Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Überprüfung der Anwendung der Richtlinie über einfache Druckbehälter (87/404/EWG) in Verbindung mit der Richtlinie über Druckgeräte (97/23/EG) /* KOM/2006/0106 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 10.03.2006 KOM(2006) 106 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Überprüfung der Anwendung der Richtlinie über einfache Druckbehälter (87/404/EWG) in Verbindung mit der Richtlinie über Druckgeräte (97/23/EG) INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung 3 1. Einführung 3 Hintergrund 3 Überprüfungsverfahren 4 2. ÜBERPRÜFUNG DER ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER EINFACHE DRUCKBEHÄLTER IN VERBINDUNG MIT DER DRUCKGERÄTE-RICHTLINIE 4 Allgemeines 4 Baugruppen 5 Fertigungsprobleme von einfachen Druckbehältern 6 Normung 6 Ausnahmen von der Druckgeräte-Richtlinie 7 Spezielle Vorschriften für einfache Druckbehälter in einer integrierten Richtlinie 8 Verwaltungsaufwand 8 Wettbewerbsfähigkeit 9 3. Schlussfolgerungen 9 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Überprüfung der Anwendung der Richtlinie über einfache Druckbehälter (87/404/EWG) in Verbindung mit der Richtlinie über Druckgeräte (97/23/EG) Zusammenfassung In der Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte wird die Kommission aufgefordert, eine Überprüfung der Anwendung der Richtlinie 87/404/EWG über einfache Druckbehälter vorzunehmen, um sicherzustellen, dass diese Richtlinie wirklich in die Druckgeräte-Richtlinie integriert werden muss. Mit der vorliegenden Mitteilung wird dieser Aufforderung nachgekommen; sie beruht auf einer umfassenden Konsultation der nationalen Behörden und Interessengruppen. Die für die Umsetzung beider Richtlinien zuständigen nationalen Behörden und die Interessengruppen sind der Auffassung, dass beide Richtlinien sehr gut funktionieren und sprechen sich gegen eine Fusion der Richtlinie über einfache Druckbehälter mit der Druckgeräte-Richtlinie aus. Insbesondere Überlegungen technischer und sicherheitsbezogener Art, die unten ausführlich erläutert werden, stellen Argumente für die Beibehaltung von zwei separaten Richtlinien dar. Auf dieser Grundlage kommt die Kommission zu dem Schluss, dass viel für die separate Beibehaltung der Richtlinie über einfache Druckbehälter und der Druckgeräte-Richtlinie spricht. Dies schließt jedoch eine zukünftige Maßnahme im Rahmen einer Überprüfung der Druckgeräte-Richtlinie und im Lichte der allgemeinen Überprüfung des neuen Konzepts nicht aus, die zu einer Zusammenführung in einem einzigen Text führen könnte. 1. Einführung Hintergrund Einfache Druckbehälter[1] werden in der im Juni 1987 verabschiedeten Richtlinie 87/404/EWG erfasst, der ersten Richtlinie nach dem so genannten neuen Konzept. Sie deckt nur einen kleinen Teil der Produktkategorien ab, die wegen des Drucks ein Risiko darstellen. Erst 1997 verabschiedeten der Rat und das Europäische Parlament eine umfassende Richtlinie über Druckgeräte (97/23/EG), die ein breites Spektrum abdeckt, das von Dampfkochtöpfen bis zu kompletten Anlagen der chemischen Industrie reicht. Diese Richtlinie enthält eine Aufforderung an die Kommission (Erwägungsgrund 11), die Anwendung der Richtlinie über einfache Druckbehälter zu überprüfen, um die Notwendigkeit einer Integration dieser Richtlinie in die Druckgeräte-Richtlinie sicherzustellen. Gleichzeitig enthält diese Mitteilung die Stellungnahme der Kommission zur Entschließung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“[2], in der die mögliche Integration der Richtlinie über einfache Druckbehälter in die Druckgeräte-Richtlinie als eine der Prioritäten des Rates hinsichtlich der Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften genannt wird. Überprüfungsverfahren Diese Mitteilung beruht auf einer Reihe von Konsultationen