29.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 206/17


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte und Ballungsräume zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen“

(2006/C 206/04)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

aufgrund des Schreibens der Europäischen Kommission an Präsident Straub vom 25. Januar 2006, in dem der Ausschuss um Stellungnahme zum Thema „Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte und Ballungsräume zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen“ ersucht wird;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 10. November 2005, die Fachkommission für Kohäsionspolitik mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zum Thema „Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen“;

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds“ (KOM(2004) 492 endg. – 2004/0163 (AVC)) (CdR 232/2004 fin (1));

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“ (KOM(2004) 495 endg. – 2004/0167 (COD)) (CdR 233/2004 fin (1));

gestützt auf seine Stellungnahme zu der „Mitteilung der Kommission: Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013“ (KOM(2005) 299 endg.) (CdR 140/2005 fin);

gestützt auf die Schlussfolgerungen des informellen Ministerratstreffens zum Thema „Zukunftsfähige Gemeinwesen“ am 6./7. Dezember 2005 in Bristol;

gestützt auf den Bericht des Europäischen Parlaments über „Die städtische Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung“ (2004/2258);

gestützt auf den von der Fachkommission für Kohäsionspolitik am 23. Februar 2006 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 38/2006 rev. 1) (Berichterstatter: Michael Häupl, Bürgermeister von Wien (SPE/AT));

verabschiedete auf seiner 64. Plenartagung am 26./27. April 2006 (Sitzung vom 26. April) folgende Stellungnahme:

1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.1

erinnert einleitend an die Tatsache, dass 78 % der Bevölkerung der Europäischen Union in den Städten, in den Ballungsgebieten oder in den städtischen Gebieten leben. Mehr als 60 % der Bevölkerung leben in städtischen Gebieten mit mehr als 50.000 Einwohnern. In den städtischen Gebieten konzentrieren sich sowohl große Potenziale, als auch komplexe Schwierigkeiten;

1.2

ruft vor diesem Hintergrund die im „Dritten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt: Eine neue Partnerschaft für die Kohäsion, Konvergenz, Wettbewerbsfähigkeit, Kooperation“ (2) erklärte Absicht der Europäischen Kommission, die Städtefragen durch vollständige Einbindung in die Regionalprogramme stärker in den Vordergrund zu rücken, in Erinnerung;

1.3

betont die entscheidende Bedeutung einer städtischen Dimension in allen Gemeinschaftspolitiken, nicht nur in der EU-Kohäsionspolitik: Nur wenn ihre positiven Wirkungen für die städtische Bevölkerung konkret sichtbar und erfahrbar sind, wird es der EU gelingen, jenes Maß an politischer Akzeptanz (wieder) zu gewinnen, dass für die erfolgreiche Weiterentwicklung unseres gemeinsamen Projekts unabdingbar ist;

1.4

unterstützt die mit dem „Bericht über die städtische Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung“ (3) gesetzte Initiative des Europäischen Parlaments zur Stärkung der städtischen Dimension aller Gemeinschaftspolitiken und in den Politiken der Mitgliedstaaten sowie die Forderungen dieses Berichts;

1.5

betont den entscheidenden Beitrag, den Städte zur Umsetzung der 2005 neu ausgerichteten Lissabon-Strategie leisten. Wachstum ist aber kein Selbstzweck. Es ist vielmehr ein Mittel zur Steigerung der Beschäftigung, des sozialen Zusammenhalts und der ökologischen Nachhaltigkeit. Indem es so zum Erhalt des europäischen Sozialmodells beiträgt, sichert es die Lebensqualität der BürgerInnen Europas. Beschäftigung ist für die EU-BürgerInnen das wichtigste Thema. Durch die neue Konzentration auf Wirtschaftswachstum und Produktivitätssteigerungen dürfen die übrigen Dimensionen der Lissabon-Strategie nicht aus dem Blick verloren werden;

1.6

macht darauf aufmerksam, dass Städte immer schon Labors für Entwicklungen aller Art darstellten: Die meisten sozialen und technologischen Entwicklungen nahmen ihren Ausgang von Städten. Mit diesem für Städte charakteristischen Strukturwandel sind sowohl Chancen wie Risken verbunden: Für den Einzelnen wie für die Gesellschaft insgesamt. Städte haben es gelernt, mit diesem Strukturwandel umzugehen, auf ihn zu reagieren. Sie sind es auch gewöhnt, das - sich teilweise durch den Strukturwandel ergebende - Marktversagen auszugleichen. Gerade weil es zur Erreichung der Ziele von Lissabon in vielen Sektoren der Anpassung von Strukturen an die neuen Herausforderungen bedarf, kommt den Städten eine zentrale Rolle zu;

