Bericht der Kommission an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan Stand: 31. Dezember 2004 {SEC(2005) 915} /* KOM/2005/0306 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 7.7.2005 KOM(2005) 306 endgültig BERICHT DER KOMMISSION an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan Stand: 31. Dezember 2004 {SEC(2005) 915} INHALTSVERZEICHNIS Teil I: Seit Vorlage des letzten Berichts (Stand: 30. Juni 2004) eingetretene Ereignisse, Entwicklung der Risikosituation und effektive Inanspruchnahme der Haushaltsgarantie 3 1. Einleitung: Art der Transaktionen 3 2. Seit Vorlage des letzten Berichts (Stand 30. Juni 2004) eingetretene Ereignisse 3 3. Risikosituation 4 3.1. Ausstehender Kapitalbetrag zum 31. Dezember 2004 4 3.2. Jährliches Maximalrisiko für den Unionshaushalt aus den bis zum 31. Dezember 2004 ausgezahlten Darlehen (s. Tabelle A2 im Anhang) 5 3.3. Theoretisches jährliches Maximalrisiko für den Unionshaushalt aus den bis zum 31. Dezember 2004 ausgezahlten oder beschlossenen Darlehen (s. Tabelle A3 im Anhang) 5 4. Effektive Inanspruchnahme der Haushaltsgarantie 5 4.1. Rückgriff auf Kassenmittel 5 4.2. Inanspruchnahme des Garantiefonds 5 5. Analyse der theoretischen Darlehens- und Garantiekapazität der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern 5 6. Stand des Garantiefonds zum 31. Dezember 2004 6 7. Relative Solidität 7 Teil II: Evaluierung der potenziellen Risiken: Allgemeine Wirtschafts- und Finanzlage der Drittländer, die Empfänger der umfangreichsten Darlehen sind 8 1. Einleitung 8 2. Kandidatenländer 8 3. Westliche Balkanländer 8 4. Neue unabhängige Staaten 9 Teil I: Seit Vorlage des letzten Berichts (Stand: 30. Juni 2004) eingetretene Ereignisse, Entwicklung der Risikosituation und effektive Inanspruchnahme der Haushaltsgarantie[1] Einleitung: Art der Transaktionen Die aus dem Unionshaushalt gedeckten Risiken betreffen unterschiedliche Darlehens- und Garantietransaktionen, die sich zwei Kategorien zuordnen lassen: Darlehen der Europäischen Gemeinschaften mit makroökonomischen Zielen (Darlehen an die Mitgliedstaaten zur Stützung der Zahlungsbilanz sowie Finanzhilfedarlehen an Drittländer) und Darlehen mit mikroökonomischen Zielen (Euratom- und NGI[2]-Darlehen der EG in den Mitgliedstaaten sowie Euratom-Darlehen und Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB)[3] in Drittländern). Seit Vorlage des letzten Berichts (Stand 30. Juni 2004) eingetretene Ereignisse Im Bereich der Finanzhilfen für Drittländer wurde am 7. Dezember 2004 ein Ratsbeschluss zur Ausweitung früherer Beschlüsse über die Gewährung von Finanzhilfen an Serbien und Montenegro (2004/862/EG) und an Bosnien und Herzegowina (2004/861/EG) angenommen. Was die Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) anbetrifft, so wurde ein neuer Ratsbeschluss verabschiedet, während die Kommission am 10. Dezember 2004 eine Mitteilung über die Durchführung der Finanzhilfe für Armenien, Georgien und Tadschikistan angenommen hat.[4] Ausgezahlt wurden insgesamt 22 Mio. EUR in Form von Zuschüssen, wovon 10 Mio. EUR an Serbien und Montenegro, 5,5 Mio. EUR an Armenien und 6,5 Mio. EUR an Georgien gingen. Im Bereich der Euratom-Darlehen erfolgte auf der Grundlage eines bereits ergangenen Beschlusses zugunsten von Bulgarien eine Darlehensauszahlung (Kosloduj, 30 Mio. EUR). Ein neuer Beschluss der Kommission zur Änderung des Beschlusses C(2000)3812 vom 13. Dezember 2000 ist ergangen, mit dem der Betrag des beschlossenen Euratom-Darlehens für das ukrainische Kernkraftwerk K2R4 herabgesetzt wurde.[5] Was die EIB-Darlehensmandate anbetrifft, so hat der Rat am 22. Dezember 2004[6] einen Beschluss zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und die Europäische Nachbarschaftspolitik angenommen. Gleichzeitig[7] hat der Rat eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für bestimmte Vorhaben in Russland, der Ukraine, der Republik Moldau und Belarus beschlossen. Die allgemeine Obergrenze ist auf 500 Mio. EUR festgesetzt. Die EIB erhält eine Sondergarantie der Gemeinschaft in Höhe von 100 %, die Darlehen absichert, die bis zum 31. Januar 2007 unterzeichnet werden (die Laufzeit kann um sechs Monate verlängert werden). Mit Blick auf den Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 hat die Kommission die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2273/2004 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen[8] erlassen. In Einklang mit der Mitteilung der Kommission zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013[9] wird der Finanzierungsbetrag des Garantiefonds in Zukunft theoretisch nicht beschränkt sein, denn der Garantiefonds wird aus einer zu Rubrik 4 (Außenbeziehungen) gehörenden Haushaltslinie alimentiert werden und nicht mehr wie bisher aus einer zweckgebundenen Reserve. Risikosituation Die nachstehende Risikoanalyse basiert auf den eingeführten Kennzahlen des ausstehenden Kapitalbetrags sowie des jährlichen und des theoretischen jährlichen Maximalrisikos für den Gemeinschaftshaushalt (die Methodik wird in dem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen näher erläutert). Die genauen Zahlenangaben enthalten die Tabellen A1, A2 und A3 im Anhang. Ausstehender Kapitalbetrag zum 31. Dezember 2004 Zum Berichtszeitpunkt beläuft sich das Gesamtrisiko auf 15 284 Mio. EUR, gegenüber 15 519 Mio. EUR zum Ende des letzten Halbjahres. In der folgenden Tabelle sind alle Transaktionen aufgeführt, die sich seit Vorlage des letzten Berichts auf die Höhe des insgesamt ausstehenden Kapitalbetrags ausgewirkt haben. Tabelle 1: Ausstehender Kapitalbetrag zum 31. Dezember 2004* | Mio. EUR (gerundet) | Ausstehender Kapitalbetrag zum 30 Juni 2004 | 15 519 | Rückzahlung von Darlehen | Euratom | 0 | NGI | -18 | Finanzhilfen | -145 | EIB | -747 | Auszahlung von Darlehen | Euratom | 30 | Finanzhilfen | 10 | EIB | 1 265 | Veränderung des Wechselkurses der übrigen Darlehenswährungen gegenüber dem Euro | - 621 | Ausstehender Kapitalbetrag zum 31. Dezember 2004 | 15 284 | * Sämtliche garantierten Darlehen (an Mitgliedstaaten und an Drittländer), ohne fällige, nicht gezahlte Zinsen und ohne Zahlungsausfälle. Der ausstehende Kapitalbetrag aus Darlehen an die Mitgliedstaaten belief sich zum 31. Dezember 2004 auf 3 360 Mio. EUR gegenüber 3 635 Mio. EUR zum 30. Juni 2004. Der ausstehende Kapitalbetrag aus Darlehen an Drittländer belief sich zum 31. Dezember 2004 auf 11 924 Mio. EUR gegenüber 11 885 Mio. EUR zum 30. Juni 2004. Jährliches Maximalrisiko für den Unionshaushalt aus den bis zum 31. Dezember 2004 ausgezahlten Darlehen (s. Tabelle A2 im Anhang) - Das jährliche Maximalrisiko des Jahres 2005 beläuft sich auf insgesamt 1 848 Mio. EUR. - Das Risiko aus Transaktionen zugunsten der Mitgliedstaaten beläuft sich insgesamt auf 544 Mio. EUR. - Bei den Transaktionen zugunsten von Drittländern beträgt das Gesamtrisiko 1 304 Mio. EUR. Theoretisches jährliches Maximalrisiko für den Unionshaushalt aus den bis zum 31. Dezember 2004 ausgezahlten oder beschlossenen Darlehen (s. Tabelle A3 im Anhang) - Das theoretische jährliche Maximalrisiko des Jahres 2005 beläuft sich auf 1 957 Mio. EUR; bis 2013 rechnet man mit einem Anstieg bis auf 3 546 Mio. EUR. - Das theoretische jährliche Maximalrisiko aus Transaktionen zugunsten der Mitgliedstaaten entspricht dem in Ziffer 3.2 genannten jährlichen Maximalrisiko. - Bei den Transaktionen zugunsten von Drittländern beträgt 2005 das theoretische jährliche Maximalrisiko 1 413 Mio. EUR. Bis 2013 rechnet man mit einem Anstieg bis auf 3 324 Mio. EUR. Effektive Inanspruchnahme der Haushaltsgarantie Rückgriff auf Kassenmittel Die Kommission leistet im Rahmen des Schuldendienstes Zahlungen aus ihren Kassenmitteln[10] vor, um bei Zahlungsverzug eines ihrer Schuldner Zahlungsrückstände und dadurch bedingte Kosten zu vermeiden. Inanspruchnahme des Garantiefonds Durch die geänderte Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen eingerichtet. Kommt der Empfänger eines von der Gemeinschaft gewährten oder garantierten Darlehens seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so kann der Garantiefonds in Anspruch genommen werden, der binnen drei Monaten nach Fälligkeitstermin die erforderliche Zahlung anstelle des säumigen Schuldners leistet. Analyse der theoretischen Darlehens- und Garantiekapazität der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern Durch den Garantiefondsmechanismus wird die Darlehens- und Garantiekapazität der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern de facto eingeschränkt, da die Mittel, die zur Dotierung des Fonds bereitgestellt werden können, den in der aktuellen Finanziellen Vorausschau unter der Rubrik „Garantiereserve“ eingesetzten Betrag nicht überschreiten dürfen.[11] Tabelle A4 des Anhangs gibt einen Überblick über die voraussichtliche Darlehenskapazität der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern - in Übereinstimmung mit dem Garantiefondsmechanismus - im Zeitraum 2005-2006. Die hierbei verwendeten Berechnungsmethoden sowie die entsprechenden Rechtsvorschriften werden im Anhang zu diesem Bericht genauer erläutert. Aus Tabelle 2 geht hervor, dass sich die Kapitalverbindlichkeiten aus Darlehens- und Garantietransaktionen zugunsten von Drittländern zum 31. Dezember 2004 auf 12 068 Mio. EUR beliefen. Tabelle 2: Kapitalverbindlichkeiten aus Darlehens- und Garantietransaktionen zugunsten von Drittländern in Mio. EUR (gerundet) | 1. Kapitalverbindlichkeiten EG (Finanzhilfen), Euratom | 1 384 | 2. Kapitalverbindlichkeiten EIB | 10 540 | 3. Zahlungsausfälle | 0 | 4. Verzugszinsen | 1 | 5. Fällige, nicht gezahlte Zinsen1 | 143 | Ausstehender Betrag zum 31. Dezember 2004 | 12 068 | 1 Fällige, nicht gezahlte Zinsen im Sinne der Verordnung zur Einrichtung des Garantiefonds. Das Verhältnis zwischen Fondsmitteln und Verbindlichkeiten im Sinne der Garantiefondsverordnung lag damit bei 10,55% und überstieg folglich den in der Verordnung Nr. 1149/1999 zur Änderung der Verordnung Nr. 2728/94 festgelegten Zielwert von 9 %. Die Verordnung sieht vor, dass der zum Jahresende überschüssige Betrag einer besonderen Haushaltslinie des Einnahmenansatzes des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union zugewiesen wird. Stand des Garantiefonds zum 31. Dezember 2004 Zum 31. Dezember 2004 belief sich das Aufkommen im Garantiefonds auf 1 612,09 Mio. EUR. Im zweiten Halbjahr 2004 entwickelte sich der Fonds wie folgt: - Die erste und die zweite Mittelübertragung beliefen sich auf 181,875 Mio. EUR. - Der Fondsüberschuss des Jahres 2003 belief sich auf 223,16 Mio. EUR. - Am 27. August 2004 erfolgte eine Zahlung aufgrund einer Inanspruchnahme des Fonds in Höhe von 2 687 444,26 USD (dies entspricht 2 230 059,13 EUR). - Am 21. Dezember 2004 wurde ein Zahlungsrückstand der Argentinischen Republik in Höhe von 10 013 111,37 USD (entspricht 7 456 334,33 EUR) eingezogen. - Am 31. Dezember 2004 beliefen sich die Zahlungsrückstände, d. h. Strafzinsen, der Argentinischen Republik auf insgesamt 1 718 492,13 USD (dies entspricht 1 261 649,75 EUR). - Es entstanden Nettoerträge aus Anlagen des Fonds zum 31. Dezember 2004 in Höhe von 28,9 Mio. EUR. Relative Solidität Das Verhältnis zwischen den bis zum 31. Dezember 2004 in den Garantiefonds eingezahlten Mitteln (1 612,09 Mio. EUR) abzüglich des Betrags von 338 831 402,07 EUR gemäß der Verordnung Nr. 2273/2004 und dem theoretischen jährlichen Maximalrisiko des Jahres 2005 aus Darlehen an Drittländer (1 413 Mio. EUR) wird auf 90 % veranschlagt (s. Tabelle A3 im Anhang). Teil II: Evaluierung der potenziellen Risiken: Allgemeine Wirtschafts- und Finanzlage der Drittländer, die Empfänger der umfangreichsten Darlehen sind 1. Einleitung Die in Teil I dieses Berichts genannten Zahlen informieren über quantitative Aspekte der Risiken, die den Gemeinschaftshaushalt belasten. Daneben ist jedoch auch die Qualität der Risiken zu berücksichtigen, die mit der Art der jeweiligen Transaktionen und der Bonität der Darlehensnehmer zusammenhängt. Das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen[12] enthält Tabellen zur Länderrisikobewertung. Im Folgenden wird diese Analyse kurz zusammengefasst. Ziffer 3.1 des Anhangs enthält einen Abschnitt, in dem die Situation der übrigen Drittländer analysiert wird. 2. Beitrittsländer Bulgarien verbuchte im Vergleich zum Vorjahr in den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 weiterhin ein kräftiges BIP-Wachstum von 5,6 %. Das Land weist mit rund 7,5 % des BIP ein hohes Leistungsbilanzdefizit aus, das jedoch unter dem Wert für 2003 lag und weitgehend durch Netto-Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen abgedeckt war. Die Auslandsverschuldung in Relation zum BIP ist mit gut 60 % des BIP relativ stabil geblieben, wobei die Verschuldung des öffentlichen Sektors einen rückläufigen und die Verschuldung des privaten Sektors einen ansteigenden Trend ausweisen, so dass auf beide Komponenten mittlerweile ein gleich großer Anteil an der gesamten Auslandsverschuldung entfällt. Das reale BIP Rumäniens ist in den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 um 8,1 % gewachsen. Wachstumsmotor war eine starke Inlandsnachfrage, die zu einem deutlich negativen Außenbeitrag und einem weiterhin erheblichen Leistungsbilanzdefizit in der Größenordnung von um die 6 % des BIP führte. Da die ausländischen Direktinvestitionen deutlich anzogen, blieben die gesamten Auslandsschulden mit rund 34 % des BIP relativ stabil. Das BIP der Türkei ist in den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 gegenüber dem Vorjahr um 8,7 % angewachsen, was auf eine kräftige Zunahme des privaten Verbrauchs und eine Welle von inländischen Investitionen zurückzuführen ist. Ein starker Anstieg der Inlandsnachfrage und höhere Ölpreise auf dem Weltmarkt führten 2004 zu einer kräftigen Zunahme der Einfuhren und kompensierten höhere Ausfuhren und eine Rekordsaison für den Tourismus. Infolgedessen ist das Leistungsbilanzdefizit auf schätzungsweise 5,2 % des BIP angestiegen. Die Verschuldung ist deutlich zurückgegangen. Ende 2004 machte die Auslandsverschuldung 53 % des BIP aus. 3. Westliche Balkanländer Das BIP Albaniens ist 2004 um schätzungsweise 6,2 % angewachsen, wozu Verbesserungen in der Agrarproduktion, ein Aufschwung im Dienstleistungssektor und eine Zunahme der Bautätigkeit beigetragen haben. Das Leistungsbilanzdefizit soll den Vorausschätzungen zufolge 2004 bei 5,8 % des BIP liegen und die Auslandsverschuldung mit 22,4 % des BIP auf einem relativ niedrigen Niveau bleiben. Das BIP von Bosnien und Herzegowina ist 2004 um schätzungsweise 5 % angewachsen, im Wesentlichen bedingt durch eine Ausweitung der Industrieproduktion und der Inlandsnachfrage. Für 2005 ist den Vorausschätzungen zufolge eine ebenso hohe Wachstumsrate zu erwarten. Im Jahr 2004 war zwar ein Rekordzufluss an ausländischen Direktinvestitionen und eine Zunahme der Ausfuhren zu verzeichnen, hohe Einfuhren hatten jedoch zur Folge, dass das Leistungsbilanzdefizit weiterhin bei über 18 % des BIP lag. Die Auslandsverschuldung war in den letzten Jahren rückläufig und lag 2004 bei 34 % des BIP. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien verbuchte in den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 einen Rückgang des BIP-Wachstums um 0,5 %, was im Wesentlichen auf ein anhaltend geringes Wachstum im Verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen ist. Für das Jahr 2004 insgesamt ist jedoch eine positive Wachstumsrate zu erwarten, während 2005 mit einer Beschleunigung auf 2,5 % gerechnet wird. Aufgrund eines hohen Handelsbilanzdefizits sowie niedrigerer privater und öffentlicher Übertragungen machte das Leistungsbilanzdefizit 2004 nahezu 7 % des BIP aus. Die Währungsreserven sind in der zweiten Hälfte des Jahres 2004 auf den Einfuhrbedarf von 3,5 Monaten zurückgegangen, verglichen mit 4 Monaten Ende 2003. Im Laufe des Jahres 2004 hat sich die Auslandsverschuldung in Relation zum BIP marginal von 35,2 % Ende 2003 auf 35,7 % Ende 2004 erhöht. Dank eines kräftigen Aufschwungs der Industrie- und der Agrarproduktion hat sich das BIP-Wachstum von Serbien und Montenegro erholt und lag 2004 bei geschätzten 7,2 %. Es sind weiterhin hohe Zahlungsbilanzungleichgewichte zu beobachten, die auf eine schwache Exportposition zurückzuführen sind. Das Leistungsbilanzdefizit dürfte 2004 annähernd 12 % des BIP erreicht haben. Dagegen hat sich die Verschuldung in Relation zum BIP dank einer Umschuldungsvereinbarung mit dem Londoner Club von Gläubigern auf 57 % verringert. 4. Neue unabhängige Staaten In Armenien , wo 2004 weiterhin ein Produktionszuwachs von über 10 % zu verzeichnen war, konnten umfangreiche Überweisungen und sonstige Übertragungen das Leistungsbilanzdefizit im Jahr 2004 auf unter 5 % des BIP drücken. Die Währungsreserven der Zentralbank sind solide, denn sie entsprechen dem Einfuhrbedarf von nahezu vier Monaten. Die Auslandsschulden des Staates belaufen sich auf ungefähr 1,1 Mrd. USD oder rund 33 % des BIP (gegenüber 39 % im Jahr 2003). Das Leistungsbilanzdefizit Georgiens hat sich leicht erhöht, da der Anstieg der Überweisungen und öffentlichen Transfers durch den hohen Bedarf an Einfuhren für den Bau der Erdölpipeline Baku-Tiflis-Ceyhan (BTC) kompensiert wurde. Der Nationalbank ist es jedoch gelungen, ihre Währungsreserven auf annähernd den Einfuhrbedarf von zwei Monaten zu erhöhen. Die Auslandsschulden des Staates blieben nominal weitgehend unverändert, im Verhältnis zum BIP sind sie dagegen von 46 % im Jahr 2003 auf rund 37 % zurückgegangen. Georgien hat im Anschluss an die Umschuldungsvereinbarung vom Juli 2004 in der zweiten Jahreshälfte 2004 bilaterale Vereinbarungen mit den meisten Gläubigern des Pariser Klubs geschlossen. Das BIP-Wachstum der Ukraine erreichte einen Rekordwert von 12 %. Gleichzeitig übertraf die Inflationsrate mit 12,3 % alle Vorhersagen. Die Nationalbank der Ukraine hat zwar nach und nach eine restriktivere Geldpolitik eingeführt, die Haushaltsungleichgewichte (das Haushaltsdefizit des Staates lag 2004 bei über 4 % des BIP) sind jedoch ein Problem, das die neue Regierung des Landes in Angriff nehmen muss. Die Leistungsbilanz hat mit einem Überschuss von mehr als 10 % des BIP abgeschlossen. Die Währungsreserven sind auf den Einfuhrbedarf von mehr als drei Monaten angewachsen. In Relation zum BIP hat sich die Auslandsverschuldung des Staates aufgrund des kräftigen BIP-Wachstums weiter verringert und liegt bei rund 19 %. Mit einem BIP-Wachstum von 11 % im Jahr 2004 hat die belarussische Wirtschaft weiterhin vom Wachstum in Russland, ihrem wichtigsten Handelspartner, profitiert. Die Inflation wurde von 28 % im Jahr 2003 auf 14 % im Jahr 2004 zurückgeführt; dies ist allerdings weiterhin der höchste Wert in der Region und auf eine laxe Finanzpolitik zurückzuführen. Der Staatshaushalt wies jedoch zum ersten Mal seit mehreren Jahren einen Überschuss aus. Die Auslandsverschuldung blieb weiterhin niedrig und fiel in Relation zum BIP auf unter 20 %. Trotz dieses besseren Ergebnisses ist die Volkswirtschaft des Landes weiterhin mit verschiedenen Problemen konfrontiert; vor allem sind die Währungsreserven sehr niedrig. Die Republik Moldau verbuchte 2004 ein BIP-Wachstum von mehr als 7 %, während die Inflationsrate zweistellig blieb, was auf eine starke Inlandsnachfrage bei schnellem Geldmengenwachstum (als Ergebnis umfangreicher Überweisungen) zurückzuführen ist. Die Finanzpolitik wurde 2004 erheblich gelockert. Die Republik Moldau konnte in gewissem Umfang einen Schuldenerlass bei privaten Gläubigern erwirken und hat die Zinszahlungen an Gläubiger des Pariser Klubs wieder aufgenommen. Infolge dessen ist die Verschuldung in Relation zum BIP auf unter 40 % gesunken. Allerdings bleibt die Wirtschaft sehr fragil. Das Leistungsbilanzdefizit betrug annähernd 7 % des BIP, wobei Direktinvestitionen aus dem Ausland durch immer wieder zu beobachtende Eingriffe des Staates in die Volkswirtschaft gebremst werden. Die Volkswirtschaft Tadschikistans wächst weiterhin schnell, so dass 2004 ein reales BIP-Wachstum von rund 10,5 % verbucht wurde. Da steigende Exporteinnahmen und Überweisungen von Migranten durch die steigende Nachfrage nach Importen im Zusammenhang mit einem kräftigen Wirtschaftswachstum mehr als kompensiert wurden, hat sich das Leistungsbilanzdefizit von 1,3 % auf nahezu 2 % erhöht. Die Bruttowährungsreserven des Landes lagen Ende des Jahres bei einem Einfuhrbedarf von über zwei Monaten. Ende 2003 belief sich die gesamte Auslandsverschuldung auf 1 Mrd. USD (die entspricht 73 % des BIP), von denen 300 Mio. USD Russland geschuldet wurden. Im Oktober 2004 wurde ein Abkommen mit Russland unterzeichnet, demzufolge 80 % der bilateralen Schulden Tadschikistans abgeschrieben wurden; der Rest wird (bis Ende 2008) Gegenstand eines Debt-Equity-Swaps sein. [1] Der Anhang enthält ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit detaillierten Tabellen und Erläuterungen zu diesem Bericht. [2] Neues Gemeinschaftsinstrument, wurde seit 1995 nicht mehr verwendet. Das letzte Darlehen war am 17.12.2004 vollständig getilgt. [3] Nähere Angaben zu den Darlehensmandaten der EIB enthält Tabelle A1 im Anhang. [4] KOM(2004) 793 endg. [5] C(2004)2817/3 vom 20.7.2004 (EUR-Gegenwert von 83 000 000 USD). [6] ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 9. [7] ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 11. [8] ABl. L 396 vom 31.12.2004, S. 28. [9] KOM(2004) 487. [10] Gemäß Artikel 12 der bereits geänderten Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 94/728/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften. [11] In der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 ist ein jährlicher Betrag von 200 Mio. EUR zu Preisen von 1999 vorgesehen. Der Betrag für 2004 beläuft sich auf 221 Mio. EUR, der für 2005 auf 223 Mio. EUR. [12] SEK (2005) …