24.8.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/57


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“

(2007/C 197/10)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

betont, dass die Initiative Regionen für den wirtschaftlichen Wandel seit ihrer Veröffentlichung am 8. November 2006 zwar eine neue Dimension erreicht hat, nämlich dass die Europäische Kommission den Top-down-Ansatz zugunsten eines Bottom-up-Prinzips der Gebietskörperschaften aufgegeben hat, dies aber nicht offiziell von der Europäischen Kommission mitgeteilt wurde. In dieser Stellungnahme wird dieser Entwicklung indes Rechnung getragen;

betont, dass der Ausschuss der Regionen im Rahmen der Programme Interreg IV und Urbact II die Möglichkeit hat, aktiv an der Überwachung der operationellen Programme in Form einer beratenden Funktion in den jeweiligen Begleitausschüssen teilzunehmen;

wünscht, eine Synergie zwischen der Kontrollplattform für die Lissabon-Strategie und der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ unter Wahrung der jeweiligen spezifischen Werte herzustellen. Die Kontrollplattform für die Lissabon-Strategie ist eine Gelegenheit zur Weitergabe von Erfahrungswerten mit dem Ziel, zur Stärkung der Kohäsionspolitik und Festigung der Lissabon-Agenda beizutragen;

betont, wie wichtig die Informationsweiterleitung und -verbreitung auf europäischer Ebene als Schlüssel zum Erfolg für die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ ist. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der Ausschuss der Regionen in Abstimmung mit der Europäischen Kommission handelt;

fordert, die Initiative so anzulegen, dass das Aufspüren der besten Verfahrensweisen auf regionaler Ebene erleichtert und einfache Mechanismen zu ihrer Verbreitung in den anderen Regionen Europas geschaffen werden. Die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ soll eine Hebelwirkung enthalten und als Katalysator guter Ideen und guter Initiativen fungieren, wie schon einige Gemeinschaftsinitiativen in der Vergangenheit.

I.   Politische Empfehlungen

Mitteilung der Kommission „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“

(KOM(2006) 675 endg.)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemein

1.

begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, im Zuge der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ den Maßnahmen zur Förderung der regionalen und lokalen Entwicklung mehr Effizienz zu verleihen, indem erfolgreiche Erfahrungen vor Ort maßgeblich genutzt und ihre Verbreitung, ihr Austausch und ihre Anpassung an andere Verhältnisse durch Netze gefördert werden, denen als gemeinschaftspolitisches Instrument zur Modernisierung der Wirtschaft und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit wieder neue Dynamik gegeben werden muss;

2.

erkennt, dass die Initiative den Kern des institutionellen Tätigkeitsbereichs des Ausschusses der Regionen betrifft, und ist daher der Auffassung, dass er entsprechend um Mitwirkung und Einbeziehung ersucht werden sollte; er bittet, dass seine Rolle als einheitliches Vertretungsorgan der lokalen und regionalen Verwaltungssysteme der Europäischen Union genutzt wird;

3.

unterstreicht, dass die Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie, die aus lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besteht, beim Ausschuss der Regionen ins Leben gerufen wurde. Die Gebietskörperschaften arbeiten daran, den Einsatz derartiger Strategien auf territorialer Ebene zu bewerten und hervorzuheben;

4.

gibt zu bedenken, dass dies die einzige Initiative ist, die ohne jedwede geografische Auflage ausdrücklich der Förderung der thematischen Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Akteuren gewidmet ist. Die Akteure müssen weder im selben Grenzgebiet liegen, noch demselben transnationalen Raum angehören. Dies ist das für die Gebiete potenziell flexibelste Instrument der europäischen Integration, das darüber hinaus zur Stärkung einer immer effizienteren, umfassenderen und ehrgeizigeren Regionalpolitik beitragen muss;

5.

teilt die Absicht der Kommission, über die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ Erfahrungen und bewährte Praktiken im Bereich Entwicklung und Kohäsion innerhalb der territorialen Gegebenheiten Europas und mit Blick auf die Lissabon-Strategie auszutauschen und zu verbreiten. Dazu ist es notwendig, die Verwaltungsbehörden der regionalen Operationellen Programme in den von der Initiative unterstützten Netzen effektiv und direkt einzubeziehen;

