52006IP0528

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema "Jetzt aufs Tempo drücken - Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen" (2006/2138(INI))

Amtsblatt Nr. 316 E vom 22/12/2006 S. 0378 - 387


P6_TA(2006)0528

Jetzt aufs Tempo drücken — Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema "Jetzt aufs Tempo drücken — Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen" (2006/2138(INI))

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft — Eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung" (KOM(2005)0551),

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Jetzt aufs Tempo drücken — Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze" (KOM(2006)0030),

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung — Unternehmensübertragung — Kontinuität durch Neuanfang" (KOM(2006)0117),

- unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes, die auf den Tagungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2000 in Lissabon, 23. und 24. März 2001 in Stockholm und 15. und 16. März 2002 in Barcelona sowie den Tagungen des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2005, 15. und 16. Dezember 2005 und 23. und 24. März 2006 in Brüssel angenommen wurden,

- unter Hinweis auf die Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg, auf der beschlossen wurde, die Lissabonner Strategie mit einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung zu verbinden,

- unter Hinweis auf die Ergebnisse der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs, die am 27. Oktober 2005 in Hampton Court abgehalten wurde,

- unter Hinweis auf die Empfehlung 2005/601/EG des Rates vom 12. Juli 2005 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005-2008) [1],

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel: "Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze — Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon" (KOM(2005)0024),

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008)" (KOM(2005)0141),

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft" (KOM(2005)0330),

- unter Hinweis auf die 25 Nationalen Reformprogramme (NRP), die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, und die Bewertung dieser Nationalen Reformprogramme durch die Kommission in Teil 2 ihrer oben genannten Mitteilung mit dem Titel "Jetzt aufs Tempo drücken — Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze",

- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds [2] und auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013" (KOM(2005)0299),

- unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (KOM(2005)0119) sowie den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 15. Juni 2006 [3],

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft — Mehr Forschung und Innovation — In Wachstum und Beschäftigung investieren — Eine gemeinsame Strategie" (KOM(2005)0488) sowie der ihr beigefügten Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (SEK(2005)1253 und SEK(2005)1289),

- unter Hinweis auf den Europäischen Innovationsanzeiger (European Innovation Scoreboard) 2005 — Vergleichende Analyse der Innovationsleistungen,

- in Kenntnis des Berichts vom Januar 2006 mit dem Titel "Ein innovatives Europa schaffen" (Aho- Bericht), der von der unabhängigen Sachverständigengruppe für F&E und Innovation ausgearbeitet wurde, die im Anschluss an das Gipfeltreffen von Hampton Court eingesetzt wurde,

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU" (KOM(2006)0502),

- unter Hinweis auf die Empfehlung 94/1069/EG der Kommission vom 7. Dezember 1994 zur Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) [4],

- unter Hinweis auf den abschließenden Bericht der Sachverständigengruppe für das Programm BEST vom Mai 2002 über die Übertragung kleiner und mittlerer Unternehmen,

- unter Hinweis auf Flash Eurobarometer Nr. 160: Erhebung über die unternehmerische Initiative und analytischer Bericht vom April bzw. Juni 2004,

- in Kenntnis des Schlussberichts der Arbeitsgruppe für Risikokapital, die aus Vertretern der International Trade Administration des Handelsministeriums der Vereinigten Staaten und der Generaldirektion der Europäischen Kommission für Unternehmen und Industrie gebildet wurde, vom Oktober 2005,

- unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (KOM(2005)0121) sowie den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 1. Juni 2006 [5],

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds" (KOM(2005)0535),

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung" (KOM(2006)0033),

- in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission mit dem Titel "Energieeffizienz oder Weniger ist mehr" (KOM(2005)0265) sowie unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 1. Juni 2006 [6],

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Aktionsplan für Biomasse" (KOM(2005) 0628),

- unter Hinweis auf die i2010-Initiative, insbesondere den E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller (KOM(2006)0173),

- in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission "Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" (KOM(2006)0105),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2005 zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der Europäischen Union und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen [7],

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zu der Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen [8],

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu einer europäischen Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung [9],

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zum Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates mit Blick auf die Lissabon-Strategie [10],

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union [11],

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2006 zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mehr Forschung und Innovation — In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie [12],

- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Rechtsausschusses (A6-0384/2006),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union als Reaktion auf die sich verändernden Regeln der neuen Weltwirtschaft und das wachsende Tempo der Weltmärkte ihre Position strategisch anpassen muss, um eine weitere Drosselung des langfristigen Wirtschaftswachstums zu verhindern,

B. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung des langfristigen Wirtschaftswachstums die zwischen der Forschung und den Märkten in der Europäischen Union bestehende Lücke schließen müssen,

C. in der Erwägung, dass der Zugang zum Weltmarkt den KMU neue Nischenmärkte, niedrigere F&EKosten, einen verbesserten Zugang zur Finanzierung, Größenvorteile und technologische Vorteile sowie Möglichkeiten der Risikostreuung bietet,

D. in der Erwägung, dass die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Lissabonner Strategie innerhalb der Europäischen Union nicht einheitlich sind und enorme Unterschiede hinsichtlich des Gesamtniveaus der technologischen Entwicklung und des Leistungsniveaus der Mitgliedstaaten bestehen,

E. in der Erwägung, dass der Prozess der Vereinfachung der Rechtsvorschriften ernste Probleme der juristischen Korrektur aufwirft, weswegen Mechanismen oder Verfahren geschaffen werden müssen, um diese Korrektur rechtsgültig zu machen,

F. in der Erwägung, dass die Nichtumsetzung wichtiger Rechtsvorschriften der EG und die daraus resultierende Marktfragmentierung wirtschaftliches Wachstum und die Entstehung von Wettbewerb verhindern, die zu den größenbedingten Kostenersparnissen führen, welche für eine hochwettbewerbsfähige Wirtschaft in der Europäischen Union erforderlich sind,

G. in der Erwägung, dass die Europäische Union den Wandel zu einer modernisierten, wissensbasierten Wirtschaft vollziehen muss, da die Schaffung, Weitergabe und Anwendung neuen Wissens den Hauptfaktor für wirtschaftliches Wachstum und einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil darstellt,

H. in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten weiterhin den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem soziodemographischen Wandel und tragfähigen Sozialmodellen stellen und diese Gelegenheit wahrnehmen müssen, um innovative Verfahren, Dienstleistungen und Produkte zu entwickeln,

I. in der Erwägung, dass eine finanziell gut ausgestatte F&E zu Innovation, Wirtschaftswachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und Spitzenforschung führt,

J. in der Erwägung, dass die Europäische Union für eine dynamische Unternehmenskultur sorgen muss, indem sie aktive Maßnahmen wie lebenslanges Lernen, den Erwerb von Fertigkeiten, die individuelle berufliche Betreuung, die Arbeitsvermittlung für Jugendliche und die Berufsausbildung fördert,

K. in der Erwägung, dass der europäische Raum für Information und Kommunikation die unternehmerische Initiative und eine Kultur des Lernens auf sichtbarere und aktivere Weise fördern muss,

L. in der Erwägung, dass der Anteil der KMU an der Gesamtbeschäftigung bei 70 % liegt und dass nur 44 % der KMU innerbetriebliche Innovationen vornehmen,

M. in der Erwägung, dass die KMU der wesentliche Faktor für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sind, da sie über 75 Millionen Menschen in der gesamten Europäischen Union beschäftigen und in manchen Industriebranchen sogar bis zu 80 % der Arbeitsplätze stellen; in der Erwägung, dass es in Anbetracht ihrer Rolle für die Wirtschaftsentwicklung und die Innovation sowie ihres Gewichts am Markt unbedingt geboten ist, KMU umfassend zu unterstützen,

N. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ein günstiges Umfeld für die Entwicklung der Privatwirtschaft schaffen und den besonderen Erfordernissen der KMU Rechnung tragen müssen, wozu förderliche Rahmenbedingungen und Regelungen für die Unternehmen, angemessene grundlegende Infrastrukturdienste, der Zugang zu kurz- und langfristiger Finanzierung mit angemessenen Zinssätzen, Beteiligungskapital und Risikokapital, beratende Unterstützung und die Kenntnis der Marktmöglichkeiten gehören,

O. in der Erwägung, dass öffentlich-private Partnerschaften ein wertvolles Instrument für die Qualität des öffentlichen Dienstes und die finanzielle Nachhaltigkeit sind,

P. in der Erwägung, dass KMU unter mangelnden unternehmerischen Fertigkeiten wie auch unter Mängeln im Bereich der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien, der Buchhaltung, der Sprachkenntnisse, des Produktionsmanagements und der Unternehmensplanung, sowie unter mangelnden Ressourcen und der mangelnden Fähigkeit, die kritische Masse zu erreichen, leiden können,

