52005SC1029

Entwurf für einen Beschluß Nr. 6/2005 des Gemischten Ausschusses EG-EFTA "Gemeinsames versandverfahren" zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren - Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft /* SEK/2005/1029 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 29.7.2005

SEK(2005) 1029 endgültig

Entwurf für einen

BESCHLUSS Nr. 6/2005 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EG-EFTA "GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN"

zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren

- Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft - (von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

ZUSAMMENHANG DES VORSCHLAGES |

Gründe und Ziele des Vorschlages Der Beitritt Rumäniens zum Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren erfordert, dass Bezugnahmen auf dieses Land in den Text des Übereinkommens aufgenommen werden. |

Allgemeiner Zusammenhang Das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren ("Übereinkommen") sieht Erleichterungen im Warenverkehr zwischen der EG und EFTA-Ländern vor. Rumänien hat den förmlichen Antrag gestellt, dem Übereinkommen beizutreten, nachdem es die gesetzlichen, strukturellen und informationstechnologischen Anforderungen, welche erforderliche Bedingungen zum Beitritt sind, erfüllt. |

Bestehende Vorschriften im Regelungsbereich des Entwurfs Es bestehen keine Vorschriften im Regelungsbereich des Entwurfs. |

Übereinstimmung mit anderen politischen Richtlinien und Zielsetzungen der Union Nicht anwendbar. |

BETEILIGUNG INTERESSIERTER KREISE UND EINSCHÄTZUNG DER AUSWIRKUNGEN |

Beteiligung interessierter Kreise |

Beteiligungsmethoden, Zielbereiche und allgemeines Profil der Antwortenden Beteiligung der Arbeitsgruppe EG-EFTA "Gemeinsames Versandverfahren". |

Zusammenfassung der Antworten und Art der Berücksichtigung Zustimmung. |

Sammlung und Verwendung von Expertisen |

Es waren keine externen Expertisen nötig. |

Einschätzung der Auswirkungen Beitritt zum Übereinkommen im Rahmen der Vorbeitrittsstrategie zum Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar 2007. Einführung gemeinsamer Vorschriften in das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und die Gemeinschaftsgesetzgebung. |

RECHTLICHE ELEMENTE DES VORSCHLAGES |

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen Der Beitritt Rumäniens erfordert, dass Bezugnahmen auf dieses Land in den Text des Übereinkommens aufgenommen werden, die die Anwendung des gemeinsamen Versandverfahrens in allen Vertragsparteien gestatten. Insbesondere die Dokumente zur Sicherheitsleistung müssen Gegenstand der notwendigen Änderungen sein. Dem Entwurf stimmten der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich Versandverfahren – und die Arbeitsgruppe EG-EFTA "Gemeinsames Versandverfahren" zu. Die Kommission wird gebeten, diesen Beschlussentwurf im schriftlichen Verfahren anzunehmen, um ihn dem Rat zur Festlegung einer gemeinsamen Haltung vorzulegen, damit der Gemischte Ausschuss EG-EFTA "Gemeinsames Versandverfahren" ihn bei seiner nächsten Sitzung endgültig annehmen kann. |

Rechtsgrundlage Artikel 15 des Übereinkommens. |

Subsidiaritätsprinzip Der Vorschlag fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft. Das Subsidiaritätsprinzip kommt daher nicht zur Anwendung. |

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz |

Der Vorschlag entspricht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus folgenden Gründen: gegenstandslos gegenstandslos |

Wahl der Mittel |

Vorgeschlagene Mittel: andere. |

Andere Mittel wären aus folgenden Gründen nicht angemessen: Es gibt kein anderes, angemessenes Mittel. |

AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT |

Der Entwurf hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinschaft. |

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN |

Vereinfachung |

Der Vorschlag sieht Vereinfachungen der Verwaltungsverfahren für Behörden (EU oder national), Vereinfachungen der Verwaltungsverfahren für private Parteien vor. |

Der Vorschlag führt ein einziges gemeinsames Versandverfahren für alle Vertragsparteien des Übereinkommens ein. Im gemeinsamen Versandverfahren können privaten Parteien Vereinfachungen bewilligt werden. |

2. Entwurf für einen

BESCHLUSS Nr. 6/2005 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EG-EFTA "GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN"

zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS -

gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren[1], insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a),

in Erwägung nachstehender Gründe:

3. Rumänien tritt dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren bei.

4. Die rumänische Übersetzung der in dem Übereinkommen verwendeten sprachlichen Hinweise muss an der entsprechenden Stelle des Übereinkommens eingefügt werden.

5. Die Anwendbarkeit dieses Beschlusses ist an das Datum des Beitritts Rumäniens zu dem Übereinkommen geknüpft .

6. Damit Vordrucke für die Sicherheitsleistung, die nach den Vorgaben gedruckt wurden, die vor dem Datum des Beitritts Rumäniens zum Übereinkommen galten, sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, in der diese Vordrucke mit gewissen Anpassungen aufgebraucht werden können.

7. Das Übereinkommen sollte daher entsprechend geändert werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren wird wie folgt geändert:

1. Die Anlage I wird gemäß Anhang A dieses Beschlusses geändert.

2. Die Anlage II wird gemäß Anhang B dieses Beschlusses geändert.

3. Die Anlage III wird gemäß Anhang C dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

1. Dieser Beschluss gilt ab 1. Januar 2006.

2. Die in den Anhängen B1, B2, B4, B5 und B6 der Anlage III aufgeführten Vordrucke können bis höchstens zum 31. Dezember 2006 weiter verwendet werden, sofern die notwendigen geographischen Änderungen sowie die Änderungen hinsichtlich eines Wahldomizils bzw. eines Zustellungsbevollmächtigten entsprechend vorgenommen werden.

Geschehen zu Brüssel, den

Für den Gemischten Ausschuss

Der Vorsitzende

ANHANG A

Anlage I wird wie folgt geändert:

8. In Artikel 14 Absatz 3 zweiter Unterabsatz wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

9. "RO Validitate limitată"

10. In Artikel 28 Absatz 7 zweiter Unterabsatz wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

11. "RO Dispensa"

12. Artikel 34 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Probă alternativă"

b) In Absatz 4, Unterabsatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Diferenţe : mărfuri prezentate la biroul vamal……(nume şi ţara)"

c) In Absatz 5 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Ieşire din….. supusă restricţiilor sau impozitelor prin Reglementarea/Directiva/Decizia nr……"

- In Artikel 64 Absatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Dispensa de la itinerariul obligatoriu"

- In Artikel 69 Absatz 1 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Expeditor agreat"

- In Artikel 70 Absatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Dispensa de semnătură"

- Anhang IV wird wie folgt geändert:

a) In Punkt 2.8 erster Gedankenstrich wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO GARANTIE GLOBALĂ INTERZISA"

b) In Punkt 4.3 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO UTILIZARE NELIMITATĂ"

ANHANG B

Anlage II wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 4 Absatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Eliberat ulterior"

2. In Artikel 16 Absatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Expeditor agreat"

3. In Artikel 17 Absatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Dispensa de semnătură"

ANHANG C

Anlage III wird wie folgt geändert:

1. In Anhang A7 Teil II wird Abschnitt I wie folgt geändert:

a) Unter Feld 2 wird der folgende Text in Absatz 3 als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Diverşi"

b) Unter Feld 31 wird der folgende Text in Absatz 1 als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Vrac"

c) Unter Feld 40 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Diverşi"

2. In Anhang A8 wird Teil B wie folgt geändert:

a) Unter Feld 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Diverşi"

b) Unter Feld 14 wird der folgende Text in Absatz 1 als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Expeditor"

c) Unter Feld 31 wird der folgende Text in Absatz 1 als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Vrac"

3. In Anhang A9 wird in der Liste der zu verwendenden Codes unter Feld 51 der folgende Text in der vorletzten Zeile eingefügt:

"Rumänien | RO" |

4. Anhang B1 erhält die folgende Fassung:

"ANHANG B1

GEMEINSAMES/GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

BÜRGSCHAFTSURKUNDE

EINZELSICHERHEIT

I. Bürgschaftserklärung

1. Der (die) Unterzeichnete(1)…………………………………………………………………...

mit Wohnsitz (Sitz) in2…………………………………………………………………………………..

leistet hiermit bei der Stelle der Bürgschaftsleistung ……………………………………………………

bis zum Höchstbetrag von ………………………………………………………………………………

selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Gemeinschaft, bestehend aus dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sowie gegenüber der Republik Island, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino(3) für die Beträge, die der Hauptverpflichtete (4).………………………………....................................................

den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge für die nachstehend bezeichneten Waren, die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren bei der Abgangsstelle ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

zu der Bestimmungsstelle ………………………………………………………………………………..

überführt werden, mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bußgeldern schuldet oder schulden wird.

Warenbezeichnung:……………………………………………………………………………………..

……………………………………………………………………………………………………………

2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das Verfahren beendet wurde.

Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entsprechen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird.

3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Zollstelle der Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfahren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsurkunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.

4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahldomizil5 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:

Land | Name und Vorname oder Firma und vollständige Anschrift |

………………………………………………………………………………………………………… | …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… |

Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmaßnahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem Wahldomizil schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind.

Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahldomizile an.

Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Stelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.

(Ort) ……………………....,den ………………………….

…………………………………………………………….

(Unterschrift) 6

II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung

Stelle der Bürgschaftsleistung

……………………………………………………………………………

Bürgschaftserklärung angenommen am ............................... für das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren mit der Versandanmeldung Nr. ....................... vom ……………………….(7)

…………………………………………………

(Stempel und Unterschrift)"

5. Anhang B2 erhält die folgende Fassung:

"ANHANG B 2

GEMEINSAMES/GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

BÜRGSCHAFTSURKUNDE

EINZELSICHERHEIT MIT SICHERHEITSTITELN

I. Bürgschaftserklärung

1. Der (die) Unterzeichnete(1)…………………………………………………………………….

mit Wohnsitz (Sitz) in2 …………………………………………………………………………………

leistet hiermit bei der Stelle der Bürgschaftsleistung .......................................................................

selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Gemeinschaft, bestehend aus dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sowie gegenüber der Republik Island, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Andorra(3) und der Republik San Marino(3)…………………………………………...................................................................

für die Beträge, die der Hauptverpflichtete den genannten Ländern an Zöllen und sonstigen Abgaben für die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren überführten Waren sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge - mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bußgeldern - schuldet oder schulden wird, für die der (die) Unterzeichnete durch Ausstellung von Sicherheitstiteln eine Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 EUR je Sicherheitstitel übernommen hat.

2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Punkt 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchstbetrag von 7.000 EUR je Sicherheitstitel ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren beendet wurde.

Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entsprechen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird.

3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Zollstelle der Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der aufgrund von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren im Rahmen dieser Verpflichtung entstandenen Schuld, wenn diese Verfahren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung begonnen haben; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.

4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahldomizil4 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:

Land | Name und Vorname oder Firma und vollständige Anschrift |

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… | ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………....... |

Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmaßnahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem Wahldomizil schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind.

Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahldomizile an.

Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Stelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.

(Ort)………………….., den.................................

…………………………………………..

(Unterschrift) 5

II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung

Stelle der Bürgschaftsleistung

……………………………………………………………...……….

Bürgschaftserklärung angenommen am

………...…………………………………………………………….

………………………………………………..

(Stempel und Unterschrift)"

6. Anhang B4 erhält die folgende Fassung:

"ANHANG B 4

GEMEINSAMES/GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

BÜRGSCHAFTSURKUNDE

GESAMTBÜRGSCHAFT

I. Bürgschaftserklärung

1. Der (die) Unterzeichnete(1)……………………………………………………………………

mit Wohnsitz (Sitz) in2…………………………………………………………………………………

leistet hiermit bei der Stelle der Bürgschaftsleistung .....………………………………………………

bis zum Höchstbetrag von…………………………………………….……………………………….

der 100 %/50 %/30 % (3)des Referenzbetrags entspricht

selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Gemeinschaft, bestehend aus dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sowie gegenüber der Republik Island, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino4.

für die Beträge, die der Hauptverpflichtete5………………………………………………………….......

den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren überführten Waren - mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bußgeldern - schuldet oder schulden wird, und zwar sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge.

2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Punkt 1 genannten Länder die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchstbetrag ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren ordnungsgemäß beendet wurde.

Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entsprechen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird.

Dieser Höchstbetrag kann um die Beträge, die aufgrund der Bürgschaftserklärung bereits bezahlt worden sind, nur dann vermindert werden, wenn der (die) Unterzeichnete zur Erfüllung einer Schuld aufgefordert wird, die im Rahmen eines gemeinschaftlichen oder gemeinsamen Versandverfahrens entstanden ist, das vor Eingang der vorhergehenden Zahlungsaufforderung oder innerhalb von dreißig Tagen danach begonnen hat.

3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Zollstelle der Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn diese Verfahren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung begonnen haben; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.

4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahldomizil6 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:

Land | Name und Vorname oder Firma und vollständige Anschrift |

……………………………………………………………………………………………………………… | ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… |

Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmaßnahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem Wahldomizil schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind.

Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahldomizile an.

Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Stelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.

(Ort)……………...., den........................

………………………………………………

(Unterschrift)(7)

II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung

Stelle der Bürgschaftsleistung

…………………………………………………………..……………….

Bürgschaftserklärung angenommen am

………..………………………………………………………………….

………………………………………………….

(Stempel und Unterschrift)"

7. In Feld 7 des Anhangs B5 wird das Wort "Rumänien" zwischen dem Wort "Norwegen" und dem Wort "Schweiz" eingefügt.

8. In Feld 6 des Anhangs B6 wird das Wort "Rumänien" zwischen dem Wort "Norwegen" und dem Wort "Schweiz" eingefügt.

9. In Punkt 1.2.2 des Anhangs B7 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt:

- "RO Validitate limitată".

[1] ABl. L 226 vom 13.8.1987, S. 2.

1 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.

2 Vollständige Anschrift.

3 Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.

4 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Hauptverpflichteten.

5 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Punkt 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Zustellungsbevollmächtigten befindet.

6 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: "Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von...", wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat."

7 Von der Abgangsstelle auszufüllen.

1 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.

2 Vollständige Anschrift.

3 Nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.

4 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Punkt 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Zustellungsbevollmächtigten befindet.

5 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: "Für die Übernahme der Bürgschaft".

1 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.

2 Vollständige Anschrift.

3 Nichtzutreffendes streichen.

4 Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.

5 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Hauptverpflichteten.

6 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Punkt 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Zustellungsbevollmächtigten befindet.

7 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: "Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von...", wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat."