4.4.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 81/26


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen „Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung“

(2006/C 81/07)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die „Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen: Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung“ (KOM(2005) 35 endg.);

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 9. Februar 2005, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 22. Februar 2005, die Fachkommission für nachhaltige Entwicklung mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu beauftragen;

aufgrund der Schlussfolgerungen des Rates vom 22./23. März 2005 und des Rates (Umwelt) vom 7. März 2005;

gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2005 zum Seminar von Regierungsexperten über den Klimawandel;

gestützt auf seine Stellungnahme vom 18. November 1999 zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament: Vorbereitungen für die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls“ (KOM(1999) 230 endg. — CdR 295/1999 fin (1));

gestützt auf seine Stellungnahme vom 21. September 2000 zum „Grünbuch zum Handel mit Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union“ und zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament: Politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen — zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP)“ (KOM(2000) 87 endg. und KOM(2000) 88 endg. — CdR 189/2000 fin (2));

gestützt auf den von der Fachkommission für nachhaltige Entwicklung am 28. Juni 2005 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 65/2005 rev. 1; Berichterstatter: Herr Correia, Bürgermeister von Tavira (PT/EVP));

in Erwägung folgender Gründe:

1)

Es müssen mittel- und langfristige Strategien entwickelt werden, um in der EU und gemeinsam mit der Weltgemeinschaft die Klimaveränderungen zu bekämpfen.

2)

Der Rat der EU forderte 1996, dass die weltweiten Durchschnittstemperaturen nicht mehr als zwei Grad über das vorindustrielle Niveau ansteigen dürfen.

3)

Die Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur auf zwei Grad hat Vorteile, die schwerer wiegen als die Kosten für die Maßnahmen zur Emissionsreduzierung.

4)

Es ist unabdingbar, langfristig auf eine wirkungsvollere und weniger kostspielige Kombination von Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen zu setzen, um unsere Umweltziele zu verwirklichen und gleichzeitig unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

5)

Klimaveränderungen sind ein weltweites Problem, das auch die Kompetenzen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften berührt. Das gemeinsam von der EU und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnete Kyoto-Protokoll ist ein internationales Abkommen, das die Mitgliedstaaten — und somit auch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften — zum Handeln verpflichtet.

verabschiedete auf seiner 61. Plenartagung am 12./13. Oktober 2005 (Sitzung vom 12. Oktober) einstimmig folgende Stellungnahme:

1.   Standpunkt des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.1

begrüßt die Mitteilung, die eine angemessene Darstellung der derzeitigen Situation und eine Untersuchung der Gefahren im Zusammenhang mit den Klimaveränderungen und der Instrumente zur ihrer wirksamen Bekämpfung enthält;

1.2

begrüßt das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls, der ersten Etappe einer weltweiten Strategie zur Bekämpfung der Klimaveränderungen;

1.3

bekräftigt seine Unterstützung für eine ehrgeizige Politik der EU auf diesem Gebiet;

1.4

unterstreicht die Notwendigkeit, die Zahl der Länder, die an der Bekämpfung des Klimawandels teilnehmen, deutlich zu erhöhen, wobei all die Sektoren einbezogen werden müssen, die für Treibhausgasemissionen hauptverantwortlich sind, insbesondere der Energie- sowie der Luft- und Seeverkehrssektor;

1.5

ist besorgt über die Folgen, die das Fehlen weltweiter Aktionen haben könnte;

1.6

bedauert die Tatsache, dass bestimmte Mitgliedstaaten weit davon entfernt sind, ihre Ziele im Rahmen des in Kyoto festgelegten Gemeinschaftsziels „-8 %“ zu erreichen, hält es jedoch für wichtig, sie zu fördern, damit sich auch diese Mitgliedstaaten dem gesteckten Ziel nähern;

1.7

unterstützt die Empfehlung der Kommission, dass Sensibilisierungskampagnen gefördert werden müssen, um die Anteilnahme und das Interesse der Öffentlichkeit an dieser Frage zu verstärken und zur Entwicklung nachhaltigerer Lebensweisen beizutragen; er betont auch die Bedeutung der Entwicklung und Durchführung einschlägiger Projekte in Schulen, da diese als Spiegel der Gesellschaft anzusehen sind;

1.8

ist der Auffassung, dass die Raumordnungspolitik Energieeffizienzzielen — die Förderung der Mischung kompatibler und komplementärer Tätigkeiten — Rechnung tragen muss, um Transportwege zu verkürzen und den damit verbundenen Treibstoffverbrauch zu senken;