Q. in der Erwägung, dass sich eine Unterstützung der zwischengeschalteten Vertreterorganisationen von KMU in Anbetracht der wesentlichen Natur ihrer Tätigkeit im Bereich der Information, Unterstützung und Begleitung der KMU, insbesondere für die kleinsten unter ihnen, als unerlässlich erweist,

R. in der Erwägung, dass KMU auf grenzüberschreitenden und internationalen Märkten tätig sind und dies strategische Bedeutung für ihre weitere Entwicklung gewonnen hat,

S. in der Erwägung, dass eines der Haupthindernisse für erfolgreiche unternehmerische Initiative, Innovation und Produktentwicklung auf einer mangelnden Vielfalt der Finanzierungsformen auf allen Stufen der Finanzkette beruht,

T. in der Erwägung, dass die Europäische Union die Ausarbeitung und Vorbereitung von Vorhaben für Unternehmensgründungen in einem marktorientierten akademischen Umfeld unterstützen sollte, damit mehr kritische Masse, höhere Bewertungen wie auch höhere Erstinvestitionen durch Risikokapitalgesellschaften erzielt werden können,

U. in der Erwägung, dass die Patentierung in der Europäischen Union mit 46700 EUR im Vergleich zu den USA (10250 EUR) und Japan (5460 EUR) sehr kostspielig ist und dass die dringende Notwendigkeit eines Gemeinschaftspatents besteht,

V. in der Erwägung, dass die Nationalen Reformprogramme (NRP) den Erfordernissen der KMU und der Großunternehmen in nachhaltiger Form Rechnung tragen müssen,

W. in der Erwägung, dass die 23 Millionen KMU in Europa effektiv eine sehr große Vielfalt unternehmerischer Situationen widerspiegeln, die es bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken, vor allem im Rahmen der NRP, zu berücksichtigen gilt, insbesondere was die Besonderheiten der Kleinstunternehmen und der Handwerksbetriebe betrifft, die über 95 % der europäischen KMU ausmachen,

X. in der Erwägung, dass klare Vorschriften über die staatlichen Beihilfen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Unternehmensinnovation in benachteiligten Gemeinschaften und Regionen hilfreich sein könnten,

Y. in der Erwägung, dass ungefähr zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Europäischen Union auf die Familienbetriebe entfallen,

Z. in der Erwägung, dass die Rolle und die Entwicklung bestehender EU-Programme wie z.B. Leonardo da Vinci, durch die Mobilität, Innovation und Qualität der Ausbildung im Rahmen transnationaler Partnerschaften (Unternehmen, Ausbildungsstätten, Verbindungsstellen usw.) gefördert werden, betont werden müssen,

Die EU als erfolgreicher Wettbewerber auf einem globalen Markt

1. weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass der einzige Weg, sich im Wettbewerb auf einem globalen Markt erfolgreich zu behaupten, darin besteht, eine europäische wissensbasierte Gesellschaft zu schaffen, die sich auf Kompetenz gründet;

2. ist sich bewusst, dass es wichtig ist, eine innovationsfreundliche Kultur zu fördern, und dass dies in alle Bereiche der nationalen Strategien für die Wettbewerbsfähigkeit Eingang finden muss;

3. hebt mit Nachdruck hervor, dass die organisatorische Stärke in zunehmendem Maße nicht auf den Kernkompetenzen, sondern vielmehr auf den Kernkompetenzträgern beruhen wird;

4. fordert die Mitgliedstaaten auf, bereits in den ersten Phasen der Ausbildung damit zu beginnen, den Unternehmergeist zu fördern, und ihre Unterstützung für das lebenslange Lernen zu verstärken;

5. verweist mit Nachdruck auf die Verbesserung von Qualität und Effizienz der Aus- und Fortbildungssysteme durch einen wirksamen Einsatz der erforderlichen Ressourcen, insbesondere durch verstärkte Privatinvestitionen im Bereich der weiterführenden Ausbildung und bei der Fortbildung;

6. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Maßnahmen zur Beseitigung der Unterschiede im Handelsrecht zwischen den einzelnen Ländern zu treffen, um einen offenen und wettbewerbsfähigen Markt zu gewährleisten;

7. weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Zusammenarbeit einerseits zwischen den Regionen, die mit denselben Problemen und Herausforderungen konfrontiert sind, zu verstärken, indem die Schaffung von Netzen zwischen den in diesen Regionen ansässigen Unternehmen und andererseits den grenzübergreifenden Regionen gefördert wird, um die Entwicklung und Koordinierung geeigneter Politiken, die ihren spezifischen Erfordernissen gerecht zu werden vermögen, zu begünstigen; hebt die Bedeutung von KMU-Clustern im Umfeld von Technologieparks, öffentlichen Labors und Hochschulen hervor, die dynamische Umgebungen in Europa schaffen, welche in der Lage sind, wissenschaftliches Wissen zu nutzen und wissensbasierte Arbeitsplätze zu schaffen;

8. betont die Notwendigkeit, mit Hilfe der europäischen Programme die Realität der Industrie-Cluster und der Industriedistrikte unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Merkmale und unter Gewährleistung einer angemessenen Unterstützung für sie anzuerkennen und ihre Entwicklung zu fördern; fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Schaffung von Unternehmens-Clustern und die Verbesserung der Verbindungen zwischen Unternehmen und Hochschulen zu fördern, die beide als hilfreich für die Förderung von Innovation und Unternehmensgründungen angesehen werden;

9. fordert eindringlich, dass die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen im Hinblick auf die Schaffung einer Freihandelszone, die größer als der europäische Binnenmarkt ist, vorangetrieben werden;

10. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine weitere Marktöffnung vorzunehmen und die ausstehenden Rechtsvorschriften, die auf dieses Ziel gerichtet sind, anzuwenden und damit die Kohärenz und die europäische Wettbewerbsfähigkeit insgesamt zu verbessern;

11. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, den Dienstleistungssektor zu vollenden und zu integrieren und dadurch ihr Arbeitsproduktivitätswachstum zu fördern;

12. ist sich bewusst, dass Europa eine wirklich integrierte Energiepolitik benötigt, die die Versorgungssicherheit und eine minimale Umweltbeeinträchtigung gewährleistet;

13. unterstreicht die Tatsache, dass die Vereinfachung der Rechtsvorschriften ein wesentliches Ziel darstellt, das allerdings schwer zu erreichen ist, und dass sie in einigen Aspekten teilweise einer Kodifizierung gleichkommt; ersucht die Kommission nachdrücklich, zur Vereinfachung durch einen Vorschlag für einen einfachen Mechanismus beizutragen, durch den die juristische Korrektur derjenigen Änderungen rechtsgültig gemacht werden kann, die an den europäischen Rechtsvorschriften aus Gründen der Vereinfachung vorgenommen werden, und den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, dass jeder von ihnen selbst einen entsprechenden Mechanismus einrichtet, was für sie ein Anreiz sein wird, sich in diesem Sinne zu engagieren;

Der europäischen Kreativität zum Durchbruch verhelfen

14. hebt die Notwendigkeit hervor, dass die Mitgliedstaaten Wissen, Forschung und Innovation neuen Auftrieb geben; ist der Auffassung, dass die Forschung die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Innovation und Wirtschaftswachstum ist; ist der Ansicht, dass es wichtig ist, eine europäische Wissensgesellschaft zu schaffen und mit Hilfe des lebenslangen Lernens, der Fremdsprachenausbildung und der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die Qualifikationslücken und die Arbeitslosigkeit zu verringern und dadurch die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union zu verbessern;

15. betont, dass Informations- und Kommunikationstechnologien, e-learning und e-business entscheidende Elemente für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU sind; ist der Auffassung, dass daher Vorhaben zur Förderung derartiger Möglichkeiten für die KMU weiter unterstützt werden sollten;

16. befürwortet den umfassendsten Gebrauch der "Schlüsselkompetenz für lebenslanges Lernen", um den Erfordernissen der europäischen Lernenden gerecht zu werden, indem Gleichstellung und Zugang insbesondere für jene Gruppen gewährleistet werden, die für ihr Bildungspotential der Unterstützung bedürfen, wie Menschen mit geringen Grundfertigkeiten, Schulabbrecher, Langzeitarbeitslose, Migranten und Menschen mit Behinderungen;

17. hebt hervor, dass der einzige Weg, einen Markt für die KMU und die Industrie der Europäischen Union zu schaffen, darin besteht, die Lücke zu schließen, die in der Europäischen Union zwischen der Forschung und der Vermarktung innovativer Verfahren, Dienstleistungen und Produkte besteht;

18. hebt die Notwendigkeit offener Innovationsmodelle hervor, die weniger linear und dynamischer sind und zu Mehrwert für die Unternehmen führen werden;

19. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, nicht nur den Einsatz von Computern, sondern auch von Softwarepaketen voranzutreiben, da diese geistigen Hilfsmittel die Effizienz verschiedener administrativer Aufgaben verbessern können;

20. betont die Notwendigkeit eines nutzerfreundlichen Gemeinschaftspatents und einer verbesserten Gegenseitigkeit zwischen den europäischen Patentsystemen und denen der Vereinigten Staaten und Japans, um einen optimalen Schutz der europäischen Wirtschaft und Ideen zu gewährleisten, insbesondere durch die Förderung ihrer Nutzung durch KMU;

21. begrüßt die Ziele der Marktzugangsstrategie der Europäischen Union und fordert die Europäische Union auf, mehr für die Förderung der Nutzung ihrer Datenbank durch die KMU zu tun und sie auf dem neuesten Stand zu halten; empfiehlt den Mitgliedstaaten und den regionalen und kommunalen Behörden, gemeinsame zentrale Informationsanlaufstellen ("one-stop information shops") einzurichten und die Internet- Angebote von Behördendiensten zu fördern (e-Government);

22. fordert die Kommission nachdrücklich auf, über ihr Netz der Euro-Info-Zentren (EIC) einen stärkeren Zugang zu den internationalen Märkten zu fördern;

23. fordert die Kommission eindringlich auf, dieses Netz durch die Einbeziehung verschiedener Unternehmensunterstützungsstellen, die im Rahmen der nationalen Netze existieren und die in der Lage sind, den KMU umfassende und verlässliche Dienste bereitzustellen, umzugestalten und zu erweitern;

24. hält es daher für wesentlich, das EIC-Netz zu bewerten, zu verbessern und umzuorganisieren, damit es nicht nur effizient funktioniert und seine Arbeit Wirkung zeigt, sondern auch in der Lage ist, gezielter und schneller zu arbeiten, und diese Zentren jeweils zu gemeinsamen Problemlösungsstellen ("one stop trouble shooting shops") für KMU, die mit Hindernissen auf dem Binnenmarkt konfrontiert sind, umzugestalten; ist der Ansicht, dass die EIC sich zu echten Vermittlern zwischen KMU und den Mitgliedstaaten entwickeln sollten, die alle Probleme bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf möglichst praktische und pragmatische Art und Weise angehen; räumt ein, dass die EIC zur Erreichung dieser Ziele mit mehr Finanzmitteln ausgestattet werden müssen;

25. fordert die Kommission auf, zielstrebig darauf hinzuwirken, dass die EIC besser wahrgenommen werden, und betont, dass alle KMU einfachen und kostenlosen Zugang zu den von den EIC angebotenen Informationen, Dienstleistungen und Ratschlägen haben sollten, unabhängig davon, ob sie den Organisationen, die die EIC-Funktionen ausüben, als Mitglied angehören oder nicht; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass zu den KMU-Foren, die von den EIC eingerichtet werden, auch KMU zugelassen werden, die nicht der Gastgeberorganisation angehören; hält es für entscheidend, dass die Kommission ehrgeizige Zielvorgaben festlegt, damit die EIC von allen KMU, nicht nur von denjenigen, die Mitglieder der Gastgeberorganisation sind, stärker in Anspruch genommen und besser wahrgenommen werden;

26. ist der Ansicht, dass eine Bündelung der von der Europäischen Union betriebenen und auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnittenen Netzwerke (wie Euro-Info-Centres und Innovation-Relay-Centres) angestrebt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass diese Einrichtungen beispielsweise den repräsentativen berufsständischen Vereinigungen der KMU angegliedert werden könnten;

Der Motor des Wettbewerbs: Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wettbewerb und die KMU

27. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich, den auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen zurückgehenden Grundsatz "Zuerst in kleinen Dimensionen denken", anzuwenden, wann immer dies möglich ist, um es insbesondere den Kleinstunternehmen und den Handwerksbetrieben zu ermöglichen, ihr Wachstums- und Entwicklungspotential unabhängig davon, ob es auf lokaler Ebene oder auf der Ebene der Exportmärkte angesiedelt ist, voll zu verwirklichen;

28. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, unternehmerische Initiative und Eigenverantwortung stärker in den Vordergrund zu rücken, indem Anstrengungen belohnt und die gesellschaftlichen Werte des unternehmerischen Risikos und der unternehmerischen Initiative gefördert werden;

29. stellt fest, dass technologische Fortschritte und technologische Kompetenz den eigentlichen Wettbewerbsvorteil in einer wissensbestimmten Gesellschaft ausmachen;

30. betrachtet es als wichtig, dass die KMU bzw. die Kleinstunternehmen nicht nur bezüglich der Information, sondern auch der Weitergabe bewährter Verfahren einen besonderen Stellenwert erhalten; hält in diesem Sinne die Vermittlung unternehmerspezifischer Kenntnisse einschließlich der für Ausschreibungen benötigten Kenntnisse für einen Bereich, der Vorrang verdient;

31. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, erfolgreiche Modelle für den elektronischen Handel zu fördern, um die Verbreitung der IKT zu erleichtern;

32. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, gemeinsame Normen oder freiwillige Vereinbarungen in Bereichen einzuführen, in denen ihr Fehlen dem Wachstum der KMU abträglich ist;

33. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, den europäischen Unternehmen durch den Abbau von Bürokratie, die Verbesserung der Regulierungsqualität, die Verringerung des administrativen Aufwands, eine Verbesserung der Beteiligung der KMU am Konsultationsprozess, eine Vereinfachung der Steuerbefolgungsvorschriften für KMU und eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwands und der Systeme der sozialen Sicherheit für die Arbeitnehmer und die Unternehmer neuen Auftrieb zu geben; ersucht die Mitgliedstaaten, administrative Hemmnisse für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen KMU, der Industrie, Forschungsinstituten und Hochschulen zu beseitigen;

34. legt den Mitgliedstaaten nahe, mehr Unterstützung zur Behebung der unzureichenden Zahl von Unternehmensneugründungen bereitzustellen und dazu geeignete Anreize in Erwägung zu ziehen und zu schaffen und entsprechende spezifische Beihilferegelungen zur Förderung des Größenwachstums und des Beschäftigungswachstums einzuführen; weist auf die Bedeutung von Unternehmensübertragungen für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Kapital hin; begrüßt die neue Mitteilung über Unternehmensübertragungen "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung — Unternehmensübertragung — Kontinuität durch Neuanfang", die in Zusammenhang mit dem Ziel steht, das mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundene Risiko zu verringern; stellt fest, dass in Anbetracht der alternden Bevölkerung Europas und der Tatsache, dass sich mehr als ein Drittel aller europäischen Unternehmer in den kommenden zehn Jahren aus dem Geschäftsleben zurückziehen werden, erfolgreiche Unternehmensübertragungen zunehmend an Bedeutung gewinnen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Unternehmensneugründungen und Unternehmensübertragungen dieselbe politische Aufmerksamkeit zu schenken, indem konkrete Maßnahmen in die nationalen Politiken zur Verwirklichung der Lissabon-Strategie mit einem spezifischen Zeitplan einbezogen werden;

35. billigt die Vorschläge zur Vereinfachung der Gründung neuer Unternehmen und zur Verkürzung der Fristen und der Verringerung der Kosten für deren Gründung; merkt aber an, dass zwar die Steuererleichterungen keine Probleme bereiten, dass aber das Konzept zinsvergünstigter Darlehen nicht unbedingt in das Gemeinschaftsrecht passt, durch das im Gegenteil gleiche Marktbedingungen angestrebt werden; schlägt die Förderung geeigneter Maßnahmen vor, wie steuerliche Anreize und eine flexiblere Gestaltung des Gesellschaftsrechts, um die Fortführung der Unternehmen und insbesondere die Übertragung von Familienbetrieben auf Dritte oder Beschäftigte zu erleichtern;

Ein modernes System des sozialen Schutzes und ein moderner Arbeitsmarkt

36. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, ineffiziente Sozialmodelle unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Tragfähigkeit, der sich verändernden Gesamtdynamik und der demografischen Strukturen zu überprüfen, um sie tragfähiger zu gestalten;

37. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, pragmatische politische Entscheidungen zu treffen, um einen Ausgleich zu ihrer alternden Bevölkerung und einer sinkenden Geburtenrate zu schaffen, wie eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Einklang mit den steigenden Standards der Gesundheitsfürsorge und die Einführung von Maßnahmen, die stärker auf die Familie ausgerichtet sind, mit Anreizen für Geburten und die Kinderbetreuung;

38. hebt mit Nachdruck die Notwendigkeit hervor, Unternehmerinnen insbesondere beim Zugang zur Finanzierung und zu Unternehmernetzwerken zu unterstützen;

