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3.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 28/29 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm ‚Bürger/innen für Europa‘ für den Zeitraum 2007-2013 zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft“
(KOM(2005) 116 endg. — 2005/0041 (COD))
(2006/C 28/06)
Am 11. Mai 2005 beschloss der Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß den Artikeln 151, 305 und 251 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.
Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 5. Oktober 2005 an. Berichterstatter war Herr LE SCORNET.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 421. Plenartagung am 26./27. Oktober 2005 (Sitzung vom 26. Oktober) mit 125 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Einleitung
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1.1 |
Zweck des vorliegenden Programms ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen aus verschiedenen Ländern zu fördern, damit sie in einem europäischen Umfeld, das über den nationalen Horizont hinausgeht und ihre Vielfalt achtet, zusammenkommen, gemeinsam handeln und ihre eigenen Ideen entwickeln können. Die Bausteine der Bürgerbeteiligung sind gegenseitiges Verständnis, Solidarität und das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa. |
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1.2 |
Das neue Programm gewährleistet die Kontinuität des derzeitigen Programms „Bürgerbeteiligung“, ist für neue Aktivitäten offen und gleichzeitig so flexibel, dass es an zukünftige Entwicklungen angepasst werden kann. |
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1.3 |
Das Programm soll gemäß dem Wortlaut des Vorschlags zu folgenden Zielen beitragen:
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1.4 |
Angesichts der derzeitigen Situation und der aufgezeigten Bedürfnisse eignen sich folgende spezifischen Ziele, die auf transnationaler Basis umzusetzen sind, am besten:
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1.5 |
Zur Umsetzung dieser Ziele sind drei Arten von Aktionen vorgesehen: Aktion 1 — Aktive Bürger/innen für Europa (Städtepartnerschaften, Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen); Aktion 2 — Aktive Zivilgesellschaft in Europa (Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks), Strukturförderung für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene, Unterstützung für Initiativen zivilgesellschaftlicher Organisationen); Aktion 3 — Gemeinsam für Europa (Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung, Studien, Informations- und Verbreitungsinstrumente). |
2. Hintergrund
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2.1 |
Die Kommission schlägt vor, der Weiterentwicklung der europäischen Bürgerschaft bei den Maßnahmen der Europäischen Union Vorrang einzuräumen (1). Dies scheint aus der Sicht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses nicht nur eine richtige, sondern sogar eine dringend notwendige, ja entscheidende „Prioritätensetzung“ für den weiteren Ausbau des „Hauses Europa“ zu sein. Die geringe Beteiligung an den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament, die in der Begründung des Programms angesprochen wird, ist nicht der einzige Hinweis auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme. Die Widrigkeiten im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Verfassungsvertrags zeigen, dass die mangelnde Miteinbeziehung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am europäischen Integrationsprozess Misstrauen gegenüber den Institutionen der Gemeinschaft erwecken und unter Umständen sogar zur Ablehnung dieses Prozesses führen. |
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2.2 |
Diese Situation findet sich — wenngleich natürlich in verschieden starker Ausprägung — in allen Mitgliedstaaten und betrifft auch die Beitrittskandidaten bzw. wird diese betreffen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es zu begrüßen, dass das Programm sich an alle Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten gleichermaßen wendet. |
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2.3 |
Auch wenn die geringe Akzeptanz der bereits bestehenden europäischen „Wirklichkeit“ sich nicht in allen Mitgliedstaaten in gleicher Form äußert, was u.a. an den unterschiedlichen Ratifizierungsverfahren der einzelnen Länder liegt, und auch wenn sie daher nicht überall mit derselben Intensität beobachtet werden kann, so scheint sie doch in unterschiedlich starker Ausprägung in sämtlichen Mitgliedstaaten vorhanden zu sein. |
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2.4 |
