Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Anmerkungen der Kommission zu den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Halbzeitbewertung des Programms „Intelligente Energie - Europa“ (2003 2006) {SEK(2006) 858} /* KOM/2006/0357 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 4.7.2006 KOM(2006) 357 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Anmerkungen der Kommission zu den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Halbzeitbewertung des Programms „Intelligente Energie – Europa“ (2003-2006) {SEK(2006) 858} MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Anmerkungen der Kommission zu den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Halbzeitbewertung des Programms „Intelligente Energie – Europa“ (2003-2006) (Text von Bedeutung für den EWR) 1. EINLEITUNG Im Juni 2003 wurde mit der Entscheidung Nr. 1230/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates das Programm „Intelligente Energie – Europa“ (IEE-Programm) erlassen[1]. Es gilt bis zum 31. Dezember 2006. Mit vorläufigen Haushaltsmitteln in Höhe von 250 Mio. € ausgestattet, zielt dieses Programm darauf ab, einen ausgewogenen Beitrag zur Erreichung der allgemeinen Ziele der Energieversorgungssicherheit, der Ziele der Lissabon-Strategie -Wachstum, nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit - und zum Umweltschutz zu leisten. Mit dieser Unterlage übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die Schlussfolgerungen der Halbzeitbewertung dieses Gemeinschaftsprogramms und ihre Anmerkungen dazu gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Entscheidung zur Festlegung des Programms. Die Halbzeitbewertung wurde von einem unabhängigen Expertengremium (im Folgenden „die Bewerter“ genannt) auf der Grundlage verschiedener Inputs durchgeführt, zu denen vorangegangene Bewertungen des Programms und seiner Vorläuferprogramme, Analysen der Programmdaten, eine Befragung der Antragsteller und Finanzhilfeempfänger, die Konsultation der Beteiligten und die Prüfung relevanter Marktberichte gehörten, um die strategische Grundlage des Programms zu bestimmen. Der Bericht enthält eine Bewertung der Relevanz, der Effizienz, der Effektivität, des Mehrwerts und der Tragfähigkeit des Programms unter Berücksichtigung von Zeit- und Finanzzwängen und, soweit angebracht, Empfehlungen für Maßnahmen, um der Kommission bei der Verbesserung der Programmverwaltung zu helfen und ihr bei der neuerlichen Durchführung oder Ausdehnung ähnlicher Tätigkeiten eine Orientierungshilfe zu geben. Ferner werden in ihm die eigenen Ergebnisse und Schlussfolgerungen mit denen vorheriger Programmbewertungen, etwa der Halbzeitbewertung des „Energie-Rahmenprogramms 1998-2002“ (ERP) verglichen. Die Bewerter übermittelten der Kommission ihren Abschlussbericht offiziell am 24. März 2006. 2. Stellungnahme der Kommission zur Arbeit der Bewerter und zu den vorhandenen sachzwängen Die Kommission ist der Ansicht, dass die Bewerter einen ausgewogenen und umfassenden Bericht vorgelegt haben, in dem sich sowohl Anerkennendes als auch Kritik findet, und ist mit der Gesamtqualität zufrieden. Die Kommission möchte betonen, dass sich die meisten Schlussfolgerungen der Bewerter überwiegend mit ihren eigenen Schlussfolgerungen decken und bereits zu verbesserten Maßnahmen geführt haben oder führen werden (um z. B. das Programm effizienter und leichter zugänglich zu machen). Maßnahmen, deren Durchführung Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens mit sich bringen würden, können jedoch nur in Verbindung mit der Ausarbeitung des (der) Nachfolgeprogramms(e) in Betracht gezogen werden. Die Bewertung erstreckt sich auf die Programmtätigkeiten, die im Zeitraum August 2003-November 2005 durchgeführt wurden. Umständehalber standen den Bewertern lediglich die Bewertungsergebnisse von zwei Aufforderungen und von der frühzeitigen Durchführung der aus der ersten Aufforderung resultierenden Verträge zur Verfügung. Überdies werden sich viele der empfohlenen Maßnahmen für den verbleibenden Programmzeitraum nur auf die letzte noch zu veröffentlichende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beziehen, da für die meisten Maßnahmearten die dritte Aufforderung am 7. Oktober 2005 veröffentlicht wurde und am 31. Januar 2006 zu Ende ging. Die Aufgaben und Leistungen des Programmausschusses waren von dieser Bewertung ausgenommen. Da sich die Bewertung auf das Programm bezog, äußerten sich die Bewerter nicht zu den einzelnen Projekten. 3. Stellungnahme der Kommission zu den hauptschlussfolgerungen und den empfehlungen des bewerterberichts 3.1. Allgemeine Schlussfolgerungen und Empfehlungen Aus dem Gesamtbericht lassen sich fünf Hauptschlussfolgerungen und allgemeine Empfehlungen ableiten: - Das IEE-Programm stellt überwiegend eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem vorherigen ERP dar, und der Kommission ist es gelungen, viele Empfehlungen und einschlägige Ratschläge vorheriger unabhängiger Bewertungen im Programm zu berücksichtigen. - Die Gründe, die das Programm notwendig machten, haben sich seit seinem Beginn verschärft, was die sehr gute Übereinstimmung der Programmziele mit den Zielen der Lissabon-Strategie und der höhere Stellenwert der Energieversorgungssicherheit und der globalen Erwärmung belegen. Das Programm gewinnt lohnende, hochwertige Projekte und wird generell gut verwaltet. Die Bewerter empfehlen daher seine Fortführung. - Ein wichtiger Aspekt des Programms ist der Mehrwert, den es durch die ausgeprägte Synergie zwischen den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Verkehr schafft. Außerdem kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die geförderten Projekte in den Mitgliedstaaten Änderungen der Politik und Maßnahmen hervorrufen werden. Dieser Aspekt sollte im Zuge der ex-post-Evaluierung des Programms behandelt werden. - Das Programm leistet keine Doppelarbeit zur Arbeit, die aus anderen Finanzquellen gefördert wird. Es ergänzt die Arbeit anderer Gemeinschaftsprogramme, etwa des Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (6. RP), fügt nationalen, regionalen und lokalen Programmen und Initiativen einen Mehrwert hinzu und trägt zum Leistungsvergleich und zur Vermeidung von Doppelarbeit bei. - Das Gesamtbudget ist angemessen. Allerdings herrscht relativ wenig Zuversicht, was die Fähigkeit des Programms anbelangt, signifikant zur Erreichung der allgemeinen Ziele im Energiebereich beizutragen. So sind die Befragten in der Regel der Meinung, dass Einiges dafür spricht, die Maßnahmen des Programms auszudehnen und auch Projekte für die Marktakzeptanz von Technologien und von bewährten Verfahren zu fördern und die Haushaltsmittel entsprechend aufzustocken. Antwort der Kommission Die Kommission begrüßt die erste der Hauptschlussfolgerungen der Bewerter. Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags für das Mehrjahresprogramm im Energiebereich 2003-2006[2] hatte die Kommission die Empfehlungen vorangegangener Bewertungen gebührend berücksichtigt; sie ist beim Vergleich des IEE-Programms mit dem ERP und seinen sechs spezifischen Programmen davon überzeugt, dass der vereinheitlichte Aufbau des IEE-Programms zu einer größeren Gesamtkohärenz der geförderten Projekte geführt, deren Wirkung steigert, die Einführung kohärenter Managementverfahren vereinfacht und die Flexibilität des Programms als Antwort auf sich ändernde Erfordernisse und Prioritäten verbessert hat. Die bessere Synergie zwischen den Bereichen ist mit Sicherheit ein wesentlicher Faktor des Programm-Mehrwerts. Die Kommission stimmt der Ansicht der Bewerter in vollem Umfang zu, dass starke Gründe für das Programm sprechen und dieses umso mehr gerechtfertigt ist, wenn man bedenkt, wie wichtig Verbesserungen bei der Energieeffizienz und der besseren Nutzung erneuerbarer Energien für den Klimaschutz und für die Energieversorgungssicherheit sind, einem zentralen Ziel, das von der Kommission in ihrem vor kurzem verabschiedeten Grünbuch „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“[3] und von den EU-Staats- und Regierungschefs[4] benannt wurde. Ferner begrüßt die Kommission die Einschätzung der Bewerter hinsichtlich der Art und Weise, in der das Programm betrieben wurde, und der hohen Qualität der geförderten Projekte. Die kofinanzierten Projekte führen zu einem Mehrwert auf der EU-Ebene, da sie als Prototyp und als Vergleichsmaßstab für Lösungen verwendet werden können, die später durch andere Gemeinschaftsprogramme in viel größerem Stil verbreitet werden können, und da sie es vorgelagerten EU-Forschungstätigkeiten ermöglichen, besser auf die Erfordernisse der Politik zu reagieren. Insgesamt erwartet die Kommission, dass die bestehende Koordinierung mit anderen relevanten Gemeinschaftsprogrammen eine viel breitere finanzielle Basis für mit nachhaltigen Energien zusammenhängende Tätigkeiten schaffen und die Gesamtwirkung der Gemeinschaftsfinanzierung maximieren wird. Die Kommission hat auch sehr auf Maßnahmen geachtet, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und anderer wichtiger Akteure im Energiebereich ergänzen und mit diesen abgestimmt sind. Den Hauptbeitrag hierzu leisten die Mitglieder des Programmausschusses, mit dem die Kommission Angelegenheiten erörtert, die die Prioritäten und die Durchführung des Programms betreffen. Die europäische Dimension des Programms gewährleistet in der Tat einen Mehrwert in Bezug auf die nationalen, regionalen und lokalen Anstrengungen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Anregung der Bewerter berücksichtigen, bei der ex-post-Programmbewertung zu evaluieren, inwieweit die geförderten Projekte in den Mitgliedstaaten Änderungen der Politik und Maßnahmen bewirken. Ebenfalls ausgehend von einer Empfehlung aus der ERP-Bewertung wurde die Kosteneffektivität der Externalisierung der Programmverwaltung geprüft und wurde auf dieser Grundlage die Exekutivagentur für intelligente Energie am 23. Dezember 2003 durch die Kommission eingerichtet. Die Agentur nahm ihren Betrieb Ende 2004 auf und ist seit Januar 2006 völlig autonom. Schließlich nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass eine geringe Zuversicht hinsichtlich der Fähigkeit des Programms, einen signifikanten Beitrag zu den allgemeinen Zielen im Energiebereich zu leisten, gemeldet wurde, und stimmt sie der Schlussfolgerung der Bewerter in vollem Umfang zu, dass die Programm-Maßnahmen dahingehend erweitert werden sollten, dass sie neue Instrumente für eine tatsächliche Akzeptanz der besten Techniken und Verfahren auf dem Markt umfassen, was durch ein größeres Budget gefördert werden sollte. Diese Empfehlung kann jedoch nur in Verbindung mit den Vorbereitungen für ein Nachfolgeprogramm in Erwägung gezogen werden. 3.2. Besondere Empfehlungen zur Programmverwaltung Die Bewerter stellen eine Reihe von Bereichen heraus, in denen Verbesserungen auf der Ebene der Programmdurchführung vorgenommen werden können. Gegenüber dem Vorgängerprogramm zieht das Programm weniger Vorschläge an, obwohl das Budget im Verhältnis zum früheren Programm aufgestockt wurde. Gewisse Erfolge waren hinsichtlich der Gewinnung neuer Teilnehmer und neuer Marktakteure zu verzeichnen, und alle in Frage kommenden Länder (mit Ausnahme Lichtensteins) nehmen aktiv am Programm teil. Der Kreis der Antragsteller könnte jedoch noch viel größer sein und idealerweise mehr Bewerber aus den neuen Mitgliedstaaten umfassen. Die Bewerter raten, gezieltere und stärker themenbezogene Informationstage zu veranstalten, um neue Antragsteller, vor allem mehr Antragsteller aus den neuen Mitgliedstaaten, zu gewinnen. Die Bewerter sind ferner der Ansicht, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Qualität der eingereichten Vorschläge zu verbessern und den Evaluierungsaufwand zu verringern, und empfehlen, die Konzipierung besserer Orientierungshilfen für die Antragsteller fortzusetzen. Die Bewerter fordern die Kommission auf, für die letzte Aufforderung des Programms oder für das Nachfolgeprogramm - ebenfalls ausgehend von vorherigen Erfahrungen - darüber nachzudenken, ob ein zweistufiges Antragsverfahren effektiv ist. Was die Förderung von Veranstaltungen durch das Programm betrifft, so regen die Bewerter an, dass für den Fall ihrer Fortsetzung in einem Nachfolgeprogramm ein weniger aufwendiges Bewertungsverfahren für sie erwogen werden sollte. Die Antragsteller bestätigen generell, dass sie mit den Informationen zufrieden sind, die über das Programm, die Aufforderungen, die Antragsregeln und -leitlinien und die laufenden finanzierten Projekte bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von Informationen dieser Art hat sich definitiv weiterentwickelt und im Laufe aufeinander folgender Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verbessert. Allerdings verstehen viele Antragsteller nach wie vor nicht ganz, was an Indikatoren gefordert wird. Um die Akzeptanz und den Nutzen von Projekterfolgsindikatoren zu verbessern, empfehlen die Bewerter, die Leitlinien für die Antragsteller durch zusätzliche, einfache Beispiele für die Kette Leistungen-Ergebnisse-Auswirkungen weiter zu verbessern und die von der Exekutivagentur für intelligente Energie (IEEA) zur Verbesserung der Antragsformulare und Leitfäden eingeleiteten Arbeiten fortzuführen. Trotz bedeutender Fortschritte, die vor allem bei den Antragsformularen erzielt wurden, ließe sich die kollektive Verbreitung der Ergebnisse noch verbessern; so sprechen die Bewerter von der Notwendigkeit, das Profil und die Nutzerfreundlichkeit der IntellEbase und ähnlicher Werkzeuge zu verbessern und die Praxis, Gruppensitzungen zwischen den Koordinatoren verwandter Projekte im Verhandlungsstadium abzuhalten, auszudehnen. Mit Ausnahme der COOPENER-Projekte ist die 50 %ige Finanzierung adäquat und ausreichend. Anlass zur Sorge geben weiterhin die Staffelung der Zahlungen und potenzielle Zahlungsverzögerungen bei vergebenen Aufträgen. Hinsichtlich der COOPENER-Komponente des Programms sind die Bewerter der Ansicht, dass es auch künftig eine enge Verzahnung mit dem institutionellen Prozess der EU-Energieinitiative für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung geben sollte und dass die Verbindungen zu den Delegationen der Europäischen Kommission in den AKP-Ländern gestärkt werden sollten. Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass die Kommission - über die GD TREN und die IEEA - während der ersten beiden Programmjahre einen positiven Beitrag zur Effizienz des Programms geleistet hat. Wenngleich festgestellt wurde, dass es zu früh sei, um offiziell zur Wirksamkeit der Agentur oder zur Angemessenheit ihrer Personalstärke Stellung zu nehmen, empfehlen die Bewerter, diese Punkte zum Gegenstand einer späteren, förmlichen Bewertung zu machen. Antwort der Kommission Die Kommission schätzt die konstruktiven Bemerkungen und Anregungen der Bewerter und sagt zu, sie eingehend zu prüfen und für angemessene Folgemaßnahmen zu sorgen. Zu den einzelnen Vorschlägen wird nachstehend Stellung genommen. Die Kommission teilt die Ansicht, dass der Kreis der Antragsteller, vor allem aus den neuen Mitgliedstaaten, größer sein könnte, wenngleich letztere häufig Schwierigkeiten haben, eine Kofinanzierung für die Beteiligung an IEE-Projekten zu finden. Informationstage sind ein wichtiges Instrument, und die IEEA hat deren Zahl während der Aufforderung für 2005 erhöht, wobei insbesondere alle neuen Mitgliedstaaten abgedeckt wurden und die Präsentationen vielfach in der jeweiligen Landessprache gehalten wurden. Allerdings sind sie relativ kostspielig, da sie nur eine begrenzte Zahl potenzieller Antragsteller erreichen. Die IEEA hat Leitlinien für vorbildliche Praktiken entwickelt, um den Mitgliedstaaten bei der möglichst effizienten Organisation der Informationstage zu helfen. Die Informationstage werden künftig durch eine strategisch ausgewählte Reihe von Präsentationen bei wichtigen Veranstaltungen und Konferenzen ergänzt werden, um einen größeren Kreis potenzieller Antragsteller zu erreichen. Für die Aufforderung für alle Kategorien von Vorschlägen für IEE-Projekte 2005 wurden neue Leitfäden für Antragsteller verfasst. In diesen neuen Leitfäden sind ergänzende Erläuterungen zu den Erfolgsindikatoren sowie konkrete Beispiele im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energiequellen enthalten. Weitere Verbesserungen werden unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Antragsteller und der externen Experten, die an der Bewertung der Anträge teilgenommen haben, vorgenommen werden. Überdies wurden besondere Anstrengungen unternommen, um die Fragen der Antragsteller effizienter zu beantworten. Was die Antragstellung und die Bewertung erfolgt, so wird das derzeitige Verfahren überprüft und werden weitere Möglichkeiten sondiert werden, etwa eine zweistufige Antragstellung und ein weniger aufwendiges Bewertungsverfahren für kleine Finanzhilfen zur Unterstützung von Veranstaltungen. Die Kommission anerkennt, dass ein zweistufiges Antragsverfahren die Gesamtkosten für die Teilnehmer im allgemeinen verringern kann, sofern die erste Stufe einfach ist. Ausgehend von früheren Erfahrungen, vor allem im Zuge der FTE-Rahmenprogramme, lässt sich jedoch sagen, dass zweistufige Verfahren zu längeren Antragsbearbeitungszeiten und auch zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand führen können und nur bei sehr komplexen und großen Projekten, bei denen in Hardware investiert wird, kosteneffektiv sein können. Aus diesen Gründen hält die Kommission die Einführung eines solchen Verfahrens im Rahmen des derzeitigen Programms nicht für angebracht; sie schließt jedoch nicht aus, dass über eine mögliche Realisierung in einem Nachfolgeprogramm nachgedacht wird. Die Kommission ist auch der Meinung, dass die Verbreitung der Projektergebnisse von größter Bedeutung ist. Der IEE-Internetauftritt wird fortlaufend verbessert, und für alle IEE-Projekte wurden Projekt-Datenblätter verfasst. Aus der fortlaufenden Beobachtung der Internetseiten geht hervor, dass das Interesse an den dort platzierten Informationen ständig zunimmt: Die Projekt-Datenblätter wurden bislang mehr als 41 000 mal, die Zusammenstellung von Projekten im Gebäudesektor wurde annährend 27 000 mal abgerufen. Im Rahmen der Verbreitungsaktivitäten gibt die IEEA vierteljährlich ein Mitteilungsblatt heraus, das inzwischen pro Ausgabe mehr als 10 000 mal heruntergeladen wird. Externe Unterstützung wird in diesem Jahr zu einem späteren Zeitpunkt (per Ausschreibung) erworben werden, um für die IEE-Projekte eine umfassendere Datenbank zu entwickeln. Die thematischen Sitzungen mit den Koordinatoren sowohl im Verhandlungs- als auch im Durchführungsstadium haben sich als äußerst erfolgreich erwiesen und werden auf alle Themenbereiche ausgedehnt werden. Wenngleich die interviewten Koordinatoren äußerten, sie seien mit einer Höchstfinanzierung von 50 % zufrieden, hat die Kommission auch negative Auswirkungen erlebt. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Koordinatoren sich vielfach innerhalb ihres Konsortiums darauf verständigen, einen höheren Finanzierungsanteil als ihre Partner zu bekommen, um ihren zusätzlichen Managementaufwand auszugleichen. Dies ist möglich, da die 50 %-Gesamtgrenze für die IEE-Finanzierung für das gesamte Projekt und nicht für die einzelnen beteiligten Partner gilt. Wie bereits dargestellt, sieht die Kommission einerseits Probleme mit dieser Finanzierungsobergrenze, was Antragsteller aus den neuen Mitgliedstaaten und einige Themenbereiche betrifft. Andererseits könnte für Themenbereiche, die relativ marktnah sind, ein niedrigerer Finanzierungsprozentsatz in Frage kommen. Generell wird die begrenzte Kofinanzierung aus öffentlichen oder privaten Quellen in den Mitgliedstaaten auch als einer der Gründe für die niedrigere Antragszahl gesehen. Für das Nachfolgeprogramm wird ein differenzierterer Ansatz geprüft werden. Aus historischen Gründen bestehen nach wie vor Bedenken bei den Auftragnehmern hinsichtlich potenzieller Zahlungsverzüge und der Zeit, die die IEEA benötigt, um eine Erfolgsbilanz in punkto rechtzeitiger Zahlungen aufzubauen. Dennoch ist die IEEA fest entschlossen, bei der Zahlungsleistung gut abzuschneiden, und gibt es bereits Anzeichen dafür, dass sie diesbezüglich bessere Ergebnisse erzielt. Die vertraglichen Vereinfachungen, welche die IEEA vor kurzem vorgenommen hat, vor allem hinsichtlich der Sicherheitsleistungen von Banken, dürften die finanzielle Abwicklung erleichtern und verkürzen. Was COOPENER betrifft, so weist die Kommission darauf hin, dass diese Programmkomponente fester Bestandteil der EU-Energieinitiative ist, die auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2001 beschlossen wurde. Die Kommission räumt ein, dass die Verbindungen zu den Delegationen der Europäischen Kommission in den Ländern, denen COOPENER-Projekte zugute kommen, ausgebaut werden könnten. Im derzeitigen Programm gibt es keine Möglichkeit, für COOPENER-Projekte einen höheren Finanzierungssatz anzuwenden, da dieser in der Rechtsgrundlage des Programms festgelegt ist. Die Kommission teilt aufgrund der regelmäßigen Berichterstattung durch die Agentur die Ansichten der Bewerter hinsichtlich der Leistungen der Exekutivagentur. Die Leistungen der Agentur und ihre Auswirkungen auf die Programmdurchführung werden 2006 im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse einer Externalisierung des Nachfolgeprogramms bewertet werden. 3.3. Besondere Empfehlungen zum Nachfolgeprogramm Die Bewerter sind der Ansicht, dass sehr viel für die Notwendigkeit des Programms spricht, und empfehlen, es über 2006 hinaus mit einem größeren Geltungsbereich und einem höheren Budget fortzusetzen, um vorbildliche Praktiken im großen Stil replizieren und neue Antragsteller und Schlüsselakteure gewinnen zu können. Es gibt interessante Möglichkeiten, Synergien mit anderen Unterprogrammen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Competitiveness and Innovation Framework Programme - CIP) zu nutzen, und gute Aussichten für eine Erweiterung und Diversifizierung des Kreises der Antragsteller und der Zielgruppen sowie für eine Vereinfachung der Leistungserbringungsmechanismen. Allerdings muss das Programm seine Identität und Unabhängigkeit wahren, um auf seinem historisch gewachsenen Profil aufbauen zu können. Zusätzliche Mittel für „Markteinführungsprojekte“, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wurden, werden nach Ansicht der Bewerter eine sehr enge Abstimmung zwischen dem CIP und dem 7. RP zur Vermeidung von Überschneidungen erfordern. Ausgehend von ersten Anzeichen dafür, dass die IEEA die Programmeffizienz verbessert, empfehlen die Bewerter, diese Einrichtung beizubehalten und auszubauen, damit sie das IEE-Nachfolgeprogramm als Teil des CIP und möglicherweise das gesamte CIP betreibt, sofern diese Vorgehensweise durch eine formelle Bewertung der Leistungen der IEEA gebührend nachgewiesen und gerechtfertigt wird. Antwort der Kommission Die Kommission stellt fest, dass die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Bewerter in Bezug auf das Nachfolgeprogramm mit ihren eigenen Überlegungen und mit dem Vorschlag, den sie im vergangenen Jahr für das neue CIP (2007-2013)[5] vorgelegt hat, übereinstimmen. Das IEE-Nachfolgeprogramm wird zwar kohärenten und übergreifenden Zielen sowie einer allgemeinen Struktur und einem allgemeinen Budget entsprechen, innerhalb des neuen CIP jedoch seine Haushaltssicherheit, seinen speziellen Ausschuss und seine Managementautonomie behalten. Dies bietet auch eine Gewähr dafür, dass der besondere Charakter des IEE-Programms bewahrt wird. Darüber hinaus erinnert die Kommission daran, dass das 7. RP die Grundlagenforschung, technologische Entwicklung und Demonstrationsprojekte, einschließlich der Entwicklung