Mitteilung der Kommission an den Rat - Einführung einer Überprüfung der EG-Wirtschaftspolitiken durch den OECD-Ausschuss EDRC neben der Studie zur Euro-Zone /* KOM/2005/0150 endg. */
Brüssel, den 21.04.2005 KOM(2005) 150 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Einführung einer Überprüfung der EG-Wirtschaftspolitiken durch den OECD-Ausschuss EDRC neben der Studie zur Euro-Zone Sachverhalt In dieser Mitteilung schlägt die Kommission Elemente für die Antwort auf den Antrag der Botschafter Australiens, Kanadas, Japans, Koreas, Mexikos und der Vereinigten Staaten (APEC) bei der OECD vor, die Überprüfung der Euro-Zone durch den OECD-Ausschuss EDRC auf Politikbereiche der Gemeinschaft auszuweiten, die sich auf die Wirtschaftsleistung der EU auswirken. Die Kommission schlägt vor, das Schreiben der APEC positiv dahingehend zu beantworten, dass sich die EU mit der Einführung einer gesonderten Überprüfung der EU-25-Länder[1] neben der Studie zur Euro-Zone unter der Voraussetzung einverstanden erklären könne, dass diese den Besonderheiten der EG Rechnung trage und unseren systemischen Interessen diene. Die EG und die Überprüfung durch den OECD-Ausschuss EDRC Die Analyse der Wirtschaft aller OECD-Mitglieder durch den EDRC (Economic Development and Review Committee) bildet einen der Eckpfeiler des OECD-Systems, das auf Peer Reviews und wirtschaftspolitischer Überwachung basiert. Die vom EDRC vorgenommenen Überprüfungen haben vor allem folgende Zielsetzung: erstens zu bewerten, auf welche Weise die Behörden die Wirtschaftsleistung verbessern könnten, und zweitens die teilnehmenden Länder zu ermutigen, ihre Wirtschaftspolitik im Hinblick auf eine Verbesserung der ökonomischen Effizienz und eine Förderung des Wachstums zu stärken. Im Anschluss an die Überprüfungen werden formelle Empfehlungen ausgesprochen, die zwar keinen verbindlichen Charakter für die Mitglieder haben, jedoch sinnvolle Anhaltspunkte für Strategien in den betreffenden Politikbereichen geben, und deren Umsetzung in nachfolgenden Überprüfungen weiterverfolgt werden kann. Jedes OECD-Mitglied wird alle 12 bis 18 Monate (in der Euro-Zone: alle 12 Monate) einer solchen Überprüfung unterzogen. Derzeit findet keine wirkliche Überprüfung von Gemeinschaftspolitiken durch den EDRC statt. Seit 2001 führt der EDRC aufgrund der Besonderheiten der Wirtschaft in der Euro-Zone für dieses Gebiet jährlich eine eigenständige Überprüfung durch. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Geld- und Wechselkurspolitik, wobei andere makroökonomische und strukturelle Maßnahmen mit berücksichtigt werden, sofern diese Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Euro-Zone insgesamt haben (zum Beispiel Wettbewerbs- und Umweltpolitik im Jahr 2003). Alle EU-Mitgliedstaaten, die der OECD angehören, werden zurzeit einzeln vom EDRC überprüft, wobei häufig, wenngleich nur in Teilen und auf repetitive Weise, auch Gemeinschaftspolitiken untersucht werden (wegen ihrer Auswirkungen auf den betreffenden Mitgliedstaat). Solche Überprüfungen gestatten es einem offiziellen EG-Vertreter nur selten, die entsprechende Politik so zu kommentieren, dass ihr EG-weiter Charakter zum Ausdruck kommt. In Anhang 1 findet sich eine nähere Beschreibung des vom EDRC angewandten Überprüfungsverfahrens, einschließlich des Verfahrens für die Euro-Zone. Diese Situation ist weder aus Sicht der EG noch aus Sicht anderer OECD-Mitglieder zufriedenstellend. Der Antrag der APEC Mit Schreiben vom 2. Oktober 2003 an den Ständigen Vertreter der EG bei der OECD (siehe Anhang 2) haben Botschafter der APEC-Länder bei der OECD eine Ausweitung künftiger EDRC-Überprüfungen der Euro-Zone dahingehend gefordert, dass „ alle EG-Politiken und EU-weit angewandten Politiken allgemein einbezogen werden “. Mit diesem Antrag wird vorrangig das Ziel verfolgt, eine Überprüfung der EG als eigenständige Einheit zu ermöglichen, um die Gleichbehandlung mit anderen OECD-Mitgliedern zu gewährleisten, wobei die gesamte Wirtschaftspolitik Gegenstand einer Überprüfung sein kann. Diskutiert wurde der Antrag von der Kommission und den Mitgliedstaaten in Paris – hierbei sprachen sich die Mitgliedstaaten mehrheitlich für eine positive Antwort aus – sowie im Wirtschafts- und Finanzausschuss in Brüssel. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die EG diesen Antrag positiv beantworten und die Durchführung einer Überprüfung der EU-25 akzeptieren sollte, sofern eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere schlägt die Kommission vor, dass erstens die EG die Einführung einer gesonderten Überprüfung der EU-25 im Hinblick auf strukturelle und sektorale Gemeinschaftsmaßnahmen mit Auswirkungen auf deren Wirtschaft akzeptiert, und dass zweitens die bereits übliche Studie zur Euro-Zone beibehalten wird, allerdings auf makroökonomische Maßnahmen beschränkt. Beide Überprüfungen sollten getrennt voneinander erfolgen, da einerseits die Überprüfung der Euro-Zone zwölf Mitgliedstaaten (die alle der OECD angehören) betrifft, während die Überprüfung der EU-25 alle Mitgliedstaaten (die nicht alle der OECD angehören) beträfe, und andererseits unterschiedliche Modalitäten gelten würden, was die Vertretung anbelangt. Aus Sicht der APEC-Staaten dürfte dies einen geringen bzw. gar keinen Unterschied machen, da die von ihnen geforderte umfassende Überprüfung gewährleistet wäre. Darüber hinaus vertritt die Kommission die Auffassung, dass eine umfassende Überprüfung durch den EDRC sorgfältig und entsprechend den Erfordernissen so angelegt sein muss, dass dem besonderen rechtlichen, institutionellen und politischen Charakter der EG und der einschlägigen Politikbereiche im erforderlichen Maße Rechnung getragen wird. Vorteile einer Überprüfung der EU-25 Eine Überprüfung der EU-25 böte unter anderem folgende Vorteile: - Stärkung des Profils und der Sichtbarkeit der EG als eigenständige wirtschaftliche Einheit; umfassendere und präzisere Darstellung der Zuständigkeiten der EG sowie Wahrnehmung einer genau definierten, anerkannten Funktion der EG-Vertretung im EDRC - Betonung der Offenheit und der Transparenz der EG, auch im Hinblick auf konstruktive, berechtigte Kritik - Überprüfung von Politikbereichen der Gemeinschaft in einem einzigen Forum, anstatt ihrer repetitiven, bruchstückhaften Überprüfung im Rahmen der EDRC-Überprüfungen jedes einzelnen Mitgliedstaats - Beseitigung von Missverständnissen auf Seiten anderer OECD-Mitglieder und/oder des OECD-Sekretariats in Bezug auf bestimmte Gemeinschaftspolitiken (oder Aspekte derselben) - Möglichkeit für die EG, berechtigte Kritik an der Politik anderer vom EDRC überprüfter OECD-Mitglieder zu äußern, ohne dass ihr vorgeworfen werden kann, nicht ähnlichen Prüfkriterien zu unterliegen - Demonstration eines praktischen Beispiels für die intensiven Anstrengungen der Kommission, Mittel und Strategien zur Stärkung unserer Wirtschaftsleistung und unserer Wettbewerbsfähigkeit zu finden Vorgehen bei einer Überprüfung der EU-25 Eine Überprüfung der EU-25 müsste dem einzigartigen Charakter der EG als supranationale Organisation Rechnung tragen, insbesondere der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EG und den Mitgliedstaaten , den Bestimmungen über die Vertretung der EG nach außen sowie dem Status der EG bei der OECD . Einige der vom EDRC überprüften Politikbereiche würden in die ausschließliche Zuständigkeit (z. B. Handel, Landwirtschaft und Fischerei), andere wiederum in die geteilte Zuständigkeit (z. B. Umwelt) fallen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die EG nicht Mitglied der OECD ist, sondern den Status eines „full participant“ der OECD hat. Die Kommission vertritt die EG in den wichtigsten Organen und Einrichtungen (Punkt 2 des Zusatzprotokolls zum OECD-Übereinkommen). Lediglich im Rahmen der EDRC-Überprüfung der Euro-Zone wird die Euro-Zone von einer gemeinsamen Delegation der Kommission, dem Vorsitz der Eurogruppe und der EZB vertreten. Wegen der umfangreichen Koordination, die auf den verschiedenen Ebenen sowohl für die Überprüfung der Euro-Zone als auch für die Überprüfung der EU-25 erforderlich wäre, sollte die Überprüfung der EU-25 alternierend mit der Überprüfung der Euro-Zone stattfinden, d. h., die Überprüfungen würden jeweils alle zwei Jahre vorgenommen[2]. Den rechtlichen Fragen und politischen Auswirkungen, die sich aus dem Umstand ergeben, dass sechs EG-Mitgliedstaaten nicht Mitglied der OECD sind, ist ebenfalls gebührend Rechnung zu tragen. Eine Überprüfung der EU-25 durch den EDRC beträfe die Gemeinschaftspolitiken aller 25 Mitgliedstaaten, von denen jedoch derzeit sechs (neue) Mitglieder nicht der OECD angehören[3]. Dies bedeutet, dass der EDRC Politiken überprüfen würde, die für alle 25 Länder festgelegt wurden und Gültigkeit haben, während zugleich eine beträchtliche Zahl dieser Mitgliedstaaten gar nicht in der OECD vertreten wäre. Nach Auffassung der Kommission sollte den betreffenden sechs Mitgliedstaaten der Status eines Ad-hoc-Beobachters im EDRC gewährt werden. Schließlich muss sich die Überprüfung der EU-25, obwohl sie umfassenden Charakter haben soll, in einem verwaltbaren und vernünftigen Rahmen halten. Der Ansatz, den Schwerpunkt von EDRC-Überprüfungen weiter zu fassen, ist angesichts der zunehmend komplexeren Wechselbeziehungen zwischen der Wirtschaftspolitik und verwandten Politikbereichen der einzelnen OECD-Länder nachvollziehbar. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass eine Überprüfung der EU-25 ausschließlich diejenigen Gemeinschaftspolitiken beträfe, die unmittelbare Auswirkungen auf die Ziele des EDRC haben. Darüber hinaus sollte im Zuge der Einführung einer Überprüfung der EU-25 die unmittelbare Untersuchung von Form und Inhalt von Gemeinschaftspolitiken im Rahmen der Einzelüberprüfung von Mitgliedstaaten eingestellt werden. Des Weiteren sollte es keine Überschneidungen mit der Überprüfung der Euro-Zone geben (d. h., die Überprüfung der EU-25 beträfe keine Fragen der WWU). Ebenso wenig sollten Politiken untersucht werden, die bereits Gegenstand ähnlicher Überprüfungen in anderen OECD-Gremien oder im EDRC selbst sind. Ein genauer definiertes Mandat und detailliertere Modalitäten für eine Überprüfung der EU-25 müssen mit dem OECD-Sekretariat und anderen OECD-Mitgliedern erarbeitet werden. In Anbetracht obiger Ausführungen wird Folgendes festgestellt: - Die Kommission würde mit dem OECD-Sekretariat und anderen OECD-Mitgliedern (in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten) Verhandlungen über die Voraussetzungen und Modalitäten für eine Überprüfung der EU-25 führen. - Gemäß den Bestimmungen über die Vertretung der EG nach außen sollte die Kommission bei der EDRC-Überprüfung der EU-25 – in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten – die Vertretung der EG wahrnehmen. - Das Verfahren für die EDRC-Überprüfung würde nach dem Vorbild des Überprüfungsverfahrens für die Euro-Zone gestaltet. Die EU-25-Länder würden, ebenso wie andere vom EDRC zu überprüfende Länder, auf der Grundlage einer schriftlichen Studie/eines Berichts des OECD-Sekretariats untersucht. Im Rahmen dieser Untersuchung würde die Kommission eine kurze Eröffnungserklärung abgeben und auf etwaige Punkte im Entwurf der Studie des OECD-Sekretariats hinweisen, bei denen keine Übereinstimmung besteht (in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten). Anschließend könnten alle OECD-Mitglieder dem „Prüfling“ mündliche Fragen stellen. Nach der Untersuchung würde der Vorsitz die wichtigsten Schlussfolgerungen für die wichtigsten untersuchten Politikbereiche formulieren, und die im Ausschuss einvernehmlich angenommenen Schlussfolgerungen würden dann – falls erforderlich – als Grundlage für die Überarbeitung der Studie und der darin enthaltenen formellen Empfehlungen dienen. - Da diese Überprüfung Politikbereiche der Gemeinschaft erfasst, sollten andere OECD-Mitglieder akzeptieren, dass der Status der EG eine Gleichbehandlung mit anderen EDRC-Prüfländern gewährleisten sollte. In diesem Zusammenhang könnten mehrere Möglichkeiten geprüft werden. Der Kommission könnte im EDRC ein „Ad-hoc“-Recht zur Stimmabgabe im Namen der EG gewährt werden. Die Kommission könnte als Vollmitglied in den EDRC gewählt werden (wie – als Ausnahme – bereits im Development Assistance Committee der OECD der Fall), wodurch der Gemeinschaft das Recht zuerkannt würde, an Abstimmungen teilzunehmen. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, sicherzustellen, dass der EU-Mitgliedstaat, der den Ratsvorsitz innehat, in Abstimmung mit der Kommission berechtigt wäre, im EDRC in einer bestimmten Angelegenheit seine Stimme im Namen der EG abzugeben. Die Kommission wird die verschiedenen Möglichkeiten zusammen mit dem OECD-Sekretariat, den übrigen OECD-Mitgliedern und den EG-Mitgliedstaaten prüfen. Schlussfolgerung Unter Berücksichtigung obiger Ausführungen vertritt die Kommission die Auffassung, dass eine Überprüfung der EU-25 klare Vorteile für die EG mit sich brächte , die mögliche Nachteile, wie zum Beispiel die erhöhte Arbeitsbelastung für bestimmte Kommissionsdienststellen und den entstehenden Koordinierungsbedarf, eindeutig überwiegen. Deshalb schlägt die Kommission vor, dass sich die EG mit Folgendem einverstanden erklärt: - Eine gesonderte Überprüfung der EU-25 im Hinblick auf strukturelle und sektorale Gemeinschaftsmaßnahmen, die Auswirkungen auf deren Wirtschaft haben, wird eingeführt. - Die bereits übliche Studie zur Euro-Zone wird beibehalten, allerdings auf Fragen der WWU und auf makroökonomische Maßnahmen beschränkt. Bei den beiden Studien gibt es keine Überschneidungen. Die Zustimmung hierzu wäre jedoch an die Erfüllung einer Reihe von Voraussetzungen geknüpft , beispielsweise die ordnungsgemäße Aushandlung des Mandats und der Modalitäten einer Überprüfung der EU-25, die gebührende Berücksichtigung des einzigartigen Charakters der EG sowie die Sicherstellung einer Gleichbehandlung derjenigen Mitgliedstaaten, die derzeit nicht der OECD angehören. Dies würde vor allem Folgendes bedeuten: - Die sechs EG-Mitgliedstaaten, die zurzeit nicht Mitglied der OECD sind, würden Beobachterstatus in der OECD erhalten. - Im Zuge der Einführung einer Überprüfung der EU-25 sollte die unmittelbare Untersuchung von Form und Inhalt von Gemeinschaftspolitiken im Rahmen der Einzelüberprüfung von Mitgliedstaaten eingestellt werden. - Wegen der umfangreichen Koordination, die auf den verschiedenen Ebenen sowohl für die Überprüfung der Euro-Zone als auch für die Überprüfung der EU-25 erforderlich wäre, sollte die Überprüfung der EU-25 alternierend mit der Überprüfung der Euro-Zone stattfinden, d. h., die Überprüfungen würden jeweils alle zwei Jahre vorgenommen. - Der Kommission würde ein klar umrissenes Mandat übertragen, mit dem OECD-Sekretariat und anderen OECD-Mitgliedern (in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten) Verhandlungen über die Voraussetzungen und Modalitäten für eine Überprüfung der EU-25 zu führen. - Gemäß den Bestimmungen über die Vertretung der EG nach außen nimmt die Kommission bei der EDRC-Überprüfung der EU-25 – in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten – die Vertretung der EG wahr. - Das Verfahren für die Überprüfung der EU-25 wird nach dem Vorbild des Überprüfungsverfahrens für die Euro-Zone gestaltet und bedarf der allgemeinen Zustimmung des Ausschusses. - Der Europäischen Gemeinschaft sollte ein Status zuerkannt werden, der die Gleichbehandlung der EG mit anderen Prüfländern, die im EDRC über ein Vetorecht verfügen, gewährleistet. Wenn der Rat diesen Punkten zustimmen kann, übermittelt die Ständige Vertretung der Europäischen Kommission bei der OECD, an die das Schreiben gerichtet war, den Botschaftern der APEC-Länder eine positive Antwort, in der die oben dargelegten Voraussetzungen und Modalitäten aufgeführt sind. Auf dieser Grundlage werden die Modalitäten für eine Überprüfung der EU-25, darunter Umfang und Durchführungshäufigkeit der Überprüfung sowie Rechte von nicht der OECD angehörenden EG-Mitgliedern, mit dem OECD-Sekretariat, dem EDRC-Vorsitz und den übrigen OECD-Mitgliedern erarbeitet. Anlagen : 2 1) Hintergrundinformationen zu den Überprüfungen durch den OECD-Ausschuss EDRC 2) Schreiben der APEC ANLAGE 1 Hintergrundinformationen zu den Überprüfungen durch den OECD-Ausschuss EDRC 1. Charakter der EDRC-Überprüfung Der OECD-Ausschuss „Economic and Development Review Committee” (EDRC) führt Peer Reviews der Wirtschaftspolitik seiner Mitgliedstaaten durch und bildet den Eckpfeiler der wirtschaftspolitischen Überwachung der OECD-Länder. Der Ausschuss tritt im Durchschnitt zu 20 Sitzungen im Jahr zusammen, um die Wirtschaftspolitik der OECD-Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines vom OECD-Sekretariat vorgelegten Länderberichts eingehend zu untersuchen. Damit enge, stabile Beziehungen zwischen den Peer-Ländern ermöglicht werden, setzt sich der Ausschuss aus ständigen Vertretern zusammen (den Wirtschaftsberatern der Ständigen Vertretungen bei der OECD). Die Kommission – GD ECFIN – entsendet auf Ad-hoc-Basis Delegierte, die bei Länderüberprüfungen mit dem Ständigen Vertreter der Kommission im EDRC zusammenarbeiten. Das Verfahren des Peer Review im EDRC ist in seiner Form einzigartig. Die EDRC-Länderberichte werden zwar vom OECD-Sekretariat (in erster Linie von der Abteilung Wirtschaft) verfasst, jedoch von allen 30 Mitgliedstaaten, einschließlich des Prüflandes und der Kommission, abgezeichnet. Daher geben diese Berichte den Konsens der OECD-Mitglieder und der Kommission wieder und werden nicht, wie bei den meisten anderen OECD-Länderüberprüfungen üblich, vom OECD-Sekretariat, sondern im Namen des Ausschusses veröffentlicht. Zum EDRC-Verfahren gehört es, dass das Prüfland den Inhalt des Berichts akzeptiert und sich einer moralischen Verpflichtung unterwirft, Maßnahmen zur Beseitigung der im Bericht aufgezeigten Probleme zu ergreifen. Derzeit gehören 19 der 25[4] EU-Mitgliedstaaten dem OECD-Ausschuss EDRC an und werden regelmäßig von diesem überprüft. Seit dem Jahr 2001 führt der EDRC außerdem jährlich eine eigenständige Überprüfung der Euro-Zone durch. Einer solchen Überprüfung wurde vom Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) zugestimmt, und ihr Umfang wurde im Jahr 2000 im Rahmen eines Schriftwechsels zwischen dem Vorsitzenden des WFA und dem Leiter der Abteilung Wirtschaft der OECD festgelegt. Die Rechtfertigung für solch eine spezifische Überprüfung lag in den Besonderheiten der Wirtschaft der Euro-Zone mit ihrer einheitlichen Geld- und Wechselkurspolitik, ihrer in hohem Maße koordinierten Steuerpolitik sowie der Möglichkeit, dass durch eine solche Überprüfung nützliche Einblicke in die Funktionsweise der WWU gewonnen werden könnten. Zwischen der OECD und den EU-Mitgliedstaaten wurde vereinbart, dass in Anbetracht des Charakters der Euro-Zone der Schwerpunkt der Überprüfungen „ insbesondere auf der Geld- und Wechselkurspolitik “ zusammen mit „ anderen makroökonomischen und strukturpolitischen Maßnahmen “, „ sofern sich diese auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Euro-Zone insgesamt auswirken “, liegen solle. Diese Festlegung des Umfangs ermöglicht die Bewertung strukturpolitischer Aspekte, die von besonderer Bedeutung für die Wirtschaftsleistung der WWU sind, wie zum Beispiel Produkt- und Faktormärkte oder die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme. Darüber hinaus wird jedes Mal ein ausgewähltes Wirtschaftsthema in einem ausführlichen Kapitel eingehend analysiert. Bei diesen OECD-Überprüfungen wird die Euro-Zone von der Kommission, der EZB und dem Vorsitz der Eurogruppe vertreten, was ein hohes Maß an Koordination erfordert, um eine effektive, einheitliche Vertretung zu gewährleisten. 2. Bisherige Erfahrungen mit den Studien zur Euro-Zone 2004 wurde zum vierten Mal eine Studie zur Euro-Zone erstellt. Diese Studien umfassen Kapitel allgemeiner Art, in denen Währungs-, Haushalts- und Strukturmaßnahmen untersucht werden, sowie ein „strukturelles“ Kapitel, das sich eingehender mit einem bestimmten Politikbereich der Gemeinschaft befasst. Im vergangenen Jahr wurde in diesem Kapitel die Wettbewerbspolitik behandelt. Während der gesamten Überprüfung stimmt sich die GD ECFIN eng mit anderen von der Studie betroffenen Kommissionsdienststellen ab. Die Vorbereitung des Entwurfs der Studie beginnt mit einem Termin des OECD-Sekretariats bei der Kommission. Die GD ECFIN beantwortet den Fragebogen der OECD in Abstimmung mit anderen Dienststellen und lädt diese zur Teilnahme an den Sitzungen ein. Auf diese Weise sind häufig die GDs EMPL, MARKT, AGRI und TAXUD von Anfang an am Überprüfungsverfahren beteiligt. Andere Kommissionsdienststellen werden, je nachdem, was im betreffenden Jahr als Spezialthema behandelt wird, hinzugezogen. Nach Fertigstellung des Entwurfs der Studie durch das OECD-Sekretariat setzt sich die GD ECFIN abermals mit den anderen Kommissionsdienststellen in Verbindung und bittet diese um Kommentare und eventuelle Änderungsvorschläge für den Entwurf. Diese Beiträge der Dienststellen werden auch in den Entwurf für die einleitende Erklärung der Vertretung der Eurogruppe aufgenommen, der von der GD ECFIN ausgearbeitet wird. In dieser Phase koordiniert die GD ECFIN auch die Änderungsvorschläge der Mitgliedstaaten (über den WFA) für den Entwurf der Studie und den Entwurf der einleitenden Erklärung. Zur Überprüfungssitzung des EDRC in Paris und zur anschließenden Sitzung, in welcher der Entwurf erarbeitet wird, sind die vom Spezialthema betroffenen Kommissionsdienststellen eingeladen. Nach diesen Sitzungen stimmt sich die GD ECFIN mit anderen Kommissionsdienststellen, dem Vorsitz der Eurogruppe und der EZB über die endgültige Fassung der Studie ab, bis der Wortlaut feststeht und im EDRC angenommen wird. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass sich die Koordinierung der verschiedenen Standpunkte in der Tat äußerst schwierig gestalten kann. 2003 begann das Überprüfungsverfahren im Januar mit der Vorbereitung des Termins des OECD-Sekretariats bei der Kommission und wurde erst Ende Juli abgeschlossen, was vor allem auf die Schwierigkeiten bei der Festlegung des endgültigen Wortlauts im Spezialkapitel über die Wettbewerbspolitik zurückzuführen war. Alles in allem sind mit dem derzeitigen Format der OECD-Studie zur Euro-Zone bereits ganz erhebliche Koordinierungskosten verbunden. Die Ausweitung des Umfangs auf alle Gemeinschaftspolitiken wird natürlich diesen Koordinationsaufwand noch weiter erhöhen – wobei das genaue Ausmaß von dem Ansatz abhängig ist, der in diesem Fall verfolgt würde. Fest steht, dass dieser Aufwand zunimmt, je detaillierter und ausführlicher die OECD-Analyse ist, und damit das Risiko steigt, dass sich das Verfahren übermäßig lang hinzieht. 3. Politikbereiche, die einer Überprüfung im EDRC unterzogen werden können Politikbereiche, die sich auf die Wirtschaftsleistung auswirken, können in vier Hauptkategorien unterteilt werden: 1. makroökonomische Politiken, 2. gemeinsame Politiken, wie zum Beispiel Handel oder Landwirtschaft, 3. auf ein besseres Funktionieren des Marktes ausgerichtete Strukturpolitiken und 4. Strukturpolitiken mit einer breiteren Zielsetzung, die erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen (Umwelt usw.) haben könnten. Die unter den Punkten 1 und 3 sowie in geringerem Umfang die unter Punkt 4 genannten Politikbereiche werden bis zu einem gewissen Grad innerhalb der EU koordiniert. Auf die gemeinsamen Politiken trifft dies nicht zu. a) Makroökonomische Politiken Die makroökonomischen Politiken (Geld-, Steuer- und Wechselkurspolitik) werden bereits im Rahmen der Überprüfung der Euro-Zone analysiert, wofür auf gut funktionierende Koordinationsmechanismen zurückgegriffen werden kann; diese Politiken werden regelmäßig intern erörtert und überprüft (Arbeitsgruppe „Eurogruppe“ des Wirtschafts- und Finanzausschusses und der Eurogruppe). b) Gemeinsame Politiken Diese Politiken, z. B. Handel, Landwirtschaft, Fischerei und Wettbewerb, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit und werden teilweise bereits im Rahmen der EDRC-Überprüfungen einzelner Mitgliedstaaten untersucht, wie dies auch bei anderen OECD-Mitgliedern, wie etwa den Vereinigten Staaten, der Fall ist. Die OECD-Mitglieder haben die möglichen Auswirkungen solcher Politikbereiche auf ihre jeweilige Wirtschaftsleistung oder auch den Umstand, dass diese Bereiche zum Gegenstand der EDRC-Überprüfung erhoben wurden, nicht ausdrücklich in Frage gestellt. So enthielt beispielsweise die letzte EDRC-Überprüfung der Vereinigten Staaten einen Abschnitt über den Handel. Darüber hinaus werden gemeinsame Politiken häufig an anderer Stelle innerhalb der OECD erörtert und analysiert, etwa der Handel im Rahmen der Gesetzgebungsreform, die Landwirtschaft im Landwirtschaftsausschuss oder die Wettbewerbspolitik im Wettbewerbsausschuss und über Peer Reviews. c) Auf ein besseres Funktionieren des Marktes ausgerichtete Strukturpolitiken Strukturreformmaßnahmen, insbesondere solche, auf die in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik Bezug genommen wird, wie zum Beispiel Arbeits-, Produkt- und Kapitalmarktreformen, sowie ihre Verknüpfung mit der makroökonomischen Leistung wurden bereits in recht allgemeiner Art und Weise im Rahmen der bisherigen EDRC-Überprüfungen der Euro-Zone erörtert. Insoweit, als diese Maßnahmen unmittelbar auf ein verbessertes Funktionieren des Marktes abzielen, könnte natürlich gesagt werden, dass sie möglicherweise wichtige Auswirkungen auf die makroökonomische Leistung insgesamt haben. In dieser Hinsicht könnte eine umfassende Erörterung der Maßnahmen erforderlich sein. Probleme entstehen allerdings, wenn die Diskussion bestimmter Maßnahmen wesentlich weiter geht und erheblich detaillierter wird, als es ihre Auswirkungen auf die makroökonomische Leistung rechtfertigen würde, wie dies bereits einige Male im Rahmen der EDRC-Überprüfungen der Euro-Zone der Fall war. Diese Vorgehensweise sollte eingeschränkt werden. d) Sonstige Strukturpolitiken mit einer breiteren Zielsetzung Der offene Charakter der OECD-Tätigkeit macht es schwierig, im Vorhinein zu gewährleisten, dass eine Überprüfung von Gemeinschaftspolitiken im EDRC auf bestimmte vorab vereinbarte Strukturmaßnahmen beschränkt bliebe. Eine generellere Ausweitung der Überprüfung von Gemeinschaftspolitiken im EDRC könnte somit zu einer Untersuchung von Politikbereichen führen, die in die geteilte Zuständigkeit fallen oder die nicht im Rahmen der EDRC-Überprüfungen der OECD-Mitglieder untersucht werden[5]. Es wäre wünschenswert, bei der Vereinbarung des Umfangs der EU-weiten Überprüfung und der betreffenden Voraussetzungen so weit als möglich vorab diejenigen Strukturmaßnahmen mit einer breiteren Zielsetzung zu benennen, die überprüft werden sollen. ANLAGE 2 Schreiben der Botschafter der APEC-Länder bei der OECD 2. Oktober 2003 Seiner ExzellenzHerrn John Maddison Botschafter Ständige Vertretung der Europäischen Kommission bei der OECD Behandlung von Gemeinschaftspolitiken im EDRC Sehr geehrter Herr Botschafter Maddison, wir wenden uns an Sie in Ihrer Eigenschaft als Vertreter der EG bei der OECD mit der Bitte, bei den zuständigen Behörden in der Europäischen Gemeinschaft in unserem Namen ein Anliegen vorzubringen. Nachdem Kanada 1998 einen entsprechenden Vorschlag gemacht hatte, wurden vom Economic and Development Review Committee (EDRC) drei formelle Überprüfungen der Euro-Zone vorgenommen. Dadurch kam den Peer-Review-Verfahren der OECD eine konstruktive Funktion bei der Unterstützung laufender Wirtschaftsreformen in der Euro-Zone zu. Im Rahmen dieser Überprüfungen konnte jedoch eine Reihe von Politikbereichen, die für die Wirtschaftsleistung Europas von Bedeutung sind, nicht in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. Sie werden auch in den Länderberichten für die einzelnen EG-Mitgliedstaaten nicht im erforderlichen Maße behandelt. Unter diese Politikbereiche fallen sowohl eine Reihe auf EG-Ebene umgesetzter Gemeinschaftspolitiken als auch eine Reihe von Richtlinien, die auf EG-Ebene beschlossen, jedoch auf einzelstaatlicher Ebene umgesetzt werden. Hieraus folgt, dass bei EDRC-Überprüfungen von EU-Mitgliedstaaten und EDRC-Überprüfungen