Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament ÜBER DIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEIT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IM JAHR 2005 {SEK(2006)1306} . /* KOM/2006/0597 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 17.10.2006 KOM(2006) 597 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEIT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IM JAHR 2005 {SEK(2006)1306} . INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 3 1. ANLEIHETÄTIGKEIT IM JAHR 2005 3 2. DARLEHENSTÄTIGKEIT IN DRITTLÄNDERN 4 2.1. Überblick 4 2.2. Finanzhilfen der Gemeinschaft 4 2.3. Darlehenstätigkeit der EIB im Jahr 2005 in Südöstlichen Nachbarländern, den Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika und der Republik Südafrika 5 2.3.1. Ziele und Prioritäten der EIB 5 2.3.2. Darlehenstätigkeit 6 2.3.3. Risikoteilung 7 2.3.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 7 2.4. Darlehenstätigkeit in den Unterzeichnerstaaten der Abkommen von Lomé/Cotonou 8 3. AUSWIRKUNGEN DER DARLEHENSTÄTIGKEIT AUF DEN HAUSHALT 8 3.1. Haushaltsgarantien 8 3.2. Zinszuschüsse 9 3.3. Risikokapital 9 Einleitung Die Beschlüsse des Rates zur Einführung der verschiedenen Darlehensinstrumente der Europäischen Gemeinschaften sehen vor, dass die Kommission den Rat und das Europäische Parlament alljährlich über die Anwendung dieser Instrumente informiert. Bei der Darlehenstätigkeit in Drittländern ist die Kommission aufgrund von Ratsbeschlüssen aus den Jahren 1997 und 2000[1] verpflichtet, dem Rat und dem Europäischen Parlament alljährlich über die Vergabe von Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Garantieleistung aus dem Unionshaushalt in den Südöstlichen Nachbarländern, den Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika sowie der Republik Südafrika Bericht zu erstatten. Zur Erfüllung dieser Berichtspflichten wird die Darlehenstätigkeit in dem vorliegenden Bericht nach Regionen aufgegliedert beschrieben. Um einen Gesamtüberblick über die Darlehenstätigkeit zu vermitteln, enthält der Bericht auch eine zusammenfassende Darstellung der Finanzhilfen der Gemeinschaft an Drittländer sowie der mit Gemeinschaftsdarlehen verknüpften Zinszuschüsse und Garantien. Darüber hinaus informiert der Bericht über die Darlehenstätigkeit von Euratom. Die zu dem Bericht gehörenden Tabellen werden in einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vorgelegt. Im dem Bericht enthaltene Verweise auf Tabellen beziehen sich auf dieses Arbeitspapier. 1. ANLEIHETÄTIGKEIT IM JAHR 2005 Um die vom Rat beschlossene Darlehenstätigkeit zu finanzieren, kann die Kommission für die betreffende Gemeinschaft (EG, Euratom) Anleihen am Kapitalmarkt[2] auflegen. Die Mittelaufnahme für Finanzhilfen erfolgte 2005 im Hinblick auf die Gewährung eines Darlehens an Serbien und Montenegro. Zur Finanzierung von Euratom-Darlehen wurden drei Anleihen aufgelegt, und zwar ein Darlehen für ein Kernkraftwerk in Bulgarien.und zwei Darlehen für denselben Zweck in Rumänien. Trotz der vorgenannten Faktoren haben die Gesamtanleiheemissionen der Europäischen Gemeinschaften und der EIB 2005 gegenüber dem Vorjahr um 6% zugenommen, nämlich von 49,9 Mrd. EUR auf 52,9 Mrd. EUR (s. Tabelle 1.1). Verantwortlich hierfür war in erster Linie eine verstärkte Mittelaufnahme der EIB. Unter Berücksichtigung von