Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und China (2005/2161(INI))
Amtsblatt Nr. 305 E vom 14/12/2006 S. 0219 - 0232
P6_TA(2006)0346 Beziehungen EU/China Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und China (2005/2161(INI)) Das Europäische Parlament, - unter Hinweis auf das 30-jährige Jubiläum der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China, das 2005 begangen wurde, - unter Hinweis auf die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und China, die 2003 ins Leben gerufen wurde, - unter Hinweis auf den wichtigsten Rechtsrahmen für die Beziehungen zu China, nämlich das im Mai 1985 unterzeichnete Abkommen über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China [1], das Wirtschaftsund Handelsbeziehungen sowie das Programm für Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und China umfasst, - in Kenntnis des politischen Grundsatzpapiers der Kommission mit dem Titel "Die Beziehungen EUChina: Gemeinsame Interessen und Aufgaben in einer heranreifenden Partnerschaft" (KOM(2003)0533), das vom Europäischen Rat am 13. Oktober 2003 unterstützt wurde, - in Kenntnis des ersten politischen Grundsatzpapiers Chinas zur Europäischen Union überhaupt, das am 13. Oktober 2003 veröffentlicht wurde, - unter Hinweis auf den politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und China, der 1994 in Anerkennung des Status Chinas als wachsende Macht auf der Weltbühne offiziell aufgenommen wurde, - unter Hinweis auf den Dialog zwischen der Europäischen Union und China über die Menschenrechte, der im Januar 1996 initiiert, in der Folge unterbrochen und 1997 erneut aufgenommen wurde, auf die Reise der Troika nach Xinjiang im Oktober 2005, die im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-China stattfand, und auf das Seminar zu den Menschenrechten im Rahmen des Dialogs EU-China im Dezember 2005 in London, an dem das Europäische Parlament als Beobachter teilnahm, - unter Hinweis auf die laufenden sektoralen Dialoge zwischen China und der Kommission, etwa den vor kurzem aufgenommenen Dialog über Beschäftigung und jenen über die Rechte an geistigem Eigentum, - unter Hinweis auf das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik China [2], das 2000 in Kraft trat und 2004 erneuert wurde, - unter Hinweis auf das Abkommen mit China über die Zusammenarbeit beim Satellitennavigationsprogramm Galileo der Europäischen Union vom 30. Oktober 2003, - unter Hinweis auf das 8. Gipfeltreffen EU-China, das im September 2005 in Peking stattfand, und auf die zum Abschluss dieses Gipfeltreffens abgegebene gemeinsame Erklärung sowie auf das 9. Gipfeltreffen EU-China, das 2006, in der zweiten Jahreshälfte, in Finnland stattfinden wird, - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zum Klimawandel, die auf dem 8. Gipfeltreffen EU-China abgegeben wurde sowie auf die damit übernommene Verpflichtung, in China und in der Europäischen Union fortgeschrittene, auf der Grundlage von CO2-Abscheidungs- und -Speicherungstechnologien weitgehend emissionsfreie Technologien zu entwickeln und bekannt zu machen; - unter Hinweis auf die Tagung des 10. Nationalen Volkskongresses ( 5.- 14. März 2006) sowie auf den Bericht der Regierung unter Ministerpräsident Wen Jiabao, der auf dieser Tagung vorgestellt wurde, - unter Hinweis auf seine beiden letzten interparlamentarischen Treffen mit China, die im März 2004 in Peking, Shanghai und Hainan und im Oktober 2005 in Brüssel stattfanden, - unter Hinweis auf seine jüngsten Entschließungen zu China, insbesondere seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China [3], seine Entschließung vom 8. September 2005 zu Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit [4], seine Entschließung vom 28. April 2005 zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union [5] und seine Entschließung vom 11. April 2002 zu der China-Strategie der Europäischen Union [6], - unter Hinweis auf das Waffenembargo der Europäischen Union, das nach den gewaltsamen Ereignissen auf dem Tiananmen-Platz im Juni 1989 erlassen wurde, wie dies vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 2. Februar 2006 [7] zu den Hauptaspekten und grundlegenden Optionen der GASP befürwortet wurde, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2005 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union, China und Taiwan und der Sicherheit im Fernen Osten [8], - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Tibet und zur Menschenrechtssituation in China sowie seine Entschließungen vom 18. November 2004 [9], 13. Januar 2005 [10] und 27. Oktober 2005 [11] zum Fall des Lama Tenzin Delek Rinpoche, der gefangen genommen und gefoltert wurde und sich somit in Lebensgefahr befindet, - unter Hinweis auf den Mangel an Fortschritten im Bezug auf den Menschenrechtsdialog EU-China, - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung, - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0257/2006), A. in der Erwägung, dass die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und China für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China von großer Bedeutung ist; ferner in der Erwägung, dass sich eine echte strategische Partnerschaft auf gemeinsame Werte stützen muss, B. in der Erwägung, dass die Anerkennung der "Ein-China-Politik" die Berücksichtigung einer friedlichen Lösung für die Taiwan-Frage im Rahmen eines konstruktiven Dialogs unterstützt, C. in der Erwägung, dass, abgesehen von demokratischen Werten, Glaubwürdigkeit, Stabilität und Verantwortung das Fundament der Beziehung zwischen der Europäischen Union und China bilden sollten, D. in der Erwägung, dass eine Stärkung der Beziehung der Europäischen Union zu China im Hinblick auf die Bewältigung globaler Herausforderungen, wie des Klimawandels, der Sicherheit und der Nichtverbreitung von Waffen von ausschlaggebender Bedeutung sein wird, E. in der Erwägung, dass China für sich genommen die größte Herausforderung der Globalisierung des Handels ist und derzeit einen gewaltigen Wirtschaftsboom mit Wachstumsraten von schätzungsweise rund 9% jährlich erlebt, F. in der Erwägung, dass die starke Wirtschaftsentwicklung Chinas auch angesichts des Status Chinas als ständigem Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) diesem Land eine immer größere internationale Verantwortung auferlegt, G. in der Erwägung, dass die "sektoralen Dialoge" zwischen der Europäischen Union und China in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen haben, H. in der Erwägung, dass die Europäische Union der größte Handelspartner Chinas und der größte Investor in China ist, und ferner in der Erwägung, dass China der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union ist; in der Erwägung, dass das Problem demokratischer Reformen, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit durch Handels- und Wirtschaftsbeziehungen in den Hintergrund gedrängt wurde, I. in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft in der WTO sowohl für die Europäische Union als auch für China eine Reihe von Rechten und Verpflichtungen mit sich bringt; ferner in der Erwägung, dass zahlreiche dieser Verpflichtungen auf chinesischer Seite immer noch unzureichend angewandt und umgesetzt werden, insbesondere in den Bereichen Umsetzung der Rechte am geistigen Eigentum, Inländerbehandlung und Transparenz, J. in der Erwägung, dass 70 % aller auf dem europäischen Markt beschlagnahmten Fälschungen aus China stammen, und dass jedes Jahr nahezu fünf Millionen gefälschter Artikel und Accessoires aus der Bekleidungsindustrie vom Zoll beschlagnahmt werden, K. in der Erwägung, dass der Marktwirtschaftsstatus eher ein wirtschaftliches als ein politisches Instrument ist; ferner in der Erwägung, dass China größere Anstrengungen unternehmen muss, um den Marktwirtschaftsstatus zu erreichen, L. in der Erwägung, dass die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China einen gegenseitigen Zugang zum Markt auf der Rechtsgrundlage der WTO-Regeln und des für alle gleichen und fairen Wettbewerbs erforderlich machen, M. in der Erwägung, dass die chinesische Führung in ihrem Weißbuch über die Errichtung einer politischen Demokratie in China (2005) die Vorherrschaft der Kommunistischen Partei Chinas im chinesischen sozialistischen Regierungssystem bestätigt, N. in der Erwägung, dass das Reich der Mitte von heute ein landesweites kompaktes Netz an Gerichten aufweist, was gegenüber der Situation vor etwa drei Jahrzehnten von beachtlichen Fortschritten zeugt, O. in der Erwägung, dass auf der Tagung des 10. Nationalen Volkskongresses ( 5.- 14. März 2006) ein Sprecher des Obersten Volksgerichts erklärte, China werde die international kritisierte Todesstrafe nicht abschaffen, weil die Volksrepublik China nach wie vor ein sich entwickelndes Land in der frühen Phase des Sozialismus sei, P. in der Erwägung, dass die Zahl der Hinrichtungen in China als Staatsgeheimnis gilt, dass aber laut Schätzungen chinesischer Juristen etwa 8000 Menschen jährlich auf diese Art sterben, Q. in der Erwägung, dass im Jahr 2005 die chinesischen Sicherheitsbehörden 87000"Zwischenfälle mit massiver Beteiligung" registrierten, was einem Anstieg von 6,6% gegenüber 2004 entspricht, R. in der Erwägung, dass einheimische Sozialwissenschaftler warnen, dass die Strategien der chinesischen Führung für eine harmonische Gesellschaft und für den Bau neuer sozialistischer Dörfer die derzeitige gefährliche Übergangsphase der Volksrepublik China zu einer Marktwirtschaft widerspiegeln, S. in der Erwägung, dass die Volksrepublik China 1976 eine "Ein-Kind-Politik" eingeführt hat, die derzeit unter dem interessanten Aufhänger "Wird China alt, bevor es reich wird" diskutiert wird, T. in der Erwägung, dass China die Friedrich-Naumann-Stiftung 1996 aus Peking ausgewiesen hat, U. in der Erwägung, dass China im März 2004 eine Bestimmung in seine Verfassung aufnahm, der zufolge die Menschenrechte vom Staat geachtet und gewährleistet werden; ferner in der Erwägung, dass China den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert hat, V. in Erwägung der wiederholten beunruhigenden Berichte über Gefängnisstrafen aus politischen Gründen, insbesondere für Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten, Foltervorwürfe, den weit verbreiteten Einsatz von Zwangsarbeit, die häufige Verhängung der Todesstrafe und die systematische Unterdrückung der Religionsfreiheit, der Redefreiheit und der Medienfreiheit einschließlich des Internet, W. in der Erwägung, dass am 1. März 2005 neue Vorschriften für Religionsfragen in Kraft traten, X. in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen feststellte, dass ihre Sitzung in Genf im April 2006 mit dem 17. Geburtstag von Gendhun Choekyi Nyima, dem Pantschen-Lama von Tibet, der von den Chinesen im Alter von sechs Jahren gegen seinen Willen und den Willen seiner Eltern entführt worden ist, zusammenfiel, Y. in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter nahezu ein Jahrzehnt nach seiner Anfrage der Volksrepublik China während des Zeitraums vom 20. November bis zum 2. Dezember 2005 einen Besuch abstatten konnte; ferner in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Religions- und Glaubensfreiheit jedoch nicht zu einem Folgebesuch nach dem Besuch seines Vorgängers im November 1994 in China empfangen wurde und dass China keine Dauereinladung für alle themenbezogenen Verfahren der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ausgesprochen hat, Z. in der Erwägung, dass der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) in seinem weltweiten Aufruf 2006 die Volksrepublik China wieder dazu aufruft, einschlägige nationale Rechtsvorschriften über Flüchtlinge zu erlassen und den Zugang zu Asylbewerbern aus der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) auszuweiten, die möglicherweise internationalen Schutzes bedürfen, AA. in der Erwägung, dass laut dem Jahrbuch 2005 des Obersten Volksgerichts im Jahr 2004 etwa 400 Bürger aufgrund politischer Vergehen verurteilt wurden, das sind 25 % mehr als im Vorjahr, AB. in der Erwägung, dass nach Aussage der Dui Hua-Stiftung, der vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen "besonderer Konsultativstatus" zuerkannt wurde, derzeit zwischen 3000 und 3500 Personen aufgrund des Verbrechens der "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" in der Volksrepublik China inhaftiert sind, AC. in der Erwägung, dass sich das Internet-Portal "Google" von den chinesischen Behörden auferlegten Beschränkungen unterworfen hat, durch die der Zugang zu Internet-Seiten mit kritischen Elementen und Wörtern wie "Taiwan", "Unabhängigkeit", "Tibet" oder "Tiananmen" verweigert wird, AD. in der Erwägung, dass am 14. März 2006 die internationale Nachrichtenagentur Reuters und die BBC über einen offenen Brief (vom 2. März 2006) mehrerer ehemaliger hochrangiger Persönlichkeiten der Kommunistischen Partei Chinas berichteten, in dem die verschärfte Pressezensur kritisiert wird, AE. in der Erwägung, dass die Kampagne in der Autonomen Region Xinjiang-Uigur, die auf die "drei Übel" — religiösen Extremismus, Separatismus und Terrorismus — abzielt, weiter andauert und laut Berichten der staatlichen Medien im letzten Jahr zu zahlreichen Verhaftungen geführt hat, AF. in der Erwägung, dass es aufgrund der strengen Kontrolle, die die chinesische Regierung über Informationen betreffend die tibetischen Gebiete Chinas und den Zugang zu diesen ausübt, schwierig ist, das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen genau abzuschätzen, AG. in der Erwägung, dass die chinesische Führung in Bezug auf das bewundernswerte Wiederauftauchen der Volksrepublik China auf der Weltbühne den "friedlichen Aufstieg" oder die "friedliche Entwicklung" Chinas betont, AH. in der Erwägung, dass die Möglichkeit der Annäherung zwischen der Volksrepublik China und Taiwan nicht verworfen werden sollte; ferner in der Erwägung, dass eine solche Option friedlich auf dem Wege eines Dialogs und der Diplomatie sowie unter Berücksichtigung des Willens der Menschen auf beiden Seiten verfolgt werden muss, AI. in der Erwägung, dass die Ursachen für die sich verschlechternde bilaterale Beziehung zwischen China und Japan nicht wirtschaftlicher, sondern politischer Art sind, AJ. in der Erwägung, dass die aktuelle amerikanische Politik gegenüber China als aufstrebender Macht sich durch den Begriff des "con-gagement" charakterisieren lässt, einer Kombination aus zwei Strategien: Eindämmung ("containment") und Verpflichtung ("engagement"), AK. in der Erwägung, dass das Engagement und der Einfluss Chinas in Afrika im Laufe des letzten Jahrzehnts beträchtlich gestiegen sind, AL. in der Erwägung, dass China umfangreiche finanzielle und handelspolitische Verbindungen zur Islamischen Republik Iran unterhält (Suche nach und Einfuhr von Öl und Gas/Waffenexporte) und entscheidend dazu beitragen könnte, Iran davon zu überzeugen, sich im Nuklearbereich kooperativer zu verhalten, AM. in der Erwägung, dass China im Rahmen der "Shanghai Cooperation Organisation" (SCO) mit Nachbarländern zusammenarbeitet, AN. in der Erwägung, dass China und der Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) 2002 beschlossen haben, eine Freihandelszone ASEAN-China zu errichten, AO. in Anbetracht der Aufmerksamkeit, die sowohl die Kommission als auch das Europäische Parlament Macao und Hongkong in den letzten Jahren gewidmet haben, Zusammenarbeit EU-China 1. erwartet mit Interesse die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und China und die engere Zusammenarbeit, die sich daraus für einen umfangreichen Bereich von Themen ergeben wird; fordert den Rat und die Kommission dringend