1.7

merkt deshalb kritisch an, dass wegen des „Top-down-Ansatzes“ bei der Entwicklung und Umsetzung der Lissabon-Strategie, die überwiegende Mehrheit der europäischen Städte in die Erstellung der Nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten nicht eingebunden war. Teilweise waren die Städte zwar formal, aber nicht materiell eingebunden. Eine diesbezügliche Erhebung hat gezeigt, dass Städte im Allgemeinen eher dann eingebunden waren, wenn es im entsprechenden Mitgliedstaat ein explizites Städteministerium (z.B. Niederlande) gibt, oder wenn es sich bei den Städten gleichzeitig um Regionen (Berlin, Hamburg, Wien etc.) handelt. Diese Nichteinbindung der städtischen Ebene hat zur Folge, dass die Potenziale der Städte und ihre große Fähigkeit, Synergien für die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und privaten Akteuren und den Sozialpartnern zu schaffen, teilweise ungenützt bleiben. Zum selben Ergebnis kommt im Wesentlichen eine vom AdR durchgeführte Studie „Umsetzung der Lissabon-Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung - Der Beitrag der Regionen und Städte“ (4). Demnach sind nur 17 % der Städte und Regionen mit ihrer Einbindung in die Ausarbeitung der Nationalen Reformprogramme zufrieden;

1.8

hält fest, dass Städte in die Erstellung der Einzelstaatlichen Strategischen Rahmenpläne (ESRP) gemäß Artikel 25 und 26 des Entwurfs der allgemeinen Strukturfonds-Verordnung (5) tendenziell stärker einbezogen waren. Die explizite Berücksichtigung der städtischen Dimension in den ESRP und den davon abgeleiteten operationellen Programmen stellt aber noch immer keine Selbstverständlichkeit dar;

1.9

weist kritisch darauf hin, dass im derzeit vorliegenden Entwurf der Strategischen Kohäsionsleitlinien 2007-2013 (6) die städtische Dimension der Kohäsionspolitik weitgehend ausgeblendet bleibt. Die städtische Dimension wird nur im Rahmen der „territorialen Besonderheiten“ abgehandelt. Dieser Mangel wurde auch durch die Ergebnisse des Konsultationsprozesses zu den Strategischen Kohäsionsleitlinien 2007-2013 verdeutlicht: Vielfach wurde eine stärkere Betonung der entscheidenden Rolle der Städte für Wachstum und Beschäftigung gefordert. Ebenso sollten die Leitlinien die lebenswichtige Rolle der Städte auch formal anerkennen. Ohne klare EU-Regulative, die die Einbeziehung der Städte verbindlich festlegen, besteht die Gefahr, dass es in der Periode 2007-2013 nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer Schwächung der städtischen Dimension der Kohäsionspolitik kommt;

1.10

begrüßt daher die mit der Vorlage des Arbeitsdokuments „Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen“ (7) gesetzte Initiative der Europäischen Kommission, diesen Kritiken Rechnung zu tragen und die städtische Dimension in der künftigen Kohäsionspolitik doch noch zu stärken. Das Dokument veranschaulicht in hervorragender Weise die zentrale Bedeutung der Städte für die weitere Entwicklung Europas, der Mitgliedstaaten und der Regionen. Der entscheidende Beitrag, den Städte für Wachstum und Beschäftigung, den sozialen Zusammenhalt und eine nachhaltige Entwicklung leisten können, kommt klar zum Ausdruck;

1.11

würdigt insbesondere den Umstand, dass die Europäische Kommission in dem Dokument die städtische Dimension in ihrer ganzen Komplexität darstellt. Dieser holistische Ansatz ist eine entscheidende Stärke des Dokuments, der jedenfalls zu erhalten ist. Der anhand konkreter Beispiele und Daten aufgezeigten Komplexität kann nur durch einen - alle Politikbereiche - integrierenden Ansatz Rechnung getragen werden. Die städtische Dimension lässt sich nicht auf die Kohäsionspolitik beschränken, sondern ist in allen Gemeinschaftspolitiken explizit zu berücksichtigen;

1.12

hebt besonders hervor, dass in dem Dokument der Beitrag der Städte auf 50 konkrete Aktionsleitlinien heruntergebrochen wurde. Diese stehen nun den Städten als Handlungsanleitung für die zukünftige Ausrichtung konkreter Maßnahmen zur Verfügung;

1.13

unterstützt den von der Europäischen Kommission eingeleiteten Konsultationsprozess zu dem Arbeitsdokument sowie die Absicht der Europäischen Kommission, die wichtigsten Ergebnisse dieses Prozesses in die endgültige Version der Strategischen Kohäsionsleitlinien aufzunehmen und das überarbeitete Arbeitsdokument in Form einer „Mitteilung“ zu veröffentlichen;

1.14

wirkt mit an der weiteren Stärkung der städtischen Dimension durch die Organisation des Städteforums am 26. April 2006 gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Ausschuss für regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments;

1.15

begrüßt, dass der Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung eines Kohäsionsfonds die Möglichkeit eröffnet, den umweltfreundlichen städtischen Verkehr mit Mitteln aus diesem Fonds zu fördern.

2.   Anregungen des Ausschusses der Regionen zum Arbeitsdokument der Europäischen Kommission „Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen“

Der Ausschuss der Regionen

2.1

gratuliert der Europäischen Kommission zu den präzisen und detailgestützten Ausführungen zu den Themen: Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Regionalpolitik, die Rolle der Städte: Warum Städte wichtig sind, attraktive Städte, Unterstützung für Innovation, unternehmerische Initiativen und wissensgestützte Wirtschaft, mehr und bessere Arbeitsplätze, Unterschiede zwischen den Städten, Governance und Finanzierung der städtischen Erneuerung;

2.2

begrüßt, dass in den Aktionsleitlinien die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Maßnahmen der Städte zu unterstützen;

2.3

fordert die Festlegung einer vierten Priorität in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft, d.h. einer Priorität für Städte und Stadtregionen mit dem Ziel, die Sicherheit, den Zusammenhalt und die (wirtschaftliche, soziale, ökologische und gewerbliche) Nachhaltigkeit der Gemeinschaften in den am stärksten benachteiligten Stadtvierteln zu fördern;

2.4

weist auf die unterschiedlichen Situationen der Städte hin, insbesondere in Abhängigkeit von ihrer Größe, ihrer geografischen Lage (z.B. Randlage), der jeweiligen innerstaatlichen Kompetenzverteilung und dem Umstand, ob es sich um Städte in den alten oder den neuen Mitgliedstaaten handelt, und schlägt ferner vor, ein derart wichtiges Kriterium zu berücksichtigen wie die Unterschiede zwischen den Städten der einzelnen Mitgliedstaaten, die sich aus dem Urbanisierungs- und Wirtschaftsniveau dieser Länder ergeben;

2.5

teilt die Sichtweise der Europäischen Kommission, dass die generelle Stärkung der Handlungskompetenz der Städte eine Voraussetzung für ihre erfolgreiche Entwicklung darstellt und so wesentlich zur regionalen Entwicklung beiträgt. Dazu müssen die Städte sowohl mit Systemen und Werkzeugen ausgestattet sein, die es ihnen ermöglichen, auf wirtschaftliche und soziale Veränderungen zu reagieren, als auch mit einer kritischen Masse an finanziellen Mitteln, die ihnen mithilfe der in Artikel 36, 41 und 42 der neuen EFRE-Verordnung vorgesehenen Globalzuschüsse und der Subdelegation der betreffenden Verwaltungsaufgaben zur Verfügung gestellt werden könnten;

2.6

unterstreicht, dass es zur Umsetzung der Lissabon-Strategie mit hohen Wachstums- und Produktivitätssteigerungen entscheidend ist, die diesbezügliche Bedeutung von Städten und Stadtregionen anzuerkennen, welche aus ihrer kritischen Masse an Einwohnern, ihren akademischen und wissenschaftlichen Exzellenzzentren sowie ihrer Fähigkeit zur industriellen Verwertung von Forschungsergebnissen resultiert, und fordert deshalb eine städtische Dimension der Kohäsionspolitik, die dem Potenzial von Städten als Motoren der Innovation und der wissensbasierten Wirtschaft Rechnung trägt;

