29.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 206/40


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Bildungs- und Ausbildungszwecken: Europäische Qualitätscharta für Mobilität“

(2006/C 0206/07)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

aufgrund der „Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Bildungs- und Ausbildungszwecken: Europäische Qualitätscharta für Mobilität“ (KOM(2005) 450 endg.);

aufgrund des Ratsbeschlusses vom 10. Oktober 2005, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags zu diesem Thema zu konsultieren;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 10. November 2005, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu beauftragen;

aufgrund der Stellungnahme der Fachkommission für Kultur, Bildung und Forschung vom 1. März 2006 (CdR 34/2006 rev. 1; Berichterstatter: Luciano Caveri, Präsident der autonomen Region Aostatal, IT/ALDE);

verabschiedete auf seiner 64. Plenartagung am 26./27. April 2006 (Sitzung vom 27. April) folgende Stellungnahme:

1.   Bemerkungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.1

nimmt zur Kenntnis, dass Europa im Rahmen der Lissabon-Strategie das lebenslange Lernen als ausschlaggebend für das menschliche und berufliche Vorankommen erkannt hat. Allgemeine und berufliche Bildung - nicht nur als Vorbereitung auf eine berufliche Laufbahn, sondern während des gesamten Arbeitslebens - sind auch künftig entscheidend für technologische Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, für die Schaffung von Arbeitsplätzen wie auch für die Ausbildung der Menschen, die diese Arbeitsplätze besetzen sollen;

1.2

hebt hervor, dass effizienteres Lernen dadurch erreicht werden kann, dass es als Prozess der aktiven Erforschung und nicht als passive Aufnahme von Lerninhalten konzipiert und erlebt wird. Noch heute gilt, dass die Erwachsenenbildung effizienter wird, wenn sie so geändert wird, dass die von der heutigen Gesellschaft verlangten Fähigkeiten und Kompetenzen genutzt werden, um die eigene Rolle als Mensch und Bürger sowie die eigene berufliche Zukunft bewusst zu gestalten. Die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten gewinnt also an Wert, sobald der Einzelne seine berufliche und persönliche Zukunft so plant, dass er als Individuum weiterkommt, aber auch einen Beitrag zum Fortschritt der Gesellschaft leistet;

1.3

hebt hervor, dass Schulbesuch, Berufsausbildung und Berufstätigkeit im Ausland auf besondere Weise ein Instrument darstellen, das zum Nachdenken über die eigenen kognitiven Vorgehensweisen und Strategien anregt und - weil dadurch die eigenen Kompetenzen in einem anderen Umfeld genau bestimmt und an dieses angepasst werden - die Strategien zur Handhabung der geistigen Fähigkeiten des Einzelnen verfeinert sowie seine Eigenständigkeit und Kommunikationsfähigkeit gestärkt und aufgewertet werden;

1.4

bekräftigt, dass Ausbildungs- oder Berufserfahrung im Ausland, wenn sie angemessen vorbereitet, ausgerichtet und unterstützt wird, einen Bildungswert darstellt, dessen Bedeutung weit über die Krönung der eigenen Berufsausbildung herausgeht und ein viel breiteres Spektrum umfasst. Wenn wir unter Kultur oder Bildung nicht nur eine Summe von Kenntnissen, sondern eine Gesamtheit von Verhaltensweisen, Werten, praktischem Wissen einer bestimmten Personengruppe verstehen, was kann dann besser als eine Auslandserfahrung die Grundlage für den Aufbau einer wirklichen und eigenen Kultur der Europäischen Union bilden?

1.5

nimmt zur Kenntnis, dass ein interkultureller Ansatz gegenüber anderen Realitäten eine positive Einstellung zu Austausch und Empathie voraussetzt; diese Bereiche eignen sich sehr dazu, unterschiedliche Gegebenheiten miteinander zu vergleichen und zu erkennen, dass Arbeit und Ausbildung die Komplexität jeder Kultur charakterisieren. Denn durch den Wert, der den Kulturen beigemessen wird, durch die vielfältigen und flexiblen Organisationsformen und durch die Aspekte der zwischenmenschlichen Beziehungen können Vorurteile und Verallgemeinerungen überwunden werden;

1.6

vertritt die Auffassung, dass für eine bessere Qualität der Mobilitätserfahrungen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, uneingeschränkt anzuerkennen, dass der Einzelne bei der Anhebung des Wissens- und Qualifikationsniveaus seines Herkunftslandes und bei seinem Beitrag neuer Kenntnisse, kultureller, traditioneller und sprachlicher Anreize im Gastland eine wichtige Rolle spielt;

1.7

heißt den Kommissionsvorschlag gut, da dieser in der hier dargestellten Sichtweise die Aufgabe erfüllt, das allgemeine Qualitätsniveau der Ausbildung in Europa anzuheben und ein Modell vorschlägt, das von der Anerkennung der zentralen Rolle des betroffenen Einzelnen ausgeht und die bestmögliche Nutzung und Wirkung des Ausbildungsgangs für den Einzelnen und die Gesellschaft gewährleistet;

1.8

hebt hervor, dass eine Entsprechung bestehen sollte zwischen dem Wert, den die Einzelnen ihren Austauscherfahrungen beimessen, und dem Wert, den die Herkunfts- und Gastländer diesen Einzelerfahrungen und den Mobilitätsprogrammen insgesamt beimessen. Die in der „Europäischen Qualitätscharta für Mobilität“ enthaltenen Angaben sind in diesem Sinne Vorbedingung dafür, dass die Teilnehmer sowohl während ihres Aufenthalts im Gastland auch nach ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland eine positive Erfahrung machen. Eine solche Ausrichtung lässt sich besser realisieren, wenn die lokale und regionale Ebene für die Gestaltung und Koordinierung der Mobilitätserfahrungen zuständig ist;

1.9

hält es für möglich, auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften/Behörden korrekte und genaue Informationen zu erteilen, die Einzelnen zu motivieren, die Chance eines Auslandsaufenthalts zu Weiterbildungszwecken zu ergreifen, Vorteile für die eigene berufliche Laufbahn daraus zu ziehen und die Ergebnisse der Erfahrungen hinsichtlich erworbenen und auf das Arbeitsumfeld im Herkunftsland übertragbaren Kompetenzen zu interpretieren. Die lokalen Verwaltungen können somit eine sehr wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Qualität und Effizienz der Mobilitätsprogramme bewerten;

1.10

nimmt zur Kenntnis, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen vor Ort für die Bevölkerung im Allgemeinen und insbesondere Jugendliche besser gewährleisten können, was die kulturellen und beruflichen Chancen anbelangt, die die Mobilität bietet. Sie ermöglicht nämlich eine Überwindung nicht nur der wirtschaftlichen, sondern auch der kulturellen Hindernisse der beruflichen Entfaltung des Einzelnen;

1.11

darüber hinaus hält es der AdR für notwendig, den einzelnen Teilnehmern außer einer angemessenen sprachlichen, pädagogischen und praktischen Vorbereitung auch Unterstützung und Beratung zur Erstellung ihres eigenen kulturellen und beruflichen Entwicklungsplans zu bieten. Denn mehr denn je sollten die europäischen Programme zur beruflichen Mobilität auf den Einzelnen genau abgestimmt sein und eine Investition in die Berufswelt darstellen. In diesem Zusammenhang sollte nach Beendigung des Auslandsaufenthalts analysiert werden, welche Kompetenzen aus dieser Erfahrung im eigenen Arbeitsumfeld genutzt werden können; dabei sind auch die Instrumente zur Anerkennung und Anrechnung der erworbenen Kompetenzen anzuwenden (z.B. das Instrument Europass Mobilität);

1.12

bekräftigt, dass außer einer Koordinierungs- und Kontaktrolle gegenüber den Einrichtungen des Gastlandes zur Qualitätskontrolle der logistischen Unterstützung und Betreuung eine Gesamtleitung der Beobachtung und Auswertung der Auswirkungen der Mobilitätserfahrungen insgesamt auf die Bevölkerung, die Bildungssysteme und das Produktionssystem vonnöten ist. Zu diesem Zweck sind Synergien zu schaffen, die Unternehmen, Bildungsstätten, Schulen und Universitäten einbeziehen, damit diese die von den Teilnehmern erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich anerkennen;

1.13

betont, dass nicht unterschätzt werden darf, dass sich bei der Umsetzung der „Europäischen Qualitätscharta für Mobilität“ ein Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Gebietskörperschaften und einschlägigen Stellen der verschiedenen Mitgliedstaaten entwickelt, der die Festlegung einer gemeinsamen und vereinbarten Vorgehensweise ermöglicht. Das Ergebnis dieser Prozesse wird zweifellos zu weiteren nützlichen Planungen in den verschiedensten Bereichen führen, von der regionalen Wirtschaftsentwicklung bis zur Ausbildung und zum Austausch von Arbeitnehmern; dadurch entstehen neue Vertrauens- und Kooperationsverhältnisse als Grundlage für die gegenseitige Anerkennung.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Empfehlung 1

Anhang, Ziffer 1

Von der Kommission vorgeschlagener Wortlaut

Änderungsantrag des AdR

1.   EUROPÄISCHE QUALITÄTSCHARTA FÜR MOBILITÄT

1.

Beratung und Information

Potenzielle KandidatInnen erhalten Zugang zu zuverlässigen Beratungs- und Informationsquellen für Mobilitätsangebote und die Bedingungen, unter denen sie diese nutzen können.

1.   EUROPÄISCHE QUALITÄTSCHARTA FÜR MOBILITÄT

1.

Beratung und Information

Potenzielle KandidatInnen erhalten Zugang zu zuverlässigen Beratungs- und Informationsquellen für Mobilitätsangebote und die Bedingungen, unter denen sie diese nutzen können.

Die lokale und regionale Ebene spielt eine Schlüsselrolle beim Informationszugang; daher sollten die Kontakte zu den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gegebenenfalls in den Mobilitätsprogrammen der TeilnehmerInnen berücksichtigt werden.

Begründung

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind die Ebenen, an die sich die potenziellen Teilnehmer an den Austauschprogrammen vorrangig wenden, um Informationen einzuholen und sich beraten zu lassen. Sie sind die bürgernächsten Ebenen und sind sich am stärksten der Bedürfnisse ihrer Bevölkerung bewusst; daher sind sie auch am ehesten in der Lage, die vorhandenen Chancen aufzuzeigen, Maßnahmen zu planen, die Kandidaten zu beraten und zu unterstützen, um eine möglichst starke Beteiligung der Bürger und eine möglichst hohe Effizienz der Programme zu erreichen.

Empfehlung 2

Anhang, Ziffer 3

Von der Kommission vorgeschlagener Wortlaut

Änderungsantrag des AdR

1.   EUROPÄISCHE QUALITÄTSCHARTA FÜR MOBILITÄT

3.

Personalisierung

Mobilität zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken ist soweit wie möglich auf den persönlichen Lernweg, die Fähigkeiten und die Motivation der TeilnehmerInnen abzustimmen und so zu konzipieren, dass sie diese Aspekte weiterentwickelt oder ergänzt.

1.   EUROPÄISCHE QUALITÄTSCHARTA FÜR MOBILITÄT

3.

Personalisierung

Mobilität zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken ist soweit wie möglich auf den persönlichen Lernweg, die Fähigkeiten und die Motivation der TeilnehmerInnen abzustimmen und so zu konzipieren, dass sie diese Aspekte weiterentwickelt oder ergänzt, sowohl in der geregelten als auch der nicht geregelten Ausbildung, wobei eine Pädagogik ohne Ausgrenzung anzuwenden und den Einflüssen der nicht formalen Ausbildung auf Kinder besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist.

Begründung

Der nicht geregelten Ausbildung sollte dieselbe Bedeutung beigemessen werden wie der geregelten.

Empfehlung 3

Anhang, Ziffer 5

Von der Kommission vorgeschlagener Wortlaut

Änderungsantrag des AdR

1.   EUROPÄISCHE QUALITÄTSCHARTA FÜR MOBILITÄT

5.

Sprachliche Aspekte

Effizientes Lernen setzt Fremdsprachenkenntnisse voraus. Die TeilnehmerInnen, aber auch die Entsende- und Aufnahmeeinrichtungen, haben auf die sprachliche Vorbereitung besonderen Wert zu legen. Mobilitätsregelungen sollten folgende Punkte beinhalten:

Vor der Abreise: Feststellung der Fremdsprachenkenntnisse und Angebot, Kurse in der Sprache des Gastlandes und in der Unterrichtssprache – sofern diese von der Landessprache verschieden ist – zu besuchen.

Im Gastland: sprachliche Unterstützung und Betreuung.

1.   EUROPÄISCHE QUALITÄTSCHARTA FÜR MOBILITÄT

5.

Sprachliche Aspekte

Effizientes Lernen setzt Fremdsprachenkenntnisse voraus. Die TeilnehmerInnen, aber auch die Entsende- und Aufnahmeeinrichtungen, haben auf die sprachliche Vorbereitung besonderen Wert zu legen, um eine stärkere Integration zu ermöglichen, insbesondere dort, wo Minderheitssprachen gesprochen werden. Mobilitätsregelungen sollten folgende Punkte beinhalten:

Vor der Abreise: Feststellung der Fremdsprachenkenntnisse und Angebot, Kurse in der Sprache des Gastlandes und in der Unterrichtssprache - sofern diese von der Landessprache verschieden ist - zu besuchen.

Im Gastland: sprachliche Unterstützung und Betreuung.

