Veröffentlichung des Antrags auf Eintragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Amtsblatt Nr. C 093 vom 17/04/2004 S. 0027 - 0031
Veröffentlichung des Antrags auf Eintragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2004/C 93/11) Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 und Artikel 12d der genannten Verordnung Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, eines der WTO angehörenden Staates oder eines nach Artikel 12 Absatz 3 anerkannten Drittlandes innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung übermittelt werden. Die Veröffentlichung enthält, insbesondere unter 4.6, die Angaben, aufgrund deren der Antrag als im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 gerechtfertigt gilt. VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/92 DES RATES EINTRAGUNGSANTRAG: ARTIKEL 5 g.U. (x) g.g.A ( ) Einzelstaatliches Aktenzeichen: 8/2003 1. Zuständige Stelle des Mitgliedstaats Name: Ministero delle Politiche agricole e forestali Anschrift: Via XX Settembre, 20 - I-00187 Roma Tel. (39-6) 481 99 68 Fax (39-6) 42 01 31 26 E-Mail: qualita@politicheagricole.it 2. Antragstellende Vereinigung 2.1 Bezeichnung: Comitato Promotore per riconoscimento DOP Zafferano di San Gimignano 2.2 Anschrift: Via delle fonti 3/A San Gimignano (SI) Tel. (39) 577 95 02 32 2.3 Zusammensetzung: Erzeuger/Verarbeiter (x) andere ( ) 3. Art des Erzeugnisses: Klasse 1.8 - Sonstige Erzeugnisse des Anhangs I - Gewürze 4. Beschreibung der Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2) 4.1 Name: "Zafferano di San Gimignano" 4.2 Beschreibung: "Zafferano di San Gimignano" wird hergestellt durch Trocknen der orangeroten Blütennarben des Safrankrokus "Crocus sativus", einer einkeimblättrigen knollenbildenden Krautpflanze aus der Familie der Schwertliliengewächse. Die Blütennarben sind keilförmig verdickte, an der Spitze ausgefranste Fäden. Nach dem Trocknen wechselt die Farbe von Orange hin zum typischen Bordeauxrot. Die Narben müssen als ganze Fäden in den Handel gelangen und gemäß ISO-Norm 3632-1:1993 (Testmethode: ISO 3632-2:1993, Punkt 13) die folgenden chemischen Eigenschaften aufweisen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 4.3 Geografisches Gebiet: "Zafferano di San Gimignano" wird ausschließlich auf dem Gebiet der Gemeinde San Gimignano (Provinz Siena) erzeugt. 4.4 Ursprungsnachweis: Zahlreiche Dokumente belegen bereits ab dem 13. Jahrhundert die Herkunft des Erzeugnisses aus San Gimignano. Die hohe Qualität des Safrans aus San Gimignano und der gute Ruf, über den dieses Produkt schon damals verfügte, zeigt sich nicht nur an den umfangreichen Lieferungen auf andere italienische Märkte (Pisa 1238, Genua 1291), sondern auch an der Entwicklung neuer Handelsströme nach Nordafrika und in den Vorderen Orient (nach Alexandria, Tunis, Damiette, Akko, Tripolis und Aleppo) in den Jahren 1221-1247. Der Safranhandel war so einträglich, dass viele Familien ein Vermögen damit verdienten, von denen einige, wie zahlreiche Quellen belegen, in den Bau der berühmten Türme, die noch heute das Wahrzeichen der Stadt San Gimignano sind, investierten. Immer wieder wurde Safran auch als Geschenk dargebracht: so z. B. dem in der Nähe der Stadt residierenden Kaiser Friedrich II., der 25 Pfund des wertvollen Gewürzes erhielt. Die Dokumentation zur Geschichte des Krokusanbaus in San Gimignano ist so umfangreich und detailliert, dass sogar die Lage der Anbauflächen rekonstruiert werden kann. Verschiedene Quellen belegen, dass Safran bereits im 13. Jahrhundert nicht nur in der Küche, sondern auch in der Färberei, in der Medizin und in der Malerei verwendet wurde. Er taucht sowohl in mittelalterlichen Finanzdokumenten und Verträgen als auch in Gesetzestexten und Gemeindeverordnungen auf. Die Tradition des Safrananbaus in San Gimignano wird durch eine Vielzahl von Quellen belegt. Aus der umfangreichen Literatur seien hier nur einige Beispiele angeführt: A. Petino: "Lo zafferano nell'economia del Medioevo", S. 172; D. Abulafia: "Crociati e zafferano"; E. Fiumi: "Storia economica e sociale di S. Gimignano"; V. R. Ciasca: "L'arte dei medici e degli speziali nella storia del commercio fiorentino dei sec. XII e XV". Auch wenn die wirtschaftliche Bedeutung des Safran rückläufig war, ist er für Gastronomie und Pharmazeutik doch nach wie vor sehr wichtig. Die Herkunft des "Zafferano di San Gimignano" kann dank Registrierung der Hersteller und der Anbauflächen in einem Verzeichnis, das von der in Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 genannten Kontrolleinrichtung geführt wird, nachgewiesen werden. 4.5 Herstellungsverfahren: Vor dem Anbau werden die Knollen mit Fäulnisstellen, Flecken oder Einkerbungen aussortiert. Die Anpflanzung erfolgt Anfang August bis Mitte September auf den für die Umgebung von San Gimignano typischen Sand- bzw. Sand-Lehm-Böden. Zuvor werden die Außenhäute und die Wurzelreste von der Mutterknolle entfernt. Die Düngung erfolgt ausschließlich organisch. Die Blüten werden im Zeitraum Anfang Oktober bis Ende November in den frühen Morgenstunden, wenn die Kelche noch geschlossen sind, von Hand gepflueckt. Die geernteten Blüten werden in geschlossene Räume gebracht, wo noch am selben Tag - gleichfalls von Hand - die "mondatura" oder "sfioritura", das Herauszupfen der orangeroten Blütennarben erfolgt, wobei darauf geachtet wird, den weiß-gelblichen Teil nicht mit zu entfernen. Die Narben werden in luftdichten Glasbehältnissen aufbewahrt, in die sie innerhalb von fünf Minuten nach Beendigung des Trockenvorgangs gegeben werden. Die Lagerung der Behältnisse erfolgt lichtgeschützt in kühlen und trockenen Räumen. Das Trocknen der Blütennarben muss bei einer Temperatur von weniger als 50 °C erfolgen. Dazu werden die Narben auf Netze oder Siebe gegeben, die in der Regel aus rostfreiem Edelstahl bestehen, und über einer mit Waldholz erzeugten Glut unter regelmäßigem Wenden gleichmäßig getrocknet. Auch andere Trockenverfahren wie das Trocknen an der Sonne oder im Elektroofen sind zulässig. 4.6 Zusammenhang: Wie in der einschlägigen Fachliteratur bestätigt, ist das für das Anbaugebiet kennzeichnende subaride Klima - vor allem wegen der geringen Niederschlagsmenge in den Sommermonaten - für den Anbau des Crocus sativus besonders günstig. Dasselbe gilt für die morphologischen und pedologischen Faktoren, d.h. die hügelige Landschaft mit ihren Sand-Lehm-Böden, die Feuchtigkeitsstau verhindern. Die Umgebung von San Gimignano weist hervorragende Bedingungen für die Erzeugung von Safran auf wie wasserdurchlässige, gut entwässerte und gesunde Böden und ein Klima mit geringen, typischerweise auf die Wintermonate konzentrierten Niederschlägen und trockenen Sommern. Geomorphologisch gesehen ist das Anbaugebiet eine Hügellandschaft in 170 bis 624 m Meereshöhe mit flachen bis mäßig steilen Abhängen und geringer Oberflächenerosion. Der Flächenanteil der Talsohlen ist in dieser Hügellandschaft sehr begrenzt. In der Umgebung von San Gimignano gibt es keine nennenswerten Wasserläufe, das Gewässernetz ist weitmaschig und unregelmäßig. Die Böden des Gebiets sind meist gut entwickelte, fruchtbare Sand- bzw. Sand-Lehm-Böden mit geringem Lehmanteil, sehr porös und ausreichend durchlässig, sie sind deshalb gut entwässert und verfügen über eine hohe Luftkapazität. Auch klimatisch gesehen eignet sich das Gebiet von San Gimignano mit hohen Niederschlagsmengen in Winter und Frühjahr und geringen Niederschlägen in den Sommermonaten hervorragend für den Safran-Anbau. Aufgrund der jährlichen Temperaturschwankungen wird das Klima als submaritim-kontinental eingestuft. Alle diese Faktoren zusammengenommen machen die Umgebung von San Gimignano zum idealen Anbaugebiet für Safran, zu seinem natürlichen Habitat mit besonderer Note. Dieser Eignung des Gebiets von San Gimignano für den Safran-Anbau entspricht ein Zusammenhang zwischen Erzeugnis und geografischem Ursprung, der auf wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und produktiven Faktoren mit zum Teil Jahrhunderte alter Tradition beruht. Der Safran-Anbau in San Gimignano ist seit Beginn des dreizehnten Jahrhunderts belegt. Auch heute noch werden alle Arbeitsgänge vom Pfluecken der Blüten über das Auszupfen der Narben bis hin zum Trocknen manuell und ohne technische Hilfsmittel durchgeführt. Auch die "mondatura" oder "sfioritura", das Herauszupfen der orangeroten Blütennarben, erfolgt von geschickter Hand, und der ideale Trocknungsgrad wird von Arbeitern mit langjähriger Erfahrung mittels Sichtprüfung bestimmt. Viele mittelalterliche Dokumente aus San Gimignano enthalten vertragliche Regelungen zu diesem Produkt; besonders häufig finden sich Verträge, denen zufolge eine bestimmte, nach der Ernte zu liefernde Menge Safran bereits im Voraus bar zu bezahlen war. Wegen seiner vielseitigen Verwendbarkeit wurde Safran auch selbst als Zahlungsmittel benutzt. Ein historischer Aspekt des Safranhandels sind auch die von der Stadt San Gimignano erlassenen strengen Bestimmungen zur Sicherung des korrekten Gewichts und der hohen Qualität. Mit der Aufgabe, den Safran präzise abzuwiegen, wurden die Ärzte und Apotheker betraut, die auch die Waagen zu eichen hatten. Familiennamen wie Pesalgruoghi oder Pesalgruoci legen noch heute Zeugnis davon ab, dass diese Tätigkeit in San Gimignano ausgeübt wurde. Der "Zafferano di San Gimignano" verzeichnet gegenwärtig eine lebhafte Renaissance - in der Gastronomie wie in der Pharmazeutik. Seine Herstellung und Verarbeitung erfolgen nach den bewährten überlieferten Methoden. Wie im Mittelalter werden noch immer viele Arbeitsgänge manuell durchgeführt: die Auswahl der Knollen, das Pfluecken der Blüten in den frühen Morgenstunden, die "mondatura" und das Trocknen am offenen Feuer. Das Erzeugnis ist in der Gastronomie und in einigen Spezialitäten der lokalen Küche präsent, wo es auch zusammen mit anderen für San Gimignano typischen Produkten verwendet wird, wie etwa bei den Brotsorten "Pane con la vernaccia e lo zafferano" und "Schiacciata con lo Zafferano". Alte Kochbücher wie das "Libro della cocina" eines unbekannten toskanischen Autors aus dem 16. Jahrhundert legen Zeugnis davon ab, dass der Safran heute eine viel geringere Bedeutung hat als in der damaligen Küche. So war er einst eine unerlässliche Zutat für Soßen und Gerichte wie "i pestelli", "la peverata", "l'agliata" und "la porrata" und auch für Käse. Die Geringerschätzung des Safran in jüngster Zeit ist vor allem auf die in den letzten Jahrzehnten zu beobachtende Veränderung der Koch- und Essgewohnheiten zu Lasten traditioneller Methoden und Produkte zurückzuführen. Zum Glück machen aber gegenwärtig neue Initiativen und Veranstaltungen Hoffnung auf eine Trendwende. Seit Jahren wird in San Gimignano jedes Jahr im Herbst zur Zeit der Krokusernte ein Fest mit dem Namen "giallo come l'oro" (gelb wie Gold) gefeiert, das die Menschen auf die kulturellen Aspekte des Safran-Verzehrs aufmerksam machen soll. 4.7 Kontrolleinrichtung Name: AGROQUALITÀ Anschrift: Via Montebello, 8 - Roma 4.8 Etikettierung: Der Safran gelangt als Safranfäden, d. h. in Form der Narben im ursprünglichen Zustand, in den Handel. Das Abpacken in Tütchen oder andere Behältnisse aus einem für Lebensmittel geeigneten Material erfolgt manuell in Mengen von zehn Hundertstel Gramm bis zu einem Gramm. Auf der Verpackung ist ein Etikett angebracht, das neben dem Gemeinschaftslogo mit einem entsprechenden Hinweis und allen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen gut lesbar und unverwischbar die folgenden Angaben enthält: - den Namen "Zafferano di San Gimignano", gefolgt vom Hinweis "Denominazione di Origine Protetta" (geschützte Ursprungsbezeichnung) bzw. die Abkürzung DOP, und zwar in einer mindestens doppelt so großen Schrift wie bei den anderen Angaben; - Namen, Firmenbezeichnung und Anschriften des Herstellers sowie des Abpackbetriebs. Das Etikett darf nur die ausdrücklich vorgesehenen Bezeichnungen enthalten. Erlaubt sind die Angabe des Namens des Anbaubetriebs, Hinweise mit Bezug auf private Marken, sofern sie nicht anpreisenden Charakter haben oder geeignet sind, den Verbraucher in die Irre zu führen, und weitere nachweislich wahrheitsgemäße Hinweise, die gemäß den einschlägigen europäischen, nationalen und regionalen Bestimmungen zulässig sind und mit den Zielsetzungen dieser Spezifikation im Einklang stehen. Das Inverkehrbringen von Produkten, zu deren Herstellung "Zafferano di San Gimignano" g.U. - auch in verarbeiteter oder geänderter Form - verwendet wird, ist mit einem Hinweis auf den vorgenannten Namen gestattet, ohne dass das Gemeinschaftslogo angebracht werden muss, wenn: - ausschließlich zertifizierter "Zafferano di San Gimignano" DOP verwendet wird; - die Weiterverwender von "Zafferano di San Gimignano" DOP über eine Genehmigung der Inhaber des zuerkannten geistigen Eigentumsrechts verfügen, die sich in der vom italienischen Land- und Forstwirtschaftsministerium (Ministero delle Politiche Agricole e Forestali) mit dem Schutz der Ursprungsbezeichnung beauftragten Schutzgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Diese Schutzgemeinschaft sorgt auch für die Eintragung in die entsprechenden Register und überwacht die Verwendung der geschützten Bezeichnung. Bei Fehlen einer Schutzgemeinschaft mit entsprechendem Auftrag übernimmt das Land- und Forstwirtschaftsministerium als für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zuständige nationale Behörde diese Funktionen. Bei nicht ausschließlicher Verwendung darf "Zafferano di San Gimignano" g.U. nur unter den Zutaten des Produkts genannt werden, in dem er enthalten ist bzw. zu dem er verarbeitet wurde. Das Produktlogo besteht, wie unten abgebildet, aus einer goldgelben Silhouette von San Gimignano im Hintergrund und davor, etwas nach links aus der Mitte verschoben, einer weiß-violetten (Pantone 258) Krokusblüte mit drei roten (Pantone 180) Blütennarben. Rechts unten ist vor dem goldgelben Hintergrund der schwarze Schriftzug "ZAFFERANO" (Schriftart dearjoe) zu sehen, und darunter, auf weißem Grund, gleichfalls in Schwarz, aber in der Schriftart Di Murphic full, der Text "DI SAN GIMIGNANO". Das Logo ist 36 mm hoch und ebenso breit. Die Größe des Produktlogos kann je nach Verwendungszweck unterschiedlich sein. >PIC FILE= "C_2004093DE.003101.TIF"> 4.9 Einzelstaatliche Anforderungen: - EG-Nr: IT/00289/08.05.2003. Datum des vollständigen Dossiereingangs: 8. Dezember 2003.