2.7

weist speziell im Zusammenhang mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen des unternehmerischen Umfelds und für Innovation darauf hin, dass Städte diese wichtigen Steuerungsfunktionen nur dann ausüben können, wenn sie über die dafür notwendige finanzielle Ressourcenausstattung verfügen. Dies gilt natürlich für alle angeführten Aktionsfelder;

2.8

unterstreicht die Bedeutung einer koordinierten und die Realitäten von „funktionellen Regionen“ berücksichtigenden Vorgangsweise zur Erreichung von nachhaltigen Verbesserungen durch die angeführten Aktionsleitlinien. Erst aus der partnerschaftlichen Zusammenarbeit über administrative Grenzen hinweg entstehen Lösungsmöglichkeiten und Chancen zur Nutzung von Potenzialen. Diese in der Praxis nicht immer einfache Kooperation sollte durch spezielle Anreize von den EU-Politiken gefördert werden, so beispielsweise durch die Förderung von umfassenden Projekten zur strategischen Entwicklung. Der Aufbau neuer sowie der Ausbau der bereits bestehenden Netzwerke für die Zusammenarbeit zwischen großstädtischen Ballungsräumen und städtischen Gebieten ist von besonderer Bedeutung. In diesem Zusammenhang sollte vor allem die im laufenden Programmplanungszeitraum der Initiative INTERREG III entwickelte Zusammenarbeit hervorgehoben werden, die für den Zeitraum 2007-2013 im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ erfolgen wird;

2.9

unterstreicht die Bedeutung der Städte bei der Bekämpfung des Klimawandels aufgrund ihrer Einwohnerzahl und ihrer Fähigkeit, weitreichende Veränderungen zu bewirken, z.B. hinsichtlich des öffentlichen Verkehrswesens oder der innovativen Energienutzung in Gebäuden, und schlägt deshalb die Aufnahme eines Umweltkriteriums in die Strukturfondsprogramme vor;

2.10

betont die Wichtigkeit der Sanierung und städtebaulichen Entwicklung von „Industriebrachen“ und öffentlichen Räumen als einen Beitrag zur Erneuerung der gewachsenen Städte und zur Reduktion der Zersiedelung. Dazu benötigen die Städte die Unterstützung der nationalen und europäischen Ebene. Zur Bewältigung ihrer spezifischen Probleme bedürfen die großstädtischen Ballungsräume und städtischen Gebiete der finanziellen Unterstützung der Europäischen Union, die für die Belebung von im Niedergang befindlichen städtischen Gebieten und zur Stärkung von Initiativen, mit denen die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative URBAN eingeleiteten Arbeiten fortgeführt werden, Ad-hoc-Programme auflegen sollte;

2.11

ist sich der Bedeutung einer alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung umfassenden Diversitätspolitik bewusst. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung zur vollen Nutzung des spezifischen Potenzials von Personen mit Migrationshintergrund, welche derzeit noch vielfach eine ungenützte Ressource darstellen;

2.12

weist insbesondere auf die Bedeutung der Leistungen der Daseinsvorsorge für die Effizienz der städtischen Systeme und die Attraktivität der Städte hin. Dabei ist - als Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips - besonders auf das freie Wahlrecht der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften hinsichtlich der Form der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse Bedacht zu nehmen; fordert, dass der europäische Rechtsrahmen dabei weiterhin für die Möglichkeit zur Eigenproduktion bzw. der unmittelbaren Betrauung von Inhouse-Unternehmen offen steht. In der Rechtsetzung zum Vergabe- und Beihilfenrecht bedarf es für Städte und Regionen einer erhöhten Flexibilität;

2.13

empfiehlt, dass in allen Aktionsbereichen die Bedürfnisse von Frauen, Jugendlichen, älteren Personen sowie jene von Personen mit besonderen Bedürfnissen speziell berücksichtigt werden;

2.14

ist der Auffassung, dass Städte „frauenfreundlicher“ gestaltet werden sollten, und zwar durch die Förderung von Unternehmerinnen und durch Maßnahmen zur Ausbildung und Unterstützung weiblicher Führungskräfte in Betrieben und Behörden in Städten mithilfe von angemessenen Nachbarschafts- und Sozialdienstleistungen;

2.15

regt an, das Dokument um einen eigenen Abschnitt zum Thema Gesundheit zu ergänzen. Dieses Thema wird zwar in den drei Kernthemen - Erreichbarkeit und Mobilität, Zugang zu Diensten und Einrichtungen, natürliche und physische Umwelt - behandelt. Wegen seiner Bedeutung sollte es aber auch in expliziten Aktionslinien berücksichtigt werden;