Begründung

In Gebieten, in denen Minderheitensprachen gesprochen werden, sollten die nationalen und europäischen Stellen eng mit den lokalen und regionalen Stellen und den Universitäten zusammenarbeiten, um mehr Studenten zu veranlassen, Kurse in diesen Sprachen zu besuchen, bevor sie das gewählte Austauschprogramm antreten.

Empfehlung 4

Anhang, Ziffer 8

Von der Kommission vorgeschlagener Wortlaut

Änderungsantrag des AdR

1.   EUROPÄISCHE QUALITÄTSCHARTA FÜR MOBILITÄT

8.

Anrechnung

Ist ein im Ausland absolvierte Studien- oder Praktikumsphase integraler Bestandteil eines Regelstudiums oder einer formalen Ausbildung, so ist dies im Lernplan zu vermerken. Um eine angemessene Anrechnung und Zertifizierung zu gewährleisten, sind die TeilnehmerInnen entsprechend zu unterstützen. Die Form der Anrechnung ist im Lernplan festzulegen. Für andere Arten der Mobilität, vor allem im Rahmen nicht formaler Bildung und Ausbildung, ist eine Bestätigung auszustellen, mit der die TeilnehmerInnen ihre aktive Teilnahme und die Erreichung der Lernziele ausreichend und glaubhaft nachweisen können.

1.   EUROPÄISCHE QUALITÄTSCHARTA FÜR MOBILITÄT

8.

Anrechnung

Ist eine im Ausland absolvierte Studien- oder Praktikumphase integraler Bestandteil eines Regelstudiums oder einer formalen Ausbildung, so ist dies im Lernplan zu vermerken. Um eine angemessene Anrechnung und Zertifizierung zu gewährleisten, sind die TeilnehmerInnen entsprechend zu unterstützen. Die Form der Anrechnung ist im Lernplan festzulegen. Für andere Arten der Mobilität, vor allem im Rahmen nicht formaler Bildung und Ausbildung, ist eine Bestätigung auszustellen, mit der die TeilnehmerInnen ihre aktive Teilnahme und die Erreichung der Lernziele ausreichend und glaubhaft nachweisen können.

Der AdR unterstreicht die Bedeutung der Anrechnung und fordert die Mitgliedstaaten auf, die vorhandenen Instrumente für die Anrechnung in der Praxis anzuwenden bzw. solche zu schaffen, wenn noch keine bestehen. Die bestehenden Anrechnungsinstrumente müssen voll ausgenutzt werden, insbesondere das Mobilitätsdokument „Europass“, um zu gewährleisten, dass sich die Erfahrungen der Teilnehmer positiv auswirken.

Begründung

Es wird hervorgehoben, wie wichtig die Anerkennung der während eines Austauschprogramms erworbenen Kompetenzen und erreichten Abschlüsse ist, um die Transparenz der Qualifikationen zu erhöhen und infolgedessen die Mobilität von Arbeitnehmern und Studenten zu fördern. Der AdR fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die vorhandenen Instrumente für die Anrechnung in der Praxis anzuwenden.

Empfehlung 5

Anhang, Ziffer 9

Von der Kommission vorgeschlagener Wortlaut

Änderungsantrag des AdR

9.

Wiedereingliederung und Evaluierung

Nach ihrer Rückkehr werden die TeilnehmerInnen beraten, wie sie ihre während des Auslandsaufenthaltes erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen nutzen können. Personen, die nach einer langen Mobilitätsphase zurückkehren, sind bei der Wiedereingliederung in das soziale, Bildungs- oder Berufsumfeld in ihrem Heimatland in geeigneter Form zu unterstützen. Die TeilnehmerInnen evaluieren die gewonnene Erfahrung gemeinsam mit den verantwortlichen Organisationen und überprüfen, ob die Lernplanziele erreicht wurden.

9.

Wiedereingliederung und Evaluierung

Nach ihrer Rückkehr werden die TeilnehmerInnen beraten, wie sie ihre während des Auslandsaufenthaltes erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen nutzen können. Personen, die nach einer langen Mobilitätsphase zurückkehren, sind bei der Wiedereingliederung in das soziale, Bildungs- oder Berufsumfeld in ihrem Heimatland in geeigneter Form zu unterstützen. Die TeilnehmerInnen evaluieren die gewonnene Erfahrung gemeinsam mit den verantwortlichen Organisationen und überprüfen, ob die Lernplanziele erreicht wurden.

Die zuständigen Stellen sollten geeignete erfolgreiche Teilnehmer als „Botschafter der Mobilität“ gewinnen oder einstellen, damit diese andere Personen anregen, ihrem Beispiel zu folgen, sowie Wissen und Ratschläge aus erster Hand vermitteln können.

Brüssel, den 27. April 2006

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE