52006PC0032

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten /* KOM/2006/0032 endg. - CNS 2006/0010 */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 25.1.2006

KOM(2006) 32 endgültig

2006/0010 (CNS)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Die seit 2005 geltende neue Lissabon-Strategie basiert auf einem neuen Governance-Zyklus mit einem integrierten Leitlinienpaket, das im Prinzip bis 2008 gültig bleibt. Auf der Grundlage der integrierten Leitlinien, die eine wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension umfassen, haben die Mitgliedstaaten ihre nationalen Reformprogramme erstellt, in denen sie ihre Dreijahresstrategien zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung darlegen.

Die Bewertung der nationalen Reformprogramme durch die Kommission wird im Jahresfortschrittsbericht und in dem beiliegenden Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts dargelegt, der nach dem Verfahren gemäß Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags angenommen werden muss. Aus der Bewertung ergeben sich die folgenden allgemeinen Schlussfolgerungen in Bezug auf die nationalen beschäftigungspolitischen Maßnahmen:

- In allen Programmen liegt ein Schwerpunkt auf den Bemühungen, mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen und zu halten, wobei die Erfolgsaussichten erhöht werden könnten, wenn vermehrt auf einen lebenszyklusorientierten Ansatz zurückgegriffen würde, damit reibungslose Arbeitsplatzwechsel während einer beruflichen Laufbahn erleichtert würden.

- Die Bedeutung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen wird häufig unterschätzt. Es sollte mehr Gewicht gelegt werden auf die Schaffung von Voraussetzungen für die so genannte „Flexicurity“ und eine bessere Vernetzung der Steuer- und Sozialleistungssysteme sowie auf die aktive Einbindung der Sozialpartner.

- Die entscheidende Bedeutung der Entwicklung von Kompetenzen, die in einer wissensbasierten Gesellschaft erforderlich sind, wird zwar anerkannt, die Notwendigkeit zur Erhöhung der Investitionen zur Erreichung eines wirklichen Durchbruchs sollte in der politischen Umsetzung jedoch deutlicher zu Tage treten.

- Die Mitgliedstaaten müssen ihr Engagement für die neue Lissabon-Agenda unter Beweis stellen, indem sie dafür sorgen, dass die Ausgaben auf die Förderung der Lissabon-Strategie ausgerichtet werden, indem sie öffentliche Unterstützung fördern und die Sozialpartner in den Governance-Prozess einbeziehen.

Diese Schlussfolgerungen bestätigen die Konzepte und den Reformfahrplan der derzeit geltenden beschäftigungspolitischen Leitlinien. Aus verfahrenstechnischen Gründen muss gemäß Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags die Gültigkeit dieser Leitlinien für 2006 durch einen Beschluss des Rates nach Anhörung des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Beschäftigungsausschusses bestätigt werden.

Die Kommission hält es an diesem Punkt des dreijährigen Governance-Zyklus nicht für angezeigt, beschäftigungspolitische Empfehlungen im Sinne von Artikel 128 Absatz 4 des Vertrags vorzuschlagen, sondern weist die Mitgliedstaaten auf die Schwerpunkte und Empfehlungen der detaillierten länderspezifischen Bewertungen im Jahresfortschrittsbericht hin.

2006/0010 (CNS)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission[1],

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[2],

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[3],

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen[4],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Bei der Reform der Lissabon-Strategie im Jahr 2005 wurde der Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung gelegt. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik wurden als integriertes Paket[5] angenommen, wobei die Europäische Beschäftigungsstrategie eine führende Rolle bei der Umsetzung der beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Ziele der Lissabon-Strategie spielt.

(2) Die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden nur alle drei Jahre vollständig überarbeitet, während in den dazwischen liegenden Jahren bis 2008 nur die notwendigsten Anpassungen vorgenommen werden.

(3) Die Bewertung der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten im Jahresfortschrittsbericht der Kommission und im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten ihre beschäftigungspolitischen Reformen in allen Bereichen gemäß den Prioritäten fortführen sollten, die in den Leitlinien für 2005-2008 dargelegt sind.

(4) Da die Leitlinien als integriertes Paket geschnürt sind, sollten die Mitgliedstaaten die Grundzüge der Wirtschaftspolitik vollständig umsetzen,

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN::

Artikel 1

Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, wie sie im Anhang zu der Entscheidung 2005/600/EG des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten dargelegt sind, behalten für 2006 ihre Gültigkeit und werden von den Mitgliedstaaten bei ihren beschäftigungspolitischen Maßnahmen berücksichtigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel,

Im Namen des Rates

Der Präsident

[1] ABl. C vom , S. .

[2] ABl. C vom , S. .

[3] ABl. C vom , S. .

[4] ABl. C vom , S. .

[5] ABl. L 205 vom 6.8.2005 S. 21 ff (Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen) und S. 28 (Grundzüge der Wirtschaftspolitik)