30.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 324/106


BERICHT

über den Jahresabschluss 2003 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zusammen mit den Antworten des Amts

(2004/C 324/15)

INHALT

1

EINLEITUNG

2-5

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

6-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten des Amts

EINLEITUNG

1.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend das Amt) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amtes ist die Anwendung der Gemeinschaftsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben des Amts zusammengefasste Darstellung seiner Zuständigkeiten und Tätigkeiten.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

2.

Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Haushaltsausschuss des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt gemäß Artikel 137 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 vorgelegt.

3.

Der Hof hat den Jahresabschluss des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 40/94 vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (2) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung dieser Rechnung verpflichtet.

4.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an.

5.

Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes in diesem Bericht nicht infrage.

BEMERKUNGEN

6.

Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel ist in Tabelle 2 dargestellt. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht des Amts für das Haushaltsjahr 2003.

7.

Der Gesamtbetrag der Mittelübertragungen beläuft sich auf 18,3 Millionen Euro. Die Notwendigkeit von Mittelübertragungen sollte genauer überprüft werden. Bei Tests im Rahmen einer Stichprobe im Volumen von 35 % dieses Betrags wurden nicht begründete Mittelübertragungen in Höhe von 586 000 Euro (350 000 Euro für Rechercheberichte und 236 000 Euro für Maßnahmen der beruflichen Fortbildung) festgestellt.

8.

Die Mittelübertragungen betreffen im Wesentlichen vorläufige Mittelbindungen, deren fortbestehender Restbetrag auch dann am Jahresende in vollem Ufang übertragen wird, wenn der Betrag ganz oder teilweise nicht durch ordnungsgemäß eingegangene Verpflichtungen gedeckt ist. Diese Vorgehensweise ist vorschriftswidrig.

9.

EDV-Lizenzen und -Programme wurden entgegen der Verordnung über das Bestandsverzeichnis (3) nicht als Anlagewerte aufgenommen. Ihr Wert wurde am 31. Dezember 2003 mit einem Schätzbetrag von rund 700 000 Euro ausgewiesen.

10.

Trotz früherer Bemerkungen des Hofes (4) hat das Amt sein Bestandsaufnahmesystem nicht überprüft: Die Festlegung der Zuständigkeiten ist nach wie vor vage und die Schulung des Personals noch unzulänglich. Daher kann eine korrekte Bestandsaufnahme kaum gewährleistet werden. In der Rechnungsführung wurden EDV-Material und Mobiliar mit einem Gesamtwert von rund 500 000 Euro ausgewiesen, die aber bei der physischen Bestandsaufnahme nicht lokalisiert werden konnten.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Juan Manuel FABRA VALLÉS

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 14.1.1994.

(2)  In Anwendung von Artikel 137 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates wurde die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des Amts für das Haushaltsjahr 2003 am 28. Februar 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 24. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben den Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.

(3)  Verordnung (EG) Nr. 2909/2000 der Kommission vom 29. Dezember 2000 (ABl. L 336 vom 30.12.2000, S. 75).

(4)  Ziffer 13 des Berichts zum Haushaltsjahr 2002 (ABl. C 319 vom 30.12.2003, S. 84).


Tabelle 1

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993)

Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur (governance)

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2002)

Lieferungen und Leistungen im Jahr 2003

Freier Warenverkehr

Die Verbote oder Beschränkungen, die aus Gründen des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. (Auszüge aus Artikel 30 des Vertrags)

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind verboten. (Auszüge aus Artikel 49 des Vertrags)

Ziele

Anwendung der Gemeinschaftsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt

Aufgaben

Empfang und Anmeldung der Eintragungsanträge

Prüfung der Vorgaben für die Anmeldung und der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

Recherche bei der Behörde über den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten nach der Eintragung älterer Anmeldungen nationaler Marken

Veröffentlichung der Anmeldung

Prüfung des (eventuellen) Widerspruchs von Dritten

Eintragung oder Zurückweisung der Anmeldung

Prüfung der Anmeldung auf Verfall und Nichtigkeit

Bearbeitung von Beschwerden gegen Entscheidungen

1

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter jedes Mitgliedstaats

ein Vertreter der Kommission

Aufgabe

Beratung des Präsidenten im Zuständigkeitsbereich des Amtes und Aufstellung der Kandidatenliste (Artikel 120 — Präsident, Vizepräsident, Präsidenten und Mitglieder der Beschwerdekammern