39. betont die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten auf die uneingeschränkte Integration in die Informationsgesellschaft in ganz Europa hinarbeiten;

40. hebt die Notwendigkeit der Arbeitsmarktflexibilität hervor, um den sich verändernden Sozialstrukturen und den Problemen einer alternden Gesellschaft Rechnung zu tragen;

41. weist die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Lohnnebenkosten eines der Haupthindernisse sind, denen sich Ein-Mann-Unternehmen bei der Einstellung weiterer Arbeitnehmer gegenübersehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, bei der Prüfung von arbeitsrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Flexibilität zu wahren, und zwar in Anbetracht der hohen Arbeitslosigkeit, die in Europa, insbesondere unter den Jugendlichen, herrscht;

42. hält es für grundlegend, die Investitionen von KMU in die Humanressourcen zu fördern, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und die Produktivität zu verbessern; erkennt an, dass im Rahmen von Ausbildungsprogrammen spezifische Konzepte für KMU entwickelt werden müssen, einschließlich der Ausbildung am Arbeitsplatz; unterstreicht die Notwendigkeit, den älteren Arbeitnehmern und den Behinderten eine angemessene berufliche Fortbildung (Schulung in neuen Technologien) anzubieten, damit sie im Beschäftigungsverhältnis verbleiben oder leichteren Zugang dazu haben und damit den Erfordernissen der Arbeitgeber und der Behinderten gerecht werden können;

43. schlägt vor, die Vermittlung entscheidender unternehmerischer Fähigkeiten in den Lehrplan der Sekundarstufe aufzunehmen und die Einbeziehung von KMU in Bildungsbereiche, in denen diese zusätzliche praktische Informationen und Empfehlungen geben können, zu unterstützen; unterstützt die Politik der Universitäten, die in ihren Ausbildungsprogrammen auch den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung tragen;

44. betont die Notwendigkeit der Förderung solcher KMU, die im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen und der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung umweltfreundliche Methoden anwenden;

45. würdigt die Absicht der Kommission, den Dialog und den regelmäßigen Austausch mit den KMU und den sie vertretenden Organisationen zu suchen, und fordert, dass sie dies auch in der praktischen Umsetzung systematisch beherzigt und die europäischen Unternehmen über ihre berufständischen Vereinigungen nicht nur in die Umsetzung von Gemeinschaftsprogrammen, sondern bereits bei deren Ausarbeitung einbezieht; stellt fest, dass der Konsultationsprozess in seiner gegenwärtigen Form für KMU problematisch ist, da die Frist von acht Wochen den Vertretungsorganisationen der KMU nicht genügend Zeit für die Einholung und Vorlage von Stellungnahmen bietet; fordert die Kommission auf, diese Auflage dringend zu überprüfen;

46. tritt dafür ein, dass alle Unterstützungsmaßnahmen für KMU auch für Selbständige Geltung haben sollten, insbesondere was die Sozialversicherungssysteme mit ihren verschiedenen Ausprägungen und Leistungen sowie die Vorsorge im Zusammenhang mit Risiken am Arbeitsplatz betrifft;

47. empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich möglichst weitgehend um die Schaffung eines rechtlichen Umfelds zu bemühen, das den KMU in Bezug auf die Beschäftigung Flexibilität gewährleistet, ohne dass Aspekte der sozialen Sicherheit beeinträchtigt werden;

48. bekräftigt, dass der Binnenmarkt vollendet werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Beitrag zu diesem gemeinsamen Ziel zu leisten, indem sie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer fördern;

49. weist darauf hin, dass die Bemühungen zur Förderung der unternehmerischen Initiativen insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel wesentlich sind, in dessen Zuge sich ein Drittel der europäischen Unternehmer in den nächsten zehn Jahren zur Ruhe setzen wird; fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu erleichtern und dabei etwa Konzepte wie das "Silberne Unternehmertum" für ältere Menschen, Anreize zur Unternehmensgründung für jüngere Menschen sowie insbesondere die Förderung weiblicher Unternehmer zu prüfen, wobei auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben zu untersuchen sind;

Finanzielle Tragfähigkeit

50. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Grundsätze der Haushaltsdisziplin zu beachten, um gesunde öffentliche Finanzen zu gewährleisten;

51. tritt für eine Überprüfung der Modelle des öffentlichen Dienstes, ihrer Finanzierung und Verwaltung, einschließlich einer Diskussion über die Funktionen und die Vorteile öffentlich-privater Partnerschaften, ein;

52. legt den Mitgliedstaaten nahe, öffentlich-private Partnerschaften als das geeignetste Modell für die Bereitstellung von Unternehmensunterstützungsdiensten für KMU, einschließlich der Schaffung von Risikokapitalfonds, zu fördern und damit eine ausreichende Hebelwirkung für eine größere Beteiligung der Privatwirtschaft zu erzielen;

53. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, den Zugang der KMU zum öffentlichen Beschaffungswesen zu verbessern, der ein bedeutendes Hindernis für das Wachstum darstellt; weist die Kommission und die Mitgliedstaaten auf die bisweilen unsinnigen Auswirkungen der Vergaberichtlinien hin, die beispielsweise dazu geführt haben, dass einige öffentliche Auftraggeber von potentiellen Auftragnehmern Gebühren für die Bearbeitung ihrer eingereichten Ausschreibungsbewerbungen verlangen; stellt fest, dass solche Gebühren für Kleinunternehmen unerschwinglich sein können, und fordert die Kommission auf, dies bei der noch in diesem Jahr erfolgenden Ausarbeitung ihres Leitfadens für die Durchführung der überarbeiteten Vergaberichtlinien zu berücksichtigen;

54. vertritt die Auffassung, dass die Öko-Innovation auch durch die Nutzung der Kaufkraft der öffentlichen Haushalte gefördert werden kann, da die ökologische Ausrichtung des öffentlichen Auftragswesens dazu beitragen könnte, eine kritische Masse zu schaffen, so dass es umweltfreundlichen Unternehmen möglich wird, in stärkerem Umfang in den Markt einzutreten, was europäischen KMU, die in diesem Sektor sehr aktiv sind, zugute kommen wird;

55. fordert nachdrücklich den Rückgriff auf steuerliche Anreize, durch die Investitionen in Risikokapital gefördert werden, und einen Rückgriff auf die im Rahmen des Europäischen Investitionsfonds und der Strukturfonds verfügbaren Mittel, was zur Schaffung einer einheimischen Investorenbasis bei Risikokapital beitragen könnte;

56. hält es für unbedingt geboten, dass die KMU im Bereich der durch Finanzierung oder Unternehmenstätigkeit bedingten Risiken umfassende und zuverlässige Informationen über die möglichen Formen der Risikoteilung erhalten;

57. ist der Auffassung, dass die KMU ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft sind und dass zur Nutzung ihres Potentials im F+E-Bereich das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Union vereinfacht werden muss, um die Beteiligung kleinerer Forschungseinrichtungen durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für KMU und für Cluster kleiner Unternehmen und Labors zu erleichtern;

58. befürwortet den Ansatz, der vom Europäischen Rat im März 2006 in Brüssel beschlossen wurde, wonach der Zugang von Unternehmen zu Darlehen der Europäischen Investitionsbank, insbesondere für KMU, erweitert und erleichtert werden soll;

Durchführung der Nationalen Reformprogramme (NRP)

59. fordert alle Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Maßnahmen für die KMU in ihren Nationalen Reformprogrammen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, wobei der Erfolg von einer umfassenden Beteiligung und Konsultation der Unternehmensorganisationen der KMU zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit abhängen wird;

60. bedauert es, dass die konkrete Dimension, wie sie bislang bei der Berichterstattung über die Europäische Charta für Kleinunternehmen vorhanden war, verloren gegangen ist, und fordert die Kommission eindringlich auf, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu bieten, im Rahmen der Ausarbeitung der jährlichen NRP-Berichte bilaterale Treffen (unter Teilnahme der nationalen Beteiligten) über die Fortschritte bei konkreten Maßnahmen für die KMU abzuhalten;

61. bedauert das Fehlen einer Koordinierung zwischen den Nationalen Reformprogrammen der Mitgliedstaaten;

62. hebt den Nutzen einer Berichterstattung und Information über die Erfolge und Misserfolge der Nationalen Reformprogramme hervor;

63. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, konkret darzulegen, wie sie bei der Verwirklichung der Ziele, die sie sich in den NRP gesetzt haben, vorzugehen beabsichtigen;

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64. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

[1] ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 28.

[2] ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.

[3] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0265.

[4] ABl. L 385 vom 31.12.1994, S. 14.

[5] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0230.

[6] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0243.

[7] ABl. C 227 E vom 21.9.2006, S. 599.

[8] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0022.

[9] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0079.

[10] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0092.

[11] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0110.

[12] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0301.

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