Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Transaktionen im Rahmen der Mandate der EIB für eine Darlehenstätigkeit in Drittländern und über die Zukunftsperspektiven {SEK(2006) 789} {SEK(2006) 790} /* KOM/2006/0323 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 22.06.2006 KOM(2006) 323 endg. BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Über Transaktionen im Rahmen der Mandate der EIB für eine Darlehenstätigkeit in Drittländern und über die Zukunftsperspektiven {SEK(2006) 789}{SEK(2006) 790} BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Über Transaktionen im Rahmen der Mandate der EIB für eine Darlehenstätigkeit in Drittländern und über die Zukunftsperspektiven Inhalt 1. Einführung 3 2. Bisher Erreichtes 3 2.1. Finanzierungsvolumen 3 2.2. Die Präsenz der EIB in den einzelnen Regionen im Vergleich mit anderen IFI 5 2.3. Zusammenarbeit mit Gemeinschaftsprogrammen und anderen Finanzinstitutionen 6 2.4. Stand der angestrebten Risikoteilung 7 2.5. Zusätzlicher Nutzen des Projekts 9 3. Leitlinien für die zukünftige Tätigkeit 10 3.1. Regionalplafonds 10 3.2. Reservemandat 12 3.3. Umfang der Garantie 12 3.4. Erfasste Länder 13 3.5. Verbindung zur EU-Politik 14 3.6. Zusammenarbeit mit anderen IFIs 14 3.7. Berichte und Abrechnung 15 Einführung Dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 2 des geänderten Beschlusses 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 (im Folgenden bezeichnet als „Ratsbeschluss“) vorgelegt. Die Kommission überprüft die Anwendung dieses Beschlusses spätestens am 31. Juli 2006. Die mit den aufgrund des Ratsbeschlusses gewährten Gemeinschaftsgarantien verbundenen Risiken werden durch einen Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen gedeckt, der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 eingerichtet wurde. Am 5. April 2005 legte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der oben genannten Ratsverordnung vor. Dieser Bericht ist in zwei Abschnitte unterteilt: Der erste Abschnitt gibt einen Überblick über die Resultate der Europäischen Investitionsbank („EIB“ oder die „Bank“) im Rahmen des bestehenden Mandats; im zweiten Abschnitt wird auf die Ausrichtungen der künftigen Tätigkeiten eingegangen. Als Anhang sind dem Bericht zwei Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen beigefügt – eines mit einem Überblick über die Perspektiven in den einzelnen Regionen (SEK (2006) 790, Anhang 1), das andere mit einer ausführlichen Bewertung des bestehenden Mandats (SEK (2006) 789, Anhang 2).. Parallel zu diesem Bericht wird von der Kommission ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Erneuerung der Mandate der EIB für die Darlehenstätigkeit in Drittländern (KOM (2006) 324) vorgelegt, der die im vorliegenden Bericht dargestellten Leitlinien aufgreift. Bisher Erreichtes Das im Beschluss festgelegte Mandat der EIB sieht vor, durch die Finanzierung von ausgewählten Investitionsvorhaben die politischen Ziele der Gemeinschaft zu unterstützen. Die Bank wurde aufgefordert, die Koordinierung mit den übrigen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft zu verstärken und regelmäßige Konsultationen mit der Kommission durchzuführen, um für die Koordinierung der Prioritäten und Tätigkeiten in den betreffenden Ländern zu sorgen. Darüber hinaus wurde die Bank aufgefordert, das kommerzielle Risiko der vergebenen Darlehen im Rahmen der Risikoteilung zu 30 % durch nichtstaatliche Garantien oder andere Sicherheitsleistungen zu decken. Dieser Abschnitt gibt eine zusammenfassende Darstellung darüber, inwieweit die Bank diese Ziele erreicht hat wobei insbesondere auf das Finanzierungsvolumen, die Koordinierung mit Instrumenten der Gemeinschaft und mit anderen IFI sowie die Fortschritte bei der Umsetzung des Ziels der Risikoteilung eingegangen wird. Weiter wird in diesem Abschnitt der durch die Tätigkeiten der Bank erzielte zusätzliche Nutzen untersucht. Wie weiter oben erwähnt, ist eine ausführliche Bewertung als Anhang 2 beigefügt. Finanzierungsvolumen Mit Blick auf die bestehenden Mandate für die Darlehenstätigkeit in Drittländern ist aus der nachstehenden Tabelle 1 ersichtlich, dass die Darlehensunterzeichnungen zum 31. Dezember 2005 – dies entspricht in etwa 85 % der Dauer der Darlehensmandate – 87 % der Darlehensobergrenze von 20,66 Mrd. EUR erreicht hatten, wobei allerdings erhebliche Unterschiede