1.9

unterstreicht die Wichtigkeit des Erhalts und der Anlage von Grünflächen, die in die strategische Planung von Städten integriert werden müssen; die Ausweitung der bewaldeten Flächen ist von größter Bedeutung für eine stärkere Bindung von Kohlendioxid;

1.10

unterstützt die Schaffung nachhaltigerer Mobilitätspläne, in denen die Schaffung von Fußgängerzonen und das Verbot bzw. die Einschränkung des Pkw-Verkehrs im Stadtzentrum eine grundlegende Rolle spielen; es sollte ein System des attraktiven öffentlichen Personenverkehrs entwickelt werden, das den Individualverkehr ergänzt und vielfach ersetzt;

1.11

weist auf die Bedeutung der Nutzung umweltfreundlicherer Kraftstoffe für alle Fahrzeuge (einschließlich der Fahrzeuge von Unternehmen und Behörden) hin und fordert die Behörden auf, mit „sauberen“ Fuhrparks richtungweisende Beispiele zu setzen;

1.12

ist der Auffassung, dass die Einführung von Mülltrennungssystemen und die Teilnahme der Bürger an diesen Systemen zur Verwirklichung der Ziele beitragen;

1.13

vertritt die Ansicht, dass beim Neu- oder Umbau von Gebäuden auf eine gute Energienutzung zu achten ist;

1.14

betont die neben der Verantwortung der nationalen Regierungen bestehende Verantwortung aller lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bekämpfung von Klimaveränderungen mittels der oben genannten Maßnahmen.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

2.1

betont, dass die Kommission Klimaveränderungen auf allen Ebenen, auch der lokalen und regionalen Ebene, bekämpfen muss;

2.2

fordert stärkere Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen;

2.3

fordert den Ausbau der Maßnahmen zur Untersuchung und ständigen Überwachung der europäischen Gletscher, die empfindliche und sehr sensibel auf Klimaänderungen reagierende Ökosysteme sind;

2.4

fordert starke finanzielle Anreize zur Einführung umweltfreundlicher Technologien bzw. zur Anpassung der vorhandenen Technologien durch die Unternehmen;

2.5

empfiehlt zur Bekämpfung der Klimaveränderungen eine wirksame Politik der Kontrolle der Industrietätigkeit, damit sich die Unternehmen an die Vorschriften halten;

2.6

unterstützt alternative Energien (wie Biomasse) zur Heizung von Gebäuden aller Art (einschließlich Behörden) und verweist in diesem Zusammenhang ebenso auf die effizientere Nutzung vorhandener Energiequellen, z.B. durch den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung, wodurch geringere Emissionswerte je Produktionseinheit erreicht werden;

2.7

verlangt eine Förderung des vorzugsweisen Verbrauchs von Produkten mit hoher Energieeffizienz und Produkten, die mit erneuerbaren Energiequellen hergestellt sind;

2.8

empfiehlt die Streichung der Subventionen für Wirtschaftstätigkeiten, die zu Klimaveränderungen beitragen;

2.9

begrüßt und unterstützt den Vorschlag des Rates, Ziele für die Zeit nach 2012 festzulegen; ebenso wie der Rat hält es der AdR für zweckmäßig, entsprechend den Bezugswerten des Kyoto-Protokolls für die Industrieländer bis 2020 eine Reduzierung um 15 bis 30 % anzustreben; für die Zeit nach 2020 empfiehlt er Werte entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) (60 bis 80 % bis 2050);

2.10

schlägt vor, im Rahmen der Strategie für die Städte Anreize zur Bekämpfung von Klimaveränderungen zu schaffen;

2.11

empfiehlt, eine detailliertere Kosten-Nutzen-Analyse einer Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2° C vorzunehmen; es muss genauer festgestellt werden, bei wie viel Treibhausgasemissionen das Ziel von 2° C erreicht werden kann und welche Kosten diese Reduzierung verursacht;

2.12

regt an, dass die Städte weiterhin den Prozess LA21 verfolgen und der Umsetzung solcher Strategien größere Bedeutung beimessen sollen.

Brüssel, den 12. Oktober 2005

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


(1)  ABl. C 107 vom 3.5.2002, S. 76.

(2)  ABl. C 192 vom 12.8.2002, S. 59.