Mitteilung der Kommission - Bericht über die Durchführung des Aktionsplans für Umwelttechnologie im Jahr 2004 {SEC(2005)100} /* KOM/2005/0016 endg. */
Brüssel, den 27.1.2005 KOM(2005) 16 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION Bericht über die Durchführung des Aktionsplans für Umwelttechnologie im Jahr 2004 {SEC(2005)100} MITTEILUNG DER KOMMISSION Bericht über die Durchführung des Aktionsplans für Umwelttechnologie im Jahr 2004 (Text mit Bedeutung für den EWR) Der Aktionsplan für Umwelttechnologien[1] (ETAP) wurde vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung am 25.-26. März 2004 unterstützt. ETAP wurde von zahlreichen Interessengruppen, darunter Unternehmensverbände, Akteure im Finanzsektor, der Forschergemeinde und Nichtregierungsorganisationen, positiv aufgenommen. In den Schlussfolgerungen[2] des Rats “Umwelt” vom 14. Oktober 2004 wird eine zügige Umsetzung des ETAP gefordert, damit ökoeffizienten Innovationen eine angemessene und wettbewerbsorientierte Marktperspektive eröffnet und externe Kosten durch wirksame Instrumente internalisiert werden können Dazu zählen ein leistungsorientiertes umweltgerechtes Beschaffungswesen, steuerliche Anreize, Reform bzw. Streichung von Subventionen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben und mit der nachhaltigen Entwicklung unvereinbar sind, sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen Fazilitäten mit Risikoteilung. Durch den Bericht der hochrangigen Gruppe unter Vorsitz von Wim Kok zur Lissabon-Strategie „Facing the Challenge“, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Planungen und Fristen für besondere Maßnahmen festzulegen, erhält die Umsetzung des ETAP zusätzliche Impulse. Die Kommission hat mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Investitionsbank gute Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans erzielt. Im vorliegenden Bericht werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst, einige Maßnahmen von Mitgliedstaaten, auf die sich die Umsetzung des ETAP stützen kann, hervorgehoben sowie Bereiche genannt, in denen die Anstrengungen intensiviert werden könnten, damit raschere Fortschritte im Hinblick auf die Ausschöpfung des vollen Potenzials der Umwelttechnologien gemacht werden. 1. ETAP UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER EU Welchen Beitrag der Umweltschutz zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen insgesamt leistet, zeichnet sich immer deutlicher ab. Allein für die Umweltindustrie wurde der Weltmarkt für Umweltgüter und -dienstleistungen im Jahr 2003 auf über 500 Mrd. Euro geschätzt – vergleichbar mit der Luftfahrt- oder der Pharmaindustrie – und er wächst weiter um jährlich rund 5 %[3]. Auf diesem globalen Markt kann Europa sich Vorteile verschaffen, wenn es als erster Akteur den Schwerpunkt auf Umwelttechnologien legt, für die andere Länder sich interessieren werden. Europa ist bereits führend bei einigen Umwelttechnologien wie Windenergie, aber der Wettbewerb durch große Konkurrenten mit eigenen Strategien wächst: so hat sich beispielsweise Japan eine weltweit führende Stellung bei energiesparenden Technologien zum Ziel gesetzt, unterstützt vor allem durch das „Top-runner-Programm“; auch Kanada hat eine ehrgeizige Strategie zu Umwelttechnologien angekündigt, für die 1 Mrd. CAD bereitgestellt werden. Auf globaler Ebene wurde durch den starken Anstieg und die Fluktuation der Ölpreise in den vergangenen Monaten erneut die Debatte darüber in Gang gesetzt, dass die EU ihre Abhängigkeit vom Öl verringern und Maßnahmen zur Förderung von Energieeinsparung, erneuerbarer Energie und kohlenstoffarmer Energie stärker unterstützen müsse. Energieeinsparung kann die Energienachfrage auf kostengünstige Weise reduzieren. Investitionen in diese Technologien könnten durch die Verringerung der Abhängigkeit vom Erdöl auch die Wirtschaft vor BIP-Verlusten aufgrund des Öl-BIP-Effekts schützen: nach jüngsten Berechnungen[4] könnte durch eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromproduktion um 10% ölinduzierte BIP-Verluste in Höhe von 29-53 Mrd. US-Dollar für die USA und die EU (49-90 Mrd. US$ für die OECD) vermieden werden. Diese können gegen ein Fünftel des Investitionsbedarfs in erneuerbare Energie, der vom Europäischen Rat für erneuerbare Energien veranschlagt wurde, und die Hälfte der von einer G-8 Tast Force kalkulierten OECD-Investitionen aufgerechnet werden. In der Mitteilung der Kommission zum Anteil erneuerbarer Energien in der EU[5] werden der Entwicklungsstand erneuerbarer Energien bewertet und konkrete Maßnahmen auf einzelstaatlicher und Gemeinschaftsebene vorgeschlagen, durch die sichergestellt werden soll, dass die EU-Ziele auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien bis 2010 erreicht werden. Investitionen sowohl in Energieeinsparung als auch in erneuerbare Energie werden also die Sicherheit der Energieversorgung steigern. Technologische Entwicklungen im Energiesektor, vor allem bei den Energieeinsparungen und erneuerbaren Energien werden auch, aber nicht nur, durch die EU-Politik zum Klimaschutz vorangetrieben. Der Start des Emissionshandelssystems am 1. Januar 2005 dürfte dabei förderlich sein. Technologische Entwicklungen sind ferner von entscheidender Bedeutung für die Vorbereitung der nächsten Schritte zur Bekämpfung des Klimawandels nach Ablauf der in Kyoto gesetzten Fristen. Die Mitteilung der Kommission zu Kosten und Nutzen mittel- und langfristiger Strategien für den Klimaschutz („nach 2012“) wird Orientierungshilfen für die weiteren Maßnahmen der EU enthalten. 2. Die Durchführung des ETAP 2004 Die Umsetzung der wichtigsten Prioritäten des Aktionsplans ist voll im Gange. Ein Fortschritt ist der Vorrang, der Umwelttechnologien im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung verstärkt eingeräumt wird. Technologieplattformen wurden aufgebaut in Bereichen, die für ökologische Innovationen relevant sind. Netze von Prüfzentren werden errichtet als Vorbereitung für ein EU-weites Überprüfungssystem für Umwelttechnologien. Die vorgeschlagenen Verordnungen für die künftige Kohäsionspolitik werden dazu beitragen, regionale Investitionen in nachhaltige Techniken und Lösungen zu erleichtern, zumal bei der Ausarbeitung eines künftigen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation das Spektrum der EU-Instrumente zur Förderung von Umwelttechnologien noch erweitert wird. Um die Marktbedingungen für die Einführung von Umwelttechnologien zu verbessern, wurde eine EIB-Fazilität zur Förderung privater Investitionen in Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem geschaffen; außerdem wurde durch Vorarbeiten unter dem niederländischem Ratsvorsitz der Weg für weitere Maßnahmen im Hinblick auf Risikofinanzierungssysteme geebnet. Mit der Fertigstellung der wichtigsten Leitfäden für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen[6], die Normung[7] und umweltschädliche Subventionen[8] dürften sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten Maßnahmen eingeleitet werden. So stützt sich die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten auf das Handbuch für ein umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen, um so die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne zu erleichtern, Fortschritte überprüfen zu können und möglichst gemeinsame Ziele festzulegen. Darüber hinaus finden vorbereitende Arbeiten für die Konzipierung und Umsetzung von Leistungszielen für die wichtigsten Produkte, Dienstleistungen und Verfahren statt. Auch global gesehen wurden Fortschritte erzielt, so mit der Kapitalinitiative, mit der Investitionen in erneuerbare Energie und Energieeffizienz sowie internationale Gespräche über Exportkredite und Handelsvereinbarungen gefördert werden. Die Umsetzung der AKP-EU Fazilitäten für Wasser und Energie im Rahmen der Politik der Entwicklungshilfe schafft auch bedeutende Möglichkeiten für Umwelttechnologien. Die Entwicklung von Informationsinstrumenten und die Mobilisierung entsprechender interessierter Kreise dürften den Weg für künftige Initiativen auf dem Gebiet der Sensibilisierung und gezielter Schulungsmaßnahmen fördern Die Anhänge zu diesem Dokument enthalten weitere Informationen zu den Fortschritten bei der Durchführung des ETAP (Anhang I) und zu den Erfahrungen und Initiativen der Mitgliedstaaten, die für die Durchführung des ETAP nützlich sein können (Anhang II). 3. Die nächsten Schritte bei der Durchführung des ETAP Nichtsdestoweniger müssen die Maßnahmen der EU noch intensiviert werden, um einem breiteren Einsatz umweltfreundlicher Technologien zum Durchbruch zu verhelfen. - Die Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft dürften die Mobilisierung von Risikofinanzierungen in wissensgestützte Maßnahmen und Innovationen, wie die Öko-Innovationen, besser fördern. Damit stünde in den Mitgliedstaaten und in der gesamten EU mehr Risikokapital für KMU mit hohem Wachstumspotenzial zur Verfügung, die bereit sind, hier innovativ tätig zu werden. Die EIB-Gruppe müsste ihre Anstrengungen verstärken, neue Instrumente zu konzipieren, mit denen Investitionen in Öko-Innovationen sowie ein breiterer Einsatz von Umwelttechnologien, insbesondere durch KMU, gefördert werden können. - Die Kommission muss vorrangig ökologische Leistungsziele für Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickeln. Solche Leistungsziele sollten für die wichtigsten Umweltprobleme festgelegt werden, wie Klimaschutz, Wasser- und Luftverschmutzung, effizienten Energieverbrauch und die Verringerung von Abfall. Sie sollten die Benchmarks für den Vergleich von Umweltleistungen bestimmter Produktgruppen, Verfahren und Dienstleistungen bilden, die die eher herkömmlichen Standards durch ehrgeizige Ziele ergänzen, auf die die Märkte reagieren können. Das System der Einführung von Leistungszielen muss praktikabel sein und regelmäßige Überprüfungen vorsehen, damit sowohl national als auch auf Gemeinschaftsebene Verbrauchern, Unternehmen, Verwaltungen, Beschaffungsstellen und Geldgebern ein funktionsfähiges Instrument zur Verfügung steht, das aussagekräftig ist, Entscheidungen erleichtert und Öko-Innovationen fördert. - Intensiviert werden müssen die Anstrengungen, EU-weit ein System für die Überprüfung von Umwelttechnologien einzuführen. Ein derartiges System sollte es den Herstellern ermöglichen, sich die Umweltleistung neuer Innovationen und anderer Technologien gemäß den festgelegten Zielen für die Umweltleistung zertifizieren zu lassen. Mit dem Überprüfungssystem sollte auch das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen in neue, auf dem Markt angebotene Technologien gestärkt werden. - Die Vorschriften für staatliche Beihilfen ermöglichen bereits Gewährung finanzieller Anreize für umweltfreundliche Investitionen mit dem Ziel, dass Öko-Innovationen und umweltfreundliche Technologien die gleichen Marktchancen haben. Die Arbeiten zur Neufassung der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umweltbereich werden 2005 aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird untersucht werden, ob diese Vorschriften die Entwicklung von Öko-Innovationen und deren Vermarktung stärker erleichtern sollten. - Im Kontext des Aktionsplanes für Umwelttechnologie sind geeignete Indikatoren für eine bessere Analyse der Entwicklung der Märkte für Öko-Innovationen und Umwelttechnologien zu entwickeln. Dabei sind sowohl die Marktentwicklung als auch die Leistungsfähigkeit der EU-Industrie auf diesem Markt zu erfassen. Darüber hinaus gilt es, den Fortschritt zu messen, der bei der Umsetzung des Aktionsplans sowie bei der Ökoeffizienz der EU-Wirtschaft erzielt wird. Als Grundlage hierfür können die Arbeiten der Kommission (Eurostat) auf dem Gebiet der Umweltbilanz und der Indikatoren für die Ökoeffizienz herangezogen werden. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen für einschlägige Öko-Innovationen ergriffen. Eine gute Grundlage für den Austausch von Erfahrungen, gemeinsame Maßnahmen oder ein Benchmarking zur Unterstützung des EU-Aktionsplans bieten neben nationalen Strategien oder Aktionsplänen auch vorbildliche Verfahrensweisen im Rahmen nationaler Programme oder Instrumente. Es gilt jetzt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die vorhandenen vorbildlichen Verfahrensweisen voll auszuschöpfen: - Bis Ende 2005 sollten die Mitgliedstaaten nationale Planungen für die Durchführung des ETAP vorlegen. Solche Planungen sollten sich auf vorhandene Strategien und Aktionspläne stützen und konkrete Maßnahmen und Fristen nennen. Aus der Ermittlung vorbildlicher Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten könnte ein Benchmarking und geeignete Indikatoren für die Entwicklung und die Marktakzeptanz von Umwelttechnologien abgeleitet werden. Die Planungen könnten dann auf EU-Ebene konsolidiert werden und so die Grundlage für den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchführung des ETAP bilden. - Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um zusätzliches Risikokapital für Öko-Innovationen und Umwelttechnologien zu mobilisieren. Hierzu könnten Investmentfonds für Öko-Innovationen und Umwelttechnologien aufgelegt werden. Der ‚Grüne Investmentfonds’ in den Niederlanden und der Investmentfonds für Umwelt und Energiemanagement (FIEME) in Frankreich sind gute Beispiele für effiziente Instrumente zur Mobilisierung von Risikokapital für Öko-Innovationen in KMU. - Für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen sollten nationale Aktionspläne aufgestellt werden. Solche Pläne sollten Ziele und Benchmarks zur Förderung eines umweltgerechten öffentlichen Beschaffungswesens sowie Leitfäden und praktische Handhabungen für öffentliche Beschaffungsstellen enthalten. Gute Beispiele hierfür finden sich im Handbuch der EU für ein umweltgerechtes Beschaffungswesen sowie in Strategien und Aktionsplänen für ein grünes Beschaffungswesen, die von Österreich, Dänemark, Finnland, den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich ausgearbeitet wurden. Zu prüfen ist eine angemessene Verknüpfung zwischen den nationalen Aktionsplänen und den Leistungszielen für die wichtigsten Produkte, Dienstleistungen und Verfahren sowie mit dem geplanten EU-weiten System für die Prüfung und Bewertung von Umwelttechnologien. - Im Sinne der Schwerpunktsetzung des 6. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP6) sollten die nationalen und regionalen F&E-Programme, die für das ETAP relevant sind, mit der Koordinierung ihrer Aktivitäten zum Beispiel im Rahmen eines ERA-NET-Projekts beginnen, um eine Zersplitterung und Effizienzverluste zu vermeiden. 2005 wird die Kommission mit den Leitern der nationalen und regionalen ETAP-relevanten F&E-Programme eine derartige Koordinierung in die Wege leiten. Die Europäische Kommission wird dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2007 über die Durchführung des ETAP sowie über die ersten Ergebnisse der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten berichten. [1] Mitteilung der Kommission ‚Stimulation von Technologien für nachhaltige Entwicklung: Ein Aktionsplan für Umwelttechnologie in der Europäischen Union’ (KOM(2004) 38 endg., 28.1.2004). [2] Umweltschonend, durchdacht, wettbewerbsorientiert: die Chancen für ökologisch effiziente Innovationen im Rahmen des Lissabonner Prozesses. [3] Adrian Wilkes vom European Committee of Environmental Technologies Suppliers Associations, Präsentation bei der Grünen Woche 2004, Juni 2004. [4] Shimon Awerbuch, Exploiting the oil-GDP effect to support renewables deployment (erscheint demnächst). [5] KOM(2004) 366 endgültig [6] European Commission, Buying green! A handbook on environmental public procurement, Luxembourg 2004. [7] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der europäischen Normung (KOM(2004) 130 endg.), vom 25.02.2004. [8] OECD, Environmentally-harmful subsidies – policy issues and challenge, Paris 2003.