29.10.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 270/11


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden

(2005/C 270/06)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Nummer der Beihilfe: XT 43/03

Mitgliedstaat: Deutschland

Region: Freie Hansestadt Bremen

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. Name des begünstigten Unternehmens: Landesprogramm zur Qualifizierungsförderung für die bremische Wirtschaft (LAQ) — Begleitung von Unternehmensansiedlungen

Rechtsgrundlage: §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) der Freien Hansestadt Bremen (dort vorliegend)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Bis zum Jahr 2006 sind jährlich 250 000 EUR für die Umsetzung des Programms eingeplant

Beihilfehöchstintensität: Bei kleinen Unternehmen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 70/2001: maximal 65 %, bei sonstigen Unternehmen maximal 50 %

Bewilligungszeitpunkt: Beihilfen werden nach Antragstellung vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahmen bewilligt. Maßnahmen, die bereits begonnen haben, werden nicht bezuschusst

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Das Programm tritt am 1.10.2003 in Kraft und endet am 31.12.2006

Zweck der Beihilfe: Stärkung des Arbeitskräftepotentials der Freien Hansestadt Bremen durch Qualifizierung von Mitarbeiter/innen bei Unternehmensansiedlungen und Standortverlagerungen regionaler Betriebe. Gefördert werden Beschäftigte, die durch die Teilnahme an Maßnahmen mit allgemeiner und übergreifender Qualifizierung nach neuesten Erkenntnissen Kompetenzen in den Bereichen Produktions-, Verfahrens-, Informations-, Kommunikations-, Multimedia- und Umwelttechniken, neuer Arbeitsformen und Organisationsstrukturen, Erweiterungen fremdsprachlicher und landeskultureller Kenntnisse sowie Qualitätssicherung erwerben können. Eine Förderung von spezifischen Ausbildungsmaßnahmen findet nicht statt. Eine Fortbildung einzelner Arbeitnehmer, z. B. zum Erwerb eines berufsspezifischen Abschlusses, ist ausgeschlossen

Betroffene Wirtschaftssektoren: Das Programm richtet sich im Sinne der Definition der EU vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, der gewerbeorientierten freien Berufe, des Tourismus- und sonstigen Dienstleistungsgewerbes der Freien Hansestadt Bremen

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Bremerhavener Arbeit GmbH

Friedrich-Ebert-Straße 6

DE-27570 Bremerhaven

Sonstige Auskünfte:

Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Referat 24 — Frau Zaremba

Bahnhofsplatz 29

DE-28195 Bremen

Nummer der Beihilfe: XT 8/03

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Region: Nordirland

Bezeichnung der Beihilferegelung: Ausbildung zur Verbesserung von Kommunikation, Verständnis und Integration in der Zulieferkette

Rechtsgrundlage:

Agriculture Act 1949

Agriculture (Miscellaneous Provisions) Act (Northern Ireland) 1970

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung:

 

2003/04: 0,23 Mio. GBP

 

2004/05: 0,24 Mio. GBP

 

2005/06: 0,25 Mio. GBP

 

Insgesamt: 0,724 Mio. GBP für die Ausbildung von 890 Teilnehmern

Förderhöchstbetrag pro Begünstigtem: 1 Mio. EUR.

Die durchschnittliche Beihilfe pro Begünstigten beläuft sich auf 850 GBP

Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfehöchstintensität des Programms beträgt 75 %. Dies entspricht der zulässigen Beihilfehöchstintensität von 75 %, die sich ergibt aus

70 % für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Alle Ausbildungsteilnehmer sind in KMU im Sinne von Anhang 1 zur Verordnung (EG) Nr. 68/2001 tätig. Es handelt sich um allgemeine Ausbildung, da die Qualifizierung den Beschäftigten verschiedener Unternehmen offen steht, auf andere Wirtschaftszweige übertragbar ist und die Vermittelbarkeit des Arbeitnehmers verbessert. Bei der Anmeldung der Auszubildenden zum Kurs wird geprüft, ob sie für die Förderung in Betracht kommen.

5 % Regionalbeihilfeaufschlag; Nordirland ist ein Fördergebiet gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag

Bewilligungszeitpunkt: April 2003

Laufzeit der Regelung: 1. April 2003 bis 31. März 2006

Zweck der Beihilfe:

„Allgemeine Ausbildung“ zur Verbesserung von Kommunikation, Verständnis und Integration zwischen Herstellern, verarbeitenden Unternehmen und Einzelhändlern in einer Zulieferkette;

Verbesserung der Qualifizierung in Fragen der Zulieferkette wie sich ändernde Markt- und Verbraucherwünsche, Bedürfnisse nachgelagerter Unternehmen in der Zulieferkette, Vorteile der Zusammenarbeit und des Verständnisses von Hilfsmitteln für Unternehmen, die dazu beitragen, die gesamte Zulieferkette besser an die Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen;

Ermutigung und Befähigung der Teilnehmer, begründete Entscheidungen über die Zukunft ihrer Unternehmen auf der Grundlage objektiver Informationen zu treffen, bestmögliche Praktiken anzuwenden, den Wandel effizient zu gestalten und Informationen zu beschaffen und zu interpretieren;

letztendlich Verbesserung der Vermittelbarkeit der Auszubildenden.

Das Programm wendet sich an Landwirte, Familienmitglieder und mit diesen verbundene Betriebe, soweit es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt.

Ausbildungsplätze werden in folgendem Umfang bereit gestellt:

2003/04: 297

2004/05: 297

2005/04: 296

Ausbildungsplätze insgesamt: 890

Betroffene Wirtschaftssektoren: Landwirtschaft, Gartenbau und Verarbeitungsbetriebe zur Nahrungsmittelerzeugung

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Dr John Speers, Director of Environmental, Food and Central Services, Agri-Food Development Service, Department of Agriculture and Rural Development, Room 547, Dundonald House, Upper Newtownards Rd, Belfast BT4 3SB Northern Ireland