52006DC0780

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen SAPARD-JAHRESBERICHT – 2005 {SEK(2006) 1628} /* KOM/2006/0780 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 11.12.2006

KOM(2006) 780 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

SAPARD-JAHRESBERICHT – 2005 {SEK(2006) 1628}

1. EINLEITUNG

Ab 2000 intensivierte die Europäische Union ihre Heranführungshilfe für die ländliche Entwicklung in den zehn mittel- und osteuropäischen Bewerberländern und errichtete das Sapard (Sonderprogramm zur Beitrittsvorbereitung in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung). Für die Durchführung wurde ein besonderer Ansatz gewählt, indem die nationalen Behörden der Bewerberländer im Rahmen der vollständig dezentralisierten Verwaltung die gesamte Verantwortung übernahmen, was die Realisierung von Sapard ermöglichte. Die Ziele bestehen zum einen in der Durchführung zahlreicher kleiner Projekte im Bereich der ländlichen Entwicklung und zum anderen in der Schaffung von Strukturen, die ab dem Beitritt den gemeinschaftlichen Besitzstand anwenden können. Nähere Angaben zu den Durchführungs- und Verwaltungssystemen von Sapard finden sich im Sapard-Jahresbericht 2000.

2. WICHTIGSTE ERGEBNISSE DER DURCHFÜHRUNG[1]

Von 2000 bis 2005 wurden den Empfängerländern Mittel in Höhe von insgesamt 2 663,9 Mio. EUR zur Verbesserung ihres ländlichen Raums und ihres Agrarsektors zugewiesen, von denen 1 334,2 Mio. EUR für die aus dem Sapard geförderten acht neuen Mitgliedstaaten[2] und 1 329,7 Mio. EUR für Bulgarien und Rumänien bestimmt waren. Im selben Zeitraum wurden an die Empfängerländer 1 803,0 Mio. EUR[3] tatsächlich ausgezahlt, was 94,4% der im Rahmen der jährlichen Finanzierungsvereinbarungen 2000–2003 verfügbaren Mittel für die neuen Mitgliedstaaten und 40,9% der im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen 2000–2005 verfügbaren Mittel für Bulgarien und Rumänien entspricht.

2005 nahm die Europäische Kommission Mittelbindungen in Höhe von 250,3 Mio. EUR für Bulgarien und Rumänien vor und zahlte an alle Empfängerländer insgesamt 811,9 Mio. EUR aus, von denen 557,5 Mio. EUR an die neuen Mitgliedstaaten und 254,4 Mio. EUR an Bulgarien und Rumänien gingen. Die 2005 erfolgten Zahlungen haben eine Höhe von 82% der Zahlungen im Zeitraum 2000–2004. Dies lässt eine deutlich gestiegene Inanspruchnahme der EU-Fördermittel erkennen und ist vor allem darauf zurückzuführen, dass mit Ausnahme von Lettland und Ungarn alle neuen Mitgliedstaaten die 95%-Schwelle erreicht haben, ab der die Kommission keine Erstattungszahlungen mehr vornimmt, bis der Restbetrag ausgezahlt werden kann. Lettland (94,6%) und Ungarn (91,3%) lagen dicht an dieser Schwelle.

2005 tätigten die neuen Mitgliedstaat weiterhin Zahlungen für im Rahmen von Sapard geschlossene Verträge. Ende 2005 hatte lediglich die Tschechische Republik die Sapard-Zahlungen offiziell beendet und den Antrag auf Zahlung des Restbetrags eingereicht, so dass das Programm 2006 abgeschlossen werden konnte.

In allen neuen Mitgliedstaaten lagen die Mittelbindungen für die Begünstigten deutlich über den im Rahmen von Sapard verfügbaren 100%. Für mehr als 34 000 Projekte wurden Mittel gebunden, die sich auf eine Gemeinschaftsbeteiligung von 1 492 Mio. EUR belaufen.

Infolgedessen konnten die neuen Mitgliedstaaten zügig mit der Durchführung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum für die Zeit nach dem Beitritt beginnen.

Der Gesamtbetrag der im Rahmen von Sapard ausgegebenen öffentlichen Mitteln belief sich Ende 2005 auf 2 334,9 Mio. EUR[4]. Bei den unter Sapard getätigten Investitionen handelt es sich zu einem großen Teil um Einnahmen schaffende Investitionen, die bis zu 50% aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Die direkten Auswirkungen der Sapard-Unterstützung (zuschussfähige Gesamtkosten) belaufen sich auf insgesamt 4 287,1 Mio. EUR an Investitionen und erbrachten Dienstleistungen. Demnach zieht jeder von der Gemeinschaft im Rahmen von Sapard bereitgestellte Euro Investitionen von 2,4 EUR nach sich.

