Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts-und Sozialausschuss - Eine stärkere Partnerschaft zwischen EU und USA und ein offenerer Markt für das 21. Jahrhundert /* KOM/2005/0196 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 18.5.2005 KOM(2005) 196 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS-UND SOZIALAUSSCHUSS Eine stärkere Partnerschaft zwischen EU und USA und ein offenerer Markt für das 21. Jahrhundert MITTEILUNG 1. In der beim EU-USA-Gipfeltreffen 2004 verabschiedeten „Erklärung über den Ausbau der Wirtschaftspartnerschaft zwischen der EU und den USA“ wurden die transatlantischen Partner aufgerufen, eine zukunftsorientierte Strategie für den Ausbau der Wirtschaftspartnerschaft zwischen der EU und den USA zu entwickeln. In der Erklärung werden die Interessenträger beiderseits des Atlantiks aufgefordert, die bilaterale Wirtschaftspartnerschaft zu bewerten und Möglichkeiten zur Beseitigung von Hindernissen in den Bereichen Handel, Regulierung und Investitionen zu prüfen. 2. Seitens der EU wurde am 30. September 2004 eine öffentliche Internetkonsultation eingeleitet, mit der die Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherverbände, Gewerkschaften und andere Interessengruppen und Einzelpersonen aufgerufen wurden, ihre Auffassungen zu den bestehenden Hindernissen für Handel und Investitionen auf dem Markt des Partners darzulegen. Ferner erhielten die interessierten Parteien bei zwei von der Kommission veranstalteten Konferenzen der Interessenträger Gelegenheit, ihre Standpunkte zu äußern. 3. Auf diese Rückmeldung der Interessenträger hin ermittelte die Kommission Bereiche, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit den USA angegangen werden sollen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Initiativen bilden ein Paket, mit dem Handel und Investitionen zwischen der EU und den USA in folgenden drei Bereichen vorangetrieben werden sollen: - Regulierungsaufgaben für einen transatlantischen Markt; - Wissens- und Innovationsdynamik; - „smarter borders“ und mehr Sicherheit an den Grenzen für eine Beschleunigung von Handel und Investitionen. 4. Bei den Umsetzung Mechanismen schlägt die Kommission eine Mischung verbindlicher und unverbindlicher Konzepte in den jeweiligen Sektoren vor, um einerseits der Wirtschaftspartnerschaft zwischen EU und USA neuen Schwung und eine neue Qualität zu verleihen und andererseits unserer Verpflichtung zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Einigung über ein ehrgeiziges Konzept zur Förderung einer wirksameren Zusammenarbeit im Bereich der Regulierung aufgestellt werden. 5. Die Ex-ante-Bewertung einer etwaigen Verpflichtung in der Zukunft wäre nach Maßgabe der Mitteilung über Folgenabschätzung[1] vorzunehmen. Darüber hinaus würde gemäß den geltenden Regeln für Vorschläge der Kommission auf Grundlage dieser Mitteilung eine Nachhaltigkeitsprüfung durchgeführt werden, für die ein Mandat des Rates erforderlich ist. 6. Ferner werden in der Mitteilung einige Vorschläge unterbreitet, um die politische Architektur der transatlantischen Partnerschaft insgesamt zu stärken. INHALT 1. Einleitung 5 2. Begründung 5 3. Initiativen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des transatlantischen Marktes 7 3.1. Regulierung im Dienste des transatlantischen Marktes 7 3.1.1. Zusammenarbeit bei der Regulierungspolitik 7 3.1.2. Investitionsförderung 9 3.1.3. Wettbewerbspolitik und Vollzug 10 3.1.4. Öffentliches Beschaffungswesen 10 3.1.5. Luftfahrt 11 3.1.6. Seeverkehr und maritime Angelegenheiten 11 3.1.7. Finanzmärkte 12 3.1.8. Freier Personenverkehr 12 3.1.9. Gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen 13 3.2. Die Dynamik von Wissen und Innovation 13 3.2.1. Neue Technologien 13 3.2.1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Regulierung im Dienste der Innovation 13 3.2.1.2. Raumfahrt 14 3.2.2. Geistiges Eigentum 14 3.2.3. Forschung und Entwicklung 15 3.2.4. Energie 15 3.2.5. Allgemeine und berufliche Bildung 16 3.3. „Smart borders“ und mehr Sicherheit an den Grenzen für eine Beschleunigung von Handel und Investitionen 16 4. Umsetzung der wirtschaftlichen Ziele 17 4.1. Die politischen Instrumente 18 5. Die umfassendere Architektur der Beziehungen zwischen EU und USA 19 5.1. Die Neue Transatlantische Agenda (NTA) – eine unabhängige Bewertung 19 5.2. Ein unserem Ehrgeiz angemessenes politisches Profil der EU-USA-Beziehungen 20 6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen 22 1. EINLEITUNG An die beim EU-USA-Gipfeltreffen 2004 verabschiedete „Erklärung über den Ausbau der Wirtschaftspartnerschaft zwischen der EU und den USA“ (im Folgenden: Dromoland-Erklärung“) anknüpfend wird in dieser Mitteilung ein Paket mit Initiativen vorgeschlagen, die Handel und Investitionen zwischen EU und USA ankurbeln sollen. Diese Initiativen beziehen sich auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Regulierung, Dienstleistungen (einschließlich Luftfahrt und Finanzmärkte), Investitionen, Wettbewerb, öffentliches Beschaffungswesen, Innovation und neue Technologien sowie an der Schnittstelle zwischen den Bereichen Handel und Sicherheit. Um der Wirtschaftspartnerschaft zwischen EU und USA neuen Schwung und eine neue Qualität zu verleihen und auf die Verwirklichung eines transatlantischen Markts ohne Hindernisse hinzuarbeiten, wird ein Rahmen vorgeschlagen, der beide Partner dazu verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verpflichtungen in den jeweiligen Sektoren nachzukommen. Damit sollen den zuständigen Regulierungsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben werden, um Zusammenarbeit zu fördern und Regulierungsprobleme bereits in der Entstehungsphase zu verhindern. Um sicherzustellen, dass die Ergebnisverpflichtungen eingehalten werden, erscheint eine politische Aufsicht hilfreich. Deshalb schlägt die Kommission vor, beim EU-USA-Gipfeltreffen 2005 mit den Vereinigten Staaten eine wirtschaftspolitische Erklärung zu verabschieden, um die Arbeit in den oben genannten Bereichen aufnehmen zu können. Außerdem sollte die Option ins Auge gefasst werden, einige dieser Verpflichtungen im Wege verbindlicher Vereinbarungen voranzutreiben. In dieser Mitteilung werden außerdem zahlreiche Vorschläge zur Stärkung der politischen Architektur der transatlantischen Partnerschaft allgemein unterbreitet. 2. BEGRÜNDUNG Die wirtschaftlichen Beziehungen bilden den Grundstein einer Partnerschaft zwischen EU und USA, deren Spektrum sich ständig vergrößert. Eben wegen dieser florierenden Wirtschaftsbeziehungen war es möglich Bedingungen zu schaffen, unter denen die politischen Beziehungen über den Atlantik hinweg in den letzten Jahrzehnten blühen konnten. Beim EU-USA-Gipfeltreffen 2004 in Dromoland vereinbarten die Staats- und Regierungschefs, nach kooperativen Mitteln und bewährten Verfahren zu suchen, um für mehr Wirtschaftswachstum, neue Arbeitsplätze und Innovation zu sorgen und riefen die Interessenträger beiderseits des Atlantiks auf, ihre Vorstellungen darüber beizusteuern, wie die transatlantische Wirtschaftsintegration gefördert werden kann. Als Ziel setzten sie fest, beim Gipfeltreffen 2005 eine zukunftsorientierte Strategie für den Ausbau der Wirtschaftspartnerschaft zwischen der EU und den USA anzunehmen. Bis 31. Dezember 2004 lief über drei Monate hinweg eine Konsultation der Interessenträger in der EU. In ihren Antworten lieferten die Interessenträger zahlreiche konstruktive Ideen. Schwerpunkt der meisten Antworten waren die Notwendigkeit der Beseitigung nichttarifärer Hindernisse und insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Regulierung, Handel und Sicherheit[2]. Ferner nannten die Interessenträger weitere Fortschritte bei der Lissabonner Agenda als Voraussetzung für die Wiederbelebung der transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft. In dieser Mitteilung werden Vorschläge zu einer gemeinsamen Strategie der EU und der USA für den Ausbau der wirtschaftlichen Integration vorgelegt. Ferner werden Optionen zur Stärkung der den Beziehungen zwischen der EU und den USA zugrunde liegenden politischen Strukturen berücksichtigt. Die EU und die USA unterhalten weltweit die umfangreichsten bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen. Im Jahr 2003 belief sich das Gesamtvolumen des Waren- und