2.8.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 188/2


Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom 3. Mai 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug

(2005/C 188/02)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne dieser Richtlinie)

ENO (1)

Referenz and Titel der Norm

(und Bezugsdokument)

Referenz der ersetzen Norm

Tag, ab dem die ersetzte Norm keine Konformitätsvermutung mehr begründet

Anm. 1

CEN

EN 71-1:1998 (2)  (4)

Sicherheit von Spielzeug — Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften

EN 71-1:1988

Datum abgelaufen

(31.1.2001)

EN 71-1:1998/A5:2000

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.5.2001)

EN 71-1:1998/A1:2001

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.7.2001)

EN 71-1:1998/A2:2002

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.8.2002)

EN 71-1:1998/A6:2002

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(30.9.2002)

EN 71-1:1998/A7:2002

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(30.11.2002)

EN 71-1:1998/A8:2003 (3)

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.3.2004)

EN 71-1:1998/A4:2004

Anmerkung 3

31.12.2005

EN 71-1:1998/A10:2004

Anmerkung 3

31.12.2005

EN 71-1:1998/A11:2004

Anmerkung 3

31.12.2005

CEN

EN 71-2:2003

Sicherheit von Spielzeug — Teil 2: Entflammbarkeit

EN 71-2:1993

Datum abgelaufen

(31.3.2004)

CEN

EN 71-3:1994

Sicherheit von Spielzeug — Teil 3: Migration bestimmter Elemente

EN 71-3:1988

Datum abgelaufen

(30.6.1995)

EN 71-3:1994/A1:2000

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.10.2000)

EN 71-3:1994/A1:2000/AC:2000

 

 

EN 71-3:1994/AC:2002

 

 

CEN

EN 71-4:1990

Sicherheit von Spielzeug — Teil 4: Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche

 

EN 71-4:1990/A1:1998

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.10.1998)

EN 71-4:1990/A2:2003

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.1.2004)

CEN

EN 71-5:1993

Sicherheit von Spielzeug — Teil 5: Chemisches Spielzeug (Sets) ausgenommen Experimentierkästen

 

CEN

EN 71-6:1994

Sicherheit von Spielzeug — Teil 6: Graphisches Symbol zur Kennzeichnung mit einem altersgruppenbezogenen Warnhinweis

 

CEN

EN 71-7:2002

Sicherheit von Spielzeug — Teil 7: Fingermalfarben — Anforderungen und Prüfverfahren

 

CEN

EN 71-8:2003

Sicherheit von Spielzeug — Teil 8: Schaukeln, Rutschen und ähnliches Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch (Innen- und Außenbereich)

 

CENELEC

EN 50088:1996

Sicherheit elektrischer Spielzeuge

Keine

Änderung A2:1997 zu EN 50088:1996

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(1.3.2000)

Änderung A1:1996 zu EN 50088:1996

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(1.10.2001)

Änderung A3:2002 zu EN 50088:1996

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(1.3.2005)

Anmerkung 1

Allgemein wird das Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann.

Anmerkung 3

Wenn es Änderungen gibt, dann besteht die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung. Die ersetzte Norm (Spalte 4) besteht folglich aus der EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, aber ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Konformitätsvermutung mit den grundsätzlichen Anforderungen der Richtlinie.

HINWEIS:

Alle Anfragen zur Lieferung der Normen müssen an eine dieser europäischen Normenorganisationen oder an eine nationale Normenorganisation gerichtet werden, deren Liste sich im Anhang der Richtlinie 98/34/EG (5) des Europäischen Parlaments und des Rates befindet, welche durch die Richtlinie 98/48/EG (6) geändert wurde.

Die Veröffentlichung der Bezugsdaten im Amtsblatt der Europäischen Union bedeutet nicht, dass die Normen in allen Sprachen der Gemeinschaft verfügbar sind.

Dieses Verzeichnis ersetzt die vorhergegangenen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verzeichnisse. Die Kommission sorgt für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses.

Mehr Information unter:

http://europa.eu.int/comm/enterprise/newapproach/standardization/harmstds


(1)  ENO: Europäische Normungsorganisation:

CEN: rue de Stassart 36, B-1050 Brussels, Tel. (32-2) 550 08 11; fax (32-2) 550 08 19 (http://www.cenorm.be)

CENELEC: rue de Stassart 35, B-1050 Brussels, Tel. (32-2) 519 68 71; fax (32-2) 519 69 19 (http://www.cenelec.org)

ETSI: 650, route des Lucioles, F-06921 Sophia Antipolis, Tel. (33) 492 94 42 00; fax (33) 493 65 47 16 (http://www.etsi.org)

(2)  

Hinweis: Gemäß der Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 2001 (ABl. L 205 vom 31.7.2001, S. 39) begründet die Übereinstimmung mit Nummer 4.20(d) der Norm EN71-1:1998 (C-bewerteter Emissions-Spitzenschalldruckpegel eines Spielzeugs, das Amorces verwendet) erst ab dem 1.August 2001 die Konformitätsvermutung.

(3)  

Hinweis: In der Norm EN 71-1:1998/A8:2003 werden ausschließlich die Risiken behandelt, die von (in der Norm als „kugelförmige, ovale oder ellipsoide Gegenstände“ definierten) „Kleinbällen“ ausgehen, die zum Werfen, Schlagen, Treten, Fallenlassen oder Aufspringenlassen vorgesehen oder bestimmt sind. Für Spielzeug mit Kleinbällen, die nicht in der Norm berücksichtigt sind, muss eine EG-Baumusterbescheinigung ausgestellt werden, bevor es in Verkehr gebracht wird.

(4)  

Gemäß der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2005 (ABl. L 63 vom 10.3.2005, S. 27) decken „Klausel 4.6 der Norm EN 71-1:1998 und Klausel 8.14, sofern sie sich auf den Zeitraum von 24 Stunden beziehen, die ein Spielzeug in einen Behälter mit Flüssigkeit eingetaucht werden muss, … nicht alle Gefahren ab, die Spielzeuge und ihre Bestandteile, die aus quellenden Materialien bestehen, darstellen. Die Norm lässt in dieser Hinsicht keine Konformitätsvermutung zu.“

(5)  ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37.

(6)  ABl. L 217 vom 5.8.1998, S. 18.