16.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 115/84


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie“

(2006/C 115/19)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie“ (KOM(2005) 84 endg.);

aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 17. März 2005, den AdR gemäß Artikel 265 Absatz 1 EGV mit diesem Thema zu befassen;

aufgrund des Beschlusses des AdR-Präsidiums vom 16. November 2004, die Fachkommission für nachhaltige Entwicklung mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu befassen;

gestützt auf die „Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1998 über eine Forststrategie für die Europäische Union“;

gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 19. November 1997 zum Thema „Nutzung, Bewirtschaftung und Schutz der Wälder in der Europäischen Union“ (CdR 268/1997) (1);

gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 18. November 1999 zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Strategie der Europäischen Union für die Forstwirtschaft“ (CdR 184/1999) (2);

gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. Februar 2003 zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für das Monitoring von Wäldern und der Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus)“ (CdR 345/2002) (3);

gestützt auf den von der Fachkommission für nachhaltige Entwicklung am 6. Oktober 2005 angenommenen Stellungnahmeentwurf CdR 213/2005 rev. 1 (Berichterstatter: Enrico Borghi, Gemeinderat von Vogogna, IT/ALDE) —

verabschiedete auf seiner 62. Plenartagung am 16./17. November 2005 (Sitzung vom 17. November) folgende Stellungnahme:

1.   Bemerkungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.1

bewertet es als positiv, dass die Kommission wie in der Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1998 vorgesehen ein Dokument zur Untersuchung der Durchführung der EU-Forststrategie vorlegt;

1.2

begrüßt sehr, dass alle EU-Institutionen das Dokument prüfen, was das Interesse an der Forstthematik auf immer breiterer Ebene zeigt;

1.3

nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission

kein ausdrückliches Urteil über die durch die Strategie erzielten Ergebnisse abgibt;

die weitere Geltung der Grundsätze und Grundelemente dieser Strategie bekräftigt: Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung, multifunktionale Rolle der Wälder, Bezug auf die nationalen Forstprogramme;

es für erforderlich hält, die Strategie im Rahmen des „sich wandelnden politischen Umfelds“ neu auszurichten;

einen „EU-Aktionsplan für nachhaltige Waldbewirtschaftung“, die „Überprüfung der bestehenden Mittel und Verfahren ..., um die Koordination ... und Kooperation zwischen verschiedenen Politikbereichen mit Einfluss auf die Forstwirtschaft zu vereinfachen“ und die Neuausrichtung des „Ständigen Forstausschusses“ vorschlägt;

1.4

weist darauf hin, dass der geltende EU-Vertrag wie auch der neue Verfassungsvertrag keine gemeinsame Forstpolitik vorsieht und Holz nicht zu den Agrarerzeugnissen zählt; daraus folgt, dass die europäische Ebene lediglich über das Instrument der Koordinierung und die umweltpolitischen Instrumente verfügt und im Rahmen der Landwirtschaftsregelungen Maßnahmen zugunsten der Wälder ergreifen kann, da die Kommission nicht ihr Initiativrecht nutzen wollte, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen;

1.5

nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis — auch unter Bezugnahme auf die Strategien von Lissabon und Göteborg -, die Strategie weiterzuentwickeln, indem ein EU-Aktionsplan für nachhaltige Waldbewirtschaftung geschaffen wird, um zu stärker strukturierten und genauer definierten Instrumenten zu gelangen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten mit größerer Sicherheit als bisher angewandt werden;

1.6

begrüßt hinsichtlich der weltweiten Entfaltung der europäischen Strategie die ausführliche Auflistung der bestehenden Dokumente und Abkommen, merkt jedoch an, dass auch in diesen Fällen das Subsidiaritätsprinzip Anwendung findet; daher sind entweder die Ratifizierung der internationalen Abkommen durch die EU-Mitgliedstaaten oder Formen der Koordinierung durch die Gemeinschaftsorgane erforderlich;

1.7

ist der Auffassung, dass Wälder ebenso wie Wasser — das Verhältnis zwischen diesen beiden Elementen liegt auf der Hand — Güter von weltweiter strategischer Bedeutung sind und Gegenstand einer gemeinschaftlichen Politik sein sollten, nicht nur die Summe vieler Einzelstücke, die sich nur schwer zu einem klaren gemeinsamen Konzept zusammenfügen lassen, wobei dem ursächlichen Zusammenhang zwischen Abholzungen und Überschwemmungen besondere Aufmerksamkeit gelten muss.

Elemente der Strategie für den Wald

Der Ausschuss der Regionen

1.8

ist der Auffassung, dass die Forst- und Holzwirtschaft in der gemeinschaftlichen Wirtschaftsentwicklungspolitik bislang keinen großen Stellenwert eingenommen hat, sondern als Nebenbereich betrachtet wird, obwohl diese Branche zahlreiche Arbeitsplätze schafft und einen erheblichen Umsatz erwirtschaftet;

1.9

hält es für erforderlich, dass die Nutzung der verschiedenen in Europa erzeugten Holzqualitäten — einschließlich des Holzes aus Energiepflanzungen — Gegenstand einer langfristigen Gemeinschaftsstrategie wird. Bei der Förderung der Nutzung von Holz sind Informations- und Kommunikationsprojekte vorzusehen, die veranschaulichen, welche technischen Eigenschaften und welche Einsatzmöglichkeiten über die herkömmlichen hinaus Holz hat, mit dem Ziel, andere Materialien zu ersetzen, deren Gesamtkosten einschließlich ihrer Entsorgung nach Ablauf ihrer Lebenszeit immer höher werden;

1.10

ist der Ansicht, dass ebenso wie Holzerzeugnisse auch andere Erzeugnisse der Forstwirtschaft durch die politischen Maßnahmen zur Wirtschaftsentwicklung gefördert werden müssen. Auf einige dieser Erzeugnisse — darunter Kork, Harze, Heilpflanzen, Pilze und Beeren — wird in dem Bericht bereits eingegangen, andere — wie Jagd- und Bienenzuchterzeugnisse, Pinienkerne, Esskastanien und Kräuter — werden darin nicht erwähnt;

1.11

vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung der Zertifizierung der Wälder zu einem Instrument der Erzeuger werden muss, durch das sie ihr Holz auf dem Binnenmarkt so anbieten können, dass ein für die Nutzer und Bürger erkennbarer Wettbewerb entsteht. Die Zertifizierungssysteme müssen freiwillig bleiben und Elemente umfassen, die von den verschiedenen sie vorschlagenden Organisationen zu beschließen sind. Die Behörden dürfen nicht durch Vorschriften in die Erarbeitung der verschiedenen Systeme eingreifen, es sei denn durch Vorschriften, die Transparenz gewährleisten und betrügerische Informationen verhindern;

1.12

hält es für zweckmäßig, die Maßnahmen zugunsten der Nutzung von minderwertigen Holzgrößen, Verarbeitungsabfällen und Holz aus Energiepflanzungen für die Wärme- und Stromerzeugung in der Nähe der Produktionsstätten zum Ersatz mineralischer Brennstoffe fortzuführen und zu intensivieren; es sind Maßnahmen vorzusehen, die einen Markt für aus Holz gewonnene Energie ermöglichen;

1.13

hält es für notwendig, dass der künftige EU-Aktionsplan die verschiedenen forstwirtschaftlichen Organisationen unterstützt — die Grundbesitzer, die Nutzung — und dabei besonders auf die Konsolidierung oder den Wiederaufbau der Elemente dieses Wirtschaftszweiges achtet; gleichzeitig muss der forstwirtschaftliche Zusammenschluss vorangetrieben und unterstützt werden;

1.14

nimmt zur Kenntnis, dass mittlerweile weithin anerkannt ist, dass Wälder viele verschiedene Funktionen erfüllen, die sich jedoch meist nicht ihrem Potenzial entsprechend auf die Wirtschaft der betreffenden Gebiete und das Einkommen ihrer Bewohner auswirken; vielmehr haben die Eigentümer häufig mit behördlichen Auflagen und Beschränkungen zu kämpfen. Dem ist nicht Abhilfe geschaffen worden, und mit den Politiken für den Zusammenhalt und die ländliche Entwicklung ist es bislang nicht gelungen, die Forstwirtschaft angemessen zu fördern. Um dies zumindest teilweise zu beheben, müssen die im Kommissionsvorschlag KOM(2004) 490 endg. enthaltenen Maßnahmen getroffen werden, um die Waldpolitik mit der ländlichen Entwicklung zu verbinden;

1.15

ist der Auffassung, dass die Zielsetzungen von Lissabon und Göteborg für eine quantitative und qualitative Verbesserung der Beschäftigungslage und einen immer stärkeren sozialen Zusammenhalt auch bei der Erstellung des EU-Aktionsplans berücksichtigt werden müssen, was sowohl die in der Forstwirtschaft Tätigen als auch die betreffenden Gebiete anbelangt;

1.16

hält es für notwendig, dass der EU-Aktionsplan die Einbeziehung zahlreicher Forstfachleute in den Sektor begünstigt, von denen größere Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der Waldbewirtschaftung erwartet werden können. Die Einbeziehung der Fachleute wird auch dazu beitragen, die Forstwirtschaft zu organisieren und zu unterstützen und den Zusammenschluss der Eigentümer und Akteure voranzutreiben. Der EU-Aktionsplan muss auch Programme und Initiativen für eine angemessene berufliche Aus- und Weiterbildung der in der Forstwirtschaft Tätigen vorsehen;

1.17

bekräftigt, dass eine nachhaltige Forstwirtschaft, die Forst- und Umweltvorschriften sowie die Formulierung und Durchführung der Programme entsprechender Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen in den betreffenden Gebieten bedürfen, damit sich deren Bewohner die Ziele zu eigen machen, an ihnen mitarbeiten und die soziale und kulturelle Entwicklung der örtlichen Bevölkerung gefördert wird;

1.18

unterstützt die laufenden FLEGT-Initiativen (= EU-Aktionsplan über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) zur Bekämpfung illegaler Abholzungen und zur Gewährleistung der Einhaltung der internationalen Abkommen, fordert ihre Weiterführung und wünscht ihre vollständige Umsetzung auf legislativer Ebene;

1.19

fordert die EU-Institutionen auf, Initiativen zu ergreifen, die die europäischen Erzeuger vor übergroßer Konkurrenz durch Produkte aus Gebieten bewahren, in denen kein Schutz der Arbeitnehmer und der einheimischen Bevölkerung gewährleistet wird, sondern diese häufig beträchtlich ausgebeutet werden;

1.20

bekräftigt seine Zustimmung zu den EU-Umweltpolitiken, die Waldgebiete betreffen, und begrüßt die erhebliche Ausweitung geschützter Gebiete in Europa sowie die Initiativen zum Schutz der Artenvielfalt und zur Bekämpfung der Desertifizierung;

1.21

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Umweltpolitiken immer stärker zum Gemeingut der gesamten europäischen Gesellschaft geworden sind und die Gemeinschaftsmaßnahmen zur Erreichung dieser positiven Ergebnisse beigetragen haben;

1.22

unterstreicht, dass der EU-Aktionsplan die Umgestaltung der Wälder fördern muss, um ihre Multifunktionalität zu stärken, ihre Artenvielfalt zu schützen, typische Landschaften zu bewahren und v.a. die Wasserressourcen zu schützen und die Luftqualität zu verbessern. Deshalb müssen die in Rio de Janeiro beschlossenen Grundsätze einer nachhaltigen Forstwirtschaft sowie strategische Ausrichtungen zur Anpassung der Wälder und der gesamten Forstwirtschaft an die Klimaveränderung umgesetzt werden;

1.23

befürchtet, dass die Forstwirtschaft einschließlich der mit ihr einhergehenden Tätigkeiten in umweltsensiblen Gebieten Schäden verursachen könnte. Insbesondere Hochmoorgebiete bedürfen eines besonderen Schutzes;

1.24

hält es für unabdingbar, dass der EU-Aktionsplan wissenschaftliche und technologische Forschungsinitiativen umfasst, insbesondere in folgenden Bereichen:

neuartige Verwendungen von Holz, v.a. im Bauwesen und für sonstige Holzwerkstoffe;

neuartige Maschinen und Technologien für die Forstwirtschaft;

eine auf die Multifunktionalität des Waldes ausgerichtete Waldbewirtschaftung;

1.25

ist der Auffassung, dass folgende Aspekte für die Forschung am dringlichsten sind: Aufforstung, Wiederherstellung der Waldbestände durch Wiederaufforstung und eine Forstwirtschaft, die die Bindung von Kohlenstoff kurz- und langfristig fördert. Diese Forschungsleitlinien müssen im Siebten Rahmenprogramm angemessene Berücksichtigung finden, wobei die unterschiedlichen Umweltgegebenheiten und Klimate der verschiedenen Regionen Europas zu beachten sind;

1.26

vertraut darauf, dass der EU-Aktionsplan nachhaltige Initiativen auf europäischer Ebene vorsieht, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die vielfältigen Aspekte und Vorteile der Wälder in der EU zu schärfen; dabei sind insbesondere Informationsmaßnahmen sowohl für die Allgemeinheit als auch speziell für Jugendliche sowie Programme zum Besuch von Naturschutzgebieten, Forstwirtschaftseinrichtungen und holzverarbeitenden Betrieben vorzusehen;

1.27

betont, dass in den Aktionsplan konkrete Hinweise für den Schutz der Wälder und Forste vor Brand, Umweltverschmutzung und biotischen Schädlingen aufzunehmen sind und der Schutz vor Berg- und Erdrutsch, Lawinen und Überschwemmungen, den diese Bewirtschaftungsformen gewährleisten können, hervorgehoben werden muss;

1.28

ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten mit dem Steuerwesen über ein maßgebliches Instrument zur Anreizförderung bezüglich geeigneter Vorschläge und waldpolitischer Leitlinien — die sich insbesondere auf Zusammenschlüsse beziehen oder von gesellschaftlicher und ökologischer Relevanz sind — verfügen. Der Aktionsplan könnte Informationen über Initiativen in den verschiedenen Staaten enthalten und Maßnahmen zur Vernetzung fördern.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

2.1

schlägt vor, alle Möglichkeiten zu erforschen, um der EU-Forststrategie eine Rechtsgrundlage zu verleihen, da dieser gesamte Bereich inzwischen weltweite Bedeutung erlangt hat;

2.2

fordert, dass sich alle EU-Institutionen dafür einsetzen, den Kommissionsvorschlag, sofern er nicht abgeändert wird, rasch umzusetzen und dabei dafür zu sorgen, dass der künftige EU-Aktionsplan nicht nur Vorgaben für die Mitgliedstaaten, sondern auch präzise Zuständigkeiten und Mittel für seine Umsetzung vorsieht;

2.3

ist der Auffassung, dass der EU-Aktionsplan in der Gewissheit verabschiedet werden muss, dass die einzelstaatlichen Forstpläne fristgerecht vorgelegt werden und die Angaben des EU-Aktionsplans aufgreifen;

2.4

schlägt vor, dass der EU-Aktionsplan Vorschläge für die Förderung der verschiedenen Komponenten der Forstwirtschaft enthalten sollte; darin vorgesehen sein sollten Anreize für eine funktionierende Forstwirtschaft, die Erhaltung von Wäldern von geringem oder fehlendem wirtschaftlichen Wert, die Bildung von Verbänden der Eigentümer und Pächter zusammen mit Forstfachleuten sowie die Schaffung und Erhaltung von Bauwerken, Initiativen und Dienstleistungen im Sozial-, Umweltschutz- und Forstschutzbereich, die in den Programmen der regionalen bzw. lokalen Behörden enthalten sind;

2.5

fordert dazu auf, sich möglichst stark für die Festlegung eines neuen internationalen Abkommens über die Wälder zu engagieren, um weltweit zu wirklich praktikablen Vereinbarungen zu gelangen; ein solches Abkommen sollte ein weltweit geltendes Instrument für eine nachhaltige Bewirtschaftung darstellen und die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. April 2005 umsetzen;

2.6

empfiehlt erneut, dem Verhältnis zwischen Forstwirtschaft und holzverarbeitender Industrie, dem Handel mit den verschiedenen europäischen Holzarten sowie der Unterstützung der gesamten Forstwirtschaft höchste Priorität einzuräumen, wobei die Kommissionsdienststellen für eine möglichst starke Koordinierung sorgen sollten;

2.7

fordert, die Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien aus der Forstwirtschaft zu verbessern und weiter zu entwickeln und stärker als bisher in die thematische Strategie der Kommission zu den erneuerbaren Energien zu integrieren, um den in der Forstbranche Tätigen konkrete Vorteile einzuräumen;

2.8

hält es für notwendig, dass der EU-Aktionsplan das Thema ökologische, touristische, kulturelle und soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Wäldern so angeht, dass sie als solche aufgewertet werden und aufgezeigt wird, wie sie ökonomisch bewertet werden können, um Eigentümer und Bewirtschafter von Wäldern zu veranlassen, diese Dienstleistungen freiwillig auf dem Markt anzubieten. Existiert ein solcher Markt nicht, müssen in dem EU-Aktionsplan Methoden und Maßnahmen vorgeschlagen werden, die einen Übergang des bezifferten Umweltnutzens auf das Einkommen des Eigentümers bzw. des Eigentumsverwalters fördern;

2.9

fordert, im EU-Aktionsplan vorzusehen, dass die von den Behörden finanzierten Maßnahmen von den Organisationen der Eigentümer und Erzeuger durchgeführt werden können, wenn diese es wünschen und dazu in der Lage sind;

2.10

hält es für unabdingbar, dass der EU-Aktionsplan die für die Mitgliedstaaten und sonstigen Behörden nützlichen Grundelemente enthält, um die derzeit geltenden Vorschriften zu überarbeiten, denn einige Aspekte dieser Vorschriften behindern sicherlich die Umsetzung der Gemeinschaftsziele; vorzusehen sind Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren auf allen Ebenen;

2.11

befürwortet den Kommissionsvorschlag einer Neuausrichtung des Ständigen Forstausschusses, damit dieser in die Lage versetzt werden kann, an der Formulierung und Umsetzung des EU-Aktionsplans mitzuwirken und in den Beziehungen zu den Mitgliedstaaten seinen Einfluss geltend zu machen;

2.12

hält es für notwendig, dass die forstlichen Belange innerhalb der Kommission strukturell und personell so gestärkt werden, dass der EU-Aktionsplan wirkungsvoll umgesetzt werden kann;

2.13

schlägt vor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ein forstwissenschaftlich-technisches Forum ins Leben rufen, an dem Vertreter der Hochschulen, Forschungszentren und Fachverbände beteiligt werden und das die Aufgabe hat, die jeweiligen Kenntnisse der Realitäten, Arten und Problematiken der verschiedenen Wälder in der EU zu erweitern sowie Initiativen und Programme wissenschaftlich-technischer Forschung vorzuschlagen; die Arbeit des Forums sollte von der Kommission koordiniert und finanziert werden;

2.14

fordert angesichts der strategischen Bedeutung der Forstpolitik für die Zukunft der Bewohner vor Ort, dass der Vorschlag für einen EU-Aktionsplan in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für den Forstbereich zuständig sind, dem AdR unterbreitet wird, um dessen Stellungnahme einzuholen.

Brüssel, den 17. November 2005

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


(1)  ABl. C 64 vom 27.2.1998, S. 25.

(2)  ABl. C 57 vom 29.2.2000, S. 96.

(3)  ABl. C 128 vom 29.5.2003, S. 41.