Selbst wenn insbesondere in den Ländern, die den Weg des Referendums zur Ratifizierung des europäischen Verfassungsvertrags wählen wollten oder konnten, eine häufig sehr intensive, bisher nicht gekannte Debatte stattfindet, so geht es in dieser Debatte eher um die nationale Identität und die eigene Staatsbürgerschaft (und deren Bewahrung auf häufig sehr defensive, ja sogar nationalistische Weise), als um das, was im Verfassungsvertrag erreicht wurde, und als um die dort vorgesehenen Fortschritte. Dies gilt insbesondere in Sachen Sozialpolitik (die zurecht als zentrales Charakteristikum der staatsbürgerlichen Rechte angesehen wird) und demokratische Prozesse. (Dabei wird die Debatte durch das fast allgemein verbreitete und dennoch weitgehend ungerechtfertigte Vorurteil, die EU sei undemokratisch, technokratisch und halte die Bürgerinnen und Bürger sozusagen absichtlich von der Beteiligung an Entscheidungen fern, belastet.) |
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2.5 |
Obgleich das vorgeschlagene Programm den Zeitraum 2007-2013 betrifft, wenn alle Mitgliedstaaten in der einen oder anderen Form über die Ratifizierung des Verfassungsvertrags entschieden haben werden, werden das Programm, die Diskussion darüber und seine Verabschiedung unter den derzeitigen Umständen direkte Auswirkungen auf die zentrale Frage der europäischen Bürgerschaft, wie sie sich „jetzt und sofort“ aufdrängt, haben. Leider lehnt sich das Programm für den Zeitraum 2007-2013 zu eng an den Beschluss des Rates aus dem Jahr 2004 (2) an. Es ist mit geringen Mitteln ausgestattet und setzt auf zwar bewährte, jedoch angesichts der Herausforderungen, die sich heute deutlicher denn je zeigen, zu wenig innovative Methoden. Und dabei stellt sich das Problem heute; zudem werden die heute geborenen Kinder 2013 acht Jahre alt sein und ihre Denkweise als künftige Bürgerinnen und Bürger wird bereits teilweise geformt sein. |
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2.6 |
Der EWSA ist davon überzeugt, dass die derzeitige Lage und die unter diesen Umständen geführte Debatte über ein neues Programm „Bürger/innen für Europa“ für den Zeitraum 2007-2013 paradoxerweise besonders günstig sind, um endlich die Frage der europäischen Bürgerschaft im Ganzen zu stellen und so aus der etwas banalen Diskussion über die Einheit in der Vielfalt herauszukommen, in der tatsächlich, wenn man nicht aufpasst, allein die Vielfalt oder gar die Uneinheitlichkeit gefördert wird. Der EWSA unterstützt daher den Vorschlag, das Programm 2004-2006 zu verlängern, ohne erst den externen Bewertungsbericht abzuwarten, der für spätestens Ende 2006 vorgesehen war. (Die Bewertung ist dennoch vorzunehmen.) Der EWSA möchte eine wichtige und vermittelnde Rolle im Zusammenhang mit diesem bedeutungsvollen Programm spielen. Ihm ist klar, dass ein solches Programm die Kontinuität des derzeitigen Programms „Bürgerbeteiligung“ gewährleisten muss; er teilt jedoch größtenteils die entschiedene Kritik von Europäischem Parlament und bestimmten Organisationen der Zivilgesellschaft an den wenig ehrgeizigen Zielen dieses Programms. Die Vorschläge des EWSA sollen daher vermeiden helfen, dass das Programm 2007-2013 nicht nur eine Neugestaltung des derzeitigen Programms wird. |
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2.7 |
Es ist offensichtlich, dass das derzeitige Programm aufgrund seiner extrem knappen finanziellen Ausstattung — anders als die Vielzahl der darin aufgezeigten Ziele und Maßnahmen annehmen lassen könnte — nicht die Gesamtproblematik der europäischen Bürgerschaft abdeckt. Es stellt jedoch ein wesentliches Element dieser Thematik dar, nämlich die „aktive europäische Bürgerschaft“, die sich definiert als Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich selbständig zu organisieren, um in der Politik Rechte und Pflichten wahrzunehmen und damit die gemeinsamen Errungenschaften zu verteidigen und weiter zu entwickeln (3). Der EWSA fordert daher mit Nachdruck, den bewilligten Haushalt (235 Millionen Euro für sieben Jahre!) festzuschreiben, und zwar unabhängig davon, wie die Debatte über die finanzielle Vorausschau der Europäischen Union letztendlich ausgeht. |
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2.8 |
Die Umstände erfordern einen qualitativen Sprung, doch sie ermöglichen ihn auch. Unter diesem Gesichtspunkt würde der EWSA sich wünschen, dass in einer Studie analysiert würde, inwieweit sich die Bürgerinnen und Bürger derzeit der Europäischen Union zugehörig fühlen — oder wenigstens, dass bereits bestehende Studien allgemein zugänglich gemacht würden, um eine hinreichend genaue bzw. sorgfältige Diagnose stellen zu können. |
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2.9 |
