52004XC0422(01)

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 097 vom 22/04/2004 S. 0009 - 0010


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden

(2004/C 97/05)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Beihilfe Nr.: XS 36/03

Mitgliedstaat: Italien

Region: Umbrien

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Aktion 1: "Entwicklung von integrierten Diensten"

- Kosten für technische Hilfe und Beratung;

- Kosten für Ausrüstungsgüter und sonstige abschreibungsfähige materielle und immaterielle Vermögensgegenstände

Rechtsgrundlage: Por. ob. 3 2000-2006 della regione dell'Umbria, approvato con decreto della Giunta Regionale 18 ottobre 2000, n. 1207

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Aktion 1 (Entwicklung von integrierten Diensten): 371848,97 EUR

Der Gesamtbetrag ist über drei Jahre zu verteilen, sofern in der Ausschreibung festgehalten ist, dass die Regelung für den Dreijahreszeitraum 2002-2004 gilt

Beihilfehöchstintensität: Es können Projekte mit einem Gesamtbetrag von mindestens 10000 EUR bis höchstens 50000 EUR finanziert werden.

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Anmerkungen zu den Beihilfehöchstintensitäten

- Kleinunternehmen: 15 % BSÄ der gesamten beihilfefähigen Investitionskosten. In Gebieten, in denen im Rahmen von Ziel 3 für die Region Umbrien Investitionsbeihilfen mit regionaler Zielsetzung gewährt werden dürfen: 20 % BSÄ der gesamten beihilfefähigen Investitionskosten (in keinem Fall jedoch mehr als nach der Fördergebietskarte zulässig, d. h. höchstens 10 % BSÄ + 8 % NSÄ);

- Mittlere Unternehmen: 7,5 % BSÄ der gesamten beihilfefähigen Investitionskosten. In Gebieten, in denen im Rahmen von Ziel 3 für die Region Umbrien Investitionsbeihilfen mit regionaler Zielsetzung gewährt werden dürfen: 15 % BSÄ der gesamten beihilfefähigen Investitionskosten (in keinem Fall jedoch mehr als nach der Fördergebietskarte zulässig, d. h. höchstens 6 % BSÄ + 8 % NSÄ)

Bewilligungszeitpunkt: 28. Januar 2003 (Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung).

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Dreijahreszeitraum 2002-2004, auf der Grundlage der Ergebnisse im Rahmen des Monitoring und der Bewertung der im Dreijahreszeitraum 2000-2004 durchgeführten Maßnahmen ist eine Verlängerung durch die für das operationelle Programm zuständige Behörde bis zum 31. Dezember 2006 möglich.

Zweck der Beihilfe: Mit der Maßnahme soll durch die Gründung von Unternehmen und die Förderung der Selbständigkeit der Zugang benachteiligter Personen zum Arbeitsmarkt gefördert werden

Betroffene Wirtschaftssektoren: Sozialwirtschaft (Eingliederung und Wiedereingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt)

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Consorzio "Coimpreso" Consorzio per l'imprenditorialità sociale con sede legale in Via Don Bosco, 11 I - 06121 Perugia

Die Gesellschafterstruktur sieht wie folgt aus:

- Sviluppumbria

- Consorzio BIM

- ARCI - Nuova associazione - Comitato regionale umbro

- Sistemi educativi europei

- Gepafin

Sonstige Auskünfte: Die Region Umbrien hat für die Durchführung der Maßnahme B.1 beschlossen, das Instrument des Globalzuschusses zu verwenden, durch das die Übertragung der Verwaltung dieser Maßnahme an eine im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählte, zwischengeschaltete private Stelle ermöglicht wird.

Die Regionalverwaltung von Umbrien behält sich das Recht vor, die gesamte Verwaltungsarbeit dieser zwischengeschalteten Stelle zu kontrollieren (Consorzio Co.Imprese.So)