30.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 324/29


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über einen EU-Forstaktionsplan“

KOM(2006) 302 endg.

(2006/C 324/14)

Die Europäische Kommission beschloss am 19. Juli 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

Das Präsidium des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses beauftragte die Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz am 4. Juli 2006 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 430. Plenartagung am 26. Oktober 2006 Herrn WILMS zum Hauptberichterstatter und verabschiedete einstimmig folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss stellt fest, dass ein EU-Forstaktionsplan ökonomisch, ökologisch, und sozial (nachhaltig) ausgewogen und gleichrangig aufgestellt sein muss. Gleiches gilt für die praktische Verwirklichung der Schlüsselfunktionen.

1.2

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Hauptziele von 4 auf 5 Ziele erweitert werden sollten. Ein zusätzliches Ziel wäre der Punkt „Förderung des Arbeitsplatzes Wald“, der „die Sicherung und den Ausbau der beruflichen Qualifikation von Beschäftigten im Wald“ sowie „die Stärkung und den Erhalt ländlicher Räume“ beinhalten sollte.

1.3

Der EWSA schlägt vor, das Thema „Sicherung und Ausbau der beruflichen Qualifikation von Beschäftigten im Wald“ unter dem Ziel „Arbeitsplatz Wald“ zu berücksichtigen. Es handelt sich um einen vernünftigen Vorschlag, da der Aktionsplan in den ländlichen Räumen letztlich vom Personal der Forstbetriebe, der Ministerien und Verwaltungen der Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt werden soll.

1.4

Der EWSA sieht in „der Stärkung und dem Erhalt ländlicher Räume“ einen wesentlichen Punkt, damit der EU-Forstaktionsplan erfolgreich vor Ort in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann. Mit dem Kapitel „Ländlicher Raum“ sorgt der Aktionsplan aktiv dafür, dass diese Räume in Europa eine Zukunft haben und nicht als ökologische und soziale Brachflächen verkümmern und zurückbleiben.

1.5

Der EWSA legt Wert darauf, dass der EU-Forstaktionsplan von großer Verlässlichkeit geprägt und keine reine Willenserklärung ist. In der Verlässlichkeit liegt der Schlüssel zur Akzeptanz und Glaubwürdigkeit eines EU-Forstaktionsplans.

2.   Einleitung

2.1

Bei der Erstellung des EU-Forstaktionsplans haben die Kommission und die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Vision der Forstwirtschaft und des Beitrags der Wälder und der Forstwirtschaft zur modernen Gesellschaft formuliert:

2.2

Wälder für die Gesellschaft: langfristige, multifunktionelle Forstwirtschaft, die aktuelle und zukünftige gesellschaftliche Anforderungen erfüllt und forstbezogene Existenzen sichert.

2.3

Eine multifunktionelle Forstwirtschaft bietet wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Vorteile. Sie liefert erneuerbare und umweltfreundliche Rohstoffe und spielt eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigung und den Wohlstand in Europa, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Wälder tragen zur Lebensqualität bei, indem sie einen angenehmen Lebensraum, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bieten und gleichzeitig für Umweltschutz und ökologische Werte stehen. Wälder sollten das spirituelle und kulturelle Erbe bewahren, das sie repräsentieren.

2.4

In Übereinstimmung mit den vorstehenden Erwägungen verfolgt der Aktionsplan vier Hauptziele:

Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit;

Verbesserung und Schutz der Umwelt;

Erhöhung der Lebensqualität;

Förderung von Koordination und Kommunikation.

2.5

Der Fünfjahresaktionsplan (2007-2011) besteht aus einer Reihe von Schlüsselaktionen, die die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten umsetzen möchte. Er enthält außerdem zusätzliche Aktionen, die von den Mitgliedstaaten gemäß ihren spezifischen Gegebenheiten und Prioritäten mit Unterstützung durch bestehende Gemeinschaftsinstrumente durchgeführt werden können, wobei die Umsetzung auch nationale Instrumente erforderlich machen kann.

2.6

Im Hinblick auf die praktische Umsetzung des EU-Forstaktionsplans ist ein transparenter Rahmen für forstbezogene Maßnahmen und Entscheidungen auf Gemeinschafts- und Mitgliedstaatsebene festzulegen.

2.7

Der Aktionsplan sollte der Information und Entwicklung von weiteren zielorientierten forstpolitischen Aktivitäten zwischen Gemeinschaftsmaßnahmen und den Forstpolitiken der Mitgliedstaaten dienen.

2.8

Hauptziele des EU-Forstaktionsplans sind der Erhalt, die Unterstützung und der Ausbau der ökonomischen, ökologischen und sozialen (nachhaltigen) Waldbewirtschaftung und der multifunktionellen Rolle der Wälder.

2.9

Grundsätzlich sind national vergleichbare Forstprogramme als verbindlicher Rahmen für die Umsetzung internationaler forstbezogener Verpflichtungen und Regeln festzulegen. Die wachsende Bedeutung globaler und sektorübergreifender Themen, wie z.B. die Nutzung von Holz als Energielieferant in der Forstpolitik, erfordert bessere Kohärenz, Information und Koordination.

2.10

Vor dem Hintergrund der großen Vielfalt der ökologischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Gegebenheiten und der unterschiedlichen Waldbesitzerverhältnisse in der EU sollte der Aktionsplan nach Auffassung des EWSA der Notwendigkeit spezifischer regionaler Ansätze und Maßnahmen für die verschiedenen Arten der Forstbewirtschaftung und Besitzverhältnisse Rechnung tragen. Der Aktionsplan verdeutlicht, welche wichtige Rolle die Waldbesitzer, die Beschäftigten der Forstwirtschaft und der ländliche Raum bei einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in der EU spielen.

2.11

Der EWSA empfiehlt der Kommission, folgende fünf Hauptziele in ihrem EU-Forstaktionsplan zu berücksichtigen:

Verbesserung einer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit,

Verbesserung und Schutz der Umwelt,

Erhöhung der Lebensqualität durch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung,

Förderung von Koordination und Kommunikation,

Förderung des „Arbeitsplatzes Wald“.

3.   Aktionen

3.1   „Verbesserung einer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit“

3.1.1

Der EWSA ist der Auffassung, dass über die Holzernte hinaus andere potenzielle Erzeugnisse des Waldes, z.B. die Bereitstellung von hochwertigem Trinkwasser oder die Bindung von CO2 und der Emissionshandel, im Rahmen dieses Ziels berücksichtigt werden sollten.

3.1.2   Zu Schlüsselaktion 2: „Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors“

3.1.2.1

Neben der Förderung sollte der allgemeine Austausch/Wissenstransfer von Ergebnissen der Forschung und technologischen Entwicklung zwischen europäischen Forschungszentren auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors beitragen.

3.1.2.2

Zur Verbesserung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft ist im Rahmen des Aktionsplans in Zusammenarbeit mit den einzelnen Mitgliedstaaten wissenschaftlich zu klären, wie viele Beschäftigte mit entsprechenden Qualifikationen in den Mitgliedstaaten nötig sind, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung auf Grundlage nationaler Gesetze und Verordnungen auf wirtschaftlich sinnvolle Weise durchzuführen.

3.1.3   Zu Schlüsselaktion 3: „Austausch und Bewertung von Erfahrungen über die Wertbemessung und die Vermarktung von Nichtholzerzeugnissen und Dienstleistungen in Zusammenhang mit Wäldern“

3.1.3.1

Der EWSA ist der Auffassung, dass den Waldbesitzern der Wert der zurzeit nicht vermarkteten Waren und Dienstleistungen des Waldes nicht über Subventionen erstattet werden sollte. Die Bezahlung für Leistungen sollte von den einzelnen Nutzern bzw. Nutznießern unmittelbar an die Waldbesitzer erfolgen.

3.1.3.2

Nach Auffassung des EWSA sollte die Kommission dem Ständigen Forstausschuss vorschlagen, eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe einzusetzen, die prüft und dokumentiert, welche Aktivitäten und Erfahrungen im Zusammenhang mit zusätzlichen Vermarktungsmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen des Waldes in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen. Von einem solchen Austausch der Dokumentation werden alle Waldbesitzer und Mitgliedstaaten profitieren.

3.1.4   Zu Schlüsselaktion 4: Förderung der Verwendung von Forstbiomasse zur Energieerzeugung

3.1.4.1

Bei der Aufarbeitung von Waldrestholz zu Energieholz ist auszuschließen, dass die Nutzung zu einer Verarmung der Böden und einer Einschränkung der Artenvielfalt führt.

3.1.4.2

Hinsichtlich der Nutzung chemisch behandelter Holzabfälle zur Energiegewinnung ist sicherzustellen, dass bei der Verbrennung keine gefährlichen Rückstände in Luft und Boden gelangen.