2.16

betont die besondere Bedeutung der Sicherstellung von flächendeckenden und leistbaren Kinderbetreuungsangeboten mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Ein solches Angebot ermöglicht es den Erziehungsberechtigten, einer Arbeit nachzugehen, schafft eine wichtige Grundlage für den weiteren Bildungsweg der Kinder, leistet einen großen Beitrag für die Integration von unterschiedlichen Kulturen und für die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen;

2.17

merkt hinsichtlich der Aktionsleitlinien zum Bereich „Maßnahmen für KMU und Kleinstunternehmen“kritisch an, dass die Vereinfachung des Zugangs zu Finanzierungen durch die Übernahme von Risiken sehr restriktiv betrieben werden und nur nach strengen Kriterien erfolgen sollte, und betont, dass es notwendig ist, die Zuschüsse für die Kleinstunternehmen zu erhöhen;

2.18

weist darauf hin, dass Bildung und Bildungspolitik in ihrer gesamten Bandbreite – einschließlich des „lebensbegleitenden Lernens“ - nicht nur in ihren Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung, sondern auch unter den Gesichtspunkten einer sozialen und solidarischen Gemeinschaft, die vor allem die Teilhabe aller Menschen an gesamtgesellschaftlichen und nicht nur an wirtschaftlichen Prozessen in den Vordergrund stellt, betrachtet werden sollten;

2.19

ist sich bewusst, dass wegen der Zunahme des Anteils der älteren Menschen Bereiche wie Pflege und Betreuung sowie „soziale Dienste“ an Bedeutung gewinnen werden. In diesen Verschiebungen innerhalb der Alterspyramide liegen große zukünftige Herausforderungen für die Städte. Sie stellen aber auch Chancen für Wachstum und Beschäftigung z.B. in den Pflegeberufen dar;

2.20

betont, dass die große Zahl an Einwanderern in den europäischen großstädtischen Ballungsräumen und städtischen Gebieten zwar einerseits ein grundlegendes Problem für diese Gebietskörperschaften darstellt, ihnen andererseits jedoch auch neue „Marktnischen“ eröffnet, in denen sie neue Wachstumsmöglichkeiten suchen sollten. Die Impulse für die Ausschöpfung dieser Möglichkeiten sollten von den verschiedenen öffentlichen Behörden ausgehen;

2.21

unterstreicht die - insbesondere für Städte - steigende Bedeutung der Sozialwirtschaft als wachsender Arbeitsmarkt neben dem ersten (privaten) Sektor und dem zweiten (staatlichen) Sektor; fordert die explizite Berücksichtigung der Notwendigkeit der Förderung der Marktchancen von Unternehmen der Sozialwirtschaft (des „dritten Sektors“) in den Aktionsleitlinien z.B. beim Zugang zu Krediten oder durch staatliche Garantien;

2.22

streicht insbesondere hervor, dass der nachhaltigen Schaffung von Arbeitsplätzen und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zentrale Bedeutung für die weitere Entwicklung der EU insgesamt zukommt. Nur auf der Basis sichtbarer Erfolge in diesem Bereich kann die (Rück-)Gewinnung der Akzeptanz der Bevölkerung für die EU gelingen. Städte als Zentren des Strukturwandels sind von der Problematik der Arbeitslosigkeit in besonderem Maße betroffen;

2.23

fordert, dass die Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten verstärkt auf die Bedürfnisse von städtischen Regionen Rücksicht nimmt und dass dafür angepasste Konzepte gemeinsam mit den funktionalen städtischen Arbeitsmarktregionen entwickelt werden. Institutionelle Pakte, Abkommen und Übereinkommen zur Abstimmung von nationaler, regionaler und lokaler Arbeitsmarktpolitik, wie sie die Territorialen Beschäftigungspakte darstellen, können dafür als Basis dienen. Durch diese wird auf der Ebene der Städte die Verknüpfung von Wirtschafts-, Regional- und Arbeitsmarktpolitik verstärkt. Sie sollten weiter ausgebaut und durch Mittel der EU unterstützt werden;

