2.8.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 188/13


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 gewährt werden

(2005/C 188/10)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Nummer der Beihilfe

XS 64/04

Mitgliedstaat

Spanien

Region

La Rioja

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Ayuda a la elaboración de protocolos familiares

Rechtsgrundlage

Resolución de 1 de junio de 2004 del presidente de la Agencia de desarrollo económico de La Rioja, por la que se aprueban las bases reguladoras de la concesión de ayudas para la elaboracion de protocolos familiares de las empresas, y su convocatoria para el año 2004. (B.O.R de 6 de julio de 2004)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

33 000 EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 6.7.2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006, längstens bis zum 30.6.2007

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

 

Bergbau

 

Gesamte verarbeitende Industrie

 

oder

 

Stahlindustrie

 

Schiffbau

 

Kunstfaserindustrie

 

Kfz-Industrie

 

Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

 

Sämtliche Dienstleistungen

 

oder

 

Verkehr

 

Finanzdienstleistungen

 

sonstige Dienstleistungen

 

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Agencia de desarrollo economico de La Rioja

Anschrift:

C/. Muro de la Mata 13-14

26071 Logroño (La Rioja)

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 145/03

Mitgliedstaat

Vereinigtes Königreich

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

WRAP-(KMU)-Kapitalhilfeprogramm

WRAP-(KMU)-Leasingbürgschaftsprogramm

Rechtsgrundlage

Section 153 Environmental Protection Act 1990 and Financial Assistance for Environmental Purposes (No 2) Order 2000 (SI 2000:2211)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

 

2002

765 000 GBP

2003

1 300 000 GBP

2004

5 700 000 GBP

2005

4 200 000 GBP

INSGESAMT

11 965 000 GBP

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 31.3.2003

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.3.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

 

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

Recyclingwirtschaft

Bergbau

 

Gesamte verarbeitende Industrie

 

oder

 

Stahlindustrie

 

Schiffbau

 

Kunstfaserindustrie

 

Kfz-Industrie

 

Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

 

Sämtliche Dienstleistungen

 

oder

 

Verkehr

 

Finanzdienstleistungen

 

sonstige Dienstleistungen

 

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Waste & Resources Action Programme

Liz Goodwin

Anschrift:

The Old Academy, 21 Horse Fair, Banbury

Oxon OX16 0AH

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Die Maßnahme schließt die Gewährung von Beihilfen aus bzw. setzt die vorherige Anmeldung jeder beabsichtigten Gewährung von Beihilfen bei der Kommission voraus,

a)

wenn sich die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens auf mindestens 25 Mio. EUR belaufen und

die Bruttobeihilfeintensität mindestens 50 % beträgt oder

in Gebieten, in denen Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen, die Nettobeihilfeintensität mindestens 50 % beträgt, oder oder

b)

wenn sich das Gesamtvolumen der Beihilfe auf mindestens 15 Mio. EUR brutto beläuft.

Ja