3.1.4.3

Nach Auffassung des EWSA müssen Entscheidungen auf europäischer Ebene auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Forschungsergebnisse zu der Frage, wer (Mitgliedstaaten) Energieholz wie und wo entsprechend nachhaltig einsetzt und verbraucht, getroffen werden. Allein in den Entwicklungsländern gehen 50 % der Holznachfrage als unersetzbarer Brennstoff (Energielieferant) ohne entsprechende Wertschöpfung verloren. Dieses darf den Mitgliedstaaten der EU nicht widerfahren und ist auszuschließen. Die jeweils strategisch ökologisch, ökonomisch und sozial günstigste europäische Energieerzeugung mit Holz ist mit langem zeitlichem Wirkungsgrad abzuwägen und praktisch umzusetzen.

3.1.4.4

Vor jedem Einsatz genmanipulierten Saat- und Pflanzguts in der Forst- und Waldwirtschaft ist dessen ökologische Unbedenklichkeit sicherzustellen.

3.1.5   Zu Schlüsselaktion 5: „Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern und Förderung von Aus- und Weiterbildungsstrukturen in der Forstwirtschaft“

3.1.5.1

Der Ausbau der Zusammenarbeit ist nicht allein mit den Waldbesitzern anzustreben, sondern auch mit den Beschäftigten in der Forstwirtschaft. Hier kommt besonders dem „Förster“ und mittleren Management des ländlichen Raums als Bindeglied zwischen Waldbesitzer und Industrie eine besondere Rolle zu, die in Strukturen entsprechend zu erhalten und zu fördern sind. Die Mobilisierung von Holz und die Bewirtschaftung der Wälder hängen von der Bereitstellung eines qualifizierten Managements vor Ort ab.

3.1.5.2

Vor diesem Hintergrund sollten die Mitgliedsstaaten nach dem Dafürhalten des EWSA die berufliche Aus- und Weiterbildung von Waldbesitzern, Forstmanagement, Waldarbeitern und forstwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen stärken. Sie sollten nicht nur die Verbände der Waldbesitzer, sondern auch die Berufsverbände der Beschäftigten durch die Einrichtung von Beratungsdiensten fördern. Diese Förderung ist Bestandteil einer nachhaltigen (sozialen) Entwicklung, die besonders dem ländlichen Raum entgegenkommt.

3.1.5.3

Zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Forstwirtschaft können die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Prioritäten darüber hinaus

den Ausbau von Berufsverbänden unterstützen;

forstwirtschaftliche Berufsverbände grundsätzlich an forstpolitischen Entscheidungen beteiligen;

die einzelnen Berufsbilder der Forstwirtschaft auf Grundlage des EU-Forstaktionsplans fördern;

die freiwillige Zertifizierung der Forstwirtschaft in anerkannten Systemen unparteiisch unterstützen.

3.2   „Verbesserung und Schutz der Umwelt“

3.2.1

Der EWSA hält den Erhalt, Schutz und Ausbau der ökologischen Nachhaltigkeit in Forst und Naturschutz für wesentlich, um dieses von der Kommission vorgeschlagene Ziel zu erreichen.

3.2.2

Der EWSA ist der Auffassung, dass die freiwillige Zertifizierung der Forstbetriebe mit anerkannten Zertifizierungssystemen in hohem Maße dazu beiträgt, die ökologische Nachhaltigkeit zu sichern, zu fördern und auszubauen.

3.2.3   Zu Schlüsselaktion 8: „Einrichtung eines europäischen Waldüberwachungssystems“

3.2.3.1

Der EWSA begrüßt die Einrichtung eines europäischen Waldüberwachungssystems. Die relevanten internationalen Organisationen, die beteiligt werden sollen, sind namentlich zu nennen, damit ausgeschlossen werden kann, dass wichtige Akteure und somit Fachkenntnisse fehlen.

3.2.3.2

Ein europäisches Forstzentrum für Forstdaten sollte die gesammelten und wissenschaftlich ausgewerteten Daten nach den Richtlinien des Datenschutzes einer breiten Öffentlichkeit vorstellen und bei Bedarf zur Verfügung stellen.

3.2.4   Zu Schlüsselaktion 9: „Verbesserung des Schutzes der Wälder in der EU“

3.2.4.1

Wichtige Grundlage für eine aktuelle Information betreffend die Waldzustände sind jährlich erstellte und veröffentlichte Waldzustandsberichte der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Ausarbeitung der einzelnen Berichte ist durch den ELER und das Instrument Life+ zu fördern.

3.2.4.2

Der Umbau von Brand begünstigenden Monokulturen zu Mischbeständen als Vorbeugung gegen Waldbrände sollte intensiver genutzt und gefördert werden.

3.3

Für das dritte von der Kommission vorgeschlagene Ziel des Aktionsplans („Erhöhung der Lebensqualität“) schlägt der EWSA folgende neue Formulierung vor: „Verbesserung der Lebensqualität durch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung“

3.3.1

In ihrer Mitteilung stellt die Kommission fest, dass die Mitgliedstaaten Investitionen anregen können, um den öffentlichen Waldbestand auszubauen. Der EWSA ist der Auffassung, dass der ELER zudem Unterstützung bei der Erhaltung und Stärkung der ländlichen Räume bieten sollte.

3.3.2   Zu Schlüsselaktion 10: „Förderung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen im Umweltbereich“

3.3.2.1

Die Förderung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen sollte sich nicht nur auf den Umweltbereich beziehen, sondern auch auf den Sozialbereich. Zwischen diesen beiden Bereichen bestehen Schnittstellen: Beispielsweise verlangen die soziale Kompetenz von Lehrenden oder die kulturelle Dimension ein Höchstmaß an Bildung und Information im Sozialbereich.

3.3.3   Zu Schlüsselaktion 12: „Untersuchung des Potenzials von Wäldern in und im Umfeld von Städten“

3.3.3.1

In Stadt- und Ballungsräumen nehmen der Wald und der Vorrat an Holz in allen Mitgliedstaaten nachweislich ab. Neben höheren Emissionsschäden ist der Wald besonders durch Rodung gefährdet. Ausgleichsflächen im gleichen Naturraum sind selten vorhanden. Ursache ist der überdurchschnittliche Bedarf an Wohn- und Industrieflächen und der stetige Ausbau der Infrastruktur. Straßen, Bahntrassen und Flughafenerweiterungen spielen hierbei eine besondere und übergeordnete Rolle.

3.4   „Förderung von Koordination und Kommunikation“

3.4.1   Zu Schlüsselaktion 13: „Stärkung der Rolle des Ständigen Forstausschusses“

3.4.1.1

Der EWSA vertritt den Standpunkt, dass während der Dauer der Umsetzung des Aktionsplans gemeinsame Sitzungen zu organisieren sind, in denen Verbände und Akteure der gesamten nachhaltigen Forstwirtschaft Europas zusammentreffen und ihre Bereiche entsprechend vertreten. Gleiches gilt für die Einrichtung von Ad-hoc-Arbeitsgruppen. Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass der Aktionsplan von vielen Akteuren der Forstwirtschaft getragen und unterstützt wird.

3.4.2   Zu Schlüsselaktion 6: „Stärkung des Profils der EU in internationalen Forstfragen“

3.4.2.1

Eine Maßnahme zur Reduzierung der weltweiten Entwaldung wäre die Schaffung eines europäischen Urwaldschutzgesetzes, in dem unter anderem festgelegt wird, unter welchen rechtlichen Bedingungen Tropen- und Urwaldholz in die EU gelangt, veredelt und eingesetzt wird. Die Kommission sollte eine entsprechende Gesetzesinitiative prüfen und bis zum Jahr 2012 ein Europäisches Urwaldschutzgesetz verabschiedet haben. Darüber hinaus unterstreicht der EWSA, dass der laufende FLEGT-Prozess ein Mittel zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung und der Verschlechterung der Situation der Urwälder sein kann. Die FLEGT-Rechtsvorschriften sollten weiter als System dienen, das verhindert, dass illegal geschlagenes Holz in die Märkte und verarbeitenden Betriebe der EU gelangt.

3.4.3   Zu Schlüsselaktion 18: „Verbesserung von Informationsaustausch und Kommunikation“

3.4.3.1

An Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung der Mitgliedstaaten sind sämtliche Stakeholder der Forstwirtschaft als Multiplikatoren zu beteiligen und finanziell zu unterstützen.

3.5

Um eine nachhaltige Forstwirtschaft in der EU zu garantieren, ist nach Auffassung des EWSA die berufliche Qualifikation von Beschäftigten im Wald sicherzustellen. Deshalb fordert der EWSA die Kommission auf, folgendes neues Ziel zu berücksichtigen: „Förderung des Arbeitsplatzes Wald“.

3.5.1

Der EWSA betont, dass der Wald sämtliche Funktionen und gesellschaftlichen Leistungen nur erfüllen kann, wenn für seine Bewirtschaftung und Pflege ausreichend Personen (Waldarbeiter, Maschinenführer, forstwirtschaftliche Verwaltungsangestellte und Forstmanager) beschäftigt werden. Diese sollten über eine fachliche Grundqualifikation verfügen und ständig weitergebildet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für mitarbeitende Waldbesitzer. Die Qualifikation ist den ökonomischen, ökologischen und sozialen beruflichen Anforderungen anzupassen. Das trifft insbesondere auf die Sicherstellung des Naturschutzes im Wald zu.

3.5.2

Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt der EWSA folgende Schlüsselaktionen vor:

Schlüsselaktion 19: „Förderung von Ausbildung und Fortbildung“

Schlüsselaktion 20: „Untersuchung des Zusammenhangs von nachhaltiger Waldbewirtschaftung und beruflicher Bildung/Qualifikation im Forstsektor“

Schlüsselaktion 21: „Ländlicher Raum“.

3.5.3   Zu Schlüsselaktion 19: „Förderung von Ausbildung und Fortbildung“

3.5.3.1

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Ausbildung/Fortbildung, Forschung, die Entwicklung und den Technologietransfer in den Bereichen Forst, Holz und Naturschutz verstärkt fördern.

3.5.3.2

Der EWSA unterstreicht, dass die Kommission anerkannte forstwirtschaftliche Zertifizierungssysteme unterstützen sollte, die zur Sicherung und zum Ausbau der Beschäftigung beitragen, indem sie Indikatoren einer nachhaltigen Personalplanung und -entwicklung der Forstbetriebe liefern.

3.5.4   Zu Schlüsselaktion 20: „Untersuchung des Zusammenhangs von nachhaltiger Waldbewirtschaftung und beruflicher Bildung/Qualifikation im Forstsektor“

3.5.4.1

Die Kommission sollte die wissenschaftliche Untersuchung der Frage fördern, welcher Zusammenhang zwischen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der beruflichen Bildung/Qualifikation von Waldbesitzern und Beschäftigten in der Forstwirtschaft (Bedarfsklärung) besteht.

3.5.4.2

Der EWSA rät der Kommission, eine Studie zur Ermittlung der spezifischen Berufsbilder durchzuführen, die erforderlich sind, um eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors zu gewährleisten.

3.5.5   Zu Schlüsselaktion 21: „Ländlicher Raum“

3.5.5.1

Zu einem überwiegenden Teil befindet sich der Wald der Mitgliedstaaten in strukturschwachen ländlichen Räumen. Der Forstsektor sorgt in diesen Räumen für den Erhalt der Infrastruktur und Beschäftigung und Einkommen der Waldbesitzer und ländlichen Bevölkerung. Ohne eine wirtschaftlich intakte Forstwirtschaft würden diese auch ökologisch und touristisch wertvollen Gebiete von der allgemeinen Entwicklung eines Landes abgekoppelt werden. Absehbare Folgen wären z.B. Bevölkerungsabwanderung/Landflucht, Überalterung, brachliegende Waldflächen oder Verlust der Infrastrukturen. Die Zerstörung ländlicher Strukturen führt zwangsläufig zu einer erschwerten Inanspruchnahme des Rohstoffs Holz bei steigendem globalem Bedarf.

3.5.5.2

Die Kommission sollte die Untersuchung und Forschung zum Thema „Bedeutung der Forstwirtschaft für den ländlichen Raum“ fördern und unterstützen.

3.5.5.3

Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die Arbeitsmarktsituation im ländlichen Raum zu sichern und zu verbessern. Soziale Härten auf Grundlage eines anhaltenden Strukturwandels sind zu vermeiden. Gegebenenfalls ist einer solchen Entwicklung durch koordinierte Programme entgegenzuwirken. Die Attraktivität ländlicher Räume für die Bevölkerung, insbesondere junge Menschen, ist zu erhöhen.

3.5.5.4

Der EWSA drängt die Kommission, die Entwicklung der ländlichen Räume durch den ELER finanziell zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung sollte nach Antragstellung direkt an Waldbesitzer/Forstbetriebe bzw. an betriebliche forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erfolgen.

4.   Bewertung

4.1

Die Kommission sollte sicherstellen, dass alle Interessenträger der europäischen Forstwirtschaft in der Beratungsgruppe „Forstwirtschaft und Kork“ vertreten sind.

Brüssel, den 26. Oktober 2006

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS