52006AP0234

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) (KOM(2005)0467 - C6-0311/2005 -2005/0203(COD))

Amtsblatt Nr. 298 E vom 08/12/2006 S. 0203 - 0212


P6_TA(2006)0234

Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) (KOM(2005)0467 — C6-0311/2005 —2005/0203(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0467) [1],

- gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 151 Absatz 5 erster Spiegelstrich des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0311/2005),

- gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0168/2006),

1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2. ist der Ansicht, dass der im Legislativvorschlag angegebene Finanzrahmen mit der Obergrenze in Rubrik 3b des neuen mehrjährigen Finanzrahmens vereinbar sein muss, und weist darauf hin, dass der jährliche Betrag gemäß den Bestimmungen von Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festgelegt wird;

3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

[1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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