29.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 158/8


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden

(2005/C 158/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Nummer der Beihilfe

XS 2/04

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Niedersachsen (Stadt Bremervörde)

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Richtlinie der Stadt Bremervörde vom 16.12.2003 über die Kofinanzierung von Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung im Rahmen des niedersächsischen Ziel-2-Programmes der Förderperiode 2000–2006

Rechtsgrundlage

§ 108 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der Fassung vom 22.8.1996 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 365) i. V. mit § 65 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.8.1996 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 382)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilfe-regelung

Gesamtbetrag pro Jahr

400 000 EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzel-beihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 17.12.2003

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2005

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

 

Bergbau

 

Gesamte verarbeitende Industrie

 

oder

 

Stahlindustrie

 

Schiffbau

 

Kunstfaserindustrie

 

Kfz-Industrie

 

Andere Bereiche der verarbeiten den Industrie

 

Sämtliche Dienstleistungen

 

oder

 

Verkehr

 

Finanzdienstleistungen

 

sonstige Dienstleistungen

 

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Stadt Bremervörde

Anschrift:

Rathausplatz 1

D-27432 Bremervörde

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Die Maßnahme schließt die Gewährung von Beihilfen aus bzw. setzt die vorherige Anmeldung jeder beabsichtigten Gewährung von Beihilfen bei der Kommission voraus,

Ja

 

a)

wenn sich die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens auf mindestens 25 000 000 EUR belaufen und

die Bruttobeihilfeintensität mindestens 50 % beträgt oder

in Gebieten, in denen Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen, die Nettobeihilfeintensität mindestens 50 % beträgt, oder

b)

wenn sich das Gesamtvolumen der Beihilfe auf mindestens 15 000 000 EUR brutto beläuft.

 Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 15/04

Mitgliedstaat

Italien

Region

Venetien

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Maßnahme 1.7 Aktion b), Anreize für die Nutzung geeigneter Strukturen für Forschungstätigkeiten durch KMU.

Rechtsgrundlage

Docup obiettivo 2, 2000-2006;

Dgr n. 3025 del 9 novembre 2001

Dgr n. 2633 del 8 agosto 2003 (bando)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilfe-regelung

Gesamtbetrag pro Jahr

2 600 000 EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzel-beihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 15.3.2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

 

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

JA

Bergbau

 

Gesamte verarbeitende Industrie

Ja

oder

 

Stahlindustrie

 

Schiffbau

 

Kunstfaserindustrie

 

Kfz-Industrie

 

Andere Bereiche der verarbeiten-den Industrie

Ja

Sämtliche Dienstleistungen

 

oder

 

Verkehr

 

Finanzdienstleistungen

 

sonstige Dienstleistungen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Regione Veneto

Anschrift:

Direzione Industria

Corso del Popolo, 14

I-30174 Mestre Venezia

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Die Maßnahme schließt die Gewährung von Beihilfen aus bzw. setzt die vorherige Anmeldung jeder beabsichtigten Gewährung von Beihilfen bei der Kommission voraus,

a)

wenn sich die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens auf mindestens 25 Mio. EUR belaufen und

die Bruttobeihilfeintensität mindestens 50 % beträgt oder

in Gebieten, in denen Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen, die Nettobeihilfeintensität mindestens 50 % beträgt, oder

b)

wenn sich das Gesamtvolumen der Beihilfe auf mindestens 15 000 000 EUR brutto beläuft.

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 59/04

Mitgliedstaat

Vereinigtes Königreich

Region

Nordostengland

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Allendale Estates

Rechtsgrundlage

Regional Development Agencies Act 1998

Industrial Development Act 1982 Sections 7 & 11

Section 2 Local Government Act 2000

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

 

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

187 186 GBP

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 19. Juli 2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 30. Dezember 2005

Zweck der Beihilfe

KMU-Beihilfe

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

Nein

Bergbau

 

Gesamte verarbeitende Industrie

 

oder

 

Stahlindustrie

 

Schiffbau

 

Kunstfaserindustrie

 

Kfz-Industrie

 

Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

 

Sämtliche Dienstleistungen

 

oder

 

Verkehr

 

Finanzdienstleistungen

 

sonstige Dienstleistungen

 

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Government Office for the North East European Programmes Secretariat

Anschrift:

Wellbar House

Gallowgate

Newcastle upon Tyne

NE1 4TD

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Die Maßnahme schließt die Gewährung von Beihilfen aus bzw. setzt die vorherige Anmeldung jeder beabsichtigten Gewährung von Beihilfen bei der Kommission voraus,

a)

wenn sich die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens auf mindestens

25 000 000 EUR belaufen,

die Bruttobeihilfeintensität mindestens 50 % beträgt oder in Gebieten, in denen Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen, die Nettobeihilfeintensität mindestens 50 % beträgt, oder

b)

wenn sich das Gesamtvolumen der Beihilfe auf mindestens 15 000 000 EUR beläuft.