24.8.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/52


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik“

(2007/C 197/09)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist der Auffassung, dass eine demokratische Governance der Grundstein für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist und auf einem weit gefassten Konzept beruhen muss und dass eine bessere Governance der Schlüssel zu einer erfolgreichen Entwicklungspolitik ist. Als Kernelement einer solchen guten Governance muss anerkannt werden, dass Entscheidungen am besten auf einer möglichst bürgernahen Ebene getroffen werden;

ist der Ansicht, dass es bei weitem nicht ausreicht, auf „die wesentliche Rolle […], die die lokalen Behörden bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele spielen können“ hinzuweisen, da die Umsetzung der Governance auf allen Verantwortungsebenen eines Landes eine Regierungs- und Verwaltungsführung voraussetzt, die sich an den Grundsätzen der Transparenz und der Einbindung der Bevölkerung ausrichtet und das Subsidiaritätsprinzip achtet;

hält es daher unter diesen Umständen insbesondere in Bezug auf die Mittelmeeranrainerstaaten (von denen mehrere zusätzlich unter die Afrika-Strategie fallen) für notwendig, erneut auf die Empfehlungen hinzuweisen, die er bereits in seiner Stellungnahme vom 13. Oktober 2005 zum 10. Jahrestag der Partnerschaft Europa-Mittelmeer geäußert und in den Schlussfolgerungen des Seminars in Valencia vom 10. April 2007 bekräftigt hatte und worin er sich für die Einrichtung eines EU-Mittelmeer-Forums der lokalen Gebietskörperschaften aussprach;

macht auf die finanzielle Unterstützung aufmerksam, die die Governance auf lokaler Ebene verdient: So erscheint es ihm eindeutig unzureichend — wie in der Verordnung für den 10. EEF vorgesehen-, höchstens insgesamt 15 % der Finanzhilfe für die Unterstützung der Zivilgesellschaft, für technische Zusammenarbeit und für Governance bereitzustellen, wenn diese nicht zu den Schwerpunktbereichen gehört; nach Auffassung des Ausschusses müsste dieser Anteil auf mindestens 25 % erhöht werden, damit sowohl die nationale als auch die lokale Dimension erfasst wird;

fordert die Europäische Kommission auf, den Ausschuss — im Einklang mit den in der Kooperationsvereinbarung zwischen AdR und Kommission in Bezug auf den Ausbau und die Aufwertung der dezentralen Zusammenarbeit festgeschriebenen Zielen — in technischer und finanzieller Hinsicht bei der Einrichtung einer Kooperationsbörse für die dezentrale Zusammenarbeit zu unterstützen und mit ihm in diesem Sinne zusammenzuarbeiten; Ziel dieser Kooperationsbörse soll es sein, die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der dezentralen Zusammenarbeit zu erleichtern und für eine bessere Abstimmung zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und den Gebietskörperschaften in Entwicklungsländern außerhalb der Union zu sorgen.

I.   Politische Empfehlungen

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik: Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union“

KOM(2006) 421 endg. — (SEK)2006 1020, (SEK)2006 1021, (SEK)2006 1022

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

befürwortet einige grundsätzliche Aussagen der Kommissionsmitteilung, wonach

a)

eine demokratische Governance der Grundstein für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist und auf einem weit gefassten Konzept beruhen muss: Sie beschränkt sich nicht auf Korruptionsbekämpfung, sondern ist das Ergebnis einer Interaktion zwischen verschiedenen Faktoren, deren reibungsloses Funktionieren das Leben und die Fortschritte eines Landes zum Nutzen aller bestimmt;

b)

der Prozess der Übernahme von Eigenverantwortung und der politische Dialog von außen auferlegten Bedingungen vorzuziehen sind, die negative Auswirkungen für die Bevölkerung haben können;

c)

es wichtig ist, allen europäischen Geldgebern im Geist der Pariser Erklärung vom 2. März 2005 gemeinsame Anhaltspunkte für die Umsetzung des Grundsatzes der demokratischen Governance beim Einsatz ihrer Gelder an die Hand zu geben;

2.

bekräftigt erneut den Grundsatz, den er bereits im Rahmen seiner Empfehlungen in der Initiativstellungnahme zur dezentralisierten Zusammenarbeit bei der Reform der Entwicklungspolitik (CdR 224/2005) geäußert hatte und demzufolge eine bessere Governance der Schlüssel zu einer erfolgreichen Entwicklungspolitik ist und als Kernelement einer solchen guten Governance anerkannt werden muss, dass Entscheidungen am besten auf einer möglichst bürgernahen Ebene getroffen werden;

3.

