52006IP0239

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA (2005/2082(INI))

Amtsblatt Nr. 298 E vom 08/12/2006 S. 0235 - 0240


P6_TA(2006)0239

Transatlantische Wirtschaftsbeziehungen EU/USA

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EUUSA (2005/2082(INI))

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis der Transatlantischen Erklärung aus dem Jahr 1990 zu den Beziehungen EG-USA, der Neuen Transatlantischen Agenda vom 3. Dezember 1995 [1] und der Transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft vom 18. Mai 1998 [2],

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. März 1998 mit dem Titel "Der Neue Transatlantische Markt" (KOM(1998)0125),

- in Kenntnis der Bonner Erklärung vom 21. Juni 1999 [3] und insbesondere ihrer Abschnitte "Förderung des Wohlstands und der Entwicklung in einer sich rasch wandelnden Welt" und "Verbesserung der Frühwarnung",

- in Kenntnis der "Positiven Wirtschaftsagenda" vom 2. Mai 2002 [4],

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zu den transatlantischen Beziehungen [5] und seine vorhergehenden Entschließungen vom 17. Mai 2001 [6], 13. Dezember 2001 [7], 15. Mai 2002 [8] und 19. Juni 2003 [9] sowie seine Entschließungen vom 22. April 2004 [10] und 13. Januar 2005 [11],

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. März 2001 mit dem Titel "Stärkung der transatlantischen Beziehungen: Mehr Strategie und Ergebnisorientiertheit" (KOM(2001)0154),

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2005 mit dem Titel "Eine stärkere Partnerschaft zwischen EU und USA und ein offenerer Markt für das 21. Jahrhundert" (KOM(2005)0196),

- in Kenntnis der 2004 verabschiedeten "Erklärung über den Ausbau der Wirtschaftspartnerschaft zwischen der EU und den USA" [12],

- in Kenntnis der Ergebnisse des Gipfeltreffens EU-USA, das am 20. Juni 2005 in Washington abgehalten wurde, und insbesondere der auf ihm verabschiedete Wirtschaftsinitiative "Initiative der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zur Förderung der transatlantischen Wirtschaftsintegration und des Wirtschaftswachstums",

- in Kenntnis des Gemeinsamen Arbeitsprogramms EU-USA zur Umsetzung der oben genannten Wirtschaftsinitiative, das auf dem Treffen zwischen Wirtschaftsministern der Europäischen Union und der USA am 30. November 2005 beschlossen wurde,

- in Kenntnis des am 9. Februar 2005 im amerikanischen Kongress vorgelegten Entwurfs einer Resolution Nr. 77 des Abgeordnetenhauses zu den transatlantischen Beziehungen,

- in Kenntnis der OECD-Studie über die Vorteile einer Liberalisierung der Warenmärkte und eines Abbaus der Schranken für den internationalen Handel und internationale Investitionen ("Preferential Trading Arrangements in Agricultural and Food Markets — The Case of the European Union and the United States"), die im März 2005 veröffentlicht wurde,

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Dezember 2005 zu den Vorbereitungen für die Sechste Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong [13],

- unter Hinweis auf die von seinem Ausschuss für internationalen Handel am 26. Mai 2005 veranstaltete Anhörung zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen,

- unter Hinweis auf das Arbeitsdokument des Ausschusses für internationalen Handel (PE 364.940),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Transatlantischen Partnerschaftsabkommen EU-USA [14],

- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0131/2006),

A. in der Erwägung, dass, wenngleich sich diese Entschließung in erster Linie auf die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA konzentriert, anerkannt werden sollte, dass das transatlantische Verhältnis alle europäischen und amerikanischen Staaten umfasst,

B. in der Erwägung, dass eine stärkere Integration die natürliche Konsequenz für zwei Volkswirtschaften ist, die einen ähnlichen Hintergrund und ähnliche Ressourcenausstattungen und Wirtschaftsmodelle aufweisen, die jedoch aus historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gründen nie identisch sein werden,

C. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Bindungen zwischen der Europäischen Union und den USA ein wichtiger stabilisierender Faktor für die transatlantischen Beziehungen generell sind und sich in den vergangenen Jahrzehnten in so bedeutendem Maße verstärkt haben, dass beide Partner einen immer stärkeren Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung der anderen Seite haben,

D. in der Erwägung, dass solide politische und wirtschaftliche Beziehungen und die Entwicklung gemeinsamer Normen zwischen der Europäischen Union und den USA automatisch positive Auswirkungen auf die Länder des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens haben,

E. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen ihrer Partnerschaft sowie in einem übergeordneten weltpolitischen Ordnungsrahmen darauf hinwirken sollten, dass in den Bereichen Handel (WTO), Soziales (ILO) und Umwelt (IPCC und UNEP) internationale und multilaterale Normen verabschiedet werden;

F. in der Erwägung, dass die bedeutendsten Handelsschranken zwischen der Europäischen Union und den USA im Agrarbereich, u.a. in Form von Zöllen, Kontingenten, Produktions-, Ausfuhr- und Steuersubventionen und technischen Hemmnissen, bestehen, und dass das Schutzniveau beim Dienstleistungshandel nach wie vor hoch ist, während die Zölle für Industrieerzeugnisse, außer bei Erzeugnissen in sensiblen Sektoren, schrittweise abgebaut wurden,

G. in der Erwägung, dass eine größere politische Führungskraft und Vision notwendig ist, um die Neue Transatlantische Agenda von 1995 und die Transatlantische Wirtschaftspartnerschaft von 1998 zu aktualisieren mit dem Ziel, den neuen Gegebenheiten und den alten Konflikten Rechnung zu tragen und die transatlantischen Bande weiter zu vertiefen,

H. in der Erwägung, dass Europa und die USA die Zukunft unter der klaren Voraussetzung angehen müssen, dass stärkere transatlantische Bande globale Auswirkungen haben werden und daher die Interessen anderer Wirtschaftsakteure, Länder und Völker angemessen berücksichtigen müssen, um den Wohlstand gerechter zu teilen und die globalen Herausforderungen in den eng miteinander verbundenen Bereichen Sicherheit, Gestaltung der Weltwirtschaft, Umwelt und Armutsbekämpfung erfolgreich anzugehen,

I. in der Erwägung, dass die bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA und die multilaterale Agenda im Sinne eines sich ergänzenden und wechselseitig verstärkenden positiven Prozesses gesehen werden sollten und dass sich die Vorteile eines noch stärker integrierten Marktes auch auf die wirtschaftlichen Beziehungen Europas mit dem amerikanischen Kontinent allgemein auswirken werden, vorausgesetzt, dass die regionalen Interessen bei den regionalen Verhandlungen über die Marktintegration in angemessener Weise berücksichtigt werden,

J. in der Erwägung, dass die Anwendung unterschiedlicher Wirtschafts- und Rechtsinstrumente und -verfahren zur Bewältigung der gleichen Situationen im Rahmen der transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft angemessen gehandhabt werden sollte, um die Auflösung des transatlantischen Marktes zu verhindern,

K. in der Erwägung, dass ein stärker harmonisiertes Regulierungsumfeld zwischen der Europäischen Union und den USA generell für alle Länder und insbesondere für die benachbarten Handelspartner und die Entwicklungsländer von Vorteil wäre,

L. in der Erwägung, dass der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen mit der erfolgreichen Hilfe des Parlaments eine wichtige Rolle bei der Schaffung wettbewerbsfähigerer Kapitalmärkte in der Europäischen Union gespielt hat, die die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt haben,

M. in der Erwägung, dass die zunehmende Geschwindigkeit des Wandels in unseren Technologie- und Informationsgesellschaften nahe legt, dass die Europäische Union größere qualitative und quantitative Anstrengungen im Bereich der wissenschaftlich-technischen Forschung unternehmen muss, um die technologische Kluft, die sie in dieser Beziehung von den USA trennt, in ausreichendem Maße zu verringern und auf diese Weise geeignete Bedingungen für einen bilateralen Handel zwischen gleichberechtigten Partnern zu gewährleisten,

