17.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 147/20


Empfangsbestätigung über den Eingang der Beschwerde Nr. 2005/4316 — SG(2005)A/3050/2

(2005/C 147/05)

1.

Die Europäische Kommission hat eine Beschwerde betreffend die Überschreitung des 24-Stunden-Grenzwerts für Partikel (PM10) von 50 μg/m3 an bereits mehr als 35 Tagen im Jahr 2005 in der Stadt Graz in Österreich unter der Nummer 2005/4316 in das Beschwerderegister eingetragen.

2.

Da diese Beschwerde für die Stadt Graz sowie für weitere Agglomerationen in Österreich (z.B. Linz, Klagenfurt) in mehr als 10 Exemplaren bei den Dienststellen der Europäischen Kommission eingegangen ist, veröffentlicht diese in dem Bestreben, allen Beteiligten so rasch wie möglich zu antworten und diese zu informieren, zugleich aber den Verwaltungsaufwand zu beschränken, die Empfangsbestätigung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie unter folgender Adresse im Internet:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sg1/receipt/

3.

Die Kommissionsdienststellen werden die Beschwerde anhand des in diesem Bereich anwendbaren Gemeinschaftsrechts prüfen. Die Beschwerdeführer werden wiederum durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie im Internet über das Ergebnis dieser Prüfung sowie über die sich hieraus ergebenden Maßnahmen unterrichtet.

4.

Die Kommission ist bestrebt, innerhalb von zwölf Monaten nach Eintragung der Beschwerde beim Generalsekretariat der Kommission eine Entscheidung in der Sache zu treffen (Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens oder Schließung der Beschwerde).

5.

Sollten sich die Kommissionsdienststellen veranlasst sehen, bei den österreichischen Behörden vorstellig zu werden, werden sie die Identität der Beschwerdeführer nicht preisgeben, um deren Rechte zu wahren. Die Beschwerdeführer können die Dienststellen der Kommission jedoch ermächtigen, anlässlich einer etwaigen Intervention bei den österreichischen Behörden ihre Namen zu nennen.