auf, eine konsequente und kohärente Politik gegenüber China zu formulieren; 2. begrüßt die Arbeit der Kommission im Rahmen der sektoralen Dialoge mit China, in denen derzeit ein breites Spektrum an Themen, die von Umweltfragen bis zu sozialen Angelegenheiten und Menschenrechten reichen, behandelt wird, und ersucht darum, dass das Parlament regelmäßig über die erzielten Fortschritte unterrichtet wird; 3. fordert China und die Europäische Union auf, ihre Partnerschaft und bilaterale Beziehung auf das Fundament der gegenseitigen Offenheit und Glaubwürdigkeit, Stabilität, und Verantwortung und des gegenseitigen Verständnisses zu stellen; fordert sowohl China als auch die Europäische Union eindringlich auf, ihre Zusammenarbeit auf dieser Grundlage zu verbessern, um innerhalb der internationalen Gemeinschaft eine stabile, verantwortungsvolle und glaubwürdige Rolle zu spielen; 4. bedauert es, dass die verstärkten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu China zu keinen wesentlichen Fortschritten hinsichtlich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit und damit der wichtigsten Bereiche des politischen Dialogs zwischen China und der Europäischen Union geführt haben; vertritt diesbezüglich die Ansicht, dass die Entwicklung der Handelsbeziehungen zu China mit der Entwicklung eines echten, fruchtbaren und effizienten politischen Dialogs einhergehen muss; Wirtschaftliche Lage 5. stellt fest, dass die Europäische Union nach der Erweiterung Japan überholt hat und zum größten Handelspartner Chinas geworden ist und dass China zur selben Zeit vom drittgrößten zum zweitgrößten Handelspartner der Europäischen Union, nach den USA, aufgestiegen ist; 6. stellt fest, dass im Jahr 2005 die chinesische Handelsbilanz 102 Milliarden USD betrug und sich damit zum Referenzwert des Vorjahres (32 Milliarden USD) mehr als verdoppelt hat, dass sich die Währungsreserven im Jahr 2005 auf circa 819 Milliarden USD mit einem Zuwachs von 209 Milliarden USD zum Vorjahr beliefen, dass bei anhaltender Tendenz China voraussichtlich Ende 2006 über mehr als eine Billion USD an Fremdreserven verfügen können und damit wichtigster Devisenhalter der Welt sein wird, dass erste Voraussagen für 2006 von einem Kapitalzufluss von circa 50 Milliarden USD ausgehen, die hauptsächlich in langfristige private Direktinvestitionen getätigt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass China damit begonnen hat, die Bindung seiner Währung (Renminbi) an den US-Dollar zu lockern und somit einer tendenziellen Währungsaufwertung nicht ablehnend gegenübersteht; ist der Auffassung, dass Warnungen vor zu geringen Risikoaufschlägen bei der Kreditvergabe dabei ernst zu nehmen sind; 7. nimmt die rasche wirtschaftliche Entwicklung Chinas zur Kenntnis, aufgrund derer China, in Dollar ausgedrückt, selbst bei der derzeitigen Unterbewertung des Kurses zur weltweit viertgrößten Wirtschaftsmacht geworden ist; fordert die Kommission in diesem Sinne auf, politisch und wirtschaftlich Druck auszuüben, um eine Lockerung des Wechselkurses der chinesischen Währung zu bewirken, da dieser künstlich niedrig ist, was einer schrittweisen Liberalisierung des Welthandels entgegensteht; fordert China auf, den Wechselkurs seiner Währung schrittweise freizugeben; fordert China auf, die feste Dollar-Bindung seiner Währung durch die Anbindung an einen Währungskorb, der auch den Euro enthält, zu ersetzen; 8. ist besorgt über die Entwicklung von Ungleichheit und unfairer Verteilung von Wohlstand, Massenarbeitslosigkeit und unkontrollierter Verstädterung, den Anstieg der Verbrechensrate und der Korruption und nicht zuletzt über die Umweltprobleme Chinas; 9. anerkennt, dass China mehr ist als nur ein rasch wachsender Markt; unterstreicht, dass die voranschreitende technologische Revolution eines Landes dieser Größenordnung enorme Auswirkungen in einer globalisierten Wirtschaft hat; 10. vertritt die Ansicht, dass eine ausgeglichene Wirtschaftsentwicklung sowohl für China als auch für die Europäische Union von großer Bedeutung ist; unterstreicht die Tatsache, dass ein Stagnieren der chinesischen Wirtschaft infolge eines unkontrollierten Wachstums eine ernsthafte Gefahr für die innere Stabilität Chinas, aber auch für das Wohlergehen der Weltwirtschaft darstellt; stellt fest, dass das rasche Wirtschaftswachstum Chinas eine große Herausforderung an die weltweiten Bemühungen zur Bewältigung des Klimawandels sind, zumal die CO2-Emissionen aus Kohlekraftwerken bis 2030 auf das Doppelte ansteigen werden; 11. begrüßt die Initiative der Kommission, im Herbst 2006 eine strategische Mitteilung über die langfristigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Europäischen Union zu China zu veröffentlichen, um die Auswirkungen des wirtschaftlichen Aufschwungs Chinas besser vorhersehen zu können und keine Ad-hoc- Entscheidungen treffen zu müssen, und so zu erreichen, dass China nicht länger als Bedrohung, sondern als Herausforderung und als künftiger Partner wahrgenommen wird; 12. betont, dass die weitere Verbesserung der Handelsbeziehungen auch zu Menschenrechtsreformen führen sollte; ist sich bewusst, dass die Europäische Union das Waffenembargo nicht aufheben sollte, solange kein rechtlich verbindlicher Verhaltenskodex für Waffenausfuhren besteht und solange es keine ehrliche Auseinandersetzung mit der Situation im Bereich der Menschenrechte und bürgerlichen und politischen Freiheiten — einschließlich der Ereignisse auf dem Tiananmen-Platz — gibt; 13. fordert China auf, ein stabiles und glaubwürdiges Investitionsklima für ausländische Handels- und Industriebetriebe zu entwickeln und der Verbesserung der Rechtssicherheit für ausländische Unternehmen absolute Priorität einzuräumen; 14. erinnert China daran, dass eine weitere Öffnung seiner Märkte für ausländische Unternehmen und Investitionen, vor allem in den Bereichen Telekommunikation sowie Bank- und Finanzdienstleistungen als grundlegender Bestandteil der strategischen Partnerschaft zu sehen ist; fordert China auf, seinen Markt und sein Wirtschaftssystem entsprechend zu reformieren und die Anti-Dumping-Regeln strenger einzuhalten und ernsthafter anzuwenden; 15. fordert die Europäische Union unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Anti-Dumping-Ermittlungen im Schuhsektor, bei denen staatliche Interventionen und Sozialdumping-Praktiken durch China nachgewiesen wurden, sowie unter Bezugnahme auf die von der Kommission zur Korrektur dieser Wettbewerbsverzerrung getroffenen Maßnahmen nachdrücklich auf, darauf hinzuwirken, dass ihre Handelspartner, z.B. China, die fairen und für alle gleichen Regeln des internationalen Handels achten; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer bevorstehenden Reflexionen über die Verwendung von Anti-Dumpingmaßnahmen die Verfahren zur Erleichterung des Einsatzes von Anti-Dumpingmaßnahmen durch die KMU zu vereinfachen; fordert darüber hinaus eine Verbesserung der Transparenz des Antidumping-Verfahrens; 16. ist der Auffassung, dass die Europäische Union im Rahmen der Bemühungen um Modernisierung und Liberalisierung des chinesischen Bankensystems weiterhin eng mit den chinesischen Staatsorganen zusammenarbeiten sollte, mit dem Ziel der Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards sowie der Basel-II-Standards, was den Investoren aus der Europäische Union mehr Sicherheit bieten würde; 17. begrüßt die rasche Modernisierung des chinesischen Finanzsektors; betont jedoch, dass es von größter Bedeutung ist, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, um jegliche finanzielle Instabilität mit möglichen Auswirkungen auf die globalen Finanzmärkte zu vermeiden; vertritt die Auffassung, dass insbesondere eine schädliche Abwärtsspirale mit schädlichem Deregulierungswettbewerb zwischen den globalen Finanzplätzen vermieden werden sollte; regt