N. in der Erwägung, dass die Stärkung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Lissabon-Ziele leisten kann,

Ein de facto bestehender transatlantischer Markt

1. hebt hervor, dass, obgleich es in den vergangenen Jahren den Anschein haben konnte, als hätten sich die angespannten politischen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA bisweilen auch auf den wirtschaftlichen Bereich ausgewirkt, und obgleich es ferner den Anschein haben konnte, als habe die von der Globalisierung und Schwellenmärkten wie China, Indien und Brasilien ausgehende Anziehungskraft zu einem Rückgang des Umfangs oder der Bedeutung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA geführt, neuere Arbeiten [15] klar das Gegenteil belegen:

a) der Handel zwischen den zwei großen Märkten hat einen noch nie da gewesenen Umfang erreicht, wobei sich der reine Handelsverkehr wertmäßig auf 1 Milliarde EUR pro Tag beläuft;

b) der Dienstleistungsverkehr hat weiter erheblich zugenommen, wobei sich die Dienstleistungsexporte der Europäischen Union in die USA auf knapp 120 Mrd. EUR belaufen, was einem Drittel des gesamten Dienstleistungsverkehrs der Europäischen Union mit Drittländern entspricht und sich im Dienstleistungsverkehr mit den USA in einem Überschuss von 15 Mrd. EUR niederschlägt;

c) die gegenseitigen ausländischen Direktinvestitionen (die stärkste Form der grenzüberschreitenden Integration) auf transatlantischer Ebene belaufen sich inzwischen auf über 1,5 Billionen EUR und haben erheblich zugenommen;

d) die Gewinne der europäischen und der amerikanischen Auslandsunternehmenseinheiten auf dem jeweils anderen Markt sind seit 2003 auf ein Rekordniveau angestiegen;

2. hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass diese wirtschaftlichen Bindungen zwischen der Europäischen Union und den USA ein beträchtliches Beschäftigungsvolumen zur Folge haben, da auf jeder Seite nahezu 7 Millionen Arbeitsplätze bereits durch die transatlantische Wirtschaft entstanden sind und daher weiterhin von ihrem Funktionieren und ihrer Expansion abhängen;

3. stellt fest, dass, obgleich die europäische Wirtschaft und die Wirtschaft der USA inzwischen so stark verflochten und integriert sind, dass sie einen echten transatlantischen Markt bilden, ein großes Wachstumsund Beschäftigungspotential aufgrund noch bestehender Handelsschranken ungenutzt bleibt;

4. stellt fest, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA in erheblichem Maße von einem politischen Konflikt überschattet werden und recht häufig durch rhetorische Kontroversen und Handelsstreitigkeiten gekennzeichnet sind; weist darauf hin, dass auf beiden Seiten des Atlantiks außer Acht gelassen wird, wie stark und integriert die transatlantische Wirtschaft geworden ist; warnt deshalb vor den Gefahren, diese einzigartigen Beziehungen als selbstverständlich hinzunehmen und sie mit wohlwollender Gleichgültigkeit statt mit dem erforderlichen Maß an politischem Engagement und Interesse zu handhaben;

5. befürchtet, dass der derzeitige Rahmen für das transatlantische Verhältnis der oben genannten Realität nicht in angemessener Weise Rechnung trägt; fordert daher einen stärker visionären und strategischen Ansatz, um auf die dringlichen wirtschaftlichen Fragen, die die Wirtschaft der Europäischen Union und der USA betreffen, wie Wettbewerbspolitik, einheitliche Standards für die Unternehmensführung, kompatible oder gemeinsame Normen und eine wirksamere Regulierungszusammenarbeit, in angemessener Weise zu reagieren;

Der weitere Weg: Eine stärkere transatlantische Wirtschaftspartnerschaft

6. stellt fest, dass die oben genannte Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2005 eine gute Grundlage dafür bildet, die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen substanziell zu stärken; betont, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um der Realität des transatlantischen Marktes durch ein operatives und strategisches Konzept Rechnung zu tragen, das eine ausreichende öffentliche und politische Unterstützung finden kann;

7. empfiehlt, dass die Europäische Union und die USA bis zum nächsten Gipfeltreffen im Jahr 2006 übereinkommen, sowohl die Neue Transatlantische Agenda von 1995 als auch die Transatlantische Wirtschaftspartnerschaft von 1998 zu aktualisieren und ein neues Transatlantisches Partnerschaftsabkommen zu konzipieren, das beide abdeckt und zur Verwirklichung eines "transatlantischen Marktes ohne Schranken" bis 2015 mit einem vorgezogenen Zieldatum 2010 für die Finanzdienstleistungs- und Kapitalmärkte führen soll; diese Initiative sollte auf der beim Gipfeltreffen EU-USA vom Juni 2005 beschlossenen Wirtschaftpolitischen Initiative und dem Gemeinsamen Arbeitsprogramm EU-USA, das konkrete Ziele gemäß einem sektoralen Ansatz setzt, basieren, um eine Bilanz der 2005-2006 erzielten Fortschritte aufzustellen und die künftigen Phasen genau festzulegen;

8. betont, dass das Wirtschaftskapitel des vorgeschlagenen Partnerschaftsabkommens eine neue Architektur vorsehen sollte, die folgendes umfasst: die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, eine Reihe operativer Instrumente horizontalen Charakters (einschließlich eines wirksamen Frühwarnsystems und eines Abkommens der dritten Generation über die Anwendung des Wettbewerbsrechts) und sektorspezifische Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die auf dem oben genannten Gemeinsamen Arbeitsprogramm EU-USA aufbauen;

9. hebt mit Nachdruck hervor, dass die Stärkung der transatlantischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Regulierung nicht zu einer Harmonisierung nach unten führen darf, die das Vertrauen der Verbraucher in punkto Gesundheit und Sicherheit untergraben würde; fordert daher nachdrücklich, dass der Transatlantische Verbraucherdialog und der Transatlantische Umweltdialog im Hinblick auf die Verbreitung bewährter Praktiken neu belebt werden, durch die Fortschritte in den Bereichen Verbrauchergesundheit, Sicherheit und Umweltschutz erzielt werden und somit ein nachhaltigerer transatlantischer Markt gefördert wird;

10. bekräftigt erneut, dass bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen eines wachsenden internationalen Wettbewerbsdrucks die Vision eines solchen gemeinsamen Wirtschaftsraums von wesentlicher Bedeutung ist, um das politische Engagement für eine substantiellere Wirtschaftsagenda zu verstärken, die die Wettbewerbsposition der wissensbasierten Volkswirtschaften beider Partner verbessert, Wachstum und Innovation fördert und damit neue Arbeitsplätze schafft und den Wohlstand erhöht;

11. stellt fest, dass ein fragmentiertes internationales Regulierungsumfeld das Wachstumspotenzial des Welthandels beeinträchtigt, und betont, dass eine engere Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA von wesentlicher Bedeutung ist, um Fortschritte im Hinblick auf ein stärker harmonisiertes Regulierungsumfeld zu erzielen, das den Wirtschaftsakteuren aus allen Ländern generell und insbesondere aus den Entwicklungsländern eine Tätigkeit zu geringeren Kosten und in größerer Freiheit ermöglicht;

12. hebt hervor, dass die positive Entwicklung der Wirtschaft der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union und die Stärkung ihrer Wirtschaftsbeziehungen, u.a. durch institutionalisierte Instrumente, eben aufgrund der Bedeutung dieser beiden Wirtschaftsräume nicht unwesentlich zum Wachstum und zur Entwicklung der Weltwirtschaft insgesamt beitragen;

13. appelliert an die transatlantische Partnerschaft, auf die etwa 57% des Bruttoweltprodukts entfallen und die weiterhin die kombinierte Antriebskraft der Weltwirtschaft darstellt, die globale Führerschaft in einer Gesamtsituation wahrzunehmen, die durch zunehmende Interdependenz, den Aufstieg neuer Wirtschaftsmächte und eine wachsende Zahl globaler Herausforderungen, die über die nationalen Grenzen hinausreichen, gekennzeichnet ist; empfiehlt in diesem Zusammenhang eingehendere und systematischere Konsultationen mit anderen wichtigen Wirtschaftsakteuren (darunter Indien, Japan, Brasilien, Kanada, Mexiko, Chile, Russland und China) in gemeinsamen Wirtschaftsfragen;

14. hält es — über bestimmte Wirtschaftsbereiche hinaus — im Interesse der gesamten Weltwirtschaft zur größeren Sicherheit und Stabilität des Handels für notwendig, angemessene und engere Formen einer besseren Koordinierung hinsichtlich der Wechselkurschwankungen anzustreben;

Entwicklungsagenda von Doha

15. betont, dass sowohl der Europäischen Union als auch den USA eine besondere Verantwortung zukommt und sie gemeinsame Ziele verfolgen und insofern allergrößtes Interesse daran haben, bei den laufenden multilateralen WTO-Verhandlungen konstruktiv zusammenzuarbeiten; fordert beide Partner auf, das ehrgeizige und breit angelegte Programm der Entwicklungsagenda von Doha unter voller Beachtung der Entwicklungsdimension einzuhalten, um den Weg für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde 2006 zu ebnen;

16. drängt darauf, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika sich auch künftig den multilateralen Verhandlungen der WTO uneingeschränkt verpflichtet fühlen und nicht in einen Wettbewerb um bilaterale oder regionale Handelsabkommen eintreten; fordert die Kommission erneut auf, die Frage, ob mögliche neue bilaterale oder regionale Handelsabkommen erstrebenswert oder machbar sind, auf keinen Fall zu prüfen, ohne zuvor entsprechende Beratungen mit dem Europäischen Parlament zu führen;

17. hofft, dass eine substanzielle Senkung der Spitzenzölle der Europäischen Union und der USA und anderer bedeutender Zölle unabhängig davon erfolgen wird, ob die Doha-Runde erfolgreich abgeschlossen wird oder nicht;

18. begrüßt die im Rahmen der WTO erzielte Vereinbarung über die endgültige Abschaffung aller Formen von Agrarausfuhrsubventionen, einschließlich der in Form von Nahrungsmittelhilfe und anderer Ausfuhrerstattungssysteme, bis spätestens 2013 und betont, dass noch vergleichbare Fortschritte in den Bereichen interne Stützung und Marktzugang erzielt werden müssen;

19. fordert die USA auf, Zollhindernisse wie die Zollgebühren und übermäßigen Rechnungsstellungsanforderungen für Importeure zu beseitigen; bedauert die Nichtanerkennung der Europäischen Union als Zollunion und als "Ursprungsland" durch die Zoll- und Grenzschutzbehörden der USA; fordert die amerikanische Regierung auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Mitgliedschaft der Europäischen Union in der Weltzollorganisation aufzugeben;

Folgemaßnahmen zur Wirtschaftsinitiative und zu dem informellen Treffen zwischen Wirtschaftsministern der EU und der USA vom 30. November 2005

20. befürwortet die auf dem Treffen zwischen den Wirtschaftsministern der Europäischen Union und der USA erfolgte Annahme des gemeinsamen Arbeitsprogramms EU-USA zur Umsetzung der Wirtschaftserklärung, das konkrete Tätigkeiten in 11 Bereichen vorsieht, um die transatlantische Wirtschaftsintegration voranzutreiben; fordert jedoch beide Partner auf, sich für eine konkrete Durchführung und Vertiefung dieses gemeinsamen Arbeitsprogramms mit einer klareren und ehrgeizigeren Ausrichtung, langfristigen strategischen Zielen und einem detaillierten Zeitplan für die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen und Projekte einzusetzen, welcher der spezifischen Rolle unabhängiger Regulierungsbehörden Rechnung trägt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Teilnehmer an den bereits bestehenden transatlantischen Dialogen, einschließlich Verbraucherverbänden, Gewerkschaften und Umweltorganisationen, am Prozess der Überwachung und Überprüfung der Wirtschaftsinitiative und des Arbeitsprogramms aktiver beteiligt werden sollten;

21. vertritt die Auffassung, dass das neue Wirtschaftskapitel des vorgeschlagenen Partnerschaftsabkommens im Einklang mit der Wirtschaftsinitiative spezifische Vorstellungen zur Beseitigung nicht tarifärer Hemmnisse in zentralen Marktbereichen im Wege eines Prozesses der schrittweisen Angleichung im Regulierungsbereich und der gegenseitigen Anerkennung von Normen und Standards enthalten sollte;

Förderung der Zusammenarbeit im Regulierungs- und Normungsbereich

22. begrüßt es, dass die Zusage, "ein hochrangiges Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen" einzurichten, die ein Schlüsselelement der Erklärung des Gipfeltreffens vom Juni 2005 darstellt, mit dem Vorschlag, 2006 mindestens zwei Treffen zu veranstalten, nunmehr konkrete Gestalt annimmt; empfiehlt eine rasche und uneingeschränkte Umsetzung des Fahrplans von 2005 für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA in Regulierungsfragen; weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen ohne eine ausreichende und rechtzeitige Beteiligung und Unterstützung seitens der verschiedenen Interessenträger und Behörden nicht die erwarteten Ergebnisse bringen wird;

23. bekräftigt erneut, dass noch eine erhebliche Zahl von Handels- und Investitionshemmnissen sowohl in der Europäischen Union als auch in den USA angegangen werden muss, und weist mit Besorgnis auf den zunehmenden Druck hin, dem ausländischen Wettbewerb mit protektionistischen oder unfairen Handelsmaßnahmen zu begegnen; betont, dass ein erneutes Bekenntnis zu den Grundsätzen der Offenheit, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit, wie es in der Wirtschaftsinitiative und dem vorgeschlagenen neuen Transatlantischen Partnerschaftsabkommen zum Ausdruck kommt, dazu beitragen sollte, die meisten dieser Probleme zu beheben;

24. hebt mit Nachdruck hervor, dass die regulierungsbedingten Hemmnisse inzwischen zu den bedeutendsten Handels- und Investitionshemmnissen zwischen der Europäischen Union und den USA zählen, und warnt insbesondere vor der starken Zunahme ungerechtfertigter zusätzlicher Regelungen auf Ebene der Bundesstaaten, der Nichtheranziehung der einschlägigen internationalen Standards als Grundlage für die technischen Regelungen und der Praxis des übermäßigen Rückgriffs auf die Zertifizierung durch Dritte in den USA;

25. äußert seine Besorgnis über das Fehlen einer klaren Definition der "nationalen Sicherheit" in den USA und die übermäßige Berufung auf sie zur Beschränkung des Handels und der Investitionen; beklagt insbesondere das so genannte "Berry Amendment", das vom Verteidigungsministerium angewandt wird, sowie das "Exon-Florio Amendment" aus dem Jahr 1988 und die späteren Rechtsvorschriften zur Beschränkung ausländischer Investitionen in Unternehmen oder ausländischer Unternehmensbeteiligungen, die die nationale Sicherheit auch nur am Rande berühren;

26. stellt fest, dass die Unterschiede hinsichtlich der gerichtlichen Verfahrensvorschriften und der Praxis der Anerkennung von Gerichtsurteilen in den EU-Ländern und zwischen US-Bundesstaaten erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsstreitigkeiten im transatlantischen Geschäftsverkehr haben; ersucht die Europäische Union und die USA, die Möglichkeit einer Vereinbarung über die Rechtssprechung und die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Zivil- und Handelssachen zu prüfen;

27. stellt fest, dass der transatlantische Telekommunikationsmarkt noch durch regulierungsbedingte Hemmnisse und inkompatible Normen behindert wird, die dazu führen, dass trotz der Tatsache, dass neun der zehn größten Telekommunikationsgesellschaften der Welt ihren Sitz in der Europäischen Union oder in den USA haben, keine amerikanische oder europäische Gesellschaft in nennenswertem Umfang auf den beiden Kontinenten tätig ist;

Förderung offener und wettbewerbsfähiger Kapitalmärkte

28. fordert die gegenseitige Anerkennung und spätere schrittweise Harmonisierung der Rechnungslegungsgrundsätze auf der Grundlage verlässlicher behördlicher Aufsicht und Kontrolle, so dass Unternehmen in beiden Märkten einen einheitlichen Standard verwenden und damit die Börsenzulassungskosten verringert werden können; fordert die Kommission jedoch auf, die Maßnahmen zur Herstellung einer vollständigen Äquivalenz des Internationalen Ausschusses für Rechnungslegungsgrundsätze (IASC) und des Financial Accounting Standards Board (FASB) genau zu überwachen, um jedwede Unausgewogenheit zugunsten der Vereinigten Staaten zu vermeiden;

29. fordert die Intensivierung des Dialogs über die Regulierung der Finanzmärkte durch eine zweimal jährliche stattfindende Überprüfung der Fragen der transatlantischen Finanzdienstleistungen durch das Europäische Parlament, die Kommission, die zuständigen amerikanischen Behörden und die Wirtschaftsausschüsse des US-Kongresses, die vor und nach jedem jährlichen Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten stattfinden soll; lobt die bisherigen Arbeiten von Vertretern der Industrie wie dem Verband für Termin- und Optionsgeschäfte;

30. lehnt den Aufschub der Umsetzung des Basel-II-Abkommens über Kapitalanforderungen durch die USA strikt ab und fordert die Vereinigten Staaten auf, ihre Zusagen einzuhalten, um weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Banken zu schaffen; vertritt die Ansicht, dass die unterschiedlichen Ansätze in den Vereinigten Staaten tätige Banken aus der Europäischen Union an der Einrichtung integrierter Risikosteuerungssysteme behindern könnten;

31. bringt seine Unzufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass Rückversicherern aus der Europäischen Union in den Vereinigten Staaten zur Auflage gemacht wird, Risiken in vollem Umfang abzusichern, und dass von ihnen aufgrund äußerst diskriminierender staatlicher Vorschriften verlangt wird, übermäßig hohe Rückstellungen für ihre Verbindlichkeiten vorzunehmen, indem sie ein Übermaß an Sicherheiten stellen müssen (in den Vereinigten Staaten zugelassene Rückversicherer, die in den USA tätig sind, sind keinen derartigen Absicherungserfordernissen unterworfen); fordert die zuständigen Stellen in den Vereinigten Staaten auf, sich um die weitere wechselseitige transatlantische Anerkennung und einheitliche Solvenzanforderungen und Meldepflichten zu bemühen;

32. drängt auf eine rasche Harmonisierung der Vorschriften über die Aufhebung von Börsennotierungen an den US-amerikanischen Aktienmärkten, die Firmen aus der Europäischen Union, die sich aus dem Börsenregister löschen lassen wollen, derzeit schwere Auflagen machen; begrüßt den jüngsten Vorschlag der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde, das Handelsvolumen und nicht die Anzahl der Aktionäre als Hauptkriterium heranzuziehen, und ersucht die Kommission, diese neuen Entwicklungen zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Europäischen Union gewahrt werden;

33. ist der Ansicht, dass durch einen kohärenteren Dialog über Unternehmensführung und die Harmonisierung der Forderungen betreffend Unternehmensführung und -überwachung Fälle von Extraterritorialität wie der "Sarbanes-Oxley Act" vermieden werden können, etwa durch die Verbesserung des transatlantischen Dialogs über die Unternehmensführung; fordert eine stärkere gemeinsame Überwachung globaler Hedge- Fonds durch die Europäische Union und die USA;

34. fordert von der Kommission eine Aktualisierung der Anwendung der EU-Richtlinie über die Besteuerung der Sparerträge auf die Vereinigten Staaten;

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

35. weist darauf hin, dass offene Märkte in hohem Maße auf sichere und verlässliche Strukturen angewiesen sind und dass Vertrauen und Zuversicht für die globalen Handelsbeziehungen von entscheidender Bedeutung sind; unterstützt eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, um weiterhin Unternehmens- und Finanzbetrug, Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen, jedoch gleichzeitig eine überflüssige Störung der normalen geschäftlichen und privaten Transaktionen zu vermeiden;

Anreize für die Innovation und die Weiterentwicklung der Technologie

36. begrüßt das Ziel, die transatlantischen Synergien in einer großen Anzahl von Bereichen zu verstärken, die für die Entwicklung stärkerer, wissensbasierter Wirtschaften von entscheidender Bedeutung sind;

37. befürwortet die Schaffung transatlantischer Forschungspartnerschaften, bei denen KMU an gemeinsamen Forschungsvorhaben teilnehmen, sowie die Annahme von Maßnahmen, um die Rückkehr europäischer Forscher nach Europa zu fördern;

38. weist darauf hin, dass es für beide Seiten von Vorteil ist, die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung zu fördern und Investitionsprogramme fortzusetzen, z.B. in folgenden Bereichen:

a) Technologien für bodengebundenen Hochgeschwindigkeitsverkehr und vor allem neue Arten hochleistungsfähiger Massenverkehrssysteme für die Entwicklung von Ballungszentren;

b) Entwicklung synthetischer Brennstoffe und elektrischer Antriebsmechanismen für Autos, Lastwagen und Busse, sowie Einsatz von Brennstoffzellen und dergleichen;

c) Entwicklung neuer Technologien zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen;

39. erinnert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten und die Vereinigten Staaten an die von beiden Parteien im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung aus dem Jahre 2003 zur Förderung der Wasserstoffwirtschaft eingegangene Verpflichtung und begrüßt die erzielten Fortschritte, vertritt jedoch die Ansicht, dass eine weitere Zusammenarbeit erforderlich ist;

40. ist der Auffassung, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien für beide Volkswirtschaften von größter Bedeutung sind; empfiehlt daher eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen, um:

a) die Entwicklung von Schlüsseltechnologien wie Breitband, Hochfrequenz-Erkennungsvorrichtungen und anderen innovativen Technologien unter Berücksichtigung der Interoperabilität zu fördern;

b) die Netze abzusichern und den Informationsfluss unter besonderer Beachtung unerwünschter E-Mail- Sendungen (Spam) zu erleichtern;

c) eine enge Zusammenarbeit zwischen den für die Cyber-Sicherheit zuständigen Stellen zu gewährleisten;

d) die hohen Roaming-Kosten anzugehen;

41. vertritt die Auffassung, dass das 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung eine einzigartige Möglichkeit für ein gemeinsames Vorgehen in folgenden Bereichen bieten wird:

a) Ermittlung vorrangiger Bereiche der Forschungszusammenarbeit, um neue transatlantische Märkte zu entwickeln (z.B. Wasserstoff-Brennzelltechnologien und Nanotechnologie);

b) gemeinsame Forschung in zivilschutzrelevanten Bereichen und im Bereich der Zuverlässigkeit komplexer vernetzter Systeme und der Informationsinfrastrukturen, die den Technologien der Informationsgesellschaft zugrunde liegen;

c) Förderung einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Forschungsrat (EFR) und der National Science Foundation (NSF);

42. ist der Ansicht, dass neue und bereits bestehende Raumfahrtprogramme in gewissem Umfang die Möglichkeit für gemeinsame Vorhaben bei der Erforschung des Weltraums bieten durch:

a) Förderung der Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen wie Erdbeobachtung, Satellitennavigation (wie sie im Rahmen von Galileo und GPS vorgesehen ist), elektronische Kommunikation und Weltraumwissenschaft und -erforschung;

b) Behebung regulierungsbedingter Hemmnisse, die der Schaffung eines reibungslos funktionierenden transatlantischen Marktes für die Weltraumindustrie entgegenstehen;

c) Beseitigung unnötiger Kontrollen im Rahmen der amerikanischen Vorschriften über den internationalen Handel mit Waffen sowie Liberalisierung des internationalen Marktes für Trägerraketen;

43. ersucht die Kommission, als Ergänzung zu der bereits bestehenden gemeinsamen Forschung über pandemische Krankheiten ein gemeinsames Malaria-Forschungsprogramm vorzuschlagen;

44. unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des Unternehmertums und zur Risikoübernahme in der Europäischen Union auf der Grundlage entsprechender Beispiele der Stärken der Vereinigten Staaten in diesem Bereich;

Verbesserung des Handels, des Reiseverkehrs und der Sicherheit

45. weist darauf hin, dass die Visumspolitik nunmehr eine Politik ist, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt; ersucht die Kommission, unverzüglich Verhandlungen mit der Regierung der Vereinigten Staaten aufzunehmen, um alle europäischen Bürger in den Geltungsbereich des Visa Waiver Program (Programm zur Befreiung von der Visumspflicht) einzubeziehen und die gegenwärtig bestehende Diskriminierung insbesondere der Bürger der neuen Mitgliedstaaten zu beseitigen;

46. betont, dass die schwerfälligen Verfahren für den Erhalt von Visa zu erhöhten Kosten für die Unternehmen und die Bürger geführt haben; begrüßt die "Trusted Person"-Initiative, die auf gemeinsam festgelegten Normen beruhen sollte, als einen Weg, Reisen für geschäftliche oder touristische Zwecke zu erleichtern;

