffekten, Systemintegration und intelligenter Systeme, zu erschließen. - Säulen der IKT-Technologie: - Nanoelektronik, Photonik und integrierte Mikro-/Nanosysteme: Verlagerung der Grenzen der Miniaturisierung, Integration, Vielseitigkeit, Speicherung und Dichte; Verbesserung der Leistung und der Herstellbarkeit zu geringeren Kosten; Erleichterung der Einbindung der IKT in zahlreiche Anwendungen; Schnittstellen; vorgelagerte Forschung, die die Erkundung neuer Ansätze erfordern kann. - Allgegenwärtige Kommunikationsnetze von unbeschränkter Kapazität: ortsunabhängiger Zugang über heterogene Netze – und zwar feste, mobile, drahtlose und Rundfunknetze, die vom persönlichen Umfeld bis zum regionalen und globalen Umfang reichen -, die überall und jederzeit die nahtlose Übertragung stets steigender Mengen an Daten und Diensten ermöglichen. - Eingebettete Systeme, Datenverarbeitung und Steuerung: leistungsfähige, sichere und verteilte, zuverlässige und wirksame Datenverarbeitungs-, Speicher- und Kommunikationssysteme und –produkte, die in Objekte und physische Infrastrukturen eingebettet sind und ihr Umfeld erkennen, steuern und sich daran anpassen können; Interoperabilität getrennter und kontinuierlicher Systeme. - Software, Rechnergitterverbunde, Sicherheit und Zuverlässigkeit: dynamische, anpassbare, verlässliche und vertrauenswürdige Software und Dienste, Software- und Diensteplattformen, komplexe Systeme und neue Verarbeitungsarchitekturen, einschließlich ihrer Bereitstellung als nutzbare Ressource. - Wissens-, kognitive und lernende Systeme: semantische Systeme; Erfassung und Nutzung von Wissen, das im Web und in multimedialen Inhalten eingebettet ist; künstliche Systeme nach dem Vorbild der Natur, die wahrnehmen, verstehen, lernen und sich entwickeln und selbstständig handeln; Lernen durch anwenderfreundliche Maschinen und Menschen auf der Grundlage eines besseren Verständnisses der menschlichen Wahrnehmung. - Simulation, Visualisierung, Wechselwirkung und gemischte Realitäten: Werkzeuge für innovativen Entwurf und kreative Gestaltung von Produkten, Diensten und digitalen Medien und für eine natürliche, sprachfähige Interaktion und Kommunikation mit reichem Kontext. Neue Aussichten für die IKT, angeregt durch andere wissenschaftliche und technologische Disziplinen. Beitragen dazu können Einsichten aus der Physik, der Biotechnologie, der Werkstoff- und der Biowissenschaften und der Mathematik im Hinblick auf die Miniaturisierung von IKT-Geräten bis zu Größenordnungen, die mit lebenden Organismen kompatibel sind und mit ihnen in Wechselwirkung treten können, sowie zur Verbesserung der Leistung und Anwenderfreundlichkeit der Systemtechnik und Informationsverarbeitung und zur Modellierung und Simulation der natürlichen Umwelt. - Integration von Technologien: - Persönliche Umgebungen: persönliche Kommunikations- und DV-Geräte, Accessoires, in die Kleidung integrierte Geräte („Wearables”), Implantate; ihre Schnittstellen und Zusammenschaltungen mit Diensten und Ressourcen. - Heimumgebungen: Kommunikation, Überwachung, Steuerung, Hilfe; nahtlose Interoperabilität und Benutzung aller Geräte; interaktive digitale Inhalte und Dienste - Robotersysteme: fortgeschrittene autonome Systeme; Wahrnehmung, Steuerung, Handlungsfähigkeit, natürliche Interaktion und Zusammenarbeit; Miniaturisierung, humanoide Technologien. - Intelligente Infrastrukturen: Werkzeuge, um Infrastrukturen, die für das Alltagsleben entscheidend wichtig sind, effizienter, anwenderfreundlich, leichter anpassbar und wartbar, widerstandsfähiger gegenüber der Nutzung und fehlerunanfälliger zu machen. - Anwendungsforschung: - IKT zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen: Neue Systeme, neuartige Werkstoffe, Strukturen, Technologien und Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse zur Verbesserung von Qualität, Effizienz, Zugang und sozialer Einbeziehung; nutzerfreundliche Anwendungen, Integration neuer Technologien und Initiativen wie das umgebungsunterstützte Leben - für Gesundheit , verbesserte Krankheitsverhütung und Gesundheitsfürsorge, Frühdiagnose, Behandlung und Personalisierung; Autonomie, Sicherheit, Überwachung und Mobilität von Patienten; Gesundheitsinformationsspeicher zur Wissensgewinnung; - zur verbesserten sozialen Einbeziehung und gleichen Beteiligung und zur Verhütung einer digitalen Kluft; Unterstützungstechnologie für ältere und behinderte Patienten; „Design für alle“; - für die Mobilität ; intelligente, auf IKT beruhende Verkehrsysteme und Fahrzeuge sowie intelligente Dienstelösungen für den Fremdenverkehr, durch die Personen und Güter sicher, umweltfreundlich, bequem und effizient befördert werden können; - zur Unterstützung der Umwelt , des Risikomanagements und der nachhaltigen Entwicklung, zur Vermeidung und Verringerung der Anfälligkeit und zur Milderung der Folgen von Naturkatastrophen und Industrieunfällen sowie menschlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung; - für Regierungen ; Effizienz, Offenheit und Verantwortung, für eine öffentliche Verwaltung von Weltklasse und Verbindungen zu Bürgern und Unternehmen, zur Unterstützung der Demokratie und zur Ermöglichung des Zugangs zu Informationen für Alle; - IKT für Inhalte, Kreativität und persönliche Entwicklung: - neue Medienparadigmen und neue Inhaltsformen, einschließlich Unterhaltung; Schaffung interaktiver digitaler Inhalte; reichere Erlebenseindrücke für die Nutzer; kostengünstige Bereitstellung von Inhalten; Verwaltung digitaler Rechte; Hybridmedien; - technologiegestütztes Lernen ; anpassungsfähige und kontextabhängige Lernangebote; aktives Lernen; - auf IKT beruhende Systeme zur Unterstützung der Zugänglichkeit und der langfristigen Nutzung digitaler kultureller und wissenschaftlicher Ressourcen und Schätze in einem mehrsprachigen und multikulturellen Umfeld; - IKT zur Unterstützung von Unternehmen und der Industrie: - neue Formen dynamisch vernetzter kooperativer Geschäftsprozesse , „digitale Ökosysteme“, insbesondere für kleine und mittlere Organisationen; optimierte, verteilte Arbeitsorganisation und die Zusammenarbeit fördernde Arbeitsumgebungen, u.a. Wissensaustausch und interaktive Dienste (z.B. für den Fremdenverkehr); - Fertigung , einschließlich traditioneller Industriezweige: Schnelligkeit und Anpassbarkeit von Entwurf, Produktion und Auslieferung hochgradig kundenspezifischer Güter; digitale und virtuelle Produktion; Hilfsprogramme zur Modellierung, Optimierung, Simulation und Darstellung; miniaturisierte und integrierte IKT-Produkte; - IKT zur Förderung des Vertrauens : Identitätsverwaltung; Authentifizierung und Autorisierung; Technologien zum besseren Schutz der Privatsphäre; Verwaltung von Rechten und Eigentum; Schutz gegen Online-Bedrohungen. - Neue und künftige Technologien: zur Unterstützung der Forschung an den Grenzen des Wissens in Kernbereichen der IKT und in ihrer Kombination mit anderen relevanten Bereichen und Disziplinen; zur Förderung neuartiger Ideen und umwälzend neuer Nutzungen und zur Untersuchung neuer Möglichkeiten für IKT-Forschungsprogramme. 4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien Ziel Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie soll verbessert und Wissen geschaffen werden, um ihre Umwandlung von einer ressourcenintensiven in eine wissensintensive Industrie sicherzustellen. Dafür werden umwälzende schrittweise neue Erkenntnisse erwartet und sollen entscheidende Erkenntnisse umgesetzt werden , die neue Anwendungen im Grenzbereich verschiedener Technologien und Disziplinen ermöglichen. Dies wird sowohl neuen High-Tech-Industriezweigen als auch traditionellen, wissensgestützten Industriezweigen mit höherem Mehrwert nutzen, wobei der Schwerpunkt auf einer angemessenen Weitergabe von FTE- Ergebnissen an KMU liegt. Diese Tätigkeiten sollen in erster Linie Technologien ermöglichen, die Auswirkungen auf alle Industriesektoren haben und viele andere Themen dieses Rahmenprogramme betreffen. Hintergrund Der Rückgang der Die zunehmenden Schwierigkeiten bei zahlreichen industriellen Tätigkeiten scheint scheinen sich nicht länger auf alte Wirtschaftszweige mit hoher Arbeitsintensität zu beschränken, sondern wird werden allmählich auch in den ‚etwas höherwertigen' Branchen - in denen die europäische Industrie traditionell ihre Stärken hat - und sogar in einigen hochtechnologischen Bereichen beobachtet. Dieser Trend kann und muss umgebogen werden, indem in Europa eine starke wissensgestützte, wissensintensive Industrie aufgebaut wird. Zur Erhaltung einer starken industriellen Basis sind eine Stärkung des Wissensinhalts bei existierenden Unternehmen und der Aufbau einer starken, wissensgestützten, wissensintensiven Industrie in Europa mit Schwerpunkt auf der Nutzung der Grundlagenforschung für industrielle Anwendungen erforderlich. Dazu gehören die Modernisierung der bestehenden KMU und die Schaffung neuer wissensbestimmter KMU mittels der Verbreitung von Wissen und Know-how über Kooperationsprogramme. Die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie wird in Zukunft stark von den Nanotechnologien und deren Anwendungen abhängen. Die Übernahme von FTE aus Nanowissenschaften und Nanotechnologien in verschiedenen Bereichen kann die Umwandlung der europäischen Industrie beschleunigen. Die EU besitzt eine anerkannte Führungsrolle in Bereichen wie Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoff- und Produktionstechnologien, die ausgebaut werden muss, um die Stellung der EU in einem hochgradig wettbewerbsorientierten globalen Umfeld zu sichern und zu stärken. Europäische Technologieplattformen in Bereichen wie Nanoelektronik, Fertigung, Stahl, Chemie, Verkehrsindustrie, Bau, industrielle Sicherheit, Textilien, Zellstoff und Papier Forstindustrie und Nanomedizin helfen bei der Beschreibung von Prioritäten mit Relevanz für die Industrie und ihre Einbeziehung in branchenspezifische Anwendungen. Dies wird bei der Festlegung gemeinsamer Forschungsprioritäten und –ziele helfen. Neben diesen für die Industrie relevanten Prioritäten und ihrer Einbeziehung in branchenspezifische Anwendungen sind auch Während der Laufzeit des 7. Rahmenprogramms werden Fragen hinsichtlich politischer Konzepte, der Regulierung und Normung und der Auswirkungen behandelt, indem flexibel auf neue politische Anforderungen reagiert wird, wobei flexibel auf neue politische Anforderungen reagiert werden muss. Tätigkeiten - Nanowissenschaften, Nanotechnologien - Gewinnung neuen Wissens über grenzflächen- und größenabhängige Phänomene; Steuerung von Werkstoffeigenschaften im Nanomaßstab für neue Anwendungen; Integration von Technologien im Nanomaßstab; selbstorganisierende Eigenschaften; Nanomotoren; NanomMaschinen und NanosSysteme; Methoden und Werkzeuge für die Charakterisierung und Handhabung im Nanomaßstab; Hochpräzisions- und Nanotechnologien Nanopräzisionstechnologien in der Chemie für die Herstellung grundlegender Materialien und Komponenten; Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit des Menschen und die Umwelt; Metrologie, Überwachung und Erkundung, Nomenklatur und Normen; Erkundung neuer Ansätze und Konzepte für sektorielle Anwendungen, einschließlich der Integration und Konvergenz neu entstehender Technologien. Untersucht werden ferner die Auswirkungen der Nanotechnologie auf die Gesellschaft und die Relevanz der Nanowissenschaft und –technologie für die Lösung gesellschaftlicher Probleme. - Werkstoffe - Gewinnung neuer Erkenntnisse über hochleistungsfähige Oberflächen und Werkstoffe für neue Produkte und Prozesse; wissensgestützte Werkstoffe mit auf ihre Verwendung zugeschnittenen, vorhersagbaren Eigenschaften; größere Zuverlässigkeit bei Entwurf und Simulation; rechnergestützte Modellierung; höhere Komplexität; Umweltverträglichkeit; Einbeziehung aller Ebenen - von der Nano- über die molekulare bis zur Makroebene - Einbeziehung der Mikro-/Makrofunktionalität im Nanobereich in die Chemietechnik und die werkstoffverarbeitende Industrie; neue Nanowerkstoffe, einschließlich Nanoverbundstoffen, Biowerkstoffe, künstlich hergestellte Werkstoffe mit in der Natur nicht vorkommenden elektromagnetischen Eigenschaften und Hybridwerkstoffe, einschließlich des Entwurfs und der Steuerung ihrer Verarbeitung, Eigenschaften und Leistungsfähigkeit. Werkstoffe mit neuen Eigenschaften sind der Schlüssel zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Grundlage für technischen Fortschritt in vielen Bereichen wie Gesundheit, Elektronik, Energie, Verkehr und Sicherheit. - Neue Produktion - Schaffung von Bedingungen und Kapazitäten für eine nachhaltige, wissensintensive Produktion, einschließlich des Entwurfs, der Entwicklung und Validierung neuer Paradigmen als Antwort auf künftige industrielle Anforderungen und Förderung der Modernisierung der europäischen Industrie; Entwicklung nicht spezifischer Produktionskapazitäten für die anpassbare, vernetzte und wissensgestützte Produktion; Entwicklung neuer technischer Konzepte zur Nutzung der technologischen Konvergenz (z. B. Nano-, Bio-, Informations- und Erkennungstechnologien einschließlich ihrer technischen Anforderungen) für die nächste Generation von Produkten und Diensten mit hohem Mehrwert und Anpassung an sich ändernde Anforderungen; neue Produktionstechnologien mit hohem Durchsatz. - Integration von Technologien für industrielle Anwendungen - Integration von neuem Wissen, und neuer Technologien im Nano- und Mikrobereich, Werkstoffen und Produktion in branchenspezifische und branchenübergreifende Anwendungen, um insbesondere den von relevanten Europäischen Technologieplattformen festgestellten Bedarf zu befriedigen. wie Gesundheit, Bau, Verkehr, Energie, Chemie, Umwelt, Textilien und Kleidung, Zellstoff und Papier, Maschinenbau 5. Energie Ziel Umwandlung Anpassung der derzeitigen, auf fossilen Brennstoffen beruhenden Energiewirtschaft in eine stärker nachhaltig ausgerichtete , weniger von eingeführten Brennstoffen abhängige und auf einem breiteren Energieträgermix basierende Energiewirtschaft mit besonderem Schwerpunkt auf Energietechnologien mit niedrigerem oder gar keinem CO2-Ausstoß, in Verbindung mit einer verbesserten Energieeffizienz und einer rationelleren Energienutzung, um den dringlichen Herausforderungen der Versorgungssicherheit und des Klimawandels zu begegnen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der im Energiesektor tätigen europäischen Unternehmen zu erhöhen. Hintergrund Die Energiewirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Angesichts der alarmierenden Tendenzen bei der weltweiten Energienachfrage (die den Prognosen zufolge in den nächsten 30 Jahren um 60 % steigen soll), der Endlichkeit konventioneller Erdöl- und Erdgasvorkommen und der Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen drastisch einzudämmen, um die verheerenden Folgen des Klimawandels zu begrenzen, der schädlichen Volatilität der Erdölpreise (insbesondere für den stark vom Erdöl abhängigen Verkehrssektor) und der geopolitischen Instabilität in den Lieferregionen müssen dringend angemessene und zeitnahe Lösungen gefunden und umgesetzt werden. Die Energieforschung leistet einen wichtigen Beitrag, um bezahlbare Energiepreise für unsere Bürger und Unternehmen zu sichern. Forschung und Demonstration sind notwendig, um die umweltfreundlichsten und wirtschaftlichsten Technologien und Maßnahmen bereitstellen zu können, die es der EU ermöglichen, ihre aus dem Kyoto-Protokoll erwachsenden Ziele sowie darüber hinaus gehende Ziele zu erreichen und ihre energiepolitischen Verpflichtungen zu erfüllen, die im Grünbuch aus dem Jahr 2000 über die Energieversorgungssicherheit [21] im Grünbuch über Energieeffizienz aus dem Jahr 2005 und dem Grünbuch über eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie aus dem Jahr 2006 beschrieben wurden. Europa ist bei einer Reihe von Energie Technologien der Energieerzeugung und der Energieeffizienz weltweit führend und nimmt eine Vorreiterrolle bei modernen Technologien im Bereich erneuerbarer Energien wie Biomasse und Windenergie ein. Darüber hinaus steht die EU im Bereich der Stromerzeugungs- und -verteilungstechnologien im globalen Wettbewerb und verfügt über starke Forschungskapazitäten im Bereich der Kohlenstoffabscheidung und -sequestrierung. Diese führende Position ist nun jedoch durch die starke Konkurrenz (vor allem aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan) stark gefährdet. Europa muss seine Führungsposition daher verteidigen und ausbauen, wozu es erheblicher Anstrengungen und internationaler Zusammenarbeit bedarf. Eine radikale Umformung der Energiewirtschaft in ein zuverlässiges, wettbewerbsfähiges und nachhaltiges System, das nur wenige oder keine CO2-Emissonen verursacht, erfordert neue Technologien, deren Risiken zu hoch und deren Gewinne Nutzeffekte zu ungewiss sind, als dass private Unternehmen alle für Forschung, Entwicklung, Demonstration und Einführung erforderlichen Investitionen vornehmen. Der öffentlichen Förderung sollte daher bei der Mobilisierung privater Investitionen eine Schlüsselrolle zukommen, und die europäischen Bemühungen und Ressourcen sollten in kohärenter und effizienterer Weise gebündelt werden, um mit Volkswirtschaften konkurrieren zu können, die stark und konsequent in ähnliche Technologien investieren. Europäische Technologieplattformen spielen diesbezüglich eine wichtige Rollesind diesbezüglich von entscheidender Bedeutung, da sie die erforderlichen Forschungsanstrengungen auf koordinierte Weise mobilisieren. Die Maßnahmen zur Erreichung des Ziels werden im Folgenden ausgeführt. Hierzu gehört eine spezielle Maßnahme zur Erlangung von Wissen für die energiepolitische Entscheidungsfindung, die auch bei neu auftretenden politischen Erfordernissen, die z. B. im Zusammenhang mit der Rolle der europäischen Energiepolitik bei der Konzipierung internationaler Maßnahmen im Bereich des Klimawandels, mit instabilen Verhältnissen, mit Unterbrechungen der Energieversorgung oder mit dem Preis zusammenhängen, Unterstützung bieten kann. Tätigkeiten - Wasserstoff und Brennstoffzellen Integrierte Maßnahmen, um über eine starke technologische Grundlage für eine wettbewerbsfähige Brennstoffzellen- und Wasserstoffbranche in der EU und für stationäre und tragbare Anwendungen sowie für Transportanwendungen zu verfügen. Die Europäische Technologieplattform für Wasserstoff und Brennstoffzellen trägt zu dieser Maßnahme bei, indem sie eine integrierte Strategie für Forschung und Einsatz vorschlägt. - Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Technologien zur Steigerung des Gesamtwirkungsgrades, der Kostenwirksamkeit und der Zuverlässigkeit, zur Senkung der Kosten der Stromerzeugung aus einheimischen erneuerbaren Energien, einschließlich biologisch abbaubarer Abfälle, und Entwicklung und Demonstration von Technologien, die für unterschiedliche regionale Bedingungen geeignet sind. - Herstellung von Brennstoffen aus erneuerbaren Energien Integrierte Systeme zur Herstellung von Brennstoff und Umwandlungstechnologien:Integrierte Umwandlungstechnologien: Entwicklung von festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen (einschließlich Wasserstoff) aus erneuerbaren Energien, einschließlich Biomasse und biologisch abbaubaren Abfällen, und Senkung der Kosten je Einheit mit dem Ziel der wirtschaftliche Herstellung, Speicherung und Verteilung und Nutzung kohlenstoffneutraler Brennstoffe, insbesondere flüssiger Biokraftstoffe für den Verkehrssektor. - Erneuerbare Energien zu Heiz- und Kühlzwecken Erforschung, Entwicklung und Demonstration von Technologien und Geräten, einschließlich Speichertechnologien, zur Steigerung der Effizienz und zur Senkung der Kosten von aktiver und passiver Heizung und Kühlung mit erneuerbaren Energien bei Gewährleistung des Einsatzes unter unterschiedlichen regionalen Bedingungen. - CO 2 -Abscheidung und -lagerung für emissionsfreie Stromerzeugung Erforschung, Entwicklung und Demonstration von Technologien zur drastischen Verringerung der nachteiligen ökologischen Auswirkungen der Nutzung fossiler Brennstoffe, mit dem Ziel hoch effizienter, wirtschaftlicher und weitgehend emissionsfreier Kraftwerke und/oder Dampferzeugungsanlagen auf der Grundlage von CO2-Abscheidungs- und –speicherungstechnologien, insbesondere unterirdischer Speicherung. - Saubere Kohletechnologien Erforschung, Entwicklung und Demonstration von sauberen Technologien zur Umwandlung von Kohle und anderen festen Brennstoffen und zur Erzeugung sekundärer Energieträger (einschließlich Wasserstoff) sowie flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe mit dem Ziel der erheblichen Verbesserung des Wirkungsgrads, der Zuverlässigkeit und der Kosten. - Intelligente Energienetze Erforschung, Entwicklung und Demonstration von Möglichkeiten zur Erhöhung der Effizienz, Sicherheit, und Zuverlässigkeit und Qualität der europäischen Strom- und Gaswirtschaft und -netze, insbesondere im Rahmen eines stärker integrierten europäischen Energiemarktes, z. B. durch die Umwandlung der derzeitigen Stromnetze in ein interaktives (Kunden-/Betreiber-)Dienstleistungsnetz, die Entwicklung von Speichermöglichkeiten und die Beseitigung der Hemmnisse für den großtechnischen Einsatz und für die wirksame Integration dezentraler und erneuerbarer Energieträger. - Energieeffizienz und Energieeinsparung Erforschung, Entwicklung und Demonstration neuer Konzepte sowie Optimierung bewährter Konzepte und Technologien zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des End- und des Primärenergieverbrauchs von Energieeinsparungen bei Gebäuden unter Berücksichtigung von deren Lebensdauer, von Verkehrssystemen, Dienstleistungen und in der Industrie. Dazu gehören die Integration von Strategien und Technologien im Bereich der Energieeffizienz (einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung und polyvalente Energieerzeugung), die Verwendung von Technologien aus dem Bereich neuer und erneuerbarer Energien, die Energienachfragesteuerung und die Demonstration einer möglichst klimaneutralen Energieversorgung für Gebäude. - Wissen für die energiepolitische Entscheidungsfindung Entwicklung von Instrumenten, Methoden und Modellen für die Bewertung der wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit Energietechnologien und Bereitstellung quantifizierbarer Ziele und Szenarien für einen mittel- und langfristigen Zeithorizont (einschließlich der wissenschaftlichen Unterstützung für die Politik). 