2.24

stimmt mit der Europäischen Kommission überein, dass der hohe Ausländeranteil eine Chance für die Städte darstellt, die - wenn sie wettbewerbsfähig sein wollen - Menschen mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten anziehen und unterstützen müssen, und oftmals MigrantenInnen über jene Qualifikationen verfügen, an denen es mangelt. Der Ausschuss befürwortet daher die im jüngsten Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der Übergangsregelungen bezüglich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung, „sorgfältig zu prüfen, ob die Fortführung der Übergangsregelungen angesichts der Situation auf ihrem Arbeitsmarkt und der Ergebnisse dieses Berichts notwendig ist“;

2.25

weist kritisch darauf hin, dass der Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze entscheidende Bedeutung zukommt. Beschäftigungszuwächse ergaben sich zuletzt überwiegend aus der Zunahme von Teilzeitjobs und neuen Erwerbsformen. In einzelnen Branchen sinkt die Qualität der angebotenen Arbeitsplätze und/oder es werden keine den rechtlichen Standards entsprechenden Dienstverhältnisse angeboten. Aus diesen unterschiedlichen Beschäftigungsformen, die keine finanzielle Stabilität des Arbeitnehmers gewährleisten, entstehen neue soziale Verwerfungen. Die Privatwirtschaft und die Unternehmen sind gefordert, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die eine nachhaltige Beschäftigung ermöglichen. Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes auf Kosten der Arbeitsplatzsicherheit und der sozialen Sicherheit ist kein nachhaltiges Konzept. Daher sollten die verschiedenen öffentlichen Behörden dafür Sorge tragen, dass es nicht dazu kommt;

2.26

hebt hervor, dass die Verhinderung sozialer Ausgrenzung und der daraus resultierenden Probleme - von Ghettoisierung bis zu Kriminalität - eine fundamentale Voraussetzung zur Entstehung urbaner Lebensqualität ist. Die öffentlichen Behörden müssen den Bevölkerungsgruppen, die am stärksten Gefahr laufen, sozial ausgegrenzt zu werden, besonderes Augenmerk schenken. Hierbei seien insbesondere die Einwanderer genannt;

2.27

betont, dass durch die Aufnahme von gemeinschaftlichen Initiativen wie Urban und Equal in die nationalen und regionalen Aktionsprogramme das Innovationspotenzial von Programmen und Initiativen der EU nicht geschmälert werden darf. Ganz im Gegenteil sollte der innovative Charakter städtepolitischer Initiativen im Rahmen der neuen Kohäsionspolitik gefördert und die Vernetzung von Ideen und die Übertragung ihrer Anwendbarkeit unterstützt werden;

2.28

ersucht zu diesem Zweck die Europäische Kommission, darauf zu achten, dass die städtepolitischen Initiativen als Orientierungsvorgabe der EU und angesichts ihres Vorbildcharakters und ihrer Übertragbarkeit (die bei der nächsten Programmplanung beibehalten werden sollten) miteinander vergleichbar sind und dass die Wirksamkeit der Maßnahmen qualitativ und quantitativ messbar ist.

3.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

3.1

fordert die Europäische Kommission auf, bei allen Gemeinschaftspolitiken die städtische Dimension zu berücksichtigen. Dafür ist ein Ansatz erforderlich, der die konkreten Probleme städtischer Realität ermittelt, analysiert und berücksichtigt sowie die Auswirkungen der Gemeinschaftspolitiken auf die Städte evaluiert. Um dies zu gewährleisten, erscheint die Einbeziehung der institutionellen Verantwortlichen der Städte in alle Phasen der Politik- und Programmentwicklung sowie der Umsetzung und Evaluierung, unverzichtbar;

3.2

weist auf die Notwendigkeit einer verbesserten Koordination der städtischen Dimension zwischen allen Dienststellen der Europäischen Kommission hin, insbesondere zwischen der GD REGIO, der GD Umwelt, der GD Verkehr, der GD Beschäftigung und der GD Gesundheit. In allen Programmen der EU ist der städtischen Dimension - in finanzieller und in territorialer Hinsicht - größere Aufmerksamkeit beizumessen;

3.3

betont auch die Notwendigkeit einer stärkeren Abstimmung zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat, um so zu einer klareren Agenda für Maßnahmen der EU für Städte zu kommen;