Rückzahlungen, Annullierungen und Wechselkursschwankungen belief sich das Nettoumlaufvolumen der Anleihen zum 31.12.2005 auf insgesamt 250,1 Mrd. EUR; dies entspricht einem Anstieg um 15,5% gegenüber 2004 (s. Tabelle 1.2). Was die Aufgliederung des insgesamt aufgenommenen Betrages nach Währungen betrifft (s. Tabelle 1.3), so ging der Anteil von Euro-Anleihen zwischen 2005 und 2004 von 44,9% auf 37,5% zurück und der Anteil der übrigen Gemeinschaftswährungen erhöhte sich von 13,0% auf 23,0%. Der Anteil der Drittlandswährungen machte einen kleineren Anteil aus und ging von 42,0 % auf 39,5% der Gesamtsumme zurück. Der Anteil der Emissionen in US-Dollar fiel von 41,6% auf 27,9%. Im Jahr 2005 belief sich der Anteil der variabel verzinsten Anleihen nach Abzug der Swaps auf 97,3% gegenüber 100% im Jahr 2004 (Zahlen vor Swaps s. Tabelle 1.3 im Anhang). 2. DARLEHENSTÄTIGKEIT IN DRITTLÄNDERN [3] 2.1. Überblick Die finanzielle Unterstützung von Drittländern, die Kooperationsabkommen mit der Gemeinschaft geschlossen haben, erfolgt je nach Region und Zielsetzung in unterschiedlicher Form. Wenn die Gemeinschaft zur Wiederherstellung des makroökonomischen Gleichgewichts eines Landes beitragen will, werden in der Regel bilaterale Darlehen (Finanz- oder Zahlungsbilanzhilfen) vergeben. Diese Finanzierungsoperationen werden nach den jeweiligen Ratsbeschlüssen von der Kommission verwaltet. In anderen Fällen erfolgt die Darlehensvergabe entweder direkt für einzelne Projekte oder in Form von Globaldarlehen an Finanzinstitute, die wiederum die Vergabe für kleinere Projekte vor Ort übernehmen. Die Darlehensverwaltung übernimmt die EIB, die dabei ihre üblichen Konditionen anwendet und im Allgemeinen über eine Garantie aus dem Haushalt der EU verfügt. Euratom-Darlehen können in den Mitgliedstaaten und in bestimmten Ländern gewährt werden, die zum Zeitpunkt des einschlägigen Beschlusses Drittländer waren (Armenien, Bulgarien, Litauen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn). Die Regionen, in denen die Gemeinschaft Darlehen vergibt, sind im Anhang aufgeführt (s. Tabelle 2.1). 2.2. Finanzhilfen der Gemeinschaft Finanzhilfen in Form von Darlehen haben grundsätzlich Ausnahmecharakter; sie fügen sich in die Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft ein, in Abstimmung mit den Bretton-Woods-Institutionen bestimmten Ländern, die mit vorübergehenden makroökonomischen Problemen konfrontiert sind, Zahlungsbilanzhilfe zu leisten. Die Gemeinschaft konzentriert ihre Maßnahmen auf geografisch nahe gelegene Regionen wie die westlichen Balkanländer und die Kaukasusregion. Die Auszahlung der Hilfen ist an die Bedingung geknüpft, dass die Empfängerländer bestimmte Ziele im Bereich der makroökonomischen Stabilisierung und der Strukturreform erreichen. Da die Zahl der jährlich durchgeführten Finanzhilfen dementsprechend begrenzt ist, sind aussagekräftige Vergleiche der Entwicklung dieser Hilfen von einem Jahr zum anderen schwierig. Die im Rahmen dieses Instruments ausgezahlten Zuschüsse und Darlehen sind im Anhang aufgeführt (s. Tabelle 2.2). Einschlägige Informationen enthält außerdem der jährliche Bericht der Kommission über die Durchführung der Finanzhilfen für Drittländer[4]. 2.3. Darlehenstätigkeit der EIB im Jahr 2005 in Südöstlichen Nachbarländern, den Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika und der Republik Südafrika Abschnitt 2.3 enthält den jährlichen Bericht für 2005, der dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2000/24/EG des Rates vorzulegen ist. 2.3.1. Ziele und Prioritäten der EIB In den Südöstlichen Nachbarländern war die Bank 2005 in den verbleibenden Beitritts- und Kandidatenländern (Bulgarien, Rumänien, Kroatien und der Türkei) tätig und hat ferner in den westlichen Balkanländern weiterhin Investitionen in verschiedenen Sektoren (vor allem Infrastruktur, Erziehungs- und Gesundheitswesen und KMU) gefördert. Priorität hat für die EIB die Verbesserung, Modernisierung und Entwicklung der Bereiche Verkehr und Telekommunikation sowie Energie, wobei sie den transeuropäischen Netzen (TEN) ausgehend von den Straßen- und Schienenverkehrskorridoren, die von der gesamteuropäischen Verkehrsministerkonferenz als mittelfristige Ausbauprioritäten definiert wurden, besondere Bedeutung beimisst. Umweltfragen im Zusammenhang mit EIB-Projekten und direkten Umweltprojekten wird im Rahmen der schrittweisen Anpassung der Rechtsvorschriften der betroffenen Länder an das EU-Recht Vorrang eingeräumt. Außerdem unterstützt die EIB direkt oder über Globaldarlehen KMU und andere Industrieaktivitäten, vor allem Direktinvestitionen, und zwar insbesondere, wenn Partner aus der EU daran beteiligt sind. Im Rahmen ihres Mandats für Darlehenssonderaktionen für ausgewählte Umweltprojekte in Nordwestrussland , das im Mai 2005 auslief (zwei Projekte wurden im April und im Mai in St. Petersburg in Höhe von insgesamt 60 Mio. EUR unterzeichnet), führte die EIB ihre Darlehen fort. Die Darlehensunterzeichnungen insgesamt im Rahmen dieses Mandats beliefen sich auf 85 Mio. EUR. Im Rahmen des zweiten Mandats (500 Mio. EUR bis Juli 2007) für Russland, die Ukraine, die Republik Moldau und Belarus, das im Dezember 2004 vom Rat gebilligt wurde und für das die Garantievereinbarung mit der Kommission im Dezember 2005 unterzeichnet wurde, wurden umfangreiche vorbereitende Arbeiten durchgeführt. Die Kommission, die EIB und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) arbeiteten zudem ein Dreiparteien- “Memorandum of Understanding” zur Umsetzung des möglichen nächsten Mandats aus, über das derzeit diskutiert wird (2007-2013) und das Operationen in Russland, Osteuropa und im südlichen Kaukasus[5] sowie Zentralasien betrifft[6]. In den Mittelmeerländern erfolgt die Tätigkeit der EIB aufgrund der ihr erteilten Finanzierungsmandate über die „Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer (FEMIP)“, und zwar hauptsächlich im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, zur Unterstützung der Wirtschaftsentwicklung dieser Länder. Darlehen der EIB werden für einzelne Investitionsvorhaben oder über Globaldarlehen für kleinere Projekte und KMU zur Verfügung gestellt, wodurch gleichzeitig der Finanzsektor in den verschiedenen Ländern gestärkt wird. Um den im Rahmen des bestehenden Mandats (248 Mio. EUR) noch verbleibenden Betrag zu ergänzen, könnte 2006 eine EIB-Zwischenfazilität lanciert werden, die es der Bank gestattet, ein angemessenes Niveau an Operationen in den Mittelmeerländern beizubehalten, bevor das künftige Mandat in Kraft tritt. Neben der Darlehensvergabe aufgrund des Finanzierungsmandats EuroMed II hat die Bank auf Ersuchen des Rates ihr Darlehensprogramm aus eigenen Mitteln ohne Haushaltsgarantie im Rahmen der Fazilität der Partnerschaft Europa-Mittelmeer fortgeführt. Die Darlehen, die die EIB aufgrund der ihr erteilten Finanzierungsmandate aus eigenen Mitteln vergibt, werden durch Zinszuschüsse (für Darlehen im Bereich Umweltschutz) und von der EIB verwaltetes Risikokapital aus EU-Haushaltsmitteln ergänzt. Die Operationen wurden auch im Rahmen des FEMIP-Unterstützungsfonds für technische Hilfe fortgeführt, dessen Mittel von der Europäischen Kommission im Rahmen des MEDA-Programms bereitgestellt werden. 2005 war das erste Geschäftsjahr des FEMIP-Treuhandfonds, der Mitte 2004 geschaffen wurde, um den Fonds für technische Hilfe zu ergänzen, indem er sich auf vorgelagerte technische Hilfe und Risikokapitaloperationen konzentrierte. Zwecks Formalisierung einer seit langem bestehenden Partnerschaft wurde 2005 von der EIB, der Europäischen Kommission und der Afrikanischen Entwicklungsbank ein „Memorandum of Understanding“ über eine verstärkte strategische Partnerschaft auf dem Gebiet der Zusammenarbeit in den afrikanischen Ländern unterzeichnet. Um die Ressourcen zu bündeln und die Zusammenarbeit mit bilateralen Entwicklungsfinanzinstituten in den Mitgliedstaaten zu verstärken, die auch im Mittelmeerraum tätig sind, unterzeichnete die EIB im letzten Jahr ein Abkommen mit zwölf dieser Institute. Darüber hinaus unterzeichnete sie mit der " Agence Française de Développement” und der KfW-Entwicklungsbank eine Absichtserklärung. In Asien und Lateinamerika finanziert die Bank Projekte, die für die betreffenden Länder und die Gemeinschaft von Interesse sind: Kofinanzierung mit EU-Projektträgern, Technologietransfer, Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Umweltschutz. Seit dem Tsunami Ende 2004 kommen die entsprechenden Aufbaubemühungen ebenfalls für EIB-Mittel in Frage. Ziel der Bank in der Republik Südafrika ist es, zum erfolgreichen Abschluss des Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramms des Landes beizutragen. Zusätzlich zu ihren Darlehensgeschäften unterstützte die EIB die EU-Kommission bei der Verwaltung ihrer Risikokapitalfazilität. Ein Überblick über die Tätigkeit der EIB seit 2001 ist Gegenstand von Tabelle 2.3.1. 2.3.2. Darlehenstätigkeit Der Anhang enthält eine Aufgliederung nach Ländern und Sektoren (s. Ziffer 2.3.2 a-e). 2.3.3. Risikoteilung Gemäß dem geänderten Beschluss 2000/24/EG[7] des Rates ist der Gesamtbetrag der unterzeichneten Darlehen zu 65 % durch eine Globalgarantie der Gemeinschaft gedeckt. Nach den Vereinbarungen über die Risikoteilung erstreckt sich die Garantie der Gemeinschaft bei EIB-Darlehen, die durch nichtstaatliche Projektgarantien abgesichert sind, nur auf politische Risiken, während sie bei Darlehen mit staatlichen Projektgarantien für sämtliche Risiken gilt. Die Bank würde die Garantie der Gemeinschaft im Einzelfall nur in Anspruch nehmen, wenn sie im Rahmen der jeweiligen Projektgarantie - bei einer nichtstaatlichen Garantie aus politischen Gründen oder bei einer staatlichen Garantie aus einem beliebigen Grund - keine Zahlung erhält. Eine solche Inanspruchnahme würde für den vollen Darlehensbetrag erfolgen, denn in der Praxis ist jedes Darlehen zu 100% gedeckt, vorbehaltlich des globalen Limits von 65% für die Gesamthaftung der Garantie. Die Risikoteilung zum 31. Dezember 2005 ist Gegenstand der Tabellen 2.3.3 und 2.3.3(a), und zwar gesondert aufgeschlüsselt nach jedem Mandat (der Risikoteilungs-Prozentsatz hat sich seit Ende 2001 für das erste Mandat nicht verändert). 2.3.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Die Tätigkeit der Bank im Jahr 2005 in den Beitritts- und Kandidatenländern erfolgte im Rahmen des Programms der EU zur Unterstützung der Bewerberländer bei der Vorbereitung des Beitritts, insbesondere durch die Finanzierung von Investitionen zur infrastrukturellen Anbindung der betreffenden Länder an die EU und durch Unterstützung von KMU. Nach Möglichkeit erfolgt eine Kofinanzierung der Projekte mit anderen Institutionen. Die Tätigkeit der Bank ist somit Teil eines konzertierten Konzepts, das in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und gegebenenfalls anderen in den betreffenden Ländern tätigen internationalen Finanzinstitutionen umgesetzt wird. Mit dem PHARE/ISPA-Programm hat die Bank eine enge und konstruktive Zusammenarbeit aufgebaut, die von den Empfängerländern sehr geschätzt wird. Abgesehen von den zahlreichen Fällen, in denen PHARE in der Planungsphase von EIB-Projekten technische Unterstützung (in Form von Studien und technischer Hilfe) leistet, erstreckt sich die Kooperation zwischen der Bank und PHARE auch auf die Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten. Die Tabellen 2.3.4 bis 2.3.5 im Anhang geben Aufschluss über die Kofinanzierungsbeiträge zu Projekten, die im Jahr 2005 von der EIB finanziert wurden. Weitere Projekte wurden im Rahmen der Vorbeitrittsfazilität der Bank kofinanziert, die aber in diesem Bericht nicht behandelt wird. 2.4. Darlehenstätigkeit in den Unterzeichnerstaaten der Abkommen von Lomé/Cotonou Die EIB-Darlehen in den AKP-Ländern/ÜLG erreichten 2005 insgesamt 537 Mio. EUR; davon wurden 151 Mio. EUR aus eigenen Mitteln der Bank und 386 Mio. EUR aus Risikokapital vergeben (s. Tabelle 2.4). 3. AUSWIRKUNGEN DER DARLEHENSTÄTIGKEIT AUF DEN HAUSHALT Die Darlehenstätigkeit wirkt sich auf den Gesamthaushalt der Gemeinschaft aus, wenn die Darlehen mit einer Garantie der Gemeinschaft, mit Zinssubventionen oder mit Sonderkonditionen ausgestattet sind, die für den Darlehensgeber ein Risiko beinhalten. 3.1. Haushaltsgarantien Am 22. Dezember 2004 beschloss der Rat eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für bestimmte Vorhaben in Russland, der Ukraine, der Republik Moldau und Belarus (Beschluss 2005/48/EG). Die allgemeine Obergrenze für die eröffneten Darlehen wurde auf 500 Mio. EUR festgesetzt, und die EIB erhält eine Sondergarantie der Gemeinschaft in Höhe von 100 %. Am 22. Dezember 2004 erging der Beschluss des Rates 2005/47/EG zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und die Europäische Nachbarschaftspolitik. Für die Darlehensvergabe in den verschiedenen Regionen gelten seither folgende Obergrenzen (in EUR): Südöstliche Nachbarländer | 9 185 Millionen | Mittelmeerländer | 6 520 Millionen | Asien und Lateinamerika | 2 480 Millionen | Republik Südafrika | 825 Millionen | Türkei | 450 Millionen | Die Garantie gilt pauschal bis zu einer Obergrenze von insgesamt 19 460 Mio. EUR und deckt diesen Betrag zu 65 % (beim ersten Mandat 70 %) aus dem Haushalt der Kommission ab. Nach diesem neuen Beschluss ist die EIB gehalten, sich bei ihren Finanzintermediären nach Möglichkeit um andere (kommerzielle) Garantien zu bemühen; als Ziel wird hierfür ein Wert von 30 % der Obergrenze (gegenüber 25 % beim vorangehenden Mandat) gesetzt. Das laufende Garantieprogramm endet am 31. Januar 2007; ist der Plafond bis dahin nicht ausgeschöpft, verlängert es sich automatisch um sechs Monate. Aus dem Haushalt der Kommission wird ferner ein Höchstbetrag von 600 Mio. EUR für Darlehen an die Türkei (TERRA) zu 65 % abgedeckt; eine Risikoteilung wurde in diesem Zusammenhang nicht verlangt. 2005 (im sechsten Jahr der Laufzeit des neuen Mandats) unterzeichnete die EIB Darlehensverträge über insgesamt 3 618 Mio. EUR, so dass sich ihre Darlehen aufgrund des neuen Mandats insgesamt auf 17 238 Mio. EUR belaufen. Damit ist die Darlehensobergrenze zu 89% ausgeschöpft, wobei bereits eine Risikoteilung im Umfang von 17% der unterzeichneten Darlehen erzielt wurde. Einzelheiten zu den Garantien enthält der halbjährliche Bericht der Kommission über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan[8]. 3.2. Zinszuschüsse Bei verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen innerhalb und außerhalb der Union wurden Zinszuschüsse gewährt. Auf Ersuchen des Rates hat die Kommission einen Bericht zu diesem Thema erstellt[9]. Die meisten Programme sind ausgelaufen und wirken sich nicht mehr auf die Haushaltsausgaben aus. Tabelle 3.2 im Anhang gibt einen Überblick über die noch laufenden Programme und die in den einzelnen Jahren ausgezahlten Zinszuschüsse. 3.3. Risikokapital Im Rahmen der sukzessiven Lomé-Abkommen und des Abkommens von Cotonou führt die EIB Risikokapitaloperationen in der AKP-Region durch, die aus EEF-Mitteln finanziert werden. Einzelheiten dazu enthält Tabelle 2.4 im Anhang. [1] Rechtsgrundlage Beschluss 97/256/EG über das erste und Beschluss 2000/24/EG über das zweite allgemeine Darlehensmandat und Beschlüsse 98/348/EG, 98/729/EG, 99/786/EG, 2000/24/EG, 2000/688/EG, 2000/788/EG, 2001/777/EG, 2001/778/EG, 2005/47/EG sowie2005/48/EG. [2] Der EGKS-Vertrag ist 2002 ausgelaufen. Die im Rahmen des Neuen Gemeinschaftsinstruments (NGI) genehmigten Höchstbeträge wurden voll ausgeschöpft und die letzte NGI-Anleihe wurde Ende 2004 vollständig getilgt. Für diese Instrumente wurden keine Mittel aufgebracht und es wird auch keine neuen Darlehenstätigkeiten für sie geben. [3] In den Mitgliedstaaten vergaben die Gemeinschaften im Jahr 2005 keine Darlehen. Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 gelten die durch die Gemeinschaftsgarantie besicherten Darlehen an diese Länder seit diesem Datum nicht mehr als Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen. [4] KOM(2006)391 und der zugehörige Anhang SEK(2006)938. [5] Ukraine, die Republik Moldau, Belarus, Armenien, Aserbaidschan und Georgien. [6] Kasachstan, Kirgisische Republik, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan. [7] In dem Beschluss 2000/24/EG des Rates wird die Bank aufgefordert, „darauf hinzuwirken, dass das kommerzielle Risiko der im Rahmen dieses Beschlusses vergebenen Darlehen zu 30 % durch nichtstaatliche Garantien gedeckt wird, und zwar soweit wie möglich auf der Grundlage der einzelnen Regionalmandate. Dieser Satz soll, wenn immer möglich, übertroffen werden, sofern der Markt dies zulässt.“ 2005 hat sich die Bank weiter um eine Risikoteilung bemüht, wobei der Zielwert allerdings von den im Rahmen des ersten Mandats geltenden 25 % auf 30 % angehoben worden war. [8] KOM(2005) 699 und SEK(2005) 1769. [9] KOM(2000) 524 vom 6. September 2000.