2

Präsident des Amtes

Ernennung durch den Rat anhand einer Liste von höchstens drei Kandidaten, die der Verwaltungsrat aufstellt

3

Haushaltsausschuss

Zusammensetzung

ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie je ein Stellvertreter

Aufgabe

Feststellung des Haushaltsplans und Annahme der Finanzregelung, Erteilung der Entlastung für den Präsidenten und Festlegung der Preise für Rechercheberichte

4

Entscheidungen im Zusammenhang mit den Verfahren

Dafür sind zuständig:

a)

die Prüfer

b)

die Widerspruchsabteilungen

c)

die Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung

d)

die Nichtigkeitsabteilungen

e)

die Beschwerdekammern

5

Externe Kontrolle

Rechnungshof

6

Entlastungsbehörde

Haushaltsausschuss des Amts

Endgültiger Haushaltsplan

157 Millionen Euro (155 Millionen Euro) davon Zuschuss der Gemeinschaft: 0 % (0 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2003

675 (675) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 650 (633)

+31 (*) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 681 (*)

davon:

operative Tätigkeiten: 423 (*)

administrative Tätigkeiten: 245 (*)

sonstige Tätigkeiten: 13 (*)

(*): Angaben für 2002 nicht verfügbar

Marken

Anzahl der Anmeldungen: 57 637

Anzahl der Eintragungen: 34 290

Anzahl der eingegangenen Widersprüche: 9 929

davon 9 396 abgeschlossen

Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 719

Durchschnittliche Dauer der Bearbeitung einer Eintragung (ohne Widerspruch und Beschwerde):

bis zur Veröffentlichung: 12 Monate

nach Veröffentlichung und bis zur Eintragung: 6 Monate

Modelle und Muster

Eingegangene Muster: 37 084

Eingetragene Muster: 24 801

Quelle:Angaben des Amts.


Tabelle 2

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt — Ausführung des Haushaltsplans 2003

(Millionen Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültig festgestellten Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültig festgestellten Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel

(Haushaltsplan 2003 und Haushaltsjahr 2002)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

fortbestehende Mittelbindungen

ausgezahlt

annulliert

Mittel

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Gebühren

101,4

105,6

Titel I

Personal

52,4

48,6

47,4

1,2

3,8

0,9

0,7

0,2

53,3

49,5

48,1

1,2

4,0

Sonstige Einnahmen

4,3

4,9

Titel II

Verwaltung

26,1

24,3

16,4

7,9

1,8

9,7

9,3

0,4

35,8

34,0

25,7

7,9

2,2

Ergebnis des Vorjahres

51,7

55,4

Titel III

Operative Tätigkeiten

27,2

23,4

14,1

9,3

3,8

8,7

7,8

0,9

35,9

32,1

21,9

9,3

4,7

Titel X

Rückstellung

51,7

0,0

0,0

0,0

51,7

0,0

0,0

0,0

51,7

0,0

0,0

0,0

51,7

Insgesamt

157,4

165,9

Insgesamt

157,4

96,3

77,9

18,4

61,1

19,3

17,8

1,5

176,7

115,6

95,7

18,4

62,6

NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle: Angaben des Amts — In dieser Tabelle sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


Tabelle 3

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002

(1000 Euro)

 

2003

2002

Einnahmen

Eigenmittel

107 056

97 329

Finanzielle Erträge

3 460

3 141

Einnahmen insgesamt (a)

110 516

100 470

Ausgaben des Haushaltsjahres

Personal — Titel I des Haushaltsplans

Zahlungen

47 416

46 106

Übertragene Mittel

1 168

934

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

Zahlungen

16 366

15 095

Übertragene Mittel

7 891

9 718

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

Zahlungen

14 137

16 431

Übertragene Mittel

9 262

8 651

Ausgaben insgesamt (b)

96 240

96 934

Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b)

14 276

3 536

Sonstige Ausgaben/Rückstellungen des Jahres

Rückstellungen für Verfahrensausgaben

1 094

–1 363

Zwischensumme

1 094

–1 363

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

55 368

51 349

Aus dem Vorjahr übertragene und annullierte Mittel

1 506

1 817

Wiederverwendung der im Vorjahr nicht verwendeten Mittel

115

11

Rückstellungen für Verfahrensausgaben der Vorjahre

0

0

Wechselkursdifferenzen und außerordentliche Einnahmen

–6

17

Saldo des Haushaltsjahres

72 353

55 368

NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle:Angaben des Amts — In dieser Tabelle sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


Tabelle 4

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2002

(1000 Euro)

Aktiva

2003

2002

Passiva

2003

2002

Anlagewerte

 

 

Dauerkapital

 

 

Gebäude

26 747

26 286

Eigenkapital

27 921

28 065

Anlagen und Mobiliar

3 828

3 783

Saldo des Haushaltsjahres

72 353

55 368

Transportmaterial

115

111

Zwischensumme

100 274

83 433

EDV-Material

11 241

9 636

Langfristige Verbindlichkeiten

 

 

Sachanlagen

24

24

Langfristige Gläubiger

24

23

Abschreibungen

–14 035

–11 775

Zwischensumme

24

23

Zwischensumme

27 920

28 065

Kurzfristige Verbindlichkeiten

 

 

Kurzfristige Forderungen

 

 

Automatische Mittelübertragungen

18 322

19 303

Lieferanten und Dienstreisen

200

167

Anzahlungen von Kunden

29 395

22 289

Sonstige Schuldner

107

89

Einzuziehende Beträge

51

14

Zwischensumme

307

256

Verschiedene Gläubiger

757

664

Kassenkonten

 

 

Rückstellung für Verfahrensausgaben

13 644

14 738

Banken

134 239

112 256

Zwischensumme

62 169

57 008

Kasse

1

2

Rechnungsabgrenzung

 

 

Zwischensumme

134 240

112 258

Wiederzuverwendende Einnahmen

0

115

 

 

 

Zwischensumme

0

115

Insgesamt

162 467

140 579

Insgesamt

162 467

140 579

NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle:Angaben des Amts — In dieser Tabelle sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


ANTWORTEN DES AMTS

7.

Bezüglich der Recherchenberichte werden die Verbesserung der zu ihrer Verwaltung eingesetzten IT-Anwendungen, der Wegfall der jährlichen Anpassung ab dem 1. Januar 2004 sowie der Abschluss von speziellen Vereinbarungen mit allen betroffenen nationalen Ämtern zu einer besseren Einschätzung der zu übertragenden Mittel beitragen. Was den Bereich der beruflichen Fortbildung anbelangt, so werden die erforderlichen Mittelbindungen ab 2004 Gegenstand zweier Analysen sein, die im August und Dezember stattfinden werden. Bereits jetzt erfolgen die Mittelbindungen im Rhythmus der durchgeführten Maßnahmen.

8.

Das Amt nimmt diese Bemerkung des Hofs zur Kenntnis und wird Maßnahmen ergreifen, um die Mittelübertragungen zu reduzieren, die vorläufige Mittelbindungen betreffen.

9.

Das Amt wird alle betroffenen Verträge überprüfen, um den genauen Betrag bestimmen zu können, der in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2909/2000 der Kommission als immaterielle Anlagewerte auszuweisen ist.

10.

Seit 2003 hat das Amt Maßnahmen ergriffen, um die Führung seines Bestandsverzeichnisses zu verbessern, dies betrifft insbesondere die Zusammenlegung der Bestandsverwaltung in einer einzigen Dienststelle, die Anpassung der Nomenklatur an die der Kommission, die Überprüfung der Etikettierung und die Abschreibung von Gütern. In Bezug auf die Festlegung der Zuständigkeiten und die Schulung des Personals überprüft das Amt derzeit die Vorschriften für die Bestandsverwaltung und die zugrunde liegenden Verfahren und erstellt schriftliche Vorschriften zur Durchführung der physischen Überprüfung.