3.4

empfiehlt der Europäischen Kommission die Stärkung der „Interservice working group“ durch Beiziehung von ExpertInnen aus den Städten sowie die Schaffung einer dienstübergreifenden Task-Force - ähnlich dem Vorbild der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe „Urban-logement“ im Europäischen Parlament. Auch die Schaffung von Foren für den regelmäßigen Dialog mit Städten über die sie betreffenden EU-Politiken, wie dies im Umweltbereich bereits praktiziert wird, wird empfohlen;

3.5

fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf - ähnlich dem sozialen und dem zivilen Dialog -, einen „territorialen Dialog“ zu verkünden, der es den verschiedenen regionalen und städtischen Behörden und ihren nationalen und europäischen Verbänden ermöglicht, ihre Positionen in die Vorbereitung, Verhandlung und Entscheidung von die Städte und Regionen betreffenden Politiken und Maßnahmen einzubringen und letztere so mitzugestalten. Der von der Europäischen Kommission 2003 unter Einbeziehung des Ausschusses der Regionen eingeleitete Dialog mit den Verbänden der Gebietskörperschaften (8) ist nur ein erster Schritt in diese Richtung;

3.6

spricht sich für die Organisation eines Treffens auf hoher Ebene vor jedem Frühjahrsgipfeltreffen durch den Rat und die Mitgliedstaaten aus. An diesem Treffen sollten neben den am „territorialen Dialog“ Beteiligten insbesondere die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen sowie Städtenetze teilnehmen. Ebenso werden jährliche Sitzungen der für die Städtepolitik zuständigen Minister der Mitgliedstaaten angeregt, denen ein Treffen mit Vertretern der Städtenetze und der nationalen und europäischen Kommunalverbände wie dem Rat der Regionen und Gemeinden Europas (RGRE) vorausgehen sollte. Die „Interservice working group“ der Europäischen Kommission sollte bei diesen Sitzungen regelmäßig über den Stand ihrer Arbeiten berichten;

3.7

fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, in den nationalen Politiken die städtische Dimension verstärkt zu berücksichtigen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Städte mit jenen finanziellen Ressourcen ausgestattet sind, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Auch der Dialog mit den Städten und ihren Verbänden sollte vertieft und in eine feste Form von formalisierter Konsultation gebracht werden;

3.8

weist auf die zentrale Bedeutung von Forschung & Entwicklung für das Erreichen der Ziele von Lissabon hin; fordert deshalb, dass sich die bedeutende Rolle der Städte in der Forschungspolitik im 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in Form eines „urban mainstreaming“ niederschlägt. Die städtische Dimension wird bisher nur in den Themen Umwelt und Verkehr dezidiert berücksichtigt. Demgegenüber ist die Aufnahme städtischer Forschungsaspekte in allen Themenbereichen und spezifischen Programmen notwendig. Wichtig ist es, in diesem Zusammenhang die Vernetzung der Städte mit ihren Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch geeignete Maßnahmen stärker zu unterstützen. Damit ist eine Synergie für die Stadtentwicklung und eine breitere öffentliche Wahrnehmung von Forschung und Entwicklung zu erreichen. Eine solche Maßnahme könnte z.B. ein Wettbewerb um den Titel „Europäische Stadt der Wissenschaft“ sein;

3.9

Im 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sollte gewährleistet sein, dass die Städte als Foren für den Austausch von Informationen und Wissen konsolidiert werden, die Verteilung der Mittel und Maßnahmen im Innovationsbereich den Bedürfnissen der Gesellschaft im Allgemeinen und der Bürger im Besonderen entspricht und die Unterstützung der transnationalen Forschung im Bereich der Stadtentwicklung gesichert ist;

3.10

betont die Wichtigkeit der Subsidiarität und die Bedeutung der Einbeziehung der subnationalen Ebenen in die Programmierung und Umsetzung der Kohäsionspolitik. Die Dezentralisierung im Management der Strukturfonds darf nicht zu einer Zentralisierung der Kohäsionspolitik auf der Ebene der Mitgliedstaaten führen;

3.11

fordert die Europäische Kommission auf, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der Durchführungs- und Kontrollbestimmungen auf Maßnahmen der Städte zu berücksichtigen;

3.12

verlangt eine stärkere und transparentere Beteiligung der lokalen Gebietskörperschaften an der Vorbereitung, Ausarbeitung und Durchführung der Nationalen Reformprogramme und fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihre jährlichen Berichte an die Europäische Kommission ein spezifisches Kapitel über die Maßnahmen zur Durchführung dieser Programme auf lokaler Ebene aufzunehmen;

