17.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 322/1


Verabschiedet auf der XXXIV. Konferenz der Gemeinschafts- und Europaausschüsse der Parlamente der Europäischen Union (COSAC)

London, 11. Oktober 2005

„Beitrag der COSAC für die EU-Institutionen“

(2005/C 322/01)

Kontrolle der GASP

1.

Die COSAC begrüßt den Beschluss des Rates, Informationen dahingehend zu veröffentlichen, welche Mitgliedstaaten sich an welchen GASP/ESVP-Missionen beteiligen, und fordert den Rat auf, diese sinnvolle Verfahrensweise, die die Transparenz verbessert und die parlamentarische Kontrolle erleichtert, beizubehalten.

Bessere Rechtsetzung: Folgenabschätzungen

2.1.

Die COSAC begrüßt die Initiative für bessere Rechtsetzung und fordert die Kommission auf, wie in der Mitteilung „Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union“ (KOM(2005) 97 endg.) vorgeschlagen, eine integrierte Folgenabschätzung für alle wichtigen Initiativen in ihrem Arbeitsprogramm vorzulegen.

2.2.

Die COSAC fordert die Kommission auf, Zusammenfassungen von einer Seite all ihrer Folgenabschätzungen zu verfassen, um ein rasches und effizientes Verständnis des Materials zu erleichtern, diese Zusammenfassungen in alle Amtssprachen der Gemeinschaft zu übersetzen und sie unverzüglich und unmittelbar an die nationalen Parlamente zu übermitteln.

2.3.

Die COSAC fordert die Kommission auf, alle Folgenabschätzungen und Fahrpläne direkt an die nationalen Parlamente zu übermitteln sowie ihre Folgenabschätzungen und Fahrpläne in allen Amtssprachen der Gemeinschaft zu veröffentlichen. Die Dokumente der Kommission sollten der Öffentlichkeit möglichst rasch nach ihrer Annahme durch das Kollegium zugänglich gemacht werden.

2.4.

Die COSAC fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, ein gemeinsames Konzept zur Einschätzung der Verwaltungskosten zu entwickeln.

2.5.

Die COSAC ersucht das Europäische Parlament und den Ministerrat, Folgenabschätzungen für ihre Vorschläge für wesentliche Änderungsanträge zu Legislativvorschlägen vorzulegen. Die COSAC empfiehlt, dass sich die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat darauf verständigen, unter welchen Umständen ein Änderungsvorschlag eine Folgenabschätzung erfordert. Die COSAC ersucht darum, dass die Kommission im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens ihre Folgenabschätzungen im Anschluss an die erste Lesung im Europäischen Parlament, einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates und die zweite Lesung im Europäischen Parlament sowie vor der Sitzung eines Vermittlungsausschusses aktualisiert.

2.6.

Die COSAC betont, dass Folgenabschätzungen objektiv sein müssen.

2.7.

Die COSAC fordert die Kommission auf, ihre Folgenabschätzungen auf die drei Elemente der Lissabon-Strategie, nämlich wirtschaftliche, soziale und ökologische Folgen, zu konzentrieren.

2.8.

Die COSAC fordert die Kommission auf, Folgenabschätzungen für die Legislativvorschläge vorzulegen, die sie zurückzuziehen gedenkt.

2.9.

Die COSAC fordert die Kommission auf, eine öffentliche Datenbank anzulegen, die alle Vorschläge im jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogramm mit Links zu ihren Folgenabschätzungen und Fahrplänen enthalten soll.

Transparenz im Rat

3.

Die COSAC fordert den Ministerrat auf, unverzüglich seine Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass seine Sitzungen öffentlich stattfinden, wenn er Entwürfe von Rechtsvorschriften prüft bzw. darüber abstimmt, um die Kluft zwischen den Bürgern und der Union zu verringern, eine effektivere Kontrolle der Ministerbeschlüsse durch die nationalen Parlamente zu ermöglichen und bezüglich der nicht hinnehmbaren Situation Abhilfe zu schaffen, dass Rechtsvorschriften in geheimer Sitzung erörtert und beschlossen werden.

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.

Die einzelstaatlichen Parlamente, die sich beteiligen möchten, sollen eine Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung bezüglich anstehender Legislativvorschläge der EU durchführen, wodurch sie ihre Kontrollfunktion gemäß dem Protokoll über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente im Anhang zum Vertrag von Amsterdam erfüllen, ihre Regelungen zur Beschlussfassung in Bezug auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit testen, eine Bewertung der von der Kommission vorgelegten Begründungen vornehmen und gegenüber der Kommission die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in Bezug auf die Subsidiarität hervorheben können.

Debatte über die Zukunft Europas

5.

Die COSAC stimmt zu, dass eine Überwindung der derzeitigen Krise in der Europäischen Union eine breite Debatte unter Einbeziehung der Bürger der Union, nicht nur ihrer Institutionen und Eliten erfordert. Eine solche Debatte sollte auf allen Ebenen — lokal, regional, national und europäisch — stattfinden. Eine besondere Verantwortung für dieses Unterfangen tragen die einzelstaatlichen Parlamente und das Europäische Parlament. In einer Reihe von Sitzungen sollte versucht werden, die verschiedenen Debatten zu fördern, zu steuern und zusammenzufassen, das europäische Bewusstsein zu stärken und zu einer klaren Definition der Rolle und der Zielsetzungen der Europäischen Union zu gelangen, die von den europäischen Bürgern verstanden und akzeptiert wird. Dies wiederum würde künftige Beschlüsse über die Zukunft des Verfassungsvertrags erleichtern.