Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Entwurf einer Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung /* KOM/2005/0218 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 25.5.2005 KOM(2005) 218 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Entwurf einer Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Entwurf einer Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung definierte nachhaltige Entwicklung als eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, zu gefährden. Die Europäische Union setzt sich nachdrücklich für die Erklärung des Umweltgipfels der Vereinten Nationen des Jahres 1992 in Rio de Janeiro ein. Anlässlich der Nachfolgekonferenz „Rio + 5“ verpflichteten sich die Europäische Union und deren Mitgliedstaaten zur Anwendung nachhaltiger Entwicklungsstrategien. Der 1997 unterzeichnete Vertrag von Amsterdam stellte die nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt der Politik der Europäischen Union, gemäß den Artikeln 2, 3 und 6 EG-Vertrag. Im Jahr 2001 nahm die Europäische Union in Göteborg ihre Strategie der nachhaltigen Entwicklung an. 2002 beschloss der Europäische Rat in Barcelona darüber hinaus deren Außendimension, und die Europäische Union beteiligte sich aktiv an der Durchsetzung der Schlussfolgerungen des Johannesburger Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung. Die Europäische Union setzt sich nachdrücklich für nachhaltige Entwicklung ein. Dies ist ein Schlüsselelement sämtlicher ihrer politischen Grundsätze und Maßnahmen. Die Union strebt eine auf Freiheit, Demokratie und der Achtung der Grundrechte fußende Gesellschaft an, die Chancengleichheit und Solidarität zwischen den Generationen fördert. Sie wird sich für die nachhaltige Entwicklung Europas einsetzen, auf der Grundlage eines ausgewogenen, preisstabilen Wirtschaftswachstums, einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung, ein hohes Ausbildungsniveau und sozialen Fortschritt abzielt, und eines hohen Maßes an Umweltschutz und an Verbesserung der Umweltqualität. Durch proaktives Handeln kann die Europäische Union den Bedarf nach Umweltschutz und sozialem Zusammenhalt in Chancen für Innovation, Wachstum und Beschäftigung umwandeln. Die erneuerte Lissabon-Strategie ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtziels der nachhaltigen Entwicklung, der es uns ermöglicht, den Antrieb einer dynamischeren Wirtschaft zur Erfüllung unserer umfassenderen sozialen und umweltpolitischen Vorgaben zu nutzen. Die Synergien zwischen beiden Strategien werden Schritte in Richtung einer dynamischen und nachhaltigen Gesellschaft ermöglichen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben außerdem eine Führungsrolle bei der internationalen Förderung der nachhaltigen Entwicklung übernommen und unterstützen den ständigen Dialog mit anderen Ländern über wirksame weltweite Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels. Die Europäische Union ist davon überzeugt, dass sie nur dann ihre Ziele im Inneren erreichen kann, wenn sie dies gleichzeitig auf globaler Ebene erfolgreich betreibt. Der Entwurf einer Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung im Anhang zu dieser Mitteilung soll bei der Erneuerung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung richtunggebend wirken. Die Erklärung wiederholt eine umfassende und langfristige Zukunftsvision für Nachhaltigkeit, nennt die wichtigsten politischen Grundsätze und Maßnahmen der Union und beschreibt, wie die Union diese Ziele zu erreichen gedenkt. Diese Leitprinzipien entsprechen den grundlegenden Werten des dynamischen europäischen Gesellschaftsmodells. Sie werden unser ehrgeiziges Vorhaben untermauern und uns helfen, eine bessere Lebensqualität für alle Menschen zu erreichen, heute und in Zukunft. Entsprechend diesen Prinzipien und dem auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates geäußerten Wunsch wird die Kommission noch dieses Jahr einen Vorschlag für eine neue, umfassendere und ehrgeizigere Strategie der nachhaltigen Entwicklung vorlegen. Die Strategie wird längerfristige Perspektiven, klare Ziele, Vorgaben und wirksame Überwachungsverfahren enthalten und wird die Synergien zwischen einander ergänzenden Maßnahmen und Strategien besser nutzen. Die Innen- und Außendimension der Nachhaltigkeit wird in die neue Strategie integriert werden. Entwurf-Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung Nachhaltige Entwicklung ist ein Hauptziel aller Politikbereiche der Europäischen Gemeinschaft, das im Vertrag festgehalten ist. Sie strebt eine kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität auf unserem Planeten für die heute lebenden wie auch für die künftigen Generationen an. Es geht dabei um die Bewahrung der Fähigkeit des Planeten, das Leben in all seiner Vielfalt zu beherbergen. Sie baut auf den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte, wozu Freiheit und Chancengleichheit gehören, auf. Sie führt zu Solidarität innerhalb und zwischen den Generationen. Sie strebt die Förderung einer dynamischen Wirtschaft mit einem hohen Maß an Beschäftigung und Bildung, Schutz der Gesundheit, sozialem und territorialem Zusammenhalt und Umweltschutz in einer friedlichen und sicheren Gesellschaft an, in der die kulturelle Diversität hochgehalten wird. Um diese Ziele in Europa und weltweit zu erreichen, verpflichten sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, allein und mit Partnern, folgende Zielsetzungen und Prinzipien anzustreben und zu respektieren: Hauptziele UMWELTSCHUTZ Bewahrung der Fähigkeit des Planeten, das Leben in all seiner Vielfalt zu beherbergen, Einhaltung der Grenzen seiner Naturressourcen und Gewährleistung eines hohen Maßes an Umweltschutz und an Verbesserung der Umweltqualität; Vermeidung bzw. Verringerung von Umweltverschmutzung sowie Förderung nachhaltigen Produktions- und Konsumverhaltens, um Wirtschaftswachstum von Umweltbeeinträchtigungen zu entkoppeln. SOZIALER AUSGLEICH UND ZUSAMMENHALT Gewährleistung einer demokratischen, nicht ausgrenzenden, solidarischen, gesunden, sicheren und gerechten Gesellschaft, in der die Grundrechte und die kulturelle Diversität beachtet werden, und die die Voraussetzungen schafft für Chancengleichheit und die Bekämpfung von Diskriminierung jeglicher Art. WIRTSCHAFTLICHER WOHLSTAND Förderung einer wohlhabenden, innovationsfreudigen, wissensstarken, wettbewerbsfähigen und ökologisch effizienten Wirtschaft, die in allen Teilen der Europäischen Union einen hohen Lebensstandard, Vollbeschäftigung und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze schafft. UNSERER INTERNATIONALEN VERANTWORTUNG NACHKOMMEN Verbreitung und Verteidigung der Stabilität demokratischer Einrichtungen weltweit, auf der Grundlage von Frieden, Sicherheit und Freiheit. Aktive Unterstützung für nachhaltige Entwicklung weltweit und Gewährleistung, dass die Innen- und Außendimension der Politik der Europäischen Union mit der nachhaltigen Entwicklung des Planeten und mit den eingegangenen internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen. Leitprinzipien der Politik FÖRDERUNG UND SCHUTZ DER GRUNDRECHTE Den Menschen in den Mittelpunkt der Politik der Europäischen Union stellen dadurch, dass die Grundrechte gefördert, alle Arten von Diskriminierung bekämpft und dass zur weltweiten Armutsminderung beigetragen wird. GERECHTIGKEIT INNERHALB UND ZWISCHEN DEN GENERATIONEN Berücksichtigung der Bedürfnisse der heutigen Generationen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen in der EU und anderswo zu gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen. OFFENE UND DEMOKRATISCHE GESELLSCHAFT Den Zugang der Bürger zu Information und zur Justiz gewährleisten. Entwicklung angemessener Wege der Konsultation und Teilnahme aller interessierten Kreise und Verbände. EINBEZIEHUNG DER BÜRGER Verbesserung der Einbeziehung der Bürger in die Politikgestaltung. Förderung der Bildung und des Verständnisses der Öffentlichkeit für nachhaltige Entwicklung. Information der Bürger über die Umweltfolgen ihres Tuns und ihre Möglichkeiten, nachhaltiger zu handeln. EINBEZIEHUNG DER UNTERNEHMEN UND SOZIALPARTNER Mehr sozialer Dialog, soziale Verantwortung der Unternehmen und öffentlich-private Partnerschaften, damit Zusammenarbeit und gemeinsame Vorgehensweisen zur Erreichung nachhaltigen Produktions- und Konsumverhaltens gefördert werden. POLITISCHE KOHÄRENZ UND GOVERNANCE Förderung der Kohärenz zwischen den Politikfeldern der Europäischen Union und zwischen Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene, um deren nachhaltige Wirkung zu verbessern. POLITISCHE INTEGRATION Förderung einer integrierten Betrachtung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Gesichtspunkte, sodass sie kohärent sind und sich gegenseitig durch vollen Einsatz der Mittel einer besseren Rechtssetzung, wie z. B. einer ausgewogenen Folgenabschätzung bzw. der Konsultation der interessierten Kreise, verstärken. EINSATZ DER BESTEN VERFÜGBAREN KENNTNISSE Dafür Sorge tragen, dass politische Entscheidungen auf der Grundlage der besten verfügbaren Kenntnisse entwickelt, bewertet und umgesetzt werden und dass sie wirtschaftlich sinnvoll und kosteneffizient sind. VORSORGEPRINZIP Bevorzugung des vorsorgenden Ansatzes, um für den Fall, dass es einen objektiven wissenschaftlichen Unsicherheitsfaktor gibt, eine mögliche Schädigung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu verhindern, und Ergreifen von Vorsorgemaßnahmen. DEN VERURSACHER HAFTBAR MACHEN Dafür Sorge tragen, dass die Preise die wahren Kosten widerspiegeln, die die Allgemeinheit für Produktion und Konsum zu bezahlen hat, und dass der Verursacher gegebenenfalls für den von ihm angerichteten Schaden an der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt aufkommt.