6. Umwelt (einschließlich Klimaänderungen) Ziel Nachhaltiges Management der Umwelt und ihrer Ressourcen durch Ausbau unserer Kenntnisse über die Wechselwirkungen zwischen Klima, Biosphäre, Ökosystemen und menschlichen Tätigkeiten, durch Entwicklung neuer Technologien, Werkzeuge und Dienstleistungen, um Umweltprobleme mit einem integrierten Ansatz lösen zu können. Schwerpunkte: Vorhersage von Veränderungen beim Klima sowie bei Umwelt-, Erd- und Ozeansystemen; Werkzeuge und Technologien für Überwachung, Verhütung und Abschwächung von Umweltbelastungen und –risiken und Anpassung an sie, auch im Hinblick auf die Gesundheit, sowie für die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Umwelt. Hintergrund Umweltprobleme machen nicht an einzelstaatlichen Grenzen Halt und verlangen ein koordiniertes Vorgehen auf gesamteuropäischer, häufig auch auf globaler Ebene. Die natürlichen Ressourcen der Erde und die vom Menschen geschaffene Umwelt sind enormen Belastungen durch Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, ein stetiges Wachstum in den Bereichen Landwirtschaft, Aquakultur, Verkehr, Bau und Energie sowie durch Klimaschwankungen und Erwärmungsprozesse auf lokaler, regionaler und globaler Ebene ausgesetzt. Europa muss eine neue, nachhaltige Beziehung zur Umwelt finden und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrie auf der Grundlage von Umweltfreundlichkeit verbessern und ihre Stärken ausbauen. Angesichts des Niveaus, des Umfangs und der hohen Komplexität der Umweltforschung kann die erforderliche kritische Masse nur durch EU-weite Anstrengungen erreicht werden. Diese erleichtern eine gemeinsame Planung, die Nutzung vernetzter und interoperabler Datenbanken und die Entwicklung kohärenter und großmaßstäblicher Beobachtungs- und Vorhersagesysteme. Im Rahmen der Forschungsarbeiten sollten auch die Notwendigkeit von Datenmanagement und Informationsdiensten sowie Probleme bei Datentransfer, Datenintegration und Datenzuordnung behandelt werden. Forschung auf EU-Ebene ist auch zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen erforderlich, z.B. für das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und das dazu gehörige Kyoto-Protokoll, das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, Übereinkommen von Stockholm über persistente organische Schadstoffe, die Ziele des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung 2002, einschließlich der EU-Wasserinitiative, sowie als Beiträge zu den Arbeiten des zwischenstaatlichen Gremiums für Klimaänderung und der Erdbeobachtungsinitiative. Umfangreicher Forschungsbedarf ergibt sich auch aus vorhandenen und neu entstehenden Politikfeldern auf EU-Ebene, der Durchführung des sechsten Umweltaktionsplans und seiner thematischen Strategien (z.B. der EU-Meeresstrategie), der Aktionspläne, Programme und Richtlinien für Umwelttechnologien sowie für Umwelt und Gesundheit und aus der Umsetzung von Richtlinien wie der Wasserrahmenrichtlinie und des NATURA-2000-Netzes. Die EU muss ihre Position auf den Weltmärkten für Umwelttechnologien ausbauen. Diese Technologien unterstützen den nachhaltigen Konsum und die nachhaltige Produktion und tragen somit dazu bei, nachhaltige und wachstumsfördernde ökoeffiziente Lösungen für Umweltprobleme auf verschiedenen Ebenen zu entwickeln und unser kulturelles und natürliches Erbe zu bewahren. Drängende Umweltprobleme fördern die Innovation und können Marktchancen sowie höhere Wettbewerbsfähigkeit bieten, während gleichzeitig eine nachhaltigere Zukunft für die kommenden Generationen sichergestellt wird. Europäische Technologieplattformen für Wasserversorgung und Sanitärtechnologien sowie für nachhaltige Chemie bestätigen die Notwendigkeit eines Handelns auf EU-Ebene, und die Forschungspläne dieser Plattformen werden bei den unten beschriebenen Maßnahmen berücksichtigt. Auch andere Plattformen (z.B. für Bauwesen und Forstwirtschaft), die in Teilen Fragen der Umwelttechnologie betreffen, werden berücksichtigt. Sozioökonomische Aspekte beeinflussen die Entwicklung und Einführung von Umwelttechnologien auf dem Markt und ihre anschließende Anwendung beispielsweise in der Wasserwirtschaft besonders stark. Die Tätigkeiten müssen sozioökonomischen Aspekten der Konzepte und technologischen Entwicklungen Rechnung tragen, wenn dies für den Themenbereich relevant ist. Nachfolgend werden verschiedene Tätigkeiten aufgeführt, von denen viele für den politischen Bedarf unmittelbar relevant sind [22] . Weitere Unterstützung für neu sich ergebende politische Erfordernisse ist möglich, z.B. im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsbewertung in verschiedenen Bereichen der EU-Politik, die Begleitung der Klimaschutzmaßnahmen im Anschluss an Kyoto und neue Politikfelder mit Umweltbezug wie die Europäische Strategie zum Schutz der Böden, die Seeverkehrspolitik, Normen und technische Vorschriften. Tätigkeiten - Klimawandel, Umweltverschmutzung und Risiken - Belastung von Umwelt und Klima: Funktionsweise von Klima- und Erdsystem, einschließlich der Polarregionen; Anpassungs- und Abschwächungsmaßnahmen; Verunreinigung von Luft, Boden und Wasser; Veränderungen bei der Zusammensetzung der Atmosphäre und beim Wasserkreislauf; globale und regionale Wechselwirkungen zwischen Klima, Atmosphäre, Land, Eis und Ozean; Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme, einschließlich der Auswirkungen des Anstiegs des Meeresspiegels auf die Küstenregionen und der Auswirkungen auf besonders empfindliche Gebiete wie Gebirgsregionen. - Umwelt und Gesundheit: Wechselwirkungen zwischen Umweltstressoren und menschlicher Gesundheit, einschließlich Identifikation von Quellen, Forschung auf dem Gebiet des Biomonitoring im Hinblick auf umweltbezogene Gesundheit, Luftqualität in geschlossenen Räumen, Verbindungen zur Umwelt in geschlossenen Räumen, zur städtischen Umwelt und zu Kraftfahrzeugemissionen und Auswirkungen sowie neu entstehende Risikofaktoren; integrierte Risikobewertungsmethoden für gefährliche toxische Stoffe, einschließlich Alternativen zu Tierversuchen; Quantifizierung und Kosten-Nutzen-Analysen im Bereich Gesundheitsrisiken in der Umwelt und Indikatoren für Verhütungsstrategien. - Naturrisiken: Verbesserung der Vorhersage und integrierte Gefahren - Anfälligkeits - und Risikobewertungen für Katastrophen durch Geo-Risiken (z.B. Erdbeben, Vulkane, Tsunamis) und Klima (z.B. Stürme, Dürren, Fluten, Waldbrände, Erdrutsche, Lawinen und andere extreme Ereignisse) sowie deren Auswirkungen; Entwicklung von Frühwarnsystemen und Verbesserung der Strategien für Vorhersage, Schadensbegrenzung und –abwicklung im Rahmen eines multifunktionalen Konzepts. - Nachhaltiges Management der Ressourcen - Erhaltung und nachhaltiges Management der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Ressourcen und der biologischen Vielfalt: Ökosysteme; Management der Wasserressourcen; Abfallbewirtschaftung und -vermeidung; Schutz und Management der biologischen Vielfalt, einschließlich der Kontrolle gebietsfremder invasiver Arten, Bodenschutz, Schutz des Meeresbodens, der Lagunen und der Küstengebiete, Konzepte gegen Wüstenbildung und Bodenverschlechterung, Landschaftspflege; nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von WäldernForstwirtschaft; nachhaltiges Management und nachhaltige Planung der städtischen Umwelt, einschließlich ehemaliger Industriegebiete, Datenmanagement und Informationsdienste; Bewertung und Vorausschau im Hinblick auf Naturprozesse. - Bewirtschaftung Entwicklung der Meeresumwelt: Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Meeresumwelt und ihre Ressourcen; Verschmutzung und Eutrophierung in regionalen Meeresgewässern und Küstenregionen; Ökosysteme in der Tiefsee; Bewertung von Entwicklungstrends bei der marinen biologischen Vielfalt, bei Ökosystem-Prozessen und der Ozean-Zirkulation; Meeresboden-Geologie. Entwicklung von Strategien, Konzepten und Instrumenten für eine nachhaltige Nutzung der Meere und ihrer Ressourcen. - Umwelttechnologien - Umwelttechnologien für Beobachtung, Simulation, Schadensverhütung, Schadensbegrenzung, Anpassung, Sanierung und Wiederherstellung der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Umwelt im Hinblick auf Wasser, Klima, Luft, Meeresumwelt, städtische und ländliche Umwelt, Boden, Abfallbehandlung, Recycling, saubere Produktionsverfahren und nachhaltige Produkte, Chemikaliensicherheit Schutz des kulturellen Erbes und bebaute Umwelt. - Schutz, Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes, einschließlich des Lebensraums des Menschen: Stärkung der Integration des kulturellen Erbes im urbanen Umfeld. - Technologiebewertung, -prüfung und -erprobung: Methoden und Werkzeuge für die Bewertung von Umweltrisiken und Lebenszyklen bei Prozessen, Technologien und Produkten, einschließlich alternativer Testverfahren für Industriechemikalien, insbesondere Verfahren ohne Tierversuche; Unterstützung für Plattformen in den Bereichen nachhaltige Chemie, forstindustrielle Technologie, Wasserversorgung und Sanitärtechnologien[23]; wissenschaftliche und technologische Aspekte eines künftigen europäischen Prüf- und Erprobungsprogramms für Umwelttechnologien, zur Ergänzung von Instrumenten zur Bewertung durch Dritte. - Werkzeuge für Erdbeobachtung und -bewertung - Systeme zur Erd - und Meeres beobachtung und Überwachungsverfahren für die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung : Beitrag zur Entwicklung und Integration von Beobachtungssystemen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen von GEOSS (das durch GMES ergänzt wird); Interoperabilität zwischen Systemen und Optimierung der Informationen für Verständnis, Modellierung und Vorhersage von Umweltphänomenen und zur Bewertung, Erforschung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen. - Vorhersagemethoden und Bewertungswerkzeuge für die nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der verschiedenen Beobachtungsstufen : Modellierung der Verknüpfungen zwischen Wirtschaft/Umwelt/Gesellschaft, einschließlich marktorientierter Instrumente, externe Effekte, Schwellenwerte und Entwicklung der Kenntnisgrundlagen und Verfahren für Nachhaltigkeitsbewertungen in Schlüsselbereichen wie der Landnutzung und Meeresangelegenheiten; Stadtentwicklung, soziale und wirtschaftliche Spannungen im Zusammenhang mit der Klimaänderung. 7. Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Ziel Entwicklung von integrierten, sichereren, umweltfreundlicheren und intelligenteren gesamteuropäischen Verkehrssystemen zum Nutzen der Bürger und der Gesellschaft unter Schonung der Umwelt- und Naturressourcen auf der Grundlage technologischer und operativer Fortschritte und der europäischen Verkehrspolitik sowie Sicherung und weiterer Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit führenden Rolle der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt. Hintergrund Der Verkehrssektor ist eine der Stärken Europas: Der Luftverkehrssektor trägt 2,6 % des BIP der EU bei (und schafft 3,1 Mio. Arbeitsplätze) und auf den Landverkehr entfallen 11 % des BIP der EU (mit rund 16 Mio. Beschäftigten). Der Verkehr ist aber auch für 25 % aller CO2-Emissionen in der EU verantwortlich, daher ist es unabdingbar, das Verkehrssystem umweltfreundlicher zu gestalten, damit nachhaltigere Verkehrsstrukturen und eine Vereinbarkeit mit den Wachstumsraten, wie sie im Weißbuch „Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ dargelegt sind, gewährleistet werden.[24] Die Erweiterung, bei der sich die Landfläche um 25 % erhöhte und die Bevölkerung um 20 % zunahm, und die wirtschaftliche Entwicklung der EU stellen neue Herausforderungen für die effiziente, wirtschaftliche und nachhaltige Beförderung von Personen und Gütern dar. Der Verkehr steht auch mit anderen wichtigen Politikfeldern wie Handel, Wettbewerb, Beschäftigung, Umwelt, Kohäsion, Energie, Sicherheit und Binnenmarkt in unmittelbarem Zusammenhang. FTE-Investitionen in der Verkehrsbranche der EU sind Voraussetzung für einen technischen Wettbewerbsvorteil auf den Weltmärkten[25]. Maßnahmen auf europäischer Ebene werden auch die Umstrukturierung der Branche fördern, unter anderem die Integration der Lieferkette und besonders von KMU. Die von europäischen Technologieplattformen ausgearbeiteten Forschungspläne[26] stützen eine neue Sicht des „Verkehrssystems“, bei der Interaktionen von Fahrzeugen oder Schiffen, Verkehrsnetzen oder Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsnutzung berücksichtigt werden und die nur auf europäischer Ebene entwickelt werden kann. Die FTE-Kosten in allen diesen Bereichen steigen stark an, und eine Zusammenarbeit auf EU-Ebene ist unabdingbar, um eine „kritische Menge“ verschiedener FTE-Anbieter zu erreichen, die sich den Größenordnungen und multidisziplinären Herausforderungen auf kosteneffektive Weise stellen kann und auch die politischen, technologischen und sozioökonomischen Herausforderungen aufgreift in Fragen wie dem „sauberen und sicheren Fahrzeug“ der Zukunft, Interoperabilität und Intermodalität besonders im Schiffs- und Schienenverkehr, Erschwinglichkeit, Sicherheit, Kapazität und Umweltauswirkungen in einer erweiterten Europäischen Union. Die Entwicklung von Technologien zur Unterstützung des GALILEO-Systems und seiner Anwendungen wird für die Umsetzung europäischer Politik ebenfalls maßgebend sein. Die im Folgenden dargelegten Themenbereiche und Maßnahmen zeichnen sich durch ihre ausgeprägte Industrierelevanz aus und tragen den Anforderungen der politischen Entscheidungsträger auf integrierte Weise unter Einschluss der wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Gesichtspunkte der Verkehrspolitik Rechnung. Darüber hinaus wird Unterstützung gewährt, um auf bestehende wie auch neue politische Anforderungen zu reagieren, beispielsweise auf Entwicklungen im Bereich der Seeverkehrspolitik oder die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums. Tätigkeiten - Luftfahrt und Luftverkehr - Umweltfreundlicherer Luftverkehr: Verringerung der Emissionen u.a. von Treibhausgasen und Lärmbelastung, einschließlich von Forschungsarbeiten zu Triebwerken und alternativen Kraftstoffen, Strukturen und neuen Flugzeugkonzepten, Betriebsverfahren der Flughäfen und zum Flugverkehrsmanagement. - Steigerung der Zeiteffizienz: Verbesserung der Flugplaneffizienz durch Konzentration auf innovative Systeme des Flugverkehrsmanagements und die wirksame Umsetzung der Politik des einheitlichen Luftraums, bei der Komponenten an Bord, am Boden und im Weltraum einbezogen werden, unter Optimierung des Verkehrsflusses und mit größerer Autonomie der Luftfahrzeuge. - Kundenzufriedenheit und Sicherheit: Erhöhung des Fluggastkomforts, innovative Borddienste und effizientere Fluggastabfertigung; Verbesserung aller Sicherheitsaspekte des Luftverkehrs; größere Auswahl an Flugzeugen, vom Großraumflugzeug bis zu kleineren Luftfahrzeugen, die verschiedene Einsatzmöglichkeiten bieten. - Steigerung der Kosteneffizienz: Verminderung der mit Produktentwicklung, Herstellung und Betrieb verbundenen Kosten, Konzentration auf innovative Konzepte und Luftfahrzeuge mit Null-Instandhaltungsbedarf, Reparatur und Überholung, stärkere Nutzung der Automatisierung und Simulation. - Schutz von Luftfahrzeugen und Fluggästen: Stärkung der Schutzmaßnahmen für Flugreisende, Besatzungsmitglieder, Luftfahrzeuge und das Luftverkehrssystem, unter anderem durch bessere Methoden zur Datenerfassung und Identifizierung, Schutz des Luftfahrzeugs gegen Angriffe, automatische Rückführung des Luftfahrzeugs in einen sicheren Zustand und verbesserte Auslegung von Luftfahrzeugen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr. - Luftverkehr der Zukunft: Antworten auf die längerfristigen Herausforderungen im Luftverkehr durch radikale, umweltfreundliche, behindertengerechte und innovative Kombinationen von Technologien, die zu maßgeblichen Fortschritten im Luftverkehr führen. - Nachhaltiger Land- und Schiffsverkehr (Schiene, Straße, Schifffahrt) - Umweltfreundlicher Land- und Schiffsverkehr: Minderung der Umwelt- und Lärmbelastung und der Treibhausgase mittels technischer und sozioökonomischer Maßnahmen, Entwicklung umweltfreundlicher und Kraftstoff sparender Motoren und Antriebe, einschließlich Hybridantriebe und Einsatz alternativer Kraftstoffe im Verkehr, insbesondere Wasserstoff und Brennstoffzellen unter Berücksichtigung der Kostenwirksamkeit und der Energieeffizienz; Strategien für die Fahrzeugentsorgung. - Förderung und Verstärkung der Verkehrsverlagerung und Staubekämpfung in den Verkehrskorridoren: Entwicklung nachhaltiger innovativer, intermodaler und interoperabler regionaler und nationaler Logistik- und Verkehrsnetze, -infrastrukturen und -systeme in Europa; Internalisierung der Kosten; Informationsaustausch zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur; Optimierung der Infrastrukturkapazität; Strategien zur Verkehrsverlagerung zwecks Förderung energieeffizienter Verkehrsmittel. - Gewährleistung einer nachhaltigen innerstädtischen Mobilität und der Zugänglichkeit der Verkehrsmittel für alle Bürger, einschließlich benachteiligter Gruppen : innovative Organisationsformen, einschließlich sauberer und sicherer Fahrzeuge und schadstofffreier und schadstoffärmerer Verkehrsträger, neue qualitativ hochwertige Nahverkehrsträger und Rationalisierung des Individualverkehrs, Kommunikationsinfrastruktur, integrierte Stadt- und Verkehrsplanung, einschließlich ihres Zusammenhangs mit Wachstum und Beschäftigung. - Erhöhung der technischen Sicherheit und verbesserte Gefahrenabwehr: als inhärenter Teil des Verkehrssystems für Fahrer, Fahrgäste, Betriebspersonal, Radfahrer und Fußgänger sowie für Güter, bei der Konstruktion und beim Betrieb von Fahrzeugen, Schiffen, und Infrastrukturen im gesamten Verkehrssystem. - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Verbesserung der Auslegungsprozesse; Entwicklung fortschrittlicher Antriebs-, Fahrzeug- und Schiffstechnologien; innovative und kosteneffektive Produktionssysteme und Infrastrukturerstellung; integrative Architekturen. - Unterstützung des europäischen globalen Satellitennavigationssystems GALILEO und EGNOS : Dienste für hochgenaue Navigation und Zeitgebung in einer Reihe von Sektoren; effizienter Einsatz der Satellitennavigation und Unterstützung der Festlegung von Technologien und Anwendungen der zweiten Generation. 8. Sozial- Wirtschafts- und Geisteswissenschaften Ziel Schaffung eines umfassenden, gemeinsamen Verständnisses der komplexen, miteinander verknüpften gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Europa steht, wie Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, sozialer Zusammenhalt, interkulturelles Verständnis, soziale, kulturelle und bildungspolitische Herausforderungen in einer erweiterten EU, und Nachhaltigkeit, Lebensqualität, demografische Entwicklung, Migration und Integration und globale Verflechtung, insbesondere mit Blick auf die Bereitstellung einer besseren Wissensgrundlage für die Politik in den jeweiligen Bereichen , besonders mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine moderne und nachhaltige Gesellschaft zu entwickeln . Hintergrund Europa verfügt in den Sozial-, Wirtschafts-, Kultur- und Geisteswissenschaften über eine starke und qualitativ hochwertige Forschungsgrundlage. Die Vielfalt der wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Ansätze in der EU ist ein außerordentlich fruchtbarer Boden für Forschung in diesen Bereichen auf der EU-Ebene. In der Verbundforschung, die sich mit sozioökonomischen europäischen Themen in den genannten Gebieten befasst, ist der europäische Mehrwert groß. Erstens haben die betreffenden Fragen und Herausforderungen einen hohen Stellenwert auf der EU-Ebene und sie sind Gegenstand der GemeinschaftspolitikEU-Politik. Zweitens ist die komparative Forschung, die die EU oder andere Länder mehrere oder alle EU-Länder umfasst, ein besonders wirksames Instrument und bietet wichtige länder- und Regionen übergreifende Lernmöglichkeiten. Drittens ist die Forschung auf der EU-Ebene mit besonderen Vorteilen verbunden, da sie eine europaweite Datenerhebung ermöglicht und vielfältige Perspektiven genutzt werden können, die für das Verständnis komplexer Fragen erforderlich sind. Schließlich wird die Entwicklung einer echten europäischen sozioökonomischen Wissensgrundlage zu diesen entscheidenden Herausforderungen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass ihr gemeinsames Verständnis in der Europäischen Union und, was am wichtigsten ist, seitens der europäischen Bürger, gefördert wird. Die Maßnahmen, die gefördert werden sollen, sind nachstehend aufgeführt; sie dürften entscheidend dazu beitragen, die Formulierung, Umsetzung, Auswirkungen und Bewertung der Politik und die Bestimmung ordnungspolitischer Maßnahmen in vielen Bereichen zu verbessern, z.B. Wirtschafts- und Sozialpolitik, Bildungs- und Ausbildungspolitik, Kulturpolitik, Gleichstellungspolitik, Unternehmenspolitik, internationale Handelspolitik, Verbraucherpolitik, Außenpolitik, in der Justiz- und Innenpolitik Wissenschafts- und Technologiepolitik, amtliche Statistiken und Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Darüber hinaus werden Möglichkeiten geboten werden, sich mit neu auftretenden sozioökonomischen Fragestellungen zu befassen und über neue oder unvorhergesehene Erfordernisse der Politik zu forschen. Auch gesellschaftliche Foren können zur Diskussion über künftige Forschungsagenden genutzt werden. Tätigkeiten - Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in einer Wissensgesellschaft: Entwicklung und Einbettung der Forschung zu Fragen, die sich auf Wachstum, sozioökonomische Stabilität, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit auswirken, angefangen bei der darunter Einzelthemen wie Innovation, Bildung, einschließlich des lebenslangen Lernens und der Rolle wissenschaftlichen und sonstigen Wissens und immaterieller Werte im globalen Maßstab, Jugend und Jugendpolitik, Anpassung der Arbeitsmarktpolitik und bis hin zu den nationale institutionelle Rahmenbedingungen. - Bündelung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele in einer europäischen Perspektive durch die Auseinandersetzung mit den beiden wichtigsten und in hohem Maße in Wechselbeziehung miteinander verzahnten Fragen der kontinuierlichen Weiterentwicklung europäischer sozioökonomischer Modelle und des wirtschaftlichen, und sozialen und regionalen Zusammenhalts in einer erweiterten EU unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes, einer nachhaltigen Stadtplanung, der Energieprobleme, der Rolle der Städte und Ballungsgebiete sowie der sozioökonomischen Auswirkungen von Gemeinschaftspolitik und Gemeinschaftsrecht. - Wichtigste gesellschaftliche Tendenzen und ihre Auswirkungen, z.B. demographischer Wandel, einschließlich der alternden Gesellschaft und ihrer Auswirkungen auf die Rentensysteme, Migration und Integration, Analyse der Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Stadtentwicklung, Lebensstile, Arbeit, Familie, Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, Geschlechtergleichstellung, Situation behinderter Menschen, Gesundheit und Lebensqualität, wirtschaftliche und andere Aspekte des Verbraucherschutzes, Ungleichheit, Kriminalität, die Rolle von Unternehmen in der Gesellschaft; Bevölkerungsvielfalt, ethnische Zugehörigkeit, religiöser Pluralismus, kulturelle Interaktion, multikulturelle Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Grundrechtschutz und Kampf gegen Rassismus und Intoleranz und dem Kampf gegen Diskriminierung jeder Art. - Europa in der Welt: Verständnis der sich ändernden Interaktionen, interkulturellen Beziehungen und Interdependenzen zwischen den Weltregionen, einschließlich der Entwicklungsregionen, und ihrer Auswirkungen auf die betroffenen Regionen, insbesondere auf Europa, und Auseinandersetzung mit neu aufkommenden Bedrohungen und Risiken, ohne dabei die Menschenrechte, die Freiheit und die Lebensqualität zu beeinträchtigen, und Einsatz für den Frieden. - Der Bürger in der Europäischen Union: Im Rahmen der künftigen Entwicklung der erweiterten EU Beschäftigung mit Themen wie der Entstehung eines demokratischen Mitverantwortungsgefühls und der aktiven und gleichberechtigten Beteiligung durch das europäische Volk, effektives und demokratisches staatliches Handeln auf allen Ebenen, einschließlich der wirtschaftlichen Ordnungspolitik und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, Forschungsarbeiten zur und Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und einer gemeinsamen Wertschätzung der europäischen Vielfalt und der Gemeinsamkeiten in den Bereichen Kultur, Religion, kulturelles Erbe, Institutionen und Rechtssysteme, Geschichte, Sprachen und Werte als Bausteine für unsere multikulturelle europäische Identität und unser multikulturelles europäisches Erbe. - Sozioökonomische und wissenschaftliche Indikatoren: Ihre Nutzung, Umsetzung und Beobachtung in der Politik, Verbesserung bestehender Indikatoren, Techniken zu ihrer Analyse und Entwicklung neuer Indikatoren zu diesem Zweck und zur Bewertung von Forschungsprogrammen, einschließlich auf amtlichen Statistiken beruhender Indikatoren. - Zukunftsforschung zu wichtigen wissenschaftlichen, technologischen und damit verbundenen sozioökonomischen Fragen wie künftige demographische Trends, die Globalisierung des Wissens, die Verbreitung von Wissen und die Weiterentwicklung von Forschungssystemen und zu künftigen Entwicklungen in und zwischen den wichtigsten Forschungsbereichen und wissenschaftlichen Disziplinen. 