mit nationalen Verwaltungen und Interessengruppen, die wie folgt zusammengefasst werden können: - Die wichtigste Plattform für die Konsultation der nationalen Verwaltungen und Interessengruppen war die von den Kommissionsdienststellen organisierte Druckgeräte-Arbeitsgruppe, die sich seit 2003 mit diesen Fragen befasst. - Um einen möglichst breit angelegten Überblick zu erhalten führte die Kommission eine Internet-Konsultation durch und sammelte die Meinungen der Interessengruppen und die Vorschläge des europäischen Druckgerätesektors. Diese Konsultation wurde über verschiedene Kanäle angekündigt und war von Anfang Oktober 2004 bis Ende Januar 2005 über Internet zugänglich. Eine große Zahl von Kommentaren ging ein[3]. - Eine Zusammenfassung und ausführliche Analyse der Antworten aus der öffentlichen Umfrage und vorläufige Schlussfolgerungen wurden im April 2005 von der Druckgeräte-Arbeitsgruppe geprüft. - Die nationalen Verwaltungen wurden aufgefordert, die zur Diskussion gestellten Fragen bis Ende Mai 2005 zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie sich zu allen noch zu untersuchenden Aspekten äußern konnten. 2. ÜBERPRÜFUNG DER ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER EINFACHE DRUCKBEHÄLTER IN VERBINDUNG MIT DER DRUCKGERÄTE-RICHTLINIE Allgemeines Die Richtlinie über einfache Druckbehälter und die Druckgeräte-Richtlinie unterscheiden sich in Layout, Gestaltung und Inhalt. Beide sind jedoch Teil des neuen Konzepts, selbst wenn die Richtlinie über einfache Druckbehälter noch verschiedene Elemente des alten Konzepts enthält. Sowohl die Richtlinie über einfache Druckbehälter als auch die Druckgeräte-Richtlinie enthalten Punkte zur Klassifikation, Identität und Kennzeichnung, Regulierung, Überwachung und den technischen Anforderungen. Die Fusion der beiden Richtlinien würde nicht bedeuten, dass neue Produktkategorien Rechtsvorschriften unterworfen würden, die derzeit durch zwei getrennte Richtlinien abgedeckt werden oder dass umgekehrt Produkte, die derzeit erfasst werden, nicht mehr abgedeckt würden. Da die Richtlinie über einfache Druckbehälter eine der ersten nach dem neuen Konzept verabschiedeten Richtlinien war, liegen eingehende Erfahrungen mit ihrer Funktionsweise vor. Andererseits ist die Druckgeräte-Richtlinie eine relativ neue Richtlinie sehr komplexer Natur, deren Umsetzung noch recht problematisch ist und bei der es wenig gesammelte Erfahrungen und Feedback aus der Marktaufsicht gibt. Diese Aspekte sind wichtig, denn die Fusion der beiden Richtlinien wäre keine rein editorische Maßnahme, sondern sollte auf grundlegenden Überlegungen beruhen. Die wichtigsten Parameter, die sich aus der Überprüfung des Mehrwerts einer Fusion ergaben, sind augenscheinlich die technischen oder Sicherheitsprobleme mit einfachen Druckbehältern oder Produkten, die solche Behälter enthalten, die mehr oder weniger deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwands auf europäischer oder nationaler Ebene und wirtschaftliche Aspekte wie beispielsweise die Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Bei dieser Bewertung müssen die Standpunkte der nationalen Behörden, die für die Umsetzung beider Richtlinien zuständig sind, und der Interessengruppen berücksichtigt werden; ihnen zufolge funktionieren beide Richtlinien gut, was die erforderliche und vorhandene rechtlich-administrative Infrastruktur und die Umsetzungsmechanismen angeht. Die öffentliche Umfrage zeigte, dass eine deutliche Mehrheit der Befragten gegen die Fusion der Richtlinie über einfache Druckbehälter mit der Druckgeräte-Richtlinie ist. Diejenigen, die sich für eine Fusion der beiden Richtlinien aussprachen, legten keine hinreichenden Gründe für diesen Standpunkt vor. Insbesondere die technischen und sicherheitsbezogenen Überlegungen sprechen nach dem Dafürhalten der Behörden und Interessengruppen gegen eine Fusion beider Richtlinien. Sie können wie folgt zusammengefasst werden: Baugruppen Nach der Druckgeräte-Richtlinie ist eine globale Konformitätsbewertung für „Baugruppen“ erforderlich, d.h. für „mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden.“ Insbesondere die „Bewertung des Zusammenbaus der verschiedenen Einzelteile der Baugruppe und des Schutzes der Baugruppe vor einem Überschreiten der zulässigen Betriebsgrenzen“ (z.B. maximaler Druck) muss vorgenommen werden. Nach der Richtlinie über einfache Druckbehälter wird nur die Sicherheit des einfachen Druckbehälters reguliert; die Richtlinie enthält keine Anforderungen hinsichtlich Sicherheitsvorrichtungen oder der richtigen Integration eines einfachen Druckbehälters in ein Kompressorsystem. In einigen der während der Internetkonsultation eingegangenen Antworten wurde darauf hingewiesen, dass das Fehlen derartiger Anforderungen in der Richtlinie über einfache Druckbehälter möglicherweise gefährlich sein könnte. Andere vertraten die Auffassung, dass eine Fusion der beiden Richtlinien die Dinge unnötig erschweren würde, weil plötzlich sehr viele zusätzliche Geräte (hauptsächlich Kompressoren) als Baugruppen der globalen Konformitätsbewertung unterzogen werden müssten. Aus diesem Grund wurden die nationalen Behörden insbesondere aufgefordert, mögliche Sicherheitsprobleme zu melden, die in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Einbau- und Schutzvorrichtungen von Baugruppen, die einen einfachen Druckbehälter umfassen, auftraten. Sie wurden insbesondere gefragt, ob es erforderlich ist, das Konzept der Baugruppe für einfache Druckbehälter einzuführen. Es wurden jedoch keine Sicherheitsprobleme mit Baugruppen bei einfachen Druckbehältern gemeldet, die darauf hindeuten würden, dass eine Regulierung dieser Aspekte erforderlich wäre. Folglich wird die Einführung des Baugruppenkonzepts in der Richtlinie über einfache Druckbehälter als nicht relevant für das Sicherheitsniveau von Baugruppen erachtet, die einen einfachen Druckbehälter enthalten. Fertigungsprobleme von einfachen Druckbehältern Die Marküberwachung der Mitgliedstaaten und Berichte von Industrieverbänden deuten darauf hin, dass auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachte „kleine“ einfache Druckbehälter, die normalerweise relativ billige Verbrauchsgüter sind, Herstellungsfehler enthalten können, die in einigen Fällen der Sicherheit schaden können. Besondere Aufmerksamkeit wurde daher der Stellungnahme nationaler Verwaltungen zu der Frage gewidmet, ob die Fusion beider Richtlinien der Marktaufsicht nützen würde. Die Behörden wurden ferner aufgefordert, aus ihrer Sicht zu bewerten, ob die Beteiligung benannter Stellen nach der Druckgeräte-Richtlinie sich positiv auf die Sicherheit einfacher Druckbehälter auswirken würde. In der Tat unterliegen Behälter nach der Richtlinie über einfache Druckbehälter – als Hauptkategorie – der Überprüfung durch benannte Stellen, während solche Behälter nach der Druckgeräte-Richtlinie normalerweise in eine niedrige Kategorie eingestuft würden, die einer weniger strengen Überprüfung durch benannte Stellen unterliegt. Die Reaktionen zeigen, dass Sicherheitsprobleme mit einfachen Druckbehältern nicht auf Mängel der Richtlinie über einfache Druckbehälter zurückzuführen sind. Die relativ einfachen technischen Anforderungen der Richtlinie über einfache Druckbehälter bieten angemessene Sicherheitsspannen und ein zuverlässiges Sicherheitsniveau für einfache Druckbehälter. Eine Fusion der Richtlinie über einfache Druckbehälter mit der Druckgeräte-Richtlinie würde die Sicherheit dieser Produktgruppe nicht erhöhen, umso mehr als die Druckgeräte-Richtlinie weniger spezifisch ist als die Richtlinie über einfache Druckgeräte (z.B. was konkrete physische Eigenschaften der Behälter angeht, Wanddicke, Schweißen usw.). Insbesondere bei der Fertigung in Entwicklungsländern außerhalb Europas, wo die Hauptlieferanten billiger, kleinerer Druckbehälter angesiedelt sind, könnte eine solche Änderung die genaue Anwendung europäischer Anforderungen erschweren. Die Umfrage zeigt jedoch deutlich, dass der Schwerpunkt auf einer besseren Umsetzung der geltenden Richtlinie über einfache Druckbehälter liegen sollte, und insbesondere auf einer besser koordinierten Marktaufsicht der Mitgliedstaaten. Normung Die Fusion der Richtlinie über einfache Druckbehälter und der Druckgeräte-Richtlinie könnte sich auf Normen auswirken, die unter der Richtlinie über einfache Druckbehälter harmonisiert wurden, da diese im Rahmen der Druckgeräte-Richtlinie veröffentlicht werden müssten. Die wichtigste Produktnorm für einfache Druckbehälter ist die Reihe EN 286 (Teile 1-4). Darüber hinaus wurden auch eine Reihe anderer Normen über Verfahren und Qualifikationen für Schweißen und Prüfen unter der Richtlinie über einfache Druckbehälter harmonisiert[4]. Bisher wurden weder formale Einwände noch Sicherheitsklauseln bekannt, die darauf hindeuten würden, dass harmonisierte Normen im Rahmen der Richtlinie über einfache Druckbehälter Mängel aufweisen. Während es auf den ersten Blick so scheinen mag, als würde die Normierungsarbeit im Falle der Fusion beider Richtlinien erleichtert, weil harmonisierte Normen nur noch für eine einzige Richtlinie erarbeitet werden müssten, so sei dennoch darauf hingewiesen, dass einfache Druckbehälter eine recht genau definierte Produktkategorie sind, die ohnehin die Entwicklung spezifischer Normen erfordern, egal ob eine spezifische Richtlinie dazu vorhanden ist oder nicht. Außerdem würde der Übergang zu einer integrierten Richtlinie die Überarbeitung aller nach der Richtlinie über einfache Druckbehälter harmonisierten Normen erforderlich machen, mit Schwerpunkt auf der Reihe EN 286. Die Analyse der mit der Richtlinie über einfache Druckbehälter verbundenen Normen würde drei bis vier Jahre Arbeit bedeuten, um die die erforderlichen Änderungen vorzunehmen, insbesondere für EN 286, und sie als harmonisierte Normen nach der Druckgeräte-Richtlinie zu veröffentlichen. Die Hersteller würden komplexere Normen anwenden müssen (z.B. EN 13445), bevor eine geänderte Reihe der Normen über einfache Druckbehälter verfügbar wäre. Wegen der begrenzten Ressourcen ist außerdem während der Übergangszeit mit Folgen für andere Normierungsarbeiten zu rechnen. Ausnahmen von der Druckgeräte-Richtlinie Die Druckgeräte-Richtlinie gilt grundsätzlich für alle Druckgeräte und Baugruppen mit zulässigem Höchstdruck von mehr als 0,5 bar. Dies ist ein riesiger Erfassungsbereich, unter den sowohl Dampfkochtöpfe als auch komplette Anlagen der chemischen Industrie oder Kessel für Kraftwerke fallen. Dieses breite Spektrum ist durch eine Reihe von Ausnahmen von Produktkategorien gekennzeichnet, die sonst unter die Richtlinie fallen würden (z.B. Schiffe, Raketen, Luftfahrzeuge, Flaschen für kohlesäurehaltige Getränke oder Produkte, die unter spezifischere Rechtsakte fallen, wie beispielsweise Medizinprodukte, Aerosolpackungen, Geräte, die zum Betrieb von Fahrzeugen vorgesehen sind und einfache Druckbehälter). Im Falle der Fusion beider Richtlinien müssten die geltenden Ausnahmen vom Erfassungsbereich der Druckgeräte-Richtlinie, die es bei der Richtlinie über einfache Druckbehälter nicht gibt, z.B. Geräte, die zum Betrieb von Fahrzeugen vorgesehen sind, sorgfältig geprüft und möglicherweise korrigiert werden, um sicherzustellen, dass einfache Druckbehälter, die derzeit unter die Richtlinie über einfache Druckbehälter fallen, nach wie vor rechtlichen Anforderungen bezüglich Druckrisiken unterliegen würden. Die beste Möglichkeit, das Problem zu lösen, wäre die Einführung von „Ausnahmen von den Ausnahmen“, um den Erfassungsbereich der geltenden Ausnahmen von der Druckgeräte-Richtlinie entsprechend zu begrenzen. Die bei der Konsultation eingegangenen Antworten und die Kommentare der nationalen Behörden zeigen, dass die Prüfung der Ausnahmen der Druckgeräte-Richtlinie von Fall zu Fall erfolgen müsste. Darüber hinaus forderten die Interessengruppen eine spezifische Kosten-Nutzen-Analyse. Aus diesen Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass es hinsichtlich der Ausnahmen von der Druckgeräte-Richtlinie besser ist, die beiden Richtlinien getrennt beizubehalten. Spezielle Vorschriften für einfache Druckbehälter in einer integrierten Richtlinie Zurzeit berücksichtigt die Druckgeräte-Richtlinie bei der Festlegung des Konformitätsprüfungsverfahrens nicht die Zahl (Einzel- gegenüber Serienproduktion) oder die Verwendung (Nutzung durch Verbraucher gegenüber professioneller Nutzung) von Geräten. Sie enthält jedoch spezielle Bestimmungen zur Sicherstellung einer strengeren Konformitätsbewertung für bestimmte Produkte wie Feuerlöscher, Dampfkochtöpfe oder Atemflaschen, die normalerweise in hohen Stückzahlen gefertigt werden. Andererseits gilt die Richtlinie über einfache Druckbehälter nur für serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter. Im Laufe des Konsultationsprozesses wurde vorgeschlagen, dass im Falle einer Fusion spezielle Vorschriften für serienmäßig gefertigte einfache Druckbehälter eingeführt werden sollten, beispielsweise indem einfache Druckbehälter ungeachtet ihrer Dimensionen einer "Mindestkategorie"[5] der Druckgeräte-Richtlinie zugeordnet werden. Die Frage der möglichen Einführung generischer spezieller Bestimmungen für Serienprodukte betrifft jedoch nicht nur einfache Druckbehälter und würde besser zu gegebener Zeit im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung der Druckgeräte-Richtlinie erfolgen. Verwaltungsaufwand Was mögliche administrative Vorteile angeht, die für eine Fusion sprechen, so konnten während des Überprüfungsprozesses keine schlagkräftigen Argumente für diese Option vorgebracht werden. Die Fusion der beiden Richtlinien im Verein mit der anschließenden Umsetzung und Durchführung einer einzigen integrierten Richtlinie würde eine aufwändige abgestimmte administrative Maßnahme seitens der Kommission, der Mitgliedstaaten und anderer Interessengruppen unter Einbeziehung zusätzlicher Ressourcen erforderlich machen, ohne dass es deutliche Vorteile gäbe. Die Industrie äußerte ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Integration der beiden Richtlinien und wies darauf hin, dass eine Änderung der derzeitigen Gegebenheiten für sie keine Vorteile bringt. Sie ist der Auffassung, dass die Fusion Mehrarbeit für die Hersteller bedeuten würde, ohne dass sie Vorteile für die Sicherheit bringen würde. So könnten beispielsweise eine vollständige Überarbeitung der grundlegenden Anforderungen für einfache Druckbehälter, die entsprechenden Änderungen an den technischen Unterlagen und der Dokumentation, der Herstellerschilder, der Prüfungen und eine Änderung der Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen werden, mit der Folge, dass der bürokratische Aufwand und die entstehenden Kosten steigen würden. Die Industrie hebt hervor, dass eine Konsolidierung der Rechtsvorschriften nicht automatisch zu einer tatsächlichen Vereinfachung der administrativen Verfahren führt, sondern sogar den gegenteiligen Effekt haben kann. Wettbewerbsfähigkeit Da die Richtlinie über einfache Druckbehälter nur für Behälter gilt, die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt sind, haben die Hersteller reell die Möglichkeit, sie zum Gegenstand der Druckgeräte-Richtlinie zu machen, indem sie den Verwendungszweck des Druckbehälters weiter fassen als nach der Richtlinie über einfache