Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind
Amtsblatt Nr. L 340 vom 06/12/2006 S. 0041 - 0042
Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, - unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 [1], - in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0362/2005), - in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe [2], - in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge [3], - in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006), - gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags, - gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften [4], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147, - gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften [5], - gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, - in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0114/2006), 1. stellt fest, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) im Jahr 2004 einen Haushalt in Höhe von 103000000 EUR verwaltet hat, wovon 88,56 % ausgegeben wurden (2003: 98,12 %); 2. stellt fest, dass gemäß Ziffer 9.23 des Jahresberichts des Rechnungshofs die internen Kontrollnormen im Juli 2004 angenommen wurden, die zur vollen Übereinstimmung mit den Mindestnormen erforderlichen Maßnahmen jedoch noch nicht alle getroffen wurden; 3. stellt mit Blick auf die Feststellungen des Rechnungshofs in Ziffer 9.7 seines Jahresberichts bezüglich der Überweisung eines Teilbetrags der Bezüge, auf die ein Berichtigungskoeffizient angewandt wird, fest, dass in einer beträchtlichen Anzahl von Fällen Überweisungen gewährt wurden, die nicht durch entsprechende Belege über die Anspruchsberechtigung der betreffenden Beamten untermauert waren; stellt fest, dass der EWSA mitgeteilt hat, dass im Jahr 2005 Korrekturmaßnahmen eingeleitet wurden; 4. verweist auf die Versicherung des EWSA aus dem Jahr 2004, dass bei Reisekostenabrechnungen seiner Mitglieder keine weiteren Unregelmäßigkeiten mehr aufgetreten sind [6]; weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht über das Haushaltsjahr 2003, der im November 2004 veröffentlicht wurde, dennoch drei Fälle aufgeführt hat, in denen Mitglieder eine Reisekostenvergütung erhalten haben, die um das Zweifache über dem in den diesbezüglichen Regelungen des Ausschusses festgelegten Betrag lag; stellt fest, dass die belgische Staatsanwaltschaft auf der Grundlage überzeugender prima-facie-Beweise von OLAF darüber, dass ein Mitglied des EWSA über einen Zeitraum von sechs Jahren bis zu 45000 EUR zu Unrecht eingefordert hat, eine förmliche Untersuchung eingeleitet hat; stellt fest, dass der EWSA die Immunität des betreffenden Mitglieds aufgehoben hat und dass bis Ende 2006 in dieser Angelegenheit ein Urteil des zuständigen belgischen Gerichts erwartet wird; 5. stellt fest, dass der EWSA seine Geschäftsordnung im Jahr 2004 dahingehend geändert hat, dass ein Vizepräsident mit Zuständigkeit für Haushaltsfragen und für die Beziehungen zum Parlament benannt wird; 6. begrüßt, dass der EWSA seinen jährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt hat, einschließlich eines Berichts des internen Rechnungsprüfers und unter Beifügung einer Zuverlässigkeitserklärung des bevollmächtigten Anweisungsbefugten; 7. stellt fest, dass der Generalsekretär des EWSA einen Vorbehalt bezüglich der korrekten Berechnung der Dienstbezüge im Haushaltsjahr 2004 durch das neue Zahlungssystem NAP geäußert hat, und dass auf dieses Problem in Ziffer 9.5 des Jahresberichts des Rechnungshofs eingegangen wird; 8. verweist auf die folgenden aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht hervorgehenden Feststellungen: - Anhebung der Anzahl der Mitglieder von 222 auf 317 (Anstieg um 42,79 %) nach der Erweiterung am 1. Mai 2004 ; - Schließung der Zahlstelle, da Zahlungsanweisungen seit dem 1. Januar 2004 unmittelbar mit Hilfe des Computerprogramms Si2 ausgeführt werden; - Zunahme der Übersetzungsaufträge um 33,5 % im Vergleich zum Jahr 2003; - Anstieg der Anzahl der Sitzungen um 35 %; - Probleme mit dem NAP-System und Schwierigkeiten bei der Einstellung des erforderlichen Personals im Jahre 2004; 9. stellt fest, dass das Immobilienprogramm des EWSA (zusammen mit dem Ausschuss der Regionen) neben seinem Umzug in das unlängst fertig gestellte Belliard-Gebäude noch aus vier weiteren Gebäuden besteht (Belliard 68, Belliard 96, Trèves und Remorqueur) und dass mit Blick auf künftige Erweiterungen weitere Räumlichkeiten zur Unterbringung von Büros benötigt werden; 10. erwartet die Ergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs bezüglich der Verfahren für den Erwerb und die Renovierung aller Gebäude, die vom Ausschuss der Regionen und vom EWSA gemeinsam genutzt werden, einschließlich der Gebäude Belliard I und II; ist der Auffassung, dass auch die Renovierung des Montoyer-Gebäudes Gegenstand einer Prüfung sein sollte; weist darauf hin, dass eine Anmietung von Gebäuden die Risiken für kleinere Institutionen erheblich verringern würde und dass diese Option als ernsthafte Alternative bei künftigen Immobilienprojektenin Betracht gezogen werden sollte; billigt die Tatsache, dass der Leiter des Referats Infrastruktur infolge der Politik bezüglich sensibler Aufgaben die Stelle gewechselt hat und dass ein neues Einstellungsverfahren für diese Stelle im Gange ist; 11. begrüßt die Tatsache, dass der jährliche Tätigkeitsbericht die Ergebnisse der Ex-post-Überprüfungen gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften [7] mit einschließt, der wie folgt lautet: "Das Ergebnis der Ex-post-Überprüfungen wird zusammen mit anderen Aspekten im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts präsentiert, den der bevollmächtigte Anweisungsbefugte seinem Organ vorlegt"; 12. vertritt die Ansicht, dass in diesem Zusammenhang sich andere Institutionen am Beispiel des EWSA orientieren sollten. [1] ABl. L 53 vom 23.2.2004. [2] ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1. [3] ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9. [4] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. [5] ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1. [6] Siehe Ziffer 3 der Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 — Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 698). [7] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3). --------------------------------------------------