nichteuropäischer Länder, deren gesamte Wirtschaftspolitik untersucht werden kann, keine Gleichbehandlung gegeben ist. Dieser Umstand stellt den Sinn der EDRC-Überprüfungen in Frage und schadet unserer Ansicht nach dem Ansehen der OECD. Wir vertreten die Auffassung, dass für die Überprüfung 2004 eine Lösung gefunden werden sollte. Wir bitten Sie, dieses Anliegen bei den zuständigen Behörden vorzubringen, um dafür Sorge zu tragen, dass künftige OECD-Überprüfungen der Wirtschaft in der Euro-Zone auf alle Gemeinschaftspolitiken und EU-weit angewandten Politiken allgemein ausgedehnt werden. Hierdurch würde gewährleistet, dass alle Bereiche der Wirtschaftspolitik in Europa im erforderlichen Umfang untersucht werden und diese Überprüfungen auf derselben Grundlage erfolgen wie die Überprüfungen von Nicht-EU-Staaten. Einzelne Politikbereiche der EG können in den einzelnen Ausschüssen (zum Beispiel dem Handels-, dem Landwirtschafts- oder dem Wettbewerbsausschuss) überprüft werden; diese Vorgehensweise gilt für alle Länder. Allerdings bietet nur der EDRC die Möglichkeit einer umfassenden Überprüfung sämtlicher Bereiche im Rahmen eines Peer Review, bei dem die Wechselbeziehungen zwischen verschiedenen Politikbereichen analysiert werden und eine Gesamtbewertung von Wirtschaftsleistung und -politik erfolgt. Eine aussagekräftige Bewertung und kohärente Empfehlungen zu politischen Strategien erfordern ein Verständnis dessen, wie alle Politiken miteinander in Beziehung stehen. Dies trifft mit Sicherheit auf die Wechselbeziehungen zwischen strukturellen Parametern und makroökonomischen Instrumenten zu. Wir erkennen an, dass eine solch umfassende Behandlung der Wirtschaftspolitiken in der EU der institutionellen Komplexität Rechnung tragen muss. Wir sind jedoch der Auffassung, dass solche institutionellen Fragen uns nicht davon abhalten sollten, die Ziele „Gleichheit“, „Austausch von Wissen“ und „konstruktive Peer Review“ zu verfolgen, die für die Arbeit der OECD von so zentraler Bedeutung sind. Über eine baldige Antwort bezüglich dieser zunehmend wichtigen Frage wären wir Ihnen sehr verbunden. Hochachtungsvoll Ian Forsyth Botschafter bei der OECD Australien | Jocelyne Bourgon Botschafter bei der OECD Kanada | Seiichiro Noboru Botschafter bei der OECD Japan | Kyung-tae Lee Botschafter bei der OECD Korea | Carlos Flores Alcocer Botschafter bei der OECD Mexiko | Adrian Macey Botschafter bei der OECD Neuseeland | Robert Smolik Geschäftsträger der Vertretung der Vereinigten Staaten bei der OECD | cc: Alle Botschafter bei der OECDDonald Johnston, Generalsekretär, OECDJean-Philippe Cotis, Leiter der Abteilung Wirtschaft, OECDNiels Thygesen, Vorsitzender des EDRC, OECD
[1] Obwohl diese Überprüfung nur Gemeinschaftspolitiken beträfe, erscheint aus politischen Gründen die Verwendung des Begriffs „EU-Überprüfung“ sinnvoll, da außerhalb der EG/EU auf die EG/EU zunehmend auf diese Weise Bezug genommen wird .
[2] Angesichts der unterschiedlichen Geometrie der Euro-Zone und der EU-25-Länder sowie der unterschiedlichen Schwerpunkte, was die Inhalte der Überprüfungen anbelangt, wäre allen Parteien mit zwei getrennten, voneinander unabhängigen Überprüfungen am meisten gedient. Aus Sicht der APEC-Staaten dürfte dies einen geringen bzw. gar keinen Unterschied machen, da die von ihnen geforderte umfassende Überprüfung gewährleistet wäre.
[3] Zypern, Estland, Malta, Lettland, Litauen und Slowenien.
[4] Folgende EU-Mitgliedstaaten sind zurzeit nicht Mitglied in der OECD: Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Slowenien.
[5] So werden beispielsweise bei einer Reihe von Untersuchungen – wie etwa im Rahmen des Instruments der Gleichbehandlung gemäß der Erklärung über internationale Investitionen (nicht rechtsverbindlich) oder im Rahmen der OECD-Kodizes für den Kapitalverkehr und unsichtbare Transaktionen (rechtsverbindlich) – Politiken von EU-Mitgliedstaaten auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene überprüft, da diese Politiken auf Gemeinschaftspolitiken basieren.