ist daher der Auffassung, dass die von der Kommission dargelegten Grundsätze nicht auf die einzelstaatliche Ebene und die Beziehungen zwischen Regierungen beschränkt werden dürfen, wenn die demokratische Governance tatsächlich verwirklicht werden soll, und dass es mit Blick auf dieses Ziel erforderlich ist, die Bedeutung der Dezentralisierung und der Demokratieausübung auf lokaler Ebene anzuerkennen; empfiehlt deshalb, nicht nur die Interaktionen zwischen den verschiedenen Bereichen des nationalen Lebens als solche, sondern sie auch als Versuche zu betrachten, eine gute Abstimmung zwischen der nationalen und der lokalen Regierungs- und Verwaltungsebene zu erzielen;

4.

ist der Ansicht, dass es bei weitem nicht ausreicht, auf „die wesentliche Rolle […], die die lokalen Behörden bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele spielen können“ hinzuweisen, da die Umsetzung der Governance auf allen Verantwortungsebenen eines Landes eine Regierungs- und Verwaltungsführung voraussetzt, die sich an den Grundsätzen der Transparenz und der Einbindung der Bevölkerung ausrichtet und das Subsidiaritätsprinzip achtet; deshalb müssen bei der Umsetzung der Kommissionsmitteilung folgende Grundsätze eingehalten werden:

a)

die Governance muss ihren Niederschlag in der Herausbildung glaubwürdiger und kompetenter Gebietskörperschaften finden, die in der Lage sind, für ihre Bürgerinnen und Bürger die Fortschritte einer demokratischen Dezentralisierung zu verkörpern, die der Achtung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Bedürfnisse zugute kommt;

b)

sämtliche EU-Maßnahmen und -Programme zur Zusammenarbeit — sowohl der Kommission als auch der Mitgliedstaaten — sollten gebührend berücksichtigen, dass die Lokalbehörden in den Entwicklungs- und Schwellenländern mit den Mitteln zur Wahrnehmung der ihnen obliegenden Verantwortlichkeiten ausgestattet werden müssen und dass die lokalen Gebietskörperschaften der Union die Möglichkeit erhalten müssen, diese Länder mit ihrer Erfahrung und ihrem Know-how zu unterstützen;

c)

die Fortschritte der lokalen Governance und die ihr eventuell entgegenstehenden Hindernisse müssen einer fortlaufenden Bewertung auf Länderebene unterzogen werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollten im Rahmen regionaler Beobachtungsstellen zusammengetragen werden, die als Kontaktstellen für den Austausch zwischen lokalen Mandatsträgern aus verschiedenen Ländern und als Foren für die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen konzipiert sein sollten. Aufgabe solcher Beobachtungsstellen wäre es auch, die Beziehungen zwischen den lokalen Gebietskörperschaften der jeweiligen Region und den lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union oder gegebenenfalls anderer Regionen zu dokumentieren, wie dies die Beobachtungsstelle für dezentrale Zusammenarbeit EU/Lateinamerika in Barcelona tut; in dieser Hinsicht wäre das vorrangige Ziel derzeit die Einrichtung einer zweiten Beobachtungsstelle für die Beziehungen zu den afrikanischen Gebietskörperschaften;

d)

allgemein sollte dem Dezentralisierungsprozess in den Entwicklungsländern bei der Erarbeitung des jeweiligen Länderstrategiepapiers (LSP) besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden;

5.

empfiehlt, im Voraus die Schwierigkeiten zu bedenken, die sich bei der Umsetzung des Prinzips der Eigenverantwortung, das der Entwicklungsstrategie der Europäischen Union in ihren Beziehungen zu den Regierungen der Empfängerländer zugrunde liegt, stellen könnten, wenn es um die Berücksichtigung nachgeordneter Regierungs- und Verwaltungsebenen geht;

In Bezug auf die Gebietskörperschaften in Entwicklungsländern, insbesondere in den AKP-Staaten und sonstigen afrikanischen Ländern

AKP-Staaten

6.

empfiehlt zunächst, sich darum zu bemühen, dem neuen Artikel 4 des überarbeiteten Cotonou-Abkommens volle Geltung zu verschaffen und bei der Konzipierung der EU-Hilfsprogramme, die mit der Regierung des betreffenden Landes verhandelt werden, eine tatsächliche Konsultation der dezentralen lokalen Behörden durchzuführen;

7.

hält es für unerlässlich, dass den Verbänden der lokalen Mandatsträger in dem betreffenden Land Informationen über die Modalitäten und Auswirkungen jener Konsultation zur Verfügung gestellt werden;

8.

begrüßt in dieser Hinsicht die Verbreitung von Leitlinien bei den Kommissionsdelegationen im Einklang mit der Empfehlung aus der Stellungnahme CdR 224/2005, um diese für die lokale Dimension der Tätigkeit der Europäischen Union — insbesondere im Bereich der Governance — zu sensibilisieren, bedauert jedoch, dass diese Dokumente dem Ausschuss nicht zu seiner ordnungsgemäßen Unterrichtung übermittelt wurden;

9.

hält es für notwendig, die Struktur des „Governance-Profils“ zu überarbeiten, bei dessen Konzipierung dem Prinzip der Eigenverantwortung nur in geringem Maße Rechnung getragen wurde und das kaum nennenswerte Fortschritte für die Förderung der demokratischen Governance auf lokaler Ebene bringt: Diese bildet darin nicht etwa eine vollwertige Dimension, sondern taucht nur hier und da als Teilaspekt in einzelnen der neun Rubriken (1) auf; dagegen würde es die dezentrale Dimension zahlreicher Rubriken (z.B. Rechtsstaatlichkeit, ökonomische Governance) verdienen, auch als solche behandelt zu werden.

10.

empfiehlt jedoch, dass die „Governance-Initiative“, eine Finanzreserve, die „auf die Anregung echter Veränderungen und entscheidender Fortschritte auf dem Gebiet der demokratischen Governance“ abzielt, umfassend genutzt werden sollte, um die Abstimmung zwischen der nationalen und der lokalen Regierungs- bzw. Verwaltungsebene zu fördern, wobei die Grundsätze der Gleichheit, der Transparenz und der Einbindung der Bevölkerung zu wahren sind; weiterhin empfiehlt der Ausschuss, dass diese Form der Unterstützung nur solchen Regierungen zugute kommen sollte, die sich dazu verpflichten, den Gebietskörperschaften Mittel zuzuweisen, die im Verhältnis zu den Kompetenzen stehen, die sie ihnen rechtlich übertragen;

11.

macht auf die finanzielle Unterstützung aufmerksam, die die Governance auf lokaler Ebene verdient: So erscheint es ihm eindeutig unzureichend — wie in der Verordnung für den 10. EEF vorgesehen -, höchstens insgesamt 15 % der Finanzhilfe für die Unterstützung der Zivilgesellschaft, für technische Zusammenarbeit und für Governance bereitzustellen, wenn diese nicht zu den Schwerpunktbereichen gehört; nach Auffassung des Ausschusses müsste dieser Anteil auf mindestens 25 % erhöht werden, damit sowohl die nationale als auch die lokale Dimension erfasst wird;

Afrika

12.

begrüßt, dass die Berichte aus dem „Afrikanischen Peer-Review-Mechanismus“ (African Peer Review Mechanism — APRM), der im Rahmen der „Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas“ (NEPAD) von den afrikanischen Ländern selbst entwickelt und umgesetzt wurde, als Grundlage für das Governance-Profil dienen können;

13.

würde es sich wünschen, dass die Union durch die Aufmerksamkeit und Unterstützung, die sie dieser nationalen Selbstbewertung zuteil werden lässt, dazu beiträgt, die Einbeziehung der lokalen Gebietskörperschaften zu verstärken, die Dezentralisierungsfortschritte auszubauen und zu einem nationalen Aktionsprogramm zu gelangen, das auf die Behebung der festgestellten Mängel ausgerichtet ist;

14.

bekräftigt, dass die Frage des Ausbaus der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften ein Thema von höchster Priorität ist, wenn es darum geht, eine Dezentralisierung von Befugnissen zu erreichen, die von der Bevölkerung als wirklicher Fortschritt wahrgenommen werden kann. Maßnahmen in diesem Bereich können etwa folgende Formen annehmen:

a)

verstärkte Unterstützung für Netzwerke lokaler Mandatsträger — unabhängig davon, ob es sich dabei um einzelstaatliche, regionale oder kontinentweite Netze handelt [z.B. die Schaffung des „Rats afrikanischer Städte und Regionen“ (CCRA), dem afrikanischen Zweig des weltweiten Dachverbands „Vereinigte Städte und lokale Gebietskörperschaften“ (CGLU)]; der im September 2006 in Nairobi erneut bestätigte Erfolg der regelmäßigen Treffen im Rahmen der „Africities“-Gipfel zeigt, dass die Erwartungen der lokalen Mandatsträger in diesem Bereich hoch sind;

b)

Aufstockung der Mittel, mit denen die Effizienz von Organisationen gesteigert werden kann, die — wie z.B. das Kommunale Entwicklungsprogramm (PDM) mit Sitz in Cotonou — technische Unterstützung für lokale Mandatsträger bereitstellen und es ihnen ermöglichen, sich über Konzepte und Verfahrensweisen auszutauschen;

c)

Bereitstellung leistungsfähiger Informationstechnik für lokale Mandatsträger, insbesondere zugunsten der Initiative für digitale Solidarität;

15.

empfiehlt, die Organisationen zur Vertretung lokaler Mandatsträger und ihrer Anliegen in die Instanzen des politischen Dialogs zwischen der EU und den betreffenden Ländern sowie insbesondere in den für das zweite Halbjahr 2007 vorgesehenen Gipfel EU/Afrika einzubinden;

In Bezug auf die sonstigen Regionen der Welt

16.

begrüßt, dass die Dezentralisierung in Lateinamerika als Element der Staatsmodernisierung dargestellt wird und wünscht, über die Fortschritte bei der Umsetzung des für 2008 angekündigten Programms zur Verbesserung der Governance in der Region Asien unterrichtet zu werden;

17.

begrüßt, dass die in der Kommissionsmitteilung angekündigte „Governance-Fazilität“ Teil des Finanzinstruments für die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENPI) ist und fordert, an der Umsetzung des Programms zur Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Partnerländer und der EU, das über Grenzregionen hinausgeht, beteiligt zu werden, wie dies in dem interregionalen Programm für den Zeitraum 2007-2010 ab 2008 vorgesehen ist;

18.

bedauert jedoch, dass die lokale Dimension der Governance in den Abkommen zwischen der EU und den einzelnen Ländern, die Gegenstand der Europäischen Nachbarschaftspolitik sind, kaum berücksichtigt wird;

19.

hält es unter diesen Umständen insbesondere in Bezug auf die Mittelmeeranrainerstaaten (von denen mehrere zusätzlich unter die Afrika-Strategie fallen) für notwendig, erneut auf die Empfehlungen hinzuweisen, die er bereits in seiner Stellungnahme CdR 142/2005 vom 13. Oktober 2005 zum 10. Jahrestag der Partnerschaft Europa-Mittelmeer geäußert und in den Schlussfolgerungen des Seminars in Valencia vom 10. April 2007 (CdR 59/2007) bekräftigt hatte und worin er sich für die Einrichtung eines EU-Mittelmeer-Forums der lokalen Gebietskörperschaften aussprach;

In Bezug auf die Gebietskörperschaften der EU

20.

ruft zunächst seine vorherige Stellungnahme (CdR 224/2005) in Erinnerung, in der er forderte, dass den territorialen Gebietskörperschaften in der EU-Entwicklungspolitik hinreichend Rechnung getragen wird und dass die Organisationen, die ihnen auf internationaler und europäischer Ebene Gehör verschaffen, die Möglichkeit erhalten, einen wirksamen Dialog mit den Einrichtungen und Organen der EU zu führen;

21.

beabsichtigt, im Gefüge der EU-Institutionen seine Rolle als Vertretungsorgan der lokalen Gebietskörperschaften, die die demokratische Governance gewährleisten und sie gleichzeitig der Bevölkerung näher bringen, in vollem Umfang wahrzunehmen; wünscht, an dem politischen Dialog der EU mit den verschiedenen Regionen der Welt, insbesondere Afrika, beteiligt zu werden, und ist der Ansicht, dass der nächste EU-Afrika-Gipfel eine erste Gelegenheit hierzu bieten dürfte;

22.

gedenkt insbesondere, sich im Rahmen des Dialogs mit den lokalen Gebietskörperschaften der betreffenden Länder einzubringen, um einen Gedankenaustausch über die Verwirklichung der Dezentralisierung und über laufende Verfahren zur Förderung von Fortschritten im Bereich der demokratischen Governance zu führen; daher ist er der Auffassung, dass den dezentralen Gebietskörperschaften bei der nächsten Überarbeitung des Cotonou-Abkommens im institutionellen Gefüge genauso viel Aufmerksamkeit geschenkt werden muss wie den wirtschaftlichen und sozialen Gruppen bzw. Organisationen und dass für den Ausschuss der Regionen folglich ähnliche Bestimmungen gelten sollten, wie sie derzeit in Protokoll Nr. 1 (2) Ziffer 4 des Abkommens für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vorgesehen sind;

23.

bekräftigt erneut, dass die lokalen Gebietskörperschaften der EU ihre Erfahrungen und ihren Sachverstand mit den Gebietskörperschaften anderer Weltregionen teilen möchten; unter anderem tun sie dies bereits im Bereich Frieden, z.B. im Wege der „Städtediplomatie“, doch sollte sich eine Governance-Politik ihre Mitwirkung auf unterschiedliche Weise zunutze machen:

a)

durch eine Förderung der Annäherung und des Austauschs zwischen einzelstaatlichen Verbänden von Mandatsträgern aus Europa und anderen Regionen der Welt;

b)

durch eine Festigung der bereits bestehenden Beziehungen zwischen Gebietskörperschaften zum Zwecke der dezentralen Zusammenarbeit und gegebenenfalls durch die Bildung von Netzwerken zu einem Thema oder einer Region;

c)

durch die Förderung neuer Beziehungen im Wege der Einrichtung von Partnerschafts- und Austauschprogrammen zwischen Gebietskörperschaften in Europa und anderen Weltregionen;

24.

fordert die Europäische Kommission auf, den Ausschuss — im Einklang mit den in der Kooperationsvereinbarung zwischen AdR und Kommission in Bezug auf den Ausbau und die Aufwertung der dezentralen Zusammenarbeit festgeschriebenen Zielen — in technischer und finanzieller Hinsicht bei der Einrichtung einer Kooperationsbörse für die dezentrale Zusammenarbeit zu unterstützen und mit ihm in diesem Sinne zusammenzuarbeiten; Ziel dieser Kooperationsbörse soll es sein, die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der dezentralen Zusammenarbeit zu erleichtern und für eine bessere Abstimmung zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und den Gebietskörperschaften in Entwicklungsländern außerhalb der Union zu sorgen. Die Kooperationsbörse könnte in Form eines Online-Dienstes verwirklicht werden, der zum einen als Schnittstelle für die Bedürfnisse und Hilfsanfragen der einen Seite sowie zum anderen für Interessenbekundungen und Angebote dienen könnte.

Brüssel, den 7. Juni 2007.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE

II.   Verfahren

Titel

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik: Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union“

Referenzdokumente

KOM(2006) 421 endg. — 2006/1020 (SEK), 2006/1021 (SEK), 2006/1022 (SEK)

Rechtsgrundlage

Artikel 265 Absatz 1 EGV

Geschäftsordnungsgrundlage

 

Befassung durch den Rat

30.8.2006

Beschluss des Präsidenten

20.11.2006

Zuständig

Fachkommission für Außenbeziehungen und dezentralisierte Zusammenarbeit (RELEX)

Berichterstatterin

Juliette Soulabaille, Mitglied des Gemeinderats von Corps-Nuds (FR/SPE)

Analysevermerk

30.11.2006

Prüfung in der Fachkommission

25.1.2007

Annahme in der Fachkommission

29.3.2007

Abstimmungsergebnis

einstimmig angenommen (vereinfachtes Verfahren nach Art. 26)

Verabschiedung auf der Plenartagung

7. Juni 2007

Frühere Stellungnahmen des Ausschusses

CdR 224/2005 fin (3), Stellungnahme des AdR zum Thema „Dezentralisierte Zusammenarbeit bei der Reform der Entwicklungspolitik der EU“, Berichterstatterin: Juliette Soulabaille (FR/SPE), verabschiedet auf der Plenartagung am 16.11.2005

CdR 142/2005 fin (4), Stellungnahme des AdR zu der „Mitteilung der Kommission zum 10. Jahrestag der Partnerschaft Europa-Mittelmeer: Ein Arbeitsprogramm für die Herausforderungen der nächsten fünf Jahre“ KOM(2005) 139 endg., Berichterstatterin: Anna Terrón i Cusí (ES/SPE), verabschiedet auf der Plenartagung am 13.10.2005

CdR 327/2003 fin (5), Stellungnahme des AdR zum Thema „Die Partnerschaft Europa/Mittelmeer und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften: Koordinationsbedarf und Notwendigkeit eines spezifischen Instruments für die dezentralisierte Zusammenarbeit“, Berichterstatter: Jacques Blanc (FR/EVP) und Gianfranco Lamberti (IT/SPE)


(1)  1) Politische/demokratische Governance, 2) Politische Governance/Rechtsstaatlichkeit (Justizwesen und Strafverfolgung), 3) Korruptionskontrolle, 4) Wirksamkeit des Regierungshandelns, 5) Ökonomische Governance, 6) Innere und äußere Sicherheit, 7) Sozialpolitische Governance, 8) Internationaler und regionaler Kontext, 9) Qualität der Partnerschaft.

(2)  ABl. L 43 vom 14.2.2001.

(3)  ABl. C 115 vom 16.5.2006, S. 42.

(4)  ABl. C 81 vom 4.4.2006, S. 46.

(5)  ABl. C 121 vom 30.4.2004, S. 18.