Der EWSA hat den Eindruck, dass die Tatsache, dass „die europäischen Bürger/innen den Organen der Europäischen Union distanziert gegenüber stehen und sich nur schwer mit dem europäischen Einigungsprozess identifizieren können“ (4), das paradoxe Ergebnis der fehlenden Anerkennung der bereits bestehenden europäischen Bürgerschaft und insbesondere ihrer aktivsten und organisiertesten Formen ist — einmal abgesehen von der Unkenntnis und dem Unverständnis gegenüber der Funktionsweise der Gemeinschaft und der ihr eigenen Logik und den unleugbaren nationalistischen und protektionistischen Abschottungsmanövern, die auf die verschiedenen Risiken und Ängste, seien sie objektiv oder subjektiv, die die Globalisierung mit sich bringt, zurückzuführen sind. |
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2.10 |
Angesichts dessen könnte man argumentieren, dass die beträchtlichen Annäherungen und die erhöhte Mobilität in allen Bereichen (auch wenn sie weit hinter den Möglichkeiten, die die europäische Integration bietet, zurückbleiben), die materielle Abschaffung der Grenzen, die gemeinsame Währung und der Binnenmarkt nicht genügend in den Vordergrund gestellt werden: „Die gemeinsame Identität der Europäer wird nicht wahrgenommen, weil nicht über sie gesprochen wird“ (5). Doch — und dies zeigt sich umso deutlicher, wenn man Europa von außen betrachtet, wenn man außerhalb Europas reist oder lebt — wird ein echter „European way of life“ überall wahrgenommen und überall für attraktiv gehalten. |
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2.11 |
Die derzeitige Fixierung auf die nationale Identität sollte uns daher nicht den Blick auf die bereits beachtlichen Gemeinsamkeiten, auf die schon jetzt hohe Lebensqualität innerhalb Europas, auf die Demokratie und die Mitbeteiligung verstellen. Ein ehrgeizigeres Programm zur „aktiven europäischen Bürgerschaft“ kann diese Fixierung lindern oder beheben bzw. umkehren. |
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2.12 |
Trotz aller Schwierigkeiten und trotz der Sackgasse, in die Europa durch die derzeitigen Diskussionen über die Ratifizierung des Verfassungsvertrags geraten kann, und trotz der zwangsläufig bewegten Phase, die dem Bau des Hauses Europa noch bevorsteht, ist der EWSA in jedem Falle der Ansicht, dass die Umstände extrem günstig sind für die Thematik der aktiven europäischen Bürgerschaft. Das betreffende Programm 2007-2013 muss im Zusammenhang mit einer Situation gesehen und nach Möglichkeit vertieft werden, in der die Bürgerinnen und Bürger sich — unabhängig von ihrem Standpunkt — wieder für Europa und für ihre Mitgestaltungsmöglichkeiten (direkt oder über freiwillige Organisationen) und die Entscheidungen der EU interessieren. |
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2.13 |
Der EWSA schlägt daher die Abhaltung eines offenen Symposiums vor, bei dem die Problematik der europäischen Bürgerschaft in dieser neuen Situation in ihrer Gesamtheit und in ihrer ganzen Tiefe angegangen werden könnte, statt die Antworten einfach nur in einer Fülle verschiedener Programme versickern zu lassen, die schwer verständlich und umsetzbar sind. Ein solches Symposium könnte vom EWSA organisiert werden, der über die positive Reaktion der Kommission auf seine Initiative erfreut ist (6). |
3. Allgemeine Bemerkungen
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3.1 |
Der EWSA als europäische Institution der organisierten Zivilgesellschaft, die in den Verträgen ausdrücklich gleichwertig neben den anderen EU-Institutionen genannt wird, begrüßt die Tatsache, dass er mit einer Stellungnahme zu einem solchen Programm befasst wird, obgleich dies unter formellen Gesichtspunkten nicht zwingend erforderlich gewesen wäre. Allerdings ist er der Auffassung, dass es dem Vorschlag, der dem Rat und dem Europäischen Parlament unterbreitet worden ist, dienlich gewesen wäre, wenn dieser dem EWSA in einem früheren Stadium vorgelegt worden wäre. Zwar wurde zu diesem Programm zwischen Dezember 2004 und Februar 2005 eine große Online-Befragung (mit eintausend Antworten) durchgeführt und am 3./4. Februar 2005 fand ein Stakeholder-Forum (mit 350 Teilnehmern) statt. Auf eine vorrangige und eine stärkere beratende Rolle des EWSA zu setzen und nicht nur im Nachhinein nach seiner „Meinung“ zu fragen, wäre jedoch eine der Möglichkeiten, die vielen Ursachen zu bekämpfen, durch die den Bürgern Europas das Gefühl vermittelt wird, ihnen fehlten die konkreten Möglichkeiten, einzeln oder als Verband auf die Entscheidungen der EU Einfluss zu nehmen. |
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3.2 |