Dienstleistungshandels zwischen der EU und den USA auf insgesamt rund 600 Mrd. EUR. Obwohl handelsbezogene Streitigkeiten häufig in die Schlagzeilen geraten, betreffen sie in Wirklichkeit weniger als zwei Prozent dieses Handelsvolumens. Ein zunehmend wichtiges Merkmal der Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und USA sind die umfangreichen Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen in beide Richtungen. Im Jahr 2003 haben diese Zuflüsse 1 400 Mrd. EUR des Gesamtvolumens der Investitionen in beide Richtungen erreicht. (766 Mrd. EUR an ausländischen Direktinvestitionen der EU in den USA und rund 640 Mrd. EUR an ausländischen Direktinvestitionen der USA in Europa). Bis zu 14 Mio. Arbeitsplätze in der EU und den USA hängen von den transatlantischen Handelsbeziehungen ab. Durch Senkung der Kosten für die Betriebsmittel von Unternehmen, Förderung der Zusammenarbeit bei der Regulierung auf internationaler Ebene, Förderung der Rechte an geistigem Eigentum und Hinwirken auf die Öffnung der Märkte von Drittländern sollte die Wettbewerbsfähigkeit weiter gesteigert werden. Trotz des Umfangs der bilateralen Verbindungen werden Handel und Investitionen nach wie vor durch viele Elemente behindert[3]. Ein besserer Regulierungsrahmen kann bei der Stärkung dieser Verbindungen und der Eröffnung größerer Handlungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle zu spielen. Erstens entstehen durch Hindernisse im Regulierungsbereich auf vielen Gebieten nach wie vor erhebliche Kosten, so dass stärkere Fortschritte bei diesen Hindernissen für Unternehmen und Verbraucher in einzelnen Sektoren große Gewinne abwerfen können. Zweitens müssen wir die Grundlagen von Wachstum und Innovation festigen, indem wir beim Ausbau und der Integration unserer Wissensgesellschaften besser vorankommen. Drittens stehen sowohl die EU als auch die USA intern und extern vor ernsten wirtschaftlichen Herausforderungen. Die USA weisen ein großes Haushalts- und Handelsdefizit aus und die EU muss ihre enttäuschenden Wachstumsraten in den Griff bekommen. Schließlich müssen sich sowohl EU als auch USA einem immer härteren Wettbewerbsdruck seitens stark wachsender Volkswirtschaften wie China und Indien stellen. EU hat sich diesen Herausforderungen durch die Wiederbelebung der Lissabonner Strategie gestellt, die einerseits eine engere Integration und neuen Schwung für die internationale Konvergenz in den Bereichen Regulierung und Verwaltung vorsieht[4] und andererseits das langjährige Ziel der nachhaltigen Entwicklung aufrechterhält. Somit dient die Vertiefung der Wirtschaftspartnerschaft zwischen EU und USA dem breiteren Ziel der Förderung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Innovation und zugleich der Ankurbelung von Handel und Investitionen. Viele dieser Fragen stehen im Zusammenhang mit den verschiedenen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (d. h. ihren ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten). Deswegen sollte der nachhaltigen Entwicklung in der Wirtschaftspartnerschaft zwischen EU und USA ein wichtiger Stellenwert eingeräumt werden. Oberste Priorität für ein nachhaltiges Wachstum weltweit ist der Abschluss der WTO-Entwicklungsagenda von Doha. Diesbezüglich arbeiten EU und USA zusammen. Mit einem Freihandelsabkommen zwischen EU und USA ginge die Gefahr einher, diese multilaterale Priorität auszuhöhlen. Die WTO stellt für Gespräche über Zollsenkungen das geeignete Forum dar. Bilaterale Wirtschaftsinitiativen zwischen EU und USA sollten den WTO-Prozess ergänzen und sich den wichtigsten Hindernissen widmen, die im Wesentlichen im Regulierungsbereich angesiedelt sind. Mit einem Freihandelsabkommen zwischen EU und USA ließe sich diese zentrale Problematik der Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und USA nicht lösen. Obwohl in verschiedenen multilateralen Foren makroökonomische Fragen von gemeinsamem Interesse für EU und USA erörtert werden, kann ein bilateraler Austausch der Standpunkte zu diesen Fragen bei der Entwicklung einer gemeinsamen Analyse helfen. Das würde die EU-USA-Partnerschaft insgesamt stärken und in multilateralen Foren die Herausbildung eines Konsenses zu makroökonomischen Fragen erleichtern. 3. INITIATIVEN ZUR VERBESSERUNG DER FUNKTIONSFÄHIGKEIT DES TRANSATLANTISCHEN MARKTES 3.1. Regulierung im Dienste des transatlantischen Marktes 3.1.1. Zusammenarbeit bei der Regulierungspolitik Im Zuge des Wachstums der transatlantischen Wirtschaft ist zunehmend deutlich geworden, dass die Nachfrage nach fairem Wettbewerb und einem hohen Niveau beim Verbraucher- und Umweltschutz ohne eine Ausweitung der Zusammenarbeit im Regulierungsbereich nicht länger befriedigt werden kann. Auf diese Einsicht hin haben Häufigkeit und Intensität der Kontakte zwischen den Regulierungsbehörden und auch den Wettbewerbsbehörden der EU und der USA zugenommen. Diese Kontakte sind wichtig, weil eine Regulierungstätigkeit im luftleeren Raum zu wirtschaftlichen Verzerrungen führen und sogar schädlich sein kann. Aus Gründen der demokratischen Legitimität und Verantwortlichkeit müssen jedoch die Regulierungsautonomie und die höchsten Standards in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz aufrechterhalten werden. Anerkanntermaßen funktioniert der transatlantische Markt im Großen und Ganzen reibungslos. Davon zeugt bereits der bloße Umfang des täglichen Warenhandels und Kapitalverkehrs. In einigen Bereichen jedoch sind insbesondere vor der Regulierungstätigkeit ein verstärkter Dialog und Zusammenarbeit erforderlich, um ein unterschiedliches Vorgehen der EU und der USA zu vermeiden, das einerseits Kosten erhöhen und potenzielles Wachstum verhindern und andererseits den Verbrauchern, Unternehmen oder anderen interessierten Parteien zuwider laufen könnte. Obwohl die Zusammenarbeit zwischen EU und USA im Regulierungsbereich bedeutend vorangekommen ist, gibt es nach wie vor Probleme. Die Herausforderung besteht darin, eine Form der Regulierungsarbeit zu finden, die den Regulierungsbehörden zur Einsicht verhilft, dass ihr Schwerpunkt zwar in ihrem einheimischen Zuständigkeitsbereich verbleibt, dass sie aber andererseits nun auch gemeinsam einen transatlantischen Marktes zu steuern und zu regulieren haben. Im Rahmen der jüngsten Anstrengungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden haben die EU und die USA 2002 Leitlinien über Zusammenarbeit und Transparenz im Regulierungsbereich aufgestellt. Ein systematischeres Konzept wurde im Juni 2004 im Rahmen des Fahrplans für die Zusammenarbeit der EU und der USA im Regulierungsbereich entwickelt. Diese freiwilligen Instrumente beziehen sich auf gewerbliche Waren. Sie stellen einen Fortschritt dar, der zu einer Zusammenarbeit in verschiedenen Sektoren und einem allgemein stärkeren Bewusstsein für die Notwendigkeit der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen EU und USA im Regulierungsbereich führt und von den Interessenträgern wohlwollend aufgenommen wurde. Jedoch fehlt es diesen Instrumenten immer noch an Sichtbarkeit. Wie sie tatsächlich umgesetzt werden, hängt häufig von der Prioritätensetzung bei den verfügbaren Ressourcen und der Art der Regulierungsaufgaben und -ermächtigung ab. Deshalb gehen die Regierungsbehörden mit unterschiedlichem Engagement an die Zusammenarbeit heran. So zeigt die Erfahrung, dass politische Unterstützung auf höchster Ebene und ein Mechanismus für die Aufstellung einer Tagesordnung erforderlich sind, um die Bereiche, in denen weiter vorangegangen werden sollte, festzulegen und um regelmäßig geeignete Ziele und Prioritäten zu formulieren. Ferner lehrt die Erfahrung mit den bestehenden Regulierungsdialogen, die sich über verschiedene Bereiche erstrecken, dass sich nicht alles mit einem Modell über einen Kamm scheren lässt und dass Flexibilität notwendig ist, zumal einige Dialoge bereits gut funktionieren. Anknüpfend an die bislang erworbene Erfahrung sollten die EU und die USA nun einen ehrgeizigen qualitativen Schritt hin zur Stärkung der Zusammenarbeit in Regulierungsbereich tun. Dabei sollte weiterhin nach einzelnen Sektoren vorgegangen und gegebenenfalls das volle Potenzial einer Instrumentenpalette ausgeschöpft werden, die vom Informationsaustausch und vertrauensbildenden Maßnahmen bis hin zu verbindlichen Regelungen reicht, für die rechtliche Änderungen notwendig sind. Ein gestärktes Konzept sollte Folgendes beinhalten: - eine intensivere Zusammenarbeit im Vorfeld mit folgenden Hauptkomponenten: - einem rechtzeitigen Austausch der jährlichen Arbeitsprogramme der Kommission und der US-Regulierungsbehörden, - einer „Hotline der Regulierungsbehörden", die zum Einsatz kommt, wenn eine Vertragspartei ersucht, zu geplanten neuen Regulierungsinitiativen der anderen Vertragspartei, die ihre wichtigen Interessen berühren könnten, konsultiert zu werden, - Ermittlung von Sektoren, in denen die größte Chance besteht, dass die Zusammenarbeit höhere wirtschaftliche Gewinne abwirft, - Konsultation in den internationalen Normungsgremien in der Phase der Ausarbeitung neuer Normen oder politische Initiativen, - Förderung angemessener Bewertungen der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen ueber die Grenzen der jeweiligen Partner hinaus, - Austausch und Entwicklung der besten Methoden für Risikoanalyse hinsichtlich des Schutzes von Verbrauchern und Umwelt, unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips, - zusätzliche Maßnahmen zur Förderung eines besseren Verständnisses der Regulierungspraktiken der anderen Seite und einer wirksameren und kohärenteren Anwendung der Regulierungskonzepte und -instrumente. Darunter würde auch der Austausch der besten Praktiken bei der Regulierung allgemein fallen, die beispielsweise Transparenzbestimmungen und öffentliche Konsultationen beinhalten; - gegenseitige Anerkennung, wenn Regulierungen und Normen trotz ihrer Unterschiedlichkeit ein gleiches Schutz- und Qualitätsniveau bieten; - gegebenenfalls Entwicklung gemeinsamer Normen. 3.1.2. Investitionsförderung Trotz der Bedeutung der Investitionsflüsse in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA gelten seitens der USA weiterhin anormale Eigentumsbeschränkungen, die über das aus Sicherheitsgründen notwendige Mindestmaß hinausgehen. Im Luftfahrtsektor würde die Beseitigung der Eigentumsbeschränkungen für Ausländer beiderseits des Atlantiks den Fluggesellschaften besseren Zugang zu internationalem Kapital verschaffen, was wiederum deren weltweiten Tätigkeiten, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz zugute käme und Gewinne für Wettbewerb und Verbraucher mit sich brächte. Außerdem gilt die Sorge der EU-Unternehmen allgemein den Durchsichts- und Notifizierungsverfahren, an denen der Ausschuss für ausländische Investitionen in den Vereinigten Staaten (Committee on Foreign Investments in the US - CFIUS) beteiligt ist, und die unverhältnismäßige Anforderungen im Hinblick auf Aufsicht, Corporate Governance und Prüfung von in sensiblen Bereichen eingesetztem Personal enthalten. Die EU sollte darauf hinwirken, dass den Vereinigten Staaten die verbleibenden Eigentumsbeschränkungen aufheben und durch vereinfachte, vernünftige und verhältnismäßige Notifizierungsanforderungen ersetzen, die, wenn notwendig, durch verbindliche Bestimmungen geregelt werden. Ein weiteres Thema ist das Vorantreiben der Reform des Deliktrechts in den Vereinigten Staaten - eine hochinteressante Frage für europäische Investoren, für die zweifelhafte Schadensersatzforderungen einen großen Unsicherheitsfaktor im Investitionsumfeld der USA darstellen. 3.1.3. Wettbewerbspolitik und Vollzug Mit der immer stärkeren Verflechtung der Volkswirtschaften der EU und der USA wirken sich Fusionen und Übernahmen auf einer Seite des Atlantiks wettbewerbspolitisch zunehmend auf der jeweils anderen Seite aus. Im Rahmen der Abkommen der Jahre 1991 und 1998 arbeiten die Europäische Kommission und die US-Wettbewerbsbehörden intensiv zusammen, koordinieren die Vollzugsmaßnahmen und tauschen nichtvertrauliche Informationen aus. Das Fehlen eines Rahmens, der den Austausch vertraulicher Informationen gestattet, kann bei gemeinsamen Ermittlungen gegen internationale Kartelle eine wirksame Zusammenarbeit behindern. Die EU und die USA sollten Wege suchen, um die Hindernisse für einen solchen Informationsaustausch zu überwinden. 3.1.4. Öffentliches Beschaffungswesen Die Öffnung der Beschaffungsmärkte zwischen den USA und der EU würde die Wettbewerbsfähigkeit Europas steigern und EU-Unternehmen einschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) neue Möglichkeiten eröffnen. Wenngleich die Beschaffungsmöglichkeiten für beide Seiten durch das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – GPA) erheblich gestiegen sind, haben sich die Vereinigten Staaten immer gegen eine Verbesserung der Lage gewehrt. „Buy America“, der „Small Business Akt“ und nationale Präferenzen stehen auf der Liste der von EU-Unternehmen genannten Marktzugangshindernisse an oberster Stelle. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten die Beziehungen mit den USA im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens auf Grundlage der Gegenseitigkeit und von einem „GPA-Plus“ ausgehend behandelt werden. Ferner sollten anknüpfend an frühere Arbeiten flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des wechselseitigen Zugangs zu Ausschreibungen ausgearbeitet werden, die auch die Nutzung elektronischer Beschaffungsverfahren auf beiden Seiten einschließen. Darüber hinaus sollten EU und USA ihre Koordinierung und Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung von Fortschritten bei plurilateralen und multilateralen Verhandlungen über das öffentliche Beschaffungswesen stärken, d. h. bei der Überprüfung des GPA (Wortlaut und Geltungsbereich), der Erweiterung des Kreises der GPA-Vertragsparteien und bei Aushandlung eines multilateralen Übereinkommens über die öffentliche Vergabe von Dienstleistungsverträgen im Rahmen des GATS. 3.1.5. Luftfahrt Die Verhandlungen über ein umfassendes Luftverkehrsübereinkommen zwischen EU und USA bieten uns eine günstige Gelegenheit, die Intensivierung der transatlantischen Beziehungen zu konkretisieren. Für den Luftverkehr gilt derzeit ein Regulierungsrahmen, der politisch und technologisch die Landschaft der 1940er Jahre widerspiegelt. Durch ein Übereinkommen würden sich Fluggesellschaften aus den USA und der EU neue Geschäftschancen eröffnen und ließen sich riesige wirtschaftliche Gewinne erzielen (Verbrauchervorteile in Höhe von mindestens 5 Mrd. US-Dollar jährlich, über 17 Mio. zusätzliche Fluggäste im Jahr, neue Beschäftigungsmöglichkeiten beiderseits des Atlantik). Ein umfassendes Übereinkommen zwischen EU und USA würde eine solide wirtschaftliche und rechtliche Grundlage für den transatlantischen Flugverkehr schaffen. Die Zeit ist reif, die Verhandlungen fortzusetzen und sich auf die erheblichen Gewinne für die transatlantische Wirtschaft insgesamt zu konzentrieren. Die Verhandlungen sollten auf Grundlage des im Juni 2004 vorgelegten Entwurfs für ein Übereinkommen fortgeführt werden. Dabei sollten in einigen zentralen Punkten innerhalb des Abkommens, wie etwa bei der Zusammenarbeit im Regulierungsbereich insbesondere in Bezug auf Sicherheit, staatliche Beihilfen und Wettbewerbsfragen und auf Verkehrsrechte, Fortschritte erzielt werden. Die zentrale Frage des Eigentums an und der Kontrolleregeln für US-Fluggesellschaften wird derzeit durch die US-Regierung geprüft. 3.1.6. Seeverkehr und maritime Angelegenheiten Der Seeverkehr spielt bei der Erleichterung des Welthandels und des transatlantischen Handels eine wichtige Rolle. Auf dem Seeweg werden dem Volumen nach 90 % des gesamten internationalen Handelsverkehrs abgewickelt und mehrere Segmente wie der Containerverkehr weisen jährlich anhaltend zweistellige Wachstumsraten auf. Die EU und die USA verfügen über Seefahrtindustrien, denen für sich allein wirtschaftlich eine erhebliche Bedeutung zukommt und die für den internationalen Handel entscheidend sind. Eine restriktive Verkehrspolitik läuft Gefahr, den wirtschaftlichen Fortschritt und die Ausweitung des Welthandels aufzuhalten. Insbesondere im Bereich der Sicherheitsmaßnahmen, in dem Zusammenarbeit aufgebaut werden sollte, muss der Regulierungsrahmen im Seeverkehrssektor überarbeitet werden. Die Europäische Kommission hat mit der Formulierung einer umfassenden Meerespolitik begonnen und die US-Regierung hat im Dezember 2004 auf den Bericht der „US Commission on Ocean Policy“ vom September 2004 hin einen „Ocean Action Plan“ angenommen. Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet könnte weiter gestärkt werden und sollte Fragen wie die Governance der Weltmeere und Seerecht, Datenaustausch, Forschung, Sicherheit im Seeverkehr, Umweltschutz sowie die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung der Weltmeere und ihrer Ressourcen beinhalten. 3.1.7. Finanzmärkte Zugang zu Kapital ist die Quelle für Investitionen und Innovation. Die Finanzmärkte der EU und der USA sind bereits in hohem Maße integriert und weisen erhebliche Investitionen und Kapitalflüsse in beide Richtungen auf. Dennoch besteht weiterer Integrationsbedarf. Mit einer echten Integration der Finanzmärkte der EU und der USA ließen sich die Handelskosten beiderseits des Atlantiks potenziell um 60 % verringern, wodurch das Handelsvolumen um 50 % steigen würde und die Eigenkapitalkosten um 9 % sinken würden. Umgekehrt lösen unterschiedliche Regulierungsvorschriften bzw. das Übergreifen von Regulierungsvorschriften der einen Seite auf das Gebiet der anderen in der Wirtschaft eine erhebliche Kettenreaktion aus. In einigen Bereichen wie im US-Versicherungssektor bestehen nach wie vor traditionelle Markthindernisse. Die EU und die USA sind überzeugt, dass in zentralen Bereichen wie bei den Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsstandards, den Anforderungen für die Eigenkapitalausstattung von Banken, den Rahmenbedingungen für Bank- und andere Finanzmärkte insbesondere Finanzkonglomerate die Konvergenz und die Akzeptanz funktionell gleichbedeutender Regelungen erhöht werden müssen. Im Rahmen des Dialogs verschiedener Akteure beiderseits des Atlantiks über die Regulierung der Finanzmärkte (Financial Markets Regulatory Dialogue - FMRD) wurden mehrere wichtige Probleme wie etwa einige Aspekte der Umsetzung des Sarbanes-Oxley Act, die Möglichkeit einer Abmeldung von EU-Unternehmen von den US-Börsen und der Konvergenzbedarf bei den Rechungslegungsgrundsätzen erfolgreich behandelt. Für letzteren Fall wurde inzwischen eine politische Einigung erzielt. In naher Zukunft dürfte erreicht werden, dass für europäische Emittenten in den USA die Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (International Accounting Standards - IAS) gelten; die Gespräche sollten im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Versicherungsrisiken und gewerblichen Risiken beginnen und im Rückversicherungssektor sollten Lösungen für die Beseitigung zusätzlicher Anforderungen an in den USA tätige Rückversicherer aus der EU gefunden werden. In Bezug auf allgemeine Fragen wie etwa den Umgang mit Corporate Governance sollten die Europäische Kommission und ihre Partner in den USA weiterhin einen breit abgestützten Dialog im Zusammenhang mit dem Transatlantic Corporate Governance Dialogue (TCGD) fördern. 3.1.8. Freier Personenverkehr Staatsangehörige bestimmter EU-Mitgliedstaaten, die die USA besuchen wollen, dürfen nicht einmal die Visaausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Ziel der EU ist es dafür zu sorgen, dass die US-Ausnahmeregelungen für Kurzzeitvisa auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden. Im Unternehmensbereich sind Handel und Investitionen über Tochtergesellschaften im Begriff, zur Triebfeder der transatlantischen Wirtschaft zu werden. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich Mitarbeiter zwischen der EU und den USA für längere Aufenthalte frei bewegen können. Geprüft werden sollte ferner eine Reiseinitiative zur Schaffung eines besonderen Status „vertrauenswürdiger Personen“, um den Verkehr internationaler Reisender unter Berücksichtigung der Sicherheitsverfahren zu erleichtern. 3.1.9. Gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen Die mangelnde Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen stellt ein Hindernis für den Verkehr von Fachkräften dar und bremst den Wettbewerb im Dienstleistungssektor. Versuche, auf diesem Gebiet Abkommen über eine gegenseitige Anerkennung auszuhandeln, sind jedoch insbesondere wegen der unverhältnismäßigen Anstrengungen nicht vorangekommen, die notwendig sind, um Probleme der bundesstaatlichen Gesetzgebung im den Vereinigten Staaten zu überwinden. In diesem Zusammenhang sollten die Verhandlungen in erster Linie auf Sektoren ausgerichtet werden, in denen Dienstleistungserbringer und/oder Nutzer fachlicher Dienstleistungen ein wirtschaftliches Interesse bzw. Bedarf angemeldet haben. Bei den Architektenleistungen haben Berufsverbände beiderseits des Atlantiks ein besonderes Interesse an der Aushandlung eines Abkommens über gegenseitige Anerkennung gezeigt und ihre diesbezüglichen Gespräche sind weit fortgeschritten. Der Rat hat ein Mandat für die Aushandlung entsprechender Abkommen auf diesem Gebiet festgelegt, das es der Kommission erlauben würde, mit den USA nachfragegesteuerte Abkommen über gegenseitige Anerkennung auszuhandeln. Diesbezüglich sollten die USA angehalten werden, die Ergebnisse der Gespräche zwischen den Berufsverbänden politisch zu unterstützen, um den Weg für ein verbindliches Abkommen über gegenseitige Anerkennung zwischen den für die Aushandlung internationaler Abkommen zuständigen Behörden zu ebnen. 3.2. Die Dynamik von Wissen und Innovation 3.2.1. Neue Technologien 3.2.1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Regulierung im Dienste der Innovation Die Regulierungsbehörden beiderseits des Atlantiks kämpfen mit den Herausforderungen einer sich schnell weiterentwickelnden digitalen Wirtschaft und der Konvergenz der Telekommunikations-, Computer- und Rundfunktechnologien. Interessenträger beiderseits des Atlantiks sind besorgt, dass sich aus unterschiedlichen Regulierungsvorschriften Hindernisse ergeben. Die Europäische Kommission und die USA sind im Rahmen des EU-USA-Dialogs über die Informationsgesellschaft bereits dabei, zentrale Fragen zu erörtern, doch eine intensivere Koordinierung im Vorfeld würde noch mehr helfen, ungerechtfertigte Unterschiede zu verhindern und die Entwicklung innovativer Technologien beiderseits des Atlantiks zu fördern. Bei der Entwicklung der IKT besteht viel Spielraum für eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der gemeinsamen Chancen und Bedrohungen. Die EU und die USA sollten den weit verbreiteten Einsatz von Schlüsseltechnologien wie Breitband, Radio Frequency Identification („RFID-Technik“) und anderer innovativer Technologien, die zur Förderung von Innovation und Wachstum über den Atlantik hinweg beitragen können, fördern. Zugleich sollten sie darauf hinwirken, Missbrauch zu verhindern, der das Potenzial dieser Technologien für alle Nutzer verringert, indem sie beispielsweise bei der Unterbindung unerwünschter E-Mail-Sendungen (Spam) zusammenarbeiten und einen Beitrag zur Bekämpfung zusätzlicher Bedrohungen durch Spyware und andere Arten von Malware leisten. 3.2.1.2. Raumfahrt In Nischenbereichen wie etwa bei bestimmten Satellitenkomponenten sind die USA teils aufgrund von Ausfuhrkontrollen weiterhin führend. Doch wie die Vereinbarung über Galileo gezeigt hat, können Gespräche inzwischen auf gleicher Augenhöhe stattfinden und sich mit der Ermittlung gegenseitiger Interessen und der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit in der Weltraumwissenschaft und bei gewerblichen Anwendungen in diesem potenziell wachstumsintensiven Hochtechnologiebereich beschäftigen. Die EU und die USA sollten einen strukturierten Dialog über zwei entscheidende Aspekte einrichten: Erstens über die Förderung der Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen wie Erdbeobachtung, Satellitennavigation (Galileo, GPS), elektronische Kommunikation, Weltraumwissenschaft und -erforschung sowie Unterstützung der Entwicklungsländer bei weltraumbezogenen Aktivitäten. Zweitens, parallel dazu, über den Umgang mit verbleibenden Reglementierungen, die die Schaffung eines ordentlich funktionierenden transatlantischen Marktes für die Weltraumindustrie behindern. Die zentrale Frage in diesem Zusammenhang wäre die Beseitigung unnötiger Kontrollen im Rahmen der International Trade in Arms Regulations (ITAR) der USA. 3.2.2. Geistiges Eigentum Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum zur Förderung von Innovation, Beschäftigung und Wettbewerb ist ein grundlegendes wirtschaftliches Ziel, das die EU und die USA teilen. Es ist notwendig, sowohl das Ausufern von Fälschungen und Produktpiraterie zu bekämpfen, als auch die Kosten zu mildern, die aus Unterschieden in der Art des Schutzes des geistigen Eigentums auf der jeweiligen Seite des Atlantiks entstehen. Anknüpfend an das von der EU in ihrer Durchsetzungsrichtlinie 2004 bekräftigte Engagement sollten die EU und die USA die Zusammenarbeit in Fragen der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum intensivieren und dabei zuerst im eigenen Bereich für Ordnung sorgen und dann insbesondere durch gemeinsame Anstrengungen zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Fälschungen an Fragen des geistigen Eigentums in ausgewählten Drittländern herangehen. Allgemein sollten weiterhin wichtige rechtliche Probleme behandelt werden wie etwa Patente (Prüfung kreativer Möglichkeiten zur Überbrückung der Lücke zwischen dem Erfinderprinzip („first to invent“) und dem Anmelderprinzip („first to file“)) und der Schutz von Rundfunkbetreibern im Zusammenhang mit der neuen Technologien. Ein intensivierter Dialog bedarf der Unterstützung durch den Willen der USA, WTO-Entscheidungen im Zusammenhang mit den Rechten an geistigem Eigentum umzusetzen sowie deren Unterstützung für die uneingeschränkte Teilnahme der Europäischen Gemeinschaft an WIPO-Ausschüssen, wenn es um Zuständigkeiten der Gemeinschaft geht. Ferner muss sichergestellt werden, dass sich die Rechte an geistigem Eigentum im Bereich der digitalen Medien so entwickeln, dass die Verpflichtung zur Wahrung der Interessen der Inhaltseigner und der Verbraucher eingehalten wird. 3.2.3. Forschung und Entwicklung Die Würdigung der wichtigen Rolle von Forschung und Entwicklungsaktivitäten für das Ankurbeln von Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichem Wachstum steht im Zentrum der Wiederbelebung der Lissabonner Agenda. Ebenso hat die EU seit einiger Zeit erkannt, dass die Schaffung einer Wissensgesellschaft in der EU durch Öffnung der Maßnahmen der jeweiligen Rahmenprogramme für Forscher und Forschungsinstitutionen aus Drittländern einen wichtigen Beitrag leisten kann. Seit 1998 wurden im Rahmen des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit[5] zwischen der EU und den USA verschiedene Aktivitäten durchgeführt; derzeit laufen Kooperationsprojekte unter Beteiligung von US-Unternehmen und -Forschungsinstituten in Bereichen wie industrielle Technologien und Werkstofftechnologien, Brennstoffzellen, intelligente Fertigungssysteme, Biotechnologie[6] und zu Aspekten das Klimawandels. In diesen und anderen Bereichen sollte die Zusammenarbeit innerhalb des kommenden 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung gestärkt werden. Die EU und die USA sollten weiter an der Festlegung von Prioritätsbereichen für die Forschungszusammenarbeit zusammenwirken, um - über den Atlantik hinweg wirtschaftliches Wachstum zu schaffen, neue Märkte zu erschließen (z.B. Wasserstoff-Brennstoffzelltechnologien und Nanotechnologie) und Lösungen für gemeinsame Herausforderungen der Regulierung zu finden; - ein sicheres wirtschaftliches Umfeld zu fördern, indem mit den USA insbesondere in zivilschutzrelevanten Bereichen zusammengearbeitet wird. Darunter fallen die in der vorbereitenden Maßnahme der Kommission (KOM(2004) 72 endg.) über Sicherheitsforschung genannten Bereiche (wie der Schutz vor terroristischen Bedrohungen durch chemische und biologische Waffen und die Stärkung der Krisenbewältigung) sowie bei der IKT die technologischen Bereiche der Sicherheit und Zuverlässigkeit komplexer vernetzter Systeme und Informationsinfrastruktur des Programms über die Technologien der Informationsgesellschaft (IST). 3.2.4. Energie Im Zusammenhang mit den hohen und volatilen Ölpreisen der letzten Zeit und dem Handlungsbedarf beim Klimaschutz sollten EU und USA enger zusammenarbeiten, um die politischen Dialoge über Energieeffizienz und Fragen der erneuerbaren Energien zu stärken und saubere Technologien (z.B. CO2-Rückhaltung und Speicherung und andere Technologien mit niedrigem CO2-Ausstoß) zu entwickeln. 3.2.5. Allgemeine und berufliche Bildung EU und USA sollten weiter daran arbeiten, das geltende Abkommen über das höhere Bildungswesen und berufliche Bildung, das Ende 2005 ausläuft, zu verlängern und zu stärken. Ziel sollte es sein, verstärkt Kontakte der Bevölkerungen (people-to-people) zuwege zu bringen und politisch ausgerichtete Maßnahmen zu Fragen wie die der Qualität und Vereinbarkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme, des Zugangs zu lebenslangem Lernen für alle und der Öffnung des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens für die Welt zu entwickeln. Ferner sollten in Bereichen, die zur Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und USA beitragen, Möglichkeiten der Förderung der Forschung und des Austauschs von Universitätsdozenten, Forschern und Studierenden geprüft werden. 3.3. „Smart borders“ und mehr Sicherheit an den Grenzen für eine Beschleunigung von Handel und Investitionen Nach dem 11. September 2001 haben Regierungen weltweit neue Sicherheitsmaßnahmen eingeführt. Wirtschaftsbeteiligte beiderseits des Atlantiks haben hervorgehoben, dass sich diese Maßnahmen spürbar auf den internationalen Handel auswirkten. Die Herausforderung besteht darin, die verschärften Sicherheitsanforderungen mit der Fortschreibung von Offenheit und Sicherheit im Handels- und Passagierverkehr in Einklang zubringen. Reibungsloserer Handel und wirksamere Sicherheitsmaßnahmen stellen keinen Widerspruch dar. Maßnahmen zur Handelserleichterung, die gleiche Ausgangsbedingungen gewährleisten sollen, und die beschleunigte Abfertigung von Wirtschaftsbeteiligten, die die Vorschriften einhalten, können ebenfalls ein angemessenes Kontrollniveau gewährleisten. Anknüpfend an die wertvolle Arbeit, die bereits innerhalb des EU-USA-Abkommens über verstärkte Zollzusammenarbeit im Bereich der Verkehrssicherheit geleistet wurde, sollten EU und USA den Dialog gestützt auf die Grundsätze der Gegenseitigkeit und der gegenseitigen Anerkennung intensivieren. Dabei sollte folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit beigemessen werden: - Unterstützung der im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA über verstärkte Zollzusammenarbeit im Bereich der Verkehrssicherheit festgelegten Oberziele auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit: i) uneingeschränkte Gegenseitigkeit und gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsstandards, Risikobewertung, Kontrollmaßnahmen und Ergebnissen sowie Industriepartnerschaftsprogramme und ii) Zusammenarbeit bei Maßnahmen wie dem Fensterkonzept, der einzigen Anlaufstelle und e Zoll, die in das Zollrecht der Gemeinschaft eingeführt werden; - Austausch der bewährtesten Verfahren und Zusammenarbeit bei der Anwendung des EU-Konzepts des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“. Ziel sollte es sein, über die bloße Vereinbarkeit des EU-Konzepts mit der US Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT) hinauszugehen und die USA zu ersuchen, ihr Konzept so zu überarbeiten, dass seine Reichweite mit der des EU-Konzepts vollständig übereinstimmt und die gegenseitige Anerkennung und Gegenseitigkeit beider Programme erreicht wird; - Vereinbarung mit den USA der Vermeidung doppelter Kontrollen infolge der Anwendung parallel geltender, manchmal widersprüchlicher Standards. Stattdessen sollten die gegenseitige Anerkennung und Gegenseitigkeit im Mittelpunkt stehen. Im Hinblick auf die Zollkontrollen sollten als übergeordnete Ziele die gegenseitige Anerkennung und Gegenseitigkeit der Kontrollstandards und Kontrollmaßnahmen aktiv verfolgt werden; - Gespräche mit den USA auf die Umsetzung des „Public Health, Security and Bioterrorism Preparedness and Response Act”, um sicherzustellen, dass sich dieses Gesetz so wenig wie möglich auf den Handel auswirkt; - ein neuer Impuls für die Entwicklung globaler Sicherheitsstandards insbesondere durch Förderung der Sicherheitsstandards zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA über die Weltzollorganisation (WZO), die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO). Ein aktuelles Beispiel hierfür ist innerhalb der WZO die Ausarbeitung eines Rahmenentwurfs mit Standards für Sicherheit und zur Erleichterung des globalen Handels, der vom Zollkooperationsrat Ende Juni 2005 angenommen und dann von den WZO-Mitgliedern umgesetzt wird; - ein weitereres gemeinsames Anliegen der EU und der USA ist die Bekämpfung unternehmerischen und finanziellen Betrugs, der Geldwäsche, der Finanzierung des Terrorismus, des Steuerbetrugs und der Steuerumgehung, der Korruption und sonstigen finanziellen und unternehmerischen Fehlverhaltens. Die EU und die USA sollten daher ihre Partner dazu anregen, höchste Normen für Transparenz, Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden festzusetzen. Sobald die Gemeinschaft nach ihrem ersten Beitrittsantrag im Jahr 2000 Vollmitglied der WZO werden kann, ist sie besser in der Lage, zu weltweiten Fortschritten in Sicherheitsfragen beizutragen. Diesbezüglich wäre die Unterstützung der USA für diesen Beitrittsantrag von großer Bedeutung. 4. UMSETZUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ZIELE Die von der EU konsultierten Wirtschaftsbeteiligten haben hervorgehoben, dass es früheren Wirtschaftsinitiativen der EU mit den USA häufig nicht gelungen ist, die nötige politische Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, um lang genug aufrechterhalten zu werden, damit sie lohnende Ergebnisse erzielen. Nach Auffassung der Kommission sollten die Staats- und Regierungschefs beim Gipfeltreffen 2005 die Verhandlungsführer anweisen, alle Möglichkeiten zu prüfen, um in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und USA einen qualitativen Fortschritt zu erreichen. Dazu muss das politische Engagement auf hoher Ebene verdoppelt werden und beim EU-USA-Gipfeltreffen unter anderem das übergeordnete Ziel des Hinwirkens auf einen transatlantischen Markt ohne Hindernisse bekräftigt werden. 4.1. Die politischen Instrumente Die oben genannten Wirtschaftsinitiativen lassen sich mit folgenden Mitteln vorantreiben: - Einrichtung eines hochrangigen Forums über die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen mit den Spitzenvertretern der sektorspezifischen Regulierungsbehörden beider Seiten, das vor den EU-USA-Gipfeltreffen zusammenkommt und den Gipfelteilnehmern einen jährlichen Fahrplan mit geeigneten Zielen und Prioritäten für die Zukunft vorlegt. Im Rahmen seiner Arbeit soll das Forum die in Abschnitt 3.1.1 dargelegten sieben Schlüsselelemente der verstärkten Zusammenarbeit im Vorfeld der Regulierung berücksichtigen und weiterentwickeln, allgemeine Fragen der Regulierungspolitik erörtern, laufende sowie künftige Dialoge steuern sowie ihnen zusätzliche Dynamik verleihen und die Fortschritte bei der Umsetzung des Fahrplans überwachen. Ferner sollte sich das Forum um Beiträge der Interessenträger bemühen; - Förderung eines Dialogs zwischen den Gesetzgebern beider Seiten über die Prioritäten der Regulierungszusammenarbeit als wichtige Außendimension der jeweiligen internen Regulierungsreformprozesse, um interne Hindernisse der Regulierungszusammenarbeit wie etwa Genehmigungen und Ressourcenprobleme zu überwinden; - gegebenenfalls Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemen in Drittländern oder beim Vorantreiben bilateraler Vorschläge in internationalen Foren ; - verbindliche sektorspezifische Vereinbarungen , z.B. - um eine Reihe der in Abschnitt 3.1 genannten wirtschaftlichen Fragen voranzutreiben, darunter Investitionsförderung, öffentliches Beschaffungswesen, Luftfahrt, Seeverkehr und gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen, oder - wenn freiwillige Regulierungszusammenarbeit in einem bestimmten Sektor als Instrument nicht ausreicht und wenn sich insbesondere Fortschritte nicht anderweitig verwirklichen lassen bzw. wenn mit bestehenden Vereinbarungen zwischen den Regulierungsbehörden erwiesenermaßen nicht genügend Fortschritte erzielt wurden. Diese verbindlichen Vereinbarungen sollten durch Aufstellung geeigneter Mandate und Zuweisung angemessener Ressourcen unterstützt und mit entsprechenden Schutzklauseln ausgestattet werden, um sicherzustellen, dass sie intern und international durchgesetzt werden können. Durch diese auf Initiative der Regulierungsbehörden geschlossenen sektorspezifischen Vereinbarungen bliebe die Regulierungsautonomie unberührt; - unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Hinblick auf die Regulierungszusammenarbeit sollte ein verbindliches horizontales Konzept in den Bereichen der Zuständigkeit der Gemeinschaft, erwogen werden,das die in Abschnitt 3.1.1 dargelegten sieben Schlüsselelemente der verstärkten Zusammenarbeit im Vorfeld der Regulierung abdeckt. Dadurch würde nur die Verpflichtung verbindlich, in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten und Konsultationen durchzuführen. Durch die Festlegung verbindlicher Ergebnisse oder gemeinsamer Methoden würde nicht in die Regulierungsautonomie eingegriffen. Ferner sollte die Option der Einrichtung einer Gemeinsamen Task Force aus Unternehmen, Verbrauchern und Regierung, die die Ressourcen des transatlantischen Unternehmensdialogs und des transatlantischen Verbraucherdialogs kombiniert, geprüft werden. 5. DIE UMFASSENDERE ARCHITEKTUR DER BEZIEHUNGEN ZWISCHEN EU UND USA Der Blick auf die Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und USA wirft unvermeidbar die damit zusammenhängende Frage der politischen Strukturen auf[7]. 5.1. Die Neue Transatlantische Agenda (NTA) – eine unabhängige Bewertung Die NTA wurde 1995 aufgestellt. Nach zehn Jahren Laufzeit gab die Europäische Kommission extern einen unabhängigen Bericht[8] in Auftrag, um zu bewerten, inwiefern die festgelegten Ziele erreicht wurden und um Optionen für die Zukunft vorzuschlagen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zusammenarbeit zwischen EU und USA in den zehn Jahren seit 1995 allgemein gute Ergebnisse aufzuweisen hat. Viele der wichtigsten Ziele der NTA, etwa im Zusammenhang mit Mittel- und Osteuropa und den Balkanländern, wurden im Wesentlichen erreicht. Die NTA hat zu einem intensiveren, systematischeren und produktiveren Austausch zwischen der EU und den USA geführt. Zwischen Akteuren, die zuvor kaum Kontakt untereinander hatten, wurde ein regelmäßiger Dialog eingerichtet. Die NTA hat sich als flexibel genug erwiesen, um - häufig in Einklang mit der Erweiterung der Zuständigkeiten der EU - neue Fragen wie die in der inneren Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung aufzunehmen. Ferner hat sich auch die Zusammenarbeit in außenpolitischen Fragen intensiviert. Die wirtschaftspolitischen Beziehungen zwischen der EU und den USA jedoch werden in dem Bericht als durchwachsen beschrieben. Hier werden die geringe Umsetzung der Wirtschaftsvereinbarungen und die Notwendigkeit genannt, auf beiden Seiten zentrale Akteure der Legislative und der Regulierungsbehörden einzubinden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die wirtschaftspolitische Agenda zwischen der EU und den USA neu angestoßen werden muss. Eine weitere Schlussfolgerung des Berichts lautet, dass der Dialog zwischen EU und USA unter mangelndem politischem Engagement auf höchster politischer Ebene und auf Beamtenebene gelitten hat und dass die EU an sich in Washington nur unzureichend verstanden wird. Darüber hinaus deckt der Bericht auf, dass in weiten Kreisen Mängel der NTA wahrgenommen werden. Erstens wird von vielen beklagt, dass mangelndes politisches Engagement die Fähigkeit der NTA zur Eindämmung große Probleme eingeschränkt hat. Zweitens werden ihre geringe öffentliche Wahrnehmung und ihr technokratisches Image bedauert. Drittens wird beklagt, dass der Prozess zu großes Gewicht hat, in keinem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Ergebnis steht, tendenziell mit Problemen überladen wird und keine Prioritätensetzung in Bezug auf zentrale strategische Fragen erfolgt ist. Schließlich wurde der Eindruck vermittelt, dass sich die EU-Mitgliedstaaten wegen mangelnder Transparenz nicht genügend engagiert haben und dass es versäumt wurde, die Gesetzgeber einzubeziehen und sich in diesen Austausch einbringen zu lassen. In dem Bericht wird das Argument einiger Akteure gewürdigt, denen zufolge ein umfassendes Partnerschaftsabkommen zwischen der EU rund den USA im Interesse des Fortschritts notwendig ist und ferner den Vorteil hätte, die Beziehungen zu den USA erstmals auf eine feste vertragliche Grundlage zu stellen. In politischen Kreisen beiderseits des Atlantiks jedoch findet ein solches Abkommen dem Bericht zufolge kaum Unterstützung. Ferner wird von der Gefahr gewarnt, die Erwartungen über das politisch Machbare hinauszuschrauben. Insgesamt kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die NTA zu einem stärker integrierenden, umfassenderen Rahmen ausgebaut werden und dass mehr politisches Engagement eingeworben werden sollte. 5.2. Ein unserem Ehrgeiz angemessenes politisches Profil der EU-USA-Beziehungen Die Kommission ist der Auffassung, dass die Beziehungen zwischen EU und USA in ihrem politischen Profil geschärft und strategischer und wirksamer angelegt werden müssen, um unsere gemeinsame Vision einer internationalen Ordnung mit mehr Demokratie, Frieden und Wohlstand zu verwirklichen. Die Zeit dafür ist reif. Unlängst hat sich bei den Besuchen des US-Präsidenten und des US-Außenministers in Brüssel gezeigt, dass auch die Vereinigten Staaten ein Interesse an einer engeren Zusammenarbeit sehen. Ein Ergebnis könnte eine Neuauflage der Transatlantischen Erklärung sein, in der ausgehend von der Erkenntnis wird, dass die EU und die USA ein hohes Maß an wirtschaftlicher Interdependenz aufweisen und gemeinsamen globalen und regionalen Herausforderungen begegnen wollen, gemeinsame Werte betont und Prioritäten für gemeinsames Handeln entwickelt werden[9]. Dadurch würde der Dialog zwischen EU und USA im Zuge der zunehmenden Präsenz der EU als internationaler Akteur, die nicht zuletzt auf die Reform ihrer außenpolitischen Institutionen zurückzuführen ist, an politischem Profil gewinnen. Darüber hinaus sind neue Anläufe notwendig, um die Gesetzgeber unmittelbarer in den Austausch zwischen EU rund USA einzubinden, damit auf Seiten der EU dem mangelnden Verständnis der Rolle des US-Kongresses bzw. auf Seiten der USA der Rolle des Europäischen Parlaments entgegengewirkt wird. Die Neustrukturierung des legislativen Dialogs sollte Teil einer umfassenderen Bemühung werden, die Beziehungen zwischen EU und USA stärker als einen von unten her angelegten Prozess zu gestalten. Nach der Annahme des EU-Verfassungsvertrags muss der überarbeitete Rahmen für die Beziehungen zwischen EU und USA den einschlägigen Bestimmungen dieses Vertrags Rechnung tragen. Daher empfiehlt die Kommission die Prüfung folgender Optionen: - starke politische Rückendeckung für die Beziehungen, auf die aufgebaut werden und mit der der derzeitige Rahmen verbessert werden kann; - Konzentration bei den EU-USA-Gipfeltreffen auf die Setzung strategischer Prioritäten und die Bewertung von Fortschritten bei der Verwirklichung der Ziele der Vorjahre; - Aushandlung eines neuen gemeinsamen Aktionsplans zur Umsetzung politischer Prioritäten und dessen Aktualisierung bei den jährlichen EU-USA-Gipfeltreffen; - Einrichtung eines Forums für den Austausch von Standpunkten über makroökonomische Fragen von gemeinsamem Interesse; - Intensivierung des transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber (Transatlantic Legislators Dialogue – TLD, an dem Vertreter des Europäischen Parlaments und beider Häuser des US-Kongresses teilnehmen sollen) als ersten Schritt hin zu einer vollwertigen „Transatlantischen Versammlung“[10]. Dieser Dialog würde sich auf ein umfassenderes Verständnis seines Auftrags stützen als dies derzeit der Fall ist und sich auch auf die in Abschnitt 4.1 behandelten Regulierungsfragen erstrecken. Folgende Elemente kämen in Frage: - Schaffung von Synergien zwischen dem TLD und dem Dialog im Rahmen der NTA durch den Einsatz gewählter Vertreter mit einschlägigem politischem Fachwissen und durch Koordinierung der Zusammenkünfte, - ein Appell an das Europäische Parlament und den US-Kongress, i) neue, gemeinsam finanzierte Programme für den Austausch von Personal der Legislative einzuleiten und ii) ein kleines, dynamisches TLD-Sekretariat einzurichten, - Finanzierung einer EU-Studiengruppe für Mitglieder des US-Kongresses, die die Delegation der Kommission in Washington einlädt, - Veranstaltung von Gipfeltreffen der Gesetzgeber vor EU-USA-Gipfeltreffen; - Förderung des Dialogs zwischen Vertretern der Sozialpartner der EU und der USA einschließlich einer dreigliedrigen Konferenz im Bereich der Industriebeziehungen; - Auffrischung des Dialogs zwischen den Zivilgesellschaften, Akademikern und anderen Fachkräften der EU und der USA; - Ausweitung der Austauschmaßnahmen für die Bevölkerungen (people-to-people). Ferner plant die Kommission, zusammen mit den Mitgliedstaaten in den USA eine Kampagne zu starten, um ein stärkeres Bewusstsein für das Wesen der EU und ihre Aufgaben zu schaffen. 6. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN Die vorgeschlagenen Initiativen sollen ein erstes schlüssiges Paket mit Beiträgen zur Aufstellung einer gemeinsamen zukunftsorientierten Strategie bilden, um die Bemühungen innerhalb der Wirtschaftspartnerschaft zwischen EU und USA zur Schaffung eines Markts ohne Hindernisse und zur Stärkung des umfassenderen Rahmens der EU-USA-Beziehungen zu intensivieren. Zugleich jedoch müssen die EU und die USA, ähnlich wie dies die EU bei der Wiederbelebung der Lissabonner Agenda getan hat, einräumen, dass nur knapp die Hälfte der in der Transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft 1998 vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt wurde. Voraussetzung für neue Initiativen müssen daher ein qualitativer Sprung bei der Zusammenarbeit, eine regelmäßige, wachsame Prioritätensetzung und eine Überwachung der Ergebnisse auf politischer und hoher Beamtenebene mit einer ständigen Verbindung zu den jährlichen Gipfeltreffen sein. Disziplin und Realismus - beides muss gewahrt werden, wenn neue Ideen auf den Weg gebracht werden. Die Kommission schlägt vor, - dass sie auf Grundlage dieser Mitteilung mit den Vereinigten Staaten nach Maßgabe der oben genannten Vorschläge eine gemeinsame Strategie für die Stärkung der Wirtschaftspartnerschaft EU-USA aufstellt, die die Form einer Erklärung beim EU-USA-Gipfeltreffen 2005 annimmt. Darin sollen - Ziele und Sektoren für einen qualitativen Schritt der Wirtschaftspartnerschaft zwischen EU und USA in Richtung auf einen Markt ohne Hindernisse so präzise wie möglich festgelegt werden, - die zuständigen Verhandlungsführer beider Seiten in den jeweils vereinbarten Sektoren angewiesen werden, binnen sechs Monaten Zeitpläne für die Umsetzung aufzustellen, um die in dieser Mitteilung dargelegten Ziele so weit wie möglich zu erfüllen; dabei soll eine geeignete Mischung unverbindlicher und verbindlicher Konzepte zum Tragen kommen; - im Vorfeld des EU-USA-Gipfeltreffens 2005 die in Abschnitt 5 vorgestellten Optionen zur Stärkung des Gesamtrahmens der EU-USA-Beziehungen zu prüfen und, wenn beide Seiten es für richtig erachten, rechtzeitig zum EU-USA-Gipfeltreffen 2006 einen Vorschlag an die Staats- und Regierungschefs auszuarbeiten. IMPACT ASSESSMENT FORM TITLE OF PROPOSAL Communication from the Commission to the Council, the European Parliament and the European Economic and Social Committee: “Strengthening the EU-US Economic Partnership for the 21st Century” DOCUMENT REFERENCE NUMBER 1. WHAT ARE THE IMPACTS LIKELY TO RESULT FROM THE PROPOSAL? 1.1. Economic impacts The creation of positive economic impacts lies at the heart of the Commission initiative to enhance the transatlantic economic partnership. The proposal is likely to spur economic growth within the EU. Reducing barriers on both sides of the Atlantic will lead to more trade, investment and procurement opportunities. Removing these obstacles will contribute to a more efficient production of goods and services in Europe and will entail the benefits of larger scale economies. Moreover, it is possible to achieve mutual recognition or even harmonization of differing standards which represent obstacles to trade today, with a favourable cost effect for companies. Enhanced cooperation with the US in the field of research and development will make an important contribution to stimulating innovation. In sectors where potential for new transatlantic – or even global – markets exists (e.g. hydrogen fuel cell technologies), joint research will promote the development of new technology. In addition, the work envisaged in the field of intellectual property rights (IPR) has the potential to bring better IPR protection, adding incentives to conduct research with a view to developing innovative products and procedures. 1.2. Environmental impacts Representatives from environmental organisations were invited to participate in the stakeholder consultation process. However, as the envisaged policy options are still rather broad and would need to be transformed into more specific proposals, concrete concerns regarding potential environmental impacts will have to be addressed at a later stage. At this juncture, however it can be said that impacts on the environment of the proposed communication are likely to be limited and globally positive. The reduction of trade barriers that might result from the EU-US partnership and its subsequent economic growth should promote efficiency gains for the use of natural resources. Possible scale effect, i.e. increased use of resources linked to economic growth, should be less significant and will be mitigated by both Parties which have the capacity and the regulatory framework to manage such impacts. Moreover, the partnership will promote a better coordination of US and EU trade related policies in areas that are fundamental to protecting the environment and consumer health, for example sanitary and phytosanitary policy, trade and environment. In the event that the proposed policy options would subsequently lead to binding commitments or legislative proposals, a thorough environmental impact assessment would be undertaken in accordance with the Communication on Impact Assessment COM/2002/0276 final. 1.3. Social impacts To the extent that the reduction of barriers to trade and investment promotes economic growth, the proposal is likely to have a positive impact on employment . As far as wages are concerned, it should be mentioned that fears that increased market openness would place downward pressure on wages are not substantiated in the transatlantic context, given comparable wage levels. It should be noted that one of the explicit aims of the proposal is to improve transatlantic cooperation on health and safety standards . Increased transparency and improved consumer protection will be to the benefit of European consumers. At the same time, both sides would retain full regulatory autonomy. There is nothing in the proposals set out in the Communication which could undermine the social model. 1.4. Impacts on third countries and international relations The impact on third countries will essentially unfold in three areas: (i) joint EU-US efforts in promoting IPR protection, (ii) promotion of global telecommunication standards and introduction of independent telecoms regulators in third countries, (iii) joint EU-US efforts on standard setting in global fora . The Commission proposal does not affect the EU’s WTO obligations. The initiatives proposed are compatible with and complementary to WTO rules. The WTO TBT code allows the EU to conclude mutual recognition agreements and to accept technical regulations of other countries as equivalent. 2. HOW TO MONITOR AND EVALUATE THE RESULTS AND IMPACTS OF THE PROPOSAL AFTER IMPLEMENTATION? The Commission recommends the formulation of a joint strategy for the enhancement of the EU-US economic partnership which would direct competent negotiators on both sides in the respective agreed sectors, to draw up as soon as possible implementation plans to achieve to the fullest extent possible the objectives set out in this Communication. It also directs negotiators to start work on a binding Economic Partnership Agreement. Monitoring of implementation would be achieved through the existing and any proposed new dialogue structures. 3. STAKEHOLDER CONSULTATION 3.1. Which interested parties were consulted and what were the results of the consultation? Following the agenda set out in the 2004 summit declaration, stakeholders in the EU (and the US) were invited to comment on how to improve the economic partnership with the US. Public consultation in the form of a questionnaire was launched on 30 September 2004. The business community, environmental and consumer organizations, trade union and other interested groups and individuals were invited to provide their views on the obstacles they face when trading or investing in each other’s markets as well as on future trade and economic relations between the European Union and the United States. The questionnaire was provided on the “Your Voice in Europe” Internet site and was open until 31 December 2004. It received about 100 serious and constructive contributions. Inputs came from a broad range of interested parties. Contributions of stakeholders who gave their consent were published on the Internet. Interested parties also had the opportunity to present their views at stakeholders’ conferences in Brussels on 22 October 2004 and 7 March 2005. 3.2. Compliance with minimum standards for consultation The Commission ensured that relevant parties had an opportunity to express their opinions on the question of how to foster the transatlantic economic partnership. By inviting all interested parties to participate in two conferences and to complete a comprehensive questionnaire, the Commission guaranteed that all interests were sufficiently taken into account in the consultation process. It also ensured that generous deadlines provided stakeholders with adequate time to formulate their answers. Finally, by making the relevant information public, the publication and feedback requirements of the Commission were met.
[1] KOM(2002) 276.
[2] Siehe die Beiträge der Interessenträger unter http://europa.eu.int/comm/external_relations/us/consultation/results/index.htm.
[3] Bericht der Europäischen Kommission über Handels- und Investitionshindernisse in den Vereinigten Staaten - siehe http://trade-info.cec.eu.int/doclib/docs/2005/march/tradoc_121929.pdf.
[4] In der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat vom 2.2.2005 zum Thema „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Lissabonner Strategie“ heißt es im Abschnitt „Wachstum und Arbeitsplätze: Die globale Dimension“ (S.24): „ Die Vereinheitlichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf internationaler Ebene, besonders in den transatlantischen Handelsbeziehungen, sollte neuen Schub erhalten. Wenn dafür gesorgt wird, dass Normen auf der internationalen Ebene konvergieren – mit unseren wichtigsten Handelspartnern wie den USA und auch mit rasch wachsenden Märkten wie China und Indien und anderen Ländern im Umfeld der EU –, entsteht das Potenzial für signifikante Kostenreduktionen und Produktivitätswachstum. Die Kommission wird diese Agenda aktiv weiterverfolgen.“ - KOM(2005) 24.
[5] In diesem Zusammenhang ist auch auf die Euratom-Vereinbarungen von 1996 (Spaltung) und 2001 (Fusion) zu verweisen.
[6] Auf Grundlage der Arbeit der Europäischen Kommission und der US-Task Force on Biotechnology Research, die 1990 als bilateraler Konsultationsmechanismus eingerichtet wurde.
[7] Diese umfassen derzeit die Transatlantische Erklärung von 1990 und die Neue Transatlantische Agenda von 1995.
[8] „Review of the Framework for Relations between the European Union and the United States – An independent study“, Bericht einer Gruppe von Wissenschaftlern unter Leitung von Professor John Peterson, vorgelegt am 18. April 2005.
[9] Einen ähnlichen Vorschlag machte Präsident John F. Kennedy in seiner Rede in Philadelphia am 4. Juli 1962: „… die Vereinigten Staaten werden für eine Unabhängigkeitserklärung bereit sein, … wir werden bereit sein, mit einem vereinten Europa Mittel und Wege der Errichtung einer konkreten atlantischen Partnerschaft zu erörtern, einer Partnerschaft zum beiderseitigen Vorteil zwischen der in Europa nun entstehenden neuen Union und der hier vor 175 Jahren gegründeten amerikanischen Union. All das wird nicht von heute auf morgen abgeschlossen sein, doch die Welt soll wissen, dass dies unser Ziel ist.”
[10] Diesbezüglich vertrat das Europäische Parlament in seiner Entschließung über die transatlantischen Beziehungen vom 13. Januar 2005 die Auffassung , „dass der transatlantische Dialog der Gesetzgeber (Transatlantic Legislators Dialogue - TLD) umfassend aktiviert werden sollte, dass unverzüglich ein Frühwarnsystem auf beiden Seiten eingerichtet werden sollte und dass der bestehende interparlamentarische Austausch schrittweise de facto in eine "Transatlantische Versammlung" überführt werden sollte“.