52006DC0681

Mitteilung der Kommission an den Rat über den Beitragssatz zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften {SEC(2006)1441} /* KOM/2006/0681 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 14.11.2006

KOM(2006) 681 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

über den Beitragssatz zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften {SEC(2006)1441}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

über den Beitragssatz zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften

Gemäß Artikel 83a des Statuts legt die Kommission dem Rat alljährlich eine aktualisierte Fassung der versicherungsmathematischen Bewertung des Versorgungssystems gemäß Anhang XII Artikel 1 Absatz 2 vor. Ergibt sich hieraus, dass der geltende Beitragssatz um wenigstens 0,25 Punkte von dem für die Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts erforderlichen Beitragssatz abweicht, so prüft der Rat, ob der Beitragssatz geändert werden muss.

Eurostat hat das System gemäß Anhang XII Artikel 13 des Statuts geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass der zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts erforderliche Beitragssatz 10,4 % beträgt. Der geltende Beitragssatz liegt bei 10,25 %. Die Abweichung beträgt somit 0,15 Punkte und liegt unter der in Artikel 83a genannten Grenze.

Demzufolge wird die Kommission für dieses Jahr keinen Vorschlag zur Änderung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften vorlegen.