52006IP0231

Entschließung des Europäischen Parlaments zu kleinen und mittleren Unternehmen in den Entwicklungsländern (2005/2207(INI))

Amtsblatt Nr. 298 E vom 08/12/2006 S. 0171 - 0176


P6_TA(2006)0231

Kleine und mittlere Unternehmen in den Entwicklungsländern

Entschließung des Europäischen Parlaments zu kleinen und mittleren Unternehmen in den Entwicklungsländern (2005/2207(INI))

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf Anhang II des Partnerschaftsabkommens von Cotonou [1],

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. März 2006 an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel "Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden" (KOM(2006)0136),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu dem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union "Der Europäische Konsens" [2],

- unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union mit dem Titel "Der Europäische Konsens" [3],

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika [4],

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2005 an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel "Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika: Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas" (KOM(2005)0489),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2005 zu der Rolle der Europäischen Union bei der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele [5],

- in Kenntnis des internen Arbeitsdokuments der Kommission vom 29. Oktober 2004 mit dem Titel "Bericht der Kommission über die Millenniums-Entwicklungsziele 2000-2004" (SEK(2004)1379),

- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0151/2006),

A. in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen zu Gunsten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa nicht automatisch auf Entwicklungsländer übertragen werden sollten,

B. in der Erwägung, dass es keine allgemein akzeptierte Definition von KMU in Entwicklungsländern gibt,

C. in der Erwägung, dass die KMU eine im Rahmen unterschiedlichster Marktbedingungen in den Entwicklungsländern tätige heterogene Unternehmensgruppe sind,

D. in der Erwägung, dass KMU Arbeitsplätze schaffen und zum Aufbau der Zivilgesellschaft beitragen,

E. in der Erwägung, dass mit Hilfe der KMU sowohl eine soziale als auch eine wirtschaftliche Entwicklung durch Armutsminderung erreicht werden kann,

F. in der Erwägung, dass in den meisten Entwicklungsregionen grenzüberschreitende Aktivitäten sehr verbreitet sind, denen daher bei der Konzeption von politischen Maßnahmen und Programmen besondere Beachtung geschenkt werden muss,

G. in der Erwägung, dass ein regionaler Ansatz für die KMU-Förderung, der Regierungen, regionale und lokale Gebietskörperschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft aus zwei oder mehr Staaten einbezieht, die Lösung für die KMU-Förderung in vielen Regionen der Entwicklungsländer darstellen kann,

H. in der Erwägung, dass besonderes Augenmerk auf die Rolle der KMU in der Volkswirtschaft von kleinen Inselstaaten gerichtet werden sollte,

I. in der Erwägung, dass die Rolle der KMU in Ländern, in denen Konflikte stattgefunden haben, im Hinblick auf eine wirksame Wiedereingliederung früherer Kämpfer in die Gesellschaft besonders berücksichtigt werden sollte,

J. in der Erwägung, dass die staatlichen Behörden danach streben sollten, die Bürokratie auf ein Mindestmaß zu begrenzen, um zu verhindern, dass Hindernisse für die Entwicklung der KMU entstehen,

K. in der Erwägung, dass die Registrierung kein Hindernis für kleine Firmenneugründungen oder die Vergrößerung von Kleinst- zu Kleinunternehmen darstellen sollte,

L. in der Erwägung, dass die Errichtung von lokalen und regionalen Netzwerken für kleine Unternehmen große Vorteile bringen kann,

M. in der Erwägung, dass die Verbreitung bewährter Verfahren bei der Konzeption, Umsetzung und Bewertung von Initiativen zur Förderung des KMU-Wachstums und der örtlichen Wirtschaft und Beschäftigung erforderlich ist,

N. in der Erwägung, dass die Akteure vor Ort, ihre Verbände und andere Organisationsformen eine grundlegende Rolle bei der Konzeption und Umsetzung einer KMU-Politik spielen müssen,

O. in der Erwägung, dass bei der Konzeption von politischen Maßnahmen und Programmen für KMU regionale und kulturelle Unterschiede berücksichtigt werden sollten,

P. in der Erwägung, dass die meisten Kleinstunternehmen Familienunternehmen sind, was bei der Konzeption jeder KMU-Politik besonders beachtet werden muss,