von Technologien auf der Basis erneuerbarer Energien und energieeffizienten Technologien, weiter fördern wird. Das CIP schließt Tätigkeiten im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung aus, die gemäß Artikel 166 des Vertrags durchgeführt werden. Es soll das 7. RP dadurch ergänzen, dass es sich mit (nichttechnologischen wie auch technologischen) Innovationen befasst, die über die letzte Demonstrationsphase hinaus und reif für die Markteinführung sind. Die Kommission verpflichtet sich dazu, bei der Ausarbeitung der jährlichen Arbeitsprogramme für das IEE-Nachfolgeprogramm für eine engere Koordinierung mit dem 7. RP zu sorgen, um möglichst große Synergien zwischen den beiden sich gegenseitig ergänzenden Instrumenten zu erzielen. Die Kommission kann ausgehend von den Ergebnissen einer Kosten-Nutzen-Analyse, wie in der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 festgelegt, eine neue und/oder eine bestehende Exekutivagentur, insbesondere die IEEA, zur Durchführung des gesamten CIP oder eines Teils davon heranziehen. Ein Beschluss kann nur nach dem Erlass des Rahmenprogramms durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgen. 3.4. Besondere Empfehlungen zur externen Komponente des künftigen Programms (COOPENER) Im Rahmen des neuen Aufbaus der Programme im Bereich der Außenbeziehungen für den Zeitraum 2007-2013 wird die Verlagerung der COOPENER-Komponente des IEE-Programms in ein Instrument für die internationale Entwicklung und die wirtschaftliche Zusammenarbeit nach Ansicht der Bewerter die Probleme mit der Kofinanzierung und dem Status der Unterauftragnehmer in den Zielländern lösen. Allerdings empfehlen die Bewerter, dass COOPENER seine besonderen Merkmale, seine Autonomie und seine Sichtbarkeit innerhalb des neuen thematischen Programms bewahrt, und betonen sie, dass das Management weiter über Fachwissen im Energiebereich wie auch im Bereich der internationalen Hilfe verfügen muss, wenngleich letztere am wichtigsten ist. Antwort der Kommission Der Vorschlag der Kommission vom 25. Januar 2006[6] – Thematisches Programm für Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einschließlich Energie (2007-2013) – enthält eine Komponente „Förderung nachhaltiger Energien in den Partnerländern und –regionen“. Diese Komponente baut auf den früheren COOPENER-Maßnahmen auf und sollte, je nach den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln, einen größeren Geltungsbereich als das aktuelle Programm haben, um institutionelle Hilfe bei der Verbesserung des Zugangs zu nachhaltigen Energiedienstleistungen in Entwicklungsländern leisten und Maßnahmen in Partnerländern zur Verbesserung der globalen Energieversorgungssicherheit und zum Schutz der Umwelt weltweit unterstützen zu können. Die Kommission erwartet sich von der Integration von COOPENER in dieses thematische Hauptprogramm ein schärferes Profil und einen größeren Bekanntheitsgrad der geförderten Maßnahmen sowie eine stärkere Verzahnung und verstärkte Synergien mit anderen einschlägigen Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Außenbeziehungen. Dieser Ansatz könnte auch dazu beitragen, die aktuellen Probleme im Zusammenhang mit der Begrenzung der Kofinanzierung auf 50 % und dem Kontrahierungsstatus von Organisationen in Drittländern in Angriff zu nehmen. Die Kommission nimmt die Sorge der Bewerter zur Kenntnis, was die Notwendigkeit betrifft, im Hinblick auf die Programmdurchführung ein angemessenes Fachwissen im Energiebereich zu gewährleisten, und wird diese Bemerkung bei der Entscheidung über die Managementstrukturen für das thematische Programm gebührend berücksichtigen. [1] ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 29. [2] KOM(2002) 162 endgültig. vom 9.4.2002 und KOM(2002)162/2 endgültig. vom 24.4.2002. [3] KOM(2006) 105 endgültig. vom 8.3.2006. [4] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. März 2006. [5] KOM(2005) 121 endgültig vom 6.4.2005. [6] KOM(2006) 20 endgültig.