Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 091 vom 15/04/2004 S. 0004 - 0004
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2004/C 91/05) (Text von Bedeutung für den EWR) Datum der Annahme des Beschlusses: 1.9.2003 Mitgliedstaat: Italien Beihilfe Nr.: N 151/03 Titel: Garantiefonds für Unternehmen Zielsetzung: Förderung der Investitionen von KMU durch Bereitstellung von Bürgschaften Rechtsgrundlage: Deliberazione della Giunta regionale n. 1894 del 30.12.2002 in attuazione della Misura 2.3, azioni 2.3.2, 2.3.3, 2.3.4 del Docup Obiettivo 2 2000-2006 Haushaltsmittel: 12091000 EUR für die gesamte Laufzeit Beihilfeintensität oder -höhe: Gemäß den nach der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission geltenden Beihilfeintensitäten Laufzeit: Bis zum 31. Dezember 2006 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm /secretariat_general/sgb/state_aids