52006DC0013

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 {SEK(2006) 65} /* KOM/2006/0013 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 23.1.2006

KOM(2006) 13 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 {SEK(2006) 65}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010

(Text von Bedeutung für den EWR)

EINLEITUNG

Mit dem vorgelegten Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (im Folgenden ″Aktionsplan″ genannt) kommt die Kommission ihrer gegenüber EU-Bürgern, Interessengruppen, Europäischem Parlament und Rat eingegangenen Verpflichtung nach, ihre Tierschutzinitiativen für die kommenden Jahre klar und umfassend darzulegen. Der Aktionsplan wird auch den Grundsätzen gerecht, die im Protokoll zum EG-Vertrag (Vertrag von Amsterdam) über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere festgeschrieben sind.

Mit dem Aktionsplan soll sichergestellt werden, dass bei Initiativen im Tierschutzbereich der großen Bandbreite der Aktionen, ihrer Europäischen und internationalen Dimensionen und Wertstellung und der Verteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Generaldirektionen der Kommission Rechnung getragen wird. Der Plan trägt auch zu einer Verbesserung der rechtlichen Regelung bei, indem er die Konsolidierung von Rechtstexten fördert.

Der Aktionsplan für den Tierschutz war Gegenstand einer breit angelegten öffentlichen Konsultation und steht somit in Einklang mit der interaktiven Politikgestaltung der Europäischen Kommission. Dem Plan liegt eine Folgenabschätzung bei, und individuelle Folgenabschätzungen für künftige Gesetzesvorschläge sind vorgesehen. Die Kommission hat außerdem ein Arbeitspapier vorgelegt, das als Grundlage für Folgemaßnahmen zum Aktionsplan dienen soll. Dieses Papier wurde geprüft von und ergänzt durch die Beiträge einer Lenkungsgruppe, in der eine Reihe von Generaldirektionen mit Zuständigkeiten im Tierschutzbereich vertreten sind, darunter insbesondere die Generaldirektionen Landwirtschaft, Gemeinsame Forschungsstelle, Umwelt, Unternehmen, Fischerei, Forschung, Energie und Verkehr sowie Handel.

ZIELE

Mit diesem Aktionsplan will die Kommission im Wesentlichen folgende Ziele verwirklichen:

gezieltere Ausrichtung der Gemeinschaftspolitiken im Bereich Schutz und Wohlbefinden von Tieren für die kommenden Jahre;

weiteres Bemühen um hohe Tierschutznormen in der EU und auf internationaler Ebene;

bessere Koordinierung bestehender Ressourcen und Identifizierung künftiger Erfordernisse;

Unterstützung künftiger Forschungstrends im Bereich Tierschutz und Alternativmethoden zu Tierversuchen durch weitere Förderung des 3R-Prinzips ( R eplacement, R efinement, R eduction ), d.h. der Ersetzung (von Versuchen am lebenden Tier), der Verfeinerung (von Versuchsmethoden) und der Verringerung (der Zahl der eingesetzten Versuchstiere);

Gewährleistung einer konsequenteren und koordinierten Einbeziehung der Tierschutzfrage in gemeinschaftliche Politikbereiche, auch unter Berücksichtigung von Aspekten wie der sozioökonomischen Auswirkung etwaiger neuer Maßnahmen.

Diese Zielsetzung ergibt sich aus den bisherigen Erfahrungen der Kommission mit der Planung, Vorbereitung und Aushandlung verschiedener Tierschutzinitiativen sowohl innerhalb der Kommission als auch mit den Mitgliedstaaten, den verschiedenen Organen der EU und der stetig zunehmenden Zahl von Interessengruppen und internationalen Organisationen, die an diesen Debatten teilnehmen. Um diese Ziele verwirklichen zu können und ein strukturierteres Vorgehen in den beteiligten Sektoren zu gewährleisten, wurden fünf Hauptaktionsbereiche festgelegt.

Diese Aktionen können nicht als Einzelmaßnahmen gelten, es besteht vielmehr eine klare Vernetzung, die ein koordiniertes und ganzheitliches Vorgehen erfordert. Ein Zeitraum von fünf Jahren (2006-2010) wird für angemessen gehalten, um die Aktionsvorschläge, einschließlich der damit verbundenen regelmäßigen Überwachung und der Bewertung des Stands der Durchführung, voranzutreiben und die Programmplanung für die Zeit nach 2010, wenn der erste Aktionsplan der Gemeinschaft abgeschlossen ist, in Angriff zu nehmen.

Sollten den betroffenen Marktbeteiligten durch die geplanten Aktionen zusätzliche Kosten entstehen, so wird diesen etwaigen Mehrkosten im Rahmen der diese Aktionen begleitenden Folgenabschätzungen in angemessener Weise und insbesondere unter Berücksichtigung der Ziele der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung Rechnung getragen.

AKTIONSBEREICHE

Es wurden fünf Hauptsaktionsbereiche festgelegt:

1. Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren, um sie mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sozioökonomischen Bewertungen in Einklang zu bringen, sowie möglicherweise Festlegung spezifischer Mindestnormen für Tierarten oder Fragen, für die es in der EU derzeit keine Regelung gibt. Der Erarbeitung von EU-Vorschriften, die eine wirksame Durchsetzung der genannten Normen gewährleisten und internationalen Handelsregelungen Rechung tragen, wird dabei besondere Priorität eingeräumt.

2. Prioritäre Förderung einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und Wohlbefindens von Tieren und der Anwendung des 3R-Prinzips, um den Verpflichtungen im Rahmen des Protokolls zum EG-Vertrag nachzukommen, wonach dem Wohlergehen der Tiere bei Festlegung und Durchführung der genannten Politiken in vollem Umfang Rechung zu tragen ist, und dabei gleichzeitig die Entwicklung, Validierung, Durchführung und Überwachung alternativer Methoden zu Tierversuchen zu fördern.

3. Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren , damit angewandte Tierschutznormen in Mindestnormen oder höhere Normen eingestuft werden können, um die Entwicklung tierschutzgerechterer Produktions- und Zuchtmethoden zu unterstützen und ihre Anwendung auf Gemeinschafts- und Weltebene zu erleichtern. Unter diesem Gesichtspunkt werden die Optionen für eine für die gesamte EU geltende Etikettierungsregelung systematisch erforscht.

4. Sicherstellung, dass Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen informiert werden und sich ihrer Rolle bei der Förderung des Schutzes und Wohlbefindens von Tieren voll bewusst sind: Im Fall landwirtschaftlicher Nutztiere beispielsweise könnte dies bedeuten, dass verstärkt mit dem Einzelhandel und mit Erzeugern zusammenarbeitet wird, um das Vertrauen der Verbraucher wieder herzustellen und diese über gängige Haltungspraktiken aufzuklären, damit sie informierte Kaufentscheidungen treffen können, und dass gemeinsame Tierschutzinitiativen ausgearbeitet werden, die den Informationsaustausch erleichtern und optimale Haltungspraktiken fördern.

5. Weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung neuer Initiativen: Dies bedeutet auch Aufnahme von Kontakten zu Entwicklungsländern, um Handelsmöglichkeiten zu erforschen, die an tierschutzfreundliche Produktionssysteme gebunden sind. Die Gemeinschaft sollte auch aktiv grenzüberschreitende Tierschutzprobleme identifizieren, die Heimtiere oder landwirtschaftliche Nutztiere, Wildtiere usw. betreffen können, und einen Mechanismus entwickeln, mit dem sich Probleme dieser Art rechtzeitig, effizient und konsequent lösen lassen.

Die strategische Grundlage für die Erarbeitung der fünf Aktionsbereiche ist in dem dieser Mitteilung beigefügten Arbeitspapier der Kommission dargelegt.

KÜNFTIGE MAßNAHMEN

Es muss weiterhin in verstärktem Maße sichergestellt werden, dass Gemeinschaftsvorschriften, auch im Interesse ihrer einheitlichen Anwendung und Durchsetzung, rationell und verständlich formuliert werden. Die gemeinschaftliche Tierschutzpolitik muss an besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen ausgerichtet werden und zivilgesell-schaftlichen Belangen, sozioökonomischen Auswirkungen und den Beziehungen zu internationalen Handelspartnern und Organisationen Rechnung tragen. Für Arten, für die das geltende Gemeinschaftsrecht derzeit keine Mindestschutznormen vorsieht, sollten außerdem spezifische Rechtsvorschriften festgelegt werden.

Geprüft wird auch die Frage der Vereinfachung und Präzisierung geltender Vorschriften, wenn sich aus Berichten und Erfahrungen die Notwendigkeit der Überarbeitung oder Aktualisierung dieser Regelungen ergibt. Es wird auch dafür Sorge getragen, dass die nationalen Behörden bei mitgeteilten Verstößen gegen das gemeinschaftliche Tierschutzrecht rechtzeitig tätig werden. Die Kommission wird in dieser Hinsicht wachsam bleiben und die Mitgliedstaaten mit Lehrgängen für das Personal zuständiger nationaler Behörden, an denen auch Drittländer und insbesondere Entwicklungsländer teilnehmen können, unterstützen.

Die Gemeinschaft wird das Avancieren der Tierschutzfrage zur wissenschaftlichen Disziplin durch Forschungsfinanzierung, Förderung des Dialogs usw. unterstützen und so zu einem besseren Meinungs- und Informationsaustausch beitragen. Die Kommission ist darum bemüht sicherzustellen, dass dem Tierschutz auch in verwandten Politikbereichen wie der Agrar- und Forschungspolitik, der Tiergesundheit, der Lebensmittelsicherheit, der Chemikalienprüfung/Risikobewertung usw. in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Umsetzung der“ 3R-Erklärung” gerichtet, die am 7. November 2005 in Brüssel angenommen wurde und die Durchführung eines Aktionsprogramms zur Ersetzung, Verringerung und Verfeinerung von Tierversuchen durch Anwendung alternativer Methoden zum Ziel hat. Was den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren im weiteren Sinne anbelangt, so könnte eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen zuständigen Generaldirektionen der Kommission die kommissionsinterne Konsultation erleichtern. Dies könnte dazu beitragen sicherzustellen, dass Maßnahmenvorschläge mit Auswirkungen auf den Tierschutz umfassend auf Einhaltung der Vorschriften des Protokolls des EG-Vertrags über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere geprüft werden.

Die Kommission ist bestrebt, spezifische messbare Tierschutzindikatoren, soweit sie existieren, in bestehende und künftige Gemeinschaftsvorschriften einzubeziehen. Zur Entwicklung und Anwendung solcher objektiven und messbaren Indikatoren sollen weiterführende Untersuchungen und Forschungsarbeiten gefördert werden. Auf diese Weise lässt sich eine rechtliche Regelung ins Auge fassen, mit der - stets in Einklang mit den internationalen Handelsvorschriften der WTO - Produktionssysteme, bei denen höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestnormen angewandt werden, validiert werden können. Es wird ein spezielles Marketing- und Informationssystem entwickelt, um auf Gemeinschaftsebene die Anwendung höherer Tierschutznormen innerhalb der EU und der restlichen West zu fördern und ihre Wahrnehmung durch die Gemeinschaftsverbraucher zu erleichtern. Die Verwaltung, Verbesserung und Verbreitung dieser Normen sowie die Vorbereitung relevanter sozioökonomischer Untersuchungen und Folgenabschätzungen könnte durch ein Europäisches Zentrum oder Labor für Tierschutz vereinfacht werden.

Verbesserte Marketing-, Etikettierungs- und Kommunikationsstrategien müssen entwickelt und analysiert werden, damit der Verbraucher informiertere Kaufentscheidungen treffen kann. Es wird ein spezifisches Informationsforum für Tierschutzfragen in Erwägung gezogen, das den Dialog mit und den Austausch von Expertenwissen zwischen Interessengruppen wie Verbrauchern, Einzelhändlern, Industrie usw. erleichtern soll.

Es wird eine Europäische Strategie zur Förderung der Kommunikation zum Thema Tierschutz in Europa und im Ausland entwickelt, um Bürgern die unterschiedlichen Merkmale der verschiedenen Systeme der Tierproduktion sowie die Kosten und Nutzen höherer Tierschutznormen zu erläutern. Diese Strategie wird auch eine Analyse der potenziellen (positiven oder negativen) Handelsauswirkungen für Entwicklungsländer umfassen, die in die EU ausführen wollen. Es werden spezielle Instrumente entwickelt, um Verbraucher und die allgemeine Öffentlichkeit besser über moderne Tierzuchttechniken und Tierschutzbelange informieren zu können. Interessengruppen werden auch weiterhin konsultiert, und es werden weitere Internet-Befragungen stattfinden, um die öffentliche Meinung im Prozess der politischen Entscheidungsfindung möglichst früh in Erfahrung zu bringen. Diese Tierschutzmaßnahme wird auch in andere Kommunikationsformen einfließen, die die Gemeinschaft im Sektor Land- und Ernährungswirtschaft schon entwickelt hat.

Auf der Weltbühne wird die Gemeinschaft Tierschutzaktivitäten internationaler Organisationen wie OIE und Europarat voll unterstützen und koordinieren. Sie wird auch darauf drängen, dass die Tierschutzfrage auf WTO-Ebene als nicht handelsbezogenes Anliegen in die Verhandlungen über den Agrarhandel aufgenommen wird, und mit internationalen Handelspartnern, die eine Tierschutzpolitik verfolgen, zusammenarbeiten, um sich bezüglich der Durchführung der in gegenseitigem Einvernehmen festgelegten Tierschutznormen zu verständigen, auch im Rahmen spezifischer multilateraler und bilateraler Abkommen der EU. Es sind spezifische Initiativen vorgesehen, um die Anerkennung der Tierschutzfrage als eine Gelegenheit für den Handel mit Entwicklungsländern zu erleichtern.

BUDGETÄRE ERWÄGUNGEN

Die Erarbeitung eines Aktionsplans wirkt sich per se nicht auf den Gemeinschaftshaushalt aus. Die potenziellen Haushaltsauswirkungen der einzelnen Aktionen werden bei der Folgenabschätzung berücksichtigt, die für jede dieser Aktionen innerhalb des für Maßnahmen im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich für den Zeitraum 2007-2013 gegebenenfalls zu erstellen ist.

GEPLANTE AKTIONEN IM BEREICH SCHUTZ UND WOHLBEFINDEN VON TIEREN [1]

Spezifische Aktionen | Zeitplan |

Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere | 2006* |

Ausarbeitung eines Vorschlags zur Änderung der Entscheidung 2000/50/EG über Mindestanforderungen an die Kontrolle von Betrieben, in denen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden | 2006* |

Förderung einer Europäischen Partnerschaft zwischen Kommission und Industrie zur Förderung von Alternativen zu Tierversuchen | 2006* |

Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über die verschiedenen Aufzuchtssysteme für Legehennen | 2006* |

Folgeerhebung über die Verbrauchereinstellung zur Frage des Schutzes und Wohlbefindens landwirtschaftlich genutzter und anderer Tiere | 2006* |

Vorschlag zur Berücksichtigung der Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich des Handels mit Hunde- und Katzenfellen und daraus hergestellten Erzeugnissen | 2006* |

Organisation einer Europäischen Tierschutzkonferenz mit dem Österreichischen Ratsvorsitz | 2006* |

Bessere Nutzung der existierenden Konsultationsstruktur (GIR[2]), um politisch relevanten Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Tierschutzes Priorität einzuräumen | ab 2006* |

Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Methoden zu Tiersuchen im Bereich der Kosmetika | 2006* |

Unterstützung und Förderung der EU-Vorlagen an die WTO auf dem Gebiet des Tierschutzes, des Agrarhandels und der verbindlichen Etikettierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse | 2006* |

Berücksichtigung - auf der Grundlage bester verfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse und international anerkannter Leitlinien (z.B. Empfehlungen des Europarates) – der Notwendigkeit der weiteren Harmonisierung der Schutzvorschriften für andere landwirtschaftlich genutzte Arten wie Puten oder Milchkühe | 2006 |

Vorarbeiten für die Errichtung eines Europäischen Zentrums/Labors für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren und die Validierung alternativer Versuchsmethoden | 2006 |

Planung der möglichen Errichtung eines spezifischen Informationsforums für Tierschutzfragen | 2006 |

Koordinierung des Standpunkts der Gemeinschaft betreffend die Annahme revidierter Unterbringungs- und Pflegeleitlinien im Rahmen des Übereinkommens des Europarates ETS 123 (zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere) und des Vorschlags der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie 86/609 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere | 2006/2007* |

Ausarbeitung eines Vorschlags zur Überarbeitung der Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung, einschließlich des Tötens zum Zwecke der Seuchenbekämpfung | 2007* |

Ausarbeitung eines Vorschlags der Kommission über die Verwendung von Satellitennavigationssystemen in Fahrzeugen zum Schutz von Tieren beim Transport (mit technischer Unterstützung der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission) und über die Entwicklung eines Systems zur Echtzeitüberwachung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Transport | 2007* |

Einbeziehung einer spezifischen Kommunikationsstrategie für den Tierschutz in andere bereits bestehende Formen der Kommunikation, die die Gemeinschaft im Sektor Land- und Ernährungswirtschaft bereits entwickelt hat, einschließlich der Entwicklung von Online-Trainingsinstrumenten zur besseren Aufklärung der Gesellschaft und insbesondere der Kinder in Tierschutzfragen | 2007* |

Schaffung spezifischer Kommunikationsinstrumente für die Arbeit mit internationalen Handelspartnern zwecks Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für die Umsetzung einvernehmlich vereinbarter Tierschutznormen | 2007 |

Veranstaltung von Lehrgängen für das Personal der für die Durchsetzung von Tierschutzvorschriften zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Diese Kurse sollten auch Teilnehmern aus Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern, offen stehen. Dies gilt beispielsweise auch für Teilnehmer aus Beitrittsländern. | 2007* |

Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über den Schutz von Kälbern in landwirtschaftlichen Tierhaltungen | 2008* |

Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über die Möglichkeit eines auf der Einhaltung der Tierschutznormen basierenden verbindlichen Etikettierungssystems für Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse | 2008* |

Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über den Schutz von Schweinen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen | 2009* |

Identifizierung humaner Fangformen mit Blick auf ihre Durchsetzung in der EU bis 2014 | 2009* |

Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über den Einfluss genetischer Parameter auf den Schutz von Mastelterntieren (Broiler) und Masthühnern | 2010* |

Errichtung einer Datenbank zur Erfassung und Speicherung von Informationen im Rahmen des gemeinschaftlichen Tierschutzrechts und zur Weitergabe dieser Informationen an zuständige Behörden, Erzeuger und Verbraucher | 2010* |

Bericht an den Rat und das Europäische Parlament über die weitere Anwendung messbarer Indikatoren im gemeinschaftlichen Tierschutzrecht (auf der Grundlage des Ergebnisses des Forschungsprojekts zum Thema Tierschutzqualität für das Jahr 2009) | 2010 |

Schaffung eines Rechtsinstruments zur Validierung von Haltungssystemen, die höhere als die geltenden Tierschutzmaßstäbe anwenden | 2010 |

Mögliche Schaffung einer Europäischen Qualitätsnorm für Erzeugnisse aus tierschutzgerechten Produktionssystemen und Schaffung einer spezifischen technischen und finanziellen Regelung zur Förderung der Anwendung höherer Tierschutzmaßstäbe auf Europäischer Ebene, und zwar sowohl mit Blick auf ihre technische Weiterentwicklung als auch auf ihre Verbreitung in Europa und im nichteuropäischen Ausland | 2010 |

[1] * entspricht bereits laufenden, angekündigten oder in Gemeinschaftsvorschriften speziell vorgesehenen Maßnahmen.

[2] Groupe Interservice de Recherche.