47. beklagt, dass die meisten Unionsbürger noch immer strengen Visakontrollen unterliegen, was ein Hemmnis für den freien Verkehr und den Austausch von Arbeitnehmern und ein Hindernis für alle Personen, die aus beruflichen Gründen in die USA reisen oder sich dort aufhalten müssen, mit sich bringt; fordert die USA auf, in diesem Punkt mehr Flexibilität zu praktizieren, jedenfalls zugunsten der Staatsangehörigen europäischer Staaten, die regelmäßig aus beruflichen Gründen in die USA reisen;

Förderung der Energieeffizienz

48. empfiehlt in Anbetracht der Tatsache, dass die Energiepolitik für die wirtschaftliche Entwicklung von wesentlicher Bedeutung ist und nicht von den entscheidenden geopolitischen Fragen und der Außenpolitik getrennt werden kann, dass ein freimütigerer und offenerer Austausch über die Möglichkeiten geführt wird, die Offenheit im internationalen Energiehandel zu verstärken, die erneuerbare Energie weltweit zu fördern, eine engere Zusammenarbeit mit den Lieferpartnern herzustellen und eine gemeinsame Energiesicherheitsstrategie und andere Maßnahmen zur Förderung der geopolitischen und wirtschaftlichen Stabilität in den Liefer- und Transitländern festzulegen;

49. bedauert, dass nur die Europäische Union Initiativen auf dem Gebiet der internationalen Klimapolitik ergreift, und stellt fest, dass die USA weltweit der größte Verursacher von Treibhausgasemissionen sind und dass deshalb auf allen politischen Ebenen weiterhin darauf bestanden werden muss, dass auch sie in Bezug auf die Klimaänderung ihrer Verantwortung gerecht werden; bedauert daher, dass die Regierung der USA weiterhin nicht bereit ist, sich an einer vernünftigen internationalen Partnerschaft im Hinblick auf den Klimawandel zu beteiligen; stellt aber fest, dass sie einen bescheidenen Schritt nach vorn unternommen hat, indem sie sich dazu bereit erklärt hat, wie im Dezember 2005 auf der Konferenz von Montreal zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vereinbart, an einem umfassenden prospektiven Dialog teilzunehmen; begrüßt die Tatsache, dass in den USA eine Interessenskoalition, u.a. aus Kongressmitgliedern beider Kammern und beider Parteien, Vertretern der Parlamente der Bundesstaaten, lokalen Behörden, NRO und Vertretern der Wirtschaft entsteht und nachdrücklich ein größeres Engagement bei der Bekämpfung der Treibhausgasemissionen fordert;

50. vertritt die Auffassung, dass der Energiesektor gemeinsame Herausforderungen an die Europäische Union und die USA stellt und dass trotz der Tatsache, dass auf beiden Seiten unabhängig voneinander signifikante Maßnahmen getroffen wurden, dieser Sektor ein Konzept zum beiderseitigen Vorteil erfordert, das darauf gerichtet ist:

a) eine gemeinsame Strategie gegen die hohe Abhängigkeit von fossilen Energiequellen durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen in Bezug auf die Energieeffizienz, die erneuerbaren Energien und die Sicherheit der Versorgung sowohl im Energiebereich als auch im Transportwesen zu konzipieren;

b) saubere Wärmekraftkopplungtechnologien und erneuerbare Technologien (z.B. CO2-Rückhaltung und -Speicherung und andere Technologien mit niedrigem CO2-Austoß) zu entwickeln;

c) die USA und wirtschaftlich aufstrebende Schwellenländer wie China und Indien zu ermuntern, nach Auslaufen des Kyoto-Protokolls gemeinsam mit der Europäischen Union Maßnahmen zu entwickeln, um eine langfristige und wirtschaftlich tragbare Emissionsreduzierung herbeizuführen und auf bereits durch den Klimawandel entstandene Schäden sach-, kosten- und umweltgerecht zu reagieren;

d) die wichtige Rolle der Atomenergie bei der Bereitstellung von kohlenstofffrei erzeugter Energie anzuerkennen und die gemeinsame Forschung im Hinblick auf die Entwicklung dieser lebensnotwendigen Technologie und die Suche nach Wegen, wie diese Technologie die Wasserstoffwirtschaft begünstigen kann, fortzusetzen;

e) zusammen mit der Internationalen Atomenergiebehörde einen gemeinsamen Entwurf eines multilateralen Rechtsrahmens für eine weltweite Atompolitik auszuarbeiten, der die Sicherheit verbessert und den Missbrauch von Nuklearmaterial zu militärischen Zwecken verhindert;

f) in der Folge eine gemeinsame Strategie sowohl in Beziehung zu anderen Ländern mit großer bzw. stark steigender Energienachfrage als auch zu den Produzentenländern zu entwickeln;

51. betont die Notwendigkeit für eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA auf dem Gebiet der Biokraftstoffe und empfiehlt, dass die Initiative für ein gemeinsames Arbeitsprogramm EU-USA im Bereich der Biokraftstoffe mit einem besonderen Schwerpunkt auf Bioethanol und Biodiesel der zweiten Generation schnellstmöglich umgesetzt wird;

Rechte an geistigem Eigentum

52. begrüßt die Vereinbarung, die auf dem Treffen zwischen den Wirtschaftsministern der Europäischen Union und der USA getroffen wurde, bis zum Gipfeltreffen EU-USA 2006 eine Strategie für die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum zu erarbeiten, die den Missbrauch bei den Rechten an geistigem Eigentum und das Fehlen einer wirksamen Durchsetzung in Drittländern, insbesondere China und Russland, beheben und die diesbezügliche Zoll- und Grenzzusammenarbeit verbessern, öffentlichprivate Partnerschaften fördern und die Koordinierung der technischen Hilfe für Drittländer gewährleisten soll;

53. bedauert das Fehlen einer Verständigung über geografische Angaben; bedauert es, dass die Koexistenz grundlegend unterschiedlicher Patentsysteme (des Ersterfindersystems in den USA und des in den anderen Ländern der Welt angewandten Erstanmeldersystems) weiterhin erhebliche Probleme für die Unternehmen der Europäischen Union verursacht; legt dem amerikanischen Kongress nahe, die Reform des Patentsystems durch den Übergang zu einem Erstanmeldersystem fortzuführen;

54. legt der Europäischen Union und den USA nahe, auf geeignetem Wege zusammenzuarbeiten, um den Missbrauch bei den Rechten an geistigem Eigentum in Drittländern, insbesondere in China und Russland, zu bekämpfen;

Investitionen

55. empfiehlt, dass auf dem Gipfeltreffen 2006 eine umfassende Bestandsaufnahme, in der die noch bestehenden wichtigsten Hindernisse in voller Übereinstimmung mit den Regeln des Binnenmarkts, einschließlich der Bestimmungen über den öffentlichen Dienst und das Vorsorgeprinzip, erforderlich sind, angenommen werden soll;

56. unterstützt Maßnahmen zur Investitionsförderung und den allmählichen Abbau aller transatlantischen Investitionshemmnisse durch die Harmonisierung der Rechnungslegungsgrundsätze, gleiche Wettbewerbsbedingungen auf den Finanzmärkten, eine wechselseitig faire Wettbewerbspolitik und den allmählichen Abbau der in bestimmten Sektoren immer noch bestehenden protektionistischen Maßnahmen; kritisiert die noch verbleibenden Eigentumsbeschränkungen in den Vereinigten Staaten, insbesondere im Verteidigungsund Luftfahrtsektor und unterstützt die Reform des Ausschusses für Auslandsinvestitionen der USA; fordert eine Studie der Kommission über die Hindernisse für Unternehmensübernahmen im Binnenmarkt, durch die Erwerber aus der Europäischen Union gegenüber Erwerbern aus den Vereinigten Staaten benachteiligt werden; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Eigentumsbeschränkungen in der Europäischen Union nicht als ein Argument für die Beibehaltung von Beschränkungen in den USA angeführt werden können;

Wettbewerbspolitik und Durchsetzung

57. fordert die Schaffung eines gemeinsamen transatlantischen Rahmens für die Wettbewerbspolitik, durch den die Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen verbessert und der Austausch vertraulicher Informationen erleichtert wird; betont, dass die gleiche Anwendung von Wettbewerbsvorschriften auf beiden Seiten des Atlantiks ungeachtet des Landes der Niederlassung von wesentlicher Bedeutung ist, um einen wettbewerbsfähigen und einheitlichen transatlantischen Markt zu schaffen;

