52005IP0017

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Nahen Osten

Amtsblatt Nr. 253 E vom 13/10/2005 S. 0035 - 0037


P6_TA(2005)0017

Lage im Nahen Osten

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Nahen Osten

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage im Nahen Osten und insbesondere seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 [1],

- unter Hinweis auf die Resolutionen 242, 338, 425, 1373 und 1397 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

- unter Hinweis auf die Ergebnisse der palästinensischen Präsidentschaftswahlen,

- unter Hinweis auf den Bericht der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union und die Erklärung der Delegation der Beobachter des Europäischen Parlaments,

- unter Hinweis auf den Fahrplan für den Frieden des Quartetts vom 30. April 2003,

- gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die palästinensischen Präsidentschaftswahlen trotz der schwierigen Umstände aufgrund der Besetzung der Palästinensergebiete durch Israel zufriedenstellend verlaufen sind; ferner in der Erwägung, dass sie eine entscheidende Chance zur Erneuerung des Friedensprozesses darstellen und beispielgebend für andere Wahlen in der Region sein können,

B. besorgt über die Auswirkungen der Besetzung auf die Wahlen durch Beschränkungen der Bewegungsfreiheit sowohl der Kandidaten als auch der Wähler, über die Schikanen und kurzfristigen Verhaftungen einiger Kandidaten, als sie versuchten, ihre potenziellen Wähler in Ostjerusalem zu erreichen, und durch schwerwiegende Beschränkungen, die Einwohnern von Jerusalem bei der Wahrnehmung ihres Wahlrechts auferlegt wurden,

C. in der Erwägung, dass die jüngsten terroristischen Angriffe, durch die die Bemühungen um Verhandlungen sabotiert werden sollten, sich gerade zu dem Zeitpunkt echter Hoffnung auf Wiederbelebung des politischen Prozesses ereigneten; besorgt über die Auswirkungen dieser Angriffe und von Vergeltungsmaßnahmen, denen auf beiden Seiten Menschen zum Opfer fallen und die zu weiteren Beschränkungen für die Palästinenser führen,

1. begrüßt den Erfolg der ersten Präsidentschaftswahlen seit 1996 und insbesondere die hohe Wahlbeteiligung; zollt dem palästinensischen Volk und den palästinensischen Behörden Anerkennung für ihr Engagement für Demokratie, das sie trotz der Besetzung unter Beweis gestellt haben, und insbesondere den palästinensischen Frauen, die einen wichtigen Beitrag zur Durchführung der Wahlen geleistet und sich sehr zahlreich an ihnen beteiligt haben;

2. ist der Auffassung, dass der neue Präsident der palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, und die anderen Kandidaten den Wahlkampf in Anbetracht der Umstände verantwortungsvoll und entsprechend den internationalen Standards geführt haben;

3. fordert Israel im Hinblick auf die bevorstehenden palästinensischen Parlamentswahlen nachdrücklich auf, das international anerkannte Wahlrecht aller Einwohner von Ostjerusalem voll zu respektieren und den Wahlvorgang dadurch zu erleichtern, dass die bei den Präsidentschaftswahlen beobachteten Hindernisse bis zu den Parlamentswahlen beseitigt werden;

4. begrüßt die Wirksamkeit der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union und fordert den Rat und die Kommission auf, eine weitere Mission für die Parlamentswahlen im Juli 2005 vorzubereiten, um den Pluralismus und einen ausgewogenen Zugang aller Kandidaten zu den Medien zu unterstützen sowie in Zusammenarbeit mit den israelischen Behörden Lösungen für die Schwierigkeiten der Palästinenser, die in Ostjerusalem leben, zu finden;

5. stellt mit Besorgnis fest, dass sich viele Mitglieder der Palästinensischen Zentralen Wahlkommission aus Protest gegen politischen Druck zurückgezogen haben, der am Wahltag zwecks Verlängerung des Abstimmungszeitraums ausgeübt wurde;

6. fordert die israelische Regierung und die Palästinensische Autonomiebehörde auf, die sich mit dem Ausgang der Präsidentschaftswahlen bietende Gelegenheit zu nutzen und die Verhandlungen wieder aufzunehmen; fordert die Europäische Union auf, dringend eine Initiative im Rahmen des Quartetts, und insbesondere gegenüber den USA in Übereinstimmung mit den sich ergänzenden Rollen im Friedensprozess, zu ergreifen, um eine neue Phase enger Zusammenarbeit einzuleiten und die Friedensbemühungen in dieser Region gemeinsam wiederzubeleben;

7. fordert den Rat, den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Kommission auf, in vollem Umfang ihre Rolle im Nahostfriedensprozess wahrzunehmen und im Rahmen des Barcelona-Prozesses sowie der europäischen Nachbarschaftspolitik in Übereinstimmung mit den bereits vom Rat beschlossenen Aktionsplänen ihre Unterstützung für die Palästinensische Autonomiebehörde und das palästinensische Volk fortzusetzen und den Dialog mit Israel weiter zu entwickeln;

8. fordert Präsident Abbas nachdrücklich auf, seine Bereitschaft zur Beendigung der Gewalt unter Beweis zu stellen, und begrüßt die von Präsident Abbas ergriffenen Maßnahmen sowie seine Bereitschaft zu Reformen und zur verstärkten Kontrolle der palästinensischen Sicherheitskräfte und zur Aufnahme eines uneingeschränkten Dialogs mit allen betroffenen Parteien; ist der Auffassung, dass die volle politische Unterstützung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union sowie die aktive Mitarbeit Israels wesentlich für das Erreichen dieser Ziele sind;

9. fordert die Palästinensische Autonomiebehörde auf, das Engagement des palästinensischen Volkes für Demokratie anzuerkennen und die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz, eine bessere Gewaltenteilung von Exekutive und Legislative, eine verantwortungsvolle Staatsführung, einschließlich einer transparenten Rechnungslegung, und die Korruptionsbekämpfung zu fördern;

10. erklärt nochmals in diesem besonderen Augenblick, dass die Lösung des Nahostkonflikts nur durch Aushandlung eines stabilen und endgültigen Friedensabkommens, wie im immer noch geltenden Fahrplan dargelegt wird, möglich ist, ohne Vorbedingungen und ausgehend von der Existenz zweier demokratischer, souveräner und lebensfähiger Staaten, die friedlich nebeneinander in sicheren und anerkannten Grenzen bestehen;

11. ist der Auffassung, dass ein dauerhafter Frieden nur mit einer wirklich an der Basis ansetzenden Vorgangsweise zustande kommen kann, an dem die Zivilgesellschaften beider Seiten, die einen Dialog anstreben, beteiligt sind; fordert diesbezüglich das Quartett auf, die Genfer Vereinbarung als Ergänzung des Fahrplans voll zu nutzen und die Fortführung der Verhandlungen zwischen den Zivilgesellschaften in diesem Rahmen zu erleichtern;

12. verurteilt alle Terroranschläge und Gewalthandlungen auf beiden Seiten; fordert, dass sich die bewaffneten palästinensischen Gruppen aller Anschläge enthalten, und erinnert sie daran, dass jede Form von Terror und Gewalt nicht nur Unschuldige das Leben kostet, sondern sich auch nachteilig auf den Friedensprozess und die Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung auswirkt; fordert die israelische Regierung auf, auf Vergeltung und außerrechtliche Tötungen zu verzichten;

13. fordert die israelische Regierung auf, den Rückzug aus dem Gazastreifen und anderen Teilen der besetzten Gebiete als einen glaubwürdigen Schritt der Umsetzung des Fahrplans und der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Richtung auf einen dauerhaften Frieden zu vollziehen und dabei Ägypten, den ersten Nachbarn, der diesem Vorhaben zustimmen muss, sowie die palästinensischen Behörden einzubeziehen und mit ihnen zu verhandeln, wobei eine internationale Beobachtungsmission den Prozess verifizieren sollte; fordert den Rat auf, geeignete Mittel zur notwendigen Unterstützung zu finden;

14. fordert die israelische Regierung erneut auf, der Ausweitung der Siedlungen, insbesondere im Gebiet um Jerusalem, Einhalt zu gebieten, den Bau der Trennmauer zu stoppen und uneingeschränkt das Vierte Genfer Abkommen zu erfüllen und so der Verletzung des Völkerrechts ein Ende zu setzen;

15. bekräftigt die Unterstützung der Union für den Friedensprozess und schlägt einen wirtschaftlichen Entwicklungsplan vor, der von der Union überwacht wird und der Region eine solide Grundlage für Wohlfahrt und Stabilität geben soll;

16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem Palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung und der Knesset, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, der Regierung der Russischen Föderation sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

[1] ABl. C 82 E vom 1.4.2004, S. 610.

--------------------------------------------------