6.

nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission bei ihrer Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ das Subsidiaritätsprinzip respektiert, und deshalb ist die Initiative als Lern- und Austauschprozess konzipiert, der darauf angelegt ist, durch Maßnahmen der territorialen Zusammenarbeit die auf regionaler/lokaler Ebene beim Erreichen der Ziele von Lissabon und Göteborg erzielten besten Ergebnisse aufzugreifen. Gleichwohl kann seines Erachtens die europäische Regionalpolitik nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn diese Ebene in politischer Hinsicht gestärkt wird;

7.

schlägt daher der Europäischen Kommission vor, im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz mit dem Ausschuss der Regionen im jährlichen Rhythmus die Fortschritte und die Themenstellung der Initiative zu diskutieren;

Rolle der Regionen und Städte

8.

weist darauf hin, dass die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ als Ergänzung zu den bestehenden Formen der interregionalen Zusammenarbeit zu verstehen ist, zumal diese im Rahmen des neuen regionalpolitischen Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ gestärkt wurde. Dabei gilt es sicherzustellen, dass auch in Zukunft die im Rahmen von „Interreg III C“ begonnene Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen, Städten und sonstigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa auf einem ausreichenden Niveau fortgeführt wird;

9.

erachtet es für notwendig, die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Städten zu klären, insofern als zwar beide institutionellen Ebenen in den verfügbaren Kommissionsdokumenten erwähnt und berücksichtigt werden, doch im weiteren Verlauf hauptsächlich auf die regionalen Netze Bezug genommen wird. Daher sollte in diesem Zusammenhang betont werden, dass beide, Regionen und Städte, im Rahmen der Programme „Interreg IV C“ und „Urbact 2007-2013“ förderfähig sind, auch wenn im Rahmen des ersten Programms die Regionen und im Rahmen des zweiten Programms die Städte als treibende Kraft anerkannt werden sollten. Außerdem wäre es nach seiner Auffassung besonders sinnvoll und konstruktiv, die Mitwirkung dynamischer und aktiver Gebietskörperschaften und Einrichtungen in den Regionen und Städten als Partner zu fördern;

10.

ersucht die Kommission um mehr Transparenz. Das Arbeitsprogramm bereits funktionierender Netze sollte ebenso übers Internet verbreitet werden wie ein Überblick über die verschiedenen, bereits erfolgten Treffen sowie die Ergebnisse, die bewährten Vorgehensweisen der Vergangenheit und die Koordinaten des federführenden Partners des Netzes, damit die Interessenten Zugang zu diesen Daten haben und im Bedarfsfalle die Ergebnisse verwerten können. Es wäre ferner sinnvoll, wenn die Kommission die Einrichtung einer Website vorsehen würde, auf der die Beteiligten nach Partnern und anderen einschlägigen Informationen suchen können;

Schnellspurvariante

11.

stellt fest, dass die Europäische Kommission nach den Treffen und Diskussionen am 31. Januar bzw. 16. März 2007 im Rahmen der Fachkommission COTER sowie im Vergleich zu dem in dieser Sitzung einstimmig angenommenen Stellungnahmeentwurf ihren Standpunkt zur Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ aktualisiert und ausgefeilt hat. Insbesondere ist klar, dass bei der Auswahl der Maßnahmen für die Schnellspurvariante ein Bottom-up-Ansatz verfolgt werden wird, auch wenn dies bislang in keinem Kommissionsdokument offiziell bekanntgegeben wurde. Darüber hinaus wird man sich bei der Umsetzung dieser Maßnahmen an die Funktionsweise der OP „Interreg IV C“ und „Urbact II“ und die entsprechenden Durchführungsverordnungen anpassen. Auf diese Weise dürfte ein für alle Regionen und Städte Europas effektiv gleichberechtigter Zugang zur Initiative sowie die gewünschte Transparenz der Initiative gewährleistet werden;

12.

empfiehlt im Übrigen die gleichzeitige Bekanntmachung interessanter Veranstaltungen über die Website der Kommission bzw. des Ausschusses der Regionen und die Versendung einer Mitteilung an die Regionalbüros in Brüssel sowie an die für Regionalfragen zuständigen Personen bei den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU, um Informationen zu verbreiten und dafür zu sorgen, dass sie zügig bei den Regionen und Städten ankommen. Und schließlich könnte das INFO-RELΑΥS-Netz genutzt werden, das die Kommission in fast allen Regionen der EU betreibt, sowie auch das Förder- und Informationsnetz, das für die Bedürfnisse der Gemeinschaftlichen Förderkonzepte in den Mitgliedstaaten eingerichtet wurde;

13.

schlägt außerdem vor, für den Ausschuss der Regionen die Möglichkeit einer aktiven Mitwirkung (Anhörung auf Ersuchen/Vorschlag der Kommission?) an der Aufstellung der Operationellen Programme vorzusehen oder alternativ einen Kommunikationskanal einzurichten, durch den die Bemerkungen des Ausschusses zu den Diensten gelangen können, die mit ihrer Vorbereitung befasst sind;

Nutzung der Netze im Rahmen der Initiative

14.

versteht, dass die Kommission die Notwendigkeit erkennt, die bestehenden Netze zu öffnen und dass der thematische Ansatz dem geografischen übergeordnet wird; gleichwohl ist er der Ansicht, dass beide Ansätze in Wirklichkeit einen zusätzlichen Wert haben, den es zu nutzen gilt: da die notwendige Wahrung und Manifestation der Vielfalt außer Frage steht, sollte bei der Festlegung der Themen die territoriale Übertragbarkeit berücksichtigt werden; darüber hinaus sollten als wesentliche Zielvorgabe Synergieeffekte zwischen den einzelnen Netzen angestrebt werden, was ihre thematische und territoriale Komplementarität verdeutlicht. In diesem Zusammenhang verweist er ferner auf die Notwendigkeit, den schwachen und von Marginalisierung bedrohten Gebieten Aufmerksamkeit zu widmen;

15.

betont, dass den Initiativen vor Ort mehr Raum gelassen werden muss. Als Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können die Mitglieder des AdR das nur begrüßen und beabsichtigen dementsprechend, sich dafür stark zu machen, dass diese „Öffnung“ nicht in einer „Abschottung“ auf nationaler Ebene endet. Der AdR möchte sich dafür einsetzen, dass die Initiative tatsächlich jene von Regionen und Städten getragenen Netze unterstützt und anerkennt, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind, um die besten Innovationen im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung zu fördern;

16.

verweist auf die Frage der Zukunftsfähigkeit der Netze, die sowohl in der Möglichkeit besteht, den bereits bestehenden Austausch auf ausreichend lange Sicht hin aufrechtzuerhalten (was die Frage der Ressourcen aufwirft), als auch in der Fähigkeit, die Einbeziehung der Institutionen (tatsächliche Beteiligung der betroffenen institutionellen Akteure) und Gebiete (Einbeziehung der verschiedenen regionalen und lokalen Verhältnisse in Europa und der jeweiligen Akteure vor Ort, die wirklich Nutzen aus der geteilten Erfahrung ziehen können) und ihre Interaktion zu erleichtern;

Auswahl der bevorzugten Referenzthemen

17.

ersucht die Kommission, die Einbeziehung der verschiedenen Regionen und Gebietskörperschaften zu gewährleisten, damit die Vielfalt, die Besonderheit und der Wert der einzelnen Entwicklungskonzepte zum Ausdruck kommen können. Die im Rahmen von „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ und der Schnellspurvarianten zu machenden Erfahrungen sollten diesen unterschiedlichen Erfahrungswerten ebenso Rechnung tragen wie den Interaktionen zwischen der regionalen und lokalen Dimension bei den Themenvorgaben. Der Ausschuss der Regionen strebt eine effiziente Vertretungsrolle beim Zusammenspiel der beiden Dimension an, und zwar sowohl bei Festlegung der allgemeinen thematischen Schwerpunkte der Initiative und ihrer Durchführungsmodalitäten, als auch bei der Erstellung und Umsetzung der jeweiligen Referenzprogramme („Interreg IV C“ und „Urbact 2007-2013“);

18.

befürchtet, dass sich die Modalitäten für die eindeutige Auswahl der bevorzugten Themen als zu rigoros erweisen könnten (1), auch wenn sie ausreichend weit gefächert und in der überarbeiteten Lissabon-Agenda klar festschreibbar sind; so etwa bei der Rolle der Industrie für die regionale Entwicklung, die bei den derzeitigen Themenvorschlägen offenbar nicht berücksichtigt wurde. Daher sollte ein Verfahren präzisiert und definiert werden, in dem diese Themen ergänzt oder überarbeitet werden können, und dies unter Gewährleistung eines Höchstmaßes an Transparenz im Entscheidungsprozess und in Übereinstimmung und Zusammenarbeit mit den Regionen und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Darüber hinaus muss die Selbstverwaltung der Regionen und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf ihre eigenen Netze unangetastet bleiben, auch wenn diese sich schwerpunktmäßig mit von der Kommission ausgewählten Themen befassen müssen. Der Ausschuss fragt sich außerdem, ob einige der genannten Themen mit den Prioritäten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung übereinstimmen. In diesem Zusammenhang sollte vor allem die Zulässigkeit der direkt den Europäischen Sozialfonds (2) betreffenden Themen genau geklärt werden;

Finanzrahmen für die Initiative

19.

anerkennt, dass es generell im Interesse einer effizienteren und wirksameren Verwendung der für die Kohäsionspolitik bestimmten Finanzmittel unverzichtbar ist, dass einerseits die nationalen und regionalen Behörden entsprechende Anstrengungen unternehmen, und andererseits die Europäische Kommission aktiv wird, indem sie neue Wege der Interaktion, des Austauschs und der Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis zwischen Regionen, Gebietskörperschaften und der Kommission ermittelt;

20.

hält es ferner für zweckmäßig, den für die Initiative veranschlagten Finanzrahmen genauer zu definieren, und dabei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Mittel aus verschiedenen Quellen kommen sollten: nämlich aus den ggf. in den Programmen 2000-2006 nicht verwendeten Mitteln, aus den zwei neuen Operationellen Programmen (teilweise noch nicht in den jeweiligen Haushaltsvoranschlägen festgelegt), den regionalen Mainstream-Programmen und den im Rahmen der Technischen Hilfe direkt von der Kommission bereit gestellten Mitteln. In diesem Zusammenhang können die aus den beiden Instrumenten „Interreg IV C“ und „Urbact 2007-2012“ bereitgestellten Mittel nur den Anstoß für eine Umsetzung in den Mainstream-Programmen liefern. Bei ihnen muss die Hauptlast für die Finanzierung der Initiativen liegen. Außerdem sollte der Anteil der einzelstaatlichen Kofinanzierung festgelegt werden, wobei die Grenzen zu berücksichtigen sind, die das Erfordernis der Wahrung der Haushaltsstabilität in den Mitgliedstaaten setzt;

Bedingungen für die Durchführung und die Mitwirkung an der Initiative

21.

ist der Ansicht, dass die Initiative so angelegt werden muss, dass das Aufspüren der besten Praktiken auf regionaler Ebene erleichtert und einfache Mechanismen zur Verbreitung in den anderen Regionen der EU geschaffen werden. Mit anderen Worten, die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ soll eine Hebelwirkung entfalten und als Katalysator für gute Ideen und nachahmenswerte Initiativen fungieren, wie einige Gemeinschaftsinitiativen in der Vergangenheit;

22.

unterstreicht die Bedeutung des Demonstrationseffekts und der Verbreitung, um die Durchführbarkeit der Initiative zu gewährleisten. Damit die Finanzierung gewährleistet ist, muss sich die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ durch Dynamik auszeichnen und insbesondere belegen, dass die besten Projekte auch tatsächlich in die Mainstream-Programme der Kohäsionspolitik Eingang finden können;

23.

begrüßt im Rahmen der Kommunikationspolitik der Initiative die von der GD Regionalpolitik in der Sitzung der Fachkommission COTER am 31. Januar 2006 gegebene Information, dass ein Mitglied des Ausschusses der Regionen im Bewertungsausschuss zur jährlichen Prämierung von Innovationen, wie in „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ vorgesehen, vertreten ist;

24.

betont, dass Kommunikation und die Weitergabe von Information für die Verbreitung der Initiative von grundlegender Bedeutung ist. Schwerpunkt der geplanten jährlichen Konferenzen sollte die Vorstellung vorbildlicher Verfahren und ihre mögliche Übertragung auf die Regionen und Städte Europas sein. Der Ausschuss der Regionen ist bereit, mit der Kommission in diesem Bereich zusammenzuarbeiten, insbesondere in Bezug auf den Datenaustausch mit der Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie. Er hält es für sinnvoll, bereits in der derzeitigen Vorbereitungsphase mehr Informationen über die Initiative zu verbreiten. Einige Bezugsdokumente — wie z.B. das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit den vorgeschlagenen Themen (3) — liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur auf Englisch und Französisch vor: Es wird empfohlen, dieses Dokument auch in den anderen Sprachen der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen;

25.

äußert seine Zufriedenheit über die drei von der Kommission im Rahmen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ bereits veranstalteten Konferenzen und empfiehlt, weitere Kommunikations- und Diskussionsinitiativen (reale oder virtuelle Treffpunkte, Konferenzen und Austauschforen u.a.) neben den bereits genannten zu lancieren. Vor allem sollten die Maßnahmen im Bereich der Kommunikation, Förderung und Verbreitung im Rahmen eines koordinierten Kommunikationsplans aufeinander abgestimmt werden, der es ermöglicht, die Maßnahmen mit einem mehrjährigen Zeithorizont zu planen und den Koordinierungsrahmen für den voraussichtlichen Einsatz der Informationsdienstellen der Kommission und der beteiligten Akteure festzulegen, wobei unter letztgenannten dem Ausschuss der Regionen, der diesbezüglich für erforderliche Details zur Verfügung steht, eine besondere Rolle zukommen sollte;

26.

schlägt vor, den Verwaltungsbehörden der Ziel-3-Programme zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Damit soll der Initiative ermöglicht werden, die besonders bürgernahe Netzwerk-Aktion der territorialen Kooperation bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie und im Rahmen des „Plans D“ der Europäischen Kommission (4) deutlicher hervorzuheben;

27.

unterstützt die Vorschläge der Europäischen Kommission, im Rahmen dieser Initiative regelmäßige thematische Konferenzen durchzuführen und im Rahmen einer Schnellspurvariante besonders gelungene Ideen für die Strukturpolitik in den Mainstream-Programmen der Strukturfonds zu verankern;

28.

fragt sich nach dem Zeitplan für den Start der Initiative. Bemerkenswert ist, dass die Initiative erst im zweiten Halbjahr 2007 vollständig angelaufen sein wird. Tatsächlich kündigt die Kommission an, bereits einige Aktionen der Schnellspurvariante starten zu wollen, wofür eventuell verfügbare Mittel im Rahmen der laufenden Programme „Interreg III C“ und „Urbact“ eingesetzt werden sollen, um die Anlaufzeit der neuen Programme zu verkürzen. Deshalb sollten die insgesamt vorgesehenen Fristen präzisiert werden;

29.

schlägt die beratende Mitwirkung eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen in den Begleitausschüssen der Programme „Interreg IV C“ und „Urbact 2007-2013“ vor, um eine korrekte und gut funktionierende Interaktion und Zusammenarbeit bei der Durchführung der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ zu gewährleisten und um die Funktion des Ausschusses als Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf europäischer Ebene anzuerkennen;

30.

schlägt vor, dass die Institutionen einen regelmäßigen Dialog mit den Bürgervereinigungen und der Zivilgesellschaft aufrechterhalten und auf diese Weise die partizipative Demokratie stärken;

31.

fordert die Kommission auf, mehr Informationen über das Management der Initiative vorzulegen. Es sollte genauer ausgeführt werden, auf welche Art und Weise die beteiligten Generaldirektionen der Kommission mit den Regionen und Städten zusammen könnten und wie sich die Kommission mit dem Ausschuss der Regionen ins Benehmen setzen könnte;

32.

fordert, dass die Entscheidung, im Zuge eines Operationellen Programms eine innovative Maßnahme im Rahmen eines Netzes, an dem die Region beteiligt ist, aufzulegen, vom Lenkungsausschuss des betreffenden Programms getroffen wird;

33.

unterstreicht den Zweck der Initiative, der darin besteht, die besten, aus den Netzwerken hervorgegangenen Ideen in die Mainstream-Programme aufzunehmen. Er fordert deshalb, den Auswahlprozess für die besten Verfahren und folglich ihre Kontrolle im Rahmen eines Rechenschaftsberichts zu klären. Er schlägt vor, dass die Regionen, Städte und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften neben der Vorstellungen freiwilliger Bewerbungen auch die Möglichkeit erhalten sollten, der Kommission — gemäß einem festzulegenden einfachen und flexiblen Verfahren — Empfehlungen und Hinweise auf besonders interessante Erfahrungen vorzulegen, die für den Auf- oder Ausbau von Netzen im Rahmen der in der Initiative festgelegten Themen von möglichem Nutzen sind;

34.

fordert die Kommission auf, klärende Hinweise auch zum organisatorischen Aufbau und zur Finanzierung der technischen Unterstützung für die Initiative zu geben, die für die wirkungsvolle Verwertung der besten Verfahren sehr wichtig ist; außerdem bedarf es einer methodischen Unterstützung, um die wirklichen Innovationen zu begutachten und jene zu sichten, die übertragbar oder ausbaufähig sind. Deswegen schlägt er vor, dass die Kommission diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern zu jeder einzelnen thematischen Maßnahme vorbehaltlich der Entscheidungen des Begleitausschusses wahrnimmt;

35.

fragt sich, ob der Titel der Initiative angemessen und vollständig ist. Stellt sich die Frage, ob die Bezeichnung „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ wirklich geeignet ist, oder ob nicht vielmehr die Gefahr einer Verwechslung mit anderen Initiativen (wie z.B. „Regionen des Wissens“ oder der Lissabon-Gruppe) besteht. Seines Erachtens wäre es im Interesse der Kommunikationswirkung besser gewesen, die Initiative „Regionen und Städte für den wirtschaftlichen Wandel“ zu nennen; gleichwohl räumt er ein, dass der alles umfassende Begriff „Regionen“ bevorzugt wurde, weil er die verschiedenen institutionellen Ebenen der territorialen Dimension einbezieht;

Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie

36.

weist darauf hin, dass der Ausschuss der Regionen eine Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie ins Leben gerufen hat. Dies soll ein Arbeitsinstrument für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit dem Zweck sein, den Beitrag dieser Verwaltungsebenen zur Lissabon-Strategie zu verdeutlichen und die Umsetzung dieser Strategie in der Fläche zu steigern. Eine interaktive Plattform ist seit 2006 in Betrieb. Gegenwärtig sind daran 100 Regionen und Städte beteiligt. Hauptaufgabe der Plattform ist es, die Regionen bei der Ausrichtung auf aktuelle Modernisierungstrends in Europa und bei der Öffnung eines ausschließlich nationalen Horizonts zu unterstützen. Die Mittel der Plattform sind Überwachung (Bedarfsbewertung), vergleichende Analyse (Transparenz auf europäischer Ebene) Austausch in Arbeitsgruppen und Interaktivität (Informationsaustausch via Internet);

37.

bringt gegenüber der Europäischen Kommission den Wunsch zum Ausdruck, dass die Arbeiten angesichts der Gefahr von Komplikationen im Zeichen größerer Vereinfachung erfolgen. Er empfiehlt, Synergien und Komplementarität mit der Regionalpolitik anzustreben. Das bedeutet, dass Gemeinsamkeiten zwischen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ und der Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie des Ausschusses der Regionen gefunden werden sollten;

38.

schlägt insbesondere vor, die Interaktion zwischen der Initiative und der Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie angemessen und wirkungsvoll zu erleichtern, zumal die Plattform den europäischen Regionen und Städten als Diskussions- und Austauschforum für ihre Erfahrungen dient. Damit soll der Prozess der Auswahl der interregionalen Netze der Regionen für den wirtschaftlichen Wandel, insbesondere für die Schnellspurvariante, erleichtert und mit Ideen und Vorschlägen ergänzt werden. Gleichzeitig sollte die Plattform ihre eigene Rolle zur Überwachung der Governance-Aspekte und der politischen Ausrichtung in Bezug auf die Planung und Umsetzung der Lissabon-Strategie beibehalten und zur Geltung bringen. Der Ausschuss der Regionen erklärt sich zu diesem Zweck bereit, auf institutioneller und operativer Ebene die erforderlichen Synergien mit der Kommission und den Programmen „Interreg IV C“ und „urbact 2007-2013“ herzustellen;