hingegen an, dass die wichtigsten Regulierungsbehörden weltweit die höchsten Qualitätsstandards fördern sollten; ruft in Erinnerung, dass die Europäische Union selbst der globalen Annäherung der Standards im Bereich der Rechnungslegung (International Financial Reporting Standards), der Rechnungsprüfung (International Standards on Auditing), der Kapitalanforderungen für Kreditinstitute (Basel II), der Geldwäsche und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)) und der Regulierung des Wertpapiermarktes (Standards der International Organization of Securities Commissions) verpflichtet ist; betont, dass die Europäische Union bereit sein sollte, den chinesischen Behörden ihre Erfahrung und Unterstützung anzubieten, um die Annäherung, dort wo sie erforderlich ist, umzusetzen; 18. vertritt die Ansicht, dass China mit großen Ungleichgewichten in der regionalen Entwicklung und insbesondere mit Einkommensunterschieden konfrontiert ist und dass die neue chinesische Führung sich dafür einsetzen muss, diese Probleme mit der Unterstützung und dem Fachwissen der Kommission zu meistern; 19. fordert China auf, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein transparentes und faires Verfahren anzuwenden, das auch ausländischen Unternehmen gleiche Chancen zur Beteiligung bietet; 20. betrachtet die Produkt- und Markenpiraterie sowie die Fälschung europäischer Produkte und Marken durch die chinesische Industrie als schwerwiegenden Verstoß gegen die internationalen Handelsvorschriften; fordert China eindringlich auf, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum bezüglich chinesischer und ausländischer Erfindungen grundlegend zu verbessern; fordert China auf, derzeit geltende Gesetze betreffend den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum beizubehalten; begrüßt die Einrichtung eines Lehrstuhls für Rechte an geistigem Eigentum an der Universität von Peking; 21. anerkennt, wie wichtig der Marktwirtschaftsstatus für China ist; unterstreicht aber, dass der Marktwirtschaftsstatus eher ein wirtschaftliches als ein politisches Instrument ist; fordert China dringend auf, staatliche Eingriffe in die Wirtschaft einzuschränken und größere Anstrengungen zu unternehmen, um seine Einhaltung der Normen im Bereich der Unternehmensführung und der Rechnungslegung zu verbessern und das unwirksame Konkursrecht zu reformieren; 22. weist darauf hin, dass die jüngsten Probleme im Schuhwarensektor zeigen, dass China eine angemessenere Antidumping-Politik verfolgen muss; betont, dass eine solche Politik im Lichte der Mitgliedschaft Chinas in der WTO dringend erforderlich ist; 23. fordert den Rat und die Kommission auf, einzuräumen, dass die Probleme in den Sektoren Textil, Bekleidung und Schuhe systemischer Art sind, und fordert die Kommission auf, bei der Überprüfung ihrer Wirtschafts- und Handelsstrategie mit China die derzeitigen Ungleichgewichte zu korrigieren und den Herausforderungen vorzugreifen; 24. fordert China auf, eine Wirtschaftspolitik einzuleiten, die sich stärker auf den Bedarf im sozialen (Bildung, Gesundheit, Renten usw.) und privaten Bereich und weniger auf Investitionen und Export stützt; 25. fordert die Kommission auf, die chinesischen Behörden bei ihrem Kampf gegen Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums sowie gegen die Produktpiraterie zu unterstützen; Innenpolitische Lage 26. teilt die Auffassung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer vorherzusagen ist, wie sich China in Zukunft entwickeln wird, da dies in erster Linie von innenpolitischen Fragen, wie der weiteren reibungslosen Wirtschaftsentwicklung und dem allmählichen Anstieg des Lebensstandards der Mehrheit der Bevölkerung abhängen wird; 27. stimmt mit der Schlussfolgerung des oben genannten Weißbuchs vollständig überein, dass nämlich der Begriff der Demokratie und das Bewusstsein für rechtliche Konzepte innerhalb der gesamten chinesischen Gesellschaft noch weiterer Stärkung bedürfen; 28. betont, dass die rasche sozioökonomische Modernisierung der Volksrepublik China mit der notwendigen politischen Vielfalt und Modernisierung der Institutionen verknüpft werden sollte, die reichlich aus chinesischen Quellen, etwa den Werken der liberalen Reformer des ausgehenden 19. Jahrhunderts, und insbesondere aus der Grundphilosophie von Sun Yat-sen, schöpfen kann; 29. vertritt die Ansicht, dass die soziale Sicherheit, der Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz, das Recht auf Bildung von Gewerkschaften, die Arbeitsbeziehungen und der soziale Dialog große künftige Herausforderungen für China darstellen; fordert China auf, die grundlegenden IAO-Übereinkommen, insbesondere das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts und das Übereinkommen Nr. 98 über das Recht zu Tarifverhandlungen, zu ratifizieren und den institutionellen Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation für die wirksame Bekämpfung jeder Form von moderner Sklaverei, Kinderarbeit und Ausbeutung, vor allem von Frauen, zu respektieren, damit die Grundrechte von Arbeitnehmern geachtet werden und Sozialdumping verhindert wird; ersucht die Kommission, mit ihren chinesischen Partnern den strukturierten Dialog in diesen Bereichen zu intensivieren und regelmäßig darüber Bericht zu erstatten; 30. vertritt die Ansicht, dass die Verweigerung des Rechts auf Gründung unabhängiger Gewerkschaften angesichts der zunehmenden Proteste und Demonstrationen von Arbeitnehmern in ganz China, die gegen Zwangsentlassungen, die Nicht-Ausbezahlung von Löhnen und sonstigen Leistungen, die Korruption im öffentlichen Dienst und die Misswirtschaft protestieren, kontraproduktiv ist; fordert die chinesische Regierung daher auf, das grundlegende Rede- und Versammlungsrecht sowie das Streikrecht anzuerkennen und zu gewährleisten; 31. weist auf das immer gravierendere Problem der Kinderarbeit in China und die schlechten Arbeitsbedingungen von Kinderarbeitern in diesem Land hin, obwohl Kinderarbeit nach chinesischem Arbeitsrecht untersagt ist; fordert die chinesischen Behörden daher auf, nicht nur die Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu verbessern, sondern auch die dem Problem der Kinderarbeit zugrunde liegenden Ursachen zu bekämpfen, wie die wachsenden wirtschaftlichen Ungleichgewichte, die sich rasch wandelnde soziale Struktur und die Tatsache, dass das Bildungssystem nicht in der Lage ist, eine angemessene und erschwingliche Bildung für alle Kinder sicherzustellen; 32. äußert seine Sorge auf Grund der schrecklichen sozialen und wirtschaftlichen Diskriminierung der 150 Millionen chinesischen Wanderarbeiter aus ländlichen Gebieten, nimmt die in den am 28. März 2006 offiziell veröffentlichten neuen Leitlinien der Regierung angekündigten, von der Regierung Chinas zur Lösung des Problems eingeleiteten Schritte zur Kenntnis und bringt seine Absicht zum Ausdruck, die Ergebnisse der Umsetzung dieser neuen Politik genauestens zu verfolgen; 33. fordert die Europäische Union auf, die Lage in Macao und in Hongkong genau zu beobachten und möchte, dass die positiven Aspekte dieser Erfahrungen als Beispiel und Anreiz für die Entwicklung des politischen Prozesses in China dienen; 34. geht davon aus, dass so lange als die Kommunistische Partei Chinas nicht der Ordnung eines Verfassungsstaates unterworfen wird, die Partei ein Staat innerhalb des Staates und somit äußerst anfällig für schwere Fälle von Machtmissbrauch, wie das nationale Übel der Korruption der Parteikader, bleiben wird, wodurch die Möglichkeit verringert wird, eine Gesellschaft, die auf den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit basiert, zu schaffen; 35. pflichtet der Kritik bei, die in chinesischen Fachzeitschriften für Juristen geäußert wurde, wonach Artikel 126 der chinesischen Verfassung auch ein Verbot der Einflussnahme der Kommunistischen Partei Chinas oder der chinesischen Regierung auf Gerichtsverfahren beinhalten sollte; 36. erwartet, dass erneute Anstrengungen unternommen werden, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, und vertraut darauf, dass die allmähliche Ersetzung unqualifizierter Richter durch kompetente Juristen die endemische Korruption in der Justiz eindämmen und somit das Vertrauen des Volkes in diese grundlegende staatliche Einrichtung stärken wird; 37. begrüßt das Versprechen, das der Präsident des Obersten Volksgerichts auf den 10. Nationalen Volkskongress abgegeben hat, das nämlich ab Juli 2006 Berufungen gegen Urteile, die die Todesstrafe verhängen, in öffentlicher Verhandlung behandelt werden; erwartet, dass dieses Versprechen eingehalten wird; 38. fordert China auf, die Todesstrafe abzuschaffen und ein effektives Moratorium für die bereits verurteilten Personen auszusprechen; nimmt die Erklärung chinesischer Juristen als wichtiges Signal zur Kenntnis, wonach die Todesstrafe nur in Fällen von schweren Gewaltverbrechen verhängt werden sollte, was im Gegensatz zur derzeitigen Situation steht, in der 68 Delikte mit der Todesstrafe belegt sind, von denen es sich bei der Hälfte nicht um Schwerverbrechen handelt; ist besorgt darüber, dass in China eine viel größere Zahl an Hinrichtungen vorgenommen wird als in jedem anderen Land der Welt; fordert China auf, seine offiziellen Zahlen über Hinrichtungen für das Jahr 2005/2006 freizugeben; 39. unterstützt nachdrücklich die Forderung von Professor Liu Renwen, Jurist und Mitglied der chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften, den illegalen Handel mit den Organen hingerichteter Personen durch strenge Vorschriften und Kontrollen zu unterbinden; 40. ist ernsthaft besorgt über das harte Vorgehen der Behörden gegen "Aufwiegler"; stellt fest, dass einem Blaubuch der Akademie der Sozialwissenschaften von Peking zufolge die Gründe für Massenproteste u.a. vor allem in schwerwiegenden Umweltproblemen, die die Gesundheit und Existenz vieler Landwirte in vor kurzem industrialisierten Regionen gefährden, sowie in schändlichen Enteignungen von landwirtschaftlichem Land für Bauzwecke zu suchen sind, und nicht zu vergessen die Willkür und Korruption lokaler Behörden; 41. begrüßt die Absicht der chinesischen Regierung, die wachsenden Einkommensunterschiede zwischen der Bevölkerung der Küstenregionen und jener des ländlichen Raums zu überbrücken, gegen schwerwiegende Umweltprobleme vorzugehen, einen besseren Umgang mit natürlichen Ressourcen an den Tag zu legen und effizientere Technologien zu entwickeln und zu fördern; 42. weist auf die Auswirkungen hin, die das Wirtschaftswachstum Chinas auf die natürlichen Ressourcen und — vor Ort und weltweit — auf die Umwelt insbesondere auf Grund der CO2-Emissionen hat; fordert die chinesische Regierung auf, alle erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der Umwelt zu ergreifen und konkret für die Bereitstellung von Trinkwasser für die Bevölkerung, die Bekämpfung der Luftverschmutzung und den Schutz der Artenvielfalt zu sorgen; fordert einen intensiven Dialog über natürliche Ressourcen und die Umwelt zwischen China und der Europäischen Union 43. fordert die Behörden angesichts der Befürchtung chinesischer Forscher, dass lokale Parteikader Bezugnahmen auf "neue Dörfer" als Aufforderung interpretieren, Bauvorhaben auf Kosten der Landwirte zu verwirklichen, und im Hinblick auf die nachweisliche Tatsache, dass bisher nur ein Fünftel der staatlichen Subventionen für den Agrarsektor die anspruchsberechtigten Landwirte auch tatsächlich erreicht hat, eindringlich auf, ihre Investitionsprogramme zugunsten des ländlichen Raums sehr sorgfältig zu überwachen; 44. ist zutiefst besorgt über jüngste Berichte über andauernde gravierende Menschenrechtsverletzungen in den tibetischen Gebieten Chinas, einschließlich Folter, willkürlicher Verhaftung und Inhaftierung, Hausarrest und sonstiger außergerichtlicher Überwachung von Dissidenten, Inhaftierung ohne öffentliche Gerichtsverhandlung, Unterdrückung der Religionsfreiheit und willkürlicher Einschränkungen der Freizügigkeit; ist zutiefst besorgt über die Intensivierung der sogenannten "patriotischen Bildungskampagne" in Mönchsund Nonnenklöstern in Tibet seit Oktober 2005, bei der Tibeter gezwungen werden, Erklärungen zu unterzeichnen, in denen der Dalai Lama als gefährlicher Separatist angeprangert und Tibet als "Teil Chinas" proklamiert wird, wobei im November 2005 Mönche des Drepung-Klosters, die sich weigerten, den Dalai Lama zu verurteilen, verhaftet wurden; fordert China auf, einem unabhängigen Gremium Zugang zu Gendhun Choekyi Nyima, dem Pantschen-Lama von Tibet, und seinen Eltern zu gewähren, wie dies der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes verlangt; fordert die chinesische Regierung auf, ihr positives Engagement im Rahmen substantieller Verhandlungen über die Forderung des Dalai Lama nach Autonomie für Tibet zu intensivieren; 45. stellt fest, dass die "Ein-Kind-Politik" Chinas zu einem Ungleichgewicht in der Verteilung der Bevölkerung geführt hat; fordert China dringend auf anzuerkennen, dass das künftige Verhältnis zwischen der erwerbstätigen und der nicht erwerbstätigen Bevölkerung enorme Auswirkungen auf die Wirtschaft haben wird; unterstreicht, dass die EU ebenfalls mit dem Problem der Überalterung der Bevölkerung konfrontiert ist; fordert China auf, die konkrete Umsetzung seiner "Ein-Kind-Politik" zu überdenken, um die dieser Politik innewohnenden wirtschaftlichen und sozialen Nachteile zu bewältigen; 46. fordert die chinesischen Behörden auf, in die nationalen Rechtsvorschriften Maßnahmen zum Tierschutz und zur Verhütung von Grausamkeit gegenüber Tieren aufzunehmen, insbesondere was die Pelztierzucht angeht; fordert China dringend auf, die Misshandlung von Tieren für die Zwecke der traditionellen Medizin, wie beispielsweise die Verwendung von Rhinozeroshorn und Bärengalle zu untersagen; Menschenrechte 47. unterstreicht, dass die Aufrechterhaltung der Grundrechte durch die Volksrepublik China die Einrichtung eines Verfassungsgerichtshofs erfordert, da sonst Änderungen der Verfassung, wie jene vom März 2004 betreffend die Menschenrechte, weitgehend lediglich Symbolcharakter haben; 48. betont, dass chinesische Bürger einen legalen Anspruch auf ihre Grundrechte haben sollten, und fordert die Gerichte dringend auf, eindeutige Missstände auf der Grundlage der Verfassung zu beseitigen und dadurch einen gesunden judiziellen Prozess voranzutreiben, der bereits jetzt, Schritt für Schritt, an Dynamik gewinnt; 49. verweist auf die Notwendigkeit, dass der Staat davon absieht, die Religion und ihre Ausdrucksformen regeln zu wollen; bekräftigt die Notwendigkeit eines umfassenden Religionsgesetzes, das den internationalen Standards entspricht und eine tatsächliche Religionsfreiheit gewährleistet, vor allem in Anbetracht der Diskussionen chinesischer Beamter über die Definition von "Religion" und insbesondere von "legaler Religion"; 50. bedauert den Widerspruch zwischen der verfassungsmäßigen Glaubensfreiheit (verankert in Artikel 36 der Verfassung) und der fortwährenden Einmischung des Staates in die inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften, insbesondere in die Ausbildung, Wahl, Benennung und politische Indoktrinierung der Geistlichen; bedauert insbesondere, dass der Staat nur fünf Religionen das legale Existenzrecht zuspricht und überdies diese noch der Kontrolle der jeweiligen chinesischen "patriotischen" religiösen Vereinigungen unterstellt und nur "normale" (zhengchang) religiöse Aktivitäten schützt und ihre offizielle Registrierung von der Akzeptierung der Prinzipien der Dachorganisation "Drei Autonomien" abhängig macht; 51. fordert den Rat auf, das Parlament über die Maßnahmen zu unterrichten, die im Anschluss