Der EWSA hält es für schädlich, dass das Programm, in dem darauf verwiesen wird, dass die Kommission bezüglich der Kluft zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den europäischen Institutionen drei Reaktionsmöglichkeiten sieht, es nicht erlaubt, die Gesamtproblematik zu beleuchten. Dem EWSA ist zwar daran gelegen, die Reaktionen auf die einzelnen Themen zu erfahren, doch schlägt er vor, dass die drei Reaktionsmöglichkeiten in einem übergreifenden Programm zusammengefasst werden. Dies würde es ermöglichen, die Gesamtproblematik unter all ihren Aspekten abzudecken und an den gemeinsamen Zielen, den Übereinstimmungen und den Ergänzungsmöglichkeiten zu arbeiten. |
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3.3 |
Die Information der Bürgerinnen und Bürger über die europäischen Institutionen, die Kommunikation in europäischen Fragen, das Bewusstsein für die Rechte, die die Unionsbürgerschaft mit sich bringt, das Zugehörigkeitsgefühl und die europäische Identität — all dies bildet eine Einheit. Nun ist in dem von der Kommission vorgelegten Programm zwar die Rede von Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsprogrammen und -instrumenten, doch bleibt es in dieser wesentlichen Frage vage und enthält keine Aussage dazu, wie die Kohärenz von Zielen und Maßnahmen gewährleistet werden kann. Werden diese drei Aspekte nur unzureichend miteinander verkoppelt, dürfte sich die derzeit sehr schwierige Lage in Sachen Zugehörigkeitsgefühl und europäische Identität kaum ändern lassen. |
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3.4 |
Der EWSA möchte sichergehen, dass parallel zu dem aktuellen spezifischen Programm eine massive Informations- und Kommunikationskampagne über die Institutionen und die Rechte der europäischen Bürger organisiert wird. Dieser muss auch über die Existenz und die Aufgabe des EWSA informiert werden, dem in der Kommunikationspolitik der übrigen europäischen Institutionen ein zu geringer Stellenwert zukommt. Dies gilt, auch wenn der EWSA selbst seine Kommunikationspolitik radikal überdenken muss, da diese weit hinter der Rolle zurückbleibt, in der er sich selbst als Fürsprecher einer aktiven europäischen Bürgerschaft sieht. |
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3.5 |
Obgleich das nun vorliegende Programm offenbar der Frage nachgeht, inwieweit die Bürgerinnen und Bürger sich von den europäischen Institutionen entfernt haben und welche Schwierigkeiten sie haben, sich mit dem europäischen Integrationsprozess zu identifizieren, so zieht es daraus dennoch nicht sämtliche Konsequenzen. Dies fängt bereits bei der Wortwahl und den verwendeten Formulierungen an, wobei bekanntlich schon die Art und Weise der Benennung solcher Schwierigkeiten der Identifikation und der Teilhabe eine wichtige Rolle bei der Bewältigung derselben spielen kann. So erscheint es wenig überzeugend, ein im Verhältnis zu dem, was auf dem Spiel steht, mit so bescheidenen finanziellen Mitteln ausgestattetes Programm als tragende Säule vorzustellen, die beim Aufbau Europas „die Bürger/innen in den Mittelpunkt stellt“. Wer sollte das glauben? Ebenso schwer fällt es, über spürbare Neuerungen (wie die mehrjährige Planung der Projekte, den Erfahrungsaustausch, die Ausweitung des Partnerkreises, geringere Auflagen für die Begünstigten, die Unterstützung von Großveranstaltungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem interkulturellen Dialog) hinaus die großen Fortschritte festzustellen, die wirklich einen Beitrag zur tatsächlichen Veränderung der derzeitigen Situation leisten können. |
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3.6 |
Der allgemeine Eindruck ist der einer zu starken Orientierung am Programm 2004-2006. Die strukturelle Unterstützung, die erneut einigen Organisationen gewährt wird, die ausdrücklich in dem Programm als Einrichtungen genannt werden, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen, müsste abgeschafft und durch ein offenes Verfahren der Bewerbung um die Mittel auf der Grundlage klarer und transparenter Kriterien ersetzt werden. Der Begriff „von allgemeinem europäischen Interesse“ selbst müsste präzisiert werden, um verwendet werden zu können. |
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3.7 |
Der EWSA ist sich vollauf bewusst, dass das Programm speziell für Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen gedacht ist, die nicht wie andere Einrichtungen der Zivilgesellschaft — und insbesondere die Sozialpartner — Zugang zu anderen Programmen und Regelungen haben, die ihnen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft ermöglichen. Das Programm muss den Sozialpartnern und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, den Vereinigungen auf Gegenseitigkeit und den Genossenschaften, aber theoretisch und praktisch offen stehen, um deren ausdrücklichem Wunsch Rechnung zu tragen, an diesem Prozess sichtbar und auf ihre Weise teilzuhaben. Im Gegenzug müssten die Sozialpartner bei anderen Haushaltslinien selbst auf eine stärkere Miteinbeziehung von Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen achten. |
