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12.11.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 277/1 |
MITTEILUNG DES RATES
(2004/C 277/01)
Das Königreich Belgien hat am 5. Mai 2004 die Ratifikationsurkunden zu folgenden Rechtsakten hinterlegt:
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dem Ersten Protokoll betreffend die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (1); |
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dem Zweiten Protokoll zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (2); |
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dem am 29. November 1996 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof (3). |
Infolge der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden
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tritt das Erste Protokoll gemäß seinem Artikel 6 am 1. August 2004 für die Mitgliedstaaten in Kraft, die es bereits ratifiziert haben; |
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tritt das Zweite Protokoll am 1. August 2004 für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten in Kraft; |
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tritt das unter dem dritten Gedankenstrich genannte Übereinkommen gemäß seinem Artikel 6 am 1. August 2004 für das Königreich Belgien in Kraft. |
(1) ABl. L 48 vom 20.2.1989, S. 1.
(2) ABl. L 48 vom 20.2.1989, S. 17.
(3) ABl. C 15 vom 15.1.1997, S. 10.