3. BEWERTUNG DER VERWIRKLICHUNG DER ZIELE VON SAPARD[5]

Nun da die Durchführung von Sapard in den neuen Mitgliedstaaten beendet wird, kann die Gesamtwirkung der Länderprogramme beurteilt werden.

Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf einem Vergleich zwischen den Durchführungsergebnissen und den Zielen von Sapard. Untersucht wird der Durchführungsstand der Investitionsmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe und die Lebensmittelindustrie, die insbesondere zur Erfüllung der EU-Normen beitragen, sowie der beiden anderen Investitionsmaßnahmen zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit und zugunsten der ländlichen Infrastruktur, die insbesondere zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Gebieten beitragen. Auf diese Maßnahmen entfallen 93% der im Rahmen von SAPARD insgesamt zugewiesenen Mittel.[6]

Eine horizontale Bewertung anhand aller in den Sapard-Programmen festgelegten Indikatoren wird im Rahmen der Ex-post -Bewertung der Programme der acht neuen Mitgliedstaaten erfolgen.

In Bezug auf Bulgarien und Rumänien stehen die im Jahr 2005 erzielten Fortschritte im Mittelpunkt des Berichts.

3.1 Die neuen Mitgliedstaaten

Alle acht neuen Mitgliedstaaten hatten bereits bis Ende 2004 die ihnen zugewiesenen EU-Mittel vollständig binden und eine Reihe von Projekten ausarbeiten können, die im Rahmen der nach dem Beitritt durchgeführten Programme förderfähig sind.

Auf Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und der Lebensmittelindustrie, den im Hinblick auf die Übernahme der Normen des Acquis wichtigsten Sektoren, entfallen 53% der gesamten Sapard-Mittelzuweisung für die neuen Mitgliedstaaten (24% für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und 29% für Investitionen in der Lebensmittelindustrie).

Bei der Maßnahme „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ entfielen auf die tierische Erzeugung und tierische Erzeugnisse 41% der im Rahmen dieser Maßnahme in den acht neuen Mitgliedstaaten insgesamt gebundenen Mittel. Die Investitionen in den Sektoren Wein, Obst und Gemüse betreffen zu einem großen Teil die Anpassung an die Normen des Acquis. Diese Sektoren machen rund 10% der Gesamtinvestitionen im Rahmen dieser Maßnahme aus.

Auf die Investitionen im Sektor Ackerkulturen entfielen 17%. Obwohl Ackerkulturen in einigen Ländern einen bedeutenden Anteil an der landwirtschaftlichen Gesamterzeugung ausmachen, ist der vergleichsweise hohe Umfang der Investitionen in diesem Sektor zum Teil auch auf wirtschaftliche Probleme im kostenintensiven Sektor tierische Erzeugung und Erzeugnisse zurückzuführen, die – zusammen mit dem Mangel an Kreditmöglichkeiten für ländliche Betriebe – zu einer geringeren Inanspruchnahme in den tierischen Sektoren und entsprechend zu einem höheren Anteil für den Sektor Ackerkulturen führen. Dies war z.B. in den drei baltischen Staaten der Fall, in denen die Investitionen im Sektor Ackerkulturen einen Anteil von 45% (Lettland), 47% (Litauen) bzw. 70% (Estland) hatten.

Bei der Maßnahme „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln“ entfiel auf Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milcherzeugnisse, die beiden im Hinblick auf die Anpassung an den Acquis wichtigsten Sektoren, ein Anteil von 52% bzw. 21%. Den Daten aus der Beleitung zufolge machen die Investitionen zur Erfüllung der Normen des Acquis den größten Anteil an den Gesamtinvestitionen aus. So dienen z.B. in Polen, dem größten Sapard-Empfängerland, im Fleischsektor rund 87% und im Milchsektor 72% der insgesamt getätigten Investitionen der Anpassung an die Hygiene- und Veterinärnormen der EU[7].

Daneben gab es in einigen Ländern Investitionen von erheblichem Umfang in den Bereichen Erstverarbeitung, Verbesserung der Qualitätskontrollen und Tierkörperverwertung. So wurden in der Tschechischen Republik Investitionen zur Verbesserung der Strukturen für die Qualitätskontrolle in den Verarbeitungsanlagen in Höhe von 23 Mio. EUR getätigt, die zu 99% die Einführung von HACCP-Systemen in den Milch- und Fleischbetrieben betrafen.

Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Investitionen im Rahmen dieser beiden Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele von Sapard beigetragen haben.

Investitionen in die ländliche Infrastruktur und zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit machen 40% der gesamten Mittelzuweisung für die neuen Mitgliedstaaten aus (31% für Investitionen in die ländliche Infrastruktur und 9% für Investitionen zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit).

Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur betrafen vor allem die Abfallwirtschaft (39%), die Wasserversorgung (19%) und örtliche Zugangsstraßen (35%). Der relativ hohe Anteil von Investitionen in die ländliche Infrastruktur ist vor allem auf den hohen Prozentsatz in Polen (47%) zurückzuführen, während andere neue Mitgliedstaaten erheblich geringere Beträge für diese Maßnahme bereitgestellt haben.

Bei der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit war der wichtigste Investitionsbereich der ländliche Fremdenverkehr (27%), während 11% der Mittelzuweisung für diese Maßnahme in den neuen Mitgliedstaaten für die Entwicklung von Basisdienstleistungen verwendet wurden.

Die Investitionen im Rahmen dieser beiden Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Basisinfrastruktur zu verbessern und die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit in den ländlichen Gebieten zu fördern.

3.2 Bulgarien[8]

2005 nahm die EU für Bulgarien im Rahmen der jährlichen Finanzierungsvereinbarung 2005 Mittelbindungen in Höhe von 75,1 Mio. EUR vor. Damit beliefen sich die für Bulgarien im Rahmen der jährlichen Finanzierungsvereinbarungen 2000–2005 insgesamt gebundenen EU-Mittel auf 362,3 Mio. EUR. Zugleich tätigte die Kommission für Bulgarien Zahlungen in Höhe von 67,2 Mio. EUR, womit die 2000–2005 erfolgten Zahlungen von EU-Mitteln zum 31.12.2005 einen kumulativen Betrag von 158,2 Mio. EUR erreichten (43% der verfügbaren EU-Mittel).

Zum selben Zeitpunkt hatte die Sapard-Stelle für alle Maßnahmen zusammen (ausgenommen Agrarumwelt und Bewässerung) 1 921 Projekte mit einer EU-Beteiligung von 286,5 Mio. EUR (79% der Mittel im Rahmen der jährlichen Finanzierungsvereinbarungen 2000–2005) genehmigt. Aufgrund des befristeten Einfrierens der im Rahmen des „Limited time procedure“ genehmigten Projekte wurden 2005 jedoch nur 1 721 Projekte mit einer EU-Beteiligung von 251,8 Mio. EUR (70% der EU-Mittelzuweisung für 2000–2005) genehmigt[9]. Die Anwendung dieses Verfahrens durch die Sapard-Stelle hat eine erhebliche Verzögerung der Programmdurchführung zur Folge gehabt.

2005 wurden aufgrund der Erschöpfung der im Rahmen der jährlichen Finanzierungsvereinbarungen 2000–2004 verfügbaren Mittel und der verhältnismäßig späten Ratifizierung der jährlichen Finanzierungsvereinbarung 2005 nur zwölf Projekte genehmigt. Infolgedessen wurde die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für alle Maßnahmen ausgesetzt mit Ausnahme der Maßnahmen „Berufsbildung“, „Gründung von Erzeugergemeinschaften“, „Forstwirtschaft“, „Aufforstung“ und „Technische Hilfe“, für die noch begrenzte Mittel verfügbar geblieben waren.

Bis Ende 2005 wurden insgesamt 1 378 Projekte abgeschlossen (72% der bis dahin genehmigten Projekte), davon 536 im Laufe des Jahres 2005. Die Gemeinschaftsbeteiligung an den erstatteten Zuschüssen belief sich auf 159,1 Mio. EUR, das sind 54% des im Rahmen der jährlichen Finanzierungsvereinbarungen 2000–2004 verfügbaren Betrags.

Die Maßnahmen mit der höchsten Mittelzuweisung sind „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ und „Verarbeitung und Vermarktung“, auf die 32% bzw. 34% der verfügbaren Mittel entfallen. Die Maßnahme „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“, in deren Rahmen 81% der Mittel für 1 324 Projekte bewilligt wurden, hat den größten Erfolg zu verzeichnen. Von diesen Projekten wurden 998 abgeschlossen (391 davon im Jahr 2005). An zweiter Stelle der Beliebtheitsskala stand die Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“ mit 238 genehmigten Projekten (55 davon im Jahr 2005), auf die 59% der insgesamt verfügbaren Mittel entfallen. Im Rahmen der Maßnahme „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ entfällt nach wie vor ein sehr hoher Anteil (77%) auf die Sektoren Ackerkulturen sowie Obst und Gemüse, was sich zu einem gewissen Grad durch den erheblichen Rationalisierungs- und Mechanisierungsbedarf erklärt und zum Teil auch durch wirtschaftliche Probleme in der Viehwirtschaft und unzureichende Kreditdienste für ländliche Unternehmen bedingt ist. Im Rahmen der Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“ betreffen 53% aller genehmigten Projekte Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch, Fisch sowie Milch und Milcherzeugnissen.

