8.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 139/21 |
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden
(2005/C 139/04)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Nummer der Beihilfe: XT 13/01
Mitgliedstaat: Italien
Region: Kalabrien
Bezeichnung der Beihilferegelung oder Name des begünstigten Unternehmens: Beihilferegelung für die Berufsausbildung
Rechtsgrundlage: Legge regionale 2 maggio 2001, n. 7. art. 31 quater, commi 7 e 8 Programma Operativo Regionale Calabria n. 1999 IT 16 PO006 Decisione Comunità Europea C (2000) 2345 dell'8.8.2000
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung oder Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 15 Mio. EUR
Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfehöchstintensität beträgt 35 % der förderfähigen Kosten für spezifische und 60 % der Kosten für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen
Bei Ausbildungsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern aus den schwächsten Gruppen (wenig qualifizierte Arbeitnehmer, Behinderte, alte Menschen, Frauen, die auf den Arbeitsmarkt zurück streben usw.) erhöhen sich die oben genannten Beihilfehöchstintensitäten um jeweils 10 Prozentpunkte
Bewilligungszeitpunkt: 2001
Laufzeit der Regelung: 2001-2006
Zweck der Beihilfe: Unterstützung der ausnahmslos kleinen kalabresischen Unternehmen durch Verringerung der Kosten, die die Ausbildung in einem Augenblick für sie beinhaltet, in dem der technische Fortschritt und die Einführung neuer Technologien die Unternehmen zu permanenter Schulung ihres Personals zwingen, dessen Kenntnisse rasch veralten
Betroffene Wirtschaftssektoren: Alle Wirtschaftsbereiche
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Regione Calabria |
Dipartimento Formazione Professionale e Politiche del Lavoro |
Via Lucrezia della Valle |
I-88100 Catanzaro |
Sonstige Auskünfte: Leiter: Dr. Giovanni Benussi
Tel. 09 61 85 84 64