9. Sicherheit und Weltraum Ziel Entwicklung der Technologien und des Wissens für den Aufbau der Kapazitäten, die nötig sind, um die Bürger vor Bedrohungen wie Terrorismus , Naturkatastrophen und Kriminalität unter Wahrung der grundlegenden Menschenrechte und der Privatsphäre zu schützen; Gewährleistung eines optimalen und abgestimmten Einsatzes verfügbarer Technologien zugunsten der zivilen Sicherheit Europas und Stimulierung der Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Anwendern ziviler Sicherheitslösungen , Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsbranche und Bereitstellung praxisbezogener Forschungsergebnisse zur Schließung von Sicherheitslücken, wobei gleichzeitig Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten sind . Unterstützung eines europäischen Raumfahrtprogramms, das sich auf Anwendungen wie GMES konzentriert und sowohl den Bürgern als auch der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Raumfahrtindustrie nutzt. Dies wird zur Entwicklung einer europäischen Raumfahrtpolitik beitragen und die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und anderer maßgebender Beteiligter, unter anderem der Europäischen Weltraumorganisation, ergänzen. 9.1 Sicherheit Hintergrund Sicherheit ist für Europa die Voraussetzung für Wohlstand und Freiheit. Die vom Europäischen Rat verabschiedete EU-Sicherheitsstrategie „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt“ geht auf die Notwendigkeit einer umfassenden Sicherheitsstrategie ein, die sowohl zivile Sicherheitsmaßnahmen als auch mit der Verteidigung zusammenhängende einbezieht. Die sicherheitsbezogene Forschung ist eine wichtige Stütze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung eines hohen Sicherheitsniveaus innerhalb des eines EU-weiten Raums des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit[27], wie er durch das Programm von Den Haag geschaffen werden soll. Sie wird auch zur Entwicklung von Technologien und Fähigkeiten beitragen, die die Politik der Gemeinschaft EU in anderen Bereichen unterstützen, wie Verkehr, Katastrophenschutz, Energie, Umwelt und Gesundheit. Für die sicherheitsbezogene Forschung sind spezifische Durchführungsbestimmungen erforderlich, die ihrer Besonderheit Rechnung tragen. Derzeitige sicherheitsbezogene Forschungsmaßnahmen in Europa leiden an einer Zersplitterung der Anstrengungen, am Fehlen einer kritischen Masse bezüglich Größenordnung und Umfang und an fehlenden Verbindungen und mangelnder Interoperabilität. Europa muss die Kohärenz seiner Anstrengungen verbessern, indem es effiziente institutionelle Vorgehensweisen entwickelt und die verschiedenen nationalen und internationalen Akteure dazu bringt, zusammenzuarbeiten und sich abzustimmen, um Doppelarbeit zu vermeiden und wann immer möglich Synergien zu ermitteln. Die Sicherheitsforschung auf Gemeinschaftsebene wird weiterhin ausschließlich zivil ausgerichtet sein und sich auf Maßnahmen konzentrieren, die gegenüber der Forschung auf nationaler Ebene eindeutig einen zusätzlichen Nutzen bewirken. Folglich wird die zivile Sicherheitsforschung auf Gemeinschaftsebene die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsindustrie stärken. Angesichts der Tatsache, dass es Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gibt, wird eine enge Koordinierung mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) erforderlich sein, um für Komplementarität zu sorgen. Die Sicherheitsforschung sollte die Kapazitäten der Union in Bezug auf Überwachung, Verbreitung von Informationen und Erkenntnissen über Bedrohungen und Zwischenfälle ebenso in den Mittelpunkt stellen wie Systeme zur besseren Bewertung und Kontrolle von Situationen durch verstärkten Einsatz von IKT-Systemen in vielfältigen Betätigungsfeldern. Die Forschung sollte so organisiert werden, dass sie zu einem gemeinsamen Verteidigungsmarkt in Europa beiträgt. Bei der Festlegung der Teilnahmeregeln sind die Empfehlung der Gruppe hochrangiger Persönlichkeiten auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung vom März 2004 und die Erkenntnisse des Europäischen Beirats für Sicherheitsforschung zu berücksichtigen. Bei der nötigen Durchsetzung der besonderen Anforderungen an die Geheimhaltung sollte die Transparenz von Forschungsergebnissen nicht ohne Notwendigkeit eingeschränkt werden. Zudem sind Bereiche zu bestimmen, in denen das heutige Maß an Transparenz bei Forschungsergebnissen möglich ist. Die im Folgenden dargelegten, nicht verteidigungsbezogenen Maßnahmen werden die technologie- und systemorientierte Forschung, die für die zivile Sicherheit relevant ist und in anderen Themenbereichen durchgeführt wird, ergänzen und einbinden. Die Maßnahmen werden sich an den Aufgaben orientieren und die Technologien und Fähigkeiten entwickeln, die für die spezifischen Sicherheitsaufgaben erforderlich sind. Sie sind flexibel ausgelegt, sodass sie auch derzeit noch unbekannten Sicherheitsbedrohungen und damit zusammenhängenden Politikerfordernissen Rechnung tragen können, und einen fruchtbaren Austausch und die Übernahme bestehender Technologien für den zivilen Sicherheitssektor fördern. Die europäische Sicherheitsforschung wird darüber hinaus die Entwicklung von Mehrzwecktechnologien unterstützen, um das Ausmaß ihrer Anwendung zu maximieren. Tätigkeiten - Schutz vor Terrorismus und Kriminalität: Bereitstellung von Technologien für die zivile Bedrohungserkennung, einschließlich Biosicherheit und Schutz vor Gefährdungen durch Kriminalität und Terroranschläge (z.B. durch CBRN), Vorbeugung, Identifizierung, Schutz, Neutralisierung und Eindämmung der Auswirkungen von Terroranschlägen und Kriminalität. - Sicherheit von Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen: Analyse und Sicherung vorhandener und künftiger öffentlicher und privater kritischer/vernetzter Infrastrukturen (z. B. in den Bereichen Verkehr, Energie, Informations- und Kommunikationstechnologie), Systemen und Diensten (einschließlich Finanz- und Verwaltungsdienste). - „Intelligente“ Überwachung und Grenzschutz mit dem Schwerpunkt auf Technologien und Fähigkeiten zur Steigerung der Wirksamkeit aller Systeme, Ausrüstungen, Instrumente und Verfahren sowie der Methoden zur raschen Identifizierung, die zur Verbesserung der Sicherheit der Land- und Seegrenzen Europas, einschließlich Fragen der Grenzkontrolle und –überwachung, notwendig sind. - Wiederherstellung der technischen und allgemeinen Sicherheit in Krisensituationen mit dem Schwerpunkt auf Technologien zur Erfassung und Unterstützung verschiedener Maßnahmen der Notfallbewältigung (wie Katastrophenschutz, humanitäre Hilfe, Hilfe bei Naturkatastrophen und Rettungsmaßnahmen, Unterstützung der GASP) und auf Fragen wie Koordinierung und Kommunikation unterschiedlicher Organisationen, verteilte Architekturen und menschlicher Faktoren. Die genannten vier Bereiche werden durch folgende übergreifende thematische Maßnahmen gestützt: - Integration , Vernetzung und Interoperabilität von Sicherheitssystemen: Nachrichtendienste, Informationsbeschaffung und innere Sicherheit mit dem Schwerpunkt auf Technologien zur Erhöhung der Interoperabilität von Systemen, Ausrüstungen, Diensten und Verfahren, einschließlich der Informationsinfrastrukturen der Strafverfolgungsbehörden, der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und des Gesundheitswesens. Behandelt werden auch Themen wie die Zuverlässigkeit, organisatorische Aspekte, Schutz der Vertraulichkeit und Integrität der Informationen sowie die Nachverfolgbarkeit aller Transaktionen und Verarbeitungsschritte. Verstärkte Integration und Interoperabilität haben Vorrang, damit die Union die Errungenschaften in allen genannten Bereichen uneingeschränkt nutzen kann. - Sicherheit und Gesellschaft: aufgabenorientierte Forschung mit dem Schwerpunkt auf sozioökonomischen Analysen der kulturellen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Aspekte und Folgen von Terrorismus und Kriminalität, der Bedeutung menschlicher Werte, der Politikgestaltung, Szenariengestaltung und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Psychologie des Terrorismus und seinem sozialen Umfeld, Kriminalität, dem Sicherheitsempfinden der Bürger, Ethik, dem Schutz der Privatsphäre und vorausschauenden gesellschaftspolitischen Maßnahmen und der Analyse systemischer Risiken. Die Forschung wird sich auch mit Technologien befassen, die die Privatsphäre und Bürgerrechte besser schützen, und wird Schwachstellen und neue Bedrohungen ebenso untersuchen wie die Handhabung und die Abschätzung etwaiger Konsequenzen. - Koordinierung und Strukturierung der Sicherheitsforschung: Koordinierung der europäischen und internationalen Anstrengungen in der Sicherheitsforschung und Ausbau der Synergien zwischen ziviler, sicherheits- und verteidigungsbezogener Forschung, Verbesserung der rechtlichen Bedingungen und Förderung einer optimalen Nutzung vorhandener Infrastrukturen. 9.2 Weltraum Hintergrund Die EU Gemeinschaft kann in diesem Bereich einen Beitrag zu einer klareren Festlegung gemeinsamer Ziele auf der Grundlage von Nutzeranforderungen und politischen Zielen leisten; zu der Koordinierung von Tätigkeiten, der Vermeidung von Doppelarbeit und der Maximierung der Interoperabilität, der Verbesserung der Rentabilität und zur Festlegung von Normen. Öffentliche Stellen und Entscheidungsträger sind wichtige potenzielle Nutzer. Eine klar definierte europäische Raumfahrtpolitik wird auch der europäischen Industrie nutzen, die über ein europäisches Rahmfahrtprogramm durchgeführt wird, das durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Forschung und technologischen Entwicklung in Teilen unterstützt wird. Maßnahmen auf europäischer Ebene sind auch erforderlich, um politische Ziele der Gemeinschaft EU , beispielsweise in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Umwelt, Gesundheit, Telekommunikation, Sicherheit und Verkehr, zu unterstützen und um zu gewährleisten, dass Europa als ernst zu nehmender Partner in der regionalen und internationalen Zusammenarbeit auftritt. In den letzten 40 Jahren hat Europa, in einzelstaatlichem Rahmen und durch die ESA, eine herausragende technologische Kompetenz entwickelt. Die Aufrechterhaltung einer wettbewerbsfähigen Industrie (zu der Hersteller, Dienstleister und Betreiber gehören) erfordert neue Forschungsarbeiten und neue Technologien. Raumfahrtanwendungen sind dank technologischer Spin-off-Effekte mit großem Nutzen für die Bürger verbunden und in einer hochtechnologischen Gesellschaft unentbehrlich . Mit den dargelegten Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt: effiziente Nutzung weltraumgestützter Systeme (in Abstimmung mit In-situ-Aktivitäten, einschließlich luftgestützter Aktivitäten) zur Einführung von Anwendungen, namentlich GMES (Global Monitoring for Environment and Security, Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung), und deren Beitrag zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften in der GemeinschaftspolitikEU-Politik; Weltraumforschung, die eine internationale Zusammenarbeit, maßgebende technologische Durchbrüche und kosteneffiziente Weltraummissionen ermöglicht; Nutzung und Erforschung des Weltraums, unterstützt durch Maßnahmen, die der Europäischen Union die Wahrnehmung ihrer strategischen Rolle ermöglichen. Diese Tätigkeiten werden durch weitere Maßnahmen im Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und im Programm für Aus- und Weiterbildung ergänzt. Der Nutzen der im Folgenden dargelegten Maßnahmen für die öffentliche Politik wird ebenfalls maximiert, einschließlich der zusätzlichen Unterstützung für neu aufkommende politische Erfordernisse, beispielsweise weltraumgestützte Lösungen zur Förderung von Entwicklungsländern und die Nutzung von weltraumgestützten Instrumenten und Methoden zur Unterstützung von Entwicklungen in den Politikbereichen der Gemeinschaft. Tätigkeiten - Weltraumgestützte Anwendungen im Dienste der europäischen Gesellschaft - GMES: Entwicklung satellitengestützter In-situ-Überwachungs- und Frühwarnsysteme, auch zum Schutz der Bevölkerung, und satellitengestützter Techniken im Zusammenhang mit Umwelt- und Sicherheitsfragen (einschließlich Bewältigung von Naturkatastrophen) und deren Integration in Komponenten an Land, auf See und in der Luft; Unterstützung der Integration, Harmonisierung, Nutzung und Bereitstellung von GMES-Daten (satellitengestützt und in-situ, einschließlich der Komponenten an Land, auf See und in der Luft) und –Diensten. - Innovative Dienste zur Satellitenkommunikation mit nahtloser Integration in die globalen elektronischen Kommunikationsnetze für Bürger und Unternehmen in Anwendungsbereichen, zu denen Katastrophenschutz, elektronische Verwaltungsdienste („e-Government“), Telemedizin, Teleunterricht, Such- und Rettungsdienste, Tourismus und Freizeit, persönliche Navigationsdienste, Fuhrparkmanagement, Land- und Forstwirtschaft und Meteorologie gehören, sowie für Nutzer allgemein. - Entwicklung von Überwachungstechnologien und Systemen zur Verringerung der Anfälligkeit weltraumgestützter Dienste und als Beitrag zur Weltraumüberwachung. - Entwicklung weltraumgestützter Systeme für Risikoprävention und Risikomanagement und alle Arten von Notfällen, Verbesserung der Konvergenz mit nicht weltraumgestützten Systemen. - Weltraumforschung - Beitrag zu internationalen RaumforschungsinitiativenMaximierung des wissenschaftlichen Mehrwerts durch Synergien mit der Europäischen Raumfahrtorganisation und den Initiativen der Raumfahrtbehörden der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Weltraumforschung; Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Daten. - Koordinierung der Bemühungen um die Entwicklung weltraumgestützter Teleskope und Detektoren sowie um die Datenanalyse in den Weltraumwissenschaften. - FTE zur Stärkung der raumfahrttechnischen Grundlagen - Weltraumforschung und -entwicklung für langfristige Bedürfnisse einschließlich Raumtransporttechnik: Forschungsmaßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität der europäischen WeltraumtechnologiebrancheRaumtransportsektors. - Weltraumwissenschaften, einschließlich Biomedizin und Biowissenschaften im Weltraum. II IDEEN Ziel Dieses Programm soll die Dynamik, die Kreativität und die herausragenden Leistungen der europäischen Forschung in den Grenzbereichen des Wissens verbessern. Dies wird durch die Unterstützung von Forschungsprojekten erfolgen, die von den Forschern angeregt wurden und in allen Bereichen von einzelnen, auf europäischer Ebene miteinander konkurrierenden Teams durchgeführt werden. Die Projekte werden auf der Grundlage der von Forschern des privaten und des öffentlichen Sektors zu Themen ihrer Wahl eingereichten Vorschläge gefördert und ausschließlich anhand des Kriteriums der Exzellenz, die im Wege des Peer Review beurteilt wird, bewertet. Die Forschungsergebnisse werden im Einklang mit den Beteiligungs- und Verbreitungsregeln übermittelt und weitergegeben. Hintergrund Die von Wissenschaftlern angeregte Pionierforschung im Rahmen der allgemein als „Grundlagenforschung“ bezeichneten Tätigkeit ist eine Schlüsselvoraussetzung für Wohlstand und sozialen Fortschritt, da sie neue Möglichkeiten des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts eröffnet und für die Generierung neuen Wissens, das zu künftigen Anwendungen und Märkten führt, entscheidend ist. Trotz vieler Erfolge und einem hohen Leistungsstand in sehr vielen Bereichen könnte Europa mehr aus seinem Forschungspotenzial und seinen Ressourcen machen. Europa braucht dringend mehr Kapazitäten, die Wissen hervorbringen und dieses in wirtschaftliche und gesellschaftliche Werte und in Wachstum umwandeln. Eine europaweite, wettbewerbsorientierte Förderungsstruktur für die durch – nationale oder internationale - individuelle Gruppen betriebene Pionierforschung, die die nationale Förderung ergänzt, aber nicht ersetzt, ist eine Schlüsselkomponente des Europäischen Forschungsraums und ergänzt andere EU-Gemeinschaftsmaßnahmen und nationale Maßnahmen. Eine solche Förderung wird dazu beitragen, Europa dynamischer und für die besten Forscher sowohl aus europäischen Ländern als auch Drittländern sowie für Investitionen der Industrie attraktiver zu machen. Tätigkeiten Diese Maßnahme ist für die aussichtsreichsten und produktivsten Forschungsbereiche und für die besten Möglichkeiten zur Erzielung wissenschaftlicher und technologischer Fortschritte innerhalb der Disziplinen und disziplinenübergreifend, einschließlich der Ingenieurs-, Sozial- und Geisteswissenschaften, bestimmt. Sie wird unabhängig von der thematischen Ausrichtung der anderen Teile des Rahmenprogramms durchgeführt werden und richtet sich an Nachwuchsforscher, neue Gruppen sowie bereits bestehende Teams. Die EU-Gemeinschaftstätigkeiten zur Pionierforschung sollen durch einen Europäischen Forschungsrat durchgeführt werden, der aus einem unabhängigen wissenschaftlichen Rat besteht, der von einem speziellen Durchführungsgremium unterstützt wird. Verwaltet wird der Europäische Forschungsrat durch Personal, das eigens hierfür eingestellt wird, u. a. durch Beamte der EU-Institutionen, wobei ausschließlich die rein administrativen Tätigkeiten erledigt werden, um die für eine effiziente Verwaltung notwendige Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten. Der wissenschaftliche Rat setzt sich zusammen aus Vertretern höchsten Ranges der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft, die unabhängig von politischen oder sonstigen Interessen ad personam handeln. Die Mitglieder dieses Rats werden von der Kommission bestellt, nachdem sie in einem unabhängigen Verfahren benannt wurden. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Rates werden für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt, der einmal für höchstens weitere vier Jahre verlängert werden kann. Hierbei wird ein Rotationssystem zugrunde gelegt, mit dem die Kontinuität der Arbeit des wissenschaftlichen Rates gewährleistet werden soll. Der wissenschaftliche Rat wirdkann unter anderem uneingeschränkt die Entscheidungen über die Art der zu fördernden Forschung entscheiden überwachen und ist ein Garant für die wissenschaftliche Qualität der Maßnahme. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Ausarbeitung des jährlichen Arbeitsprogramms, die Festlegung des Peer-Review-Verfahrens sowie die fortlaufende Beobachtung und die Kontrolle der wissenschaftlichen Qualität der Programmdurchführung. Er verabschiedet einen Verhaltenskodex, unter anderem zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Das spezielle Durchführungsgremium wird für alle Aspekte der Programmdurchführung und -ausführung gemäß dem jährlichen Arbeitsprogramm zuständig sein. Es wird insbesondere das Peer-Review- und das Auswahlverfahren nach den vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Verwaltung der Beihilfen sicherstellen. Die Verwaltungs- und Personalkosten des Europäischen Forschungsrates (wissenschaftlicher Rat und spezielles Durchführungsgremium) entsprechen einer straffen und kosteneffizienten Verwaltung. Die Verwaltungskosten sollen so gering gehalten werden, wie es mit der Sicherstellung der notwendigen Ressourcen für eine Durchführung von hoher Qualität vereinbar ist. Die Durchführung und die Verwaltung der Maßnahme wird fortlaufend überprüft und evaluiert werden, um ihre Erfolge zu bewerten und die Verfahren anhand der Erfahrungen anzupassen und zu verbessern. Der wissenschaftliche Rat erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht. Die Europäische Kommission wird als Garant für die vollständige Autonomie und Integrität des Europäischen Forschungsrats fungieren. Die Europäische Kommission stellt sicher, dass die Arbeit des Europäischen Forschungsrats den Prinzipien der wissenschaftlichen Kompetenz, Unabhängigkeit, Effizienz und Transparenz entspricht und der vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Strategie und den Durchführungsverfahren genau folgt. Im Rahmen der in Artikel 7 Absatz 2 genannten Zwischenbewertung wird bis spätestens 2010 eine unabhängige Prüfung der Strukturen und Mechanismen des Europäischen Forschungsrats anhand der Kriterien der wissenschaftlichen Kompetenz, Unabhängigkeit, Effizienz und Transparenz vorgenommen, an der der wissenschaftliche Rat in vollem Umfang beteiligt wird. In der Überprüfung werden die Vor- und Nachteile einer auf einer Exekutivagentur beruhenden Struktur und einer Struktur auf der Grundlage von Artikel 171 des Vertrags ausdrücklich untersucht. Ausgehend von dieser Überprüfung sollten die Strukturen und Mechanismen gegebenenfalls geändert werden. Die Kommission stellt sicher, dass alle notwendigen Vorbereitungen für einen etwaigen Übergang zu einer geänderten Struktur so rasch wie möglich getroffen und vorgestellt werden. Der Europäische Forschungsrat wird befugt sein, seine eigenen strategischen Studien zur Vorbereitung und Unterstützung seiner operativen Tätigkeit durchzuführen. Insbesondere kann er Verbindungen zu europäischen, zwischenstaatlichen und nationalen Initiativen aufzunehmen, um seine Tätigkeiten unter Berücksichtigung anderer Forschungsarbeiten auf europäischer und nationaler Ebene zu planen. III MENSCHEN Ziel Quantitative und qualitative Stärkung des Humanpotenzials in Forschung und Technologie in Europa dadurch, dass das Interesse für die Aufnahme des Forscherberufs geweckt wird, europäische Forscher darin bestärkt werden, in Europa zu bleiben, und Forscher aus der gesamten Welt für die Arbeit in Europa gewonnen werden, wodurch Europa für Spitzenforscher attraktiver wird. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit den Marie-Curie-Maßnahmen früherer Rahmenprogramme wird dies durch eine Reihe kohärenter Marie-Curie-Maßnahmen erfolgen, die sichwobei vor allem der europäische Mehrwert berücksichtigt wird, der durch ihre strukturierende Wirkung auf den Europäischen Forschungsraum entsteht. Diese Maßnahmen richten sich an Forscher in allen Stadien ihrer Laufbahn im öffentlichen oder im privaten Sektor, von der Forschungserstausbildung, die sich besonders an junge Menschen wendet, bis zum lebenslangen Lernen und der Laufbahnentwicklung richten. Ferner werden Anstrengungen unternommen, um die Beteiligung von Forscherinnen zu erhöhen, indem die Chancengleichheit bei allen Marie-Curie-Maßnahmen gefördert wird, die Maßnahmen so konzipiert werden, dass die Forscher Arbeits- und Berufsleben vereinbaren können, und die Wiederaufnahme einer Laufbahn in der Forschung nach einer Pause erleichtert wird. Hintergrund Hochqualifizierte Forscher in großer Zahl sind eine notwendige Voraussetzung, um die Wissenschaft voranzubringen und Innovationen zu unterstützen. Sie sind jedoch auch ein wichtiger Faktor dafür, dass Forschungsinvestitionen des öffentlichen Sektors und privater Einrichtungen angezogen und gehalten werden. Vor dem Hintergrund des zunehmenden weltweiten Wettbewerbs sind die Entwicklung eines offenen europäischen Arbeitsmarktes für Forscher, der frei von jeglicher Form der Diskriminierung ist, und die Diversifizierung der Kompetenzen und Laufbahnen von Forschern von entscheidender Bedeutung, um sowohl in Europa als auch in einem globalen Umfeld dafür zu sorgen, dass die Forscher und ihr Wissen in nützlicher Weise zirkulieren. Es werden Sondermaßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zur Unterstützung wissenschaftlicher Laufbahnen im Anfangsstadium sowie Maßnahmen eingeführt, mit denen der „Brain Drain“ verringert werden soll, beispielsweise Wiedereingliederungsbeihilfen. Die sowohl grenzüberschreitende als auch sektorübergreifende Mobilität, einschließlich der Förderung der Beteiligung der Industrie und der Öffnung der Forschungslaufbahnen und akademischen Stellen europaweit, ist eine Schlüsselkomponente des Europäischen Forschungsraums und für die Steigerung der europäischen Forschungskapazitäten und -leistungen unerlässlich. Die internationale Zusammenarbeit zwischen Forschern bleibt ein zentraler Faktor, um höchste Qualität der Forschung im Rahmen dieser Maßnahme zu gewährleisten. Ein weiterer Aspekt ist die Schaffung angemessener Beschäftigungsbedingungen, z. B. durch die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Forschung, die Anpassung der Vergütungen an den höchsten internationalen Standard und stärkere Bemühungen um die Sicherstellung des Sozialversicherungsschutzes für die in der Forschung Tätigen. Eine Steigerung der Mobilität von Forschern und eine Aufstockung der Ressourcen der Einrichtungen, die Forscher aus anderen Mitgliedstaaten anziehen, werden Exzellenzzentren in der gesamten Europäischen Union fördern. Das Programm „Menschen“ wird mit anderen Teilen des Rahmenprogramms koordiniert. Um das Potenzial Europas, für Forscher attraktiver zu werden, weiter zu nutzen, sollen die Marie-Curie-Maßnahmen konkrete Synergien mit anderen Maßnahmen der Gemeinschaft schaffen, z. B. im Rahmen der Bildungs-, Kohäsions- und Beschäftigungspolitik. Maßnahmen zur Verknüpfung von wissenschaftlicher Bildung und wissenschaftlicher Laufbahn sowie Forschungs- und Koordinierungsmaßnahmen zu neuen Verfahren in der wissenschaftlichen Bildung sind im Teil „Wissenschaft und Gesellschaft“ des spezifischen Programms „Kapazitäten“ vorgesehen. Tätigkeiten - Forschererstausbildung zur Verbesserung der Berufsaussichten von Forschern im öffentlichen und im privaten Sektor, auch dadurch, dass ihre wissenschaftlichen und allgemeinen Kompetenzen, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit Technologietransfer und Unternehmertum, breiter angelegt und mehr Nachwuchsforscherjunge Menschen für Berufe in der Wissenschaft gewonnen werden.Dies soll durch die Marie-Curie-Netze erreicht werden, wobei das Hauptziel darin besteht, die Zersplitterung der Erstausbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern zu überwinden und sie auf europäischer Ebene zu stärken. Die besten Nachwuchswissenschaftler sollen dabei unterstützt werden, sich bereits bestehenden Forschungsgruppen anzuschließen, wofür die gegenseitige Anerkennung der Qualität der Ausbildung Voraussetzung ist. Die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und sonstigen Prüfungszeugnissen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Programm soll gefördert werden. Die Mitglieder der grenzüberschreitenden Netze nutzen ihre sich gegenseitig ergänzenden Kompetenzen durch integrierte Ausbildungsprogramme. Die Förderung besteht aus der Rekrutierung von Nachwuchsforschern, der Organisation von Ausbildungsmaßnahmen, die auch Forschern außerhalb des Netzes offen stehen, und aus der Einrichtung von höher dotierten Lehrstühlen und/oder gehobenen Positionen in der Industrie für Wissenstransfer und Aufsicht. - Lebenslanges Lernen und Laufbahnentwicklung zur Förderung der beruflichen Entwicklung erfahrener Forscher. Zur Ergänzung oder zum Erwerb neuer Qualifikationen und Kompetenzen oder zur Verbesserung der Inter-/Multidisziplinarität und/oder der sektorübergreifenden Mobilität ist eine Förderung vorgesehen für Forscher mit einem besonderen Bedarf an zusätzlichen/ergänzenden Qualifikationen und Kompetenzen, für Forscher, die nach einer Pause wieder in der Forschung tätig sein wollen, und für die (Wieder-)Eingliederung von Forschern nach einem Auslandsaufenthalt im Rahmen der transnationalen/internationalen Mobilität auf einer längerfristigen Forscherstelle, auch in ihrem Herkunftsland. Diese Maßnahme wird durch Einzelstipendien, die direkt auf Gemeinschaftsebene vergeben werden, und durch die Kofinanzierung regionaler, nationaler oder internationaler Programme durchgeführt, sofern die Kriterien des europäischen Mehrwerts, der Transparenz und der Offenheit erfüllt sind. Das Prinzip der Kofinanzierung wird zunächst in begrenztem Umfang angewendet, damit entsprechende Erfahrungen gesammelt werden können. - Verbindungswege und Partnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen: Die Förderung längerfristiger Programme für die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Hochschulen und der Industrie, insbesondere der KMU und einschließlich der traditionellen Verarbeitungsindustrie, zielt darauf ab, den Wechsel von öffentlichen zu privaten Forschungseinrichtungen und umgekehrt zu fördern und das gemeinsame Wissen durch gemeinsame Forschungspartnerschaften zu vermehren. Diese Partnerschaften werden unterstützt durch die Rekrutierung erfahrener Forscher im Rahmen der Partnerschaft, durch die Entsendung von Mitarbeitern zwischen beiden Sektoren und durch die Organisation von Veranstaltungen. - Internationale Dimension zur Qualitätssteigerung der europäischen Forschung durch die Gewinnung von Forschungstalenten aus Ländern außerhalb Europas und durch die Förderung einer gegenseitig vorteilhaften Forschungszusammenarbeit mit Forschern aus Ländern außerhalb Europas. Hierzu ist Folgendes vorgesehen: Stipendien für europäische Wissenschaftler für eine Forschungstätigkeit außerhalb Europas (mit einer integrierten, obligatorischen Rückkehrphase), Stipendien für eine Betätigung von Wissenschaftlern aus Drittstaaten in Europa und Partnerschaften zur Förderung des Forscheraustausches. Gemeinsame Initiativen zwischen europäischen Organisationen und Einrichtungen aus Nachbarländern der EU sowie Ländern, mit denen die EU ein Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit geschlossen hat, werden ebenfalls gefördert. Hierzu gehören Maßnahmen, die die Gefahr der Abwanderung der besten Köpfe aus Entwicklungs- und Schwellenländern bannen und Maßnahmen zur Netzwerkbildung von im Ausland tätigen europäischen Forschern. Diese Aktionen werden im Einklang mit den internationalen Tätigkeiten der Programme „Zusammenarbeit“ und „Kapazitäten“ durchgeführt werden. - Spezielle Maßnahmen zur Förderung eines echten europäischen Arbeitsmarktes für Forscher durch die Beseitigung von Mobilitätshindernissen und durch die Verbesserung der Laufbahnaussichten von Forschern in Europa. Anreize für öffentliche Einrichtungen, die die Mobilität, die Qualität und die Zahl ihrer Wissenschaftler fördern bzw. erhöhen, sofern die Kriterien eines eindeutigen europäischen Mehrwerts, der Transparenz und der Offenheit erfüllt sind. Ferner sollen Preise für eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Marie-Curie-Maßnahmen und deren Ziele verliehen werden. IV KAPAZITÄTEN Dieser Teil des Rahmenprogramms wird die Forschungs- und Innovationskapazitäten europaweit verbessern und ihre optimale Nutzung gewährleisten. Dieses Ziel soll folgendermaßen erreicht werden: - Optimierung der Nutzung und der Entwicklung der Forschungsinfrastruktur - Stärkung der innovativen Kapazitäten von KMU und ihrer Fähigkeit, von der Forschung zu profitieren - Förderung der Entwicklung regionaler forschungsorientierter Cluster - Freisetzung des Forschungspotenzials in den Konvergenzregionen und in den äußersten Randgebieten der EU - Annäherung von Wissenschaft und Gesellschaft im Interesse einer harmonischen Einbettung von Wissenschaft und Technik in die europäische Gesellschaft - Förderung der kohärenten Entwicklung der Politik - Horizontale Aktionen und Maßnahmen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit Die in diesem Teil des Rahmenprogramms durchgeführten Maßnahmen werden auch die kohärente Entwicklung politischer Aktivitäten unterstützen. Auf diese Weise ergänzen sie die Koordinierungstätigkeiten im Rahmen des Programms „Zusammenarbeit“ und tragen zu den politischen Konzepten und den Initiativen der Gemeinschaft bei, die darauf abzielen, die Kohärenz und die Auswirkungen der Politik der Mitgliedstaaten zu verbessern. Dazu gehört Folgendes: - Stärkung und Verbesserung des europäischen Wissenschaftssystems, z. B. Auseinandersetzung mit Fragen der wissenschaftlichen Beratung und Expertise und Beitrag zu einer „besseren Regulierung“. - Fortlaufende Beobachtung und Analyse der forschungsbezogenen staatlichen Maßnahmen und Strategien der Industrie. - Koordinierung der Forschungspolitik, einschließlich grenzüberschreitender Initiativen der Zusammenarbeit, die auf der nationalen oder regionalen Ebene zu Fragen von gemeinsamem Interesse durchgeführt werden. FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN Ziel Optimierung der Nutzung und der Entwicklung der besten in Europa vorhandenen Forschungsinfrastrukturen und Beitrag zur Schaffung neuer Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse in allen Bereichen der Wissenschaft und Technik, welche die europäische Wissenschaftsgemeinschaft benötigt, um an der Spitze des Fortschritts in der Forschung zu bleiben und einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Industrie ihre Wissensgrundlage und ihr technologisches Know-how stärkt. Hintergrund Forschungsinfrastrukturen spielen bei der Weiterentwicklung von Wissen und Technologie und ihrer seiner Nutzung eine immer größere Rolle. Die Bedeutung dieser Infrastrukturen ist in Bereichen wie Energie, Weltraum und Teilchenphysik bereits erwiesen und nimmt in anderen Bereichen zu. So sind zum Beispiel Strahlenquellen, Datenbanken in der Genomik und in den Sozialwissenschaften, Observatorien in den Umwelt- und Weltraumwissenschaften, Bildgebungssysteme oder Reinräume bei der Untersuchung und der Entwicklung neuer Werkstoffe oder in der Nanoelektronik zentral für die Forschung. Sie sind kostspielig, ihre Entwicklung setzt ein breites Spektrum an Fachwissen voraus, und sie sollten europaweit von einer Vielzahl von Wissenschaftlern und Unternehmen als Kunden genutzt und betrieben werden. Die Entwicklung eines europäischen Ansatzes für Forschungsinfrastrukturen, einschließlich rechner- und kommunikationsgestützter elektronischer und virtueller Infrastrukturen, und die Durchführung von Tätigkeiten in diesem Bereich auf Unionsebene können einen entscheidenden Beitrag zur Förderung und Nutzung des europäischen Forschungspotenzials und zum Aufbau des europäischen Forschungsraums leisten. Zwar behalten die Mitgliedstaaten ihre zentrale Rolle bei der Entwicklung und Finanzierung von Infrastrukturen, aber die EU Gemeinschaft kann und sollte als Katalysator fungieren und ihren Einfluss geltend machen, um für einen umfassenderen und effizienteren Zugang zu den in den Mitgliedstaaten vorhandenen Infrastrukturen und für ihre umfassendere und effizientere Nutzung zu sorgen, indem sie die koordinierte Entwicklung und Vernetzung dieser Infrastrukturen und die Entstehung neuer Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse mittel- bis langfristig fördert. In dieser Hinsicht spielt das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) eine Schlüsselrolle bei der Bedarfsermittlung und der Festlegung einer Roadmap für europäische Forschungsinfrastrukturen. Tätigkeiten Die diesbezüglich durchgeführten Tätigkeiten werden das gesamte Feld der Wissenschaft und Technik umfassen. Sie sind in enger Abstimmung mit den Tätigkeiten umzusetzen, die im Rahmen der Themenbereiche durchgeführt werden. Damit wird gewährleistet, dass alle auf europäischer Ebene und im EU-Gemeinschaftsrahmen durchgeführten Maßnahmen dem Forschungsinfrastrukturbedarf des jeweiligen Bereichs, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit, entsprechen. Folgende Tätigkeiten sind vorgesehen: - Unterstützung vorhandener Forschungsinfrastrukturen - grenzüberschreitender Zugang, um zu gewährleisten, dass die europäischen Wissenschaftler Zugang zu den besten Infrastrukturen für ihre Forschungsarbeit haben, ungeachtet deren Standorts . - Integrationsmaßnahmen, um die Art und Weise, in der Forschungsinfrastrukturen in einem bestimmten Bereich betrieben werden, auf europäischer Ebene besser zu strukturieren und ihre kohärente Nutzung und Entwicklung zu fördern - Integrationstätigkeiten, um die Art und Weise, in der Forschungsinfrastrukturen in einem bestimmten Bereich betrieben werden, auf europäischer Ebene besser zu strukturieren und ihre kohärente Nutzung und Entwicklung zu fördern, insbesondere durch grenzüberschreitenden Zugang, um zu gewährleisten, dass die europäischen Wissenschaftler, einschließlich der Forscher aus der Industrie und aus KMU, Zugang zu den besten Hochleistungsinfrastrukturen für ihre Forschungsarbeit haben, ungeachtet des Standorts dieser Einrichtungen. - elektronische Forschungsinfrastruktur: vorgesehen sind die Förderung der Weiterentwicklung und der weltweiten Konnektivität von Hochleistungskommunikations- und -rechnergitterverbund-Infrastrukturen und der Ausbau der europäischen Kapazitäten im Bereich Hochleistungsrechnen sowie gegebenenfalls deren verbesserte Annahme durch die Nutzergemeinschaften, die Steigerung ihrer globalen Relevanz und die Stärkung des Vertrauens in sie. Dabei soll anhand offener Normen für die Interoperabilität auf den Erfolgen der GEANT- und GRID-Infrastrukturen aufgebaut werden. - Unterstützung neuer Forschungsinfrastrukturen - Bau/Aufbau neuer Infrastrukturen und erhebliche Aktualisierung Verbesserung bestehender Infrastrukturen, wobei der Schwerpunkt auf den Vorbereitungsphasen liegen soll, zur Förderung der Schaffung neuer Forschungsanlageninfrastrukturen nach dem Grundsatz der „variablen Geometrie“ und in erster Linie ausgehend von aufbauend auf den Arbeiten insbesondere des ESFRI[28], die auf der Grundlage von Artikel 171 EG-Vertrag oder auf der Grundlage der Entscheidungen über die spezifischen Programme gemäß Artikel 166 EG-Vertrag beschlossen werden können. - Design-Studien: „Bottom-up“-Ansatz bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, um die Schaffung neuer Forschungsinfrastrukturen durch die Finanzierung von Sondierungsprämien und Machbarkeitsstudien für neue Infrastrukturen zu fördern. Infrastrukturprojekte, die für eine solche Förderung vorgeschlagen werden, sind anhand mehrerer Kriterien zu ermitteln, zu denen insbesondere die folgenden gehören: - Mehrwert der finanziellen Unterstützung durch die EU Gemeinschaft - mangelnde Eignung vorhandener Mechanismen zur Erreichung des Ziels - herausragende wissenschaftliche Leistung, insbesondere die Fähigkeit, als Reaktion auf den Bedarf von Nutzern aus der aus der Wissenschaftsgemeinschaft (Hochschulen und Industrie) auf europäischer Ebenein ganz Europa eine Dienstleistung auf Weltniveau anzubieten - Internationale Relevanz - Beitrag zu den Kapazitäten für technologische Entwicklung - Beitrag zum Aufbau des Europäischen Forschungsraums - Beitrag zur Schaffung forschungsorientierter Cluster für Spitzenleistung - technologische und organisatorische Machbarkeit - Möglichkeiten der europäischen Partnerschaft und des starken finanziellen und sonstigen Engagements der Mitgliedstaaten und sonstiger wichtiger Akteure, wobei die Möglichkeit des Rückgriffs auf EIB-Darlehen und die Strukturfonds zu berücksichtigen ist - Bewertung der Kosten für Bau/Aufbau und Betrieb. Im Zusammenhang mit dem Bau/Aufbau neuer Infrastrukturen sollte gegebenenfalls das Potenzial für wissenschaftliche Spitzenleistungen in den Konvergenzregionen und in den Regionen in äußerster Randlage berücksichtigt werden. Eine effiziente Koordinierung der Finanzinstrumente der Gemeinschaft, insbesondere des Rahmenprogramms und der Strukturfonds, wird sichergestellt. Lokale und regionale Behörden sollten eng an den Beratungen über den Bau/Aufbau der Infrastrukturen beteiligt werden. FORSCHUNG ZUGUNSTEN VON KMU Ziele Stärkung der Innovationsfähigkeit europäischer KMU und ihres Beitrags zur Entwicklung von Produkten und Märkten, die auf neuen Technologien beruhen, durch Unterstützung bei der Auslagerung der Forschung, der Intensivierung ihrer Forschungsanstrengungen, des Ausbaus ihrer Netze, der besseren Nutzung der Forschungsergebnisse und der Erlangung von technologischem Know-how; Schließung der Lücke zwischen Forschung und Innovation. Hintergrund KMU sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Sie sollten eine Schlüsselkomponente des Innovationssystems und ein wesentliches Element bei der Umwandlung von Wissen in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sein. Die europäischen KMU, die einem zunehmenden Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt und weltweit ausgesetzt sind, müssen ihr Wissen vermehren und ihre Forschung intensivieren, Forschungsergebnisse stärker nutzen, ihre Geschäftstätigkeit auf größere Märkte ausdehnen und ihre Wissensnetze internationalisieren. Die meisten KMU-bezogenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten fördern nicht die grenzüberschreitende Forschungszusammenarbeit und den Technologietransfer. Maßnahmen auf der EU-Ebene sind notwendig, um die Auswirkungen der auf nationaler und regionaler Ebene durchgeführten Maßnahmen zu ergänzen und zu verbessern. Über die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen hinaus wird die Beteiligung von KMU im gesamten Rahmenprogramm gefördert und erleichtert und ihren Bedürfnissen Rechnung getragen. Tätigkeiten Spezielle Maßnahmen sollen KMU oder KMU-Zusammenschlüsse unterstützen, die ihre Forschung an Hochschulen und Forschungszentren auslagern müssen, d. h. im Wesentlichen KMU mit niedrigem bis mittlerem Technisierungsgrad, die über geringe bzw. keine Forschungskapazitäten verfügen. KMU mit intensiver Forschungstätigkeit können als Anbieter von Forschungsleistungen teilnehmen oder Forschungstätigkeiten auslagern, um ihre zentrale Forschungskapazität zu ergänzen. KMU, die intensiv forschen und Forschungsarbeiten zur Ergänzung ihrer zentralen Forschungskapazität auslagern müssen, können ebenfalls teilnehmen. Die Maßnahmen werden auf dem gesamten Gebiet der Wissenschaft und Technik nach einem Bottom-up-Ansatz durchgeführt. Die Maßnahmen umfassen Forschungs- und Demonstrationstätigkeiten, die die Nutzung der Ergebnisse erleichtern und die Komplementarität mit den Instrumenten zur Förderung der Innovation in KMU im Rahmen des Programms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ sichern sollen. Die Zuweisung der finanziellen Mittel erfolgt durch zwei Fördersysteme: - Forschung für KMU : Förderung kleiner Gruppen innovativer KMU zur Lösung gemeinsamer oder komplementärer technologischer Probleme; - Forschung für KMU-Zusammenschlüsse : Unterstützung von KMU-Zusammenschlüssen und von KMU-Gruppierungen bei der Entwicklung technischer Lösungen für Probleme, mit denen viele KMU in bestimmten Industriebranchen oder Abschnitten der Wertschöpfungskette konfrontiert sind. Diese Systeme ersetzen die Maßnahmen für „Verbundforschung“ und „Kollektivforschung“, die im sechsten Rahmenprogramm für KMU durchgeführt wurden . Das Programm „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ wird Vermittlernetze und nationale Systeme für Maßnahmen zur Förderung und Erleichterung der die Beteiligung von KMU am Rahmenprogramm durch seine bereichsübergreifenden Angebote zur Unterstützung von Wirtschaft und Innovation fördern und erleichtern unterstützen. Komplementarität und Synergie mit anderen Gemeinschaftsprogrammen wird sichergestellt. WISSENSORIENTIERTE REGIONEN Ziele Stärkung des Forschungspotenzials europäischer Regionen, insbesondere durch die europaweite Förderung und Unterstützung der Entwicklung regionaler „forschungsorientierter Cluster“, denen Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und regionale Behörden angehören. Hintergrund Die Regionen werden immer mehr als wichtige Akteure in der Forschungs- und Entwicklungslandschaft der EU anerkannt. Die Forschungspolitik und Forschungsmaßnahmen auf regionaler und interregionaler Ebene sowie über die Grenzen hinweg sind vielfach auf die Entwicklung von Clustern angewiesen, in denen Akteure des öffentlichen und des privaten Sektors zusammengeschlossen sind. Die Pilotaktion „wissensorientierte Regionen“ hat die Dynamik dieser Entwicklung und die Notwendigkeit verdeutlicht, die Entwicklung solcher Strukturen zu unterstützen und zu fördern. Durch die in diesem Bereich durchgeführten Maßnahmen wird die Fähigkeit der europäischen Regionen, in FTE zu investieren und Forschung zu betreiben, gestärkt. Zugleich werden die Möglichkeiten einer erfolgreichen Beteiligung ihrer Akteure an europäischen Forschungsprojekten maximiert, und es wird die Einrichtung von Clustern erleichtert, was der regionalen Entwicklung in Europa zugute kommt. Die Maßnahmen erleichtern die Einrichtung regionaler Cluster, die ihrerseits zum Aufbau des Europäischen Forschungsraums beitragen. Der spezifische Fall der Zusammenarbeit zwischen benachbarten Grenzregionen muss berücksichtigt werden, wie es im Rahmen der Interreg-III-Programme der Fall war und in den Rechtsvorschriften für das Ziel „territoriale Zusammenarbeit“ festgelegt wurde. Mit der Initiative „Wissensorientierte Regionen“ soll die grenzüberschreitende Forschungszusammenarbeit von Regionen gefördert werden, gleichgültig ob die betreffenden Regionen unter das Ziel „Konvergenz“ oder das Ziel „regionale Wettbewerbsfähigkeit“ fallen. Tätigkeiten Die neue Initiative „Wissensorientierte Regionen“ wird regionale Forschungsakteure einbinden und zusammenführen, beispielsweise Universitäten, Forschungszentren, Industrie und öffentliche Behörden (Regionalräte oder regionale Entwicklungsstellen). Gegenstand der Projekte werden die gemeinsame Analyse der Forschungsagenden der regionalen bzw. grenzüberschreitenden Cluster (in Abstimmung mit den anderen Tätigkeiten zum breiter angelegten Thema der regionalen Innovationscluster) und die Konzipierung einer Reihe von Instrumenten sein. Diese dienen dazu, sich mit solchen regionalen Forschungsagenden bei besonderen Forschungstätigkeiten auseinanderzusetzen, einschließlich des „Mentorings“ von Regionen mit weniger entwickeltem Forschungsprofil durch Regionen mit hoch entwickeltem Forschungsprofil und der unmittelbaren Unterstützung neu entstehender wissensorientierter Regionen. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungsvernetzung und des Zugangs zu Forschungsförderungsquellen sowie zur besseren Integration und Vernetzung der Forschungsakteure und -einrichtungen im Rahmen der regionalen Wirtschaft. Diese Tätigkeiten werden in enger Abstimmung mit der Regionalpolitik der EUGemeinschaft (Strukturfonds) und dem Programm „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ sowie den Programmen für allgemeine und berufliche Bildung durchgeführt. Im Rahmen der speziellen Maßnahme „Wissensorientierte Regionen“ werden Synergien mit der Regionalpolitik der EUGemeinschaft sowie mit wichtigen nationalen und regionalen Programmen angestrebt, insbesondere im Hinblick auf die Konvergenzregionen und die Regionen in äußerster Randlage. FORSCHUNGSPOTENZIAL Ziel Förderung der Verwirklichung des gesamten Forschungspotenzials der erweiterten Union durch Freisetzung und Entwicklung des Forschungspotenzials bestehender oder entstehender Spitzenleistungen in den Konvergenzregionen und den Regionen in äußerster Randlage der EU [29] und durch einen Beitrag zur Stärkung der Fähigkeiten ihrer Forscher, sich erfolgreich an Forschungstätigkeiten auf EU-Gemeinschaftsebene zu beteiligen. Hintergrund Europa nutzt sein Forschungspotenzial nicht in vollem Umfang, vor allem nicht in weniger entwickelten Regionen, die vom Zentrum der europäischen Forschung und industriellen Entwicklung abgelegen sind. Um die Forscher und Einrichtungen dieser Regionen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, dabei zu unterstützen, einen Beitrag zu den europäischen Forschungsanstrengungen insgesamt zu leisten und gleichzeitig von dem in anderen Regionen Europas vorhandenen Wissen und Erfahrungsschatz zu profitieren, wird mit dieser Maßnahme das Ziel verfolgt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie ihr Potenzial nutzen und zur umfassenden Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums in der erweiterten Union beitragen. Die Maßnahme wird sich auf frühere und laufende Maßnahmen stützen, beispielsweise die europäischen Exzellenzzentren in den Beitritts- und Bewerberländern im Fünften Rahmenprogramm und die Marie-Curie-Stipendien für den Wissenstransfer. Tätigkeiten Die Maßnahme in diesem Bereich sieht folgende Förderung vor: - Grenzüberschreitende, gegenseitige Abordnung von Forschungsmitarbeitern zwischen ausgewählten Einrichtungen in den Konvergenzregionen und einer oder mehreren Partnereinrichtungen; Unterstützung ausgewählter bestehender oder entstehender Exzellenzzentren bei der Rekrutierung erfahrender Forscher aus anderen EU-Ländern durch ausgewählte Zentren; - Anschaffung und Entwicklung von Forschungsgeräten und Entwicklung eines materiellen Umfelds, so dass sich das intellektuelle Potenzial, das an den ausgewählten bestehenden oder entstehenden Exzellenzzentren in den Konvergenzregionen vorhanden ist, in vollem Umfang nutzen lässt; - Veranstaltung von Workshops und Konferenzen für einen leichteren Wissenstransfer; Werbemaßnahmen und Initiativen mit dem Ziel, die Forschungsergebnisse in andere Länder und in internationale Märkte zu transferieren und dort zu verbreiten; - „Bewertungseinrichtungen“, durch die jedes Forschungszentrum in den Konvergenzregionen eine qualitative Bewertung seiner Forschung insgesamt und des Niveaus seiner Forschungsinfrastrukturen durch unabhängige internationale Experten vornehmen lassen kann. Es werden starke Synergien mit der Regionalpolitik der EUGemeinschaft angestrebt. Im Rahmen der in diesem Bereich geförderten Tätigkeiten werden Entwicklungsmöglichkeiten und Forschungskapazitäten neu entstehender und vorhandener Spitzenforschungszentren in den Konvergenzregionen ermittelt, für die dann Mittel aus den Struktur- und Kohäsionsfonds bereitgestellt werden können. Es werden auch Synergien mit dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation angestrebt, um in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft auf regionaler Ebene die Vermarktung von Forschung und Entwicklung zu fördern. WISSENSCHAFT UND GESELLSCHAFT Ziel Mit Blick auf die Schaffung einer offenen , effektiven und demokratischen europäischen Wissensgesellschaft soll die harmonische Integration wissenschaftlicher und technologischer Bemühungen und der damit verbundenen Forschungspolitik in das europäische Sozialgefüge dadurch angeregt werden, dass europaweit das Nachdenken und die Debatte über Wissenschaft und Technik und über ihr Verhältnis zu Gesellschaft und Kultur gefördert werden. Hintergrund Der Einfluss von Wissenschaft und Technik auf unser Alltagsleben reicht immer tiefer. Obwohl sie Produkte des gesellschaftlichen Handelns sind und durch soziale und kulturelle Einflüsse geformt werden, sind Wissenschaft und Technik nach wie vor ein Bereich, der von den Anliegen eines Großteils der Öffentlichkeit und der politischen Entscheidungsträger im Alltag weit entfernt und weiterhin Gegenstand von Missverständnissen sowie unfundierter Hoffnungen und Ängste ist. Kontroverse Fragen im Zusammenhang mit neu aufkommenden Technologien sollten von der Gesellschaft in einer sachkundigen Debatte thematisiert werden, die zu fundierten Entscheidungen führt. Tätigkeiten Die umfassende, integrierte Initiative auf diesem Gebiet sieht folgende Förderung vor: - Stärkung und Verbesserung des europäischen Wissenschaftssystems, einschließlich folgender Fragestellungen: Verbesserung der Umsetzung und Verfolgung der Auswirkungen wissenschaftlicher Empfehlungen und Gutachten für die politische Entscheidungsfindung (einschließlich Risikomanagement); die Zukunft wissenschaftlicher Veröffentlichungen; Förderung des Zugangs zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen auch für die interessierte Öffentlichkeit; Sicherungsmaßnahmen für wissenschaftliche Bereiche, in denen Missbrauch und Betrug möglich sind, Vertrauen und „Selbstregulierung“. - Umfassendere Einbeziehung der Forscher und der breiten Öffentlichkeit, einschließlich der organisierten Zivilgesellschaft, in wissenschaftsbezogene Fragen, um politische und gesellschaftliche Themen, auch ethische Aspekte, vorwegzunehmen und zu klären. - Überlegungen und Diskussionen über Wissenschaft und Technik und ihren Platz in der Gesellschaft aufbauend auf Fachgebieten wie Geschichte, Soziologie und Philosophie von Wissenschaft und Technik. - Geschlechterforschung, einschließlich der Einbeziehung der Geschlechterdimension in alle Forschungsbereiche und der Förderung von Frauen in der Forschung und in wissenschaftlichen Entscheidungsgremien. - Schaffung eines offenen Umfelds, welches die wissenschaftliche Neugier junger Menschen weckt, indem der naturwissenschaftliche Unterricht auf allen Ebenen, einschließlich der Schulen, intensiviert und das Interesse wie auch die uneingeschränkte Beteiligung junger Menschen aus allen Schichten an der Wissenschaft gefördert werden. - Stärkung der Rolle der Forschung an Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen und ihres Engagements für die Entwicklung einer Hochschulpolitik, die sich mit der Rolle der Universitäten und deren Beitrag zur Bewältigung der Globalisierungsherausforderungen befasst. - Besserer kommunikativer Austausch und besseres gegenseitiges Verständnis Kommunikation zwischen der Welt der Wissenschaft und dem weiteren Kreis der politischen Entscheidungsträger, der Medien und der Öffentlichkeit dadurch, dass den Wissenschaftlern geholfen wird, ihre Arbeit besser zu vermitteln und darzustellen, und durch die Unterstützung wissenschaftlicher Informationen, Veröffentlichungen und Medien. Diese Maßnahmen werden insbesondere in Form von Forschungsprojekten, Studien, Netzen und Austauschveranstaltungen, öffentlichen Veranstaltungen und Initiativen, Preisen, Umfragen und Datenerhebungen erfolgen. In vielen Fällen werden sie internationale Partnerschaften mit Einrichtungen aus Drittländern beinhalten. UNTERSTÜTZUNG DER KOHÄRENTEN ENTWICKLUNG FORSCHUNGSPOLITISCHER KONZEPTE Ziele Verbesserung der Wirksamkeit und Kohärenz der Forschungspolitik auf nationaler und Gemeinschaftsebene und ihrer Verzahnung mit anderen Politikbereichen, Verbesserung der Wirkung der öffentlichen Forschung und ihrer Verbindungen zur Industrie sowie Ausbau der öffentlichen Unterstützung und Stärkung ihres Hebeleffekts für Investitionen seitens privater Akteure. Hintergrund Die Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung bis zur Zielmarke von 3 % und die Verbesserung ihrer Wirksamkeit sind oberste Prioritäten der Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Die Entwicklung wirksamer Konzepte, die öffentliche und private Forschungsinvestitionen ankurbeln, ist daher ein wichtiges Anliegen der staatlichen Stellen, um den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen wissensgestützten Wirtschaft zu beschleunigen. Dazu bedarf es der Anpassungsfähigkeit der Forschungspolitik, der Mobilisierung eines breiten Spektrums von Instrumenten, der Koordinierung von Anstrengungen über Staatsgrenzen hinweg und der Mobilisierung anderer Politikbereiche, um bessere Rahmenbedingungen für Forschung zu schaffen. Tätigkeiten Die Tätigkeiten dieses Kapitels ergänzen die Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen des Programmteils“ Zusammenarbeit“ und zielen auf die Verbesserung der Kohärenz und der Wirkung regionaler, nationaler und gemeinschaftlicher Konzepte und Initiativen (z. B. Förderprogramme, Rechtsvorschriften, Empfehlungen und Leitlinien) ab. Folgende Tätigkeiten sind vorgesehen: - Beobachtung und Analyse der forschungsbezogenen staatlichen Maßnahmen und Strategien der Industrie und Entwicklung von Indikatoren, die Informationen und Fakten liefern, die die Konzeption, Durchführung, Bewertung und grenzübergreifende Koordinierung der Politik unterstützen. - Verstärkte Koordinierung der Forschungspolitik auf freiwilliger Basis durch Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode und grenzüberschreitende Kooperationsinitiativen nach dem Bottom-up-Ansatz, die auf nationaler oder regionaler Ebene zu Fragen von gemeinsamem Interesse durchgeführt werden. TÄTIGKEITEN DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT Für ihre Wettbewerbsfähigkeit und Führungsrolle weltweit benötigt die Europäische Gemeinschaft eine starke und kohärente internationale Wissenschafts- und Technologiepolitik. Die internationalen Maßnahmen, die in den einzelnen Teilbereichen des Rahmenprogramms durchgeführt werden, folgen einer Gesamtstrategie für die internationale Zusammenarbeit. Diese internationale Politik verfolgt zwei drei Ziele, die sich gegenseitig beeinflussen: - Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch strategische Partnerschaften mit Drittländern in ausgewählten Wissenschaftsbereichen und durch die Gewinnung der besten Wissenschaftler aus Drittländern für die Arbeit in und mit Europa. - Beitrag zur Schaffung von Wissen in Europa dadurch, dass es den europäischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen ermöglicht wird, Kontakt mit ihren Partnern in Drittländern aufzubauen, wodurch es für sie leichter wird, Zugang zu in anderen Teilen der Welt durchgeführten Forschungstätigkeiten zu erhalten. - Auseinandersetzung mit besonderen Problemen, mit denen Drittländer konfrontiert sind oder die einen globalen Charakter haben, auf der Grundlage gegenseitigen Interesses und gegenseitigen Nutzens. Die Zusammenarbeit mit Drittländern im Zuge des Rahmenprogramms richtet sich insbesondere an die folgenden Ländergruppen [30] : - Bewerberländer - Nachbarländer der EU, Partnerländer des Mittelmeerraums, Länder des westlichen Balkans (WBC) [31] und osteuropäische Länder und Länder Zentralasiens (EECA) [32] - Entwicklungsländer mit Schwerpunkt auf den besonderen Bedürfnissen jedes einzelnen Landes bzw. jeder einzelnen Region [33] - Schwellenländer. Die thematisch ausgerichteten Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit werden im Rahmen des Programms „Zusammenarbeit“ durchgeführt. Die internationalen Maßnahmen im Bereich des Humanpotenzials werden im Rahmen des Programms „Menschen“ durchgeführt. Im Rahmen des Programms „Kapazitäten“ werden horizontale Unterstützungsmaßnahmen und Maßnahmen, die nicht auf einen speziellen thematischen oder interdisziplinären Bereich ausgerichtet sind, durchgeführt. Anstrengungen werden unternommen werden, um die Der Schwerpunkt liegt dabei auf der bi-regionalen wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit einschließlich der Prioritätensetzung und der Festlegung von politischen Konzepten für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit[34], auf bilateralen WuT-Koordinierungsplattformen für die Stärkung und Entwicklung von WuT-Kooperationspartnerschaften sowie einzelstaatlichen Maßnahmen dadurch zu verbessern, dass der Hilfe bei der Koordinierung der nationalen politischen Strategien und Tätigkeiten Programme für die internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unterstützt wird. In Anbetracht der Erfahrungen mit INTAS bei der Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas und Zentralasiens werden fortlaufende Tätigkeiten im Rahmen dieses Programms und der spezifischen Programme „Zusammenarbeit“ und „Menschen“ weitergeführt. Die Gesamtkoordinierung der Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der verschiedenen Programme des Rahmenprogramms sowie mit sonstigen Gemeinschaftsinstrumenten wird gewährleistet. MASSNAHMEN DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE (GFS) AUSSERHALB DES NUKLEARBEREICHS Ziel Bedarfsorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung in der EU Gemeinschaft , Unterstützung der Umsetzung und Überwachung bereits vorhandener Strategien und flexible Reaktion auf neue politische Anforderungen. Hintergrund Ihre Unabhängigkeit von jeglichen privaten oder nationalen Interessen und ihre fachliche Kompetenz ermöglichen es der GFS, vor allem auf EU-Ebene der Gemeinschaft, zwischen Interessengruppen (Industrieverbänden, Umweltaktionsgruppen, zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, andere Forschungseinrichtungen usw.) und den politischen Entscheidungsträgern zu vermitteln und einen Konsens herbeizuführen. Durch ihre wissenschaftlich-technische Unterstützung trägt die GFS zu einem effizienten, transparenten und wissenschaftlich fundierten politischen Entscheidungsprozess in der Gemeinschaft EU bei. Die von der GFS durchgeführte Forschung sollte - soweit sinnvoll - mit der Forschung im Rahmen der Themen des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ abgestimmt werden, um Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden Nutzen und Glaubwürdigkeit der von der GFS geleisteten Unterstützung für die GemeinschaftspEU-Politik stehen in engem Zusammenhang mit der Qualität ihrer wissenschaftlichen Fachkompetenz und ihrer Einbindung in die internationale Wissenschaftsgemeinschaft. Daher wird die GFS auch in Zukunft in die Forschung und die Vernetzung mit anderen einschlägigen Exzellenzzentren investieren. So beteiligt sie sich an den indirekten Maßnahmen aller Art, wobei sie sich auf die Themen wissenschaftliche Referenzsysteme, Vernetzung, Ausbildung und Mobilität, Forschungsinfrastrukturen und Beteiligung an Technologieplattformen sowie Koordinierungsinstrumenten konzentriert, in denen sie über die jeweilige Fachkompetenz verfügt, um einen Mehrwert erzeugen zu können. Die GFS bindet aktiv die neuen Mitgliedstaaten und die Bewerberländer in ihre Maßnahmen in einem Umfang ein, der dem heutigen Stand der EU15 entspricht. Die GFS wird ihre einzigartige Stellung im Europäischen Forschungsraum als Mittelpunkt der europäischen Wissenschaftskultur festigen. Sie wird durch den erleichterten Zugang zu ihren Einrichtungen für europäische und nichteuropäische Forscher, insbesondere für Wissenschaftler am Anfang der Laufbahn, ihre Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und privaten Forschungseinrichtungen ausbauen, kontinuierlich die wissenschaftliche Qualität ihrer eigenen Tätigkeiten verbessern und zur wissenschaftlichen allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen, wobei dieser Aspekt für die GFS weiterhin hohe Priorität haben soll. Tätigkeiten Die Schwerpunkte der GFS liegen auf den Gebieten, die für die Union strategisch wichtig sind und in denen ihr Mitwirken einen hohen Mehrwert erwarten lässt. Auch in Zukunft wird sie in ihren Kerngebieten die GemeinschaftspEU-Politik wissenschaftlich-technisch unterstützen, etwa in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Klimaschutz, Lebensmittel, Energie, Verkehr, Chemikalien, Alternativen zu Tierversuchen, Forschungspolitik, Informationstechnologien, Referenzverfahren und -materialien, Risiken, Gefahren und sozioökonomische Auswirkungen der Biotechnologie. Verstärkte Forschungsanstrengungen erfordern jedoch folgende Gebiete, die ein zentrales Anliegen der Gemeinschaft Europäischen Union sind: - Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft - Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft Anwendung und Entwicklung fortschrittlicher ökonometrischer Modellierungs- und Analysetechniken für Politik und Überwachung, etwa zur Begleitung der Lissabonner Agenda sowie der Binnenmarkt-, Forschungs- und Bildungspolitik. - Entwicklung von Modellen für ein neues Gleichgewicht zwischen den Zielen verantwortungsvolle Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. - Wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Entwicklung von Verfahren für die Risikobewertung und das Risikomanagement als Mittel der europäischen Entscheidungsfindung. - Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen - Entwicklung zu einem anerkannten wissenschaftlich-technologischen Referenzzentrum für nachhaltige Landwirtschaft mit den Schwerpunkten Lebensmittelqualität, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit (auch von gv-Lebens- und Futtermitteln), Raumordnung, „Cross-Compliance“ und Umsetzung der GAP. - Wissenschaftlich-technologische Unterstützung für die Gemeinsame Fischereipolitik. - Bereitstellung europaweit harmonisierter georeferenzierter Daten und eines Raumdatensystems (Unterstützung für INSPIRE) sowie fortlaufende Entwicklung neuer Konzepte für die globale Umwelt- und Ressourcenüberwachung (Unterstützung für GMES). - Bereitstellung von Sachkenntnissen und Wahrnehmung einer zentralen Rolle bei den Forschungstätigkeiten im Bereich GMES und bei der Entwicklung neuer Anwendungen in diesem Bereich. - Begleitung des EU-Aktionsplans für Umwelt und Gesundheit sowie der laufenden Tätigkeiten zum Aufbau eines Gemeinschaftssystems für integrierte Umwelt- und Gesundheitsinformationen. - Förderung und Stärkung der Entwicklung und Validierung alternativer Verfahren, insbesondere von Alternativen zu Tierversuchen, in allen einschlägigen Forschungsbereichen (Sicherheitsbewertung, Erprobung von Impfstoffen, Gesundheitsforschung und biomedizinische Forschung usw.). - Sicherheit und FreiheitFreiheit, Sicherheit und Recht - In Zusammenarbeit mit den Vollzugsbehörden und den entsprechenden EU-Dienststellen entsprechenden Stellen Ausarbeitung von Maßnahmen, die zur Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vor allem in Bereichen beitragen, die mit dem Schutz vor Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Betrug, mit der Sicherheit der Grenzen und mit der Vermeidung von großen Risiken in Verbindung stehen. - Unterstützung der Gemeinschaft bei der Reaktion auf Naturkatastrophen und technologisch bedingte Katastrophen. - Europa als Weltpartner - Stärkere Unterstützung der EU-Außenpolitik der Gemeinschaft auf bestimmten Gebieten, etwa in Bezug auf die externen Aspekte der inneren Sicherheit, der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe. ANHANG II: VORLÄUFIGE AUFTEILUNG DER MITTEL AUF DIE EINZELNEN PROGRAMME Die vorläufige Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Programme sieht wie folgt aus (in Millionen Euro): Zusammenarbeit*[35], | 32 292 | Gesundheit | 5 984 | Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | 1 935 | Informations- und Kommunikationstechnologien | 9 110 | Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien | 3 467 | Energie | 2 265 | Umwelt (einschl. Klimaänderungen) | 1 886 | Verkehr (einschließlich Luftfahrt) | 4 180 | Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften | 607 | Sicherheit und Weltraum | 2 858 | Ideen | 7 460 | Menschen | 4 727 | Kapazitäten | 4 291 | Forschungsinfrastrukturen* | 2 008 | Forschung zugunsten von KMU | 1 266 | Wissensorientierte Regionen | 126 | Forschungspotenzial | 350 | Wissenschaft und Gesellschaft | 359 | Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit | 182 | Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs | 1 751 | Insgesamt | 50 521 | ANHANG III FÖRDERFORMEN Indirekte Maßnahmen Die durch das 7. Rahmenprogramm unterstützten Tätigkeiten werden mit mehreren „Förderformen“ finanziert. Diese Formen werden entweder allein oder in Kombination miteinander eingesetzt, um verschiedene Kategorien von Maßnahmen, die im Zuge des Rahmenprogramms durchgeführt werden, zu bezuschussen. In den Entscheidungen über die spezifischen Programme, den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wird gegebenenfalls Folgendes angegeben: - die Art(en) der Förderform(en) für verschiedene Kategorien von Maßnahmen; - die Kategorien von Teilnehmern (etwa Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Industrieunternehmen, KMU, Behörden), die diese in Anspruch nehmen können; - die Arten von Tätigkeiten (wie Forschung und technologische Entwicklung, Demonstration, Management, Aus- und Weiterbildung, Verbreitung, Wissenstransfer und sonstige damit verbundene Tätigkeiten), die mit den einzelnen Förderformen finanziert werden können. Wenn der Einsatz verschiedener Förderformen möglich ist, kann in den Arbeitsprogrammen festgelegt werden, auf welche Förderform für das Einzelthema, zu dem Vorschläge erbeten werden, zurückzugreifen ist. Folgende Förderformen sind vorgesehen: a) Zur Unterstützung von Tätigkeiten, die in erster Linie anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden, wird auf folgende Instrumente zurückgegriffen: 1. Verbundprojekte Unterstützung für Forschungsprojekte, die von Konsortien mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern durchgeführt werden mit dem Ziel, neues Wissen, neue Technologie, Produkte, Demonstrationstätigkeiten oder gemeinsame Ressourcen für die Forschung zu entwickeln. Größenordnung, Gegenstandsbereich und interne Organisation der Projekte können je nach Bereich und Einzelthema variieren. Die Palette der Projekte kann von kleinen oder mittelgroßen gezielten Forschungsmaßnahmen bis hin zu Großprojekten zur Erreichung eines bestimmten Ziels reichen, bei denen zur Erreichung eines festen Ziels umfangreiche Ressourcen eingesetzt werden. Die Projekte können auch auf bestimmte Zielgruppen wie z.B. KMU ausgerichtet sein. 2. Exzellenznetze Unterstützung für ein gemeinsames Arbeitsprogramm gemeinsame Forschungsprogramme mehrerer Forschungseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten in einem bestimmten Bereich zusammenlegen. Diese Programme werden von Forschungsteams im Rahmen einer längerfristigen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Durchführung dieses gemeinsamen Arbeitsprogramms dieser gemeinsamen Programme erfordert eine förmliche Verpflichtung von Seiten der Einrichtungen, die einen Teil ihrer Ressourcen und Tätigkeiten zusammenlegen. 3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen Unterstützung für Tätigkeiten, die der Koordinierung oder Unterstützung von Forschungstätigkeiten und -strategien dienen (Vernetzung, Austausch, grenzüberschreitender Zugang zu Forschungsinfrastrukturen, Studien, Konferenzen usw.). Diese Maßnahmen können auch durch andere Mittel als Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden. 4. Einzelprojekte Unterstützung für die Pionierforschung Unterstützung für von individuellen nationalen oder internationalen Forschungsgruppen durchgeführte Projekte. Diese Förderform wird in erster Linie eingesetzt, um von Forschern angeregte Pionierforschungsprojekte, die im Rahmen des Europäischen Forschungsrats finanziert werden, zu unterstützen. 5. Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung und die Laufbahnentwicklung von Forschern Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung sowie die Laufbahnentwicklung von Forschern: Förderform, die hauptsächlich für die Durchführung der Marie-Curie-Maßnahmen eingesetzt wird. 6. Forschung für spezielle Gruppen (insbesondere KMU) Unterstützung für Forschungs- und Technologieentwicklungsprojekte, bei denen der Hauptteil der Forschungsarbeit von Hochschulen, Forschungszentren oder sonstigen Rechtspersonen für spezielle Gruppen, insbesondere KMU oder KMU-Verbände, durchgeführt wird. Es werden Anstrengungen unternommen, um die zusätzliche Finanzierung von der EIB-Gruppe und sonstigen Finanzorganisationen zu mobilisieren. b) Zur Förderung von Maßnahmen, die auf der Grundlage von Entscheidungen des Rates und des Europäischen Parlaments (oder des Rats nach Anhördung des Europäischen Parlaments)[36] durchgeführt werden und auf einen Vorschlag der Kommission zurückgehen, wird die Gemeinschaft von mehreren Quellen finanzierte groß angelegte Initiativen finanziell unterstützen. - Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft zur gemeinsamen Durchführung genau festgelegter einzelstaatlicher Forschungsprogramme auf der Grundlage von Artikel 169 EG-Vertrag. Diese gemeinsame Durchführung bedarf einer speziellen Durchführungsstelle, die eventuell erst eingerichtet werden muss. Damit die Gemeinschaft ihre finanzielle Unterstützung leistet, muss - gestützt auf förmliche Verpflichtungen der zuständigen einzelstaatlichen Behörden - ein Finanzplan festgelegt werden. - Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft zur Durchführung von gemeinsamen Technologieinitiativen zur Verwirklichung von Zielen, die mit den unter Nr. Buchstabe a dargelegten Förderformen nicht erreicht werden können. Bei gemeinsamen Technologieinitiativen werden unterschiedlich geartete und aus verschiedenen Quellen (öffentlich und privat sowie einzelstaatlich und europäisch) stammende Finanzierungen kombiniert. Diese Finanzierung kann verschiedene Formen annehmen und über mehrere Mechanismen geleistet bzw. mobilisiert werden: Förderung durch das Rahmenprogramm, Darlehen der Europäischen Investitionsbank, Unterstützung von Risikokapital. Gemeinsame Technologieinitiativen können auf der Grundlage von Artikel 171 EG-Vertrag (dazu kann auch die Gründung von gemeinsamen Unternehmungen zählen) oder mit den Entscheidungen über die spezifischen Programme beschlossen und in die Praxis umgesetzt werden. Damit die Gemeinschaft ihre Unterstützung leisten kann, muss - gestützt auf förmliche Verpflichtungen aller beteiligten Parteien - ein Gesamtplan für die finanztechnischen Regelungen festgelegt werden. - Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft zur Entwicklung neuer Infrastrukturen von europäischem Interesse. Dieser Beitrag kann auf der Grundlage von Artikel 171 EG-Vertrag oder mit den Entscheidungen über die spezifischen Programme beschlossen und in die Praxis umgesetzt werden. Für die Entwicklung neuer Infrastrukturen werden unterschiedlich geartete und aus verschiedenen Quellen stammende Finanzierungen kombiniert: einzelstaatliche Finanzierungen, Rahmenprogramm, Strukturfonds, Darlehen der Europäischen Investitionsbank und andere. Damit die Gemeinschaft ihre Unterstützung leisten kann, muss - gestützt auf förmliche Verpflichtungen aller beteiligten Parteien - ein Gesamtfinanzplan festgelegt werden. Beim Einsatz dieser unter Buchstabe a aufgeführten Förderformen in der Praxis wird die Gemeinschaft die Verordnung, die gemäß Artikel 167 EG-Vertrag zu erlassen ist wird, die einschlägigen Instrumente der staatlichen Beihilfen, insbesondere den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Forschung und Entwicklung, sowie internationale Regeln in dem Bereich beachten. Entsprechend diesen internationalen Regelungen müssen die Höhe und die Art der finanziellen Beteiligung im Einzelfall angepasst werden können, insbesondere dann, wenn Mittel aus anderen öffentlichen Quellen zur Verfügung stehen, darunter auch aus anderen Finanzierungsquellen der Gemeinschaft wie der Europäischen Investitionsbank (EIB). Zusätzlich zur direkten finanziellen Unterstützung von Teilnehmern an FTE-Maßnahmen, wird die Gemeinschaft deren Zugang zur Fremdfinanzierung EIB-Darlehen über die „Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“ verbessern, indem sie einen Beitrag Zuschuss an die EIB Bank leistet. Die EIB Bank, die sich am Risiko beteiligt, wird den Gemeinschaftsbeitrag zuschuss als Beitrag zu den neben ihren eigenen Mitteln für die Rückstellungen und zur Kapitalzuweisung für die Finanzierung von Darlehen und Sicherheiten aus ihren Eigenmitteln verwenden. Es entstehen keine Verbindlichkeiten für den Gemeinschaftshaushalt. Vorbehaltlich und gemäß den Modalitäten, die mit der gemäß Artikel 167 EG-Vertrag zu erlassenden Verordnung und den Ratsentscheidungen über die spezifischen Programme festgelegt werden, wird es dieses Verfahren der EIB ermöglichen, den Betrag für die Finanzierung europäischer FTE-Maßnahmen (wie gemeinsame Technologieinitiativen, Großprojekte, einschließlich Eureka-Projekten, und neue Forschungsinfrastrukturen und von KMU geführte Projekte) aufzustocken, um zur Überwindung von Marktdefiziten beizutragen. Bei Teilnehmern an einer indirekten Maßnahme, die ihren Sitz in einer strukturschwachen Region haben (Konvergenzregionen einschließlich Regionen in äußerster Randlage[37]) werden ergänzende Mittel aus den Strukturfonds bewilligt, soweit dies möglich und angemessen ist. Im Fall der Beteiligung einer Einrichtung aus den Bewerberländern kann unter ähnlichen Bedingungen ein zusätzlicher Beitrag aus den Finanzinstrumenten zur Beitrittsvorbereitung gewährt werden. Die genauen Finanzierungsregelungen für Maßnahmen im Teil „Forschungsinfrastrukturen“ des Teilprogramms „Kapazitäten“ des 7. Rahmenprogramms werden so festgelegt, dass eine echte Komplementarität zwischen Forschungszuschüssen der Gemeinschaft und anderen Instrumenten der EU Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten - insbesondere der Strukturfonds - sichergestellt wird. Direkte Maßnahmen Die Gemeinschaft wird Tätigkeiten in die Wege leiten, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchzuführen sind und als direkte Maßnahmen bezeichnet werden. FINANZBOGEN BEZEICHNUNG DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS: Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) - Auf dem Weg zum Europa des Wissens ABM/ABB - RAHMEN FORSCHUNG, UNTERNEHMEN, ENERGIE UND VERKEHR INFORMATIONSGESELLSCHAFT, DIREKTE FORSCHUNG und FISCHEREI HAUSHALTSLINIEN 3.1. Haushaltslinien (operative Linien sowie Linien für entsprechende technische und administrative Unterstützung), mit Bezeichnung: 02 04 01 Sicherheit und Weltraumforschung; 06 06 01 Energieforschung; 06 06 02 Verkehrsforschung (einschließlich Luftfahrt); 08 02 01 Zusammenarbeit – Gesundheit; 08 03 01 Zusammenarbeit – Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie; 08 04 01 Zusammenarbeit – Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien; 08 05 01 Zusammenarbeit – Energie; 08 06 01 Zusammenarbeit – Umwelt (einschließlich Klimaänderungen); 08 07 01 Zusammenarbeit – Verkehr (einschließlich Luftfahrt); 08 08 01 Zusammenarbeit – Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften; 08 09 01 Zusammenarbeit – Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis; 08 10 01 Ideen; 08 11 01 Menschen; 08 12 01 Kapazitäten – Forschungsinfrastrukturen; 08 13 01 Kapazitäten – Forschung zugunsten von KMU; 08 14 01 Kapazitäten – Wissensorientierte Regionen; 08 15 01 Kapazitäten – Forschungspotenzial; 08 16 01 Kapazitäten – Wissenschaft und Gesellschaft; 08 17 01 Kapazitäten – Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit; 08 18 01 Kapazitäten - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (EIB); 09 04 01 Unterstützung der Forschungszusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT – Zusammenarbeit); 09 05 01 Kapazitäten – Forschungsinfrastrukturen; 10 02 01 Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs. Dauer der geplanten Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen: 2007-2013 Haushaltstechnische Merkmale (erforderlichenfalls sind weitere Zeilen anzufügen): Haushaltslinie | Art der Ausgaben | Neu | EFTA-Beteiligung | Beteiligung von Beitrittsländern | Rubrik der finanziellen Vorausschau NOA | 02, 06, 08, 09, und 10 | NOA | GM[38] | JA | JA | JA | Nr. [1a] | XX.01 | NOA | NGM[39] | JA | NEIN | NEIN | Nr. [1a] | XX.01.04 | NOA | NGM | JA | JA | JA | Nr. [1a] | XX.01.05 | NOA | NGM | JA | JA | JA | Nr. [1a] | RESSOURCEN IM ÜBERBLICK Finanzielle Ressourcen Überblick über die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE) in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen) heutige Preise Personalausgaben und Nebenkosten (NGM) | 8.2.5 d | Sonstige im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungskosten, außer Personalausgaben und Nebenkosten (NGM) | 8.2.6 e | Geschätzte Gesamtkosten für die Finanzierung der Maßnahme VE insgesamt, einschließlich Personalkosten | a+c+d+e | 5.082,008 | 5.579,074 | 6.119,126 | 6.932,723 | 7.968,149 | 8.925,954 | 9.913,966 | 50.521,000 | ZE insgesamt, einschließlich Personalkosten | b+c+d+e | 1.056,210 | 3.940,919 | 5.673,657 | 6.622,676 | 7.534,751 | 7.993,441 | 17.699,346 | 50.521,000 | Angaben zur Kofinanzierung Sieht der Vorschlag eine Kofinanzierung seitens der Mitgliedstaaten oder sonstiger Organisationen/Einrichtungen vor (bitte angeben, um welche es sich dabei handelt), so ist in der nachstehenden Tabelle die voraussichtliche Höhe der entsprechenden Finanzierungsbeiträge anzugeben (beteiligen sich mehrere Instanzen an der Kofinanzierung, so können zusätzliche Zeilen in die Tabelle eingefügt werden): in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen) Kofinanzierende Instanzen | Jahr n | n +1 | n + 2 | n +3 | n +4 | n + 5 und Folgejahre | Gesamt | f | ZE insgesamt, einschließlich Kofinanzierung | a+c+d+e+f | Vereinbarkeit mit der Finanzplanung ( Der Vorschlag ist mit der nächsten Finanzplanung vereinbar (Interinstitutionelles Übereinkommen über den Finanzrahmen 2007-2013). ( Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich. ( Der Vorschlag erfordert möglicherweise eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung[43] (z. B. Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder Änderung der Finanziellen Vorausschau). Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen ( Der Vorschlag zeitigt keine finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen. ( Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten: Bestimmte assoziierte Staaten können einen Beitrag zur Finanzierung der Rahmenprogramme leisten. Die Gemeinsame Forschungsstelle kann gemäß Artikel 161 der Haushaltsordnung Einnahmen aus verschiedenen Arten von wettbewerbsorientierten Tätigkeiten und aus sonstigen, für externe Stellen erbrachten Leistungen erhalten. Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung können bestimmte Einnahmen für die Finanzierung spezifischer Aufgaben verwendet werden. Humanressourcen - Vollzeitäquivalent (Beamte, Zeitbedienstete und externes Personal) - Einzelheiten hierzu siehe Ziffer 8.2.1. Insgesamt | 4.436 | 4.629 | 4.659 | 4.937 | 5.039 | 5.288 | 5.538 | Der Gesamtbetrag beinhaltet folgende dem Statut unterliegende Stellen, die den Exekutivagenturen zugeteilt werden[52] | 0 | 64 | 66 | 128 | 150 | 166 | 209 | Beschreibung der Aufgaben, die im Zuge der Durchführung der Maßnahme anfallen Durchführung des Rahmenprogramms Herkunft der damit betrauten Humanressourcen (Statutspersonal) (Bei Angabe mehrerer verschiedener Quellen ist jeweils die Zahl der aus jeder Quelle stammenden Stellen anzugeben) ( Derzeit für die Durchführung des Programms, das ersetzt oder verlängert werden soll, zugewiesene Stellen ( im Rahmen des APS/HVE-Verfahrens für das Jahr 2007 vorab zugewiesene Stellen ( im Rahmen des anstehenden neuen APS/HVE-Verfahrens anzufordernde Stellen ( innerhalb des für die Verwaltung zuständigen Dienstes neu zu verteilende vorhandene Stellen (interne Personalumsetzung) ( für das Jahr n erforderliche, jedoch im Rahmen des APS/HVE-Verfahrens für dieses Jahr nicht vorgesehene neue Stellen Sonstige im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben (XX 01 05- Verwaltungsausgaben) in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen) aktuelle Preise Jahr 2007 | Jahr 2008 | Jahr 2009 | Jahr 2010 | Jahr 2011 | Jahr 2012 und 2013 | Insgesamt | XX 01 02 11 01 - Dienstreisen | XX 01 02 11 02 - Sitzungen & Konferenzen | XX 01 02 11 03 – Ausschüsse | XX 01 02 11 04 - Studien & Konsultationen | XX 01 02 11 05 - Informationssysteme | 2 Gesamtbetrag der sonstigen Ausgaben für den Dienstbetrieb (XX 01 02 11) | 3 Sonstige Ausgaben administrativer Art (Angabe mit Hinweis auf die betreffende Haushaltslinie) | Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben ausgenommen Personalausgaben und Nebenkosten (NICHT im Referenzbetrag enthalten) | - Berechnung - Sonstige nicht im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben Der Bedarf an personellen und administrativen Ressourcen wird durch die Zuweisung an die verwaltende GD im Rahmen des jährlichen Zuweisungsverfahrens abgedeckt. 2005/0044 (CNS) Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten im Nuklearbereich (2007 bis 2011) (Text mit Bedeutung für den EWR) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7, auf Vorschlag der Kommission[53], nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[54], nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[55], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemeinsame Anstrengungen im Bereich der Forschung und Ausbildung sind auf der Ebene der Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene notwendig, um wirtschaftliches Wachstum und das Wohlergehen der Bürger Europas sicherzustellen und zu fördern. (2) Das siebte Rahmenprogramm ergänzt andere forschungspolitische Maßnahmen der EU zur Umsetzung der Strategie von Lissabon, ferner insbesondere die Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Industrie, Beschäftigung und Umwelt. (3) Dieses Rahmenprogramm baut auf den Erfolgen des vorhergehenden Programms im Hinblick auf die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums auf und strebt eine wissensgestützte europäische Wirtschaft und Gesellschaft an. (5) Im Grünbuch der Kommission „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit“ wird der Beitrag der Kernenergie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Verringerung der Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren hervorgehoben. (6) Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates vom 26. November 2004 zur Änderung der Verhandlungsrichtlinien im Zusammenhang mit dem ITER[56] wird der Bau des ITER in Europa - im Rahmen eines breiter angelegten Konzepts für die Fusionsenergie - der wichtigste Aspekt der Fusionsforschungstätigkeiten des siebten Rahmenprogramms sein. (7) Die Durchführung des siebten Rahmenprogramms kann zur Gründung gemeinsamer Unternehmen im Sinne des Titels II Kapitel 5 des Euratom-Vertrags führen. (8) Bei den im Rahmen dieses Programms unterstützten Forschungstätigkeiten sind ethische Grundprinzipien zu beachten, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind. Die Stellungnahmen der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien werden weiterhin berücksichtigt. (9) Mit diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein Höchstbetrag festgelegt, der für die Haushaltsbehörde gemäß Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17.5.2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens die vorrangige Bezugsgröße bildet. (10) Am 24.8.2005[57] legte die Kommission die Schlussfolgerungen einer externen Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse der Gemeinschaftstätigkeiten in den fünf Jahren vor dieser Bewertung sowie ihre Bemerkungen hierzu vor. (11) Es muss eine wirtschaftliche Haushaltsführung für das siebte Rahmenprogramm sichergestellt werden, ferner eine möglichst effiziente und nutzerfreundliche Durchführung und die leichte Zugänglichkeit für alle Teilnehmer. (12) Im Rahmen des siebten Rahmenprogramms wird die Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung angemessen berücksichtigt, mit dem Ziel, ihre aktive Mitarbeit in der Forschung weiter auszubauen. (13) Die Gemeinsame Forschungsstelle hat die entscheidende Aufgabe, nutzerorientierte wissenschaftliche und technologische Unterstützung für die Konzipierung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung der Politik der Europäischen Union bereitzustellen. Die Gemeinsame Forschungsstelle sollte kontinuierlich unterstützt werden, damit sie – unabhängig von privaten und einzelstaatlichen Interessen - als Referenzeinrichtung der Europäischen Union für Wissenschaft und Technologie dienen kann sollte durch direkte Maßnahmen und nutzerorientierte Unterstützung für die Durchführung der Gemeinschaftspolitik zu diesen Zielen beitragen. (14) Die internationale und globale Dimension der europäischen Forschungstätigkeiten ist im Hinblick auf den gegenseitigen Nutzen von großer Bedeutung. Das siebte Rahmenprogramm steht den Ländern zur Teilnahme offen, die dazu die nötigen Übereinkommen geschlossen haben, und auch auf Projektebene wird die Teilnahme auf der Grundlage des gegenseitigen Nutzens Einrichtungen aus Drittländern und internationalen Organisationen offen stehen, die im Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit tätig sind. (15) Das siebte Rahmenprogramm sollte einen Beitrag zur Erweiterung leisten, indem es den Bewerberländern wissenschaftliche und technologische Unterstützung für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands und für ihre Integration in den Europäischen Forschungsraum bietet. (16) Ferner sind geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten zu ergreifen, und es sollten die notwendigen Schritte unternommen werden, um entgangene, zu Unrecht gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen, gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft[58], der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten[59] und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfungen (OLAF)[60]. (17) Der Ausschuss für wissenschaftliche und technische Forschung wurde von der Kommission gehört und hat seine Stellungnahme abgegeben. BESCHLIESST: Artikel 1 Erstellung Verabschiedung des Rahmenprogramms für Forschung und Ausbildung Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 wird ein mehrjähriges Rahmenprogramm für Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten im Nuklearbereich (nachstehend „siebtes Rahmenprogramm“) beschlossen verabschiedet. Artikel 2 Ziele 1. Mit dem siebten Rahmenprogramm werden die allgemeinen Ziele des Artikels 1 und des Artikels 2 Buchstabe a Euratom-Vertrag verfolgt, wobei gleichzeitig - aufbauend auf dem Europäischen Forschungsraum - ein Beitrag zum Übergang zur Wissensgesellschaft geleistet wird. 2. Das siebte Rahmenprogramm umfasst die Tätigkeiten der Gemeinschaft in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung, internationale Zusammenarbeit, Verbreitung technischer Informationen und Nutzung sowie Ausbildung, die in zwei spezifischen Programmen zusammengefasst sind: Das erste Programm umfasst folgende Bereiche: 59. Fusionsforschung , mit dem Ziel der Entwicklung der Technologie für eine sichere, nachhaltige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Energiequelle, 60. Kernspaltung und Strahlenschutz , mit dem Ziel, insbesondere die Sicherheit sowie die Ressourcen- und Kosteneffizienz der Förderung der sicheren Nutzung der Kernspaltung und anderer Einsatzmöglichkeiten von Radioaktivität in Industrie und Medizin zu erhöhen. Das zweite Programm beinhaltet die Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle im Bereich der Kernenergie. 3. Der Inhalt dieser Programme wird in Anhang I umrissen. Artikel 3 Maximaler Gesamtbetrag und Anteile der einzelnen Programme Insgesamt stehen für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms für den Zeitraum 2007 bis 2011 2 751 3092 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt (in Mio. EUR): Fusionsforschung | 1 9472159 | Kernspaltung und Strahlenschutz | 287394 | Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich | 517539 | 61. Innerhalb des für die Fusionsforschung vorgesehenen Betrags sind mindestens 900 Millionen Euro für die anderen Tätigkeiten als den Bau des ITER vorzusehen, die in Anhang I genannt sind. 2. Die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an diesem Rahmenprogramm werden in Anhang II geregelt. Artikel 4 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften Für die im Rahmen dieses Beschlusses finanzierten Gemeinschaftsmaßnahmen sind die Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 und Nr. 2185/96 anwendbar auf jeden Verstoß gegen eine gemeinschaftsrechtliche Bestimmung und jede Verletzung einer im Rahmen des Programms begründeten vertraglichen Pflicht durch eine Handlung oder Unterlassung einer Rechtsperson, die eine ungerechtfertigte Zahlung und damit einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften oder die von den Gemeinschaften verwalteten Haushalte zur Folge hat oder haben würde. Artikel 5 Bei allen Forschungstätigkeiten innerhalb des siebten Rahmenprogramms müssen ethische Grundprinzipien beachtet werden. Artikel 6 Überwachung, Prüfung und Bewertung 1. Die Kommission überwacht fortlaufend und systematisch die Durchführung des Rahmenprogramms und der spezifischen Programme; sie erstattet regelmäßig über die Ergebnisse dieser Überwachung Bericht und verbreitet sie regelmäßig. Spätestens 2010 nimmt die Kommission mit Unterstützung externer Sachverständiger eine auf Fakten basierende Zwischenbewertung dieses Rahmenprogramms und seiner spezifischen Programme vor, wobei sie sich auf die Ex-post-Bewertung des sechsten Rahmenprogramms stützt. Diese Bewertung hat im Hinblick auf die Qualität der laufenden Forschungstätigkeiten, die Qualität von Durchführung und Verwaltung und die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele zum Gegenstand. 2. Nach Abschluss dieses Rahmenprogramms muss die Kommission von unabhängigen Sachverständigen eine externe Bewertung der Grundlagen, der Durchführung und der Ergebnisse des Programms durchführen lassen. Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen . Brüssel, den Im Namen des Rates Der Präsident ANHANG I WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE, THEMEN UND TÄTIGKEITEN EINFÜHRUNG Das siebte Euratom-Forschungsrahmenprogramm besteht aus zwei Teilen, die den „indirekten“ Maßnahmen zu Fusionsforschung, Kernspaltung und Strahlenschutz sowie den „direkten“ Forschungsmaßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle entsprechen. FUSIONSFORSCHUNG Ziel Schaffung der Wissensgrundlage für den Bau von Prototypreaktoren für sichere, dauerhaft tragbare, umweltverträgliche und wirtschaftliche Kraftwerke und Bau des ITER als wichtigsten einen der wichtigsten Schritt im Hinblick auf dieses Ziel. Hintergrund Die Energieversorgung Europas weist bezüglich kurz-, mittel- und langfristiger Erwägungen schwerwiegende Mängel auf. Es sind insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energieversorgungssicherheit, der Klimaänderung und der nachhaltigen Entwicklung erforderlich. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass das Wirtschaftswachstum nicht gefährdet ist. Unbeschadet der Forschungsanstrengungen im Bereich der erneuerbaren Energieträger, die die EU unternimmt und weiterhin unternehmen sollte, verfügt die Kernfusion über das Potenzial, in einigen Jahrzehnten in rund 50 oder 60 Jahren, nachdem kommerzielle Fusionsreaktoren den Marktdurchbruch erreicht haben, einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung der EU zu leisten. Deshalb wird ein „schneller Weg" zur Fusionsenergie eingeschlagen, damit die Zeitspanne für die Entwicklung eines Fusionskraftwerks möglichst kurz ist. Ist man bei der Entwicklung der Fusionstechnologie erfolgreich, könnte sichere, nachhaltige und umweltfreundliche Energie bereitgestellt werden. Das langfristige Ziel der europäischen Fusionsforschung, die alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der assoziierten Drittländer im Bereich der Kernfusion umfasst, ist der gemeinsame Bau von Prototypreaktoren für Kraftwerke, die die genannten Kriterien erfüllen und wirtschaftlich sind, in etwa dreißig bis fünfunddreißig Jahren. Im Rahmen der Strategie im Hinblick auf dieses langfristige Ziel ist die erste Priorität der Bau des ITER, einer Versuchsanlage in großem Maßstab, mit der die wissenschaftliche und technische Durchführbarkeit der Erzeugung von Fusionsenergie demonstriert werden soll. Im Anschluss daran soll das „Demonstrations“-Fusionskraftwerk DEMO gebaut werden. Parallel dazu wird ein dynamisches Programm unterstützender FuE-Arbeiten für den ITER und im Bereich der Fusionswerkstoffe und -technologien sowie der physikalischen Grundlagen für das Kraftwerk DEMO durchgeführt. Hieran sollen europäische Unternehmen, die Fusionsforschungsassoziationen und Drittländer beteiligt sein, insbesondere die Parteien des ITER-Übereinkommens. Tätigkeiten - Der Bau des ITER Hierunter fallen Tätigkeiten im Hinblick auf den gemeinsamen Bau des ITER als internationaler Forschungsanlage, insbesondere zur Vorbereitung des Standorts, zur Schaffung der ITER-Organisation und des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER, für Management und personelle Ausstattung, zur allgemeinen technischen und verwaltungstechnischen Unterstützung, zum Bau von Ausrüstungsteilen und Anlagen sowie zur Unterstützung des Projekts während der Bauphase. - FuE zur Vorbereitung der Betriebsphase des ITER Im Rahmen eines eigenen physikalisch-technologischen Programms sollen die Anlagen und Ressourcen des Fusionsprogramms – einschließlich JET und andere Anlagen mit magnetischem Einschluss, die bereits bestehen oder derzeit gebaut werden (Tokamaks, Stellaratoren und RFP) - genutzt werden. Es sollen für den ITER grundlegende Technologien bewertet, Projektentscheidungen konsolidiert und der Betrieb des ITER durch Versuche und theoretische Arbeiten vorbereitet werden. - Technologische Tätigkeiten zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO Hierunter fällt die intensive Entwicklung von Fusionswerkstoffen und grundlegenden Fusionstechnologien (u. a. Blankets) sowie die Bildung eines eigenen Projektteams zur Vorbereitung des Baus der internationalen Anlage zur Bestrahlung von Fusionswerkstoffen IFMIF (International Fusion Materials Irradiation Facility), in der Werkstoffe für das Kraftwerk DEMO einer Eignungsprüfung unterzogen werden sollen. Arbeitsbereiche sind die Werkstoffprüfung und -modellierung unter Bestrahlung, Studien zur Konzipierung des Kraftwerks DEMO sowie die Untersuchung sicherheitsbezogener, ökologischer und sozioökonomischer Aspekte der Fusionsenergie. - Langfristige FuE-Tätigkeiten Hierunter fallen Tätigkeiten zur Verbesserung der Konzepte für den magnetischen Einschluss, die potenziell für Fusionskraftwerke von Vorteil sein können (mit Schwerpunkt auf dem Abschluss des Baus des Stellarators Wendelstein 7-X), theoretische Arbeiten und Modellierung zur umfassenden Erforschung des Verhaltens von Fusionsplasmen sowie die Koordinierung – im Rahmen kontinuierlicher Kontakte - der zivilen Forschungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten zum Trägheitseinschluss. - Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung Es sollen Initiativen ergriffen werden, die sicherstellen, dass im Hinblick auf den unmittelbaren und mittelfristigen Bedarf im Zusammenhang mit dem ITER sowie für die weitere Entwicklung der Fusionsforschung zahlenmäßig ausreichende sowie in Bezug auf das Spektrum der Qualifikationen und die Qualität der Ausbildung und Erfahrung geeignete Humanressourcen zur Verfügung stehen. Hierzu gehört auch die Erwägung von Möglichkeiten, einen europäischen Doktortitel für Fusionsphysik und –technik zu einzuführen. - Infrastrukturen Der internationale Fusionsforschungsreaktor ITER wird Teil der neuen Forschungsinfrastrukturen mit einer starken europäischen Dimension sein. - Verfahren des Technologietransfers Der ITER erfordert neue, weniger starre Organisationsstrukturen, mit denen der Prozess der Innovation und des technologischen Fortschritts, der durch den ITER geschaffen wird, rasch auf die Industrie übertragen werden kann, so dass das Ziel, eine größere Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu ermöglichen, erreicht werden kann. KERNSPALTUNG UND STRAHLENSCHUTZ Ziel Schaffung einer soliden wissenschaftlichen und technischen Grundlage, um konkrete Entwicklungen für eine sicherere Entsorgung langlebiger radioaktiver Abfälle zu beschleunigen, eine sicherere, in Bezug auf die Ressourcen effizientere und wettbewerbsfähigere Nutzung der Kernenergie zu fördern, insbesondere die Sicherheit sowie die Ressourcen- und Kosteneffizienz der Kernenergie zu erhöhen und ein robustes und für die Bevölkerung akzeptables System für den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen ionisierender Strahlungen zu gewährleisten. Hintergrund Der Stromverbrauch der EU wird derzeit zu einem Drittel durch Kernenergie gedeckt. Die Kernenergie ist die bedeutendste derzeit verfügbare Quelle für kohlenstofffrei erzeugten Grundlaststrom, die – beim Betrieb von Kernkraftwerken - nicht mit CO2-Emissionen verbunden ist und daher einen wichtigen Aspekt in der Diskussion über die Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Verringerung der Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren darstellt. Der europäische Nuklearsektor insgesamt ist dadurch gekennzeichnet, dass modernste Technologien eingesetzt werden. Er bietet mehreren hunderttausend Menschen hoch qualifizierte Arbeitsplätze. Bei der Kernenergie handelt es sich um eine einheimische und zuverlässige Energiequelle, die zur Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit der EU beiträgt. Fortschritte in der Kerntechnik bieten könnten die Aussicht auf beträchtliche Verbesserungen in Bezug auf Effizienz und Nutzung der Ressourcen bieten, bei gleichzeitiger weiterer Erhöhung des Sicherheitsniveaus und geringerem Abfallaufkommen als bei heutigen Konzepten. Es gibt jedoch wichtige Anliegen, die für die weitere Nutzung dieser Energiequelle in der EU von Bedeutung sind. Es sind weiterhin Anstrengungen geboten, damit die herausragende Sicherheitsbilanz der Gemeinschaft aufrechterhalten wird. Die Verbesserung des Strahlenschutzes ist auch in Zukunft ein vorrangiger Bereich. Die wichtigsten Fragen betreffen die Betriebssicherheit der Reaktoren und die Entsorgung langlebiger Abfälle. Zu beiden Themen werden fortlaufend technische Arbeiten durchgeführt. Allerdings müssen sich hierzu auch Politik und Gesellschaft äußern. Bei allen Einsatzmöglichkeiten von Radioaktivität in Industrie und Medizin gilt der vorrangige Grundsatz des Schutzes von Mensch und Umwelt. In allen hier behandelten Bereichen ist ein hohes Sicherheitsniveau das vorrangige Ziel. Ferner besteht im Bereich der Nuklearwissenschaft und -technik ein eindeutig identifizierbarer Bedarf an Forschungsinfrastrukturen und Fachkräften. Die technischen Einzelthemen sind außerdem durch zentrale übergreifende Inhalte miteinander verbunden (z. B. „Kernbrennstoffkreislauf", „Aktinidenchemie“, „Risikoanalyse und Sicherheitsbewertung“ sowie Fragen aus dem Bereich Gesellschaft und Regieren). Es sollen neue wissenschaftliche und technologische Möglichkeiten untersucht werden, auch um flexibel auf während der Laufzeit des Rahmenprogramms neu entstehenden Bedarf auf politischer Seite reagieren zu können. Tätigkeiten - Entsorgung radioaktiver Abfälle Auf die konkrete Durchführung ausgerichtete Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu allen verbleibenden wichtigen Aspekten der Endlagerung abgebrannter Brennstoffe und langlebiger radioaktiver Abfälle in tief gelegenen geologischen Formationen sowie gegebenenfalls Tätigkeiten zur Demonstration der Technologien und ihrer Sicherheit, ferner Tätigkeiten zur Unterstützung der Festlegung eines gemeinsamen europäischen Standpunktes in den wichtigsten Fragen der Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle. Forschungsarbeiten zu Trennung und Transmutation und/oder anderen Konzepten zur Verringerung der Menge und/oder des Risikos der für die Endlagerung anfallenden Abfälle. - Reaktorsysteme Forschungsarbeiten zur Unterstützung des weiteren sicheren Betriebs aller relevanten Typen bestehender Reaktorsysteme (einschließlich der Einrichtungen für den Brennstoffkreislauf), wobei die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Lebensdauer und der Entwicklung neuer, fortgeschrittener Sicherheitsbewertungsverfahren zu berücksichtigen sind (sowohl die technischen Aspekte als auch der Faktor Mensch), auch im Zusammenhang mit schweren Unfällen, außerdem Forschungsarbeiten zur Evaluierung des Potenzials sowie der Sicherheits- und Abfallentsorgungsaspekte künftiger Reaktorsysteme (kurz- und mittelfristige Sicht), womit das in der EU bereits existierende hohe Sicherheitsniveau aufrechterhalten und die langfristige Entsorgung radioaktiver Abfälle beträchtlich verbessert werden sollen. - Strahlenschutz Forschungsarbeiten zu den Risiken niedriger Strahlendosen, zu medizinischen Anwendungen und zum Unfallmanagement, mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Grundlage für ein robustes, ausgewogenes und für die Bevölkerung akzeptables Schutzsystem zu schaffen, das den nützlichen, breit gefächerten Einsatz von Radioaktivität in Medizin und Industrie (einschließlich der Erzeugung von Kernenergie) nicht in unangemessener Weise einschränkt. Forschungsarbeiten zur Minimierung der Risiken durch Folgen von Nuklearterrorismus und radiologischem Terrorismus und zur Eindämmung seiner Folgen und zur Abzweigung von Kernmaterial. - Infrastrukturen Förderung der Verfügbarkeit von und der Zusammenarbeit zwischen Forschungsinfrastrukturen wie Materialprüfreaktorenanlagen und Ausbildungsreaktoren, unterirdischen Laboratorien, radiobiologischen Einrichtungen und Gewebebanken, die zur Aufrechterhaltung eines hohen technischen Niveaus, einer hohen Innovationsleistung und einer hohen Sicherheit im europäischen Nuklearsektor erforderlich sind. - Humanressourcen, Mobilität , Aus- und Weiterbildung Unterstützung der Aufrechterhaltung und des Ausbaus wissenschaftlicher Kompetenz und personeller Kapazitäten in Europa (u. a. durch gemeinsame Ausbildungstätigkeiten), um sicherzustellen, dass Forscher, Ingenieure und sonstige Mitarbeiter mit geeigneten Qualifikationen im Nuklearsektor längerfristig zur Verfügung stehen. TÄTIGKEITEN DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE IM NUKLEARBEREICH Ziel Bedarfsorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung der EU Gemeinschaft im Nuklearbereich, Unterstützung der Umsetzung und Überwachung bereits vorhandener Strategien und flexible Reaktion auf neue politische Anforderungen. Hintergrund Die Gemeinsame Forschungsstelle unterstützt die Ziele der europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen der Ziele des Kyoto-Protokolls. Zur Unterstützung der Ziele der Europäischen Union nimmt die Gemeinsame Forschungsstelle spezifische Aufgaben wahr, die im Zusammenhang stehen mit - der weltweiten Sicherheit, wobei insbesondere die Beteiligung der Forschungsstelle an der Entwicklung von Techniken und Verfahren für eine wirkungsvolle Sicherheitsüberwachung zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Nuklearmaterial und für die Nuklearforensik relevant ist; - der Erweiterung der Europäischen Union, weil sie neue Typen von Reaktoren und anderen kerntechnischen Anlagen mit sich gebracht hat (und noch bringen wird); - der Energieversorgung, durch Beiträge zu neuen Techniken für einen Kernbrennstoffkreislauf, der den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung entspricht. Die EU Gemeinschaft verfügt in vielen kerntechnischen Bereichen über anerkannte Kompetenz, die sich auf eine solide Grundlage erfolgreicher Arbeit auf diesem Gebiet in der Vergangenheit stützt. Der Nutzen der von der GFS geleisteten Unterstützung für die EU-Gemeinschaftspolitik und ihres Beitrags zu neuen Trends in der Nuklearforschung beruht auf ihrer wissenschaftlichen Fachkompetenz, ihrer Einbindung in die internationale Wissenschaftsgemeinschaft, der Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen und der Weitergabe von Kenntnissen. Die GFS verfügt über kompetente Mitarbeiter und modernste Anlagen für die Ausführung anerkannter wissenschaftlicher und technischer Arbeiten. Sie gewährleistet die Qualität und die zweckmäßige Erneuerung ihrer Infrastrukturen, um die europäische Forschung in führender Position zu halten. Außerdem Die Gemeinsame Forschungsstelle unterstützt sie die EU-Gemeinschaftspolitik, grundlegende Kompetenzen und Sachkenntnisse für die Zukunft zu sichern, indem sie anderen Forschern Zugang zu ihren Infrastrukturen gewährt, junge Wissenschaftler ausbildet und ihre Mobilität fördert und dadurch das nukleartechnische Fachwissen in Europa auf aktuellem Stand hält. Neuer Bedarf besteht insbesondere in den Politikbereichen Außenbeziehungen und Sicherheit. Hier müssen intern sichere Informationen, Analysen und Systeme bereitgestellt werden, die auf dem Markt nicht immer erhältlich sind. Mit den Tätigkeiten im Nuklearbereich will die GFS den FuE-Bedarf zur Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten befriedigen. Im Rahmen dieses Programms soll Wissen erworben und gesammelt werden, und es sollen Beiträge zur Debatte über die Kernenergieerzeugung, deren Sicherheit und Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Kontrolle, Risiken und Herausforderungen (einschließlich der Bewertung innovativer bzw. künftiger Reaktorsysteme) geleistet werden. Tätigkeiten Die GFS-Tätigkeiten betreffen folgende Bereiche: Entsorgung nuklearer Abfälle und Umweltauswirkungen . Es sollen die Prozesse des Kernbrennstoffkreislaufs (von der Energiegewinnung bis zur Endlagerung der Abfälle) erforscht und effiziente Lösungen für die Entsorgung hoch aktiver nuklearer Abfälle, ausgehend von den beiden wichtigsten Optionen (unmittelbare Endlagerung oder Trennung und Transmutation) entwickelt werden. Insbesondere sollen Tätigkeiten entwickelt werden, um die Kenntnisse, die Behandlung und Konditionierung von langlebigen Abfällen sowie die Grundlagenforschung über Aktinide zu verbessern. Kerntechnische Sicherheit . Es sollen Forschungsarbeiten zu bestehenden und neuartigen Brennstoffkreisläufen, zur Reaktorsicherheit westlicher und russischer Reaktortypen sowie in größerem Umfang zu neuen Brennstoffkreisläufen und neuen Reaktorkonzepten durchgeführt werden. Ferner leistet die GFS einen Beitrag zur FuE-Initiative „Internationales Forum Generation IV“, an der die weltweit besten Forschungseinrichtungen beteiligt sind, und koordiniert den europäischen Beitrag. Die GFS fungiert als Integrator der europäischen Forschungstätigkeit auf diesem Gebiet und sorgt in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht für einen bedeutenden europäischen Beitrag zum GIF. Der Beitrag der GFS umfasst in erster Linie die Aspekte der kerntechnischen Sicherheit und der Sicherheitsüberwachung in innovativen Kernbrennstoffkreisläufen, insbesondere die Charakterisierung, Erprobung und Analyse neuer Brennstoffe, sowie die Entwicklung von Sicherheits- und Qualitätszielen, Sicherheitsanforderungen und fortgeschrittenen Evaluierungsmethoden für Systeme. Sicherheitsüberwachung . Die Umsetzung der Verpflichtungen der Gemeinschaft wird unterstützt, insbesondere im Zusammenhang mit der Überwachung der Einrichtungen für den Brennstoffkreislauf (vor allem des Kreislaufendes), der Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, der Umsetzung des Zusatzprotokolls und der Anwendung der integrierten Sicherheitsüberwachung sowie der Verhinderung der Abzweigung von Kernmaterial und radioaktivem Material im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit solchem Material. Information der Politiker und der Öffentlichkeit über die Kernenergie : Wissenschaftler, Politiker und Bürger sind sich immer mehr bewusst, dass eine von Kohlenstoffemissionen aus fossilen Brennstoffen verursachte globale Erwärmung stattfindet, und dass die ohne Kohlendioxidemissionen erzeugte Kernenergie eine wesentliche Komponente des zur Deckung des globalen Energiebedarfs notwendigen Energiemix darstellt. Daher sollte eine mehrjährige Kampagne zur Information der Politiker und der Öffentlichkeit über die Kernenergie eingeleitet werden, um eine Debatte auf der Grundlage von Fakten zu fördern und die Entscheidungsfindung in Kenntnis der Sachlage zu erleichtern. Ferner müssen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Vergleich mit anderen Energiequellen für das Verständnis der Auswirkungen der Nutzung der Kernenergie von wesentlicher Bedeutung ist, alle Informationskampagnen, die gefördert oder unterstützt werden, auch die Anstrengungen aufzeigen und erläutern, die die EU auf anderen Ebenen zur Förderung anderer Energiequellen, insbesondere erneuerbarer Energiequellen, unternimmt. ANHANG II FÖRDERFORMEN Vorbehaltlich der Beteiligungsregeln für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms unterstützt die EU Gemeinschaft mit Hilfe mehrerer Förderformen im Rahmen der spezifischen Programme Tätigkeiten für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Diese Formen werden entweder allein oder in Kombination miteinander eingesetzt, um verschiedene Kategorien von Maßnahmen, die im Zuge des Rahmenprogramms durchgeführt werden, zu bezuschussen. 1. FÖRDERFORMEN IM BEREICH DER FUSIONSENERGIE Die Besonderheit der Forschungstätigkeiten im Bereich der Fusionsenergie erfordert die Anwendung spezifischer Regelungen. Es werden Tätigkeiten finanziell unterstützt, die nach Verfahren im Rahmen folgender Vereinbarungen durchgeführt werden: 1.1. Assoziationsverträge zwischen der Kommission und Mitgliedstaaten, voll assoziierten Drittländern oder Einrichtungen in Mitgliedstaaten bzw. voll assoziierten Drittländern, in deren Rahmen ein Teil des Fusionsforschungsprogramms der EU Gemeinschaft gemäß Artikel 10 des Euratom-Vertrags durchgeführt wird; 1.2. EFDA-Übereinkommen (European Fusion Development Agreement), ein multilaterales Übereinkommen zwischen der Kommission und Einrichtungen in den Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten oder Einrichtungen, die Mitgliedstaaten oder assoziierte Staaten vertreten, das unter anderem die Rahmenbedingungen für weitere Forschungsarbeiten zur Fusionstechnologie in assoziierten Einrichtungen und in der Industrie, die Nutzung der JET-Anlagen und den europäischen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit bereitstellt; 1.3. Europäisches Gemeinsames Unternehmen für den ITER, auf der Grundlage der Artikel 45-51 (Kapitel 5 Titel II) des Euratom-Vertrags; 1.4. internationale Übereinkommen zwischen Euratom und Drittländern über Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Entwicklung zur Fusionsenergie, insbesondere das ITER-Übereinkommen; 1.5. sonstige multilaterale Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und assoziierten Organisationen, insbesondere das Übereinkommen über die Mobilität des Personals; 1.6. Maßnahmen auf Kostenteilungsbasis zur Förderung von und Mitarbeit an Fusionsforschungsarbeiten gemeinsam mit Stellen in den Mitgliedstaaten oder in den mit dem Euratom-Rahmenprogramm assoziierten Staaten, mit denen kein Assoziationsvertrag geschlossen wurde. Neben den genannten Tätigkeiten können solche zur Förderung und Entwicklung der Humanressourcen, Stipendien, integrierte Infrastrukturinitiativen und Maßnahmen zur gezielten Unterstützung durchgeführt werden, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Fusionsforschung, für Studien zur Unterstützung der Tätigkeiten und zur Unterstützung von Veröffentlichungen, Informationsaustausch und Ausbildungsveranstaltungen zur Förderung des Technologietransfers. 2. FÖRDERFORMEN IN ANDEREN BEREICHEN Die Tätigkeiten des Euratom-Rahmenprogramms in anderen Bereichen als der Fusionsenergie werden mit Hilfe mehrerer Förderformen unterstützt. Diese Formen werden entweder allein oder in Kombination miteinander eingesetzt, um verschiedene Kategorien von Maßnahmen, die im Zuge dieses Rahmenprogramms durchgeführt werden, zu bezuschussen. In den Entscheidungen über die spezifischen Programme, den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wird gegebenenfalls Folgendes angegeben: - die Art(en) der Förderform(en) für verschiedene Kategorien von Maßnahmen - die Kategorien von Teilnehmern (etwa Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Industrieunternehmen, Behörden), die diese in Anspruch nehmen können - die Arten von Tätigkeiten (Forschung, Entwicklung, Demonstration, Aus- und Weiterbildung, Verbreitung, Wissenstransfer und sonstige damit verbundene Tätigkeiten), die mit den einzelnen Förderformen finanziert werden können. Wenn der Einsatz verschiedener Förderformen möglich ist, kann in den Arbeitsprogrammen festgelegt werden, auf welche Förderform für das Einzelthema, zu dem Vorschläge erbeten werden, zurückzugreifen ist. Folgende Förderformen sind vorgesehen: a) Zur Unterstützung von Maßnahmen, die in erster Linie anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden, wird auf folgende Instrumente zurückgegriffen: 1. Verbundprojekte Unterstützung für Forschungsprojekte, die von Konsortien mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern durchgeführt werden mit dem Ziel, neues Wissen, neue Technologie, Produkte oder gemeinsame Ressourcen für die Forschung zu entwickeln. Größenordnung, Gegenstandsbereich und interne Organisation der Projekte können je nach Bereich und Einzelthema variieren. Die Palette der Projekte kann von kleinen oder mittelgroßen gezielten Forschungsmaßnahmen bis hin zu Großprojekten reichen, bei denen zur Erreichung eines festen Ziels umfangreiche Ressourcen eingesetzt werden. 2. Exzellenznetze Unterstützung für gemeinsame Forschungsprogramme mehrerer Forschungseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten in einem bestimmten Bereich zusammenlegen. Diese Programme werden von Forschungsteams im Rahmen einer längerfristigen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Durchführung dieser gemeinsamen Programme erfordert eine förmliche Verpflichtung von Seiten der Einrichtungen, die einen Teil ihrer Ressourcen und Tätigkeiten zusammenlegen. 3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen Unterstützung für Tätigkeiten, die der Koordinierung oder Unterstützung von Forschungstätigkeiten dienen (Vernetzung, Austausch, Studien, Konferenzen usw.). Diese Maßnahmen können auch durch andere Mittel als Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden. 4. Maßnahmen zur Förderung der Humanressourcen und der Mobilität Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung und die Laufbahnentwicklung von Forschern b) Zur Förderung von Maßnahmen, die auf der Grundlage von Entscheidungen des Rates durchgeführt werden und auf einen Vorschlag der Kommission zurückgehen, wird die Gemeinschaft aus mehreren Quellen finanzierte, groß angelegte Initiativen finanziell unterstützen: - gemeinsame Unternehmen, die sich auf Verfahren und Bestimmungen der Artikel 45-51 (Kapitel 5 Titel II) des Euratom-Vertrags stützen, durch einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft; - die Entwicklung neuer Infrastrukturen von europäischem Interesse, durch einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft . Bei dem Einsatz dieser Förderformen in der Praxis wird die Gemeinschaft die Verordnung über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen, die noch zu verabschieden ist, die einschlägigen Instrumente der staatlichen Beihilfen, insbesondere den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, sowie internationale Regeln in diesem Bereich beachten. Entsprechend diesen internationalen Regelungen müssen die Höhe und die Art der finanziellen Beteiligung im Einzelfall angepasst werden können, insbesondere dann, wenn Mittel aus anderen öffentlichen Quellen zur Verfügung stehen, darunter auch aus anderen Finanzierungsquellen der Gemeinschaft wie der Europäischen Investitionsbank (EIB). Bei Teilnehmern an einer indirekten Maßnahme, die ihren Sitz in einer strukturschwachen Region haben (Konvergenzregionen einschließlich Regionen in äußerster Randlage)[61] werden ergänzende Mittel aus den Strukturfonds bewilligt, soweit dies möglich und angemessen ist. 3. DIREKTE MASSNAHMEN - GEMEINSAME FORSCHUNGSSTELLE Die Gemeinschaft wird Tätigkeiten in die Wege leiten, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchzuführen sind und als „direkte Maßnahmen“ bezeichnet werden. FINANZBOGEN BEZEICHNUNG DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten im Nuklearbereich (2007-2011) - Auf dem Weg zum Europa des Wissens ABM/ABB - RAHMEN Politikbereich(e) und Tätigkeit(en): FORSCHUNG und DIREKTE FORSCHUNG HAUSHALTSLINIEN Haushaltslinien (operative Linien sowie Linien für entsprechende technische und administrative Unterstützung), mit Bezeichnung: 08 19 01 Euratom – Fusionsenergie (FTD); 08 19 02 Euratom – Gemeinsames Unternehmen ITER; 08 20 01 Euratom – Kernspaltung und Strahlenschutz; 10 03 01 Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) im Nuklearbereich Dauer der geplanten Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen: 2007-2011 Haushaltstechnische Merkmale (erforderlichenfalls sind weitere Zeilen anzufügen): Haushaltslinie | Art der Ausgaben | Neu | EFTA-Beteiligung | Beteiligung von Beitrittsländern | Rubrik der finanziellen Vorausschau NOA | 08 und 10 | NOA | GM[62] | JA | NEIN | JA | Nr. [1a] | XX.01 | NOA | NGM[63] | NEIN | NEIN | NEIN | Nr. [1a] | XX.01.04 | NOA | NGM | JA | NEIN | JA | Nr. [1a] | XX.01.05 | NOA | NGM | JA | NEIN | JA | Nr. [1a] | RESSOURCEN IM ÜBERBLICK Finanzielle Ressourcen Überblick über die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE) in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen) aktuelle Preise Art der Ausgaben | Abschnitt Nr. | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Gesamt | Operative Ausgaben[64] | Verpflichtungsermächtigungen (VE) | 8.1 | a | 271,699 | 335,654 | 437,318 | 447,191 | 456,503 | 1.948,365 | Zahlungsermächtigungen (ZE) | b | 82,408 | 204,629 | 344,047 | 417,593 | 899,688 | 1.948,365 | Im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben[65] | Technische & administrative Unterstützung (NGM) | 8.2.4 | c | 132,493 | 160,332 | 165,036 | 169,886 | 174,888 | 802,635 | REFERENZBETRAG INSGESAMT | Verpflichtungsermächtigungen | a+c | 404,192 | 495,986 | 602,354 | 617,077 | 631,391 | 2.751,000 | Zahlungsermächtigungen | b+c | 214,901 | 364,961 | 509,083 | 587,479 | 1.074,576 | 2.751,000 | Personalausgaben und Nebenkosten (NGM) | 8.2.5 d | Sonstige im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungskosten, außer Personalausgaben und Nebenkosten (NGM) | 8.2.6 e | Geschätzte Gesamtkosten für die Finanzierung der Maßnahme VE insgesamt, einschließlich Personalkosten | a+c+d+e | 404,192 | 495,986 | 602,354 | 617,077 | 631,391 | 2.751,000 | ZE insgesamt, einschließlich Personalkosten | b+c+d+e | 214,901 | 364,961 | 509,083 | 587,479 | 1.074,576 | 2.751,000 | Angaben zur Kofinanzierung in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen) Kofinanzierende Instanzen | Jahr n | n +1 | n + 2 | n +3 | n +4 | n + 5 und Folgejahre | Gesamt | f | ZE insgesamt, einschließlich Kofinanzierung | a+c+d+e+f | Vereinbarkeit mit der Finanzplanung ( Der Vorschlag ist mit der nächsten Finanzplanung vereinbar (Interinstitutionelles Übereinkommen über den Finanzrahmen 2007-2013). ( Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich. ( Der Vorschlag erfordert möglicherweise eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung[66] (z. B. Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder Änderung der Finanziellen Vorausschau). Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen ( Der Vorschlag zeitigt keine finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen. ( Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten: Bestimmte assoziierte Staaten können einen Beitrag zur Finanzierung der Rahmenprogramme leisten. Die Gemeinsame Forschungsstelle kann gemäß Artikel 161 der Haushaltsordnung Einnahmen aus verschiedenen Arten von wettbewerbsorientierten Tätigkeiten und aus sonstigen, für externe Stellen erbrachten Leistungen erhalten. Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung können bestimmte Einnahmen für die Finanzierung spezifischer Aufgaben verwendet werden. NB: Einzelangaben und Anmerkungen zur Berechnungsmethode sind diesem Finanzbogen auf einem getrennten Blatt beizufügen. Humanressourcen - Vollzeitäquivalent (Beamte, Zeitbedienstete und externes Personal) - Einzelheiten hierzu siehe Ziffer 8.2.1. Jährlicher Bedarf | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Erforderliche Humanressourcen insgesamt | 1.223 | 1.223 | 1.223 | 1.223 | 1.223 | Es wird notwendig sein, Jahr für Jahr die Konsequenzen für die Humanressourcen im Hinblick auf das Auslaufen des 6. Rahmenprogramms und das Anlaufen des 7. Rahmenprogramms zu überprüfen. MERKMALE UND ZIELE Kurz- oder längerfristig zu deckender Bedarf Das 7. Rahmenprogramm wird zusammen mit anderen Maßnahmen im Bereich der Bildung, Ausbildung und Innovation integraler Bestandteil der Bemühungen der EU um die Entwicklung zur Europäischen wissensgestützten Wirtschaft und Gesellschaft sein. Das FP7 wird die Hauptkomponenten der Europäischen Forschung abdecken: kooperative Forschung, Grundlagenforschung, Humanressourcen und Forschungskapazitäten. Darüber hinaus werden bedeutende Anstrengungen unternommen, um alle das Rahmenprogramm betreffenden Prozeduren zu vereinfachen, um so die Benutzerfreundlichkeit zu steigern. Durch die Gemeinschaftsintervention bedingter Mehrwert, Kohärenz des Vorschlags mit anderen Finanzinstrumenten sowie mögliche Synergien Eine Intervention auf EU-Ebene ist im Bereich der FuE-Politik gerechtfertigt. Bestimmte Forschungstätigkeiten haben eine solche Größenordnung, dass kein Mitgliedstaat für sich allein die notwendigen Ressourcen und das erforderliche Expertenwissen zur Verfügung stellen kann. EU-Projekte werden es der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration ermöglichen, die benötigte „kritische Masse“ erreichen, während gleichzeitig durch sie das finanzielle Risiko verringert und eine Hebelwirkung auf die privaten Investitionen ausgeübt wird. Ferner spielen EU-weite Maßnahmen eine Schlüsselrolle bei dem grenzüberschreitenden Transfer von Fertigkeiten und Wissen. Dies trägt zur Förderung herausragender Leistungen in Forschung und Entwicklung dadurch bei, dass die Fähigkeiten, die Qualität und der EU-weite Wettbewerb sowie die Humankapazitäten durch Ausbildung, Mobilität und eine Laufbahnentwicklung verbessert werden. Die EU-Förderung kann darüber hinaus einen Beitrag zur besseren Integration der europäischen FuE leisten, die Koordinierung der nationalen Politik, die EU-weite Verbreitung von Ergebnissen und die Finanzierung der Forschung zur Bewältigung europaweiter politischer Herausforderungen fördern. Eine eingehende Analyse ist in dem „Folgenabschätzungs- und Ex-ante-Bewertungsbericht über die Vorschläge der Kommission für die Beschlüsse des Rates und des Europäischen Parlaments über das 7. Rahmenprogramm (EG und Euratom)“ [SEK(2005) 430] enthalten. Ziele, erwartete Ergebnisse und entsprechende Indikatoren im Rahmen der ABM-Methodik Die „Wiederbelebung“ der Agenda von Lissabon ist ein zentrales Ziel der EU und der Europäischen Kommission. Dies setzt als erste Priorität die vollständige Verwirklichung der Wissensgesellschaft voraus. Durch die strategischen Ziele des Kollegiums, KOM(2005) 12, wurde die Bedeutung von FuE als entscheidende Hauptantriebskräfte für Wohlstand und Wachstum hervorgehoben. Dies bedeutet insbesondere, dass die Union sich dazu verpflichtet, 3 % des BIP in die Forschung zu investieren, wobei ein Drittel vom öffentlichen Sektor stammt. Die in Anhang I dargelegten Ziele zielen auf die Unterstützung der Agenda von Lissabon durch gemeinschaftsfinanzierte Forschungstätigkeiten ab. Durchführungsmodalitäten (indikative Angaben): Nachstehend ist darzulegen, welche Methode(n)[67] für die praktische Durchführung der Maßnahme gewählt wurde(n): ( Zentrale Verwaltung ( direkt durch die Kommission ( indirekt im Wege der Befugnisübertragung an: ( Exekutivagenturen ( die in Artikel 185 der Haushaltsordnung bezeichneten von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen ( innerstaatliche öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden ( Geteilte oder dezentrale Verwaltung ( auf Ebene der Mitgliedstaaten ( auf Ebene von Drittländern ( Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (Angabe von Einzelheiten) Ergänzende Bemerkungen: Das Europäische Gemeinsame Unternehmen auf der Grundlage der Artikel 45-51 (Titel II Kapitel 5) EAG-Vertrag wird für den Bau des ITER (Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor) herangezogen werden. Das Exekutivagenturmodell kann für die Erbringung von zentralen Unterstützungsdienstleistungen zur Durchführung des Spezifischen Programms Indirekte Maßnahmen in Übereinstimmung mit den EG-Spezifischen Programmen herangezogen werden. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG Überwachungssystem Die Überwachung der Verwaltungspraktiken bei der Durchführung des Programms soll kommissionsintern durch das operative obere Management kontinuierlich mit jährlichen Kontrollen auf der Grundlage eines gemeinsamen Katalogs von Leistungsindikatoren für die Verwaltung gewährleistet werden. Die jährlichen Ergebnisse dieser Überwachung werden dem oberen Management mitgeteilt und dienen als Datenmaterial für die mehrjährige Bewertung. Die Anforderungen und Systeme für die Datenerhebung im Hinblick auf die Vorschlagsbewertung und die Vertragsausarbeitung werden derzeit im Hinblick auf die Notwendigkeit geprüft, dass einerseits zuverlässige und vereinfachte Daten bereitgestellt werden müssen, andererseits aber der Aufwand für die Teilnehmer der Forschungsprogramme möglichst gering sein sollte. Bewertung Ex-ante-Bewertung Gemäß den Anforderungen der Kommission wurden die Vorschläge für FP7 Rechtsakte einer Ex-ante-Bewertung unterzogen. Diese Bewertung ist in den umfassenden Folgenabschätzungsbericht zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates zum 7. Rahmenprogramm (EG und Euratom) einbezogen. Maßnahmen im Anschluss an Zwischen-/Ex-post-Bewertungen (unter Zugrundelegung früherer Erfahrungen) Zwischen Juni und Dezember 2004 erstellte ein Gremium unabhängiger hochrangiger Sachverständiger eine Fünfjahresbewertung zu Durchführung und Ergebnissen der Gemeinschaftsforschung in den letzten fünf Jahren. Die Ergebnisse der Fünfjahresbewertung standen am 10. Februar 2005 zur Verfügung, und wurden dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen übermittelt. Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts zur Fünfjahresbewertung und ihre Berücksichtigung bei den Vorschlägen wurden in der Originalrechtsakte für das 7. Rahmenprogramm integriert: Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertungen Spätestens 2010 nimmt die Kommission mit Unterstützung externer Sachverständiger eine Zwischenbewertung des FP7 und seiner spezifischen Programme im Hinblick auf die Qualität der laufenden Forschungsmaßnahmen und die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele vor. Zwei Jahre nach Abschluss dieses Rahmenprogramms muss eine von der Kommission bei unabhängigen Sachverständigen in Auftrag gegebene externe Bewertung der Grundlagen, der Durchführung und der Ergebnisse des Programms abgeschlossen sein. Flankierend dazu ist eine Reihe kohärenter unabhängiger Studien vorgesehen, zusätzlich werden während der Laufzeit des Rahmenprogramms die oben beschriebenen Zwischen- und sonstigen Bewertungen durchgeführt. Der Bewertungsbericht wird allen interessierten Akteuren sowie dem Parlament und dem Rat vorgelegt. Der Bericht könnte außerdem als Ausgangsmaterial für die nächste Ex-ante-Bewertung und Folgenabschätzungen durch die Kommission verwendet werden. Eine unabhängige Ex-post-Bewertung des Programms ist zwei Jahre nach Abschluss des FP6 vorgesehen. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN Es sind die gleichen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen vorgesehen wie bei dem FP6, diese sollen aber für das FP7 noch verstärkt werden. Diese Maßnahmen umfassen z.B. gesamtschuldnerische Haftung, Sanktionen bei überhöhten Forderungen, Maßnahmen zur Gewährleistung einer effektiven Wiedererlangung von der Kommission zustehenden Beträgen sowie verwaltungstechnische und rechtliche Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung. EINZELHEITEN DER ERFORDERLICHEN RESSOURCEN Finanzkosten der Umsetzung des Vorschlags - aufgeschlüsselt nach Zielen Verpflichtungsermächtigungen, in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen) aktuelle Preise[68] Insgesamt | 1.223 | 1.223 | 1.223 | 1.223 | 1.223 | Das EURATOM-Programm erstreckt sich auf den Zeitraum 2007-2011. Die Zahlen für 2012 und 2013 haben nur Informationscharakter. Beschreibung der Aufgaben, die im Zuge der Durchführung der Maßnahme anfallen Durchführung des Rahmenprogramms Herkunft der damit betrauten Humanressourcen (Statutspersonal) (Bei Angabe mehrerer verschiedener Quellen ist jeweils die Zahl der aus jeder Quelle stammenden Stellen anzugeben) ( Derzeit für die Durchführung des Programms, das ersetzt oder verlängert werden soll, zugewiesene Stellen ( im Rahmen des APS/HVE-Verfahrens für das Jahr 2007 vorab zugewiesene Stellen ( im Rahmen des anstehenden neuen APS/HVE-Verfahrens anzufordernde Stellen ( innerhalb des für die Verwaltung zuständigen Dienstes neu zu verteilende vorhandene Stellen (interne Personalumsetzung) ( für das Jahr n erforderliche, jedoch im Rahmen des APS/HVE-Verfahrens für dieses Jahr nicht vorgesehene neue Stellen Sonstige im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben (XX 01 05 - Verwaltungsausgaben) in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen) aktuelle Preise Haushaltslinie (Nr. und Bezeichnung) | Jahr 2007 | Jahr 2008 | Jahr 2009 | Jahr 2010 | Jahr 2011 | Insgesamt | Statutspersonal xx.01 05 01 und 08 01 04 40 | 77,558 | 96,903 | 99,593 | 102,364 | 105,217 | 481,635 | Externes Personal xx.01 05 02 und 08 01 04 40 | 13,680 | 14,048 | 14,428 | 14,818 | 15,219 | 72,193 | Sonstige Verwaltungsausgaben xx.01 05 03 und 08 01 04 40 | 41,255 | 49,381 | 51,015 | 52,704 | 54,452 | 248,807 | Ausgaben für technische und administrative Unterstützung insgesamt | 132,493 | 160,332 | 165,036 | 169,886 | 174,888 | 802,635 | Das EURATOM-Programm erstreckt sich auf den Zeitraum 2007-2011 Im Referenzbetrag nicht enthaltene Personalausgaben und Nebenkosten in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen) aktuelle Preise Art der Humanressourcen | Jahr 2007 | Jahr 2008 | Jahr 2009 | Jahr 2010 | Jahr 2011 | Insgesamt | Beamte und Bedienstete auf Zeit (08 0101 und) | Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal (Hilfskräfte, ANS, Vertragspersonal, usw.) | Personalausgaben und Nebenkosten insgesamt (NICHT im Referenzbetrag enthalten) | Berechnung – Verwaltungsausgaben Diese Ausgaben wurden unter Berücksichtigung folgender Annahmen berechnet: - insichtlich des mit den Haushaltslinien XX.01.04.40 zusammenhängenden Teils: Anzahl hdes Personals und damit zusammenhängender Ausgaben entsprechen 60 Beamtenstellen, 85 Bediensteten auf Zeit und 30 Vertragsbediensteten für ITER für das Jahr 2007. - die folgenden Werte in 2004 Preisen (mit 2 % Inflation) wurden zugrunde gelegt: - Kosten pro Beamter oder Bediensteter auf Zeit: 108 000 €/Jahr - Kosten pro e xternes Personal: 48 000 €/Jahr - Kosten anderer Verwaltungsausgaben: 35 % der Personalkosten (40 % für EFR) - die Zahlen für 2007 entsprechen dem HVE 2007 Berechnung - Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal Hierbei sollte - soweit zutreffend - auf Ziffer 8.2.1 Bezug genommen werden. Jahr 2007 | Jahr 2008 | Jahr 2009 | Jahr 2010 | Jahr 2011 | Insgesamt | XX 01 02 11 01 - Dienstreisen | XX 01 02 11 02 - Sitzungen & Konferenzen | XX 01 02 11 03 - Ausschüsse[72] | XX 01 02 11 04 - Studien & Konsultationen | XX 01 02 11 05 - Informationssysteme | 2 Gesamtbetrag der sonstigen Ausgaben für den Dienstbetrieb (XX 01 02 11) | 3 Sonstige Ausgaben administrativer Art (Angabe mit Hinweis auf die betreffende Haushaltslinie) | Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben ausgenommen Personalausgaben und Nebenkosten (NICHT im Referenzbetrag enthalten) | Das EURATOM-Programm erstreckt sich auf den Zeitraum 2007-2011. Berechnung - Sonstige nicht im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben Der Bedarf an personellen und administrativen Ressourcen wird durch die Zuweisung an die verwaltende GD im Rahmen des jährlichen Zuweisungsverfahrens abgedeckt. [1] KOM(2005) 119. [2] ABl. C […], […], S. […]. [3] ABl. C […], […], S. […]. [4] ABl. C […], […], S. […]. [5] ABl. C […], […], S. […]. [6] Noch nicht im ABl veröffentlicht. [7] Mitteilung der Kommission „Die regionale Dimension des Europäischen Forschungsraums“ (KOM (2001) 549). [8] siehe Mitteilungen der Kommission KOM(2004) 101 vom 26.2.2004 und KOM(2004) 487 vom 14.7.2004 zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013. [9] Forschungstätigkeiten mit dem Ziel der Krebsbehandlung an den Gonaden können finanziert werden. [10] ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1. [11] ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2. [12] ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1. [13] Forschungstätigkeiten mit dem Ziel der Krebsbehandlung an den Gonaden können finanziert werden. [14] Die Gemeinschaft hat zum Ziel, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Kapitel dieses Vertrags für erforderlich gehalten werden [15] Unter den Begriff „KMU“ fallen im gesamten Rahmenprogramm auch Kleinstunternehmen. [16] Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung der Verwaltungs- und Koordinierungstätigkeiten von COST. [17] Der Begriff „Bio-Wirtschaft“ bezieht sich auf alle Unternehmen und Wirtschaftssektoren, die biologische Ressourcen erzeugen, bewirtschaften und anderweitig nutzen sowie auf verwandte Dienstleistungen und Unternehmen, wie landwirtschaftliche Betriebe, die Lebensmittel-, Fischerei- und Forstindustrie, die Erzeugnisse anbieten bzw. selbst verbrauchen. [18] „Biowissenschaften und Biotechnologie: Eine Strategie für Europa“ - KOM(2002) 27. [19] Weitere Forschungsarbeiten zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Erhalt der natürlichen Ressourcen werden im Rahmen des Themas „Umwelt einschließlich Klimaänderungen“ behandelt. [20] Tiere sind Tierbestände, Fische usw. [21] KOM(2000) 769. [22] Ergänzende Forschungsarbeiten zur Erzeugung und Nutzung biologischer Ressourcen werden im Rahmen des Themas „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ behandelt. [23] Die Forschungspläne dieserrelevanter europäischer Technologieplattformen werden bei den verschiedenen Maßnahmen berücksichtigt. [24] KOM(2001) 370. [25] Die europäische Luftfahrtindustrie investiert 14 % ihres Umsatzes in die Forschung, die europäische Automobilindustrie fast 5 % ihres Umsatzes, und der Wettbewerbsvorteil der Schiffbauindustrie der EU beruht ausschließlich auf FTE. [26] ACARE: Advisory Council for Aeronautics Research in Europe (Beratendes Gremium für Luftfahrtforschung in Europa). Dieses 2001 ins Leben gerufene Gremium stellt die erste funktionierende Technologieplattform dar. ERRAC: European Rail Research Advisory Council (Beratendes Gremium für europäische Eisenbahnforschung). ERTRAC: European Road Transport Research Advisory Council (Beratendes Gremium für europäische Straßenverkehrsforschung). WATERBORNE Technology Platform (Technologieplattform für den Schiffsverkehr). [27] Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion - KOM(2004) 698, 700, 701, 702; Programm Solidarität/CBRN-Programm. [28] Das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) wurde im April 2002 ins Leben gerufen. ESFRI setzt sich zusammen aus den von den Forschungsministern benannten Vertretern der 25 EU-Mitgliedstaaten und einem Vertreter der Europäischen Kommission. Die mit dem Forschungsrahmenprogramm assoziierten Länder wurden 2004 zur Teilnahme eingeladen. [29] Konvergenzregionen gemäß Artikel 5 des Vorschlags für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds - KOM(2004) 492. Dazu gehören Regionen „im Rahmen des Konvergenzzieles“, Regionen, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten können, und Regionen in äußerster Randlage. [30] Derzeit sind 10 Mittelmeerpartnerländer und 6 Länder aus Osteuropa und Zentralasien Teil der europäischen Nachbarschaftspolitik. [31] Andere als assoziierte Bewerberländer. [32] Frühere Bezeichnung: Neue unabhängige Staaten: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisische Republik, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine and Usbekistan. Tätigkeiten im Zusammenhnag mit EECA-Ländern, die derzeit von INTAS durchgeführt werden, werden unter die entsprechenden Kooperationstätigkeiten dieses Kapitels gefasst. [33] Lateinamerika umfasst sowohl Entwicklungsländer als auch Schwellenländer. [34] Mit bestimmten Drittländern (Partnerländer der internationalen Zusammenarbeit gemäß der Definition in den Beteiligungs- und Verbreitungsregeln). [35] Einschließlich Technologieinitiativen (darunter Finanzplan usw.) und des Teils der Koordinierungsmaßnahmen und der Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit, die in den Themenbereichen zu finanzieren sind. * Einschließlich eines Beitrags von bis zu 1 Mrd. EUR zur Europäischen Investitionsbank für die Einrichtung der „Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“ im Sinne von Anhang III. Dieser Betrag muss durch einen gleichwertigen Betrag der EIB ausgegelichen werden und wird der EIB nach und nach unter Berücksichtigung der Höhe der Antrags zur Verfügung gestellt. Er kommt aus den spezifischen Programmen „Zusammenarbeit" (bis zu 800 Millionen EUR durch proportionalen Beitrag aller Themen, mit Ausnahme des Themas „Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften“) und „Kapazitäten“ (bis zu 200 Millionen EUR aus dem Teil „Forschungsinfrastrukturen“). In den Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme soll Folgendes festgelegt werden: (a) deren Beitrag und (b) die Modalitäten, gemäß denen die Kommission über die Neuzuweisung von Einkünften aus dem Gemeinschaftsbeitrag und seines Restkapitals während der Laufzeit des siebten Rahmenprogramms entscheidet. [36] Oder durch den Rat in Konsultation mit dem Europäischen Parlament [37] Konvergenzregionen gemäß Artikel 5 des Vorschlags für eine Verordnung des Rates mit allgemein[38]en Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds - KOM(2004) 492. Dazu gehören Regionen „im Rahmen des Konvergenzzieles“, Regionen, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten können, und Regionen in äußerster Randlage. [39] Getrennte Mittel. [40] Nicht getrennte Mittel. [41] Ausgaben, die nicht unter Kapitel xx 01 des betreffenden Titels xx fallen. [42] Ausgaben, die unter Artikel xx 01 05 des Titels xx fallen. [43] Ausgaben, die unter Kapitel xx 01 fallen, außer solche bei Artikel xx 01 05. [44] Siehe Nummer 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung. [45] Bei Angabe mehrerer Methoden ist dies unter dem Punkt „Ergänzende Bemerkungen” dieses Abschnitts im Einzelnen zu erläutern. [46] Die folgenden Beträge (Barpreise) entsprechen der Rubrik 1 a) des Finanzrahmens im Zusammenhang mit der "Schaffung eines Europäischen Forschungsraums, ..." –unter Ausschluss des Teiles, der sich auf die Innovation bezieht. Diese Beträge wurden nicht in den eigentlichen Legislativfinanzbogen aufgenommen. [47] Wie in Abschnitt 5.3 beschrieben. [48] Einschließlich 800 Mio € für die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (proportionale Beteiligung aller thematischen Prioritäten außer Sozial-, Wirtschaft- und Geisteswissenschaften) [49] Einschließlich 200 Mio € für die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis von Forschungsinfrastrukturen [50] Die Kosten hierfür sind NICHT im Referenzbetrag enthalten. [51] Die Kosten hierfür sind NICHT im Referenzbetrag enthalten. [52] Die Kosten hierfür sind im Referenzbetrag enthalten. [53] Die Gesamtzahl von 209 dem Statut unterliegenden Stellen (157 zusätzliche und 52 eingefrorene) über den Zeitraum 2007-2013 entspricht dem Personal, das den Exekutivagenturen zugeteilt wird. Die vorläufige nur auf einer Pro-rata-Schätzung der Mittel beruhende Aufteilung pro Spezifisches Programm ist wie folgt: Zusammenarbeit (127), Ideen (46), Menschen (19) und Kapazitäten (17). [54] ABl. C […], […], S. […]. [55] ABl. C […], […], S. […]. [56] ABl. C […], […], S. […]. [57] Nicht im Amtsblatt veröffentlicht. [58] KOM(2005) 387. [59] ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1. [60] ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2. [61] ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1. [62] Konvergenzregionen gemäß Artikel 5 des Vorschlags für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds - KOM(2004) 492. Dazu gehören Regionen „im Rahmen des Konvergenzzieles“, Regionen, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten können, und Regionen in äußerster Randlage. [63] Getrennte Mittel. [64] Nicht getrennte Mittel, im folgenden als NGM bezeichnet [65] Ausgaben, die nicht unter Kapitel xx 01 des betreffenden Titels xx fallen. [66] Ausgaben, die unter Artikel xx 01 05 des Titels xx fallen. [67] Siehe Nummer 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung. [68] Bei Angabe mehrerer Methoden ist dies unter dem Punkt „Ergänzende Bemerkungen” dieses Abschnitts im Einzelnen zu erläutern. [69] Das EURATOM-Programm erstreckt sich auf den Zeitraum 2007-2011. Die Zahlen für 2012 und 2013 haben nur Informationscharakter. [70] Wie in Abschnitt 5.3 beschrieben. [71] Die Kosten hierfür sind NICHT im Referenzbetrag enthalten. [72] Die Kosten hierfür sind im Referenzbetrag enthalten. Das zusätzliche Personal im Zeitraum 2007-2010 ist für den ITER vorgesehen. [73] Bitte die Art des Ausschusses und die Gruppe, der er angehört, angeben.