Die Mittelbindungsrate bei der Maßnahme „Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit“ ist ebenfalls gestiegen mit 291 genehmigten Projekten, auf die 50% des für den gesamten Programmplanungszeitraum verfügbaren Betrags entfallen. 190 Projekte wurden abgeschlossen (88 davon im Jahr 2005). Die wichtigsten Tätigkeiten im Rahmen dieser Maßnahmen betreffen Investitionen in den ländlichen Fremdenverkehr (43%) sowie Investitionen in den Bereichen Bau- und Nutzholz und Biokraftstoffe (33%).

Bei den Maßnahmen „Ländliche Infrastruktur“ und „Dorferneuerung“ erreichten die Mittelbindungen 60% bzw. 50% des für 2000–2005 verfügbaren Betrags. Bis Ende 2005 wurden 17 bzw. 30 Projekte abgeschlossen. Im Rahmen der Maßnahme „Ländliche Infrastruktur“ wurden 83% der Mittel für den Bau von Straßen verwendet.

3.3 Rumänien[10]

2005 nahm die EU für Rumänien im Rahmen der jährlichen Finanzierungsvereinbarung 2005 Mittelbindungen in Höhe von 175,2 Mio. EUR vor. Damit beliefen sich die für Rumänien unter den jährlichen Finanzierungsvereinbarungen 2000–2005 insgesamt gebundenen EU-Mittel auf 967,4 Mio. EUR. Im selben Jahr tätigte die Kommission für Rumänien Zahlungen in Höhe von 187,2 Mio. EUR, womit die 2000–2005 erfolgten Zahlungen von EU-Mitteln zum 31.12.2005 einen kumulativen Betrag von 385,4 Mio. EUR erreichten (39,8% der verfügbaren EU-Mittel).

Bis Ende 2005 hatte die Sapard-Stelle 1 928 Projekte genehmigt mit einer EU-Beteiligung in Höhe von 534,8 Mio. EUR (55% der Sapard-Zuteilung für 2000–2005). Da die Kommission Rumänien bis Ende 2006 792,2 Mio. EUR auszahlen müsste[11], um eine Aufhebung der Mittelbindung zu vermeiden, bis Ende 2005 aber nur 385,4 Mio. EUR ausgezahlt wurden, drohen Rumänien beträchtliche EU-Gelder verloren zu gehen, sollte sich die Durchführung 2006 nicht erheblich beschleunigen.

Die Durchführung von Sapard begann erst Mitte 2002 und stieß auf ernste Probleme, vor allem aufgrund des Fehlens von Verwaltungskapazitäten und Kreditmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen im ländlichen Raum. Darüber hinaus wurde die Durchführung des Programms durch die Überschwemmungen beeinträchtigt, die Rumänien im Jahr 2005 heimsuchten.

Angesichts des Umfangs der von April bis September 2005 in nahezu allen Bezirken aufgetretenen Schäden (geschätzt auf 1,6 Mrd. EUR oder 3,4% des BIP von 2003) beschloss die Kommission, erhebliche Mittel auf die Maßnahme „Ländliche Infrastruktur“ für Sanierungsarbeiten in den betroffenen Gebieten zu übertragen. Außerdem beschloss sie, die den Fall von Naturkatastrophen betreffenden Bestimmungen der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung anzuwenden, die für einige Maßnahmen die Anwendung eines höheren EU-Kofinanzierungssatzes (85% statt 75%) sowie eines höheren Satzes der öffentlichen Beihilfe (75% statt 50% für private Begünstigte) gestatten. Darüber hinaus wurde eine neue Teilmaßnahme für Investitionen zur Hochwasserprävention eingeführt.

Allgemein liegt ein starker Schwerpunkt des Programms auf der Sanierung der ländlichen Infrastruktur, wohingegen für die den Acquis betreffenden Maßnahmen erst seit letzter Zeit umfangreichere Mittel in Anspruch genommen werden. Infolgedessen ist eines der Hauptziele des Programms, nämlich Rumänien bei der Erfüllung der Anforderungen des EU- Acquis zu helfen, noch nicht erreicht.