3.13

begrüßt die Berücksichtigung der städtischen Dimension in den Vorschlägen der Europäischen Kommission für die Verordnungen zu den Strukturfonds und zum Kohäsionsfonds für 2007-2013;

3.14

fordert die Stärkung der städtischen Dimension in den Strategischen Kohäsionsleitlinien für die Periode 2007-2013. Die tatsächliche Einbeziehung der städtischen Dimension ist von der Europäischen Kommission sicherzustellen. Etwa durch die eindeutige Festlegung der städtischen Dimension in den Durchführungsberichten der Mitgliedstaaten und im Jahresbericht der Europäischen Kommission, die in den Artikeln 27 und 28 des Entwurfs der Allgemeinen Strukturfonds Verordnung (9) vorgesehen sind;

3.15

verweist auf die grundlegende Rolle der prospektiven und strategischen Maßnahmen zur Lösung von Beschäftigungsproblemen, die von den Kommunalverwaltungen hauptsächlich über Vorschläge zur Schaffung alternativer Arbeitsplätze in den so genannten neuen Bereichen der Arbeitsplatzschaffung durchgeführt werden. Er empfiehlt deshalb, die städtische Dimension nicht nur bei der Konzeption und Ausarbeitung von Beschäftigungsprogrammen zu berücksichtigen, sondern die Städte überdies mit den erforderlichen Zuständigkeiten, Verwaltungsinstrumenten und Haushaltsmitteln auszustatten;

3.16

begrüßt die gemeinsamen Initiativen der Europäischen Kommission und der EIP Group JEREMIE, JASPERS und JESSICA. Ein gleichberechtigter Zugang für alle staatlichen Ebenen zu diesen Finanzierungssystemen stellt eine wesentliche Voraussetzung für ihren Erfolg dar;

3.17

empfiehlt die Erarbeitung, regelmäßige Aktualisierung und Verbreitung von Daten und Analysen, die die komplexe Realität der Städte abbilden und eine bessere Einschätzung der Situation in den Städten erlauben. Insbesondere werden Initiativen wie das ESPON oder das STÄDTEAUDIT unterstützt;

3.18

unterstützt die Weiterentwicklung von Netzwerken zwischen den Städten für den Austausch von Erfahrungen und Best Practices. Dabei sollte auf bestehenden Netzwerken wie URBACT mit dem Pilotprojekt „European Urban Knowledge Network“, den interregionalen städtischen Kooperationsschwerpunkten, EUROCITIES etc. aufgebaut werden. Auch Initiativen nationaler und europäischer Verbände, die Interessen von Städten vertreten, sollen dabei berücksichtigt werden;

3.19

empfiehlt der Europäischen Kommission, die Empfängerstaaten dieser Hilfen dazu aufzufordern, einen bedeutenden Teil der Mittel aus dem Kohäsionsfonds in nachhaltige Stadtverkehrsprojekte zu investieren.

Brüssel, den 26. April 2006

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


(1)  ABl. C 231 vom 20.9.2005.

(2)  „Dritter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt: Eine neue Partnerschaft für die Kohäsion, Konvergenz, Wettbewerbsfähigkeit, Kooperation“, KOM(2004) 107 endg. vom 18.2.2004.

(3)  Entschließung des Europäischen Parlaments zur städtischen Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung vom 13. Oktober 2005, P6_TA-PROV(2005)0387, Berichterstatter: Jean Marie BEAUPUY, noch nicht im ABl. veröffentlicht.

(4)  „Umsetzung der Lissabon-Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung - Der Beitrag der Regionen und Städte. Lissabon-Strategie: Eine Umfrage zur Einbindung der Regionen und Städte in die Erarbeitung der nationalen Reformprogramme“, DI CdR 45/2005.

(5)  Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds, KOM(2004) 492 endg. vom 14.7.2004.

(6)  Mitteilung der Kommission „Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung - Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013“, KOM(2005) 299 endg. vom 5.7.2005.

(7)  Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: „Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen“ vom 23. November 2005, abrufbar unter http://europa.eu.int/comm/regional_policy/consultation/urban/index_de.htm

(8)  Mitteilung der Kommission „Dialog mit den Verbänden der Gebietskörperschaften über die Politikgestaltung der Europäischen Union“, KOM(2003) 811 endg. vom 19.12.2003.

(9)  Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds, KOM(2004) 492 endg. vom 14.7.2004.