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3.8 |
Der EWSA weist wie schon viele Male zuvor erneut darauf hin, dass dringend eine offene Unionsbürgerschaft definiert werden muss, mit eigenen Rechten und allen Personen zugänglich, die ständig und legal bzw. seit langem in der Europäischen Union leben (7). Die Aufnahme der Grundrechte-Charta in den Verfassungsvertrag und der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention setzen die Anerkennung einer „Zivilbürgerschaft“ voraus, die von der derzeit nur durch die nationale Staatsbürgerschaft der Mitgliedstaaten verliehenen Unionsbürgerschaft weitgehend unabhängig ist. Dieser erste Schritt hin zu einer partizipativen Bürgerschaft für alle ständig auf dem Gebiet der Europäischen Union ansässigen Personen müsste rechtlich festgeschrieben werden, wenn das Ziel einer eigenen europäischen Identität und damit einer Unionsbürgerschaft tatsächlich erreicht werden soll und wenn diese Bürgerschaft nicht nur gleichbedeutend mit der Überlagerung der nationalen Staatsbürgerschaft der Mitgliedstaaten durch eine abstrakte Unionsbürgerschaft sein soll. |
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3.9 |
Aus der Sicht des EWSA ist es schwierig und wird es ohne schrittweise Herstellung einer konkreten materiellen Grundlage für die Unionsbürgerschaft, die nicht auf die nationalen Staatsbürgerschaften reduziert werden darf, auch weiterhin schwierig bleiben, in diesem wesentlichen Punkt wirkliche Fortschritte zu erzielen, wenn nicht eine Reihe von Pflichten an diese identitätsstiftende Unionsbürgerschaft für alle geknüpft wird. Daher ist es diskutabel, auf ein Rechtsetzungsinstrument zur Förderung der Mitbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu verzichten — auch wenn die konkrete materielle Grundlage für die Unionsbürgerschaft fehlt -, wenn die Schaffung von direkt an diese Unionsbürgerschaft gekoppelten Rechten und Pflichten — wenn auch schrittweise — anvisiert wird. Der EWSA ist der Auffassung, dass in diesen Bereichen Fortschritte erzielt werden müssen, ganz gleich, welche materiellen bzw. symbolischen Mittel gewählt werden. Beispiele wären neben der bereits von der Kommission vorgeschlagenen Einrichtung eines europäischen Zivildienstes für die Jugendlichen ein wie auch immer gearteter, direkter Beitrag der Bürgerinnen und Bürger zum europäischen Haushalt — wenngleich es sich hierbei um ein heikles Thema handelt — und/oder ein einheitlicher Termin für die Parlamentswahlen in allen Staaten sowie Wahlen, die sich auf alle EU-Mitgliedstaaten erstrecken. |
4. Besondere Bemerkungen zu den Aktionen des Programms
4.1 Aktion 1 — Aktive Bürger/innen für Europa
Der EWSA steht der Förderung von Städtepartnerschaften insofern selbstverständlich aufmerksam und wohlwollend gegenüber, als dadurch das gegenseitige Kennenlernen und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger Europas erleichtert wird, wobei festgestellt werden muss, dass die Mobilität viel zu gering ist. Die Förderung der Erfahrungen, die ein bürgerschaftliches Engagement auf lokaler Ebene mit sich bringt, und der Austausch dieser Erfahrungen im Rahmen von Städtepartnerschaften sollte zu den Prioritäten dieser Art von Aktionen gehören. Bezüglich der Bürgerprojekte bleibt der Text so vage, dass es schwierig ist, deren Potential abzuschätzen. Schließlich erhebt sich die Frage, weshalb 40 % eines bereits sehr begrenzten Haushalts Aktionen des Typs 1 und insbesondere den Städtepartnerschaften vorbehalten sein sollen, wo dieses Instrument nicht als das geeignetste erscheint, wenn es um die Erreichung der Ziele des Programms geht. Dies vor allem, da das Programm kaum Neuerungen auf diesem Gebiet unterstützt, was insbesondere für „Dreiecks-Städtepartnerschaften“ gilt, bei denen sich zwei europäische Gebietskörperschaften zusammentun, um gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften in der Welt für nachhaltige Entwicklung zu sorgen. Dabei zeugen diese Neuerungen von einer Öffnung gegenüber der Welt, die als eines der Charakteristika der europäischen Bürgerschaft, besonders in Bezug auf die Jugend, gelten kann. In jedem Fall und unabhängig von der Art der Partnerschaft scheint es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger über die direkte Unterstützung in Kenntnis zu setzen, die die Europäische Union dieser Art von Förderung der aktiven Bürgerschaft zuteil werden lässt und von der die Betroffenen häufig nichts wissen.
4.2 Aktion 2 — Aktive Zivilgesellschaft in Europa
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4.2.1 |
Nach dem Dafürhalten des EWSA könnte dieser Teil des Programms wesentlich verbessert werden. Zusammenkünfte und gemeinsames Handeln auf transnationaler Ebene sind die eigentlichen Grundlagen der europäischen Bürgerschaft. Der EWSA ist daher der Ansicht, dass die Möglichkeit, die Frage des Statuts des Europäischen Vereins und der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft sowie der europäischen Stiftungen endgültig zu regeln, auch wenn sie nicht von diesem speziellen Programm abhängt, doch mit dem Programm einhergehen sollte, um der Solidarität und dem Handeln auf Gegenseitigkeit, insbesondere auf ehrenamtlicher Basis, größeren Stellenwert einzuräumen. |
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4.2.2 |
Die Stärkung der europäischen Netze ist aus Sicht des EWSA — und in Einklang mit dem Programm — ein entscheidendes Element. Allerdings weist der EWSA erneut mit Nachdruck darauf hin, dass alle europäischen Netze dieselben Zugangsmöglichkeiten zu dieser strukturellen Unterstützung haben müssen und bestimmte Organisationen nicht vorrangig finanziert werden, auch wenn die Kommission darüber wacht, dass es sich nicht um einen „Freifahrschein“ handelt, sondern um überprüfbare Projekte. Auch ist die Finanzierung selbst kleiner Vorhaben von grundlegender Bedeutung, da sie es den nationalen und lokalen Organisationen ermöglicht, sich im direkten Kontakt mit den Bürgern auf europäischer Ebene zu bewegen und zu einer größeren Nähe zwischen den Bürgern und den europäischen Institutionen beizutragen. Der EWSA begrüßt es außerdem, dass das Programm durch die Unterstützung kleiner Projekte die Entstehung transnationaler Initiativen, ausgehend von einzelstaatlichen Netzen, ermöglicht, auch wenn diese nicht sämtliche Mitgliedstaaten abdecken. |
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4.2.3 |
Vorschläge der Kommission, die wie derjenige der GD Justiz, Freiheit und Sicherheit (8) im Namen der Sicherheit bzw. des Kampfes gegen den Terrorismus dazu führen können, Nichtregierungsorganisationen und Vereine unter Generalverdacht zu stellen, da diese von Natur aus anfällig für Unterwanderung sind, erfüllen den EWSA mit Sorge. Dies würde aufgrund komplizierter bürokratischer Bestimmungen dazu führen, dass die Beweislast den Vereinen zufiele. Ein solcher Ansatz stünde, sollte er konkret werden, praktisch wie thematisch im genauen Gegensatz zu dem derzeitigen Programm. |
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4.2.4 |
Der EWSA ist der Auffassung, dass dem Ausschuss der Regionen und ihm selbst in Übereinstimmung mit dem Europäischen Parlament ausdrücklich die Verantwortung dafür übertragen werden sollte, die Konsultation der Verbände und Gewerkschaften sowie der lokalen Gebietskörperschaften zu koordinieren, deren Meinungen zusammenzufassen und deren Weiterleitung an die übrigen Institutionen der Gemeinschaft sicherzustellen sowie dafür zu sorgen, dass die Informationen auch weitere Verbreitung finden. Das Europäische Parlament sollte EWSA und AdR dazu regelmäßig und offiziell konsultieren. |
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4.2.5 |
Das Entscheidende ist, eine formelle Partnerschaft (9) zwischen dem Parlament und der auf europäischer Ebene strukturierten organisierten Zivilgesellschaft anzustreben, die nicht nur sporadisch stattfindet und an der beide Seiten trotz unterschiedlicher Funktionen auf gleicher Augenhöhe beteiligt sind. Derzeit ist an die Umsetzung dieses Ziels jedoch noch nicht einmal zu denken. Das Programm für die aktive europäische Bürgerschaft müsste darauf abzielen, eine hierarchische Einordnung der europäischen Instanzen zu vermeiden, da die europäische Kultur auch eine Kultur der Teilung der Macht und der Funktionen ist. |
4.3 Aktion 3 — Gemeinsam für Europa
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4.3.1 |
Nach Auffassung des EWSA sollte der innereuropäische Dialog zwischen den Kulturen im Mittelpunkt dieses Programms stehen. Die derzeitige Debatte über den Verfassungsvertrag zeigt, dass die Unkenntnis der kulturellen Unterschiede innerhalb Europas, die Hartnäckigkeit der Vorurteile, der bisweilen widersprüchliche Charakter der grundlegendsten — besonders juristischen und verfassungsrechtlichen — Quellen, welche die innere Haltung der Bürger in den einzelnen Mitgliedstaaten bestimmen, unterschätzt wurden. Ebenso wurde unterschätzt, wie ähnlich die Lebensstile, die Werte und die Weltanschauungen sind und mit welcher Gewissheit ein „homo europeus“ in Sachen Bürgerschaft Europäer von allen anderen Bürgern der Welt ziemlich klar unterscheidet. Dieser „homo europeus“ ist das Ergebnis der konkreten Umsetzung des geistigen und moralischen Wertbestands der EU, die auf die unteilbaren und universellen Werte der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität gegründet ist. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts schafft. Öffentlichkeitswirksame Ereignisse, Informations- und Informationsverbreitungsinstrumente, Studien nicht nur über die tatsächliche Vielfalt (und nicht über die Stereotypen hinsichtlich der Unterschiede), sondern auch und vor allem über den „European way of life“ müssen daher in der Tat intensiv gefördert werden. Die europäische Kultur beruht nicht allein auf den ererbten Werten, sondern auch auf denen, die durch den Aufbau der Europäischen Union selbst, ihren Binnenmarkt, ihre gemeinsame Währung und durch die Wiedervereinigung Europas mit sich selbst (durch die Osterweiterung) geschaffen wurden. Es ist allerdings von grundlegender Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger und ihre Organisationen an der Gestaltung und Verwirklichung dieser öffentlichkeitswirksamen Ereignisse eng beteiligt werden, damit diese das Zugehörigkeitsgefühl fördern und die europäische Identität effektiv stärken. Besser noch wäre es, wenn die Ideen dafür von den Bürgern und ihren Organisationen selbst kämen, da diese selbst am besten die wesentlichen Elemente und Symbole einer Identität, die sie bereits tagtäglich erleben, identifizieren können. |
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4.3.2 |
Hinsichtlich seiner eigenen Zuständigkeiten ist der EWSA der Auffassung, dass sein Beitrag zur Förderung der sozialen Dimension der Kultur und zur Organisation einer beständigen und mit dem nötigen Instrumentarium versehenen Partnerschaft mit dem Europäischen Parlament in diesem Bereich eine wesentliche Voraussetzung für die Identifizierung und kontinuierliche Herausbildung einer gemeinsamen kulturellen Identität der Bürger Europas darstellt. Diese kulturelle Identität kann nicht allein durch die Erhaltung eines kulturellen Erbes erreicht werden, das häufig weit weniger allen Bürgern gemein ist, als behauptet wird. Die gemeinsame europäische Bürgerschaft hat eine stark zeitgenössische Komponente. Sie entsteht aus der Entscheidung, die Staaten Europas, ganz Europas, immer stärker zu einen durch die schwierige, aber notwendige Teilung der Hoheitsrechte. Denn, wie Claude Lévi Strauss sagt, „Ich kannte eine Epoche, in der die nationale Identität das einzig vorstellbare Prinzip der Beziehungen zwischen Staaten war. Man weiß, zu welchen Katastrophen dies geführt hat.“ Eine Kultur, in der die Hoheitsrechte geteilt werden, die Souveränität aber nicht aufgegeben wird — das ist die Kultur und die Identität der europäischen Bürger von heute und in noch stärkerem Maße von morgen. |
5. Schlussfolgerungen und Vorschläge
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5.1 |
Die Unionsbürgerschaft steht im Zentrum der Krise, die durch die Ablehnung des europäischen Verfassungsvertrags in einigen Ländern ausgelöst wurde. Die Annäherung der Bürger und der Institutionen der EU muss daher mehr denn je im Mittelpunkt des Interesses und der Politik der Kommission stehen, insbesondere dank der Förderung der aktiven europäischen Bürgerschaft. Es ist daher notwendig, eingehende Überlegungen zu diesem Thema zu organisieren, an denen sich alle Akteure dieses Bereichs beteiligen sollten, bevor das neue Programm für den Zeitraum 2007-2013 verabschiedet wird. Diese Reflexion könnte im Rahmen des Symposiums stattfinden, das unter Ziffer 2.13 dieser Stellungnahme erwähnt wird und dessen Vorbereitung dem EWSA übertragen werden könnte. |
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5.2 |
Auf dem Symposium sollte in offener Form über die aktive europäische Bürgerschaft beraten werden; es müssten Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger Europas definiert werden, die sich von den Rechten und Pflichten unterscheiden, die mit der jeweiligen Staatsbürgerschaft der Mitgliedstaaten verbunden sind. Es müssten eine Untersuchung und eine einheitliche allgemeine, EU-weite Abstimmung über die Definition und die Erprobung wirtschaftlicher, sozialer, politischer, umweltpolitischer und anderer Rechte, insbesondere in den Bereichen Solidarität und Sicherheit (man könnte hier unmittelbar an den Zivilschutz denken), die der aktiven europäischen Bürgerschaft eigen sind, stattfinden. |
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5.3 |
Der EWSA ist der Ansicht, dass die Konkretisierung des europäischen Vereinsstatuts zu diesem Zeitpunkt trotz der Schwierigkeiten, es zu erreichen, unbedingt erforderlich ist, wenn man einen passenden Rahmen für die aktive europäische Bürgerschaft schaffen will, der weit über einen einfachen und anfechtbaren Verhaltenskodex in Sachen Sicherheit hinausgeht. |
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5.4 |
In jedem Fall fordert der EWSA unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über den europäischen Haushalt, dass das Budget für das derzeitige Programm festgeschrieben wird, da es den Mindestrahmen für eines der Schlüsselelemente für die Entwicklung der europäischen Bürgerschaft bildet, welche die Kommission zurecht in den Rang einer „vorrangigen Priorität“ für EU-Maßnahmen erhebt. Ferner schlägt der EWSA vor, nicht bei dem angekündigten Budget von 0,55 EUR pro Einwohner auf sechs Jahre zu bleiben, sondern sämtliche Synergien zwischen den einzelnen Generaldirektionen der Kommission zu nutzen, um Ziele und Mittel im Bereich dieser Thematik zusammenzulegen, die aufgrund ihrer zentralen Stellung und ihrer Bedeutung für die Zukunft sämtliche europäische Institutionen berührt. Hierzu müsste die Politik der Europäischen Union zur aktiven Bürgerschaft im Rahmen eines ständigen interinstitutionellen Gremiums erarbeitet werden, an der alle von dieser Frage betroffenen Generaldirektionen der Kommission sowie Vertreter der übrigen EU-Institutionen beteiligt sein müssten. |
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5.5 |
Der EWSA regt an, dass das Thema europäische Bürgerschaft, das selbst Unterrichtsstoff werden und nicht mehr nur Gegenstand oberflächlicher Maßnahmen (Farben, Sticker, Mützen, Feste ...) sein sollte, Eingang in die Schule und nicht nur in die Programme für das lebenslange Lernen finden sollte. Die Bürgerschaft betrifft nicht nur die erwerbsfähigen Altersgruppen. So könnte die Kommission den Mitgliedstaaten vorschlagen, in ihre Lehrpläne Inhalte aus dem Bereich EU und Unionsbürgerschaft und eine dazugehörige Unterrichtsmethode aufzunehmen. Es müsste ein der entsprechenden Altersgruppe angepasster, weit über die traditionellen Sprachaustauschprogramme hinausgehender „Erasmus“-Austausch in der Schule anvisiert werden. Das gesamte Potenzial der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) müsste bemüht werden, insbesondere, was deren spielerische, interaktive Möglichkeiten betrifft, die die Interessenten mit einbeziehen (beispielsweise mit der Schaffung einer psychologischen Bewertungsstelle für jedes neue Angebot an die Bürgerinnen und Bürger). Der statische, wenig einladende Charakter der aktuellen europäischen Internetauftritte muss überwunden werden. Solche Anregungen und Vorschläge stehen im Einklang mit dem Comenius-Programm, das folgende Ziele verfolgt:
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5.6 |
Was die spezifischen Maßnahmen betrifft, so müssen alle Ebenen gemeinsam gefördert werden; Kleinstvorhaben, die von Bürgerinnen und Bürgern ausgehen und die europäische Identität auf lokaler und nationaler Ebene fördern, dürfen nicht zugunsten der Unterstützung für die europäischen Netze ausgegrenzt werden. Bei der Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Arten von Aktionen darf als einziges Kriterium deren Einfluss auf die aktive europäische Bürgerschaft und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am europäischen Integrationsprozess und an der Konzipierung und Umsetzung der EU-Politik gelten. |
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5.7 |
Der EWSA befürwortet die Vorschläge der Kommission, die auf verfahrenstechnischer Ebene auf eine sehr deutliche Vereinfachung in einem Bereich (direkte und aktive Mitbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger selbst) abzielen, der bislang weniger als andere mit bürokratischen Hürden zu kämpfen hat, vollauf. |
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5.8 |
Der EWSA ist überzeugt, dass die „spezifische Ausgestaltung“ der Unionsbürgerschaft, die nicht darauf reduziert werden kann, lediglich die Summe der nationalen Staatsbürgerschaften zu sein (egal, ob es sich um deren symbolische, wirtschaftliche, soziopolitische, kulturelle oder rechtliche Eigenschaften handelt), von nun an für die EU absolute Priorität haben muss und dass die Förderung der aktiven Bürgerschaft hierzu einen bedeutenden Beitrag leisten kann. Der EWSA ist bereit, seinen Teil zu diesem „Findungsprozess“ beizutragen, indem er die Konsultation der Organisationen der organisierten Zivilgesellschaft koordiniert und die Information über deren Standpunkte und ihre Berücksichtigung durch die übrigen Institutionen der Gemeinschaft fördert. |
Brüssel, den 26. Oktober 2005
Die Präsidentin
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Anne-Marie SIGMUND
(1) Mitteilung „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-2013“ (KOM(2004) 101 vom 10.2.2004).
(2) ABl. L 30 vom 2.2.2004, S. 6.
(3) Manuale de Cittadinanza Attiva, Giovanni Moro, Carocci Editore, 1998.
(4) Einleitung von KOM(2005) 116 endg.
(5) TNS-Sofres-Umfrage von 2005 über die gemeinsamen Werte der Europäer, durchgeführt in den 10 größten Ländern der EU, die zusammen 85 % der Gesamtbevölkerung ausmachen.
(6) Erklärung von Kommissionsmitglied Ján Figel' am 21. Juni 2005 vor der EWSA-Fachgruppe Sozialfragen.
(7) Stellungnahmen des EWSA zum Thema „Zuerkennung der Unionsbürgerschaft“ (ABl. C 208 vom 3.9.2003, Berichterstatter: Herr PARIZA CASTAÑOS) und zum Thema „Einwanderung, Integration und Beschäftigung“ (ABl. C 80 vom 30.9.2004, Berichterstatter: Herr PARIZA CASTAÑOS).
(8) Draft recommendations to Member States regarding a code of conduct for non-profit organisations to promote transparency and accountability best practices, vom 22. Juli 2005.
(9) Das Europäische Parlament hatte selbst in einem Bericht über die Beteiligung der Bürger und der sozialen Akteure am institutionellen System der Europäischen Union (1996, Berichterstatter: Philippe HERZOG) eine solche formelle Partnerschaft vorgeschlagen.