Der größte Anteil der EU-Mittel wurde der Maßnahme „Ländliche Infrastruktur“ zugewiesen. Allerdings wurden 2005 keine Verträge für neue Projekte geschlossen, da die Mittelbindungsrate bereits 2004 100% erreicht hatte (49% für Straßen, 35% für Trinkwasseranlagen und 16% für Kanalisationssysteme). Bei der Maßnahme „Ländliche Infrastruktur“ hat es Beanstandungen wegen angeblich schlechter Projektqualität und Unregelmäßigkeiten bei den Vergabeverfahren gegeben. Rumänien hat Anstrengungen unternommen, um die Kontrollen bei der Durchführung zu verstärken, weshalb bislang keine der angeblichen Unregelmäßigkeiten zu einer finanziellen Berichtigung geführt hat. Viele abgeschlossene Projekte haben zudem durch die Überschwemmungen von 2005 erhebliche Schäden erlitten.

Bei der den Acquis betreffenden Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“, der der zweitgrößte Mittelanteil zugewiesen wurde, gibt es gravierende Absorptionsprobleme. So wurden nur 54% der für den Zeitraum 2000–2005 verfügbaren Mittel gebunden. Von dem für diesen Bereich bereitgestellten Betrag flossen 52% in den Sektor Fleischerzeugnisse und 19% in den Sektor Milcherzeugnisse.

Von der Bedeutung her an dritter Stelle steht die Maßnahme „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“. Allerdings wurden im Rahmen dieser Maßnahe lediglich 28% der verfügbaren Mittel gebunden (davon 59% für Ackerkulturen, 20% für Milch und 12% für Fleisch). Im Vorfeld des Beitritts wird darauf geachtet, die Durchführung im Sektor Viehwirtschaft voranzutreiben.

Bei der Maßnahme „Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit“ wurden bis Ende 2005 lediglich 23% der für 2000–2005 bereitgestellten Mittel gebunden, davon 86% für den ländlichen Fremdenverkehr.

4. PROGRAMMDURCHFÜHRUNG UND -VERWALTUNG

4.1 Begleitung der Programmdurchführung

2005 befasste sich die Kommission weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den Begünstigten mit dem Betrieb der Begleit- und Bewertungssysteme. Zusätzlich zur laufenden Begleittätigkeit fanden 2005 14 Begleitausschusssitzungen statt, in denen es vor allem um Programmänderungen ging. 2005 ergingen elf Entscheidungen der Kommission zur Änderung der Sapard-Programme von neun Ländern (alle außer Polen), von denen acht die neuen Mitgliedstaaten und drei Bulgarien und Rumänien betrafen (Anhang D).

Bei den neuen Mitgliedstaaten, die nach 2004 keine Verträge für neue Projekte mehr abschlossen, betrafen die Änderungen vor allem die Vorbereitungen für die Auszahlung des Restbetrags.

Der Hauptzweck der für Bulgarien und Rumänien verabschiedeten Änderungen bestand darin, die Programme besser auf den Beitritt auszurichten und die Absorptionskapazität zu verbessern. Außerdem wurde eine Programmänderung genehmigt, die die Anwendung von Sonderbestimmungen betreffend Naturkatastrophen und die Neuzuweisung von Mitteln für die Sanierung der von den Überschwemmungen in Rumänien beeinträchtigten Infrastruktur gestattet.

4.2 Aktualisierung der Halbzeitbewertungen

Gemäß der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung sind die Halbzeitbewertungen erforderlichenfalls jederzeit zu aktualisieren. Auf dieser Grundlage wurde beschlossen, für Bulgarien und Rumänien bis zum 31.12.2005 eine solche Aktualisierung vorzunehmen. Da keines der Länder die Bewertung bis zu diesem Zeitpunkt übermittelt hatte, wird die Kommission die Berichte im Laufe des Jahres 2006 prüfen.

4.3 Kreditmöglichkeiten für ländliche Unternehmen

Die PHARE-Finanzierungsfazilität für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-FF) kombiniert Mittel der EBWE und der CEB/KfW mit PHARE-Zuschüssen, um Finanzintermediären in den Bewerberländern Anreize zu bieten,

- ihr Finanzierungsangebot auf KMU einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe und Unternehmen im ländlichen Raum auszuweiten,

- ihre Kapazitäten für die Bewertung und Überwachung der damit verbundenen Risiken auszubauen und

- ihre Risikoexposition zu steuern.

Die Unterkomponente für den ländlichen Raum ( Rural Sub Window – RSW ) soll es dem Finanzsektor ermöglichen, landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen im ländlichen Raum besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu geben.

Bis Ende 2005 hatte die EBWE mit Finanzintermediären in Bulgarien, Polen, der Slowakei, Slowenien und der Tschechischen Republik sechs RSW-Projekte mit Kreditlinien von insgesamt 47 Mio. EUR und EU-Anreizen von 6,6 Mio. EUR unterzeichnet. Die CEB/KfW hat zwei Projekte mit Finanzintermediären in der Slowakei (5 Mio. EUR) und Rumänien (30 Mio. EUR) unterzeichnet mit EU-Anreizen von insgesamt 3,5 Mio. EUR.

