52005DC0387

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Bemerkungen zu der Fünfjahresbewertung der Forschungsaktivitäten der Gemeinschaft (1999-2003) durch ein hochrangiges unabhängiges Sachverständigengremium {SEK(2005) 1054} /* KOM/2005/0387 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 24.8.2005

KOM(2005) 387 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bemerkungen zu der Fünfjahresbewertung der Forschungsaktivitäten der Gemeinschaft (1999-2003) durch ein hochrangiges unabhängiges Sachverständigengremium{SEK(2005) 1054}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bemerkungen zu der Fünfjahresbewertung der Forschungsaktivitäten der Gemeinschaft (1999-2003) durch ein hochrangiges unabhängiges Sachverständigengremium (Text von Bedeutung für den EWR)

In der zweiten Jahreshälfte 2004 erfolgte die in den Beschlüssen über das sechste Forschungsrahmenprogramm[1] vorgesehene Fünfjahresbewertung der gemeinschaftlichen Forschungsaktivitäten 1999-2003 durch ein aus 13 hochrangigen Sachverständigen[2] bestehendes Strategiegremium. Auf der Grundlage der sorgfältigen Analyse einschlägiger Unterlagen über die Durchführung und die Ergebnisse abgeschlossener wie laufender Tätigkeiten erfasste und bewertete das Gremium in klarer schlüssiger Weise die Forschungsaktivitäten der Gemeinschaft bereichsübergreifend. Gemäß den Beschlüssen über das 6. Rahmenprogramm übermittelt die Kommission die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen.

Die Fünfjahresbewertung einschließlich der Analyse, der Schlussfolgerungen und der Empfehlungen wird von der Kommission entschieden begrüßt.

Erstens teilt die Kommission die Auffassung des Gremiums, hinsichtlich der vier entscheidenden Aufgaben, die formuliert wurden: Anziehung und Vergütung der besten Talente, Schaffung eines hoch leistungsfähigen Umfelds für Unternehmens-FTE, Mobilisierung von Mitteln für Innovation und nachhaltiges Wachstum sowie Schaffung von Vertrauen in Wissenschaft und Technik.

Zweitens verweist die Kommission auf die positive Bewertung der Durchführung, der Ergebnisse und des Mehrwertes der Rahmenprogramme insbesondere im Hinblick auf ihren Beitrag zur europäischen Wissensbasis, zur Zusammenarbeit in Forschungsnetzwerken und zur Strukturierung des europäischen Forschungssystems.

Ferner stimmt die Kommission weitgehend den Empfehlungen zur Verbesserung vonRelevanz und Qualität derzeitiger und künftiger Forschungsinitiativen und -programme zu. Diese werden in den am 6. April 2005 angenommenen Vorschlägen der Kommission für das 7. Rahmenprogramm umfassend berücksichtigt. Sie werden außerdem in die Ausarbeitung des gesamten Rechtsrahmens für die Forschung in der Gemeinschaft einfließen, insbesondere in die Ausarbeitung der spezifischen Programme und der Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse.

Der Evaluationsbericht wurde einer breiten Öffentlichkeit u. a. auch über die Europa-Website[3] zugänglich gemacht und stieß bei seiner Vorstellung auf ein positives Echo bei den wichtigsten interessierten Seiten wie den zuständigen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments und des Rates, dem CREST und den Programmausschüssen.

Die Kommission dankt dem hochrangigen unabhängigen Sachverständigengremium herzlich für seine kreativen Anregungen und seine wertvolle Arbeit, die einen bedeutenden Beitrag zur Forschung in der Gemeinschaft geleistet haben und dies gewiss auch in Zukunft tun werden.

Eine ausführlichere Analyse und Bemerkungen zu den einzelnen Empfehlungen finden sich im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen {SEK(2005) 1054}.

ANHANG

FÜNFJAHRESBEWERTUNG DER FORSCHUNGSRAHMENPROGRAMME DER EUROPÄISCHEN UNION

1999-2003

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Zusammensetzung des Gremiums

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Zusammenfassung

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ZUSAMMENSETZUNG DES GREMIUMS FÜR DIE FÜNFJAHRESBEWERTUNG 1999-2003 |

Dr. Erkki Ormala (Vorsitzender) Finnland Vice President, Technology Policy, Nokia Corporation |

Prof. Nicholas Vonortas (Berichterstatter) USA, Griechenland Professor and Director, Center for International Science and Technology Policy & Associate Professor, Department of Economics, The George Washington University |

Dr. Ségolène Ayme Frankreich Director of Research, INSERM (Institut National de la Santé et de la Recherche Médicale), SC11 “Gene mapping and Clinical Research”; Director of Orphanet |

Dr. Lucija Čok Slowenien Rector, University of Primorska, Former Minister for Education, Research and Sport |

Prof. Dervilla Donnelly Irland Chair of the Dublin Institute for Advanced Studies; Emeritus Professor of Organic Chemistry, University College, Dublin |

Dr. Julia King Vereinigtes Königreich Principal , Faculty of Engineering, Imperial College London |

Prof. Christoph Mandl Österreich Faculty of Business, Economics and Computer Science, University of Vienna; Director of Mandl, Luethi & Partner |

Prof. Frieder Meyer-Krahmer Deutschland Director, Fraunhofer Institute for Systems and Innovation Research (ISI) |

Prof. Elzbieta H. Oleksy Polen Dean of the Faculty of International and Political Studies, University of Lodz; Founding Director of Women's Studies Centre, University of Lodz |

Prof. Alexandre Quintanilha Portugal Professor in Biophysics, University of Porto |

Prof. Nicoletta Stame Italien Professor of Sociology Università di Roma "La Sapienza"; President of the European Evaluation Society (EES) |

Dr. Rolf Tarrach Spanien Professor of Theoretical Physics at the University of Barcelona - Dept. ECM; Former President of the Spanish Council for Scientific Research |

Prof. Françoise Thys-Clement Belgien Chairperson of the Erasme Hospital Council; Professor and Director of the Centre of Economics of Education at the ULB |

ZUSAMMENFASSUNG

Der gegenwärtige Vertrag der Europäischen Union enthält zwei strategische Grundziele für die europäischen Forschungsrahmenprogramme: 1. Stärkung der wissenschaftlich-technischen Grundlagen der Industrie zur Förderung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und 2. Unterstützung der übrigen Politik der Europäischen Union.

In diesem Bericht, der dritten Fünfjahresbewertung der Forschungsrahmenprogramme (Europäische Gemeinschaft, Euratom), werden die Durchführung und die Ergebnisse der Rahmenprogramme in den Jahren 1999-2003 überprüft. Es werden Empfehlungen für die restliche Laufzeit des Sechsten Rahmenprogramms bis 2006 gegeben und Verbesserungen für die Art und Ausrichtung künftiger Rahmenprogramme vorgeschlagen. Diese Empfehlungen sollen einen fundierten Beitrag zur Verbesserung der Qualität, Relevanz und Wirkung derzeitiger und künftiger Rahmenprogramme leisten.

DIE HERAUSFORDERUNG

Während des Berichtszeitraums hat sich die politische Landschaft in Europa infolge der in Lissabon und Barcelona aufgestellten Ziele und durch die Errichtung des Europäischen Forschungsraums (EFR) erheblich verändert.

Zudem befindet sich die gesamte europäische Wirtschafts- und Forschungslandschaft im Wandel. Der globale, wissensbasierte Wettbewerb verändert das Umfeld der europäischen Forschung und Industrie von Grund auf. Europa und die übrige industrialisierte Welt können ihre Führung auf technologischem Gebiet nicht länger als selbstverständlich betrachten. Zwar nimmt Europa in bestimmten industriellen Bereichen nach wie vor die führende Stellung ein – dank seiner gut ausgebildeten Arbeitskräfte -, doch lassen die rasche Expansion der industriellen Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) außerhalb Europas und die Unfähigkeit, die besten Talente aus aller Welt nach Europa zu holen, sorgenvoll in die Zukunft blicken. Die Tatsache, dass qualitativ hochwertige und industrierelevante Kenntnisse ebenso wie ein effizientes Innovationsumfeld und ein leichterer Marktzugang immer häufiger auch außerhalb Europas zu finden sind, trägt dazu bei, dass die europäische Wettbewerbsfähigkeit immer mehr nachlässt.

Europa fällt zunehmend hinter seinen Hauptkonkurrenten zurück. Die europäischen Leistungen hinsichtlich Wachstum, Produktivität und Schaffung von Arbeitsplätzen, reichen nicht aus, um den Wohlstand auch in Zukunft zu sichern. Diese Entwicklungen und die damit verbundenen Herausforderungen werden ausführlich in einigen Berichten der jüngeren Zeit behandelt, beispielsweise im Sapir-Bericht (2003) und im Kok-Bericht (2004). Darüber, dass Forschung, Ausbildung und Innovation das Hauptelement jeder Reaktion auf diese Herausforderungen sein müssen, besteht breiter Konsens.

Die europäischen Universitäten und Forschungsinstitute waren bisher stets in der Lage, die europäische Wissensbasis zu entwickeln und zu erhalten. Auf vielen Gebieten ist dies auch nach wie vor der Fall. Dennoch nehmen nur wenige europäische Universitäten eine in der Welt anerkannt führende Stellung ein, was zumindest teilweise auf unzureichende Mittel und die Zersplitterung der europäischen FTE-Landschaft zurückzuführen ist. Aber die europäischen Universitäten und Institute müssen sich dem globalen Wettbewerb um Wissen und Talente stellen.

In einer wissensbasierten Wirtschaft sind Innovationen entscheidend davon abhängig, dass die Wissenschaftler in Netzwerken, die Universitäten und Unternehmen zusammenbringen, zusammenarbeiten. An die Stelle des herkömmlichen, linearen Modells des Innovationsprozesses, wonach Universitäten das Wissen generieren, das anschließend von der Industrie aufgegriffen und genutzt wird, ist das Verständnis getreten, dass Innovationen interaktiv generiert werden. Der Prozess ist gekennzeichnet - durch öffentlich-private Partnerschaften, Wissensaustausch und Lernen vom jeweils anderen.

Inzwischen befinden sich die neuen Mitgliedstaaten in der Übergangsphase. Sie müssen ein unternehmensfreundliches Umfeld und gleichzeitig die Voraussetzungen für den Aufbau einer wissensbasierten Wirtschaft schaffen. Für die Sicherung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Zukunft sind sowohl institutionelle Reformen als auch ausreichende Mittel für Wissensgewinnung und -austausch notwendig. Durch eine sinnvolle Nutzung der Strukturfonds zusammen mit anderen Instrumenten der EU und der Mitgliedstaaten ließe sich diese Herausforderung bewältigen.

Die breite Öffentlichkeit in Europa ist in Sorge über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie über die Art und Weise, wie Entscheidungen im Zusammenhang mit diesen Entwicklungen getroffen werden. In einigen Bereichen ist der Mangel an Unterstützung durch die Öffentlichkeit ganz offensichtlich. Damit Europa die führende Rolle in Wissenschaft und Technik übernehmen kann, die für seinen künftigen Wohlstand von entscheidender Bedeutung ist, müssen diese Sorgen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene beachtet werden.

Um den Trend umzukehren, muss Europa - die EU zusammen mit den Mitgliedstaaten - koordinierte Maßnahmen treffen und vier entscheidende Aufgaben bewältigen:

- Anziehung und Vergütung der besten Talente;

- Schaffung eines hoch leistungsfähigen Umfelds für Unternehmens-FTE;

- Bereitstellung von Mitteln für Innovation und nachhaltiges Wachstum;

- Schaffung von Vertrauen in Wissenschaft und Technik.

Der Vorschlag der Kommission, das europäische Forschungsbudget erheblich aufzustocken, ist ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung, der die Möglichkeit bietet, die europäische Wissensbasis wie auch die europäische Wettbewerbsfähigkeit erheblich zu stärken. Allerdings kann dieser Schritt nur Erfolg haben, wenn gleichzeitig auch die Mitgliedstaaten ihre FTE-Budgets erhöhen. Die Signale sind eindeutig: Die Europäische Union muss als Ganzes mehr in die FTE investieren, um auf diese Herausforderungen angemessen reagieren zu können.

SCHLUSSFOLGERUNGEN DES EXPERTENGREMIUMS

Das Gremium ist zu dem Schluss gekommen, dass die EU-Forschungsrahmenprogramme im Berichtszeitraums (1999-2003) eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der europäischen Wissensbasis gespielt haben. Sie haben einige Unzulänglichkeiten in der europäischen FTE-Landschaft beseitigt und erheblich zur Überbrückung der Kluft zwischen FTE und Innovation beigetragen. So war unter anderem die starke Konzentration auf die Informations- und Kommunikationstechnologien sowie auf die Biowissenschaften ein wirksames Mittel zur Stärkung des europäischen Leistungsvermögens. Industrie, Universitäten und sonstige Forschungsinstitute haben großes Interesse bekundet. Auch bei der Gewinnung und Verbreitung neuer Kenntnisse sowie beim Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen den europäischen Einrichtungen, die auch die assoziierten Staaten einbeziehen, haben die Rahmenprogramme eine wichtige Rolle gespielt. In allen Berichten, die das Expertengremium auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten analysiert hat, wurde übereinstimmend der verstärkende Charakter und der europäische Mehrwert der Rahmenprogramme betont.

Trotz der beachtlichen Erfolge war die Wirkung der Rahmenprogramme hinsichtlich ihres direkten Beitrags zu Innovationen, die potenziell zu einer dominierenden Position auf dem Weltmarkt führen, eher gering. Über diese offensichtliche „Schwäche“ ist sehr viel diskutiert worden. Allerdings werden Evaluierungen und Wirkungsstudien im Allgemeinen zu früh durchgeführt, als dass sich größere wirtschaftliche Auswirkungen schon zeigen könnten. Zudem haben spezielle Innovationen nie im Mittelpunkt des Rahmenprogramms gestanden, sondern die Stärkung der europäischen Forschung insgesamt. Angesichts des beschränkten Programmbudgets – weniger als fünf Prozent der staatlichen FTE-Ausgaben in der EU – hat das Rahmenprogramm hinsichtlich dieser „strukturellen“ Rolle unserer Meinung nach sehr viel erreicht.

EMPFEHLUNGEN DES GREMIUMS FÜR DAS RAHMENPROGRAMM

Basierend auf der in diesem Bericht dargelegten Analysen gibt das Gremium die folgenden Empfehlungen, die darauf zielen, die Relevanz und Auswirkung des Rahmenprogramms zu verstärken und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern:

1. Die Ziele der europäischen FTE müssen klarer dargelegt werden und sich im Rahmenprogramm deutlich widerspiegeln. Für das Rahmenprogramm vorteilhaft wäre eine stärkere Fokussierung auf Ebene der allgemeinen übergreifenden Prioritäten und mehr Freiräume auf der Ebene der einzelnen Programme.

2. Das Rahmenprogramm sollte in erster Linie die weltweit führende Stellung Europas in Wissenschaft und Technik stärken . Dazu erforderlich sind Spitzenforschung, langfristig angelegte Forschung und eine stärkere Schwerpunktsetzung auf radikale Innovationen und risikobehaftete Forschung bei Projekten, die durch die Programme unterstützt werden.

3. Die Ausrichtung auf die Industrie und deren Beteiligung am Rahmenprogramm müssen verbessert werden. Dazu müssen Industrierelevanz und die führende Stellung der Industrie in den Programmen, die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel haben, wieder hergestellt werden. Insbesondere sollte für High-Tech-KMU die Beteiligung attraktiver sein.

4. Für die Gestaltung und die Durchführung künftiger Rahmenprogramme wird eine einfache und solide Definition des “Europäischen Mehrwertes“ benötigt.

5. Die Verwaltung des Rahmenprogramms sollte rationalisiert und vereinfacht werden. Dies gilt insbesondere für die Antragstellung sowie die Betreuung und finanzielle Überwachung der Projekte. Die Verfahren müssen verbessert werden, u.a. durch die Einrichtung ständiger Gremien für einige vorrangige thematische Bereiche und die Projektevaluierungen während der gesamten Laufzeit des Programms.

6. Bei der Auswahl der Instrumente sollte flexibler vorgegangen werden, um den Besonderheiten der finanzierten FTE-Projekte Rechnung zu tragen. Die neuen Instrumente sollten nicht zuletzt aus Gründen der Beständigkeit im nächsten Rahmenprogramm beibehalten werden. Die Antragsteller sollten die für sie geeigneten Instrumente selbst auswählen können.

7. Umfang und Anwendungsbereich der Programme für Humanressourcen und zur Mobilität sollten erweitert werden. Damit eine größere Wirkung erzielt wird, sollten Verknüpfungen mit nationalen/regionalen Programmen gefördert werden. Das Programm muss so gestaltet werden, dass der Industrie eine Beteiligung attraktiv erscheint. Größeres Gewicht muss auf den Austausch zwischen öffentlichem und privatem Sektor sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern gelegt werden.

8. Auch in Zukunft muss das Rahmenprogramm auf die Frage des Vertrauens in Wissenschaft und Technik sowie deren Legitimität in Europa eingehen. Fragen zum Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft müssen auch weiterhin in einem eigenständigen Programm behandelt werden, doch sollten sie außerdem in alle übrigen Programme eingebunden werden. Aktivitäten auf EU Ebene als auch in den Mitgliedstaaten sind erforderlich.

9. Die Kommission sollte die Hauptinteressengruppen konsultieren, um die Verfahren, die sich auf die Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit den Rahmenprogrammen beziehen, zu verbessern. Die wichtigsten Grundsätze der Regeln über die Rechte am geistigen Eigentum scheinen jedoch für das Rahmenprogramm durchaus angemessen.

10. Die Bewertung des Rahmenprogramms sollte systematisch weiterentwickelt werden und das neue Verständnis von einem interaktiven Charakter der Innovation widerspiegeln. Außerdem sollte sie sich mit den strukturellen Auswirkungen des Rahmenprogramms auf die europäische Wirtschafts- und Forschungslandschaft befassen.

AUSSICHTEN – RAHMENBEDINGUNGEN

Die europäische Forschungs- und Innovationspolitik kann die Herausforderungen nur durch ein systemisches Vorgehen, das den interaktiven Charakters der Innovation und die Komplexität des europäischen Innovationssystems widerspiegelt, bewältigen. Die FTE-Politik sollte mit anderen sozioökonomischen Politikmaßnahmen koordiniert werden, die die europäischen Innovationsbedingungen betreffen. Dazu gehören Wettbewerbsfähigkeit, Schutz des geistigen Eigentums, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Humanressourcen, Bildung sowie Gender- und ethische Fragen. Auch der Nachfragestrategie, insbesondere der öffentlichen Auftragsvergabe über FTE- und innovative Güter und Regulierungen, kommt bei der Förderung der Innovation und dem Entstehen von Vorreitermärkten (Lead-Märkte) eine entscheidende Rolle zu. Wir möchten, dass die Kommission 1. den Beitrag der Rahmenprogramme bei der generellen Formulierung der EU-Strategien deutlicher herausstellt, 2. prüft, wie sich die Durchschlagskraft innovativer Technologien durch Maßnahmen auf der Nachfrageseite verbessern lässt, und 3. ihre Anstrengungen zusammen mit den Mitgliedstaaten verstärkt, um mehr Wissenschaftler auszubilden und diese durch eine attraktivere Gestaltung der Forschungskarrieren zu halten.

Wir plädieren sehr stark für eine rasche Einführung des Europäischen Patents in einer einzigen Sprache. Die Frage der Patentierbarkeit computergenerierter Erfindungen und gentechnisch veränderter Organismen muss umgehend gelöst werden. Ein schneller und angemessener Schutz des geistigen Eigentums ist eine wesentliche Hilfe für Innovationen und für Investitionen in die FTE.

Die Vorschriften der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen werden zurzeit überprüft. FTE-Netzwerke, in denen Unternehmen aller Größen und Universitäten zusammenarbeiten, sowie das neu Verständnis vom interaktiven Charakter von Innovationen werfen in Bezug auf die bisherigen Finanzierungsregeln Probleme auf. Die Vorschriften, welche die öffentliche Finanzierung auf FTE-Projekte im vorwettbewerblichen Bereich beschränken und die Höhe der Unterstützung vom Empfängerunternehmen abhängig machen, sollten überprüft werden. Die Entwicklung Europas darf nicht durch Vorschriften behindert werden, die strenger sind als die seiner Hauptkonkurrenten.

Zum Schluss empfiehlt das Gremium, gestützt auf die geprüften Unterlagen, für die künftige EU-Forschungspolitik Folgendes:

1. Die Errichtung des EFR muss fortgesetzt werden. Die Kohärenz zwischen der Wissenschafts- und Innovationspolitik der Mitgliedstaaten und den Rahmenprogrammen muss verstärkt werden. Das Rahmenprogramm sollte FTE-Tätigkeiten von hohem europäischem Nutzen umfassen und dabei auf lokale Wirksamkeit und eine Übernahme auf nationale und regionale Ebenen ausgerichtet sein. Wir befürworten die Maßnahmen, welche die Kommission in ihrer Mitteilung über die künftige EU-Forschungspolitik vorgesehen hat. Sie müssen so angelegt sein, dass sie die Entwicklung eines qualitativ hoch wertigen und international wettbewerbsfähigen Forschungsumfelds in Europa gestatten und Europa in die Lage versetzen, auf die wichtigsten, oben genannten Herausforderungen politisch zu reagieren.

2. Europa muss sich um die bestmögliche Integration der neuen Mitgliedstaaten bemühen. Deren Einbindung in alle EU-Maßnahmen und -Instrumente ist Voraussetzung für eine wirksame Nutzung des beträchtlichen personellen und wirtschaftlichen Potenzials dieser Länder um ein wettbewerbsfähigeres Europa schaffen, das sich eines stärkeren Zusammenhalts und einer nachhaltigen Entwicklung erfreut. Die Rahmenprogramme sollten helfen, den Integrationsprozess zu beschleunigen.

3. Wir unterstützten die Gründung eines Europäischen Forschungsrats. Ein solcher Rat benötigt erhebliche Mittel, um Effekte für die Europäische Wissenschaft zu erreichen. Er muss Spitzenleistungen in der Wissenschaft fördern, kosteneffizient arbeiten und auf die Entwicklung eines Forschungsumfelds von Weltrang hinarbeiten. Auch Wissenschaftsgebiete, die auf lange Sicht zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovation beitragen können, sollten in großem Umfang gefördert werden.

4. Wir unterstützten die Idee, eine begrenzte Zahl von „Technologieplattformen“ einzurichten, um Europa eine führende Stellung in neuen Schlüsseltechnologien zu verschaffen und dadurch die privaten Investitionen in die FTE anzukurbeln. Der Antrieb für diese großen Kooperationsprogramme sollte von der Industrie ausgehen, wobei öffentlicher und privater Sektor bei der Finanzierung und Durchführung Partnerschaften eingehen sollten. Universitätsinstitute, große und kleine Unternehmen sowie auch außereuropäische Einrichtungen sollten sich daran beteiligen. Zur Sicherung des Erfolgs müssen die aus dem Rahmenprogramm, aus staatlichen Quellen und aus der Industrie zusammenfließenden Mittel ausgezeichnet verwaltet werden.

[1] Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 232 vom 29.8.2002, und Beschluss 2002/668/Euratom des Rates, ABl. L 232 vom 29.8.2002.

[2] S. Liste der Sachverständigen im Anhang.

[3] http://europa.eu.int/comm/research/reports/2004/pdf/fya_en.pdf