52005DC0448

Bericht der Kommission an den Rat über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 (Zusammenfassung) - Empfehlungen des Rates {SEC(2005) 1160} /* KOM/2005/0448 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 19.9.2005

KOM(2005) 448 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 (Zusammenfassung) – Empfehlungen des Rates{SEC(2005) 1160}

INHALTSVERZEICHNIS

VORWORT 3

I. Empfehlung des Rates zu dem Gesamthaushaltsplan 4

a) Einleitung (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 1-4) 4

b) Zuverlässigkeitserklärung (DAS) und zugehörige Ausführungen (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 6-11) 4

c) Haushaltsführung (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 5 und 12-13) 5

d) Eigenmittel (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 14-15) 5

e) Gemeinsame Agrarpolitik (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 16-21) 5

f) Strukturmaßnahmen (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 22-26) 6

g) Interne Politikbereiche, einschließlich ForschungArbeitsunterlage der Kommission, Punkte 27-33) 6

h) Externe Politikbereiche (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 34-36) 7

i) Heranführungshilfe (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 37-40) 7

j) Verwaltungsausgaben (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkt 41) 7

k) Finanzinstrumente und Bankaktivitäten (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkt 42) 7

II. Forderungen an die Kommission in bezug auf die agenturen(Arbeitsunterlage der Kommission, Punkt 43) 7

III. folgemassnahmen zur Entlastung für den Haushaltsplan 2002 - Schlussfolgerungen (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 44-54) 8

IV. Sonderberichte des rechnungshofs(Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 55-63) 8

V. Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)(Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 64-66) 9

VORWORT

Gemäß Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 180b des EAG-Vertrags “trifft die Kommission alle zweckdienlichen Maßnahmen, um den Bemerkungen in den Entlastungsbeschlüssen und anderen Bemerkungen des Europäischen Parlaments zur Vornahme der Ausgaben sowie den Erläuterungen, die den Entlastungsempfehlungen des Rates beigefügt sind, nachzukommen. Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder des Rates erstattet die Kommission Bericht über die Maßnahmen, die aufgrund dieser Bemerkungen und Erläuterungen getroffen wurden, insbesondere über die Weisungen, die den für die Ausführung des Haushaltsplans zuständigen Dienststellen erteilt worden sind. Diese Berichte sind auch dem Rechnungshof zuzuleiten "[1].

Auf Ersuchen von Rat und Parlament hat die Kommission daher Follow-up-Berichte erstellt, die auf die Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 und auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 12. April 2005 Bezug nehmen. In dem vorliegenden Follow-Up-Bericht werden die Empfehlungen des Rates zu den für das Haushaltsjahr 2003 erteilten Entlastungen behandelt. In einem separaten Follow-up-Bericht werden die Empfehlungen des Europäischen Parlaments zu den für das Haushaltsjahr 2003 erteilten Entlastungen behandelt[2].

Die Follow-up-Berichte werden dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Rechnungshof zugeleitet. Sie geben zu jedem vom Rat und vom Europäischen Parlament angesprochenen Thema bzw. Sektor einen knappen Überblick; ferner enthalten sie eine kurze Beschreibung der Maßnahmen, welche die Kommission zu ergreifen beabsichtigt oder bereits ergriffen hat, sowie der Empfehlungen, denen die Kommission nicht nachkommen kann oder will.

Die zusammenfassenden Follow-up-Berichte werden ergänzt durch Arbeitsunterlagen der Kommission, in denen ihre Antworten auf jede spezifische Empfehlung des Rates und des Parlaments im Einzelnen aufgeführt sind.

I. EMPFEHLUNG DES RATES ZU DEM GESAMTHAUSHALTSPLAN

A) Einleitung (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 1-4)

Die Kommission ist – ebenso wie der Rat - enttäuscht, dass der Europäische Rechnungshof auch im Jahr 2003 zu den meisten Ausgaben keine Zuverlässigkeitserklärung (DAS) abgeben konnte. Aus diesem Grunde kündigte die Kommission ihre Absicht an, im Jahr 2005 einen Fahrplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen aufzustellen. Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit Parlament und Rat die Möglichkeiten für eine Verbesserung des existierenden internen Rahmens aufzuzeigen, damit die Kommission in die Lage versetzt wird, dem Rechnungshof eine angemessene Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu geben.

Dem integrierten internen Kontrollrahmen werden die positiven Ergebnisse zugrunde liegen, die im Rahmen der Reform des internen Kontrollrahmens der Kommission erreicht wurden. Die meisten im Weißbuch aufgeführten Maßnahmen – insbesondere die Maßnahmen im Zusammenhang mit den internen Kontrollstandards - sind abgeschlossen worden. Die Kommission wird sich weiterhin um die Anwendung effizienter interner Kontrollsysteme und die Verbesserung der Jährlichen Tätigkeitsberichte und der von den Generaldirektoren formulierten Erklärungen und Vorbehalte bemühen. Die Kommission wird auch künftig mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die geteilte Mittelbewirtschaftung besser zu überwachen und zu kontrollieren.

B) Zuverlässigkeitserklärung (DAS) und zugehörige Ausführungen (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 6-11)

Im Juni 2005 nahm die Kommission eine Mitteilung zum vorstehend erwähnten Fahrplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen an. Die Kommissionsdienststellen ermitteln gegenwärtig die Defizite, die ihrer Ansicht nach zwischen dem für jeden Bereich der Haushaltsausgaben existierenden Kontrollrahmen und den vom Rechnungshof in seiner Stellungnahme Nr. 2/2004 definierten allgemeinen Grundsätzen bestehen; dabei wird den Kontrollen besondere Aufmerksamkeit gewidmet, die die Risiken in Bezug auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge begrenzen. Die Kommission wird die für jedes Defizit notwendigen Abhilfemaßnahmen und den Zeitplan für die Durchführung dieser Maßnahmen vorschlagen und mit dem Rechnungshof, dem Rat und dem Parlament darüber diskutieren.

Die Kommission beabsichtigt, bis November 2005 mit dem Parlament und dem Rat eine Vereinbarung darüber zu erzielen, wie der bestehende interne Rahmen verbessert werden kann, damit sie in die Lage versetzt wird, dem Rechnungshof eine angemessene Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu geben. Zu diesem Zwecke wird sie mit den einschlägigen Ausschüssen des Rates Erörterungen führen und bis Oktober 2005 einen ersten Bericht vorlegen, in dem der Fahrplan für ein mit den Mitgliedstaaten abzuschließendes Protokoll behandelt wird.

Das neue Rechnungsführungssystem der Kommission war im Januar 2005 einsatzbereit und wird gegenwärtig von allen Generaldirektionen verwendet. Es wird jedoch weiterhin an diesem System gearbeitet, da noch einige Ziele angestrebt werden; bislang sind keine signifikanten Verzögerungen oder Probleme zu verzeichnen, die sich auf das Erreichen der angestrebten Ziele nachteilig auswirken würden.

c) Haushaltsführung (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 5 und 12-13)

Die Kommission hat die Forderung des Rates nach präziseren und aktualisierten Haushaltsvoranschlägen und nach mehr Informationen über die noch bestehenden Mittelbindungen und die Ausführung des Haushaltsplans zur Kenntnis genommen. Die Haushaltsvoranschläge sind insgesamt gesehen präziser geworden, vor allem trifft dies auf den Bereich der strukturpolitischen Maßnahmen zu. Die Kommission legt auch einen Jahresbericht über die Entwicklung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (Altlast) und die erfolgreichen Maßnahmen zum Abbau der „außergewöhnlichen Altlast“ vor. Außerdem wird in dem Bericht 2004 über die Haushaltsführung und das Finanzmangement der Gesamtstand der Durchführung der wichtigsten Mehrjahresprogramme der Gemeinschaften analysiert.

D) Eigenmittel (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 14-15)

Die Kommission stimmt mit dem Rat darin überein, dass zusätzliche Fortschritte im Zusammenhang mit der Verwaltung der landwirtschaftlichen Zollkontingente erforderlich sind. Sie arbeitet weiterhin an den Vorschlägen zur Vereinfachung des Verfahrensrahmens, inklusive der Entwicklung eines zentralen integrierten IT-Systems (AMIS-Quota-Projekt). Was die Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch „Ursprungsregeln im Präferenzhandel“ anbelangt, so nahm die Kommission am 16. März 2005 eine Mitteilung über “die Ursprungsregeln in präferentiellen Vereinbarungen – Orientierungen für die Zukunft” (KOM(2005)100 endg.) an, in der die allgemeinen Orientierungen aufgeführt sind, die die Kommission im Rahmen aller Präferenzvereinbarungen, an denen die Gemeinschaft beteiligt ist, zu verfolgen und zu fördern beabsichtigt.

E) Gemeinsame Agrarpolitik (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 16-21)

Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten aktiver zusammenarbeiten, um die Kontrollsysteme in den Bereichen zu verbessern, die im Rahmen des InVeKoS nicht überprüft werden und in denen immer noch ernsthafte Probleme wie hohe Risiken und wiederholt auftretende Fehler bestehen. Die Kommission wird beispielsweise Fälle weiterverfolgen, in denen sich die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Informationen als fehlerhaft erweisen. Die Prüftätigkeit in Verbindung mit nachträglichen Kontrollen ist 2005 ausgebaut worden.

Die Kommission befasst sich in der Tat damit, einige Kontrollverfahren zu überprüfen, besonders betrugs- und fehleranfällige Beihilfen zu ermitteln, die Überwachungskontrollen zu verbessern und diese Kontrollen als Vergleichwerkzeug zu nutzen, indem sie zum Zeitpunkt der Aufstellung des jährlichen Arbeitsplans detaillierte Analysen durchführt. Sie hält das gegenwärtige System der statistischen Berichterstattung für ausreichend. Außerdem sind die Ergebnisse, die sich aufgrund der von den Mitgliedstaaten durchgeführten InVeKoS-Kontrollen ergeben, in den jährlichen Tätigkeitsbericht 2004 des Generaldirektors für Landwirtschaft aufgenommen worden.

Was die Notwendigkeit anbelangt, dass die bescheinigenden Stellen in ausreichendem Maße sowohl den begrenzten Prüfungsnachweis als auch die Aufsicht beachten müssen, so stellte die Kommission im Jahr 2004 weitere Leitlinien zur Verfügung und organisierte bilaterale Treffen mit bescheinigenden Stellen und Zahlstellen einiger Mitgliedstaaten, auf denen über die Fragen der Aufsicht und des Prüfungsnachweises diskutiert wurde. Folglich trugen die bescheinigenden Stellen bei der Zertifizierung 2004 diesen Fragen sehr viel stärker Rechung, was zur Folge hatte, dass im Haushaltsjahr 2004 die Rechungen von nur 5 Zahlstellen abgetrennt wurden. Zum Vergleich: Im Haushaltsjahr 2003 wurden 29 Rechnungen abgetrennt.

Die Kommission stellte einen Aktionsplan auf, um das Betrugsrisiko in diesem Bereich zu verringern und führte ihn durch. Das Risikomanagement hat sich erheblich verbessert. Die Kommission verpflichtete sich, den Behörden der Mitgliedstaaten ein neues Verzeichnis mit Zolldokumenten und Stempeln der 50 wichtigsten Drittländer zu übermitteln. Eine Ausschreibung wurde im Jahr 2004 lanciert, und am 16. Dezember 2004 wurde ein Einjahresvertrag mit dem erfolgreichen Bieter unterzeichnet.

F) Strukturmaßnahmen (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 22-26)

Die Kommission bemüht sich weiterhin, die Schwachstellen des für die Strukturausgaben existierenden Aufsichts- und Kontrollsystems zu beheben. Sie prüft weiterhin die Systeme in den Programmen des Programmplanungszeitraums 2000-2006. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, alle aufgedeckten Schwachstellen zu beheben, überwacht die getroffenen Maßnahmen, setzt Zahlungen aus, wenn die Probleme ein ernsthaftes Risiko für die gemeinschaftlichen Gelder darstellen und wendet Finanzkorrekturen an. Der von der Kommission vorgeschlagene Verwaltungs- und Kontrollrahmen für den Zeitraum 2007-2013 stützt sich auf die Erfahrungen der Vergangenheit, wobei angestrebt wird, die Kontrollzuständigkeiten der Mitgliedstaaten unter Respektierung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszubauen und klar abzugrenzen. Was die Jährlichen Tätigkeitsberichte anbelangt, so wurden Tabellen mit den wichtigsten Ergebnissen, einschließlich Vorbehalte, in die Berichte der Generaldirektoren für 2004 eingeschlossen, sie werden auch künftig in diese Berichten aufgenommen werden.

G) Interne Politikbereiche, einschließlich Forschung (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 27-33)

In Bezug auf Überwachungssysteme und Kontrollen hat die Kommission die empfohlenen Maßnahmen getroffen, um verstärkt Finanzinformationen über Zahlungsverzögerungen zu übermitteln und die Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans zu verbessern, beispielsweise durch regelmäßige Vorlage und Überwachung von Anzeigern mit Finanzinformationen.

Was die Verwaltungs- und Kontrollsysteme für das 6. Rahmenprogramm (6. RP) für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) anbelangt, so sind IT-Instrumente eingesetzt worden und werden aktualisiert, um alle Aspekte - von der Vorschlagsbewertung über vertragsbedingte Zahlungen bis zur Projektüberwachung - abzudecken.

Im Zusammenhang mit dem Europäischen Flüchtlingsfonds sind Maßnahmen getroffen worden, um die Schwachstellen der internen Kontrolle zu beheben. Außerdem wird die Kommission weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Kontrollumgebung auf nationaler Ebene stärker zu harmonisieren.

Was die Folgemaßnahmen im Anschluss an die Ergebnisse der nachträglichen Prüfungen der finanziellen Aspekte und die Wiedereinziehung von vorschriftswidrigen Zahlungen anbelangt, so hat die Kommission ein Berichterstattungssystem eingerichtet, um die Finanzdienste bei der Überwachung ihrer Einziehungen zu unterstützen. Außerdem wurde Eine Gemeinsame Prüfstrategie der Forschungs-GDs für das 6. RP definiert und vereinbart, und für das Follow-up der Prüfungen werden Audit-Datenbanken geschaffen werden.

H) Externe Politikbereiche (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 34-36)

Die Kommission hat die Aufforderung des Rates, die Reform der externen Verwaltung fortzusetzen, zur Kenntnis genommen. So wird mit der jüngsten Umstrukturierung der Dienste von EuropeAid darauf abgezielt, die Aufgaben von EuropeAid weiter auszubauen, die sich schrittweise entwickelt haben und nun in der Überwachung, Koordinierung und Unterstützung der den Delegationen übertragenen Verwaltungsaufgaben bestehen. Außerdem soll mit den Überwachungs- und Kontrollsystemen der Kommission sichergestellt werden, dass Vertragspartner, beispielsweise NRO, die vertraglichen Verpflichtungen einhalten. Die Einführung von neuen Instrumenten (wie CRIS-Audit) wird dazu beitragen, den Informationsfluss im Bereich der Prüfergebnisse auf zentraler Ebene zu verbessern.

I) Heranführungshilfe (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 37-40)

Die Kommission beabsichtigt, ihre Maßnahmen zur vollen Implementierung des Erweiterten Dezentralen Durchführungssystems (EDIS) sowohl in den neuen Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern fortzuführen. Alle neuen Mitgliedstaaten hatten Anfang 2005 Zulassungsentscheidungen für PHARE-Mittel erhalten und konnten sich auf die (wenn auch auslaufende) Unterstützung der PHARE-Übergangsteams in den örtlichen Vertretungen der Kommission verlassen. Am Sitz der Kommission wird das Referat „Weiterführung der finanziellen Unterstützung“ in der GD Erweiterung eine weitere punktuelle überwachungsorientierte Unterstützung bereitstellen.

In den Beitrittsländern erfolgt die Unterstützung für die Implementierung von EDIS über mehrere Initiativen und Maßnahmen; darin eingeschlossen sind hochrangige Arbeitsgruppen, Schulungsseminare und Systemüberprüfungen.

J) Verwaltungsausgaben (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkt 41)

Wie der Rat hervorhebt, konnte der Rechnungshof zu den Verwaltungsausgaben eine positive DAS abgeben. Die Kommission beabsichtigt, die effiziente Umsetzung der Reform fortzusetzen, einschließlich der Umsetzung der internen Kontrollnormen, der Entwicklung einer gemeinsamen Methode zur Risikobewertung, der Einführung von nachträglichen Kontrollen und der Durchführung einer internen Prüfung.

K) Finanzinstrumente und Bankaktivitäten (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkt 42)

Im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten für kleine und mittlere Unternehmen bestätigt die Kommission, dass sie generell mit der Qualität der Berichte, die sie vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) erhält, zufrieden ist. Kohärente Vorschriften werden bereits auf Garantieleistungen und auf staatliche Beihilfen angewandt.

II. FORDERUNGEN AN DIE KOMMISSION IN BEZUG AUF DIE AGENTUREN (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkt 43)

Im Zusammenhang mit der Europäischen Agentur für Wiederaufbau kommt die Kommission den Empfehlungen des Rechnungshofs nach und trifft weiterhin alle geeigneten Maßnahmen, die sie im Rahmen ihres begrenzten Mandats als eines der 26 Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Wiederaufbau ergreifen kann (die übrigen 25 Mitglieder sind Vertreter der Mitgliedstaaten). Sie hat der Agentur bereits Ratschläge erteilt und Leitlinien und Hilfestellung zur Verfügung gestellt, damit diese allen Empfehlungen des Rechnungshofes weitgehend nachkommen kann. Die Agentur besitzt Rechtspersönlichkeit, sie ist von der Kommission rechtlich unabhängig. Sie wurde auf Initiative der Haushaltsbehörde eingerichtet. Artikel 185 der Haushaltsordnung findet auf sie Anwendung, wie in Artikel 9 der Verordnung des Rates über die Europäische Agentur für Wiederaufbau vorgesehen. Im Rahmen dieses Rechtsrahmens ist die rechtlich unabhängige Agentur für Verwaltung und Kontrolle der ihr zugewiesenen Mittel zuständig. Die Überwachung wird vom Verwaltungsrat ausgeübt, die externe Prüfung wird vom Europäischen Rechnungshof wahrgenommen. Die Kommission befasst sich weiterhin eingehend mit dem für die Funktionsweise der Europäischen Agentur für Wiederaufbau maßgeblichen Rechtrahmen.

Es ist hervorzuheben, dass die Kommission keine “gemeinsame Verwaltung” mit der UNMIK betreibt. Letztere hat vertragliche Beziehungen mit der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, insofern es um die Durchführung von einigen CARDS-Projekten für das Nationale Programm zugunsten des Kosovo geht. Die Kommission wird die Bedenken des Rates den übrigen mit der Überwachung befassten Mitglieder des Verwaltungsrates zur Kenntnis bringen.

III. FOLGEMASSNAHMEN ZUR ENTLASTUNG FÜR DEN HAUSHALTSPLAN 2002 - SCHLUSSFOLGERUNGEN (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 44-54)

Die Kommission trifft die empfohlenen Maßnahmen zur Weiterverfolgung der Schlussfolgerungen betreffend die Entlastung 2002, sofern sie von ihr noch nicht getroffen wurden; es geht dabei beispielsweise um Verbesserungen der Überwachungs- und Kontrollsysteme in den Bereichen der Landwirtschaft, den TEN-V-Bereich, die Außenhilfe, die Heranführungshilfe und Bankaktivitäten.

Die für die Strukturfonds zuständigen Generaldirektoren richten bei den Bewertungen der internen Risiken ihr besonders Augenmerk auf einheitliche Auslegungen und kohärente Leitvorgaben. Die Kommission hat Schritte unternommen, um die Ausgabenvorausschätzungen der Mitgliedstaaten zu verbessern; gleichzeitig ist sie dazu übergegangen, sich für die Bewertung des Zahlungsbedarfs weniger auf die Prognosen der Mitgliedstaaten zu verlassen als auf ihre eigenen Schätzungen, die sich auf das Haushaltsvollzugsprofil und vorhersehbare Tendenzen stützen.

IV. SONDERBERICHTE DES RECHNUNGSHOFS (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 55-63)

Im Zusammenhang mit dem Sonderbericht 5/2003 über die Finanzierung von Umweltprojekten in den Bewerberländern aus den Programmen Phare und ISPA wird die Kommission die empfohlene Maßnahme treffen, um den künftigen Nutzeffekt der Projekte zu optimieren. Zum Beispiel werden knappe Zuschussmittel wirksamer eingesetzt und die Aufnahmekapazität erhöht werden, indem Projektvorbereitung und Ausschreibungsverfahren verbessert werden.

In Verbindung mit dem Sonderbericht 14/2003 über die Messung des landwirtschaftlichen Einkommens wird die Kommission eine Studie über Realisierbarkeit und Kosten von Statistiken einleiten, die eine Messung des Lebenshaltungsniveaus der landwirtschaftlichen Bevölkerung in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglichen (Eurostat arbeitet eine Ausschreibung aus, die demnächst veröffentlicht werden soll). Finanzlage und Einkommensniveau der landwirtschaftlichen Betriebe sowie des Agrarsektors insgesamt werden weiterhin laufend anhand der INLB- und LGR-Daten überwacht, deren Harmonisierung und Kohärenz durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Dienststellen gefördert werden sollten.

Was den Sonderbericht 15/2003 über die Prüfung der aus dem EEF finanzierten Programme über Mikroprojekte anbelangt, so empfahl der Rat mehrere Maßnahmen, die von der Kommission getroffen werden sollten: Verbesserung der Organisation der zentralen Kommissionsdienststellen, Bereitstellung präziser Leitlinien für die Delegationen, Verbesserung der Überwachung und der Methoden zur Bemessung der Ergebnisse. Die Kommission hat die empfohlenen Maßnahmen bereits getroffen oder wird sie in Kürze treffen.

In Verbindung mit dem Sonderbericht 1/2004 über die Verwaltung indirekter FTE-Aktionen des Fünften Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (1998 - 2002) wurden die empfohlenen Maßnahmen bereits getroffen oder werden gegenwärtig getroffen. Hauptziel war die Vereinfachung der Durchführung des 6. RP unter Einhaltung des Rechts- und Finanzrahmens. In einem Aktionsplan über Rationalisierung und Beschleunigung sind viele Fragen angesprochen worden, die als problematisch gelten oder im Rahmen des 6. RP einer Verbesserung bedürfen; die Kommission hat den Rat und die Programmausschüsse über die erzielten Fortschritte unterrichtet. Künftig werden im Rahmen der Vereinfachungsmaßnahmen auch alle eventuell erforderlichen Änderungen am Rechts- und Finanzrahmen berücksichtigt und zudem werden Verbesserungen bei der Bereitstellung des Rahmenprogramms angestrebt. Deshalb wurde ein Arbeitspapier über vereinfachte Verfahren ausgearbeitet, das dem Vorschlag der Kommission für das am 6. April 2005 angenommene 7. RP beigefügt war. Die Umsetzung der in diesem Arbeitspapier formulierten Vorschläge wurde eingeleitet.

Was den Sonderbericht 6/2004 über die Umsetzung des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern in der Europäischen Union betrifft, so hat die Kommission bereits innerhalb des geltenden Rechtsrahmens den Mitgliedstaaten Unterstützung und Beratung zukommen lassen, die mit der Einrichtung und Verwaltung von Datenbanken für Rinder befasst sind. Eine Arbeitsunterlage für das Benchmarking der nationalen Datenbanken wurde erstellt, um die Mitgliedstaaten bei der weiteren Verbesserung ihrer Datenbanken zu unterstützen.

V. EUROPÄISCHER ENTWICKLUNGSFONDS (EEF) (Arbeitsunterlage der Kommission, Punkte 64-66)

Die Kommission kam der Empfehlung des Rats nach und hat die Lesbarkeit und Genauigkeit des EEF-Berichts über die finanzielle Verwaltung nochmals verbessert. Der Rat empfiehlt auch, einen Überblick über die zu Lasten des Gesamthaushaltsplans gehenden EEF-Verwaltungskosten in den EEF-Bericht über die finanzielle Verwaltung aufzunehmen. Da jedoch die EEF-relevanten Aktivitäten in die anderen Tätigkeiten der Kommission in den Bereichen Entwicklungshilfe und politische Beziehungen mit den Entwicklungsländern einbezogen sind, kann der zu Lasten des Gesamthaushaltsplans gehende Gesamtbetrag der Verwaltungskosten nicht angemessen auf EEF-Aktivitäten und andere Tätigkeiten aufgeteilt werden. Was die Haushaltsbeihilfe anbelangt, so werden die entsprechenden Vereinbarungen künftig systematisch ein wichtiges Element betreffend die institutionelle Unterstützung beinhalten. Im Zusammenhang mit den Stabex-Mitteln hat die Kommission den Delegationen Anweisungen mit Fristvorgaben erteilt, damit eine straffere Überwachung sichergestellt wird und alle noch ausstehenden Rahmenwerke mit gegenseitigen Verpflichtungen zügig genehmigt werden.

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[1] Siehe auch Artikel 147 der Haushaltsordnung.

[2] Entlastung für den Gesamthaushaltsplan 2003; Entlastung 2003: EEF; Entlastung 2003: Agenturen.