4.4 Kroatien

Das Programm für Kroatien wurde von der Kommission am 8.2.2006 verabschiedet. Das für 2006 mit 25 Mio. EUR ausgestattete Programm umfasst drei Schwerpunkte, die im Rahmen von vier Maßnahmen umgesetzt werden sollen. 20% der EU-Mittel werden für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, 39% für die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen und weitere 40% für die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur bereitgestellt, während die verbleibenden 1% für technische Hilfe verwendet werden.

Die mehrjährige Finanzierungsvereinbarung für Kroatien wurde am 6.12.2005 angenommen und am 29.12.2005 unterzeichnet. In ihr sind die gemeinschaftlichen Bestimmungen für die Verwaltung und Kontrolle von Sapard festgelegt.

Da Sapard unter der vollen Verantwortung des betreffenden Landes verwaltet wird, muss Kroatien eine Sapard-Stelle einrichten und zulassen, der die Kommission anschließend die Verwaltung der Finanzhilfe überträgt.

5. TÄTIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ÜBERTRAGUNG DER VERWALTUNG, PRÜFUNGEN UND KONTROLLEN

5.1 Stand der Übertragung der Verwaltung der Finanzhilfe und Begleitbesuche[12]

2005 fand in Rumänien nur ein Prüfbesuch im Zusammenhang mit der Übertragung der Verwaltung statt, der vier Maßnahmen betraf. Die Kommission erließ 2005 noch keine Entscheidung, da die rumänischen Behörden noch einige der Sapard-Verfahren ändern und ergänzen mussten, um die Bestimmungen der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung zu erfüllen.

Darüber hinaus erfolgten mehrere Prüfbesuche in den Bewerberländern Kroatien und Türkei. In Kroatien ging es darum, die vom Nationalen Fonds und der Sapard-Stelle erzielten Fortschritte im Hinblick auf ihre Zulassung zu beurteilen, während in der Türkei das Ziel darin bestand, den Zulassungsprozess im Rahmen des neuen, ab Januar 2007 geltenden Instruments für Heranführungshilfe (IPA) einzuleiten und Hinweise und Informationen zu den damit verbundenen Aufgaben und Zuständigkeiten zu erteilen.

5.2 Rechnungsabschlussentscheidung

Mit der Entscheidung C(2005) 3656 der Kommission vom 30. September 2005 wurden die Jahresrechnungen 2004 für zehn Länder (Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Bulgarien und Rumänien) abgeschlossen.

Die das Haushaltsjahr 2003 betreffenden Jahresrechnungen für Bulgarien, Rumänien und Polen waren bei der Entscheidung der Kommission vom 28. September 2004 ausgeklammert worden. 2005 fanden daher in Rumänien und Polen zwei Bescheinigungsprüfungen statt, während von Bulgarien zusätzliche Informationen angefordert wurden. Die Kommissionsentscheidungen für diese drei Länder werden 2006 ergehen.

5.3 Konformitätsentscheidung

Die im September 2003 eingeleitete Konformitätsprüfung wurde 2004 und 2005 fortgesetzt. 2005 fanden fünf Prüfbesuche statt. In der Tschechischen Republik, Ungarn, Litauen und Polen konzentrierten sich die Prüfungen auf die Durchführung von Korrekturmaßnahmen, mit denen die bei den ersten Unersuchungen in den Jahren 2003 und 2004 abgegebenen Empfehlungen umgesetzt werden sollten. In Rumänien fand eine zweite Prüfung statt, um die 2005 geltend gemachten Ausgaben mit zu berücksichtigen und die für eine neue Maßnahme angewendeten Verfahren insgesamt zu überprüfen.

Bei diesen Prüfungen wurden ausgewählte Zahlungsvorgänge überprüft und einige Endempfänger vor Ort kontrolliert. Die festgestellten Schwachstellen wurden den zuständigen Behörden mitgeteilt. Über die Anwendung von finanziellen Berichtigungen auf die betreffenden Ausgaben wird gemäß den Bestimmungen der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung nach Abschluss der Rechnungsabschlussverfahren im Zusammenhang mit dieser Prüfung entschieden.

Am 6.10.2005 wurde die Konformitätsentscheidung C(2005)3702 erlassen, mit der bestimmte von Bulgarien im Rahmen von Sapard getätigte Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen wurden. Die Gründe hierfür waren nicht hinnehmbare Interessenkonflikte zwischen den Begünstigten und ihren Beratern bei zwei Projekten und in einem Fall die Nichteinhaltung der im Gemeinschaftsrecht und der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung festgelegten Bestimmungen für private Ausschreibungen.

5.4 Arbeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Europäischen Rechnungshofs

Im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung 2004 überprüfte der Europäische Rechnungshof die Behandlung der jährlichen Sapard-Durchführungsberichte durch die Kommission, wobei er sich auf die Dokumentation der Analyse der Berichte durch die Kommission und die Einhaltung der in den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen festgelegten Fristen konzentrierte. Die Bemerkungen des Hofes wurden von den Kommissionsdienststellen gebührend berücksichtigt.

Im Rahmen des Jahresberichts 2004 führte der Rechnungshof zudem Prüfbesuche in Ungarn und Slowenien durch. Die Kommissionsdienststellen untersuchten diese Berichte und die Antworten der Mitgliedstaaten und verfolgten einige der bei den nationalen Prüfungen in den beiden Ländern aufgeworfenen Fragen weiter. Nach dieser Untersuchung ist die Kommission der Auffassung, dass es keine Hinweise auf verbreitete Fehler oder Systemmängel gibt.

In seinen Schlussfolgerungen zum Haushaltsjahr 2004 stellt der Europäische Rechnungshof fest, dass allgemein bei der Heranführungshilfe auf Ebene der Durchführungseinrichtungen in den Bewerberländern Risiken von unterschiedlichem Ausmaß bestehen. Im Fall von Sapard bemerkt der Hof, dass bestimmte – von den finanziellen Auswirkungen her allerdings geringfügige – Schwachstellen aufgedeckt wurden. Insgesamt kam er zu dem Ergebnis, dass „die Schlüsselkonzepte in den Sapard-Systemen berücksichtigt [waren]; die Verfahren waren ordnungsgemäß dokumentiert, und die Systeme funktionierten im Allgemeinen in der Praxis [...] Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungsarbeit und mit Ausnahme […] wiederholt der Hof sein Prüfungsurteil, dass die Sapard-Überwachungs- und Kontrollsysteme in der Praxis im Allgemeinen funktioniert haben.“

5.5 Mitteilung von Unregelmäßigkeiten

2005 wurden dem OLAF 151 neue Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet: 87 in Rumänien, 21 in Ungarn, 19 in Polen, 9 in Bulgarien, 4 in Lettland, je 3 in Estland und Slowenien, je 2 in Litauen und der Tschechischen Republik und 1 in der Slowakei. Die Zahl der gemeldeten Fälle aus den neuen Mitgliedstaaten ist klar rückläufig, während die Mehrzahl der dem OLAF mitgeteilten neuen Fälle aus den Beitrittsländern kommen, in denen die Ausgaben im Rahmen von Sapard zunehmen. Einige Länder (insbesondere Rumänien) haben Unregelmäßigkeiten gemeldet, die Beträge von weniger als 4000 EUR betreffen, was die relativ hohe Zahl der aus diesen Ländern mitgeteilten Unregelmäßigkeiten erklärt.

Die meisten Unregelmäßigkeiten betrafen die fehlerhafte Anwendung der Vorschriften über die Auftragsvergabe, nicht ordnungsgemäße Buchführung, die Nichtzuschussfähigkeit bestimmter Ausgaben und gefälschte Dokumente. Als Risikofaktoren werden die unzureichende Personalausstattung, der Mangel an Schulungen, häufig stattfindender Personalwechsel sowie das Streben betrachtet, die Sapard-Mittel noch vor Erreichen der durch den Beitritt gesetzten Frist zu binden.

6. KÜNFTIGE ENTWICKLUNG

6.1 Instrument für Heranführungshilfe (IPA)

2005 arbeitete die Kommission die Rechtsgrundlage zur Umsetzung der in der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007–2013[13] vorgeschlagenen Reform der Außenhilfe aus. Ergebnis ist das neue Instrument IPA, das die fünf bisherigen Instrumente PHARE, ISPA, Sapard, CARDS und die Heranführungshilfe für die Türkei ersetzt. Darüber hinaus wurden die Durchführungsbestimmungen für das IPA einschließlich der die Entwicklung des ländlichen Raums betreffenden Komponente dieses Instruments (IPARD) ausgearbeitet und die Vorbereitungen für die Durchführung des IPARD in den betreffenden Kandidatenländern (Kroatien, Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) eingeleitet.

6.2 Kroatien

Die Vorbereitungen für die IPARD-Komponente, die ab 2007 Anwendung finden wird, haben sich 2005 beschleunigt.

Das IPARD-Programm wird an das Sapard-Programm anknüpfen und zusätzliche Maßnahmen wie „Entwicklung und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit im ländlichen Raum“, „Landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die dem Schutz der Umwelt und der Erhaltung der Landschaft dienen“ sowie eine Maßnahme in der Art von Leader umfassen. Kroatien will im Jahr 2006 einen IPARD-Plan zur Genehmigung durch die Kommission einreichen.

6.3 Türkei

Bei drei vorbereitenden Besuchen in Ankara im April, Juli und Dezember 2005 bekräftigten die türkischen Behörden ihre Absicht, so bald wie möglich, spätestens aber im ersten Halbjahr 2008 mit der Durchführung eines IPARD-Programms für die Türkei zu beginnen, während die Kommission Hinweise zu den zu befolgenden Schritten erteilte.

Für alle in die IPARD-Programme einbezogenen Sektoren wird eine detaillierte Sektoranalyse unter Einbeziehung unabhängiger Gutachten vorgeschrieben. Auf Ersuchen der türkischen Behörden hat die FAO im Herbst 2005 mit einer Studie über den Milchsektor begonnen, die 2006 abgeschlossen werden soll.

Was die Kreditmöglichkeiten für ländliche Unternehmen anbelangt, so hat die Kommission auf die Bedeutung von gut funktionierenden Finanzierungsfazilitäten für die Absorption der IPARD-Mittel hingewiesen.

6.4 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

In den vergangenen Jahren hat die Kommission die Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstituten im Bereich der Heranführungshilfe zugunsten der ländlichen Entwicklung fortlaufend verstärkt. Dies hat zu einem besseren Verständnis der Funktionsweise von Sapard und IPARD sowie der Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit in diesem Bereich zwischen diesen Finanzinstituten und den Kommissionsdienststellen geführt.

In Kroatien wurde eine enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit der Weltbank eingeleitet, sobald die EU dem Land den Status eines Bewerberlandes verliehen hatte. Die Weltbank richtete für Kroatien eine mit 25,5 Mio. EUR dotierte Kohäsionsfazilität für den Acquis im Agrarbereich ein, die für den Aufbau von entsprechenden Kapazitäten im kroatischen Landwirtschaftministerium bestimmt ist, einschließlich einer Unterstützung für die Errichtung einer Sapard/IPARD-Stelle und die Vorbereitung von Sapard/IPARD-Maßnahmen.

Im Rahmen des Projekts zur Durchführung der Agrarreform ( Agriculture Reform Implementation Project – ARIP ) unterstützt die Weltbank in der Türkei Maßnahmen in der Art von IPARD.

Die Kommission stand auch mit anderen internationalen Gebern wie UNDP und USAID in engem Kontakt, um die jeweiligen Tätigkeiten zur Entwicklung des ländlichen Raums besser zu koordinieren. Darüber hinaus gehört die Kommission der „EAST-Agri“-Gruppe an, einem Netzwerk von in der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft tätigen Institutionen, die im mittel- und osteuropäischen Raum unter Koordinierung der FAO zusammenarbeiten.

[1] Siehe Anhang A.

[2] Tschechische Republik (CZ), Estland (EE), Ungarn (HU), Lettland (LV), Litauen (LT), Polen (PL), Slowakei (SK), Slowenien (SI).

[3] Vorfinanzierung und Erstattungszahlungen.

[4] Einschließlich nationaler Kofinanzierung und Zahlungen der neuen Mitgliedstaaten über die Obergrenze von 95% hinaus.

[5] Die Anhänge B und C enthalten eine horizontale Übersicht.

[6] Anhang C.1.

[7] Jährlicher Durchführungsbericht für Polen, 2005.

[8] Anhang C.3.9 enthält einen Überblick über die Aufteilung der Sapard-Mittel auf die Maßnahmen für BG.

[9] Das „Limited time procedure“, bei dem Projekte bis zur abschließenden Überprüfung der Förderfähigkeit vorläufig genehmigt wurden, um die Durchführung zu beschleunigen, war von der Sapard-Stelle seit Juli 2004 angewendet worden, wurde aber auf nationaler und Gemeinschaftsebene angefochten. Infolgedessen hat sich die Durchführung des Sapard-Programms verzögert, da die Projekte bis zu einer abschließenden Entscheidung über die Konformität des Verfahrens vorübergehend ausgesetzt wurden.

[10] Anhang C.3.10 enthält einen Überblick über die Aufteilung der Sapard-Mittel auf die Maßnahmen für Rumänien.

[11] Mit der Verordnung (EG) Nr. 1052/2006 vom 11. Juli 2006 (ABl. L 183 vom 12.7.2006, S. 3) wurde die Frist für die Aufhebung der Mittelbindung für die jährlichen Finanzierungsvereinbarungen 2004 und 2005 um ein Jahr verlängert.

[12] Siehe Anhang E.

[13] KOM(2004) 101.