an die Erklärung in seiner oben genannten Entschließung vom 8. September 2005 betreffend das Schicksal der in der Volksrepublik China aufgrund ihrer religiösen Überzeugung inhaftierten Bischöfe getroffen wurden; fordert die Behörden der Volksrepublik China ferner auf, alle Mitglieder der christlichen Kirche, die immer noch zu Unrecht inhaftiert sind und verfolgt werden, unverzüglich freizulassen; 52. stellt fest, dass derzeit in ganz China mehr Christen ihren Glauben in "illegalen" Gebetsstätten (sei es nun in protestantischen Hauskirchen oder vatikantreuen katholischen Gruppen "im Untergrund") praktizieren als sie "patriotische" Gebetsstätten besuchen und dass keine der beiden Gruppen von Gläubigen, die ja schließlich gesetzestreue Bürger sind, eine wie auch immer geartete Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellen; fordert die chinesische Regierung auf, die Verfolgung und Inhaftierung dieser christlichen Gruppen einzustellen; bekräftigt das Recht der Christen, die sich nicht mit den "patriotischen Kirchen" identifizieren, ihren Glauben frei zu praktizieren; 53. nimmt mit Bedauern die schwere Verletzung der Religionsfreiheit durch die jüngsten unrechtmäßigen Bischofsordinationen ( 30. April 2006, Kunming — Yunnan; 3. Mai 2006, Wuhan — Anhui) zur Kenntnis, die auch dadurch zustande kamen, dass sich der vatikantreue katholische Klerus starkem Druck und schweren Drohungen seitens kirchenfremder Einrichtungen ausgesetzt sah; 54. ist der Ansicht, dass diese Ordinationen der vor kurzem von den chinesischen Behörden bekräftigten Bereitschaft entgegenstehen, einen ehrlichen und konstruktiven Dialog zwischen der Volksrepublik China und dem Heiligen Stuhl zu gewährleisten; hebt deshalb die Notwendigkeit hervor, die Freiheit der Kirche und die Unabhängigkeit ihrer Institutionen von jeglicher Einmischung von außen zu achten, die sich nicht nur in Akten der Ablehnung der ausgehandelten Anliegen beider Parteien äußert, sondern auch das Vertrauen in den gegenseitigen Dialog und in die Entwicklung der Freiheit in China zunichte macht; 55. weist darauf hin, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter dem Außenministerium nach dem Abschluss seiner Fact-finding-Mission für seine Zusammenarbeit dankte, das Ministerium für Staatssicherheit und das Ministerium für Öffentliche Sicherheit aber aufgrund ihrer Versuche, seine Untersuchungen zu behindern oder einzuschränken, kritisierte; 56. ist zutiefst besorgt über die Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Folter, dass die Praxis der Folter in China nach wie vor weit verbreitet ist, eine beklagenswerte Situation, die in immer größerem Ausmaß von Regierungsbeamten und in Berichten anerkannt wird; ist außerdem zutiefst besorgt über das "greifbare Ausmaß an Furcht und Selbstzensur", das der UN-Sonderberichterstatter für Folter im Zuge von Unterhaltungen mit Gefangenen beobachtete; 57. unterstützt die vorläufigen Empfehlungen des Sonderberichterstatters an die chinesische Regierung, beispielsweise die Empfehlung betreffend die Reform des Strafrechts durch die Hinzufügung des Verbrechens der Folter nach der Definition in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und ferner die Empfehlung zur Schaffung eines unabhängigen Beschwerdemechanismus für Häftlinge, die Opfer von Folter und Misshandlungen geworden sind; 58. fordert die chinesische Regierung in Anbetracht dessen, dass in einer überwältigenden Mehrheit der Fälle die Beschuldigten nicht mehr getan hatten als mutig ihre grundlegenden Verfassungsrechte auszuüben, indem sie die Politik der Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas öffentlich kritisierten, auf, die für das Verbrechen der "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" verkündeten Urteile zu revidieren; 59. fordert die Regierung der Volksrepublik China erneut auf, die Haftbedingungen in den Gefängnissen zu verbessern und die Folter von Häftlingen einzustellen und abzuschaffen; 60. bedauert, dass im Zusammenhang mit der Freilassung der politischen Gefangenen, die aufgrund ihrer Beteiligung an den Demonstrationen auf dem Tiananmen-Platz festgenommen worden waren, keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden, und bedauert ferner, dass die chinesischen Behörden weiterhin die Forderungen nach einer umfassenden und unparteiischen Untersuchung der Ereignisse des Jahres 1989 ignorieren; fordert eine offizielle Neubewertung der Ereignisse auf dem Tiananmen-Platz durch die chinesischen Behörden, die Veröffentlichung einer Liste der politischen Gefangenen und ihre bedingungslose Freilassung; 61. bedauert die jüngsten Maßregelungen von Rechtsanwälten durch chinesische Beamte, mit der rechtliche Anfechtungen ihrer Autorität beraubt werden sollen; fordert die chinesischen Behörden auf, den Aufenthaltsort des Menschenrechtsanwalts Gao Zhisheng, einen von Chinas freimütigsten Rechtsanwälten und Dissidenten, der krimineller Machenschaften verdächtigt wird, bekanntzugeben und ihn freizulassen, sofern er nicht einer anerkannten Straftat angeklagt wird; fordert ebenso die Freilassung von Chen Guangcheng, einem Verfechter der Rechte der Bauern, der Bürger dabei unterstützt hat, lokale Behörden wegen erzwungener Abtreibungen und Sterilisationen zu verklagen, und der zu über vier Jahren Haft verurteilt wurde, sowie von Bu Dongwei, der zu zweieinhalb Jahren "Umerziehung durch Arbeit" verpflichtet wurde und an einem unbekannten Ort festgehalten wird; fordert die Behörden daher dringend auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle, die die Menschenrechte verteidigen, friedliche und legitime Aktivitäten ohne Angst vor willkürlicher Festnahme, Folter und Misshandlung durchführen können und dass ihnen im Fall der Festnahme Zugang zu einem ordnungsgemäßen Rechtsbeistand gewährt wird. 62. fordert gemeinsam mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter, der VN-Arbeitsgruppe "Willkürliche Inhaftierung" und dem VN-Hochkommissar für Menschenrechte die chinesische Regierung eindringlich auf, "Umerziehung durch Arbeit" und ähnliche Formen der erzwungenen Umerziehung von Häftlingen in Gefängnissen, Untersuchungshaftanstalten und psychiatrischen Anstalten abzuschaffen; 63. lehnt das im ganzen Land verbreitete Ankang-System in der Polizeipsychiatrie ab, das auf politische und gesellschaftliche Dissidenten angewandt wird und scheinbar "Gesundheit durch Ruhe und Frieden" verspricht, in Wirklichkeit jedoch die Psyche der "Patienten" bricht; mahnt die Behörden, Ankang nicht von 22 auf 125 Anstalten auszudehnen, sondern vielmehr diesen nationalen Schandfleck zu beseitigen; 64. verurteilt insbesondere, dass im ganzen Land "Laogai" (Arbeitslager) existieren, in denen die Volksrepublik China Demokratie- und Gewerkschaftsaktivisten sowie Mitglieder von Minderheiten ohne faires Gerichtsverfahren festhält und sie dazu zwingt, unter entsetzlichen Bedingungen und ohne medizinische Versorgung zu arbeiten; fordert China auf, die ILO Übereinkommen 29 und 105 über die Abschaffung von Zwangs- oder Pflichtarbeit zu ratifizieren; ist zutiefst besorgt darüber, dass die in Laogai Inhaftierten gezwungen werden, ihre Religionsfreiheit und ihre politischen Anschauungen aufzugeben, dass in diesen Arbeitslagern weiterhin Hinrichtungen durchgeführt werden und die Organe der hingerichteten Gefangenen illegal entfernt werden; ist besorgt darüber, dass EU-Mitgliedstaaten möglicherweise beträchtliche Mengen von Gütern einführen, die zur Gänze oder zum Teil in chinesischen Laogai-Arbeitslagern durch Zwangsarbeit erzeugt oder hergestellt worden sind; begrüßt die Resolution des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten aus dem Jahr 2005, in der die Laogai als ein Instrument der Unterdrückung, das die chinesische Regierung weiterhin aufrechterhält, verurteilt werden; fordert China auf, eine schriftliche Erklärung für jedes Exportprodukt abzugeben, die besagt, dass dieses Erzeugnis nicht durch Zwangsarbeit in einem Laogai- Arbeitslager hergestellt wurde, und fordert — wenn eine solche Zusicherung nicht gegeben werden kann — dass die Kommission die Einfuhr dieser Produkte in die Europäische Union untersagt; 65. fordert die Volksrepublik China auf, ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 nachzukommen und dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge uneingeschränkten Zugang zu den nordkoreanischen Asylbewerbern zu gewähren, die möglicherweise internationalen Schutzes bedürfen; 66. verurteilt nachdrücklich die Inhaftierung und Folter von Falun Gong-Anhängern in Gefängnissen, Lagern zur "Umerziehung durch Arbeit", psychiatrischen Anstalten und "Schulen für rechtliche Bildung"; ist besorgt über Berichte, wonach die Organe von inhaftierten Falun Gong-Anhängern chirurgisch entfernt und an Spitäler verkauft wurden; fordert die chinesische Regierung dringend auf, die Inhaftierung und Folter von Falun Gong-Anhängern einzustellen und sie unverzüglich freizulassen; 67. äußert sich tief besorgt über die zahlreichen Verletzungen der Menschenrechte von Frauen und Mädchen infolge der auferlegten Zwangserfüllung der Familienplanungspolitik der chinesischen Regierung, wozu auch selektive Abtreibungen und Zwangssterilisationen und das massive Aussetzen von Mädchen gehören; 68. fordert China nachdrücklich auf, den Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte unverzüglich zu ratifizieren und umzusetzen; 69. schließt sich der wichtigen Botschaft an, die in dem oben genannten offenen Brief von Reuters/BBC übermittelt wurde — der leider der allgemeinen Öffentlichkeit in China vorenthalten wurde —, dass die derzeitige Politik der Zensur die politische Entwicklung Chinas hemmt; 70. ist tief besorgt über die derzeitige Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Volksrepublik China und bezüglich des freien Zugangs zum Internet; wiederholt seine an Peking gerichteten Forderungen, davon abzusehen, die Verfechter der Meinungsfreiheit einzuschüchtern, zu unterdrücken oder zu inhaftieren, ob es sich nun um Journalisten oder Menschenrechtler handelt, oder ob es sich dadurch äußert, dass die Verwendung von Informationen dadurch unmöglich gemacht wird, dass die Webseiten, die sich nicht der staatlichen Zensur beugen, gesperrt werden; verurteilt deshalb das vom Nationalen Volkskongress verabschiedete Gesetz über die Zensur des Internet sowie die Tatsache, dass Systeme für die Zensur des Internet bestehen, die allgemein unter der Bezeichnung "Great Firewall of China" bekannt sind; fordert insbesondere, dass die Webseite AsiaNews.it unverzüglich wieder im Internet zugänglich — oder nicht mehr gesperrt — ist, die nicht nur eine unvergleichliche Informationsquelle über Asien und den Schutz der Menschenrechte darstellt, sondern auch ein Instrument zur Förderung des Dialogs zwischen dem Vatikan und der Volksrepublik China und folglich für die Einheit der chinesischen Kirche; 71. bringt seine Besorgnis über die unverantwortliche Politik der wichtigen Internet-Unternehmen Yahoo und Google zum Ausdruck, die sich den Forderungen der chinesischen Regierung nach Zensur des Internet direkt und indirekt unterworfen haben; 72. fordert die chinesischen Behörden auf, das Büro der Friedrich-Naumann-Stiftung in Peking wieder zu eröffnen, damit die Stiftung ihre Arbeit im Bereich Entwicklung und Demokratie weiterführen kann; 73. anerkennt den wachsenden Einfluss Chinas weltweit, insbesondere aber in Ländern, die so unterschiedlich sind wie Belarus, Venezuela, Sudan, Simbabwe, Burma/Myanmar, Iran und Nordkorea, und deren Menschenrechtsbilanz die Europäische Union weiterhin zutiefst kritisch betrachtet; 74. fordert die chinesischen Behörden und den Rat auf, den Menschenrechtsdialog durch die Einführung eines Simultandolmetschdienstes in den Sitzungen zu verbessern; fordert, dass sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments gemeinsam mit ihren Kollegen aus dem chinesischen Parlament aktiver am Menschenrechtsdialog beteiligen; 75. bedauert, dass die Behörden in Xinjiang regelmäßig Einzelpersonen oder Organisationen, die angeblich an den "drei Übeln" beteiligt sind, in dieselbe Gruppe einordnen, wodurch schwer festzustellen ist, ob im Mittelpunkt der einzelnen Razzien, Inhaftierungen oder richterlichen Strafmaßnahmen Personen stehen, die friedlich ihre politischen und religiösen Anschauungen zum Ausdruck bringen wollen, oder solche, die Gewalt angewendet haben; erachtet es als kontraproduktiv, dass Beamte uigurische Bücher mit dem Ziel, historische Fakten zu verzerren und den ethnischen Separatismus zu fördern, zerstören; 76. erwartet mit Interesse die Wahl des Chief Executive und aller Mitglieder des Legislativrates der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong im Rahmen eines Wahlsystems, das auf den Grundsätzen einer Mehrparteiendemokratie, der Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber der Legislative und einer wirklich effektiven Regierungsführung beruht, was allen Bürgern von Hongkong klare Vorteile bringen wird; 77. erkennt die immer wichtigere Rolle an, die China als globale Macht auf der Weltbühne spielt; fordert die chinesische Regierung in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, sich ihrer wachsenden Verantwortung in vollem Umfang zu stellen und sich aktiv in internationalen Organisationen und Foren dafür einzusetzen, den Frieden und eine friedliche Lösung von Konflikten zu fördern und die universellen Werte Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen; Außenpolitik/Beziehungen zu den Nachbarländern 78. macht auf die Besorgnis der internationalen Staatengemeinschaft, insbesondere der Nachbarländer Pekings in der Region, über den zweistelligen Anstieg der Militärausgaben Chinas jedes Jahr seit Mitte der 90er Jahre aufmerksam; empfiehlt nachdrücklich — wie dies in zahlreichen Entschließungen des Europäischen Parlaments befürwortet wird —, das Waffenembargo der Europäischen Union gegen China so lange aufrecht zu erhalten, bis größere Fortschritte im Menschenrechtsbereich zu verzeichnen sind; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Einhaltung des Embargos der Europäischen Union für den Waffenhandel mit der Volksrepublik China zum Bestandteil ihrer weiteren Verhandlungen über die Europäische Nachbarschaftspolitik und die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen gemacht werden muss; 79. betont die direkte Verbindung zwischen dem offenkundigen Interesse Chinas, Zugang zur europäischen Spitzentechnologie im Militärbereich zu erhalten, und der Aufhebung des Waffenembargos gegen die Volksrepublik China, eine Verbindung, die bedeutende Auswirkungen auf die Kohäsion der transatlantischen Beziehungen und die Marktposition der technisch hoch entwickelten Waffenindustrie in Europa hat; 80. äußert seine Besorgnis über die enge Zusammenarbeit mit China im Rahmen des Programms Galileo und fordert, dass weitere Schutzmaßnahmen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass China oder andere Partner die im Rahmen des Programms genutzten sensiblen Technologien nicht auf militärische Anwendungen übertragen können; 81. stellt fest, dass das Antisezessionsgesetz Chinas vom 14. März 2005 und der Umstand, dass an der Südostküste der Volksrepublik China gegenüber Taiwan derzeit mehr als 800 Raketen stationiert sind, den Grundsatz der friedlichen Wiedervereinigung Lügen strafen; fordert China und Taiwan auf, gegenseitiges Vertrauen und gegenseitigen Respekt aufzubauen sowie gemeinsame Grundlagen zu suchen und die Unterschiede beiseite zu lassen, um die notwendige politische Basis für eine friedliche und dauerhafte Entwicklung der Beziehungen China-Taiwan zu schaffen, den Dialog über diese Beziehungen wieder aufzunehmen und die Wirtschaftsbeziehungen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu stärken und insbesondere bei den "drei direkten Verbindungen" zwischen beiden Seiten der Taiwan-Straße (Post, Verkehr und Handel) Fortschritte zu erzielen; 82. ist der Auffassung, dass in Bezug auf die Möglichkeit eines friedlichen Wiedervereinigungsprozesses mit dem chinesischen Festland der Wille und die Unterstützung der 23 Millionen Bürger Taiwans in den Verhandlungen mit China über den Status von Taiwan sowie die territoriale Souveränität und Integrität Taiwans sicherlich respektiert und berücksichtigt werden müssen; weist darauf hin, dass der Beginn eines echten demokratischen Prozesses in der Volksrepublik China dazu beitragen würde, die Spannungen abzuschwächen und den Weg für die Wiederaufnahme eines substantiellen Dialogs zwischen beiden Seiten zu ebnen; 83. fordert China auf, die Möglichkeit zu unterstützen, Taiwan innerhalb der Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation Beobachterstatus einzuräumen, um die Gesundheit der Menschen in Taiwan, der internationalen Vertreter und der ausländischen Arbeitnehmer auf der Insel sowie der gesamten Weltbevölkerung zu schützen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS, Tuberkulose, Malaria, SARS und kürzlich die Vogelgrippe keine Grenzen kennen und eine weltweite Zusammenarbeit — auch und insbesondere mit Taiwan als einem der wichtigsten internationalen Knotenpunkte im westlichen Pazifik — notwendig machen; wiederholt seine Forderung nach einer umfassenderen Vertretung Taiwans in internationalen Foren und Organisationen, um dem andauernden unfairen Ausschluss von 23 Millionen Menschen aus der Völkergemeinschaft ein Ende zu setzen; 84. gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die problematische Beziehung zwischen Peking und Tokio einem Gefühl der gegenseitigen Herausforderung entspringt: Japan fühlt sich durch Chinas Wirtschaftsaufschwung herausgefordert und China durch das Streben Japans nach einer umfassenderen und aktiveren politischen Rolle in der Region; fordert beide Länder auf, alles zu unterlassen, was das historische Gedächtnis und die Empfindlichkeit der anderen Seite verletzen könnte; 85. begrüßt die amerikanische Initiative, mit Europa einen strategischen Dialog über den Aufstieg Chinas aufzunehmen — ein zentrales neues Element in der Politik der "neuen" gegenüber der "alten" Welt —, und ermutigt die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, einen strategischen Konsens für den Umgang mit China zu entwickeln; 86. betont die globale Bedeutung der bestehenden und sich neu entwickelnden Beziehungen Chinas im Energiebereich; weist auf die Auswirkungen hin, die der steigende Energieverbrauch Chinas, der mit seinem Wirtschaftwachstum einhergeht, auf den Weltenergiemarkt haben wird; fordert die Kommission und den Rat auf, Energiefragen in ihre langfristige Strategie für die Beziehungen EU-China aufzunehmen und diese Problematik gegebenenfalls in ihren Kontakten mit China anzusprechen; 87. erkennt die besondere wirtschaftliche Bedeutung des afrikanischen Kontinents für die Volksrepublik China an (30 % ihrer Ölimporte; ein wachsender Markt für chinesisches Militärgerät), fordert jedoch die chinesische Führung auch eindringlich auf, der Verantwortung Chinas als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Rechnung zu tragen und in ihren Beziehungen zu afrikanischen Staaten eine gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Konfliktprävention zu fördern; 88. ermutigt die Behörden in China, eine aktive Rolle im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und dem demokratischen Wandel in Burma/Myanmar zu spielen; 89. erwartet von der Volksrepublik China, dass sie im Rahmen der einflussreichen Beziehungen Chinas zum Iran ihren erklärten Widerstand gegen Terrorismus und gegen die Verbreitung von Kernwaffen auf konkrete Weise umsetzt; betont, dass eine entschiedene Haltung der Volksrepublik China gegenüber dem Iran die Bereitschaft und Fähigkeit Chinas unter Beweis stellen würde, auf internationaler Ebene Verantwortung zu übernehmen; 90. begrüßt das Bekenntnis Chinas zu den Sechs-Parteien-Gesprächen und ermutigt die chinesische Regierung, mehr zur Förderung der Sicherheit und Stabilität in Ostasien und insbesondere auf der Koreanischen Halbinsel beizutragen und eine pro-aktivere Rolle im Bezug auf die Förderung der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte in der Demokratischen Volksrepublik Korea zu übernehmen; Schlussfolgerungen 91. gelangt zu der Schlussfolgerung, dass glaubwürdigen, stabilen und verantwortungsvollen Wirtschaftsund Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China auf europäischer Seite die Entwicklung einer langfristigen Strategie und auf chinesischer Seite die Entwicklung eines stabilen Investitionsklimas, die Verbesserung der Rechtssicherheit für ausländische Unternehmen, die fortgesetzte Öffnung seiner Märkte und in erster Linie die Achtung der fairen und für alle gleichen Handelsvorschriften, die Umsetzung der WTO-Bestimmungen und insbesondere die Einhaltung der TRIPs-Abkommen, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, zugrunde liegen sollte; 92. unterstreicht, wie wichtig es ist, in den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China das Konzept der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen aufzugreifen und eine aus wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht nachhaltige Entwicklung zu fördern; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Grundsätze angewandt werden; 93. zieht den Schluss, dass die innenpolitische Situation Chinas verbessert werden sollte, indem der interne Prozess der Demokratisierung gestärkt, die Professionalität der Justiz erhöht, die Todesstrafe vollkommen abgeschafft wird und indem vor allem das Sozialprogramm der Regierung zugunsten des in Entwicklungsrückstand befindlichen ländlichen Raumes umgesetzt wird, das vom 10. Nationalen Volkskongress gebilligt wurde, damit die chinesische Bevölkerung Unterstützung erfährt und die Stabilität in der Region gefördert wird und der Schutz von Minderheiten und der kulturellen Vielfalt, insbesondere in den Regionen Xinjiang und Tibet gestärkt wird; 94. gelangt zu der Schlussfolgerung, dass eine glaubwürdige und verantwortungsvolle Menschenrechtspolitik in China nur durch die Achtung der Grundrechte seiner Bürger, wie sie in der Verfassung der Volksrepublik verankert sind, wiederhergestellt werden kann; 95. gelangt zu der Schlussfolgerung, dass China einen wesentlichen Beitrag zu glaubwürdigen, stabilen und verantwortungsvollen Beziehungen zu Drittländern und zu seinen Nachbarländern leisten kann, indem es seine Schlüsselposition als ernsthafter Akteur im internationalen System zur Förderung von Frieden und Recht anerkennt, ein wichtiger Schritt, zu dem die Europäische Union einen bedeutenden Beitrag leisten kann, indem sie eine neue gemeinsame Strategie zu China formuliert; * * * 96. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitritts- und Bewerberländer, der Regierung der Volksrepublik China und dem Nationalen Volkskongress Chinas und den Behörden von Taiwan zu übermitteln. [1] ABl. L 250 vom 19.9.1985, S. 2. [2] ABl. L 6 vom 11.1.2000, S. 40. [3] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0381. [4] ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 347. [5] ABl. C 45 E vom 23.2.2006, S. 107. [6] ABl. C 127 E vom 29.5.2003, S. 652. [7] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0037. [8] ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 471. [9] ABl. C 201 E vom 18.8.2005, S. 122. [10] ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 158. [11] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0416. --------------------------------------------------