58. befürwortet das Ziel, mit den Vereinigten Staaten ein weiteres Abkommen über die Anwendung des Wettbewerbsrechts zu schließen, das den Austausch vertraulicher Informationen bei Ermittlungen, die nach dem jeweiligen Wettbewerbsrecht durchgeführt werden, ermöglicht;

Beschaffungswesen

59. empfiehlt, dass auf dem Gipfeltreffen 2006 formell eine umfassende Bestandsaufnahme aller rechtlichen, praktischen und technischen Hindernisse für die grenzüberschreitende Beschaffung zwischen beiden Partnern zusammen mit einer Liste der Maßnahmen zur Behebung dieser Hindernisse angenommen werden soll, die die besonderen Belange der Leistungen der Daseinsvorsorge berücksichtigt; tritt dafür ein, dass beide Partner über die bestehenden und künftigen Verpflichtungen nach dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) hinausgehen, wodurch einerseits die Chancen für beide Seiten ausgeweitet und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Seite gesteigert und neue Absatzmöglichkeiten für EU-Unternehmen, besonders kleine und mittlere Unternehmen, geschaffen werden könnten;

60. unterstützt eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA im Hinblick auf die Öffnung des öffentlichen Beschaffungsmarktes; betont, dass die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen in diesem Bereich den Unternehmen der Europäischen Union und insbesondere den KMU neue Möglichkeiten erschließen würde;

61. bedauert die Tatsache, dass die USA an einem breiten Spektrum diskriminierender "Buy America"- Vorschriften festhalten, zu denen noch weitere Vorschriften für bundesfinanzierte Infrastrukturprogramme hinzukommen; bedauert es insbesondere, dass es für europäische Rüstungsfirmen nach wie vor schwierig ist, sich auf dem Rüstungsmarkt der USA zu engagieren und rüstungsbezogene Technologie der USA zu erwerben, weil es keine wirkliche transatlantische Gegenseitigkeit bei der Rüstungsbeschaffung und generell auf dem Sektor der Rüstungsindustrie gibt; ersucht den amerikanischen Kongress, die Realität der transatlantischen Wirtschaft, und zwar auch auf sicherheitsrelevanten Märkten, zu akzeptieren;

Dienstleistungen/Gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen

62. weist darauf hin, dass nur der Architektenverband den zuständigen Behörden beider Seiten nahe gelegt hat, sich im Rahmen des Arbeitsprogramms mit der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen zu befassen; räumt ein, dass andere Berufssparten es offensichtlich vorziehen, die Anerkennungsverfahren zwischen den Partnerverbänden in der Europäischen Union und den USA zu regeln; ersucht die Kommission, die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments über die bei der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen bestehenden Hindernisse auf beiden Seiten zu unterrichten;

63. stellt fest, dass in den USA zwischen den einzelnen Bundesstaaten noch erhebliche Unterschiede bei der horizontalen Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und beruflichen Qualifikationen bestehen, die als Hemmnis für den weiteren Ausbau des transatlantischen Marktes, gerade auf dem Dienstleistungssektor, wirken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in bestimmten Bereichen, wie den Pilotenlizenzen, Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss von Vereinbarungen einzuleiten, und legt den USA nahe, ein System nach europäischem Muster aufzubauen, bei dem zwischen den einzelnen Bundesstaaten die gegenseitige Anerkennung nahezu aller Ausbildungsabschlüsse und beruflichen Qualifikationen besteht, wie dies im Binnenmarkt der Europäischen Union der Fall ist;

Dienstleistungen/Luftverkehrsdienste

64. begrüßt die jüngsten Fortschritte bei den Verhandlungen über die Liberalisierung der Luftverkehrsdienste EU-USA und betont die Notwendigkeit, so rasch wie möglich zu einem auf Gegenseitigkeit beruhenden, vollwertigen Abkommen zu gelangen, durch das das Problem der Anteilsbegrenzungen bei amerikanischen Fluggesellschaften gelöst wird;

65. fordert, dass das für 2007 vorgesehene Transatlantische Partnerschaftsabkommen in Hinblick auf die große Bedeutung des Handels und des Tourismus für beide Seiten unbedingt auch ein eigenständiges Kapitel über den Bereich der Verkehrspolitik umfassen muss, das durch Gipfeltreffen, Treffen der Mitglieder der für den Verkehr zuständigen Ausschüsse des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments, Treffen des Verkehrsministers der USA mit dem für Verkehr zuständigen Kommissionsmitglied und Beamten der Europäischen Kommission und die Zusammenarbeit zwischen Agenturen, vor allem den Agenturen für Flugsicherheit und den entsprechenden Einrichtungen der US-Bundesverwaltung, zu ergänzen wäre;

Beilegung von Streitigkeiten zwischen der EU und den USA im Rahmen der WTO

66. weist mit Nachdruck darauf hin, dass, wenngleich die WTO-Panels zu erheblichen politischen Reibereien führen können, Handels- oder Wirtschaftsstreitigkeiten ein natürlicher Bestandteil der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen sind;

67. empfiehlt eine gemeinsame Strategie, die darauf abzielt, die Anzahl von Streitfällen zwischen den größten Handelsmächten der Welt, die Auswirkungen auf das Geschehen in der WTO allgemein haben, zu verringern, und die auf drei Elementen beruht:

a) einer formellen Verpflichtung auf höchster Ebene, die vereinbarten multilateralen Handelsbestimmungen einzuhalten und die Entscheidungen der WTO-Panels rasch und uneingeschränkt umzusetzen;

b) einem verstärkten politischen Engagement, vor Anrufung des Streitbeilegungsmechanismus der WTO unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die legitimen Interessen von Wirtschaft und Handel zu schützen, alle bilateralen diplomatischen Mittel auszuschöpfen;

c) beide Partner müssen anerkennen, dass die Gesetzgeber und die Regierungen ein legitimes Recht darauf haben, die Gesundheit und die Umwelt ihrer Bürger zu schützen, wobei die Europäische Union und die USA jedoch sicherstellen müssen, dass ihre Regelungen in diesen Bereichen nichtdiskriminierend, angemessen und wissenschaftlich fundiert sind, um protektionistischen Missbrauch zu verhindern, wobei jedoch interne Vorschriften und das Vorsorgeprinzip zu beachten sind;

68. ersucht die Kommission, dem Europäischen Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem die Vor- und Nachteile eines formelleren Mechanismus zur Beilegung bilateraler Handelsstreitigkeiten unter Berücksichtigung ähnlicher Vorkehrungen, wie sie zwischen der Europäischen Union und anderen Drittländern bestehen, bewertet werden;

69. stellt fest, dass die Vorgehensweise der amerikanischen Behörden in handelsschutzbezogenen Angelegenheiten in einigen Fällen ein unzulässiges Handelshemmnis darstellt, und hebt mit Nachdruck hervor, dass die offensichtlich protektionistische Anwendung der amerikanischen Handelsschutzinstrumente bereits im Rahmen des Streitbeilegungssystems der WTO, und zwar nicht nur von der Europäischen Union, erfolgreich angefochten wurde, wie im Falle des so genannten "Byrd Amendment" oder der amerikanischen Schutzmaßnahmen für Stahl;

70. begrüßt den "Deficit Reduction Act 2005", der vom amerikanischen Kongress verabschiedet wurde und durch den das "Byrd Amendment" aufgehoben wird, bedauert jedoch, dass diese Aufhebung aufgrund einer Übergangsklausel nicht sofort wirksam werden wird; fordert daher den amerikanischen Kongress auf, die Übergangsklausel dringend abzuschaffen, damit durch die Auszahlung der erhobenen Antidumping- und Antisubventionszölle an amerikanische Unternehmen die Wettbewerbsbedingungen auf dem amerikanischen Markt nicht über weitere Jahre hinweg zu Lasten der Einfuhrgüter verzerrt werden;

71. bekräftigt erneut seine Besorgnis über die bedeutende direkte und indirekte staatliche Unterstützung, die der amerikanischen Industrie durch direkte Subventionen, Schutzvorschriften und steuerliche Maßnahmen zuteil wird; betont insbesondere, dass sämtliche Berichte des WTO-Panels und des Berufungsgremiums zu der Regelung für ausländische Vertriebsgesellschaften (Foreign Sales Corporations — FSC) zu dem Schluss gelangt sind, dass die USA trotz einiger bedeutender Änderungen ihrer Gesetzgebung die früheren WTO-Entscheidungen und die Empfehlungen des WTO-Streitbeilegungsgremiums noch voll umsetzen müssen; fordert daher den amerikanischen Kongress auf, den "American Jobs Creation Act" (Jobs Act), der eine Besitzstandsklausel ("Grandfathering Clause") enthält, in vollen Einklang mit den früheren WTO-Entscheidungen und den Empfehlungen des Streitbeilegungsgremiums (DSB) zu bringen;

72. begrüßt, dass der lang andauernde Streit über die "ausländische Vertriebsgesellschaft" (FSC) dadurch beendet wurde, dass die im "Jobs Creation Act" der USA enthaltene und mit den WTO-Regeln unvereinbare Körperschaftssteuer-Ermäßigung für US-Unternehmen durch den US-Kongress abgeschafft wurde;

73. bedauert, was den Streitfall Airbus-Boeing betrifft, dass die USA und die Europäische Union unnötigerweise in den wohl größten, kompliziertesten und kostspieligsten Rechtsstreit der Geschichte der WTO involviert sind; fordert beide Seiten auf, die Konsultationen auf höchster Ebene zu verstärken, um nach Wegen für eine pragmatische Lösung zu suchen, bei der ein unnötiger Rückgriff auf die WTO vermieden wird;

74. betont, dass der genetisch veränderte Organismen (GVO) betreffende Rechtsstreit im Rahmen der WTO in keiner Weise die europäischen Rechtsvorschriften über die Genehmigung für das Inverkehrbringen von biotechnischen Produkten in Frage stellt, sondern überholte Bewertungsverfahren im biotechnologischen Bereich betrifft, die seit Beginn der Arbeiten des Panels bereits geändert wurden;

75. begrüßt den Beschluss der EU, die WTO-Entscheidung durch eine 2003 vorgenommene Änderung ihrer Rechtsvorschriften über Hormone umzusetzen; wünscht, dass der anhaltende Dissens zwischen den USA (und Kanada) und der Europäischen Union über fortbestehende Gegenmaßnahmen beigelegt wird, und fordert die USA eindringlich auf, die von ihr seit 1999 praktizierten Handelssanktionen gegen europäische Produkte aufzuheben;

76. bedauert es, dass die USA ihre Antidumpingmethode des so genannten "Zeroing" (Nullbewertung) trotz der Tatsache, dass dieses Verfahren von der WTO in dem Bettwäsche betreffenden Fall klar verurteilt wurde, noch nicht aufgegeben haben;

77. hebt mit Nachdruck hervor, dass das Streitbeilegungssystem der WTO ein zentrales Element zur Gewährleistung der Sicherheit und Berechenbarkeit des multilateralen Handelssystems ist; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die USA in einigen Fällen einen mit ihren internationalen Verpflichtungen unvereinbaren Ansatz praktizieren, indem sie Gesetze, die gegen ihre WTO-Verpflichtungen verstoßen und zu einer schweren Schädigung der Industrie der Europäischen Union und der von Drittländern führen, anwenden oder sich weigern, diese Gesetze aufzuheben; fordert daher den amerikanischen Kongress auf, seine Praxis der Umsetzung von WTO-Streitbeilegungsentscheidungen zu verbessern;

Andere globale Fragen

78. bedauert, dass die Zusammenarbeit in Fragen der Währungspolitik und der makroökonomischen Politik nicht in die Wirtschaftsinitiative und das Arbeitsprogramm einbezogen ist; bringt erneut seine Besorgnis über die potenziell gefährlichen Auswirkungen des hohen Doppeldefizits der USA im Bundeshaushalt und in der Leistungsbilanz auf die Weltwirtschaft zum Ausdruck; fordert daher die Europäische Zentralbank und das amerikanische Zentralbanksystem auf, in globalen Fragen der Währungspolitik und der Finanzstabilität enger zusammenzuarbeiten;

79. bekräftigt seinen Appell an die transatlantischen Partner, gemeinsam eine Neubewertung ihrer Strategien und Instrumente für die Entwicklungshilfe und die humanitäre Hilfe, einschließlich ihrer Koordinierung mit den Bretton Woods-Institutionen, vorzunehmen, um die Effizienz, Kohärenz und Komplementarität der Antwort der Europäischen Union und der USA auf die globalen Herausforderungen zu verbessern, vor allem was die Armutsminderung, übertragbare Krankheiten und die Umweltverschlechterung betrifft;

80. ersucht die Kommission, die bestehenden Finanzierungs- und Planungsmechanismen für die Finanzierung gemeinsamer Programme der Europäischen Union und der USA in Drittländern zu evaluieren, um ein effizienteres und leistungsfähigeres Verfahren zu schaffen;

81. vertritt die Auffassung, dass der "kulturelle Schlüssel" zu einer Intensivierung der transatlantischen Beziehungen und zur Förderung der Partnerschaft und des gegenseitigen Verständnisses zwischen Europäern und Amerikanern beitragen kann;

82. fordert die Europäische Union und die USA auf, in ihren wirtschaftlichen Beziehungen die Rolle und die Besonderheiten der Bereiche Kultur und Bildung zu berücksichtigen;

83. tritt daher für die Schaffung eines transatlantischen Dialogs in den Bereichen Kultur (insbesondere audiovisueller Sektor) und Bildung ein, in dessen Rahmen der regelmäßige Austausch von bewährten Praktiken und von Erfahrungen, insbesondere in folgender Hinsicht gefördert wird:

a) Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmungen,

b) Verbesserung der rechtlichen Regelungen für die Verbreitung von Toninhalten und audiovisuellen Inhalten über das Internet und Gewährleistung ihrer Vereinbarkeit mit den Urheberrechten und der Urhebervergütung,

c) Kenntnis des amerikanischen und europäischen Filmerbes, insbesondere der europäischen Filmproduktion in Amerika in Anbetracht ihrer geringeren Verbreitung, zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses,

d) Förderung eines ausgewogeneren Verhältnisses beim Filmvertrieb, das es ermöglichen sollte, etwaige unlautere Wettbewerbspraktiken oder Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf bestimmten Märkten in der Europäischen Union zu verhindern, sowie Beseitigung etwaiger rechtlicher oder sachlicher Hindernisse für den Vertrieb europäischer audiovisueller Produkte in den Vereinigten Staaten,

e) Schaffung geeigneter Mechanismen zur Entwicklung und Intensivierung des kulturellen Tourismus \zwischen den beiden Kontinenten;

84. fordert, was die Bildung betrifft, dass der Schwerpunkt dieses Dialogs insbesondere auf Folgendem liegen soll:

a) einer verstärkten gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Qualifikationen, insbesondere in den künstlerischen Sparten, um die Mobilität der "Kulturakteure" und den Austausch von Künstlern zu erleichtern;

b) der Förderung der Forschung und des Austauschs von Hochschullehrern, Forschern und Studenten in Bereichen, die zu einer Festigung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Wirtschafts- und Wissenschaftsbereich beitragen, wobei insbesondere ihr Kooperationsprogramm im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung zu berücksichtigen ist [16];

c) der Vergegenwärtigung der Bedeutung der Wissensgesellschaft und der Stärkung des lebenslangen Lernens;

85. vertritt unter Hinweis auf die Artikel 133 und 151 des EG-Vertrags die Auffassung, dass es auf Grund der Besonderheit des audiovisuellen Sektors erforderlich ist, den transatlantischen Austausch unter Beachtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Europäischen Union durchzuführen; fordert in diesem Zusammenhang die Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und einer Ausweitung des Kulturaustauschs;

86. fordert die europäischen Institutionen auf, ihre US-Partner für das Engagement der Union für das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu sensibilisieren;

87. betont, wie wichtig es ist, im Rahmen der transatlantischen Beziehungen Fragen des Datenschutzes zu behandeln; weist darauf hin, dass es angesichts eines in gewisser Hinsicht fehlenden Datenschutzes beim transatlantischen Dialog angebracht erscheint, jenen Bereich zu evaluieren, in dem der Informationsaustausch mit Drittländern offensichtlich gut funktioniert (etwa die Datenschutzgrundsätze Safe Harbour Privacy Principles), um richtungsweisende Lösungen für weitere Bereiche zu verbreiten;

88. begrüßt die jüngste Studie, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die makroökonomischen Vorteile der Förderung einer verstärkten Wirtschaftsintegration zwischen der Europäischen Union und den USA durchgeführt wurde und in der der Anstieg des Pro-Kopf-BIP in der Europäischen Union und den USA bei einem erheblichen Abbau der Hemmnisse im Bereich des Marktzugangs, der ausländischen Direktinvestitionen und des Handels auf jeweils 2 bis 3,5% und 1 bis 3 % geschätzt wird;

89. fordert, dass die Europäische Union eine detailliertere und umfassendere Studie durchführt, in der: a) die Folgen einer Beseitigung der noch bestehenden tarifären und nichttarifären Handels- und Investitionsschranken ermittelt werden, b) eine generelle Prüfung der Möglichkeiten einer etwaigen Ex-ante- oder Expost- Regulierungsangleichung vorgenommen wird, c) die Auswirkungen einer Regulierungsangleichung oder -konvergenz zwischen der Europäischen Union und den USA auf Drittländer bewertet werden, d) die Machbarkeit einer "Regulierungsbrücke" untersucht wird, bei der mit Zulassung einer Ware oder Dienstleistung diese überall auf dem transatlantischen Markt zugelassen ist;

Transatlantische Dialoge

90. hebt die Bedeutung der transatlantischen Dialoge für die Förderung der Bindungen zwischen der Europäischen Union und den USA hervor; weist darauf hin, dass die Dialoge, indem sie sich mit wichtigen Themen in den jeweiligen Bereichen befassen und wertvolle Beiträge zur Gestaltung des transatlantischen Verhältnisses, seiner Ziele und Tätigkeiten leisten, eng in den transatlantischen Entscheidungsprozess eingebunden sind und mit dazu beitragen, zu gewährleisten, dass die Bemühungen in den verschiedenen Bereichen den realen Bedürfnissen der Bürger auch wirklich Rechnung tragen;

91. stellt fest, dass der Transatlantische Gesetzgeberdialog dazu beigetragen hat, die interparlamentarischen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA zu stärken; bekräftigt erneut die Notwendigkeit, Synergien zwischen dem Transatlantischen Gesetzgeberdialog und den anderen Dialogen im Rahmen der Neuen Transatlantischen Agenda zu schaffen, unter anderem durch die Einführung neuer gemeinsam finanzierter Programme für den Austausch von Personal der Legislative und durch die Einrichtung eines kleinen TLD-Sekretariats;

92. betont, dass auf dem 61. Treffen im Rahmen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber vom 18. bis 2. April 2006 in Wien die gewaltigen Vorteile für die Bürger bekräftigt wurden, die sich aus der Beseitigung der Hindernisse, die den transatlantischen wirtschaftlichen Beziehungen im Wege stehen, ergeben könnten, und festgestellt wurde, dass die Beziehung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union dadurch erneuert werden sollte, dass die derzeitige Struktur durch ein Partnerschaftsabkommen EU/USA ersetzt wird;

93. nimmt zur Kenntnis, dass der Transatlantische Unternehmerdialog (TABD) eine erfolgreiche Neugestaltung seiner Struktur vorgenommen hat, um einen effizienteren Beitrag der Unternehmen im Hinblick auf die Stärkung der Wirtschaftspartnerschaft zu gewährleisten;

94. betont, dass beide Seiten des Transatlantischen Arbeitnehmerdialogs bei der Konzipierung von Antworten und Empfehlungen in gemeinsamen Fragen pro-aktiver werden und stärker in Erscheinung treten sollten; empfiehlt, dass sich der Transatlantische Arbeitnehmerdialog durch einen stärker sektororientierten Ansatz auf die kritischen Bereiche der Zusammenarbeit konzentrieren soll;

95. weist darauf hin, dass das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA ein Schlüsselinstrument für die Förderung der wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA ist; fordert die Einrichtung eines offiziellen Transatlantischen Forschungsdialogs, um die Forschungszusammenarbeit und neue Initiativen in ausgewählten wissenschaftlichen Bereichen, die über die bestehenden Strukturen hinausgehen, zu fördern und zu koordinieren;

96. weist darauf hin, dass andere transatlantische Dialoge, die außerhalb der offiziellen Vereinbarungen existieren, ebenfalls dazu beitragen, die Bindungen zwischen der Europäischen Union und den USA zu fördern; empfiehlt, dass die gegenwärtige Struktur der transatlantischen Dialoge überprüft wird und neue, viel versprechende Bereiche für eine verstärkte Zusammenarbeit sondiert werden;

Die Rolle des Europäischen Parlaments

97. betont, dass, wenngleich die in der Wirtschaftsinitiative festgelegten Aufgaben in erster Linie die Regulierungsbehörden betreffen, zur Verwirklichung eines integrierten transatlantischen Marktes auch die aktive Beteiligung der Gesetzgeber beider Seiten wünschenswert ist; hebt hervor, dass die Gipfeltreffen EUUSA auch einen angemessenen Grad der parlamentarischen Beteiligung aufweisen sollten, um den parlamentarischen Beitrag zu diesem von den beiden Exekutiven gelenkten administrativen Prozess zu gewährleisten; fordert, dass vor jedem Gipfeltreffen ein Treffen zwischen dem Transatlantischen Gesetzgeberdialog und der Hochrangigen Gruppe abgehalten wird, um einen Meinungsaustausch über den Fortgang des Arbeitsprogramms zu führen;

98. fordert, dass vor jedem Gipfeltreffen ein Treffen zwischen dem Transatlantischen Gesetzgeberdialog und der Hochrangigen Gruppe abgehalten wird, um einen Meinungsaustausch über relevante Wirtschaftsfragen und insbesondere über den Fortgang des Arbeitsprogramms zu führen;

99. empfiehlt, dass zumindest der Präsident des Europäischen Parlaments und die Führung des amerikanischen Kongresses am nächsten Gipfeltreffen EU-USA teilnehmen und dass das Europäische Parlament und der amerikanische Kongress generell an der Vorbereitung und der Abhaltung aller künftigen Gipfeltreffen EU-USA beteiligt werden;

100. begrüßt die Bemühungen um eine Intensivierung des Transatlantischen Gesetzgeberdialogs zwischen dem Europäischen Parlament und dem amerikanischen Kongress, zu der insbesondere auch die Verwirklichung eines wirksamen "Frühwarnmechanismus" und eines Berichterstattungssystems zwischen parlamentarischen Ausschüssen auf beiden Seiten des Atlantiks gehören;

101. ersucht das Repräsentantenhaus, die Einrichtung einer ständigen Delegation in Erwägung zu ziehen, um dem Transatlantischen Gesetzgeberdialog Kontinuität zu verleihen; außerdem sollte auch ein regelmäßiger Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und dem amerikanischen Senat eingerichtet werden;

102. fordert seinen zuständigen Ausschuss auf, über den Haushaltsplan für 2007 die erforderlichen Mittel für die Schaffung einer Dauerplanstelle des Europäischen Parlaments in Washington bereitzustellen, die eine angemessene Institutionalisierung der eigenen Tätigkeiten des Parlaments gewährleistet und bessere Verbindungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem amerikanischen Kongress ermöglicht;

*

* *

103. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.

[1] Unterzeichnet auf dem Gipfeltreffen EU-USA in Madrid.

[2] Gemeinsame Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen EU-USA in London verabschiedet wurde.

[3] Unterzeichnet auf dem Gipfeltreffen EU-USA in Bonn.

[4] Vereinabrt auf dem Gipfeltreffen EU-USA in Washington.

[5] DT(d.m.yyyy)@DATEMSG@ABl. ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 556.

[6] ABl. C 34 E vom 7.2.2002, S. 359.

[7] ABl. C 177 E vom 25.7.2002, S. 288.

[8] ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 392.

[9] ABl. C 69 E vom 19.3.2004, S. 124.

[10] ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 1043.

[11] ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 151.

[12] Unterzeichnet auf dem Gipfeltreffen EU-USA am 25.- 26. Juni 2004 in Shannon.

[13] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0461.

[14] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0238.

[15] Daniel S. HAMILTON/Joseph P. QUINLAN (Hrsg.); Deep Integration: How Transatlantic Markets are Leading Globalization, Juni 2005; Francisco CABRILLO, Jaime GARCÍA-LEGAZ und Pedro SCHWARTZ.: A case for an open Atlantic Prosperity Area. FAES, 2006.

[16] ABl. L 71 vom 13.3.2001, S. 8.

--------------------------------------------------