Die Rolle der Vertretung, Ergänzung und Unterstützung des Ausschusses der Regionen

39.

schlägt vor — um die obigen Ausführungen und die Rolle und Bedeutung von „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ abschließend zusammenzufassen -, dass der Ausschuss der Regionen gemäß seiner Gründungsbestimmung bei der Durchführung der Initiative eine Rolle der Vertretung, Ergänzung und Unterstützung spielt, die von entscheidender Bedeutung sein kann. Insbesondere verweist er auf die folgenden spezifischen Mittel, die in dieser Stellungnahme für die Ausübung dieser Funktion vorgeschlagen werden:

a)

bei der Erarbeitung der neuen operationellen Programme „Interreg IV C“ und „Urbact 2007-2013“ und gemäß den geeigneten Verfahren und Formen der Konsultation und/oder Beteiligung einbezogen zu werden;

b)

Ausübung einer wirkungsvollen Rolle bei der Verzahnung der regionalen und lokalen Dimension mit den entsprechenden Themen im Rahmen der Festlegung der allgemeinen thematischen Leitlinien, der Durchführungsverfahren und der direkten Bezugsprogramme („Interreg IV C“ und „Urbact 2007-2013“); zu diesem Zweck ist ein ständiger Informationsfluss mit den Verwaltungsbehörden dieser Programme aufrecht zu erhalten, eventuell mittels regelmäßiger Anhörungen mit letztgenannten im Ausschuss der Region, sowie die Erstellung regelmäßiger Berichte dieser Behörden für den Ausschuss;

c)

Gewährleistung der gegenseitigen Teilnahme von Vertretern der Kommission und des Ausschusses der Regionen an jeweiligen Veranstaltungen zwecks Teilung und Austausch von Informationen über die im Rahmen von „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ gesammelten Erfahrungen;

d)

Mitwirkung an der Ausführung der Programme „Interreg IV C“ und „Urbact 2007-2013“, mit beratender Funktion mittels Bestellung eines vom Ausschuss der Regionen benannten Mitglieds in die Begleitausschüsse beider Programme;

e)

Zusammenarbeit, auch im Rahmen von Untersuchungen im Vorfeld, zur Förderung des Einsatzes des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) in den künftigen Netzwerken. Der ETVZ ist ein neues Rechtsinstrument zur Ausrichtung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit;

f)

aktives Eingreifen in die Aktivitäten bezüglich Demonstration und Verbreitung im Rahmen des koordinierten Kommunikationsplans und gemäß den bei der Konzeption dieses Plans zu vereinbarenden Modalitäten;

g)

Einsatz für Synergie und Komplementarität zwischen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ und der Kontrollplattform für die Lissabon-Strategie des Ausschusses der Regionen;

40.

bekräftigt, dass die Fortschritte und die Themenstellung der Initiative im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz zu diskutieren und zu bewerten sind.

Brüssel, den 7. Juni 2007.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE

II.   Verfahren

Titel

Mitteilung der Kommission „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“

Referenzdokument

(KOM(2006) 675 endg.)

Rechtsgrundlage

Fakultative Befassung, Art. 265 Absatz 1

Geschäftsordnungsgrundlage

 

Befassung durch den Rat/Schreiben der Europäischen Kommission

8.11.2006

Beschluss des Präsidenten

9.1.2007

Zuständig

Fachkommission für Kohäsionspolitik (COTER)

Berichterstatter

Alvaro Ancisi, Mitglied des Gemeinderats von Ravenna, (IT/EVP)

Analysevermerk

16.1.2007

Prüfung in der Fachkommission

16.3.2007

Annahme in der Fachkommission

16.3.2007

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Verabschiedung auf der Plenartagung

6./7.6.2007

Frühere Ausschussstellungnahme

 


(1)  Vgl. Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen — SEK(2006) 1432 vom 8.11.2006.

(2)  Vgl. Verordnung (EG) N. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) 1783/1999, Artikel 4, 5 und 6.

(3)  Ebenda.

(4)  Es wird hier auf den 2005 lancierten Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion der Europäischen Kommission in der Debatte über die Zukunft Europas Bezug genommen.