unter den Regionen bestehen. In die Tabelle eingeschlossen sind Darlehenstätigkeiten im Rahmen des „Allgemeinen Mandats“[1], des Mandats „Umweltprojekte im Rahmen der Nördlichen Dimension/Russland“[2] (NDEP) und des Mandats „Russland, Ukraine, Republik Moldau und Belarus“[3] (Russland/WNUS). Tabelle 1: zum 31. Dezember 2005 unterzeichnete Darlehen Mandat | Unterzeichnungen | Region | Obergrenze EUR Mio. | Gesamt-summe EUR Mio. | % der Obergrenze | Anzahl der Darlehen | Durchschnittlicher Darlehensbetrag EUR Mio. | Südöstliche Nachbarstaaten (SEN) | 9 185 | 7 817 | 85 | 120 | 65 | – Mittelmeerländer (MED) | 6 520 | 6 272[4] | 96 | 89 | 70 | – Asien und Lateinamerika (ALA) | 2 480 | 1 942 | 78 | 44 | 44 | – Republik Südafrika (RSA) | 825 | 757 | 92 | 14 | 54 | – Wiederaufbau der erdbebengeschädigten Gebiete in der Türkei (TERRA) | 600 | 600 | 100 | 5 | 120 | – Sonderaktionsprogramm Zollunion EG/Türkei (Türkei SAP) | 450 | 450 | 100 | 5 | 90 | Nördliche Dimension/Russland (NDEP) | 100 | 85 | 85 | 3 | 28 | Russland, Ukraine, Republik Moldau und Belarus (Russland/WNUS) | 500 | 0 | 0 | 0 | 0 | Insgesamt | 20.660 | 17.923 | 87 | 280 | 64 | Die EIB geht davon aus, dass die Darlehensverträge über den Rest der im Rahmen der verschiedenen regionalen Höchstbeträge verfügbaren Beträge im Laufe des Jahres 2006 unterzeichnet werden, ausgenommen das im Mai 2005 ausgelaufene NDEP-Mandat und das Russland/WNUS-Mandat, für das nach Vorausschätzungen der EIB im Jahr 2006 Zahlungsverpflichtungen über 225 Mio. EUR abgeschlossen werden, der Rest 2007. Aus der sektoralen Aufgliederung in Anhang 2 wird deutlich, dass fast 35% des gesamten Darlehensbetrags auf den Verkehrsektor (Straßen und Telekommunikationseinrichtungen) entfielen. Über die Hälfte der Darlehen in diesem Sektor wurde für die SEN-Region gewährt. In den Sektor „Wasserwirtschaft und Verschiedenes“ (der unter anderem den Bereich Stadtsanierung einschließt) flossen 20 % der Gesamtdarlehen, wobei sich die Darlehen gleichmäßig auf die SEN-Region und die MED-Region verteilten. Auf den Energiesektor entfielen 19 % der im betrachteten Zeitraum gewährten Darlehen, der Großteil davon ging an die MED-Region. Die Präsenz der EIB in den einzelnen Regionen im Vergleich mit anderen IFI In der nachstehenden Tabelle wird die gesamte Darlehenstätigkeit der EIB im Jahr 2005 in den einzelnen Regionen, einschließlich der Darlehen auf eigenes Risiko der Bank außerhalb der Mandate der Gemeinschaft, der Finanzierungstätigkeit anderer IFI gegenübergestellt. Tabelle 2: Darlehensverpflichtungen der EIB und anderer IFI im Jahr 2005 (Mrd. EUR)[5] Region | EIB | Weltbank[6] | IFC | EBWE | AfDB | AsDB | IADB | Türkei | 0.9 | 1.4 | 0.3 | - | - | - | - | Westliche Balkanländer | 0.5 | 0.3 | 0.2 | 0.4 | - | - | - | Mittelmeerländer | 1.3 | 0.5 | 0.1 | - | 0.7 | - | - | Osteuropa, südlicher Kaukasus und Russland | 0.1 | 0.5 | 0.7 | 2.0 | - | <0.1 | - | Zentralasien | - | 0.2 | <0.1 | 0.3 | - | 0.1 | - | Asien (außer Zentralasien und Nahost)[7] | 0.6[8] | 6.3 | 1.2 | - | - | 4.5 | - | Lateinamerika | 0.1 | 3.9 | 1.2 | - | - | - | 5.5 | Südafrika | 0.1 | - | <0.1 | - | - | - | - | die Internationale Finanz-Corporation (IFC), EBWE - Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Afrikanische Entwicklungsbank Asiatische Entwicklungsbank IADB = Interamerikanische Entwicklungsbank Bank Wie aus der Tabelle hervorgeht, war die EIB 2005 im Mittelmeerraum und im westlichen Balkanraum wichtigster Darlehensgeber und – gemeinsam mit der Weltbank – die IFI mit der höchsten Darlehenstätigkeit in der Türkei. Im Vergleich mit der Finanzierungstätigkeit anderer IFI spielte die EIB in den östlichen Nachbarstaaten, Asien und Lateinamerika nur eine Nebenrolle, was auf den begrenzten Umfang des jeweiligen Mandats zurückzuführen ist. Zusammenarbeit mit Gemeinschaftsprogrammen und anderen Finanzinstitutionen Bei Projekten der Art, wie sie von der Bank unterstützt werden, ist Kofinanzierung üblich und in der Regel auch notwendig, da die EIB maximal 50 % der Projektkosten finanziert. Die nachstehende Tabelle 3 gibt Aufschluss über die aufgrund des Mandats finanzierten Vorhaben, an deren Finanzierung neben den Projektträgern Gemeinschaftsprogramme oder andere Finanzinstitutionen beteiligt waren. Tabelle 3: Kofinanzierte Projekte zum 31. Dezember 2005 (Mio. EUR) Region | Kosten | EIB | PHARE/ ISPA | Multilaterale Institutionen | Bilaterale und nationale Inst. | Sonstige | SEN | 9 344 | 3 214 | 1 122 | 1 330 | 881 | 2 797 | MED | 9 041 | 2 787 | - | 1 292 | 1 182 | 3 780 | ALA | 12 423 | 1 338 | - | 718 | 2 398 | 7 969 | RSA[9] | 798 | 50 | - | - | 148 | 600 | Türkei SAP | 96 | 40 | - | 51 | - | 5 | TERRA | 1 286 | 450 | - | 308 | - | 528 | SUMME | 32 988 | 7 879 | 1 122 | 3 699 | 4 609 | 15 679 | Die Bank verwaltet EU-Haushaltsmittel für verschiedene Arten von Tätigkeiten in den Bewerberländern, dem Mittelmeerraum und in Südafrika. Die Mitglieder des Wirtschafts- und Finanzausschusses haben einstimmig erklärt, dass „ eine engere Verbindung zwischen der Darlehenstätigkeit der EIB und den EU-Haushaltsmitteln in Form von Zuschüssen und technischer Hilfe“ [10] von großem Wert sei. Darüber hinaus wurden von der EIB im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen IFI mehrere Vereinbarungen und Absichtserklärungen über die Festlegung eines Rahmens für die Zusammenarbeit zum Informationsaustausch und zur Koordinierung ihrer Tätigkeiten entweder in bestimmten Regionen oder bei spezifischen Vorhaben unterzeichnet. In der nachstehenden Tabelle sind die von der Bank verwalteten EU-Haushaltsinstrumente sowie die Vereinbarungen mit der Kommission und anderen IFI aufgeführt, die entweder bereits unterzeichnet wurden oder über die noch verhandelt wird. Tabelle 4: Aufstellung der aus EU-Mitteln finanzierten Instrumente und Vereinbarungen Region | Aus EU-Mitteln finanzierte Instrumente | Vereinbarungen/Absichtserklärungen und weitere Beteiligte | Assoziierte Länder | - KMU-Finanzierungsfazilität, Fazilität für kommunale Infrastruktur und Fazilität für kommunale Finanzierungen. Für diese Instrumente werden sowohl EIB-Darlehen als auch EU-Zuschüsse eingesetzt; sie sollen die Finanzinstitutionen ermuntern, ihre Darlehenstätigkeit zugunsten von KMU und kommunalen Investitionsvorhaben zu intensivieren. - Zinszuschüsse für ausgewählte Projekte. - Technische Hilfe über die Europäische Agentur für Wiederaufbau. | - Vereinbarung mit: Kommission, EBWE, Weltbank, IFC, Nordische Investitionsbank, Nordische Umweltfinanzierungsgesellschaft, Entwicklungsbank des Europarates und Schwarzmeer-Handels- und Entwicklungsbank. | Mittelmeerländer | - Technische Hilfe für die Vorbereitung und Durchführung von Projekten. - Risikokapitalinvestitionen zur Unterstützung ortsansässiger Unternehmen und zur Förderung der örtlichen Beteiligungskapitalmärkte. - Zinszuschüsse für Umweltprojekte. - FEMIP-Treuhandfonds; enthält überwiegend von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Mittel, der Schwerpunkt liegt auf technischer Hilfe im Vorfeld und der Bereitstellung von Risikokapital. | - Vereinbarung mit Kommission und Weltbank. - Vereinbarung mit Kommission und AfDB. - Absichtserklärung mit europäischen Institutionen zur Entwicklungsfinanzierung (EDFI). - Absichtserklärung mit der Agence Française de Développement und der Kreditanstalt für Wiederaufbau. | Osteuropa, südlicher Kaukasus und Russland | - | - Kommission, EBWE, Weltbank, Nordische Investitionsbank, Schwarzmeer-Handels- und Entwicklungsbank. Bank - Kommission, EBWE (Verhandlungen). | Asien | - | - AsDB (Verhandlungen). | Lateinamerika | - | - IADB. - Corp. Andina de Fomento (Verhandlungen). - Central American Bank for Economic Integration (Verhandlungen). - Banco Nacional de Desenvolvimento Económico e Social (Verhandlungen). | Südafrika | - Risikokapitalinvestitionen zur Förderung örtlicher Unternehmen. | - | Stand der angestrebten Risikoteilung Die gegenwärtige Gemeinschaftsgarantie deckt sämtliche Kreditrisiken ab, sofern keine Regelungen zur Risikoteilung greifen – in diesem Fall werden nur spezifische politische Risiken durch die Gemeinschaftsgarantie erfasst, wohingegen nichtpolitische Risiken von der EIB getragen und gemindert werden. 30 % des Darlehensportefeuilles der EIB sollten im Rahmen des bestehenden Mandats durch Risikoteilung besichert sein. Tabelle 5 zeigt, dass die EIB Ende 2005 bei 16,7% des aufgrund des allgemeinen Mandats insgesamt unterzeichneten Darlehensbetrags eine Risikoteilung erzielt hatte. Der Anteil variiert unter den verschiedenen Ländergruppen des Mandats ganz erheblich. Der bei den Finanzierungen aufgrund des Mandats angestrebte Wert von 30 % wurde in ALA bereits deutlich übertroffen, dürfte dagegen in den MOEL/Balkanländern, den MED oder der RSA kaum erreicht werden. In der MED-Region ist dies hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass örtliche Projektträger Probleme haben, Banken (auch europäische) zu finden, die bereit sind, für die EIB nach ihren geltenden Leitlinien akzeptable Garantieleistungen zu bieten. Die Gemeinschaftsgarantie wurde bislang im Rahmen der Risikoteilung nicht zur Deckung politischer Risiken in Anspruch genommen. Die meisten Finanzierungen in den Beitrittsländern fanden jedoch ohne die Gemeinschaftsgarantie im Rahmen der Vor-Beitrittsfazilität statt, die von der Bank nach dem Inkrafttreten des Ratsbeschlusses eingerichtet wurde. Zwischenzeitlich wurde von der Bank zusätzlich die Mittelmeerpartnerschaftsfazilität (FEMIP) mit einem Finanzierungsvolumen von 1 Mrd. EUR eingerichtet, aus der Darlehen an die Mittelmeerländer gewährt werden, und ein 500-Mio.-EUR-Darlehen für den Flughafen Peking verlängert – beides wiederum ohne Gemeinschaftsgarantie. Eine vollständige Untersuchung der Risikoteilung, die bei den EIB-Darlehen in Drittländern zwischen dem EU-Haushalt und der EIB stattfindet, sollte dieses erhebliche nicht garantierte Darlehensvolumen ebenfalls berücksichtigen. Die nachstehende Tabelle 5 zeigt, wie sich die Aufteilung der Finanzierungstätigkeit aus der Vor-Beitrittsfazilität, der Mittelmeerpartnerschaftsfazilität und der spezifischen Genehmigung nach Artikel 18 sowie die Finanzierungstätigkeit mit Risikoteilung aufgrund des Mandats auswirkt. Tabelle 5: Stand der Risikoteilung zum 31. Dezember 2005 Mandat | Unterzeichnungen | Region | Obergrenze EUR Mio. | Insgesamt EUR Mio. | Risikoteilung EUR Mio. | Erzielter Risikoteilungsanteil, nur Mandat, % | Erzielter Risikoteilungsanteil, Mandat u. außerhalb des Mandats, % | SEN | 9 185 | 7 817 | 830 | 10.6 | 65.3 | MED | 6 520 | 6 272 | 601 | 9.6 | 14.6 | ALA | 2 480 | 1 942 | 1 463 | 75.3 | 80.4 | RSA | 825 | 757 | 80 | 10.6 | 10.6 | TERRA | 600 | 600 | Türkei SAP | 450 | 450 | EU-Mandat insgesamt | 20 060 | 17 838 | 2 974 | 16.7 | 52.1 | Vor-Beitrittsfazilität II | 14 000 | 12 304 | 12 304 | Fazilität Mittelmeerpartnerschaft | 1 000 | 364 | 364 | Artikel-18-Projekt | 500 | 500 | Außerhalb des Mandats insgesamt | 15 000 | 13 168 | 13 168 | Gesamtsumme | 35 060 | 31 006 | 16 142 | Zusätzlicher Nutzen des Projekts Die EIB hat nach ihrer Satzung keinen allgemeinen Auftrag außerhalb der EU, sondern wird vielmehr im Rahmen spezifischer Mandate tätig, um die in Strategiepapieren der Kommission oder des Rates definierten politischen Ziele der Gemeinschaft zu unterstützen. Im Vergleich zu anderen IFI kommt die EIB bei der Ausübung ihrer Darlehenstätigkeiten in Drittländern mit weniger Personal aus und wird von potenziellen Darlehensnehmern als straff organisierte und effiziente Finanzierungsinstitution mit genau definierter Schwerpunktsetzung wahrgenommen. Die spezifische Fachkompetenz der EIB und ihr komparativer Vorteil beziehen sich vor allem auf Bereiche wie Infrastruktur, Umwelt und KMU – in diesen Bereichen bemüht sich die EIB darum, ihr technisches und wirtschaftliches Know-how an die Projektträger weiterzugeben. Zudem nimmt die Bank eine strenge Bewertung der Projektauflagen vor, durch die sie insbesondere die Anwendung in der EU geltender Umweltstandards und Beschaffungsnormen[11] gewährleistet. Die EIB-Projektbedingungen decken auch so wichtige Themen wie die Preisgestaltung und die Tarifbedingungen, Verbesserungen bei der Managementkapazität und die Einstellung nichtprofitabler Tätigkeiten, Produktivitätsziele und die Veräußerung von Vermögenswerten usw. ab. Diese Bedingungen sind Bestandteil der Finanzierungsverträge und werden während der Projektumsetzung überwacht. Im Falle der Nichteinhaltung können Darlehensauszahlungen zurückgehalten oder ausgesetzt werden. In den Mittelmeerländern legt die EIB in zunehmendem Maße Gewicht auf sektorale Unterstützung und Reformen, was auch durch dadurch möglich wird, dass für die Vorbereitung und Durchführung von Projekten Mittel für technische Hilfe zur Verfügung stehen. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass auf EU-Ebene die makroökonomische Hilfe und die Auflagen von der Kommission gehandhabt werden. Neben den genannten Vorzügen gibt die EIB die finanziellen Vorteile, die sich aus der Gemeinschaftsgarantie und den attraktiven Finanzierungskosten der Bank ergeben, in vollem Umfang in Form marktgerechter Zinssätze an die Endbegünstigten weiter. Außerdem gewährt die EIB Darlehensverlängerungen mit sehr langen Laufzeiten, wie sie in diesen Ländern sonst nicht ohne weiteres möglich sind. In vielen Fällen entfaltete die Unterstützung eines Projekts durch die EIB auch eine Katalysatorwirkung, die zur Beteiligung weiterer Finanzpartner führte. Die EIB hat auch ihre Kapazitäten zur Mittelaufbringung und Finanzierung in Landeswährung in einigen Ländern weiter ausgebaut und damit zur Entwicklung inländischer Kapital- und Finanzmärkte beigetragen. Leitlinien für die zukünftige Tätigkeit Regionalplafonds Das neue Mandat wird auf den bisher erreichten Ergebnissen der Bank aufsetzen und den geografischen und sektoralen Tätigkeitsschwerpunkt im Einklang mit den neu formulierten politischen Prioritäten der EU erweitern. Der absehbare zukünftige Bedarf und die potenzielle Aufnahmefähigkeit sind in den einzelnen Regionen unterschiedlich. Anhang 1 des vorliegenden Berichts vermittelt einen Überblick über die Perspektiven in den einzelnen Regionen des Mandats und beleuchtet die Leitlinien für die an diesem Bedarf ausgerichtete zukünftige Tätigkeit der Bank und bietet damit Begleitinformationen zu den Vorschlägen der Kommission für das neue Mandat für die Darlehenstätigkeit der EIB in Drittländern. In der nachstehenden Tabelle 6 werden die Darlehensobergrenzen für die Mandate im Zeitraum 2000-2006 den von der Kommission vorgeschlagenen Obergrenzen für den Zeitraum 2007-2013 gegenübergestellt. Tabelle 6: Gegenüberstellung der derzeitigen und der vorgeschlagenen EIB-Mandate [pic] (*) Nach der Neuordnung der Mandate nach der Halbzeitüberprüfung 2003 wurde die Darlehensobergrenze für die Mittelmeerländer de facto aufgestockt, da die Türkei aus dem Mittelmeermandat herausgenommen und in das Mandat für die südöstlichen Nachbarstaaten integriert wurde. Die 31,5 Mrd. EUR entsprächen real einer Steigerung um rund 16%[12] auf sieben Jahre gesehen (bzw. rund 2% jährlich). Wie in Anhang 1 dargestellt, wurden die Beträge für die regionalen Obergrenzen unter Berücksichtigung der politischen Prioritäten der Gemeinschaft und der Aufnahmefähigkeit, wie sie sich aus Sicht der EIB darstellt, bestimmt. Zu beachten ist ferner, dass die bestehenden Mandate geografisch auf einzelne Regionen aufgeteilt sind, wohingegen das neue Mandat mit der Abdeckung der drei Felder der EU-Außenpolitik (Heranführung, Nachbarschaft sowie Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit) eine globale Perspektive bietet. Die Höhe der Beträge, die dabei den einzelnen Regionen zur Verfügung stehen, wird sich nach der relativen Bedeutung dieser Regionen im Rahmen der EU-Außenpolitik richten. Der Voranschlag entsprechend den vorgeschlagenen Darlehensobergrenzen im Rahmen der einzelnen Mandate ergibt folgende Aufteilung pro Kopf: Heranführung ± 100 EUR, Nachbarschaft und Partnerschaft ± 40 EUR; Entwicklungszusammenarbeit und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. ± € 2. Reservemandat Durch Wiederaufbau nach Naturkatastrophen oder Konflikten kann ebenso wie durch Entwicklungen in Ländern von politischer/strategischer Bedeutung ein beträchtlicher zusätzlicher Finanzierungsbedarf entstehen, in diesem Fall kann die Hilfe aus dem EU-Haushalt in sinnvoller Weise durch von der EIB garantierte Darlehen ergänzt bzw. mit diesen kombiniert werden, um ein rasches und deutlich sichtbares Handeln der EU zu gewährleisten. Zudem kann es erforderlich werden, die EU-Hilfe auf bestimmte Sektoren auszurichten und nach bestimmten Bedingungen zu vergeben. In den letzten Jahren hat es sich als äußerst schwierig erwiesen, rasch in größerem Umfang Mittel der EIB für derartige Maßnahmen zu mobilisieren (z. B. Tsunami und Gaza-Westjordanland). Damit sichergestellt ist, dass die Obergrenzen der bestehenden Regionalmandate durch derartige Entwicklungen nicht unter Druck geraten und im Bedarfsfall schnell mit Haushaltsmitteln kombiniert werden können, wird vorgeschlagen, innerhalb des allgemeinen Darlehensmandats ein „Reservemandat“ einzuführen, durch das die Planung und Umsetzung einer EU-Hilfe erleichtert und beschleunigt wird. Als wichtigste Auslöser für das Reservemandat sind Hilfe nach Naturkatastrophen (in der Regel Überflutungen, Brände, Erdbeben, Wirbelstürme, Tsunamis) und Wiederaufbauhilfe nach Konflikten vorgesehen. Das Reservemandat kann auch aktiviert werden, um EIB-Darlehen für bestimmte, für die EU politisch/strategisch wichtige Länder oder Regionen abzurufen, die zwar nicht die Voraussetzungen für ein unmittelbares Tätigwerden der EIB erfüllen, aber mittelfristig tragfähige Perspektiven aufweisen – hierunter fallen auch die Länder, denen der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung in Aussicht gestellt wurde. Nach den bisherigen Erfahrungen erscheint es angemessen, während der Laufzeit des Mandats Beträge für zwei bis drei größere derartige Ereignisse vorzuhalten, woraus sich die Begründung für die vorgeschlagene Obergrenze von 1,5 Mrd. EUR ergibt. Für EIB-Finanzierungen aufgrund des Reservemandats kommen potenziell diejenigen Länder in Frage, die im Ratsbeschluss unter den Regionalmandaten aufgeführt sind. Aktiviert wird das Reservemandat durch einen gemeinsamen Beschluss der Kommission und der EIB nach vorheriger Konsultation des Wirtschafts- und Finanzausschusses im Rahmen des Ausschussverfahrens, das die gleichzeitige Unterrichtung des Europäischen Parlaments vorsieht. Umfang der Garantie Umfang der Garantie Die EIB wird Umfang und Erfassungsbereich ihrer Finanzierungstätigkeit ohne Gemeinschaftsgarantie weiterhin nach Bedarf ausweiten. so wird im Zeitraum 2007-2013 insbesondere die Finanzierungstätigkeit in Kroatien, der Türkei und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zunehmend im Rahmen der von der EIB bereitgestellten Vor-Beitrittsfazilität erfolgen, die im Laufe der Zeit entsprechend der Fortschritte beim Beitrittsprozess dieser Länder auf die übrigen Staaten des westlichen Balkans ausgeweitet werden dürfte. Die vorläufige Höhe der Finanzierung durch die EIB ohne Garantieleistungen der Gemeinschaft in der Region würde sich auf einen Betrag von rund 4 Mrd. EUR im Zeitraum 2007-2013 belaufen. Auch ihre Finanzierungstätigkeit in den Mittelmeerländern ohne Gemeinschaftsgarantie würde die Bank unter Nutzung der bereits eingerichteten Nizza-Fazilität auf einen vorläufigen Betrag von rund 2 Mrd. EUR im Zeitraum 2007-2013 aufstocken. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen (Projekt Flughafen Peking) könnte die Bank auf verstärkt auch die Praxis zurückgreifen, strategische Ad-hoc-Projekte in „Investment Grade“-Ländern, vor allem in Asien und Lateinamerika, auf eigenes Risiko zu finanzieren. Im Vorschlag der Kommission wird die Art des Garantieumfangs präzisiert, der auf staatliche und politische Risiken beschränkt bleiben wird. Die Gemeinschaftsgarantie wird Finanzierungen in vollem Umfang abdecken, die mit dem Staat eingegangen wurden oder für die der Staat garantiert. Sämtliche Finanzierungen, die mit örtlichen Behörden oder staatseigenen und/oder vom Staat kontrollierten Unternehmen eingegangen werden, können in vollem Umfang besichert werden, sofern für derartige Finanzierungen eine geeignete Kreditrisikobewertung der EIB vorliegt, welche die Kreditrisikosituation des betreffenden Landes berücksichtigt. Die politischen Risiken, die im Rahmen der Gemeinschaftsgarantie abgedeckt werden, sind die gleichen wie nach dem bestehenden Mandat, d. h. Devisentransferstopp, Enteignung, Krieg und innere Unruhen sowie Vertragsbruch in Kombination mit Rechtsverweigerung. Um die Durchführungsbestimmungen für die Deckung dieser Risiken, insbesondere des Risikos von Vertragsbruch/Rechtsverweigerung mit den MIGA-Bestimmungen abzugleichen, werden gewisse technische Änderungen in der Garantievereinbarung zwischen der Kommission und der EIB vorgenommen. Abschließend schlägt die Kommission vor, den Garantieumfang auf beide in der Satzung der EIB genannten Arten der Finanzierungstätigkeit, d. h. Darlehen und Bürgschaften, auszuweiten. Im Rahmen der bestehenden Mandate sind lediglich Darlehen abgedeckt. Durch diese Erweiterung wird keine wesentliche Änderung hinsichtlich der Art der von der EIB finanzierten Vorhaben herbeigeführt. Sowohl bei Darlehen als auch bei Bürgschaften umfasst die Gemeinschaftsgarantie staatliche und politische Risiken, damit ist das aus dem Gemeinschaftshaushalt zu tragende Risiko bei beiden Arten der Finanzierungstätigkeit (unter gleichen Bedingungen) gleich. Für diese Erweiterung muss eine technische Änderung der Garantiefondsverordnung vorgenommen werden. Erfasste Länder Entsprechend der aufgrund des bestehenden Mandats für Russland, die Ukraine, die Republik Moldau und Belarus eingeführten Praxis kommen bestimmte einzelne Länder, die von der Nachbarschaftspolitik und der Politik der Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftlichen Zusammenarbeit erfasst werden, für eine Finanzierung in Frage, sofern sie maßgebliche Auflagen in Einklang mit den hochrangigen Vereinbarungen der EU mit dem betreffenden Land zu politischen und makroökonomischen Aspekten erfüllen. Die Kommission wird nach Konsultation der EIB bestimmen, wann ein Land die maßgeblichen Auflagen erfüllt. Die Liste der einschlägigen Länder ist in dem vorgeschlagenen Rechtsakt enthalten Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass die Finanzierungstätigkeit der EIB in den ausgewählten Ländern auf einer tragfähigen politischen und makroökonomischen Grundlage und in voller Übereinstimmung mit den Aktivitäten der EU in den betreffenden Ländern ausgelöst werden kann. Die Finanzierungstätigkeit der EIB in einem bestimmten Land kann dann stattfinden, sobald die betreffende Rahmenvereinbarung zwischen der EIB und dem betreffenden Land unterzeichnet und ratifiziert wurde und in Kraft getreten ist. Der Vorschlag sieht vor, dass angesichts ernster Bedenken hinsichtlich der nachfolgenden Entwicklung der politischen oder wirtschaftlichen Situation in einem bestimmten Land die Kommission und die EIB beschließen können, die Finanzierungstätigkeit der EIB in diesem Land auszusetzen. Verbindung zur EU-Politik Damit die außenpolitischen Maßnahmen der EU in den einzelnen Regionen künftig noch besser unterstützt werden können, muss verstärkt auf die Verbindung zwischen den Prioritäten der EIB und der EU-Politik geachtet werden. Erreichen lässt sich dies durch einen gefestigten Rahmen für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der Bank und der Kommission bei der Festlegung von regionalpolitischen Maßnahmen, von Länderstrategien und auf Projektebene. Zudem können die Wirksamkeit und die Sichtbarkeit der finanziellen Unterstützung der EU-Politik häufig auch von Synergieeffekten und der Hebelwirkung profitieren, die sich durch die Verbindung von EU-Haushaltsmitteln und Darlehensvergabekapazitäten (Risikokapital, technische Hilfe, Kofinanzierung, gezielte Zinsverbilligungen) herbeiführen lassen. Der Umfang dieser Zusammenarbeit wird in den einzelnen Regionen in unterschiedlichem Maße wachsen – zu berücksichtigen sind hierbei die Bedeutung der EIB in der jeweiligen Region, aber auch der Spielraum für eine Anbindung an die politischen Maßnahmen der EU im Rahmen der Heranführungspolitik, der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie der Politik der Entwicklungszusammenarbeit und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Die Kommission hat vor, die Tätigkeit der EIB in ihre Strategiepapiere und Aktionspläne für die einzelnen Regionen und Länder einzubeziehen und dabei die Prioritäten und die erwarteten Ergebnisse vorzugeben. Die Vorbereitung der Berichte wird in enger Abstimmung mit der EIB erfolgen. Darüber hinaus wird die EIB eingeladen, an den verschiedenen, unter Federführung der Kommission eingerichteten Regionalausschüssen teilzunehmen. Außerdem beabsichtigt die Kommission , die EIB im Vorfeld zu einzelnen Vorhaben zu konsultieren. Falls die Kommission im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 21 der EIB-Satzung ablehnend zur einer EIB-Finanzierung Stellung nimmt, wird diese nicht in die Gemeinschaftsgarantie einbezogen. Schließlich ist noch ein Prozess der jährlichen Berichterstattung vorgesehen, bei dem der Beitrag der Finanzierungstätigkeit der EIB zur Verwirklichung der außenpolitischen Ziele der EU einer Bewertung unterzogen wird. Zusammenarbeit mit anderen IFIs Der Vorschlag der Kommission greift die von der EIB gesehene Notwendigkeit einer verstärkten Koordinierung, Kooperation und – soweit dies zweckdienlich erscheint – Kofinanzierungstätigkeit der EIB mit IFI und bilateralen europäischen Institutionen auf. Es ist beabsichtigt, erforderlichenfalls – ausgehend von den bestehenden Vereinbarungen – verbesserte Rahmenvorgaben für die operative Zusammenarbeit zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund werden in einer dreiseitigen Übereinkunft in Form einer Vereinbarung zwischen der Kommission, der EIB und der EBWE die Vorgaben für die Zusammenarbeit bei der Finanzierungstätigkeit in Osteuropa, dem südlichen Kaukasus, Russland und Zentralasien festgelegt. Die in der dreiseitigen Übereinkunft vorgesehenen Modalitäten der Zusammenarbeit beinhalten Vorhaben von EIB und EBWE in den genannten Regionen mit in der Regel vorher festgelegten „gemeinsamen Angeboten“ für Darlehensnehmer, wobei zumeist jede der beiden die Hälfte der Finanzierung aufbringt. Die Endbegünstigten profitieren somit im Allgemeinen von einem Mischpaket mit gemischter Kostenkalkulation. Die Durchführung der dreiseitigen Übereinkunft wird von einem mit hochrangigen Bediensteten der drei Institutionen besetzten Lenkungsausschuss überwacht. Berichte und Abrechnung Der Vorschlag der Kommission sieht eine verbesserte Berichterstattung gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, um beiden Organen eine bessere Handhabe zur Überwachung des Mandats der EIB für die Darlehenstätigkeit in Drittländern zu geben. Außerdem schreiben die aus der neuen Haushaltsordnung übernommenen Rechnungslegungsbestimmungen vor, dass die EIB der Kommission für die Ausarbeitung ihrer Jahresabschlüsse und die Beantwortung von Anfragen des Rechnungshofs fristgerecht detailgenauere Finanz- und Rechnungslegungsdaten und – soweit notwendig – Daten zur Risikobewertung vorlegt Eine Halbzeitüberprüfung des Mandats durch die Kommission ist für 2010 vorgesehen; damit wäre erforderlichenfalls eine Neuausrichtung der in der Rechtsgrundlage vorgegebenen Prioritäten möglich. Der Bericht über die Halbzeitüberprüfung würde von der Kommission u.a. auf der Grundlage eines Tätigkeitsberichts der EIB sowie aufgrund einer von der unabhängigen Evaluierungsabteilung der EIB vorgenommenen Evaluierung erstellt. [1] Beschluss 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999, geändert durch Beschluss 2000/688/EG des Rates vom 7. November 2000, Beschluss 2000/788/EG des Rates vom 4. Dezember 2000, Beschluss 2001/778/EG des Rates vom 6. November 2001, Beschluss 2005/47/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 und Beschluss 2006/174/EG des Rates vom 27. Februar 2006. Beschluss 199/786/EG des Rates vom 29. November 1999 ist im allgemeinen Mandat ebenfalls enthalten. [2] Beschluß 2001/777/EC des Rates vom 6. November 2001. [3] Beschluß 2005/48/EC des Rates vom 22.12.04. Bislang wurde lediglich Russland und der Ukraine bestätigt, dass sie die Voraussetzungen für die Aufnahme der Darlehenstätigkeit der EIB im Rahmen dieses Mandats erfüllen. [4] Durch die von der algerischen Regierung vorgenommene Annullierung aller noch nicht ausgezahlten Darlehen der EIB für den öffentlichen Sektor werden 407 Mio. EUR für neue Darlehen frei. [5] Als Wechselkurs EUR/USD wurde der von der EZB veröffentlichte durchschnittliche Wechselkurs für 2005 zugrunde gelegt. Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Geschäftsjahr 2005 der verschiedenen IFI, das in einigen Fällen vom 1.7. bis zum 30.6. läuft. [6] In den Zahlen für die Weltbank sind Darlehen der IBRD (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) und Darlehen zu Vorzugsbedingungen der IDA (Internationale Entwicklungsorganisation) enthalten. [7] Die Weltbanktzahlen und die ADB-Zahlen beziehen sich auf Asien (ohne Zentalasien und Mittelost) sowie auf den Pazifikraum. [8] Hierin enthalten ist das außerhalb des Gemeinschaftsmandats gewährte Darlehen für den Flughafen Peking in Höhe von 0,5 Mrd. EUR. [9] Ohne 130 Mio. EUR an Kreditlinien, die bilateralen/regionalen Institutionen (EDFI und südafrikanische Entwicklungsinstitutionen) direkt eingeräumt werden. [10] Bericht des Wirtschafts- und Finanzausschusses an den Rat „Wirtschaft und Finanzen“ vom März 2006. [11] In diesem Zusammenhang sei auf die unlängst lanicerten „Europäischen Grundsätze für die Umwelt" verwiesen, die eine gemeinsame Initiative der EIB, der EBWE, der Entwicklungsbank des Europarates, der Nordischen Umweltfinanzierungsgesellschaft und der Nordischen Investitionsbank sind und auf die Harmonisierung der Umweltgrundsätze, - praktiken und -standards im Zusammenhang mit der Finanzierung von Projekten abzielen. In Bezug auf die Auftragsvergabe will die EIB sicherstellen, dass die grundlegenden EU-Prinzipien für das öffentliche Beschaffungswesen wie die Gleichbehandlung, die Nichtdiskriminierung und die Transparenz gewährleistet werden. [12] Zahlenangaben deflationiert mit dem ENR-Index der internationalen Baukosten.