Q. in der Erwägung, dass Frauen bedeutende Wirtschaftsakteure bei der Gründung und dem Ausbau von Kleinst- und Kleinunternehmen sind, und in der Erwägung, dass von Frauen geführte Unternehmen aus der Isolation herausgeführt werden müssen,

R. in der Erwägung, dass von Frauen geführte Unternehmensprojekte besondere Beachtung verdienen, um zu verhindern, dass geschichtlich bedingte Verhaltensweisen und Traditionen die Schaffung und vollständige Umsetzung von Initiativen für Kleinstunternehmen und KMU behindern,

S. in der Erwägung, dass Genossenschaften eine bedeutsame Rolle bezüglich der nachhaltigen Förderung der Wirtschaft vor Ort und der Strukturierung und des Zusammenhalts örtlicher Gemeinschaften spielen,

T. in der Erwägung, dass lokalen Einrichtungen bei der Unterstützung von KMU eine bedeutsame Rolle zukommt,

U. in der Erwägung, dass eine Politik zur Förderung von KMU-Gründungen eine Rolle beim Abbau der Schattenwirtschaft spielen kann,

V. in der Erwägung, dass die Rechtssicherheit für die Gründung und Führung von KMU gestärkt werden sollte,

W. in der Erwägung, dass Genossenschaften in vielen ländlichen und städtischen Gemeinschaften sich eng an das traditionelle Vereinswesen anlehnen,

X. in der Erwägung, dass die Gründung neuer Genossenschaften eine praktikable Lösung für die Umwandlung von informellen in reguläre Tätigkeiten darstellen kann,

Y. in der Erwägung, dass Initiativen zur Verbesserung des Investitionsklimas und der Geschäftsmöglichkeiten, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand für arme Bevölkerungsteile beitragen, unterstützt werden sollten,

Z. in der Erwägung, dass KMU ausreichend Zeit und Kapazitätsaufbau benötigen, um sich an die schrittweise Öffnung ihrer Sektoren für den Wettbewerb auf dem Weltmarkt anzupassen; in der Erwägung, dass eine kritische Dimension durch Vereinigungsprozesse dazu führen sollte, dass die zur schrittweisen Beseitigung des Schutzes der Startphase erforderliche kritische Masse entsteht,

AA. in der Erwägung, dass erwogen werden sollte, das Konzept der sozialen Verantwortung der Unternehmen, über das soziale und ökologische Belange Eingang in die Geschäftstätigkeit finden, schrittweise in KMU zu fördern,

AB. in der Erwägung, dass das sozioökonomische Umfeld von KMU, zum Beispiel in den Bereichen Bildung und Ausbildung der Humanressourcen, Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen, Zugang zu Rohstoffen und Märkten, besondere Beachtung erfordert,

AC. in der Erwägung, dass die Schaffung von Partnerschaften und Informationssystemen, die Zugang zum Entwicklungs-Know-how bieten, von entscheidender Bedeutung ist,

AD. in der Erwägung, dass KMU beim Aufbau nachhaltiger Fremdenverkehrsinitiativen in den Entwicklungsländern eine bedeutsame Rolle zukommt,

AE. in der Erwägung, dass nicht strukturierte Finanzsysteme dem Wachstum von Kleinst- und Kleinunternehmen besonders abträglich sind,

AF. in der Erwägung, dass die Hauptfinanzierungsquellen für KMU informelle Darlehen von informellen Vereinigungen, Familien und Freunden, kleine Ersparnisse und zurückgelegte Einkünfte sowie Überweisungen sind,

AG. in der Erwägung, dass die Bereitstellung von Startkapital die Gründung und den Ausbau von KMU erleichtern kann,

AH. in der Erwägung, dass der Zugang zu Krediten, insbesondere zu mittel- und langfristigen Krediten, sowie die Stärkung von Finanzmittlern für die Förderung von KMU von wesentlicher Bedeutung ist,

AI. in der Erwägung, dass Frauen erfahrungsgemäß die besten Kleinstkreditnutzer in den Entwicklungsländern sind und dass sie daher im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der örtlichen Volkswirtschaft etwas bewirken können,

AJ. in der Erwägung, dass der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und anderen Entwicklungsländern, auch nationalen und regionalen Einrichtungen, bei der Verwaltung von Mitteln zur Förderung der KMU eine Rolle zukommt,

AK. in der Erwägung, dass es eine proaktive Finanz- und Steuerpolitik für KMU geben sollte, und in der Erwägung, dass Sonderkreditlinien oder Steueranreize Teil dieser politischen Maßnahmen sein sollten,

1. hält es für erforderlich, alle bestehenden Definitionen von KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, zumindest auf regionaler Basis zu harmonisieren; ist ferner der Auffassung, dass die Beschäftigtenzahl das beste Kriterium für die Definition von KMU darstellt;

2. empfiehlt, dass in einer Region, wo die Entwicklungsländer eine Mehrheit bilden, ein Unternehmen als Kleinstunternehmen betrachtet werden sollte, wenn es bis zu 5 Personen beschäftigt, als Kleinunternehmen bei einer Beschäftigtenzahl zwischen 6 und 25 Personen, als mittleres Unternehmen bei einer Beschäftigtenzahl zwischen 26 und 100 Personen;

3. unterstützt politische Maßnahmen, die auf den Abbau der Hemmnisse für die Unternehmensgründung, Eintragung und die Startphase abzielen; fordert nationale Regierungen in den Entwicklungsländern auf, die Auswirkungen der derzeitigen und künftigen Wirtschaftsgesetze auf die KMU zu bewerten;

4. empfiehlt, die Schaffung von Netzwerken von Unternehmen auf lokaler und regionaler Ebene besonders zu unterstützen;

5. betont, dass die Schaffung von Netzwerken erleichtert wird durch Verbände, die Dienstleistungspools wie Rechtsbeistand, Rechnungsführung, Ausbildung und Bildung, Einsatz von Informationstechnologien anbieten;

6. ist der Auffassung, dass in kleinen Städten und Dörfern diese Pools erforderlichenfalls mit öffentlichen Mitteln initiiert werden könnten, aber langfristig Privateigentum angestrebt werden sollte;

7. fordert eigens zugeschnittene politische Maßnahmen, Programme und Projekte für KMU, auch für Kleinstunternehmen, die traditionell im grenzüberschreitenden Handel aktiv sind;

8. unterstreicht, wie wichtig die Einwirkung der Regierung auf diese grenzüberschreitend orientierten Politikmaßnahmen ist, da so das Vertrauen zwischen den Staaten, die Angleichung der Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen sowie die regionale Entwicklung gefördert werden;

9. verweist darauf, dass es sich bei KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, zumeist um Familienunternehmen handelt, die aus einem Umfeld kommen, in dem Kulturen und Traditionen noch eine wesentliche Rolle spielen, so dass bei der Vorbereitung neuer Gesetze oder Organisationsformen und deren Umsetzung ein bedacht- und einfühlsamer politischer Ansatz erforderlich ist;

10. fordert, dass alle Akteure vor Ort bei der Konzeption und Umsetzung sämtlicher politischer KMUMaßnahmen entweder direkt oder durch ihre Dachorganisationen auf allen Ebenen mitwirken;

11. erkennt die entscheidende Rolle der Frauen in allen entwicklungsbezogenen Bereichen an, die zu häufig von den Entscheidungsträgern außer Acht gelassen wird, und fordert, dass von Frauen initiierte Unternehmensprojekte besonders berücksichtigt werden;

12. erkennt die Rolle an, die örtlichen Einrichtungen bei der Unterstützung der KMU, auch der Kleinstunternehmen, zukommt; ist der Auffassung, dass örtliche Einrichtungen die Verwirklichung von gemeinsamen Dienstleistungspools für Kleinstunternehmen und KMU, bei öffentlicher Finanzierung der Startphase, initiieren können;

13. erkennt die Rolle der KMU als Arbeitsplatz schaffende Einrichtungen an und unterstreicht die Bedeutung einer Umwandlung der meisten dieser Arbeitsplätze von unqualifizierten in qualifizierte Arbeitsplätze, von Saisonarbeitsplätzen in Vollzeitjobs, von befristeten in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse durch proaktive nationale Politiken und Programme;

14. unterstreicht, welche Rolle Genossenschaften bezüglich der nachhaltigen Förderung der Wirtschaft vor Ort und der Strukturierung und des Zusammenhalts örtlicher Gemeinschaften spielen können;

15. fordert, dass nationale Politikmaßnahmen dazu beitragen, die Bedeutung der Schattenwirtschaft in den Entwicklungsländern zu verringern; fordert ferner die Förderung von Initiativen, die zur Verbesserung des Investitionsklimas beitragen und somit Geschäftsmöglichkeiten schaffen;

16. hält Genossenschaften für ein Instrument zur Formalisierung von informellen Tätigkeiten, da sie enger als andere Formen der rechtlichen Organisation an das traditionelle Vereinswesen in vielen ländlichen und städtischen Gemeinschaften angelehnt sind;

17. hält Genossenschaften für das beste Umfeld, um zu gewährleisten, dass KMU im regulären Sektor nicht in den informellen Sektor zurückfallen;

18. räumt ein, dass KMU ausreichend Zeit und Kapazitätsaufbau benötigen, um sich an die schrittweise Öffnung ihrer Sektoren für den Wettbewerb auf dem Weltmarkt anzupassen; räumt ferner ein, dass eine kritische Dimension durch Vereinigungsprozesse dazu führen sollte, dass die zur schrittweisen Beseitigung des Schutzes der Startphase erforderliche kritische Masse entsteht;

19. fordert die schrittweise Einführung des Konzepts der sozialen Verantwortung der Unternehmen in KMU aus Entwicklungsländern und fordert deshalb die Kommission auf, alle einschlägigen Konferenzen und bilateralen Aussprachen mit Ländern, die das Partnerschaftsabkommen von Cotonou unterzeichnet haben, zu nutzen, um die Einführung dieses Konzepts und die Sensibilisierung dafür zu fördern;

20. erkennt an, dass die Schaffung eines gesunden sozioökonomischen Umfelds für KMU nur möglich ist, wenn die auf sie zielgerichteten politischen Maßnahmen Aktionen in den Bereichen Bildung und Ausbildung von Humanressourcen, Bereitstellung der Kommunikations- und Informationsinfrastruktur und den leichten Zugang zu Rohstoffen und zu lokalen und regionalen Märkten beinhalten;

21. fordert, dass KMU-Partnerschaften für den Austausch aktueller Informationen und Kenntnisse geschaffen werden;

22. erkennt die Rolle an, die die KMU beim Ausbau der meisten sektorbezogenen Politiken spielen können;

23. fordert die Verwirklichung von soliden, KMU-freundlichen Finanzsystemen;

24. unterstreicht, dass herkömmliche Verfahrensweisen der informellen Kredit- und Darlehensvergabe in vielen Bereichen vermieden werden müssen, indem besonders zugeschnittene Finanzprodukte und Mikrofinanzierung gefördert werden;

25. empfiehlt, dass für die Gründung und den Ausbau von KMU Startkapital zur Verfügung gestellt werden sollte;

26. empfiehlt Politikmaßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten, insbesondere zu mittel- und langfristigen Krediten, sowie die Stärkung der in der Finanzierung von KMU tätigen Mittlern;

27. fordert, dass besonderes Augenmerk auf frauenorientierte Kleinstkredit-Projekte, insbesondere in Gegenden, wo die Frauen nicht in vollem Umfang gleichgestellt sind, gerichtet wird;

28. schlägt internationale Unterstützung und Finanzierung für regionale Einrichtungen vor, die im Finanzsektor von Entwicklungsländern tätig sind, womit ein multinationaler gemeinsamer Ansatz betreffend KMU-Aktivitäten eingeführt würde;

29. fordert Steueranreize für KMU, insbesondere in ihrer Startphase;

30. fordert Regulierungsreformen, die auf die Beschleunigung und Vereinfachung von Registrierungsverfahren sowie auf die Herabsetzung der Mindestkapitalanforderungen abzielen;

31. fordert Reformen bei den Gerichtsverfahren, um Streitigkeiten unter Geschäftspartnern rascher beizulegen, ferner um Verträge durchzusetzen und Eigentumsrechte wirksamer zu schützen;

32. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten, dem AKP-EU-Ministerrat sowie der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

[1] Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet am 23. Juni 2000 in Cotonou, ABl. L 65 vom 8.3.2003, S. 27.

[2] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0446.

[3] ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

[4] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0445.

[5] ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 311.

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