10.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/7


SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES

vom 24. Mai 2005

zu neuen Indikatoren im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung

(2005/C 141/04)

DER RAT —

unter Berücksichtigung

1.

des vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 23./24. März 2000 in Lissabon vereinbarten und auf seiner Tagung vom 23./24. März 2001 in Stockholm bestätigten neuen strategischen Ziels, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen — einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“;

2.

der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Frühjahr 2005 angenommenen Schlussfolgerungen, in denen hervorgehoben wird, dass „das Humankapital der wichtigste Aktivposten Europas ist“ (1);

3.

der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon getroffenen Feststellung, dass Europas Bildungs- und Ausbildungssysteme sich auf den Bedarf der Wissensgesellschaft und die Notwendigkeit von mehr und besserer Beschäftigung einstellen müssen, sowie des daraus resultierenden Auftrags an den Rat (Bildung), „als Beitrag zum Luxemburg-Prozess und zum Cardiff-Prozess […] allgemeine Überlegungen über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme anzustellen und sich dabei auf gemeinsame Anliegen und Prioritäten zu konzentrieren, zugleich aber die nationale Vielfalt zu respektieren“ (2);

4.

der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von seiner Tagung am 15./16. März 2002 in Barcelona (3), in denen das Arbeitsprogramm (4), das eine indikative Liste von Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Umsetzung der dreizehn konkreten Ziele im Wege der offenen Koordinierung enthält und darauf abzielt, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung „bis 2010 zu einer weltweiten Qualititätsreferenz“ zu machen, bestätigt wurde, und in denen zur Erstellung eines Sprachkenntnisse-Indikators aufgerufen wurde;

5.

der Bekräftigung, dass Indikatoren und den fünf Bezugswerten bei den Weichenstellungen und der Fortschrittsbeurteilung im Hinblick auf die Verwirklichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eine Schlüsselrolle zukommt (5);

6.

des gemeinsamen Zwischenberichts vom Februar 2004 (6), in dem hervorgehoben wird, dass die Qualität und die Vergleichbarkeit der bestehenden Indikatoren insbesondere im Bereich des lebensbegleitenden Lernens verbessert werden muss, und in dem die ständige Arbeitsgruppe „Indikatoren und Benchmarks“ und alle weiteren bestehenden Arbeitsgruppen ersucht werden, bis Ende 2004 eine begrenzte Liste neu zu erarbeitender Indikatoren vorzuschlagen;

7.

der auf dieses Ersuchen hin von der Kommission unternommenen Vorarbeiten, mit denen mögliche kurz-, mittel- und langfristige Strategien in neun Indikatorbereichen umrissen wurden (7) —

BEKRÄFTIGT,

8.

dass die regelmäßige Überwachung der Leistungen und Fortschritte anhand von Indikatoren und Benchmarks ein wesentlicher Bestandteil des Lissabonner Prozesses ist und es ermöglicht, die jeweiligen Stärken und Schwächen festzustellen, damit anschließend strategische Vorgaben und Leitlinien sowohl für die kurzfristigen als auch für die langfristigen Maßnahmen der Strategie „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ erarbeitet werden können;

STELLT FEST,

9.

dass es wünschenswert ist, einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks für die Leistungs- und Fortschrittsüberwachung im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung zu erarbeiten;

10.

dass sich die Gewinnung der für neue Indikatoren notwendigen Daten als ein langfristiges Projekt erweisen kann, das gegebenenfalls fünf bis zehn Jahre beansprucht;

11.

dass eine intensivere Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung dazu genutzt werden könnte, einen auf geeignete Datenquellen gestützten kohärenten Rahmen von Indikatoren zu erstellen, der über den auf 2010 festgelegten Lissabon-Zieltermin hinausreicht;

12.

dass durch die Einrichtung einer Forschungsgruppe zum Thema lebensbegleitendes Lernen bei der gemeinsamen Forschungsstelle ISPRA die Forschungskapazitäten der Kommission hinsichtlich der Erarbeitung neuer Indikatoren erheblich verbessert werden könnten;

HEBT HERVOR,

13.

dass die verfügbaren Daten und Indikatoren uneingeschränkt genutzt und gleichzeitig weitere Anstrengungen unternommen werden sollten, um ihre Vergleichbarkeit, Relevanz und Aktualität zu verbessern;

14.

dass die Entwicklung neuer Indikatoren unter uneingeschränkter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Bildungssysteme erfolgt und nicht zu einer ungebührlichen Verwaltungs- oder Finanzlast für die betroffenen Einrichtungen und Institutionen und auch nicht automatisch zu einer Erhöhung der Zahl der zur Fortschrittsbeurteilung verwendeten Indikatoren führen darf;

15.

dass die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, die auf diesem Gebiet tätig sind (z.B. OECD, Unesco, IEA), weiterhin intensiviert werden muss, insbesondere um die internationale Kohärenz von Daten zu verbessern.

ERSUCHT die Kommission,

16.

in Bezug auf die Indikatorbereiche, für die es bereits Datensammlungen gibt oder für die EU-Erhebungen geplant sind, die Strategien für die Indikatorbereiche Wirksamkeit der Investitionen, IKT, Mobilität, Erwachsenenbildung, Lehrer und Ausbilder, berufliche Aus- und Weiterbildung, soziale Integration und aktive Bürgerschaft fortzuentwickeln und ihm vorzulegen;

17.

ihm in Bezug auf Indikatorbereiche, für die keine vergleichbare Daten vorliegen, genaue Vorschläge für Erhebungen zur Entwicklung neuer Indikatoren in den Bereichen

Förderung der Lernfähigkeit und

Fremdsprachenkenntnisse

und in allen anderen Bereichen vorzulegen, in denen neue Erhebungen relevant werden könnten;

18.

mit internationalen Organisationen in Bezug auf Indikatorbereiche, in denen internationale Organisationen (z.B. OECC, Unesco, IEA) neue Erhebungen planen, zusammenzuarbeiten, damit der EU in Indikatorbereichen wie IKT, Qualifikationen von Erwachsenen und berufliche Fortbildung von Lehrern, in denen andere internationale Organisationen bereits die Durchführung von entsprechenden Erhebungen erwägen, hinreichende Informationen zur Verfügung stehen;

19.

bei der Entwicklung solcher Strategien und neuer Instrumente für die Datensammlung, auch in Zusammenarbeit mit internationalen Organisation,

erforderlichenfalls ihre politische Relevanz zu analysieren, wobei auch das Verhältnis zwischen der Entwicklung des Humankapitals und einer integrierten Bildungs- und Beschäftigungspolitik berücksichtigt wird;

eine genaue Beschreibung der technischen Merkmale der vorgeschlagenen neuen Erhebungen vorzulegen;

einen Zeitplan für die erforderlichen Entwicklungsarbeiten beizufügen;

eine Aufstellung des Kostenaufwands und der Infrastruktur beizufügen, die für diese Entwicklungsarbeiten und die anschließende Datensammlung auf Seiten der beteiligten Mitgliedstaaten sowie der Kommission voraussichtlich erforderlich sein werden;

angemessene Verwaltungsstrukturen vorzusehen, so dass die Mitgliedstaaten in die methodologischen Arbeiten und die Entwicklungsarbeiten einbezogen werden können und in der Lage sind, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen, und die Gewinnung aussagekräftiger, qualitätsvoller Daten unter Beachtung des Zeitplans sichergestellt ist;

20.

im Hinblick darauf, dem Rat bis spätestens Ende 2006 Bericht zu erstatten,

eine Bestandsaufnahme der Initiativen vorzunehmen, die auf anderen Erhebungsgebieten — wie Auswirkungen der IKT auf das Lehren und Lernen, Auswirkungen der Mobilität auf den Arbeitsmarkt oder sozialer Hintergrund von Hochschulstudenten — eingeleitet wurden;

die Fortschritte zu bewerten, die bei der Schaffung eines kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks für die Umsetzung der Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erzielt wurden und dabei auch die Eignung der verfügbaren und zur Fortschrittsbeurteilung verwendeten Indikatoren zu überprüfen.


(1)  Dok. 7619/05, Nummer 34.

(2)  Dok. SN 100/1/00 REV 1, Nummer 27.

(3)  Dok. 100/1/02 REV 1.

(4)  „Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung des Berichts über die konkreten zukünftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung“, das vom Rat (Bildung) am 14. Februar 2002 verabschiedet wurde.

(5)  Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Mai 2003 über Benchmarks.

(6)  „Allgemeine und berufliche Bildung 2010 — Die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie“, ein gemeinsam vom Rat und der Kommission am 26. Februar 2004 verabschiedeter Text.

(7)  Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über neue Indikatoren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (SEK(2004) 1524).