Druckbehälter erforderlich, ohne unbedingt den Entwurf des Behälters ändern zu müssen. Da solche Fälle auf dem Markt nicht in großer Zahl zu beobachten sind, scheint es plausibel, dass die Hersteller in den meisten Fällen die Einhaltung der Vorschriften der Richtlinie über einfache Druckbehälter für wirtschaftlicher halten als die Einhaltung der Druckgeräte-Richtlinie. Eine Fusion der beiden Richtlinien würde die Wahlmöglichkeiten der Hersteller durch Streichung einer von zwei Möglichkeiten der Einhaltung rechtlicher Anforderungen begrenzen. Darüber hinaus wird die Einhaltung der Richtlinie über einfache Druckbehälter, der Industrie zufolge, außerhalb Europas weitgehend als Qualitätsmerkmal anerkannt. Jede Änderung könnte daher negative Auswirkungen auf die internationale Akzeptanz europäischer einfacher Druckbehälter und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie haben. Die Hersteller in der EU wiesen ferner darauf hin, dass die Integration der beiden Richtlinien zu kurzfristigen Anpassungsproblemen führen und die administrative Belastung der Industrie sowie die Kosten erhöhen würde, weil die Konformitätsbewertungsverfahren komplexer würden. Schließlich würde die Integration der beiden Richtlinien den Herstellern zufolge während eines bestimmten Übergangszeitraums zu einer unsicheren Situation für die Hersteller einfacher Druckbehälter führen. 3. Schlussfolgerungen Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass es keine eindeutigen Gründen für die Fusion gibt. Dieser Standpunkt wird unterstützt von der der großen Mehrheit der Interessengruppen und nationalen Verwaltungen. Eine Fusion wäre keine "cut and paste" Maßnahme, sondern eine grundlegende Überarbeitung, die nach Auffassung der Kommission, der meisten nationalen Verwaltungen und der Hersteller keine Vereinfachung der Rechtsvorschriften darstellen würde. Ganz im Gegenteil könnte die vorgeschlagene Integration der beiden Richtlinien zu Problemen und zumindest zeitweise zu administrativen Belastungen führen, die Änderungen seitens der Betroffenen erforderlich machen. Dies schließt jedoch eine künftige Maßnahme nicht aus, insbesondere im Rahmen einer Überarbeitung der Druckgeräte-Richtlinie, sobald ausreichende Erfahrungen mit der Umsetzung vorliegen sowie im Zusammenhang mit der allgemeinen Revision des neuen Konzepts. Eine solche Maßnahme kann die Fusion der Richtlinie über einfache Druckbehälter und der Druckgeräte-Richtlinie in einem einzigen Text beinhalten, auch wenn die spezifischen Bestimmungen, die für beide Druckgeräte-Sektoren kennzeichnend sind, beibehalten werden sollten. [1] Die Richtlinie über einfache Druckbehälter gilt für serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter. Im Sinne der Richtlinie ist unter einem „einfachen Druckbehälter“ jeder geschweißte Behälter zu verstehen, der einem relativen Innendruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt und zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt ist, jedoch keiner Flammenwirkung ausgesetzt wird. [2] Prioritäten des Rates für die Vereinfachung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, verabschiedet am 25.11.2004. [3] Eine Zusammenfassung der Kommentare liegt vor unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/pressure_equipment/index_en.htm [4] Bisher wurden im Rahmen der Richtlinie über einfache Druckbehälter die Fundstellen von 12 Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am wichtigsten ist die Reihe EN 286. Weitere Informationen: http://europa.eu.int/comm/enterprise/newapproach/standardization/harmstds/reflist/spvessel.html [5] Für jede Druckgeräte-Kategorie gibt es ein angemessenes Verfahren oder die Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen, gleich strengen Verfahren zur Bewertung der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie.